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recht8wissens{aftlichen Ausbildung bedurften. Der Entwurf einer Verordnung über die Anstellungsbedingungen für Gerichtsschreiber und Gerichtsvollzieher befindet sih in der Vorbereitung.
Behufs Herstellung einheitlicher Rechtsbeziehungen zu dem Deut- {en Reiche is durch Gescß vom 11. Dezember 1871 (Geseßblatt Seite 376) die Wirksamkeit des Reich8geseßes über die Gewährung der “ngtitatiis vom 21. Juni 1869 auf Elsaß-Lothringen ausgedehnt Worden.
Die Einführung des gemeinsamen Deutschen Handelsrechts ist aus gleicher Rücksicht angezeigt und wird ohne Schwierigkeit zu be- wirken sein. Entwürfe zu Einführungsgescbßen sind bereits aufgestellt Und zur Vorlegung an den Bundesrath vorbereitet,
em Gebiete des Justizwesens gehört endlich noch an das Geseß
vom 25. Februar 1872 über Dispensation von Ehehindernissen und
die Gültigfeit der bisher von Militärpersonen in Elsaß-Lothringen
A G priesterlihe Trauung vollzogenen Ehen (Geseßblatt cite 149).
V. Tnnere Verwaltung. (Behörden der Staatsverwaltung.) Die Grundlage für die Einrichtung der inneren Staatsverwaltun( ist durch das Geseß vom 30. Dezember 1871 (Geseßblatt 1872, Seite 49) gegeben, welches die territorialen Abgrenzungen, in welche das Land für die Verwaltung zu gliedern ist, fesistellt, die Behörden ordnet, in deren Händen die Landesverwaltung gelegt werden soll und die Bc- fugnisse regelt; mit welchen diese Behörden auszurüsten sind.
Der Etat für die persönlichen und fächlihen Ausgaben des Ober- Präsidiums, der Bezirks-Hauptkassen; der Kreisdircktionen und Polizei- direftionen, der Kreis-Schulinspektoren, der Kantonal-Polizcikommissare und der Forstdirektionen im Jahre 1872 is durch das Gescß vom 23. Dezember 1871 (Geseßblatt Scite 420), derjenige für die Unter- beamten der Wasserbauverwaltung durch das Geseß vom 13. Ja- nuar 1872 (Geseßblatt Seite £0) festgestellt worden.
Ueber die Vereidigung der Beanitén hat das Geseß vom 20. Sep- tember 1871 (Geseßblatt Seite 339) Bestimmung getroffen. Die ihnen bei Dienstreisen zustehenden Tagegelder und Reisekosten sind durch das Geseß vom 3. Februar 1872 (Gescbblatt Seite 124) geregelt ; au ist durch Gescß vom 11. Dezember 1871 (Geseßblatt Seite 386) das die Kautionen der Bundesbeamten betreffende Geseß vom 2. Juni 1869 eingeführt worden. Im Uebrigen i} die definitive Regelung der Rechtsverhältnisse der Beamten vorbehalten; bis der dem Reichs- tage vorliegende auf die Rechtsverhältnisse der Reichsbeamten bezüg- liche Geseßentwurf erledigt sein wird.
Auf Grund des §. 6 des Gescßes vom 30. Dezember 1871 find dem zeigen Ober-Präfidenten; Wirklichen Geheimen Rath von Möller; welckcher die Leitung der Landesverwaltung {on Anfang Septem- ber 1871 übernommen hat, ministerielle Befugnisse in dem durch die Bekanntmachung vom 29. Januar 1872 (Gescbßblatt Seite 122) nöher begrenzten Umfange übertragen worden.
Die übrigen durch das erwähnte Geseß eingeseßten Staatsver- waltungsbehörden haben; nachdem die Beamten mit wenigen Aus- nahmen ernannt find; ihre Wirksamkeit nach Maßgabe des Geseßes begonnen. Nur bei den Bezirksräthen und dem Kaiserlichen Rath ist dies noch nicht der Fall, weil die in §§. 8 und 13 des gedachten Geseßes vorbehaltenen Reglements noch nicht zum Abs{luß haben gebracht werden können. Ebcnso ist die im §. 14 daselbst in Aussicht grlieeee Regelung der Befugnisse der Kreis-Direktoren erst in Vor-
ereitung; und üben gegenwärtig die KreiésDirektoren noch die ihnen während der Kriegszeit von den Präfekten delegirten Befugnisse aus. _Ueber den Gebrauch der deutschen Sprache als amtlicher Ge- s{äftssprahe im Bereiche der Verwaltung is durch das Gescß vom 31. März d. J. (Geseßblatt Seite 159) unter billiger Rücksichtnahme auf die französis redende Bevölkerung Anordnung erlassen.
(Volkszählung und Statistik.) Die Volkszählung hat in Elsaß- Lothringen gleihwie in ganz Deutschland und unter den gleichen Formen am 1, Dezember v. J. stattgefunden ; ohne auf irgend er- bebliche Schwierigkeiten zu stoßen. Die Gemeindebehörden und die Bevölkerung haben hierbei in den meisten Gemeinden mit Eifer und Verständniß mitgewirkt.
Die definitiven Resultate find noch nit festgestellt.
Sonstige statistische Arbeiten ; insbesondere die Fortseßung der von der französischcn Regierung regelmäßig aufgestellten Tabellen über die Bewegung der Bevölkerung durch Geburten, Trauungen und Sterbefälle find in Angriff genommen.
S ae Angela teten.) Die Gemeindeverwaltung is} seit dem Eintritt geordneter Zustände im Wesentlichen gemäß Ln vor=- gefundenen Geseßen geführt worden.
Um zur Neuwahl der Gemeindevertretungen zu gelangen; welche am 6. und 7. August 1870 bätte erfolgen sollen; jedoch in den meisten Gemeinden ganz unterblieben, in den andern sehr unvollkommen ausgeführt war; wurde es nêthig; durch das transitorishe Geseß vom 6. Juli 1871 (Geseßblatt für Elsaß - Lothringen 1871 Seite 35) die Gültigfeit der im Jahre 1870 festgestellten Wahllisten für die Ge- meinderath8wahlen des Jahres 1872 anzuordnen. Auf Grund dieses Geseßes haben die Wahlen im Juli und August 1871 stattgefunden. Nur in zwei Gemeinden is durch allgemeine Wahlenthaltung die Wahl vereitelt worden. Die Gemeinderäihe sind in fast allen Ge- meinden fonstituirt, und in den wenigen Fällen, wo solches noch nicht gesehen, auf legale Weise durch Spezialkommissionen nach Artikel 13 des Gescßes vom 5. Mai 1855 ersekt.
Rast alle Bürgermeister und Beigeordnete sind neu ernannt und
in den wenigen noch rückständigen Fällen fungiren die früheren Ge-
Ss nah Mafgabe des Artikels 2, Absaþ 6 des citirten ort.
Das Geseh vom 24, Februar 1872 (Geseßblatt für Elsaß-Loth-
: fugen 1872, Seite 147); welches bestimmt is; in außerordentlichen
Zâû
en die Verwaltung der Gemeinde-Angelegenheiten gegenüber
Ly Bevölkerungen zu ermöglichen; hat noch keine Anwendung efunden. s Die Aufstellung der Gemeinderechnungen und Budgets, sowie deren Prüfung und Dechargirung, die Verwaltung der Gemeindegüter und Waldungen, die Erhebung der direkten und indirekten Gemeinde- efälle erfolgt überall nach tg ert der bestehenden Geseße; nirgends find in diesen Beziehungen Mißstände oder Schwierigkeiten von prinzipieller Tragweite zu Tage getreten. :
(Armentwvesen.) Die Gemeinde- und Bezirksanstalten für öffent- lihe Armenpflege fungiren wie früher und nach Maßgabe der be-= stchenden reglementären Bestimmungen fort. Auch die zahlreichen Privatwohlthätigkeit8anstalten des Landes sind mit wenigen Aus- nahmen in Thätigkeit geblieben. Die Staatsunterstübungen; welche früher an diese wie an jene in ziemlich ausgedehntem Maße beivilligt u werden pflegten, wurden fortgeleistet, theilweise mit Rücksicht auf die stärfere Jnanspruchnabme Seitens der Hülfsbedürftigen und auf das Versiegen mancher anderen Einnahmsquellen nit unbeträchtlich erhöht.
Außerdem war die Landesverwaltung in Folge der Ereignisse ge- nöthigt, zahlreiche Einzelunterstüßungen zu gewähren, unter welchen die durch den deutschen Botschafter in Paris gewährten Reisevorschüsse an aus Frankreih zurückehrende Landesfkinder von hervorragender Bedeutung find. A E
(Sparkassen). Nach der französischen Deicpgeines haben die Sparkassen die Einlagekapitalien in die Staats-Depositentasse abzu- führen, welche dieselben mit 4 Prozent verzinst und für Rüzahlungen an die Einleger zur Verfügung der Sparkasse hält. Bei der Besiß- nahme des Landes beliefen fb die den Sparkassen zugehörigen Summen auf etwa 25 Millionen Franken. Da in den französischen Departementalkassen M générales), welche zugle die Ge- schäfte der Depositenfasse zu führen hatten, sh kein Geld vorfand, so gericihen die Verwaltungen der Sparkassen ins Stoffen. Mittel zur Deckung der Rückzahlungen waren nicht vorhanden, und Ein- zahlungen fanden ebensowenig statt; theils weil der Fortbestand der Sparkassen als zweifelhaft erachtet wurde, theils weil die deutsche Verwaltung Anfangs Bedenken trug, in die geseztten Verpflichtungen des Fan Staates rücsihtlich der Verzinsung und Rücgabe der Einlagekapitalien einzutreten. —
m den allerdringendsten Bedürfnissen der ärmeren Einleger Ge- nüge leisten zu können, ents{chloß sich die deutsche Verwaltung, den Sparkassen à conto ihrer Gutyaben an den französishen Staat Vor- \hüsse zu gewähren. au Laufe des Jahres 1871 wurden solche bis zur Höhe von etwa 4,200,000 Franken geleistet.
Erst gegen Ende des Jahres, als die neue Finanzverwaltung im ganzen Lande hinlänglich geordnet und fkonsolidirt war, erschien es ebenso unbedenklich, wie durch das Bedürfniß geboten, im Hinblick auf die inzwischen durch die Fricden8verträge sichergestellte Rückzah- lung jener Guthaben durch Frankreih, die geseßlich bestehende Ver- pflichtung des Staats zur Verwahrung, Verzinsung und Rückzahlung der Einlage-Kapitalien bis zu anderweiter geseptiher Regelung wieder ins Leben treten zu lafsen rind den Landeskassen die Funktion der irüheren Trésoréries générales, resp. der caisse de dépôts et con- signations zu übertragen.
Zum Beginne des Jahres 1872 if} dies überall mit gutem Er- folge geschehen und wurde es zugleich durch die oben erwähnte Ab- {hlagszahlung von 10 Millionen Franken-auf die Schuld Frankreichs möglich, für 1872 stärkere Vorschüsse auf die Guthaben der Spar- kassen an Frankceih zur Verfügung zu stellen.
(Polizeiverwaltung) Die geseßlichen Verhältnisse des Polizei-
wesens sind durch die F. 10 und 14 des Geseßes über die Einrichtung der Verwaltung vom 30. Dezember 1871 hbinsihtlich der Städte Straß- burg, Meß und Mühlhausen geändert worden. Die Polizei-Direktio- nen an diesen drei Orten sind in voller Wirksamkeit. __ Die Polizeiverwaltung auf dem Lande, welche nach dem Friedens- {lusse und theilweise bis in die neueste Zeit noch ganz in der Hand der Kantonal-Polizei-Kommissäre gelegen, kehrt nah und nach in die Hand der Gemeindebehörde zurück. Die Zahl der Kantonal-Polizei- Kommissäre is seit einem balben Jahre bereits erheblih gemindert worden; nachdem eine Beschränkung ihrer Kompetenz auf eigentlich polizeiliche Gegenstände stattgefunden hat. Gegenwärtig sind — ab- gesehen von den Polizei-Kommissären in den größeren Städten — noch über 70 vorhanden. i
Eine weitere successive Mena erung bis zu dem Maße des ab- solut Nothwendigen erfolgt, Schritt haltend nit der Zunahme der Ordnung und Sicherheit einerseits und mit dem vermehrten Ent- gegentornmen und der erhöhten Dienstbeflissenheit der Gemeinde-
eamten andererseits. Jn beiden Beziehungen sind bereits namhafte Fortschritte gemacht. i
( Gendarmerie. ) Bisher sind noch Gendarmen aus Preußen, Baden und Bayern nach yar ri abkommandirt; die unter analoger Anwendung der Geseße über die Einrichtung der Gendar- merie in Preußen verwendet werden. Der Erlaß eines Geseßes über die Einrichtung der Gendarmerie und einer Dienstinstruktion für die- selbe is vorbereitct __ (Gefängnißwesen.) Die DOMME ore dne es bemüht gewesen, in den Anstalten Zucht und Ordnung, welche in Folge der au dort- hin gedrungenen Kriegsaufregung vielfach erschüttert waren, Überall wieder herzustellen.
Die inneren Einrichtungen der Anstalten find auf deutschen Fuß hinübergeführt. Das System der früher in ausgebildetster Weise ein- geführten General-Entreprisen; kraft deren ein Unternehmer zu einem gewissen Saße für Kopf und Tag die Verpflegung und Kleidung der SCIRN E sowie die Unterhaltung der gesammten Gefängnißeinrich- tung übernahm, wogegen ihm die freie Ausnußung der Arbeitskraft der Gefangenen überlassen wurde, is soweit als thunlich beseitigt und der Verwaltung der Strafvollzug zurückgegeben. Insbesondere sind
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die Speisereglements- den in deutschen Gefängnissen üblichen nachgebil-
det worden; da das nah den früheren Reglements Gewährte zur
Ecnährung unzureichend war. In den Anstalten; in denen längere
Strafen verbüßt werden, is deutscher Schulunterricht eingeführt. (Schluß folgt.)
—— Der Reichskanzler hat dem Reich8tage im Anschlusse an den vorgelegten Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Ein- rihtung und die Befugnisse des Rechnungshofes, folgendes Verzeichniß der zur Revision durch die genannte Behörde an sich geeigneten, von derselben jedo ch bi8her auSgeshlossenen Rechnungen, dessen Beibrin-
ung n otiven zu §. 12 des Geseßentwourfs vorbehalten ift, zugefertigt:
f 1) Aus dem Bereiche der Militär - Verwaltung: die Rechnungen der Garnisonschulen; 2) aus dem Bereiche der Marine-Verwaltung: die Rechnungen der Krankenkassen für - die bei den Hafenbauten zu Wilhelmshaven und an der Kieler Bucht, sowie bei den Festungs- bauten in Wilhelmshaven und Friedrich8ort beschäftigten Arbeiter ; 3) aus dem Bereiche der Post - Verwaltung: die Natural - Rechnung des Postzeugamts- über zurügelieferte und anderweit verwendete
nventarien - Gegenstände und Ultensilien, die Rechnung der
ber - Postkasse in Frankfurt am Main über die Bolzche Stiftung zur Unterstüßung bedürftiger Wittwen und Waisen von Postbeamten im Distrikte des früheren Ober-Postamts zu Frankfurt a. M.; die Rechnung der Ober-Postkasse in Frankfurt a. M. über die Weidnersche Stiftung zur Unterstüßung der jeweilig ältesten Wittwe von Ober - Postamts - Kassirern oder Sekretären des früheren Obecr- Postamts fahrender Posten in Frankfurt a. M., die Rechnung der Ober-Postkasse in Frankfurt a. M. über die von Vrintssche Stiftung zur Unterstüßung hülfsbedürftiger Postunterbeamten und deren An- gehörigen des früheren Ober-Postamts in Frankfurt a. M., die Rech- nung der Ober-Postkasse in Cassel über die von Wittofshe Post- Armenkasse zur Unterstübung armer Postunterbeamten und Posftillone, deren Wittwen und Waisen des Bezirks der früheren Kurfürstlich KesGen unn Fürstlih Thurn. und Taxisschen General-Post-Jnspek- ion in Cassel.
— Aus den dem Reichsta ge vorgelegten Spezialetats für das Jahr 1873 theilen wir folgende weitere AuS8züge mit :
Die in dem Haushalts-Etat des Deutschen Reichs für das Jahr 1873 unter Kap. 6 angeseßten- verschiedenen Einnahmen sind: Einnahmen laut Etat für das Reichskanzler-Amt 180 Thlr., Ein- nahmen laut Etat für das Bureau des Reichstages 322 Thlr. (+ 322 Thlr.), Einnahmen bei dem Auswärtigen Amte; den Gesandtschaften und Konsulaten — laut Etat für das Auswärtige Amt 60,380 Thlr. (+ 4000 Thlr.) Eigene Einnahmen der Verwaltung des Reich8heeres laut Etat 74,735 Thlr. (+ 9735 Thlr.)7 Eigene Einnahmen der Ma- rineverwaltung, laut Etat 24,893 Thlr. (+ 9030 A Einnahmen bei dem Reichs - Oberbandelsgerichte, laut Etat 8790 Thlr. (+ 2110 Tblr.); Beitrag von Elsaß-Lothringen zu den Ausgaben: a) für das Reichskanzler-Amt 29,450 Thlr. (4+ 29/450 Thlr.), Þ) für den Rech- nung8hof 8600 Thlr. (+ 8600 Tblr.) c) für das Reihs-Oberhandels- gericht 3300 Thlr. (+ 3300. Thlr.); in Summa 210,650 Thlr. (-+ 66,547 Thlr.)
— In der ersten Sizung der freien wirthschaftlichen Kom- mission des Reichstages erfolgte die Neukonstituirung derselben durch die Wiederwahl des bisherigen Präsidiums, der Abgeordneten Dry. Birnbaum, von Wedell-Malchow, Pfannebecker und Willmanns. Die Vercinigung zählt bereits über 70 Mitglicder.
— Der Abgeordnete Schulze hat den Geseventwurf, be- treffend die privatrecchtliche Stellung von Vercinen, welcher von ihm bereits am 18. April v. J. eingebracht war; wegen des Schlusses der Sißungen aber nicht mehr zur Berathung gelangen Tonnte; jeßt wieder eingebracht.
Landtags - Angelegenheiten.
Berlin. Die Freie Kommission des Herrenhauses für die Kreisordnung besteht aus den Herren: Graf v. Arnim-Boyßen- burg; Dr. Baumstark;, Graf Behr - Negendank, Beyer, Dr. Grimm, ga elbah; Graf zu Münster, Fürst von Pleß Graf von Rittberg;,
raf von Schwerin, Dr. Tellkampf; Dr. Teßmann, Fürst zu Hohen-
Tohe, Herzog von Ujest, Wilckens, Graf York von Wartenburg;
Dr. Qachariae.
Vereinsthätigkeit.
Berlin, 15. April. Der Vorstand des Vaterländischen Frauen- Vereins bringt zur Kenntniß der Betheiligten; daß das am 12. August v. J. zu Würzburg vereinbarte Statut eines Verban- des der deutschen Frauen-Vereine die definitive Genchmigung aller in Würzburg vertreten gewesenen Vereine erhalten hat.
_— Der König Wilhelm-Verein hat cinen Rechenschafts- bericht feiner Thätigkeit bis zum 31. Dezember 1871 erstattet, aus dem sich Folgendes ergiebt: Am 2. Januar 1868 hatte der Verein einen Vermösgensbestand von 146,620 Thlr, im Jahre 1868 traten an Einnahmen 6443 Thlr. hinzu, 1869 6832 Thlr. 1870 267,902 Thlr, 1871 155,357 Thlr. Die Ausgaben beliefen sich in den Jahren 1868, 1869 und 1870 an laufenden Unterstüßungen für Leute aus dem Kriege 1866 auf resp. 7480, 6634 und 7378 Au im Jahre 1870 ferner an Unterstüßungen für Landwehrfräauen auf 49,961 Thlr, an
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Miethen auf 115,000 Thlr.; im Jahre 1871 an Miethen auf 85,000 Thlr. für das vierte Quartal 1870 und auf 72,500 Thlr. für das * erste Quartal 1871 1c. Es wurden mit sogenannten einmaligen Unter- stübungen vom 22. Juli 1870 bis zum Einzuge 1871 15,678 Frauen mit 21,401 Kindern dedacht.
— Der Professor Maß hat eine Vorrichtung erfunden; durch- welche den Einarmigen, gleichviel ob ihnen der rechte oder linke Arm fehlt, verschiedene Verrichtungen, welche Schreibern obliegen, ermöglicht werden. Das Centralkomite der deutschen Pflegevereine hat eine An- zahl solher Apparate beschafft und vertheilt fie an Einarmige. -
Statistische Nachrichten.
_ Das Generalpostamt hat au für das Jahr 1871 eine Sta- tistik der deutshen Reihs8postverwaltung anfertigen lassen. Darnah betrug die Zahl der Postanstalten 4927 gegen 4645 im Jahre 1870, unter welchen sich 713 mit Telegraphenstation befanden (gegen 634 im Jahre 1870). Es kommen also 1871 je eine PVostan- talt auf 1,61 Quadratmeile. — An 29/310 Orten waren 24;703 Briefkasten * Benußung für die Korrespondenten aufgestellt; das Gesammtpersonal umfaßte 1871: 15,567 Beamte, 20,174 Unterbeamtepr 1278 Pofsthalter, 9717 _ Postillone/ die Posthaltercien unterhalten 15,268 Postpferde, 13,779 Postwagen. n 214 Orten befanden sich 244 Postgrundstücke. Es wurden täglich 2007 Eisen- bahnzüge zur Pun benußt (gegen 1716 im Jahre 1870). Die Gesammtpostcourslänge auf den Eisenbahnen be- trug 2116/3 Meilen. Es bestanden 3393 Postcourse auf Lande straßen mit 797977 Meilen Courslänge ; 100 Privat - Dampfschiff- gelegenheiten wurden zu Postverbindungen auf den Wasserstraßen be- nugßt.- Die Posien legten 1871: 13,326,165 Meilen zurück, darunter die Eisenbahnposten 6,026,152 Meilen, die Posten auf den Landstraßen 7,220,237 Meilen die Posten auf den Wasserstraßen 79,776 Meilen. Bei Postanstalten im norddeutschen Postgebiete und in Elsaß - Loth- ringen wurden 332/861,352 Briefsendungen eingelicfert (gegen 278/476/934 im J. 1870), darunter 26,304,570 Orts8briefe. Jm Ver- gleiche zum J. 1870 sind gestiegen: die Zahl der Ortsbriefsendungen um 20,9 pCt./ die der Übrigen Briefsendungen um 19,s pCt., die Zahl der frankirten Briefe um 17,3 pCt. ; die Zahl der unfrankirt-n Briefe hat sich um 7,5 pCt. vermindert. — An Zeitungen sind durch die Vermittelung der Postanstalten 1,203,401 Exemplare (gegen 1,103,219 im Jahre 1870) bezogen worden mit 202,565,474 Num- mern. Die Zahl der nit bestellbar gewesenen Briefe betru 951,716; von denen 170,968 oder 0los pCt. definitiv unbestell-- bar geblieben sind. — An Paeten ohne. Werthangabe und Briefen und Packeten mit Werthangabe an Adressaten im norddeut- {en Postgebiete und in Elsaß-Lothringen wurden 41,309,023 Stück gege 37,346,544 im Jahre 1870) eingeli-fert; der deklarirte Werth erselben betrug 3,015,833/238 Tblr. Es wurden 9,983,849 Post- anweisungen aufgeliefert , auf welche 117,571,711 Thlr. eingezahlt wáren (gegen 9/5!5,331 Stück mit 114,115,449 Thlr. im Jahre 1870); auf 1,723,320 Postvorschußsendungen wurden 11,228,760 Thlr. Vor- {uß erhoben. Der Gesammtgeldverkehr is 1871 ermittelt worden dur) 26,476,443 Postsendungen im Gesammtbetrage von 3,144,282,996 Thlrn. Durch Expressen wurden 861,264 Postsendungen bestellt; 374/996/905 Freimarken und Francocouverts geen zum Nennwerthe von 13,473,943 Thlrn. 22 Sgr. 2 Pf. Der Gesammtübershuß der Verwaltung betrug 3,469,251 Thlr. gegen 2,158,297 Thlr. im Jahre 1870. Die Einnahme an Porto und Franco per Tag variirte wischen 52,668 Thlrn. im Monat März und 65,407 Thlrn. im
tonat Dezember.
( Gewerbe und Sandel,
Leipzig, 11. April. (Dresd. Journ.) Trobdem daß das beim Glgar der gegenwärtigen Osterme\ fe cingetretene Regenwetter - dem Geschäfte in garen Ledern hemmend in den Weg trat und das- selbe für mehrere Stunden gänzlich unterbrach; so waren am Dienstag Abend doch meist alle Lager ziemli geräumt und es blieb nur in. Oberledern, die stark zugeführt, ein Theil als unverkauft zurück. Die Preise stellten \sich folgendermaßen: Luxemburger und St. Vither holten 52—55 Thlr, Malmedyer 53—55 Thlr, Siegener . 53. bis 55 Thlr, Eschweger je nah Qualität 52—54—57 Thlr., Vache- [leder 54—58—60—62 Thlr., Wildbrandsohlleder sehr gesucht, in guter \hlanter Waare und guter Gerbung 50—52 Thlr., Deuts{brands ohlleder 44—49—53 Thlr. pr. Centner, Blankleder; in Primawaare 172 bis 185 Ngr., mittlere Sorte 15—17 Ngr., Fahlleder 15—18—20 Nqgr., Kipsfahlleder etwas gedrückt, brachten in guter Waare 18—21 Nqr.; mittlere Sorte 14—15 Ngr., schadhafte 10—13 Ngr., braune Kalb- leder in guter Nachfrage und wenigem Plaß, Primawaare 35 bis 40 Ngr., mittlere Sorte 28 — 32 Ngr. , -{warze Kalbfelle 32 bis 35 Ngr.,, Geraer 39—41 Ngr.,, auch höher, Roßleder {warz 25 Ngr. per Pfund. Für Weißleder bezahlte man, Primawaare 36 —42 Thlr.- I! a, 30—36 thlr. mittlere Sorte 25—30 Thlr. Sämischleder ging um cinige Thaler höher um als leßte Michaecli8messe und fand, da die Zufuhr darin uur einc mäßig-, troß der hohen Preise, nelle Abnahme Braune Schafleder 3—6 Thlr. pr. Decher; große Schürzen wurden auch mit 7—75 Thlr. bezahlt und, da auch darin wenig zu- geführt, rasch umgescßt. — Ueber das Tuchgeschäft läßt si heute noch nichts Bestimmt-s sagen, da das Regenwetter die Käufer nicht geneigt machte, in den Markt zu gehen.
Verkehrs- Anstalten. Rosto ck, 10. April. Der Germanischhe Lloyd hat dieser Tage den ersten Nachtrag (März) zu seinem Register für 1872 heraus- lden: Es sind darnach seit Beginn des Jahres 156 Schiffe ver-
chiedener Flaggen registrirt. Vertreter resp. Besichtiger hat das In- titut an 4 neuen Pläßen gewonnen.