1872 / 90 p. 7 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 16 Apr 1872 18:00:01 GMT) scan diff

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Reichstags - Angelegenheiten.

Berlin, 16. April. Jn der gestrigen Sißung des Rei ch8- tags sprach in der Spezialdiskussion über die mit den Ler- - einigten Staaten von Amcrika abgeschlossenen Konsularkonven- tion der Abg. Georgi den Wunsh nach einem NachdruckS8ver- S Ee Amerika aus. Hierauf erwiderte der Staats-Minister

elVrud:

Meine Herren! Das Vertrauen, mit dessen Ausdruck der Herr Vorredner scine Worte eshlossen hat; ist vollständig begründet. ° „Was zunächst die Verhältnisse zu den Vereinigten. Staaten an- langt; so ist von hier aus wiederholt die Frage des Abschlusscs eines “Nachdruksvertrages angeregt. Der Abschluß cincs solckchen Vertrages tvar bisher und is noch heute, wie das aus der Darstellung des N Vorredners hervorgedt deshalb nit zulässig, weil die - erste

orausschung dafür, nämlich cin Geseß über internationales Verlags- ‘ret in den Vereinigten Staaten fehlt. Erst wenn ein solches Geseb geschaffen sein. w rdy wird für Amerika, wie sciner Zeit für Großritannien die Möglichkeit gegeben, zu internatio- nalen Verträgen zu gelangen. Wir habcn nut lebhaftem Interesse die Anregungen , die von dem Herrn Vorredner crwähnt sind verfolgt; welche auch uns die Ueberzeugung gewährt haben , daß die Frage in a L Sofie ist j un man sih auch viellei ht nicht

z inischen Hoffnungen Über eine ra i i E E dar, g he Becndigung dieses I g da der Herr Vorredner des von dem Buchhändlerverein eingereichten Normalvertrages erwähnt hat; hier no beiläufig bemer- fen, daß Anregungen stattgefunden haben , um mit Großbritannien einen neuen Nachdrucksvertrag zu s{ließen, und. daß dicse Anregungen ch per gro E i RE GNSFaenOn gert aufgcnonunen

! d offen sticht; daß in nit allzu lange it di s handlungen darüber beginnen können. N : S ÄD A

Jn der Diskussion über den Handéels- und Schiffahrts- vertrag mit Portugal erklärte der Staats-Minister Delbrü ck nach dem Abg. v. Rochau , welcher. seinen Antrag rückfichtlich der Nichiauslieferung von Deserteüren deutscher Nationalität pre e: :

cine Herren! Der Herr Vorredner hat mich mißverstanden wenn er vorausfecbt ich hätte bei der zweiten Lesung des E R Vertrags das Fehlen eincs besonderen Vorbehalts in Beziehung auf die E cinhcimischer Angeböriger “dadurch erläutert; daß die Portugiesen dicje Auslieferung nicht verlangten. Däs habe ‘ich nicht gethan. Jch habe mich einfach darauf berufen, daß wir, auch wenn diese Bestimmung im Vertrage nicht steht, einen Deutschen nicht aus- liefern-werden, au wenn Portugal die Auslieferung eincs Deutschen verlangen sollte. So liegt für mich die Sache auch noch heute. Jh laube durchaus nicht; daß unsere Hafenbehörden in dem Zustande findlicher Unschuld leben, wie der Herr Vorredner vorauszusehen \ckch{éint ; ih habe im Gegentheil die sehr feste Ueberzeugung; daß diese Bchörden, die schr wohl mit dem Verkehr der V érschtèdenth Nationen vertraut nd, die jeden Tag in die Lage kommen mit den Kapitänen fremder ationen zu verhandeln, die seden Tag in die Läge kommen, dic Nn- sprüche fremder Kapitäne auf das richtige Maß zurückzuführen ih bin, sage iy überzeugt daß cs diesen Behörden nicht einfallen wird, cinem Auslief:-rungsantrage eines portugiesischen Kapitäns gegen einen Deutschen stattzugeben. Bei der Resolution oder bei dem An- trage, den der Reichstag vorhin zu den Vertrage mit Amerika ánge- nommen hat; handelte cs fich darum, die Auslegung des abges{lössencn M voges in Amcrika sicher. zu stellen; bei der Rejolution, die jeßt hier vorliegt, bandelt es sich darum und die Herren verzeihen mir, wenn ih da meinem Eindruck Worte gebe darum, daß wir sorgen, -DE lere n D ta die E auszuführen haben, nit aus 1 dazu kommen, etwas z ) . E ili _ a ialig zipióe würde L L A R würde, so unzweifelhaft auch die Sache ist, in der: T i pad A M T r und n N D Da S Sie

, f em Deutschen Rei

aeg citvacen ade, \c{ cichstage und der Deutschen

Die Berathung des Gesehentwurfs, betreffend di 6 | e Necht8- verhälinise der Reich8beamten, leitete der M deöromulsar Geh. Ober-Regierungs-Rath Dr. Achen ch wic folgt, ein:

__ Meine a. Gestatten Sie mir, daß ih die gegenwärtige wichtige. Vorlage mit einigen einleitenden Bemerkungen begleite.

Es ist befanntj, daß bereits zweimal dem Reichstage des vor- maligen Norddeutschen Bundes ein A vorgelegt worden ist welcher die Regelung der Rechtsverhältnisse der Reichsbeamten betraf. Jn beiden eri beschloß der Reichstag; diese Vorlage einer Kom- mission zur Berathung zu überweisen. In dem ersteren Falle; im Jahre 186 ist die gebildete Kommission nicht zum Abschluß ihrer Berathungen gelangt; im Jahre 1870 dagegen hat die Kommission nach zwölf mnühevollen Sißungen ihre Aufgabe erledigt und vollständig den vor- gelegten Entwurf durchberathen. Allerdings ist über die Resultate 1 Se Na Lan h, vengy d RE da nicht erstattet, wohl dagegen

: Ó igen Hauses eine Zusa - idlässe gp Pam dag L worden. G

enwärtige Vorlage nun unterscheidet von j i

früheren Entwürfen wesentlih dadurch; daß nil AUEDE lamfidben “ipelretene Erweiterung des Norddeutschen Bundes zum Deutschen s ch Rücksicht zu nehmen war, zweitens daß die Beschlüsse jener : Len vom Jahre 1870 e cinem groben Theil in die gegen- n ige Vorlage Aufnahme gefunden haben, und drittens, daß die Quo hen ergangenen Reichs8geseße, wie namecntlich das Penfions- L eseß e das Militär bei den Bestimmungen Über die Pension rung er Reichsbeamten in Betracht zu zichcn waren.

sondere Bestimmung zu streichen, wodurch also der

Es fann nun in der: gegenwärtigen General - Diskussion mei Aufgabe nit scin, die einzelnen Detailbestimmungen E ONe wohl dagegen laube ih es für angemessen erachten zu ürfen, wenn ih mit Rüeksicht auf jene im Jahre 1870 amen Kommissions- Beschlüsse drei Punkte hervorhebe, in welchen die gegenwärtige Vor- lage jenen Beschlüssen nicht gefolgt ist. Der erste dieser Punfkté be- trifft die Bestimmung, welche im §. 13 niedergelegt ish und welcher von der Verfolgung der Reichsbeamten wegen ihrer dienstlichen Handlungen oder Unterlassungen handelt. Der jeßige Ent- wurf - hat im Wesentlichen in Uebereinstimmung mit den früheren Entwürfen die Bestimmung aufgenommen y daß cin Reichsgeseß in Zukunft die hier vorliegende Frage - regeln solle; daß bis zum Erlaß dieses Reichsgeseßcs dagegen die Neichsbeamten nah densclben Grundsäßen haften, wie die Sitaatsbeanitcn nach den Geseßén_ ihres amtlichen Domizils. Die Reichstags - Komm fion im Jahre 1870 {lug dagegen vor, die hier vorliegende Bestimmung dur einen mehr theoretischen Sah zu erseßen,y worin ausgesprochen wird, daß der Reichsbeamtke verantwortlih is und daß er bezügli dieser Verantwortlichkeit nur dann Deckung hat, wenn cin Befchl scines Vorgeseßten innerhalb der amtlichen Kompetenzgrenzen desselben an ihn ergangen ist. Die verbündeten Regierungen haben -geglaubt; daß durch_ diesen; wie ih {hon oben aussprach, mehr theorctischen Saz die Frage über die Verantwortlichkeit und namentli dic Ver- folgbarfeit der Beamten in keiner Weise gelöst sci; zumal dieser Saß im Wesentlichen sich nur als cine Wicderholung von Bestinunungen charafterisirt, wie sie aren bereits in den Landesgeschen vor- handen sind. Die ver ündeten Regierungen sind der Ansicht, daß es pes sei, zunächst den Erlaß cines allgemeinen Gescbkes Über den WENIE en Prozeß abzuwarten und nah Erlaß dessclben die rage über dic Zuständigkeit der Gerichte auf dem hier fraglichen Ge- icte zur Erörterung zu ichen und reihsgeseßlich zu regeln. Jn- zwischen ist indeß Veranlassung genommen, das Material über die vor- liegende Frage zu sammeln. Es. ist Auskunft gefordert und ertbeilt über diejenigen Bestimmungen, welche in den einzelnen deutschen Staaten bezüglich. der Verfolgbarkeit der Beamten bestchen.

Der zweite wesentliche Punkt; in welchem die Beschlüsse der Reichstags-Kommission von 1870 von der gegenwärtigen Vorlage ab- weichen, bezicht sich auf die Militärbeamten, welche auss{ließlich untcr militäris&em Befehl stchen. Bezüglih dieser Militär

beamten entbält der Entwurf, wie die früheren Entwürfe, die F

Bestimmung, daß besondere militärische Disziplinarkommissionen ge- bildet werden sollen; welche über die Entlassung solcher A A entscheiden haben. Die Kommission von 1870 Mus vor, diese be- ndere ing durch als rfolg eingetreten scin würde, daß die ‘gewöhnlichen Disziplinarkammern auch schon in erster Justanz über diese unter allcinigem militärischen Befehle stebten- den Militärbeamten zu entscheiden hätten. Die verbündeten Regie! rungen sind. der Ansicht gewesen, daß ein ausreichender Grund nicht por eNis vop pet E, Vestimmüng abzuwcichen, zumal es Ne veni in ci Thei Deuts lands sei. : 1 wenigstens in einem großen Theile F Der dritte Punkt bezicht sich auf das cnsionsWw-sen der Civil- beamten. Die Reichstagskommission bat T Doedeidate af hi cnsion der Civilbeamten mit */s jährlih steigen solle; der Entwurf hält an einer Steigerung von /) fest, Dieses Festhalten von "/s% war _durch die “inzwischen ergangene cihsgesckgebung geboten, indem das Militär - Penstonsgcesch vom 26. Juni v. J. bereits das '/z» als dasSjenige Quantum ange Bn Babe D E pie R jährlich steigen. Außerdem 1 daß auch das fürzlih erlassene ische Civil-| pensioubgeiey O aa Age dat: R enn in diesen Punkten den ommissionsbes{lüssen durch dit Vorlage fkcine Rechnung getragen ish so ist bei dem eitaus ecbherai Theile. der übrigen Vorschläge das Gegentheil der Fall, namentlich worauf ich aufmerksam mache, sind die Disziplinarkammern und det Disziplinarhof nah der Vorlage derartig konstituirt, daß das richter liche Element auf diejenige Stärke der Betheiligung gekommen ist welche die damali e Kommission vorgeschlagen hat. Außerdem gestatte ih mir; darauf aufmerksam zu machen, daß das. preußische Pensionsgescb und dic gegenwärtige Vorlage in ciner Wechselwirkung insojern {chon seit längerer Zeit gestanden habén, als der Entwurf des preußische cnsiondgeseßes im Weser.tlichen auf der-Grundlage derjenig! ntwürfc ausgearbeitet worden ish welche dem NeichStage vorgelegen haben und welche die Reichstagskommission amendixt hatte. Dos preußische Pensionsgescß hat sodann die Lage der Civilbeamten i Folge der Beschlüsse der beiden Häuser des preußischen Landtage? namcntlih des Abgeordnetenhauses, noch erheblich gebessert und de gegenwärtige Entwurf es \ih wiederum zur Aufgabe gemacht, alf e bien Guscté welche im Jntcresse der Civilbeamten in de nehmen. t enthalten sind, auch in das Reichsgescßh zu ÜberF eine Herren! Die verbündeten Regierungen sind si p bewußt, cine dauernde und entwickclun difhige Otündiage f pie Rechtsverhältnisse der Reichsbeamten schaffen zu wollen, sie hab zu lebhaften Wunsch, daß es Poren Berathungen in der gegen wärtigen Session gelingen möge, diese wichtige Frage zu ihrem Af \{lusse zu“ bringen; sic wünschen dies insbesondere auch ‘im Intercss der zablreicen Reichsbeamten, zu denen neben den Be..mten d! Reichskanzlet-Amtes j des Auswärtigen Amtes, der wesandtschaft! und Konfularbeamten, die zahlreihen Marincbeamten ; Milit Beamten, Post- und Telegraphenbeamten gchören, soweit nicht b stchende E, und- die Bestimmungen der deutschen Verfassun nach einzelnen Eg hin Ausnahmen machen. Meine Herren! Es sind jevt mehr als:-300 : Jahre , als d Beamtenwesen. der deutschen Territorien in seinen ersten Keim an'chncnd an die Jnstitutionen des Reiches, erwuchs; heute soll Þ

ein neues Beamtenwesen wesentli auf den Grundlagen aufbauen, welche in den leßten Jahrhunderten in den einzelnen Territorien ge- woonnen sind. Vor mchr als 100 Jabren sahen wir Zustände ein- treten ; dur welche das deutsche Beamtenthum zu ciner außerordent- lichen Machtfülie gelangte. Es ist dies die Glanzpcriode des deutschen Beamtenthums, glänzend insofern, als es den deutschen Beamten gelingen folite dur Treuc, wissenschaftliche Tüchtigkeit und unab- hängigen Sinn si aus8zuzeichnen. Freilich hat jenc Glanzperiode auch ihre Kehrseite : es istder Niedergang derSelbstverivaltung. Heute, wo diese Selbsiverwaltung im Aufsteigen begriffen ist, hat die Macht und jener Glanz des Beamtcnthums allerdings wesentlich abgenommen; aber Eines is} dem deutschen Beamtenthunm geblieben: es sind jene Eigen- schaften der unerschütterlichen Treue; der Ehrenhaftigkeit und Gere- tigkeit. Mögen diese Eigenschaften der Beamten der deutschen Terri- torien als das beste Erbtheil auf die Beamten des Reiches übergehen und bei ihnen dauernd erhalten bleiben. Möge insbefondere der Ent- wurf, welcher gegenwärtig Jhren Se unterbreitet ist, dazu dienen, daß auf dieser Grundlage mit diesen É

tenthum des Reiches neu erblühen und ih gestalten möge.

wie folgt:

rungen zur Ergänzung der Motive des vorliegenden Geseßentwurfes

rung8methode des Bier®, alle in Europa bestehenden Methoden genau

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igenschaften das Beam-

Den Gescyentwurf, betreffend die Brausteuer, erläuterte der Bundeskommissar, Geh. Ober - Finanz - Rath Hißigr ath,

Meine Herren! Ih bin beauftragt , nur cinige wenige Erläute-

zu, geben.

Meine Herren! Als es sich darum handelte, die ersten Grundsäße zum vorliegenden Entwourf festzustellen ; hat man ohne jegliche Vor- eingenommenhcit für die jeßt in Norddeuts{land bestchende Besteue-

geprüft, um zu sehen y ob, wenn man einmal die Sache neu regulirt, man nicht auf anderm Wege als bisher in Norddeutschland geboten war, etwas Besseres erzielte. Nun, meine Herren, is im Allgemeinen eine große Mannigfal- tigkcit der Besteuerung des Bieres bezüglich der rhebungs1wveize in Europa überhaupt nicht zu finden. Sie können im Allgemeinen die anze Steuer in zwet Hauptsysteme bringen, die Bestcuerung nach dem Raume für die Flüsfigkeit und die Besteuerung nah dem Material, das zum Vierbrauen verwendet wird. ; Die erstere Steuer ist nur vollkommener oder unvollkommencr;, je nachdem si die Besteuerung auf den Raum der Maischgefäße oder auf den der Kochgefäße bezieht. Das leßtere ; die vollkommenere Raum-Bestcuerungsmethode, ist die französische Kesselsteuer. Diese haben wir auch bei uns in Deutschland in Baden und in Hessen. Dem gegenüber steht die englisch-deutsche Mcthode der Material- besteucrung. Es giebt nun zwar noch cin Drittes. Neuerdings hat man in Oesterrei cine Art von Besteuerung des Halbfabrifates ein- gcführt, nämlich cine Besteuerung des Extrafktivstoffes, der Würzee vor deren Kochung, je nach dem Extraktivgchalt dieser Würze. Es läßt fich nun von vornbercin darin waren die NRegicrungen einig zugeben, daß diese Besteuerung, die einer Fabrikatsbesteuerung am nächsten fommt, die relativ vollkommenste is im Prinzip; dagegen haben die Stimmen der Gawerbtreibenden, das; was man in der Presse darüber liest, und die Erfahrung diese Besteuerungsweise im hohen Maße als nicht empfchlens- werth erschcinen lassen Es ist in jedem einzelnen Falle eine schr ubtife Feststellung der Steucr nöthig, die bei dem jeßigen Siandpunkte cs Gewerbes noch nicht cinmal mit Sicherheit erfolgen kann, weil es darauf anfommt, mit dem Saccharometer in jedem einzelnen Brau- gane festzustellen, wie stark oder wie {wach dieser Extratt \ci. Außer- em ist die Kontrolle, der eine. solche Besteucrungsweise unterworfen werden muß, um den Fiskus nicht zu \chädigen, cine so tief einschnci- dende, daß gerade aus diesem Grunde neuerdings auch die österreichi- schen Brauer vielfachen Tadel ausgesprochen haben und vielsach nach Norddeutschland - hingewiesen und gesagt habcn: » wir wollen bei uns die norddeutsche Bestcuerungêwci|e cinführen«. Wir haben Gle zur Beurtheilumg, wenn wir von dieser Halbfabrikats- steuer abjchen, übrig die Frage, ob die Raumbesteuerung oder die

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Materialbesteuerung Vorzug Then sei. Nun, meine Herren; cs ist ja

ganz unzweifelhaft, da ¡e Raumbestcuerung mancherlei fisfalische Vorzüge hat; sie die Kontrolle in mancher Beziehung und lediglich in Ansehung der fisfalischen Interessen ganz empfchlens- werth, aber, meine Herren; die verbündeten Regierungen haben ge- glaubt , hierauf weniger Gewicht legen zu müssen M S den großen prinzipiellen Nachtheileny wie fie JThnen in den Notiven näher argelcgt worden sind. Die Raumbesteüerung das ist der wescnt- liste Nachtheil, auf den ih hier noch besonders den Accent legen möchte besteuert alle Biere, ob sie stark oder {wach sind, zu der- Mae Höhe, es ist also das Mchr oder Weniger von Wasser, was er Brauer verwendet, um das Bier billiger zu machen, was wir mit derselben Steuer belegen, wie die theuersten und \hwersten Biere. Meine Herren ! Aus diesen Gründen hat man geglaubt, festhalten zu müssen in dem gegenwärtigen Gescß- entwurf an der Materialbesteuerung. Man hat die Ueberzeugung daß sie die relativ beste sei von allen in Europa bestchenden Besteue- rungen. Jh möchte zwar noch anführen, daß wir außerhalb Europa in den Vereinigten Staaten Nordamerifas eine reine Fabrikatssteucr haben, die ja zuerst dem Namen nah sehr viel Anloendes hat, indeß wenn man die dortige Fabrikatssteuer sich näher ansicht , so hat fic, das will ich hier gleich anführen, denselben Nachtheil, der oben von der Kesselsteuer nah dem französischen System, gerügt worden ist. Jn Nord-Amerika nämlich besteuert man das Bier in der Weise, daß der Brauer verpflichtet ist, auf das Zapfloch eines jeden gefüllten Fasscs eine Stempelmarke zu kleben / die er losen muß für einen

Darin besteht dann gleichzeiti gesagt, \o gut auf den ersten E ei läßt, so Ut es doch auch bei dieser Steuermecthode flar, daß die verschiedenen Sorten Bier mit derselben Steuer belegt und eine gleichmäßige Besteuerung nicht ermöglicht wird. Meine Herren! Daß die Materialbesteuerung, wie sie in dem Entwurfe enthalten ist die relativ beste ‘ist; dafür haben wir _niht nur die Ansichten der. Behörden; sondern es liegen uns auch gewichtige Stim- men vor aus dem Kreise der Brauereitreibenden. Darauf möchte ich_ ein besonderes Gewicht legen y - weil diese Herren ja am besten wissen, was ibnen gut thut, da sie die Steuer zu verauslagen baben. Jch will nur j um nit allzu lange aufzu- halten , auf die mir vorliegenden Denkschristen Bezug nehmen j die theilweise \hon bis ins Jahr 1867 zurückgehen j als es sich damals im preußischen Finanz - Ministerium um die Frage handelte j ob viellciht die Kesselsteuer in Preußen eingcführt werden solle. Von diesen Denfschriften will ih nur cine erwähnen mit dem Bemerken, daß die andern alle auf dassclbe Resultat hinausfommen. Diese

Da wesentliches Kontrollmittel. Wie lick eine solche Fabrikatssteuer sich an-

Denkschrift; die von ciner besonders zu dem Zwecke der Beurtheilung der besien Steucrform in Cassel F attgehabten Versammlung von Brauereidbesißern aus allen Gegenden Deutschlands veranlaßt is diese Schrift beleuchtet gleichfalls sämmtliche in uropa und Nordamerika bestehenden Bierbesteuerungs-Methoden und fommt dabei, nachdem sie die verschiedenen Methoden nach ihrem Vortheil und Nach-

erlauben werde: M - »Aus den vorstehend motivirten Erörterungen geht unzweifel-

haft hervor, daß der gegenwärtig in der preußischen Monarchie gel- tende Modus, die Besteuerung des Braumalzes nach dem Gewicht- derjenige ist, welcher vor allen anderen den Vorzug verdient und dessen Beibehaltung im Interesse des Staates) des Brauers und des

Konsumenten liegt. « Dic Denkschrift fährt dann noch fort : i Die im Interesse der Brauercien wünschens8werthen Bestim- mung8änderungen in der preußischen Geseßgebung sind höchst unter- gcordneter Natur und dürfte in der Hauptsache im beiderseitigen nere nur die Ms der Malzsurrogate zu fordern cin. Die Heranzichung derselben zu einer äquivalenten Steuer- leistung trüge dem Prinzipe der Gerechtigkeit Newhnung und wäre durch diese Maßregel cin namhaft höheres Ertragniß der Steuer in unzwcifelhafte Aussicht zu stellen. : i : Dieser Schluß, meine Herren j führt uns nun zugleih auf dic Hauptabweichung der Vorlage von der bisherigen, in den meisten nord- deutschen Staaten bestchenden Steuervorschriften. Diese Abweichung ist nämli die projektirte Surrogatensteuer. Meine Herren, die Regierungen sind der Ansicht, daß die Materialbesteuerung j einmal angenommen; konsequent und ywendig m zur Besteuerung der Surrogate führcn muß vder zum ? erbot; cin Drittes ist nit denkbar; ohne daß die ganze Besteuerungsmethode der Materialien im Prinzip hîin- fällig würde. Die preußishe Geseßgebung vom Jahre 1819 hatte 1a auch unzweifelhaft eine vollständige Materialbesteuerung im Sinne ; wenn sie sich nichts destoweniger damals darauf beschränkte, nur alles Gétreide, was zur Bierbereitung verwendet wird, zU besteuern; #0 lag das cben darin, daß damals fein andercs Material, als Getreidey zur Bierbereitung verwendet wurde, es genügte also die Fassung n ieser Weise. Daß dics bei dem heutigen Standpunfte des Brau- gewerbes nicht mehr der Fall ist, da, meine Herren, geben Jhnen die Motive in möglichst genauen Zahlen. Dicje Zahlen fönnen zwar das sche ih hier hinzu auf besondere Sicherheit feinen An- spruch machen, denn wir haben schr gegründete Anzeichen, daß die Verwendung der Malzsurrogate in erheblich größerem Maße vorkommt, als die JThnen in den Motiven gegebenen Zahlen nach» weisen sollen, weil eben die Brauer heute noch es in threm Interesse halten, die Verwendung von Surrogaten und namentlih von dem hier und da mit einigem Vorurtheil aufgefaßten Zucker zu verheinm- lichen; indessen soviel geht schon daraus hervor j daß das finanzielle Interesse der Steuergemeinschast erheblich dadur benachtheiligt wird. Es if ja nun die Frage hier und da aufgeworfen worden j ob nicht das Verbot der Surrogate der Surrogatbesteuerung vorzuziehen fel. Bekanntlich ist in Bayern, dem hauptsächlichsten süddeutschen Staate, dieses Verbot in voller Geltung. Nun, meine Herren, mag es wohl immerhin möglich sein; cine Unbequemlichkeit, cine Abweichung von den heutzutage in Deutschland bestehenden Grundsäßen der Gewerbefreiheit da aufrcecht zu erhalten, wo fie sich seit lange eingebürgert hat; aber neu einführen heute ein Verbot bei einer neuen Regulirung der Besteuerung, dazu möchte sich hier in diesem Kreise kaum irgend welche Sympathie zeigen. | | Meine Fe hein Das finanzielle Jnteresse bei der Besteuerung der Surrogate ist kein ganz unerhebliches, aber den Hauptaccent legen die Regierungen doch noch mchr darauf, daß die Surrogatbesteuerung eben cine nothwendige Folge des Prinzips ciner gleichmäßigen Be- steuerung scin muß. In dem jeßigen Wte der für unhaltbar gehalten wird, liegt eine Prämiirung der Verwendung der Surrogate. Es i ja unzweifelhaft daß, da das hauptsächlichste Surrogat Stärkezucker und Stärkesyrup ist, cs ist wohl unzweifelhaft, sage und erklärlich; daß den Herren Stärkezucker-Fabrifanten die Gesepes- vorlage einigermaßen unbequem sein wird; aber von dieser Unbe- aaa bis zur Befürchtung daß durch die Heranziehung des urrogates zur Steuer ein Untergang dieser Fabriken auch nur im Enftferntesten d erwarten sei, ist noch ein sehr weiter Weg. Als es \sich 1m ahre 1870 im Zollparlament um die Besteuerung des Stärkezuckers handelte, war freilih wenig Gencigth-it für jenen Geseßentwurf in den Räumen des Zoll- Parlamentes zu finden, aber die Sache liegt für die Stärkezucker-

Preis, der der Menge des Bieres in dem betreffenden Fasse entspricht. Diese Marke darf nur gelöst werden durch den Ausschank selbst.

fabrikanten auch heute ganz anders. Es handelte sich damals um die Besteuerung der gesammten Stärkezucktcrproduktion. Heute handelt

theil gewürdigt hat, zu folgendem Schluß; den ih mir vorzulesen

Me 0 R I R O T S C R D A P A