1872 / 92 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 18 Apr 1872 18:00:01 GMT) scan diff

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Redaction und Rendantur: Schwieger. Berlin, , Druck und Verlag der Königlichen Geheimen Ober - Hofbuchdruckerei

(N. v, Deer). : Folgen vier Beilagen

Berichtigung. Gestern: Berliner Bankverein 1335 bez.

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| 2257 Erste Beilage | zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger.

Donnerstag den 18. April

1872.

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Reichstags - Angelegenheiten.

Berlin, 18. April. Die Antwort, welche der Staal8- Minister Delbrück in der es Sizung des Reichstags auf die Interpellation des Abg. rumbrecht in Betreff der Anstalten für die Seeschiffahrt ertheilte, lautete:

Meine Herren! Da wir uns nicht mehr im Norddeutschen Reichs- tage des Jahres 1870 befinden; sondern einem le Gesa Reichstage

gegenüber, so möge es mir ge atiet sein; auf die Gefahr hin, für einen Theil der hier anwesenden Herren früher" Gesagtes nur zu wiederholen; doch auf n Erklärung zunächst ihrem Jnhalte nah Tes die ih in der 9. Sißung der Session des Nord- u en: Reichstages von 1870 abzugeben die Ehre hatte. Es war in der Session von 1869 vom Norddeutschen Reichstage auf Antrag des Herrn ny binn io für Harburg dasjenige Geseß beschlo en worden, welches in der Ihnen vorliegenden Jnterpellation enthalten ist. Dieser Beschluß des Deutschen Reichstags gelangte zur verfassungs- E Verhandlung in den Bundesrath, und der Bundesrath hielt es bei dem sehr erheblichen Jnteresse, welches die Bundes -Seestaaten in mannichfachster Beziehung bei der Sache haben , für nothwendig vor der weiteren Beschlußnahme die Bundes - Seestaaten, also die Regierungen von Preußen ecklenburg - Schwerin , Oldenburg und der drei freien Städte, zu einer Aeußerung über die Angelegen- heit zu ersuchen. Die Aeußerungen gingen ein und sie waren ihrem Inhalte nach sehr verschieden. Zwei von den Bundes-See- staaten erklärten sich mit dem beschlossenen Geseßentwurfe einfach ein- verstanden, zwei andere stimmten ebenso entschieden für seine Ableh- nung und die lehten zwei waren weder für einfache Annahme, noch für einfahe Ablehnung. Die beiden zustimmenden Bundes-Regie- rungen haben \ich über die Motive ihrer Zustimmung nicht näher E ert, die beiden ablehnenden Bundes - Regierungen führten aus, die Materie; um welche es si hier handle, eine solche sei, welche ihrer Natur nah besser nicht centralisirt, als centralisirt werde, daß in dem eigenen Interesse der betheiligten Staaten eine p enee Garantie dafür liege, daß sie das ihrige thun würden, um den Bedürfnissen der großen Schi ahrt gerecht zu werden. Die beiden Regierungen , welche weder zustimmend , noch ablehnend sich erklärten; gingen überein mmend davon aus, daß das Lootsenwe]sen, welches nach dem vom Norddeutschen Reichstage beschlossenen Geseve ebenfalls der Geseßgebung und Oberaufsicht des Reichs untergeordnet werden sollte, daß, sage ih, das Lootsenwesen bereits dur die Gewerbe - Ordnung in so weit der Geseß ebung und Beaufsichti- gung des Bundes unterliege, als dies im öffentlichen Jnteresse noth- wendig M daß darüber hinaus die S aer so lokaler Natur sei, so schr dur die örtlichen erhältnisse bedingt werde; daß es entschieden i regulirt werde durch die Tes Staaten, als von der Centralstelle aus. Anders standen diese beiden Regierungen U der Frage der Leuchtfeuer, Seetonnen, Tagesmarken, ur Frage der Bézeichnung der eig im Jnteresse Me Le ahrt; fie erkannten allerdings hier das Bedürfniß an, die Sache einheitlich zu ordnen, sie gingen aber in Anerkennung dieses Bedürfnisses ihrerseits weiter als der von dem Norddeutschen Reichstage beschlossene Gesehentwurf, indem sie der Meinung waren, daß, wenn das eich die Aufsicht un Geseßgebung über diese Gegenstände hät, es nothwendig auch die Unterhaltung und Verwaltung dieser Institute in die Hand nehmen müsse. Die ebenbezeichneten' Erklärungen der Bundesstaaten kamen im Bundesrathe zuin Vortrage und der Bundesrath verkannte nit, daßdie von den beiden leßtgenannten Regierungen hervorgehobenen Momente insoweit gerechtfertigt seien, als es allerdings {wer sein möchte, eine wirksame Bundesaufsicht zu üben , ohne zugleich auch die pag auf den Bund zu übernehmen, welche dur die Handhabung dieser Auf- sicht entstehen möchten. Es wurde deshalb , um die Frage bestimm- ter übersehen zu können , für nüßlich erächtet , von den sämmtlichen Seestaaten des Bundes eine Uebersicht der Aufwendungen zu erbitten, welche sie in den lezten, wenn ich nicht irre— zehn Jahren für die Errich- und Unterhaltung der hier in Rede stehenden Seezeichen gemacht hatten. Diese Ermittelungen haben stattgefunden, und es war ihr Ergebniß eingegängen, als wié der Herr Jnterpellant so eben selbst anerkannt hat ein Gegenstand für einen Beschluß formell nicht méhr da war, d. h. 8 war eingegangen in demselben Augenblie, als der Norddeutsche Reichstag, welcher das Gesey beschlossen hatte, aufgehört hatte zu existiren, in einem Augenblicke/ wo ‘Über den hier beschlossenen Geseßentwurf als solchen ein SESOs des Bundesraths niht mehr P A werden fonnte. Der Gegenstan E nun neuerlich wieder in Erwägung gezogen worden; es hat aber feine von den im Bundesrathe vertretenen Regierungen ihrerseits die Jnitiative für einen Gesehentwurf im Sinne des von dem Norddeutschen Bundes- rathe beschlossenen A und der Bundesrath ist ‘daher nicht in der Lage gewesen, selbs legislativ in der Materie vorzugehen.

In der Diskussion über den Elbenschen Antrag , das O Tagen von Landtagen mit dem Mage be- reffend, erklärte der bayerishe Bundesbevollmächtigte, Staats-

Minister Dr. Fäustle, nach dem Abg. Freytag : | Nj Spiße T iellen Antrages iso präzis R die bayerische

Adresse gerichtet, daß ih: es für meine Pflicht erachte, das Hohe Haus

wollen?

nicht länger über die Auffassung der bayrischen Staatsregierung im Unklaren zu lassen. Die Hauptaufgabe des See noch in München versammelten Landtags bildet die Feststellung des Budgets für die Finanzperiode 1872/1873, und diese Aufgabe; meine Herren, wäre bereits voll- ständig gelöst, wenn nicht ‘dieselbe bayerische Landtags8- versammlung bereits in Folge der Herbstsession des Reichs- tags vom Jahre 1871 in den Monaten Oktober und November vorigen Jaßres hätte vertagt werden müssen. Als die Zeit der Eröfînung des gegenwärtigen Reichstags heranrückte; trat an die bayerische Staatsregierung die Frage heran, ob fie die Versammlung des bayerischen Landtages wiederholt vertagen und damit die Fest- L des Budgets für die Finanzperiode 1872/1873 vielleicht bis zum August oder September dieses Jahres aufschieben lassen will, oder ob fie die Versammlung in dem lebten Stadium ihrer Wirk- rat nicht mehr unterbrechen und- dadurch bewirken e ¡ daß wir n Bayern noch in diesem Monate zu einer geseßlichen Regelung des Staatshaushalts gelangen. Nach einer reislichen Ueberlegung des Dafür und des Dawider kam die bayerische Regierung zu dem Schlusse, daß es zweckmäßig sei, die Versammlung des Landtags nicht mehr zu unterbrechen, und zwar ließ sie sih hierzu nicht bloß aus dem Grunde be- stimmen, um endlich einmal na 2tjährigerUnterbrechung auch in Bayern wieder zur geseßlichen Feststellung eines ordentlichen Budgets zu ge- langen, sondern auch und vorzugsweise des alb, um in die Lage zu kommen, die finanziellen Ver indlihkeiten der bayerischen Regierung gegen das Reich prompt und range auf Grund cines geseßlich estgestellten Landes-Budgets erfüllen zu können. Der Antrag, meine Herren, wie er vor uns liegt, ist, abstraft genommen , gewiß richtig und zweckmäßig. Wer wird das leugnen Aber; meine Herren, geben wir uns doch feiner Jllusion hin! Die Ueberbleibsel des Partikularismus von denen ge- prochen worden: ist, beseitigt man nicht so {nell wie man en Staub von den Füßen schüttelt. Die Barre und Neuheit unserer Zustände, das Ringen des modernen Staats nach Entlastung vom Kleinen, nach Einrichtungen größeren Styls, die mit jedem Tag mehr hervortretende Nothwendigkeit, auch in den Einzelnstaaten die anze Organisation, insbesondere auf dem Gebiete: der Justiz und der erwaltung, umzubauen, wird noch hier und da in den nächsten Jahren; und vielleicht sogar auch in Preußen, die Möglichkeit nahe legen; die Einzeln-Landtage noch einige Tage während des Zusammen- tritts des Reichstages versammelt zu lassen. Sind wir einmal, meine erren, zu festen Zuständen gelangt, so bin ih lebhaft überzeugt, daß ih dieser Mißstandy der heute beklagt wird, von selbst beseitigen wird. Uebrigens, meine Herren, kennt die bayerische Men ebenso- sehr ihre Pflichten gegen das Reich, wie sie mit dem höchsten Jnteresse eine gedeihliche Wirksamkeit des Reichstags verfolgt, und ih bin in der Lage; an dieser Stelle zu erklären, daß die bayerische Staats- regierung, wenn nicht außerordentliche Umstände, wie die augenblicklih in Frage stehenden, in Mitte treten, wie bisher, auch fernerhin be- strebt jen wird, dahin zu wirken, daß ein gleichzeitiges Tagen des bayerischen Landtags mit dem Reichstage möglichst vermieden wird.

és eau ergriff der Reichskanzler Fürst von Bism ard a Oi. habe meinerseits den Antrag gern gesehen und bin mit dem rinzip desselben ganz einverstanden, da er nicht die Absicht aus- pricht; ein durch cinen zwingenden Akt der Geseßgebung durchgreifen- es und unumstößliches Prinzip herzustellen; er spricht nur den Wuns…ch aus, daß der Reichskanzler sich bemühen möge, daß ein leichzeitiges Tagen von Landtagen und Reichstag vermieden werde. ch glaube, meine Herren, daß dieser Wunsch; wie so eben mein ayrischer Herr Kollege bethätigt hat, allen Ke ierungen gemeinsam ist und daß den Regierungen in Zukunft, wenn sie fich mehr eingelebt haben werden, wenn die Uebergangsstadien mehr überwunden find, es au in ausgedehnterem Maße gelingen wird, ihn zu erfüllen. Jch möchte aber davon abrathen, ihm die Natur eines zwingenden, legalen Prin- zips beizulegen; wir müssen da ein Mal die einzelnen Verfassungen réspektiren, die ihrerseits manche bestimmte zwingende Termine auf- stellen, zu denen der Landtag berufen ish Termine, an die ne Reichs- tag bezüglich seines Zusammentritts doch nicht immer binden und danach geniren kann. Dann fragt es sich, ist jedes gleihgeitige Tagen von Landtagen und Reichstag unbedingt dermaßen {ädlich, da es auch unter wesentlichen Nachtheilen für die einzelnen Regierungen vermicden werden müsse. Wenn alle deutschen R an demselben Orte zusammenfämen, wie der Reichstag, so ieße sich sehr wohl eine Yeiteintheilung finden, nach der die Abgeordneten gleichzeitig mehreren dieser Körper- \chaften beiwohnen könnten, namentlih wenn die Körperschaften selbst mit ihren Geschäftsordnungen resp. die Landesregierungen mit ihrer S einigermaßen nachhelfen und manche; wie M [laube veraltete parlamentarische Traditionen in Zela auf Beschlußfähigkeit;, in Bezug auf die Ueberwindung der Qwischenafte zwischen zwei Sipungen beseitigen und die strenge Aufrechthaltung der Beschluß- fähigkeit auf diejenigen Akte beschränken wo ten; wo das Land wirklich ein ausreichendes Cem hat, daß mindestens die L seiner Ver- e

treter pugegen ist. Jch glaube, die Herren könnten ihrerjeits auch Etwas dazu thun , sih das Leben leichter zu machen. Die bedauerlichen