1872 / 92 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 18 Apr 1872 18:00:01 GMT) scan diff

2258 2259 Vorkommnisse, daß der Reichstag beshlußunfähig gewesen ist, möchte Der dem Bundesrathe zur Berathung vorli s | , y i i j i i : orliegende Ent- er Seepaß dient. Außerhalb des Bundesgebiets erfol t eine solche 32. Zur Leistung von Wachdiensten auf dem Schiffe is der ih do bitten, nit auf das Konto dieses Ue elstandes zu schreiben wurf einer Seemanns OebR ung t s M ets T e, ade bas S Ubt zu dieien E ete S iffemann den Arceitangen des Schiffers gemäß jeder Zeit sowohl i | auf der Reise wie im Hafen verpflichtet. Der nicht dienstthuenden

und dadurch Denjenigen , die keine solche Entschuldigung haben für : aof ihr Außenbleiben ibr Gewissen zu erleichtern; im il es i Erster Abschnitt. (Einleitende Bestimmungen.) §._ 1, Die gelegt wird. Ga 5 i i Lt ai ceereu mee dndrerid, 39 S ntbal d tes | more ae Gele Vater uf Ale Entre (694 oven io Been t M ta Sai | Cet A L P un wolien, eser dine dingen ecitungsartifels, wenigstens bei der lebten U igfei Fete E a Ij) Tre e O s j j ili j aich mein Gedächtniß nicht täuscht, N n eroorgint, wie id [200 Reh bié Rel eagge zu TUBeen ae A MLEE «S pr ein unabwend E idernih auer ruder ersejt wird Arbe enx das Schiff in n) din Safen liegt; so ist der Schiffsmann Ea L E E Es Ae Fe des :hiffes (S hiffötapitän), Bes Be I a Ne ser des Dienst plare so hat er si hierüber sobald Die mögli nur in dringenden Fällen s{uldig , A als zehn Stunden täglich y 1ßungSoríe des | d desselb d Stell E egen den Schiffer und das Scemannsamt, vor welchem die Muste- | beim Laden, Stauen und Löschen zu arbeiten. E : Reichstags, namentlich der preußischen Provinz Brandenbur erung desselben au dessen Stellvertreter. 4 : g y Bei i der Besorgniß eines Schiff- Merten die Free feinen Landtag und ci, die Reise am nitt A p E werben MEETE Seer rung erfels! Zie Aberusteran besteht in der Verlautbarung der Be- brud, 38. Bei Sergetaori nes ie Tegen Schiff oder Ladung hat nächsten hatten, aber vielleicht deshalb glaubten, den leßten Moment 2 {luß d Ster erechnet; desgleichen is unter »Schiffs- endigung des Dienstverhältnisses seitens des Schiffers und der aus | der Schiffsmann alle befohlene Hülfe zur Erhaltung von Schiff und zum“Einschwenken abwarten zu können, während derjenige, der weiter Dce L N jeder Schiffsoffizier mit Ausnahme des Schiffers zu diesem Verhältniß ausscheidenden Mannschaft. ie muß, sobald das | Ladung unweigerlih zu leisten, und darf ohne Einwilligung des \ Dienstverhältniß beendigt ist erfolgen, und zwar, wenn nicht cin | Schiffers, so lange dieser selbit an Bord bleibt, das Schiff nicht ver-

wegwohnt, doch vorsichtiger in der Wahl seines Reijsetages ist. ch fann nur versprechen, daß ih na wie vor suchen werde, ein | e; onen, welche; ohne zur Schiffsmannschaft zu gehören, auf Anderes vereinbart wird, vor dem Seemannsamt desjenigen afens, | lassen solchés paralleles Sißen zu verhüten, daß ich aber gl der Reichs, | cinem Schiffe als Maschinisten, Aufwärter oder in anderer Eigenschaft L i h e en fr blei i Í iere ß hüten, daß ih aber glaube, der Reichs- | angestellt sind, haben, sofern nit in Ansehung der Bestimmun L 9 2 e iides ‘uerst angegangen werden tam. 6 0d sowie für Sigerstellung e |Shiffttdeilet dex Rettung der Nun der hat

tag werde da nachsihtig fein; ws die Bedürfnisse der einzelnen Staaten ; emannsam des lil. Abschnitts dur (riras: ein anderes bestimmt ist, dieselben Se V er Schiffer dem abzumustern- | Ladung, den Anordnungen des Schiffers gemäß; nah b

es absolut fordern, und wo die Lokalitäten der Situngen des Land- : i a Rechte und Pflichten; welche în diesem Geseße in Ansehung der den if b E E T Scesuhrtsbuid die bisherigen Rang- und Dienst- Wu sorgen, und bei der Bergung gegen Fortbezug der Heuer und der

tags so beschaffen sind, daß ein gleichzeitiges Mitwirken do nicht aus- e

geichlossen ist. T habe aus den Mittheilungen des preußischen Ab- Schiffsmannschaft festgesept sind. Es macht hierbei keinen Unterschied, tni d die D der Dienstzeit zu bescheini f Ver- | Beköstigung Hülfe zu leisten

orónietenbaiiel dafiei S s ob sie von. dem Schiffer oder Rheder angenommen worden sind. verhältnisse und die Dauer der Dienstge zu bescheinigen, auf De gung zu M, ; ;

g hauses gesehen, daß eine dringlih wünschenswerthe Sißung eben F. 4. Seemannsämter sind innerhalb des Bundesgebiets die F langen au ein Ÿ nit eingetrag L Das eptere darf in Gal ias Der Schiffömann i e Mde cidlid Ben hien s der

iesesHauses in diesen Tagen stattfinden wird, daß der Nachtheil, wenn diese ; : das Seefahrtsbu : A Musterungsbehörden der einzelnen Bundesstaaten und im Auslande 1 escheinigung und das Zeugniß (F. 18) werden von Dieser Verpflichtung hat er gegen Zahlung der eiwa erwachsen-

ausficle, einem strenge aufrecht erhaltenen Prinzipe entsprechend; größer : 19. Die wäre, als aus der Verständigung der Mitglieder beider Versammlungen) f die Konsulate des Deutschen Reichs. ant Secmannsamt vor welchem die Abmusterung stattfindet, kosten- den Reise- und Versäumnißkosten nachzukommen, auch wenn der L Die Errichtung der Musterungöbehörden innerhalb des Bundes- u stempelfrei beglaubi i gerung M e Heuervertrag in Folge eines Verlustes des Schiffs beendigt ist (§. s

dahin gehend, daß der Landtag seine Sibung abhalten kann, hervorgehen ; : t. gebiets steht den Landesregierungen zu und erfolgt nach den Landes- d 20. Beriweiger! Ber Schiffer die Ausstellung des Zeugnisses g. 35. Wird nah Antritt der Reise entdet; dAE der T y f

wie ich früher andeutete, cs in der Macht der Parlamente selbst : T 18, oder enthält dasselbe Beschuldigungen, deren Richtigkeit der | mann zu dem Dienste, zu welchem er sih verheuert ha legen, us denken, daß in der Nähe gelegene Hauptstädte ein- Rice E Abs@ulti, (Vecahr water un D 2 d, giffömann bestreitet, so hat 2A Antrag des Leßteren das Seemanns- | ist, so is der Schiffer befugt, den Schiffsmann; mit Aus\{luß des zelner Länder, ih will nicht bloß hier hinweisen auf Dessau, sondern | bevor er sich über Namen, Heimath; Alter und wenn er o Lee amt den Sachverhalt zu untersuchen und das Ergebniß der Unter- Steuermanns, im Range herabzuseßen und seine Heuer verhältniß-

auch auf Braunschweig, Shwerin und Dresden, cs möglich machten, E / E E L dem Schiffsmann zu bescheinigen mäßig zu verringern in feiner Versammlung, bei keiner wichtigen Debatte und Entschei- väterlichen Gewalt unterworfen oder minderjährig ist , über die Ge- [O Lte gin j M if ¡eser Befugniß Gebrauch, so hat er die ) ern "91. Die crfolgte Abmusterung wird vom Seemann®samt in acht der Schiffer von dieser Befugniß Gebrauch, 0 90 nehmigung des Vaters oder Vormundes zur ebernome Hos Schiffs- dem S eetahrtsbuche des abgetsterten Schiffsmannes und in der | getroffene Anordnung, #\ bald es geschehen fann, dem BEYeRen be-

dung zu fehlen, die ja ni i S : F flegen. Aber aus dieser Apologie Vvitte id di schlie Mr N enen ibn a Ses ausgewiesen „Und Von henielhen Musterrolle vermerkt annt zu machen und in das Schiffsjournal einzutragen. Box der rfe pre A UfGtUch der O ih E bereitwillig E A Lee e n iaatiliae Genehmigung (§. 5) g. 22. Die Musterrolle ist nach Beendigung derjenigen Reise | Bekanntmachung und der Eintragung tritt die Verringerung der Heuer j ra lich der Reichstag ausdrücken wird, ent- | gilt,“ sofern ihr eine Einschränkung nicht beigefügt ist ls g (I. oder derjenigen Zeit, auf welche die als Musterrolle ausgefertigte An- | nicht _in S Aner ifi in Ermangelung einer anderweitigen Ab- er

sprechen, jederzeit mit den übrigen Bundesregierungen rechtzeitig in ; ein- für F musterungsverhandlun 12) sich bezieht, dem Seemannsamt, vor g. 36. allemal ertheilt. Kraft derselben wird; wer das vierzehnte LebenLiahr D rene rt dad t ilen, ' Lepteres übersendet dieselbe | rede vom Zeitpunkte der Anmusterung an zu En andere Ver-

Verbindung treten über die Zeit, wann der Reichstag be- ; A, l , vollendet hat; einem selbständigen Großjährigen gleichgeachich insoweit welchem Me des Musterungshafens. g. 37. Die Heuer is dem Schiffsmann, sofern keine

rufen werden soll und nah Möglichkeit dahin wirken, d i , g h 1 daß | es sich um den Abschluß von Heuerverträgen und die aus denselben dem M tp ars der Bestand der Mannschaft Aenderungen erfährt, | einbarung getroffen ist, erst nah Beendigung der Reise oder e ie

nur solhe Gründe; wel trifti i sol j welche ganz triftig und zwingend für | hervorgehenden Rechte und Pflichten handelt. Die landesgeseblichen nach Maßgabe vorstehender Be- onstigen Beendigung des Dicnstverhältnijses zu zahlen, wenn

die Einzelstaaten sind, gleichzeitige Sipungen bedingen werden. Daß | Bestimmungen über die Fähigkeit, vor Gericht aufzutreten , werden bei welchen eine Musterung (§. 10 at der Schiffer, sobald ein See- | früher erfolgt.

der Reichskanzler dabei auf das Entgegen‘ommen der übrigen Regie- M stimmungen unausführbar ist, so h de Ten rechnen kann, dafür bürgt Jhnen das Zeugniß des Herrn Vor- hierdurch nicht berührt. mmung | iff8 fann jedo bei Zwischenreisen in dem ersten : E R: 1 S. (7 ¿Mee barents ein, Be A auggcteig: (alies Day D pn nderungügrün en e Musterung arie va Se sofern mud L in lien: das Schiff u vet e axdfcrei Theil entlöscht

redners. L

Was noch die Frage betri, die das Amendement. des He - muß behufs Erlangung eines neuen Seefahrtsbuchs das âltere vor- - : * : ; 8zablung der Hälfte der bis da in verdienten Heuer von Hoverbeck berührt, fo A es auch da durchaus für der Ge- legen oder den Verlust desselben glaubhaft machen. Daß dies ge- aid pr diräglide Beute f E Gie E A Me ben Seit R e O sofern E \sechs Monate tit der Anmusterun

äftsbetrieb erwünscht, daß wir die Gewohnheit annähmen, seyen wird von dem Seemannsamt in dem neuen Seefahrtsbuch in Vie Musterrolle und in die Scefahrt8bücher Fa betheiligten Schiffs- | verslo en sind. Jn gleicher Weise is der Schiffsmann bei Ablau zu einer bestimmten Zeit regelmäßig zusammen zu fommen; vermer. i {uldeter V : leute einzutragen je weiterer sechs onate nach der früheren Auszahlung wiederum die ein unverschuldeter Verlust glaubhaft gema, so f diesem 24. Dic er die für die Musterungsverhand- Auszahlung der Hälfte der seit der leßten Auszahlung verdienten

diese Zeit d onveni ih ei i i h ese Zeit nach dén Wünschen und Konvenienzen des | Vermerke zugleich eine Bescheinigung des Scemantsamts über die pen Bs ung der Musterrolle, pu erhebenden | Heuer zu fordern berechti

Reichstages als der ersten und bevorrcchtetsten parlamentarischen Ver- M ; ; ; L n einschließlich der Ausferti t.

sammlung bestimmt wird, daß man si an keine Hinderni früheren Rang- und Dienstverhältnisse , sowie über die Dauer der ungen, B g . 38. di n A it vor dem Antritt der Reise Vorschuß-

g 1 daß sich Hindernisse anderer | Dienstzeit, insoweit der Schiffsmann fih hierüber genügend ausweish, j Raten bleibt ry "Drittheile mi S Hiffömann, zu ee “Dritt za LMdiA ae die Heuer zu leisten oder Handgelder zu jablen finds | gebrauch de

i i j i bestimmt, in Ermangelung einer Vereinbarung, der daß man, sage i niht an Hinderni j i er nah Jnhalt seines Seefahrtsbuhs angemustert i theilen dem Rheder zur Last fallen. : i i fehrh die a cinen späteren Sarasimeniritt: des. Meichôtages wün darf nicht von Neuem angemustert werden, vevor er fich ver die : L dedr fer Erledigung V e ee M T N deni P EIE Mlle Zahlungen an Schiffsleute müssen, wenn nicht ein \hen, sondern es diesen Überläßt fich mit ihren Landtagen Beendigung des früheren Dienstver áltnisses durch den in das Sec- | M Or iter Abs chnitt Vertrag 8verhältniß. §F. 25. Die Anderes vereinbart ist y nah Wahl derselben entweder baar oder abzufinden wie sie können. Es wäre schr erfreulich, wenn fahrtsbuch einzutragenden Vermerk (§§. 214 23), ausgewiesen hei, Gültigkeit des nitt. D due schriftliche Abfassung nicht | mittelst einer auf den Rheder ausgestellten, auf Sicht zahlbaren An- fi feststellen ließe, welche im Allgemeinen im Reichstage Kann nah dem Ermessen des Seemannoam®s ein solher Vermerk bedi E eid Gs weisung geleistet werden.

| ge | nit beigebracht werden , so dient statt desselben, sobald die Beendi- | eding 2%. Wenn bei dem Abschluß des Heuervertrages die Verein- g. 40. er Antritt der Reise hat der Schiffer s Wbregnatar

b | eisteten Vorschuß-

und im Lande für die Periode gehalten wird, welche für : * brt : den Zusammentritt des Reichstages in der Negel die U ea gung des Dienstverhältnisses auf andere Art glaubhaft gemacht ist, baruÑña über den Betrag der Heuer nicht durch ausdrückliche Erflärung | buch anzulegen in welches alle | mus. die Vene „ge S eeibee cipau-

wertheste wäre. Jch habe Andeutungen gehört über Ende Januar ein vom Seemannsamt hierüber einzutragender Vermerk im See- i ird um Zweifel diejenige Heuer als vereinbart an- | und Ab hlag8zahlungen; 5 Anfang Februar; das würde ja auch den Konvenienzen der Regierung 8 orm und Preis des Seefahrtsbuchs bestimmt A, Baite das N P A des l ntasterungshafens für die | tragen sind. In dem Abrechnungsbuche is von dem Bann in Bezug auf die Zeit der Verhandlung vollkommen entsprechen. rath * Die C selbs erfolgt fosten A R selbst ge cit der Anmusterung übliche rets: i l E i bet 18 E e rberes O G p va « ° ; U inen l R D Bf enn si Jemand verheuer A ln vei Schiffers zu übergeben und darin ebenfalls jede auf die Heuer des

Eine Schwierigkeit liegt in der Entfernung dieses Zeitpunktes von Das S j ità tn TU : s x as Seefahrtsbuch muß über die Mi f, rtr dem Anfangstermine desjenigen Budgets, welches zunächst berathen | Auskunft tag G ars e Militärverhälinisse des Inhabers früher geschlossenen Heuerverirag ERD R E) l nerirage fiatt pru Inhaber geleistete Zahlung einzutragen. Erf ; - i der Reise

werden muß. Können wir je dahi ì i . ; ß je dahin fommen, daß wir das Re F. 10. Der Schiffer hat die Musterung (Anmusterung, Nach- au qur ar A N | nach Anfertigung der Muster- g. 41. Wenn die Zahl der tannschaft sich während

fönnte. Th kann mir, wenn die Erleichterungen eintreten, welde! | geseßen

Regierungen, namentlich werde ih in dem Votum des Reichstags tatt ein starkes Argument gegen abwvcichende preußische Wünsche inen, A My 1 . ®

r nungsjahr auf den ersten Juli verlegen, so ist diesem Bedenken ab- : 28 ird ein Schiffs r musterung; Abmusterung) der Schiffsmann chaft nah Maßgabe der §- 2B. ird ein San f S s t und nicht wieder ergänzt wird, so sind, falls nit cin ßg rolle geheuert, so gelten für ihn in Ermangelung anderer Vertrags vermindert und nich gánz A Seuerbétráge Tate bie

geholfen. Bleibt das aber cin Ideal der nicht der Finanzverwaltung : ; S aehörigen Laien, zu denen id mich au rene ; folgenden Bestimmungen (§F. 11 bis 23) zu veranlassen. : j bri ifffs- | Anderes bedungen ist, die dadurch erspar j ist p and. dann tritt die aa LaA ch ret (n S a Jeder Schiffsmann hat si, wenn nit ein unabwendbares etnen ermei Á e elen & At Sieselbe verbleibenden e Fbleute nah Verhältniß ihrer Heuer zu vertheilen. sammentrilt für den Reichstag wünschenswerther ifi. Es würde, wie Hinderniß entgegensteht, zur Musterung zu stellen. f L welche nach der Musterrolle den übrigen Schiffsleuten Ein Anspruch auf die Vertheilung findet jedoch nicht statt, wenn die esagt, erfreulich für die verbündeten Re ierungen sein; wenn sie Din 11. Die Anmusterung besteht in der Verlautbarung des mit e Fe N ebührt Verminderung der Mannschaft durch De ertion herbeigeführt ist und nbaltspunkt irgend welchen mit Me rbeit formulirten Wun- der Schiffsmannschaft gesdteienen Heuervertrages vor einem See- F eine 29 Die Ver flichtung des Schiffsmannes, mit seinen Effekten | die E ekten des desertirten Schiffsmanns nicht an Bord zurügeblie- ches des Reichstages und der Bevölkerung hâtte, und die mannsamt. Sie muß für die innerhalb des Bundesgebiets liegenden fi S. Bord ein ufinden und Schiffsdienste zu (eisteny beginnt, wenn | ben ind. i e rungen würden gerne bereit sein, dana fi regelmäßig Schiffe unter Vorlegung der Seefahrtsbücher vor Antritt oder Fort- | Ls t Ciaderes bedungen is mit der Anmusterung. enn die Zahl der Mannschaft si während der Reise um mehr u richten, J sage, in der Regel; d cin einen ganz festen Termin seßung der Reise vor demjenigen Seemannsamt , in dessen Bereiche nich ean der Schiffsmann Raid Dienstantritt länger als vierund- | als ein Sechstel verringert, so muß der Schiffer dieselbe auf Verlan- bafür anzuseßen, halte ih für s{wierig. Es kann sein; daß die Vor- das Schiff liegt, für andere Schiffe sobald ein Seemannsamt an- ia Stunden verzögert , is der Schiffer zum Rücktritt von dem | gen der verbleibenden Schiffsleute ergänzen, sofern die Umstände cine lagen für den Reichstag aus irgend welchen Gründen nicht rechtzeitig gegangen werden kann, erfolgen. T rciealea e befugt Vie Ansprüche wegen etwaiger Mehrausgaben Ergänzung estatten. ; fertig werden. Es kann sein, daß dadur die Nothwendigkeit ein- . 12. Die Anmusterungsverhandlung wird vom Seemannsamt i A Ersa Lit und wegen sonstiger aus der Verzögerung er- 49, In allen Fällen, in welchen ein Schiff länger als zweï {ritt die Masse der parlamentarischen Arbeiten) die auf det eindélnen als Musterrolle ausgefertigt. Dieselbe muß enthalten: Namen und 5 fei Sa werden bierdur nicht berührt ahre auswärts verweilt, tritt in Ermangelung einer anderweitigen Herren lasten, noch dadurch zu vermehren, daß man eine zweite Neichs- Nationalität des Schiffs, Namen und Wohnort des Schiffers, Namen, wach s Den Schiffsmann, welcher nah der Anmusterung dem brede für den seit der Ausreise in Dienst befindlichen Schiffsmann {agssession in demselben Jahre beruft, während man sonst vielleicht mit Wohnort und dienstliche Stellung jedes Schiffsmannes j und die Be- A „Îi oder der Fortseßung des Dienstes si entzieht, kann der eine Erhöhung der Heuer ein, wenn diese nah Zeit bedungen ist. n isaekommen wäre. Außerdem würde es, wenn ein Geseß darüber Lunge des Heuervertrages , einschließlich etwaiger besonderer SQ ih Erfüllung seiner Pflicht durch das eemannsamt zwangs- Diese Erhöhung wird wie folgt bestimmt: a) der Schiffsjunge gema ein sollte, eine wn E Beschränkung einer derjenigen L Sis s E an Eva Lind Trank cebührt. s se anhalten lassen. Ee See Una iden: Jahres in die itras ich ergebende Heuer rärogative des Kaisers sci . Majestä : S G TANIS, GENNE i | 0 O o L A es i g sers scin; die Sr. Majestät nah der deutschen | Im Uebrigen wird die h der Musterrolle vom Bundesrath be- E O pr vin i verp d eie O bun 4 tes S Us: weg A imatrosene und mit Beginn des vierten Jahres in die in der

Verfassung persönlich zustehen; aber jedem unsche; der die Mehrheit ; : ; d i : f une dienstes den Anordnungen des Schiffers unweigerlih Gehorsam zu Musterrolle bestimmte Heuer der Vollmatrosen cin; Þ) der Leicht-

des Reichstages für \sih hat, mag cs Winters, mag es Herbsitzeit sein, J : i ; ; . 13. Der Hafen, in welchem die Musterrolle ausgefertigt i | : ; i ü ¿lt mit Beginn des dritten Jahres die in der gefertigt ift, leisten und zu jeder Zeit alle für Schiff und Ladung ihm übertragene matroN Ee besi i L g un er Vollmatrosen und mit Be-

N bie N atung Anftdi, he eadevillig U Lis gilt als Musterungshafen im Sinne dieses Geseges. Arbeiten zu verrichten stt p würde mi freuen, wenn darüber eine Meinung mit Mehrzahl fe- | 5 d pen v gig E erst wg N der übri- F “Er va diese Verpflichtung zu erfüllen owohl an Bord des SMe gnx Le Nevi Jahr i „Fdnstel ber Musterrolle j „Aben: ch nah Ausfertigung der Musterr j L S ie übrige Manns : E : Î Ñ oa und in dessen Booten, aud M Ten E aud ile f euer mit Beginn des dritten Jahres um ein Fünstel und mit Be-

estellt würde; ih würde mir zur Regel machen, daß danach gehan- 5 delt würd di ü j o hat das Seemannsamt eine solche u s; j 5 e und {ch würde Abweichungen nur dann befürworten; wenn solche Nahmusterung in der Muster dem Lande, sowohl unter gewöhnlichen Umständen; ginn des vierten Jahres um ein ferneres Fünftel ihres ursprünglichen etrages.

besondere Gründe dafür vorliegen. rolle zu vermerken. Havarie. iff bi Ab das Schiff bis zur Ab- ffers Dr E e E: auth ù eilt, fo "43. Die aus dem Heuerverirage herren Forderungen

n ia n e E A erfolgenden An“ Ohne Erlaubniß des S if ) r ; :

i H i Vermerk in das Seefahrt: muß ex u Mi ere Veit, wenn aber Zeit festgeseßt is noch | eines Schiffsmannes, welcher auf einem als ve chollen anzusehenden Schiffe sih befunden hat; werden fällig mit Ablauf der in den Ar-_

und über die Zeit des Dienstantritts ein Vermerk in das Seefahrts- muß er zur fesigesebten Zeit; wenn aber keine buch jedes C Afiömannes eingetragen; welcher zugleich als Ausla. vor 8 ubr A pen iutehren.

S E P S E L T N RE L E R MENE 22 Daa D B M M B E u B E L Z Ba Aa m T nEA R e 4