1872 / 93 p. 7 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 19 Apr 1872 18:00:01 GMT) scan diff

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l men. Als der Krieg zu einem glücklichen Ende ge- fg Le pw und durch den Ausgang des Krieges der Nord- eutsche Bund \sich zum Deutschen Reiche erweitert T wurde in den Versailler Verträgen, dic mit der Krone Bayern und Württemberg eschlossen wurden, mit der bayerischen Krone ausdrüdlich vereinbart Baß der Artikel 61 ff. der Verfassung für Bayern keine Eiiwenbung finden, daß. vielmehr Bayern una feme osten, Le d ebenso wurde mit der 11 Kro S Mtilitärveeirage vereinbart daß e E o eoaie eseß vorerst und bis zur Regelung der Fra C Beide i berg in Kraft bleiben solle. er Rechtszustan in Sena das Militärstrafrecht im Deutschen Reiche n somit zur Zeit folgendes. Es gilt erstens in Preußen S Strafgeseßbuch vom Jahre 1845 mit allen seinen Anhängen; es gi dann: in Bayern cin Militär-Strafgeseßbbuch, das dort am 1. Januar 1870 Geseßesfraft erhalten; cs gilt ferner ein drittes Militär-Straf- escbuch in Sachsen, indem dort unter dem 4. November 1867 ein ois Militär-Strafgescßbuch erlassen worden is das sich allerdings wesentlich dem dis: 7) geh * edorig e E ima Aub n E i ieder cin Militär - Geseßbu 818 un s o Abra Theilen des Norddeutschen Bundes sowie in Baden gilt das preußische Militärrecht, sodaß wir im En Reiche ein vierfahes materielles Militärrecht haben. / ieser Reichstagszustand E 4 I ie Ce L ROD erheblih zu sein sten, i i Dar Ln ar großen Sei S Safacfebou E ; uf diesem gilt das Deutsche Stra La B iwblichlicd, nb wir hier diese bunte Karte von Strafgescbß- büchern besißen. Diesem A Su E E E E W ist die Aufgabe des Jhnen vorliege He! VU . E ai bel deutsche ae n S in din A i (brt hat, so cin einige isitär } c R E ilen Reichs cinführen will. Die Grundlage e iesen Entwurf i| ursprünglich in einem Entwurfe gegeben, der auf Beranlafsung des pn Ser E T äbetens i ufgestellt worden 1st, de als N T I R “ide erog Len N Loni mufgestellte Ent: i ischen Armee. er von di - Are l benenlion einer Prüfung, Revision und Umarbeitung unlter- zogen worden in einer Kommission, die zusammengeseßt war aus hoben Militärs, aus Militärjuristen aller erbeblicheren Kontingente, und endli aus pereußishen Civiljuristen. Aus der, wie ich aus eigener Erfahrung wohl sagen darf, angestrengten viermonat- lichen Arbeit jener Kommission is der Ihnen jeßt vorlie- gende Entwurf; der sich allerdings sehr erheblih von dem ursprünglichen unterscheidet und der demnächst noch im Bundes- rathe einer eingehenden Berathung Mera eaen worden ist entstanden. Bei der Revision des Entwurfs in der Kommission ging man vor Allem davon aus, das bestchende Militärrecht in denjenigen

änzen , die der jüngste Krieg als Lücken hatte erkennen lassen; tin Vie deutschen gilitärgeseßbücher mit Ausnahme des

i e in ciner Zeit tiefen Friedens entstanden, in denen D N igen, a die Brbüefnisse, welche der Krieg in Bezug auf das Militärret stellt, fast ganz verblaßt waren; und es wird N verbürgter Ausspruch cines unserer ersten Feldherren ange hrt, der- selbe habe von dem preußischen Militärge eßbuche geurtheilt; es sei vielleicht ein gutes Geseß für den Fricden, für den Krieg aber sei ängli. : M 44 ang êzufüllen / war eine der Hauptaufgaben des Entwurfes, eine Aufgabe, die um so leichter gelöst e fonnte, weil an der Spiße der Kommission ein eben wr dem Kriege zurückgekchrter, fiegreiher General stand, außerdem cine Reihe von Generalen und höheren Offizieren, die gleichfalls alle eben e: den {weren Krieg in wichtigen Stellungen mitgemacht hatten; scine Mitglieder waren; überdies die Berichte der komman- direnden Generale, die eingezogen waren, als Material dienten; A da aushelfend und ergänzend einzuschreiten, wo der Krieg in den bisherigen Militärrechten Deutschlands Lücken gezeigt hatten. Es würde dem Zwecke dieser einleitenden Worte ay entsprehen und ich würde wahrscheinlich auf wenig Billigung bei Jhnen rechnen dürfen; wenn ih es unternehmen wollte; den Jhnen L FgenTen Entwurf schon jeßt in scinen Details zu T vielmehr wir es wohl nur meine Aufgabe sein können, die leitenden Gedanken; von denen man bei der G Ea des S ausgegangen ift; in ihré 5 rundzügen darzustellen. L 7 Da Dae V al Tar oberste 1 und alle übrigen Rücksichten be- herrschende Gedanke: das Militärrecht mit den leitenden Grundsäßen des bürgerlichen Rechtes, in Einklang zu bringen, soweit dieses irgend thunlich s{ien. Jh betone ganz ausdrüdcklih das Wort »thunliche, weil allerdings überall da; wo von militärischer Seite gesagt wurde; daß die besonderen Bedürfnisse der Disciplin, die Lebensbedingungen, unter denen eine Armee DEROIen E in res 2E Vüraccii@en R i i ung mit den Grundsäßen de n N ritt E et: Tak da “aberali von dem Versuche, das Militärrecht dem bürgerlichen Strafrecht zu gn A L niet j l en; an einigen Beispielen E ee L odesstrafe ist im deutschen Strafgc]ebbuche cin fnapper Ráum angewiesen, denn Sie finden in ihm die Todesstrafe nur bei zwei Verbrehen. Jn dem vorliegenden Geseß- entwurf fommt die Todesstrafe sehr viel reihliher vor; denn, e O mi in der Zahl nicht; so etnen Sie die Todesstrafe 24mal in die- rf angedroht finden. i i n D M “lade die verbündeten Regierungen nicht; daß fe einem Widerspruche dagegen in dem Hohen Hause denen wer-

it wic beredten Worten auch dic Nothwendigkeit der Au fin ‘der Todesftrafe im bürgerlichen Rechte damals bei dem E schen Strafgeseßbuc vertheidigt worden ist; au diejenigen; die rens dem wärmsten Herzen dieser Aufhebung das Wort redeten, erkann do {hon damals an, daß man die Todesftrafe auf dem Gebiete des Militärrechts - nicht nur niht entbehren könnte, sondern daß sie auf dem Gebiete diescs überhaupt und häufiger vor- fommen müsse, als der Philantrop und der Humanist es wünschen könne. In dem Vorgange y daß der Reichstag in dem Ar- tifel 4 des Einführungs8gesebes zum deutschen Strafgeseßbucbe die Todesstrafe für das Militärrecht unverkürzt vorbehalten, glaubten + verbündeten Regierungen die Gewähr dafür zu hab:n/, Sie die Todesstrafe in dem Militärreht nicht zum Gegenstande der Kontro- verse, mindestens nicht in dem Maße würden machen werden, wie es i Tivilrecht der Fall war. M S E L Ehre in ale Beispiel an: Jn dem Civil-Strafgesebbuch icbt es eine Reibe von Antragsverbrechen ; die nur verfolgt werden önnen, wenn der Beschädigte sich damit einverstanden erklärt eine Reihe, die, wie ich jeßt zu fürchten anfangey vielleicht zu groß gegriffen ist. In dem Militär-Strafgeseßbuch finden Sie diese Antragsverbrechen ar nicht. Denn der Entwurf meint ; daß der, welcher ein militäri- hes Verbrechen oder Vergehen begangen hat, bestraft werden müsse» unangesehen , ob der dadurch Verleßte die Bestrafung verlangt : nicht. d / ags é ; in drittes Beispiel: Die Furt vor persönlicher Gefahr is unter M os deli A Loi s Strafrecht ein Grund, nicht zu strafen; in dem Militärrecht finden Sie dicse Bestimmung n iht, weil wir uns sagten, die erste, und, wenn Sie wollen, geringste Tugend des Militärs ist die, daß er Muth habe, und daß wir cin Privilegium für die Fur{t in cinem Militärgescße nun und nimmermehr geben können. Wenn aber na dem hier Angeführten der Entwurf cinerseits viel strenger is als das Civilstrafreht auf denselben Gebieten, so is er auf der andern Seite ein viel milderer und humanerer; sobald sie ihn vergleichen nicht mit dem Civilstrafret, sondern mit den in Deutschland bestehenden Wilitärgeseßgebungcn. Statt vieler andern Beispiele hierfür will ih anführen , daß gewisse Strafarten ganz aus dem Codex vershwunden sind; Sie finden nicht mehx darin die Festungsbaugefangenschaft; Sie finden nicht mehr darin die Latten, während Sie andere Strafarten, auch wo fie beibehalten find, in n Modalitäten und ihren Ausführungen gemildert finden. Sie werden namentlich diese Milderung bei ciner Strafe finden, die ja dem ersten Anblicke nach überhaupt anfechtbar erscheint : der Strafe des 6wöchent- lichen strengen Arrestes. Dieser 6wöchentliche strenge Arrest is aller- dings aus Den bestehenden Sra ge es beibchalten worden ; aber wenn Sie die Bestimmungen der bestehenden Gesehe darüber mit diesem Gesche vergleichen, À werden Sie finden, daß bier erhebliche Milderungen in der Art der Ausführung nachgelassen worden find. Die Strafe der castodia honesta, des Festungsarrestes, is er- weitert; die Kreise, welche dieser custodia honesta unterworfen wer- den können, sind größere geworden, als fie es nah dem in Preußen jeßt geltenden Geseße sind. Ueberall auch werden Sie in ciner Reihe einzelner Bestimmungen Milderungen da finden, wo die Militärs solche Milderungen für möglich hielten; ohne daß daraus eine Ge- fährdung der Disziplin, dieses Lebensnervs jeder Armee; zu be- sorgen war. i : : G ist mir eine Gewissenspflicht, es an dieser Stelle auszusprechen, daß die L Reihe von Milderungen; die Richtung des Entwurfes nah der humaneren Seite überhaupt, die Sie in dem Gesehentwurf finden, hauptsählih den militärishen Mitgliedern der Kommission zu verdanken ist, denn sie waren es immer, die überall dieser humanen Auffassung das Wort redeten, wo fie giaubten, diese Humanität mit den Anforderungen verbinden zu können; die an die Aufrehthaltung des Geistes der Disziplin in der Armee zu stellen find. Auch hierfür will ih statt vieler nur eines Beispiels gedenken. Jn unserem preu- Fischen Recht und zufälligerweise ganz ebenso in dem württembergischen

SURgr s befindet fich bekanntlih die Bestimmung; daß Ehen

ilitä onen, die ohne dienstlichen Konsens geschlossen sind, vel E zu vernichten seicn. Die Folge davon ist, daß die angetrauten Frauen nicht als legitime Ehefrauen gelten, daß die Kinder feine chelichen sind. Gegen mancherlei Bedenken der Civil- Juristen, gegen mancherlei Kompetenzskrupel waren es die Militärs, die mit raschem Schlage den Knoten durchhieben, indem sie die Be- stimmung aus den Geseßbüchern fortstrichen, und wenn es ein wesentlicher Fortschritt sein wird, falls wir dieses Geseß bekommen, daß dieser un- saubere Fleck in der Geseßgebung aus dem deutschen Ret verschwindet, dann werden Sie dies rev pen E als dem raschen

ifen der Militärs zu verdanken haben.

Sugria hier Siemen Andeutungen Über die Verbesserungen des bestehenden Rechts durch diesen Geseßentwurf gegenüber darf ih wohl nicht die Mißdeutung fürchten; als ob die verbündeten Regierungen von der Ansicht ausgingen; der Jhnen vorgelegte Geseßentwurf sei cin so vollkommenes Werk; daß er gar nicht der Verbesserung be- dürftig wäre; von dieser Auffassung sind die verbündeten Regierungen weit entfernt. Das Anerkenntniß nehme ich aber für das Werk in Anspruch; daß, wie mangelhaft es auch sei, es das beste Militär- geseß ist, welches zur Zeit überhaupt besteht. Es ist das ja eben auch fein großes Verdienst; denn ein Werk, das sich auf die Schultern \sciner Vorgänger stellt, ein Wers, das namentli ein so gutes Vor- werk vor sich hatte wie das bayerishe Strafgesebbuch ; kann ja naturgemäß: leiht ein besseres werden, als die bestehenden Gesebbücher darstellen. Darum geben si die verbündeten Regierungen aber doch nicht der Hoffnung hin, daß dieser Ent:vurf ohne alle Kämpfe hier in diesem Hohen Hause werde angenommen werden. Denn es liegt in der Natur des Gegenstandes, daß die Gegensäße der militärischen Auffassung und der juristischen viellcicht mehr wie auf irgend einem

daß aus dieser Häufigkeit der Todesstrafe cin Araument pie Me S ulässigkeit des Btcbeanvuets wird hergelcitct werden.

anderen Gebiete auf cinander plaßen müssen; und es ist nur mögli

einer Statue Carl von Linné's auf einem Plaße zu Stockholm

kommenden Selbstentzündyngen. Die Bewerbung wurde abgelehnt.

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und wird nur möôglich werden, diesen Entwurf zum Geseß zu erheben, wenn die soldatischen Anschauungen einerseits, die juristischen Anschauun- gen andererseits genug Selbstverläugnung gegen einander üben, um so

einem Einverständniß zu kommen. Ot dieses Einverständniß, wird dieser Entwurf zum Geseß Deutschlands erhoben; dann wird

damit cin außerordentlicher politischer Gewinn erreicht scin; denn,

wenn irgend etwas dazu beitragen kann, die Zusammengebsrigkeit zu erzeugen und wo fie bereits vorhanden is, zu erhöhen, L ist cs das Gefühl: unter einem und demselben Rechte zu leben; und wenn dieser Entwurf Geseß wird, dann wird ein Zustand aufhören; wie er jeßt im Deutschen Reiche besteht, wo beispielsweise bei einer eringfügigen Wirths8hauss{lägerei in den Deutichen Reichslandcn lsaß-Lothringen, an der vier Soldaten vier verschiedener Kontingente Theil genommen haben, diese Soldaten nach vier verschiedenen Rechten abgeurtheilt werden , der Preuße nach dem preußischen , der Sachse nach dem sächfischen; der Bayer nach dem bayerischen und endlich der Württemberger nach dem württembergischen. Daß ein solcher Zustand mit den Rechts-Anschauungen, die wir sonst im Reiche haben, nicht wohl verträglich ist, das glaube ich; wird keiner Ausführung bedürfen. enes Gefühl der Zusammengehörigfeit aber werden Sie dem deutschen Soldaten in einem erhöhten Maße geben, wenn Sie ihm die Gewähr geben, daß er fortan; zu welchem Kontingent er auch ge- hôren mag j unter eincm und demselben Rechte scht ; diescs Gefühl wird seine Stärke und damit die Stärke der Armee ervöhen ; jene Stärke, die da ist der Schuß des Deutschen Reiches und seincr Freunde, der Truß und der Schreckcn seiner Feinde. j

Die 3. Kommission zur Vorberathung der §F. 61—66 und 70— 147 des Geseßentwurfs, betreffend die Rechtsverhältnisse der Reich8beamten, besteht aus folgenden Abgeordneten: von Unruh (Magdeburg), Vorsikender, von Bernuth, Stellvertreter des Vorsißen- den; Freiherr von Dörnberg, Schriftführer, Dr. Boehme (Annaberg); Stellvertreter des Schriftführers, Dr. Wagner (Altenburg), von Wal- daw-Reißenstein; von Schöning; Kanngießer, Dr. Endemann, Hoelder; ea d rad Reichensperger (Crefeld), Freiherr von Heereman,

o erlin).

Die 4. Kommission zur Vorberathung des Gesehentwurfs, betreffend Erhebung der Brausteuer, besteht aus nachstehenden Ab- eichen: Dr. Loewe; Vorsißender, von Hennig; Stellvertreter des

orsibenden, Pogge (Schwerin), Schriftführer, Uhden, Stellvertreter des Schriftführers, Krieger A, Dernburg,; von Wakdorff, Sombart, von Lottner, Dr. Lieber, Dr. Seelig, Grosman (Kreis Cöln), Erbgraf zu Solms-Laubach, Freiherr von Zedlip-Neukirch.

reiburg i. Br., 18. April. (W. T. B.). Bei der fstatt- chabten Reich8tagswahl für den 5. badischen Wahlkreis wurde der abrikant Tritscheller (nationalliberal) gewählt.

Kunst uud Wissenschaft.

Der Verwaltungsrath der deutschen Scillerstiftung, Vorort Weimar: Wilhelm Genast; Ober-Schulrath Dr. Laufkhard in Weimar; Provinzial-Schulrath Bormann in Berlin, Dr. Braunfels in Eg a. M. , E. Duboc in Dresden, Dr. Wolfgang Müller in Côln/ Dr. Leopold Kompert in Wien , hat den zwölften Jahres- bericht (für das Jahr 1871) über den Stand und die Wirksamkeit der ung veröffentliht. An Gaben vertheilte fie im Ganzen 12/489 Thaler 8 Sgr. 6 Pf. án 70 Empfänger; und zwar: 1) lebensläng- liche Pensionen ait 4146 Thlr. 8 Sgr. 6 Pf. an 15 Empfänger; 2) transitirende Pensionen für cin oder mehrere Jahre mit 7225 Thlr. an 43 Empfänger ; 3) einmalige Bewilligungen mit 1100 Tblr. an 12 Empfänger. Außer diesen von der Gesammtktstiftung ver- theilten Gaben haben noch 8 D S fun sen. Berlin, Bres- lau, Dresden, Frankfurt a. M. ünchen, Stuttgart; Wien an 45 Bewerber: 1576 Thlr. 12 Sgr. 10 Pf. und 1405 Fl. 20 Kreuzer österreichisher Währung vertheilt. Die Stiftung besteht jeßt aus 23 Zweigstiftungen: Baden (Heidelberg, Karls- ruhe, Mannheim, Offenburg) mit 3775 Gulden; Berlin mit 8300 Thlrn.; Breslau mit 2581 Thblrn.; Brünn: mit 4650 Gul- den österr. ; Cöln mit 4250 Thlrn. ; U mit 3050 Tblrn. ; Darm- stadt mit 3400 Gulden; Dresden mit 328,850 Thlrn.; Frankfurt am Main mit 7433 Gulden; Graz mit 1616 Gulden österr. ; Ham- ee mit 2850 Thlrn. ; Königsberg mit 1350 Thlrn. ; Leipzig mit 4800 Thlrn.; Lübeck mit 1144 Thlrn.; Mainz mit 710 Gulden ; München mit 6250 Gulden ; Nienburg mit 1242 Thlrn.; Nürnberg mit 1000 Guiden; Offenbach mit 1220 Gulden; Salzburg mit 3010 Gulden österr.; Stuttgart mit 6500 Gulden; Weimar mit 13/000 Thlrn. ; Wien mit 44,460 Gulden österr.

Stockholm, 13. April. Die Akademie der Len Masten u eßt den Aufruf erlassen zur Einsammlung freiwi iger Beiträge r die in ihrer Zusammenkunft am 14. Februar beshlossen Errichtung

am 10. Januar 1878 an weclchem Tage seit dem Tode dieses Ge- lehrten 100 Jahre verflossen sind. Gewerbe und Sandel.

Berlin. Der Verein zur Beförderung des Gewerbe- fleißes inPreußen hielt am 8. April unter Vorsiß des Ministerial- Direktors Moser eine E Der Geh. Ober-Regierungs-Rath Dr. Engel legte cine Denkschrift, betr. die Reform der Gewerbe- tatistik im Deukschen Reiche und den übrigen Staaten von Europa und Nord- amerifa, vor. Der Geh. Kommerzien-Rath Kunhcim berichtete über den Stand der Weber'schen Stiftung, sowie Namens der Abtheilung für Chemie und Physik über die wiederholte Bewerbung eines Mühlen- befißers um die Preisaufgabe, betr. die Ursachen der in Mühlen vor-

Das Gesuch cincs hiesigen Sgra um Prämiirung einer Ver- besserung des Schüßen wurde auf den Antrag des Referenten Dr. Wei- gert abgelehnt. Der Kommerzien-Rath Weigert berichtete über das von dem Professor Kohl eingesandte Werk: die Geschihte der Jac- quard-Maschine. Die Versammlung beschloß die Aufnahme desselben in die Verhandlungen, sowie die Verleihung der silbernen Denkmünze nebst einem Geldbetrage von 500 Thlr. (in erster Abstimmung) an den Verfasser. Bei der demnächst erfolgten Wahl cines Vorjizen- den der Abtheilung für Manufaktur und Handel an Stelle des ver- storbenen Geh. Ober - Regierungs- Raths Wedding wurde der rFabrif- besißer: Stephan gewählt. Der Regierungs - Assessor Nieberding hielt einen Vortrag über die Wiener Weltausstellung. Derselbe wies zunächst darauf hin, wie wenig man na den großen Erfolgen der lesten Pariser Ausstellung habe erwarten fönnen, schon so bald cinem neuen internationalen Ausstellungsunternehmen gegenüber zu stehen. Im Jahre 1867 sei wohl die Ansicht fast allgemein verbreitet ge- wesen ; daß die Aera dieser großen Schaustellungen , wenigstens in der bisherigen &orm ihr Ende ecrreiht habe. Der in England gemachte Versuch mit der Veranstaltung von so- genannten fjährlich wiederkehrenden internationalen Aus?ellun- gen, die fich in jedem Jahr nur auf gewisse Industriezweige crstrecken, habe nur geringe Theilnahme gefunden Und man dürfe es jegt schon wagen, das Projekt als gescheitert zu betrachten. Wenn Oesterreich nunmehr an eine Ausstellung in dem früheren Stile geht, so greife es damit auf einen âlteren Plan zurück, da es bereits vor 1867 mit Franfreih um die Jdee einer internationalen Ausstellung konkurrirt habe; Frankreih habe ihm aber damals den Rang abgelaufen. Für Deutschland habe die Ausftellung cine große wirthschaftliche und politische Bedeutung. Auf den großen west-europäishen Aus- stellungen sei die deutsche Induftrie stets unter ungünstigen Verhält- R vertreten gewefen. Die politische Zersplitterung und ein nur widerwilliges Entgegenkommen der die Ausstellung veranstaltenden Nationen hätten dazu bei etragen; daß Deutschland eigentlich stets mit Enttäuschungen aus dem internationalen Wettkampf hervor- gegangen sei. An der Wiener Ausstellung werden wir jedoch als ein großes politishes Reih und unter dem bereitwilligen Entgegenkommen der Treten Regierung Theil nchmen. Der Vortragende machte sodann einige nähere Mitthei- lungen über die für die Ausstellung unternommenen Bauten im Prater zu Wien. Dieselben bestehen aus drei großartigen Haupt- massen : dem Jndu ciepalast der Maschinenhalle und dem Kunstaus- stellungsgebäude. Sie umfassen cinen Raum, der im Ganzen, wie im Einzelnen, den Räumen des Pariser Ausstellungsgebäudes von 1867 gleichfkommt. Der Industriepalast wird abweichend von dem centralen Querbau der leßten Pariser Ausstellung einen Längenbau darstellen, welcher durch 16 Querschiffe erweitert und in der Mitte durch eine mächtige Rotunde überragt wird. Die Länge des Jndustrie- palastes wird 905 Metres betragen , die Rotunde erhält eine Höhe von 79 Metern und eine Spannweite von 108 Metern (die Kuppel der Petersfirhe in Rom besißt nur eine Spannweite von 49 Me- tern). Rings um die Rotunde herum zicht \sich cin quadratischer Galeriebau. Die Hauptgalerie besißt bei einer Breite von 25 Me- tern eine Länge von mehr als 900 Metern, die Quergalerie, bei einer Breite von 15 Metern, eine Gesammtlänge von 205 Metern. Von den Höfen aus, welche durch diese Quergalerien gebildet werden, sollen die inneren Räume des Palastes mittelst hoch einfallenden Seitenlichts erhellt werden _Von der Beleuchtung mittelst Oberlichts, wie solche in Paris ausgeführt war, hat man der technischen Shwie- rigfeiten wegen abgesehen. Die Nationen werden im Innern des Palastes so gruppirt werden ; wie sie auf der bewohnten Erde, von den Ursißen der Kultur ausgegangen; nach Westen auf einander fol- gen, so daß Asien auf dem cinen Flügel den Anfang ; Amerika auf dem andern das Ende bilden werden. Deutschland falle in Folge dieses Arrangements in die Mitte des Palastes und seine Ausstellung werde \ich in ausnehmend günstiger Lage innerhalb der großen Rotunde und rings in den sie umlaufenden Galerien gruppiren, in Räumen,

der siebente Theil sämmtlicher Räume in Anspruch genommen, in dem Industriepalaste etwas, in der Maschinenhalle dagegen bedeutend mehr Plat, als ihr auf der leßten pariser Ausstellung zugewiesen war. Deutschland werde jedenfalls in der Größe des ihm überwiesenen Raumes binter &Franfreich und England nicht zurückstehen vielleiht aber sogar diese Länder übertreffen. Endlich bespra der Vortragende noch die „in Deutshland für die Ausstellung bisher getroffenen Vorbereitungen. Das Reich habe mit der Leitung der deutschen Ausstellung eine Central -Kommission be- auftragt; Unter welcher in den einzelnen Staaten die mit den lokalen Verhältnissen vertrauten Landes-Kommissionen die Beschickung vorzu- bereiten hätten. Erinnernd an die Bedeutung des Unternehmens, sowie an die Aufgabe des Vereins ersuhte der Vortragende zum Schluß die Mitglieder, au ihrerseits dahin zu wirken, daß der deut- schen JTndustrie eine ehrenvolle und glänzende Ausstellun zu Theil werde. Der Fabrikbesißer Wedding zeigte durch Experimente, welchen Einfluß auf das Messen die verschiedene Art des Einfüllens der zu messenden Körper in das Maßgefäß ausübt.

Porn 16. April. Die Tuchmesse war diesmal für die Fabrikanten feine günstige, da in Folge der erhöhten Wollpreise die fertige Waare einen Aufschlag je na der Qualität derselben von 4 bis 7; auch 8 Groschen pro Elle erhielt. chränfte daher die Einkäufe auf den nothwendigsten Bedarf s blieb von der sehr starken Zufuhr, und namentlich Sommerwaare, eine ziemlich große Quantität gur, „Baumwollene Rock- und Hosenstoffe hatten eben- alls eine Preissteigerung erlitten gingen aber dessenungeachtet

sehr {nell um, da weni aare zugeführt war, indem shon vor der Messe rolle Quantitäten A Hause ums-