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5) den auf Grund des Allerhöchsten Privilegiums vom 2. Augu| 1858 (G. S. (i 1858 S. sb ausgegebenen 3300 Stück Prioritäts- obligationen (Lit D.) im Betrage von 700,000 Thalern;
6) den auf Grund des Allerhöchsten Privilegiums vom 3. Juni 1851 (Ges.-S. für 1861 S. 346 f.) ausgegebenen 3200 Stück Prioritäts«
“ Obligationen (Litt. E.) im E von 800,000 Thalern;
) den auf Grund des Allerhöchsten Privilegiums ‘vom 12. März 1896 (Ges.-S. für 1866 S. 133 ff.) aus8gegebenen 7600 Stück Prioritäts- Obligationen (Litt. F.) im Betrage von 1,400,000 Thalern ; s
) den auf Grund dcs Allerhöchsten Privilegiums vom 11. Juli
1868 (Ges.-S. für 1868 S. 744 f.) ausgegebenen 12,700 Stück Priori- täts-Obligationen as G.) im Betrage von*3/100,000 Thalern. ___ Eine weitere Vermehrung des Gesellschaftskapitals durch Emission von Stammaktien darf hiernächst nur erfolgen, wenn den auf Grund des gegenwärtigen Privilegiums cmittirten Prioritäts-Obligationen nebst Zinsen das Vorzugsrecht E wird.
Dagegen ftann Prioritäts - Obligationen bis zur Höhe von 14,250,000 Thalern Gleichberechtigung mit dieser Emission eingeräumt werden, sofern die zur Fertigstellung der Eiscubahn von Rothenburg, über Cüstrin, Stettin nach Swinemünde (Ostswine) noch veran- pat ten 11,450,000 Thaler und die zur Herstellung einer Verbindung der Breslau-Altwafser Bahnstrele von Aitwasser oder cinem anderen geei Punkte über Friedland bis zur böhmischen Landesgrenze chufs Anschlusses an das österreichische Eisenbahuneß veranschlagten 2/800/,000 Thaler in Prioritäts-Obligationen aufgebracht werden.
F. 8. Die Jnhaber der Obligatiouen find nicht gefugte die
ahlung der darin verschriebenen Kapitalbeträge anders als nach aßgabe des im §. 3 gedachten Ymortisationsplanes zu fordern, ausgenommen : ; | a) wenn ein Zinszahlungstermin durch Verschulden der Eisen- bahn-Verwaltung länger als drei Monate unberichtigt bleibt ;
b) wenn durch Verschulden der Eisenbahn-Verwaltung der Trans-
pt a ui Fe Eisenbahn länger als sechs8 Monate gänzlich ein- estellt gewesen ist ;
s i A Penn die im §. 4 festgescßte Amortisation nicht eingehalten wir
In den Fällen zu a und b bedarf es ciner Kündigungsfrist nit, sondern das Kapital kann von dem Tage ab, an welchem einer dieser Dáâlle eintritt, zurücégefordert werden und zwar: zu a bis zur Zah- lung des betreffenden Zinscoupons, zu b bis zur Wiederherstellung des unterbrochenen Transportbetriebes. i :
In dem zu e gedachten Falle is eine dreimonatliche Kündigungs- frift zu beobachten, au kann der Jnhaber ciner Prioritäts-Obligation von diesem Kündigung®drechte nur innerhalb dreier Monate von dem Tage ab Gebrauch machen, wo die Zahlung des Amortisations- Quantums hätte stattfinden sollen, Die Kündigung verliert indessen dine rechtliche Wirkung, wenn die Eisenbahn-Verwaltung die nicht eingehaltene Amortisation nachholt und zu dem Ende binnen läng- stens dreier Monate nach erfolgter Kündigung die Ausloosung der zu amortisirenden Prioritäts-Obligationen nachträglich. bewirkt.
Die Obligationen, welche in Golge der Bestimmungen dieses Paragraphen eingelöst werden, kann die Gesellschaft wieder ausgeben.
. 9. Die in diesem Privilegium vorgeschriebenen Bekannt- machungen erfolgen durch zwei Breslauer Zeitungen, den Preußischen Staatsanzeiger und mindestens eine andere nicht in Breslau erschei- nende Zeitung. y L
Zu Urkund dessen haben Wir das gegenwärtige landesherrliche Privilegium Allerhöchstcigenhändig vollzogen und unter Unserem Königlichen Insiegel ausfertigen lassen, ohne jedoch dadurch den Jn- habern der Obligationen in Ansehung ihrer Befriedigung eine Ge- währleistung von Seiten des Staats zu geben oder Rechten Dritter zu präjudiziren. A
Das gegenwärtige Privilegium ist durch die Gesebsammlung be- kannt zu machen. L
Gegeben Berlin, den 6. April 1872.
(L. S.) Wilhelm. é Graf von Jhenpliþß. Camphausen.
A. Prioritäts-O Mags Litir, H.
er Breslau-Schweidniß-Freiburger Eisenbahn-Gesellschaft G S enne)
über Eintausend (Zweihundert, Einhundert) Thaler Preußisch Courant.
Inhaber dieser Obligation hat auf Höhe des obigen Betrages von Eintausend (Zweihundert, Einhundert) Thalern Preußisch Courant Antheil an dem durch Allerhöchstes Privilegium vom ¿ten 187. emittirten Kapitale von 4,250,000 Thalern Prioritäts - Obligationen der Breslau - Schweidniß - Freiburger Eiscn- bahn-Gesellschaft. i /
1E aiücdie
Breslau, den is Direktorium
der Breslau -Schweidniß- Freiburger Eisenbahn - Gesellschaft. Facsimile j (Facsimile) Stempel Eingetragen im Lagerbuche Nr. Der Hauptkassen-Rendant ' (Facsimile)
ck
Serie... F...
22 Thlr. 15 Sar. (4 Thlr. 15 Sgr ._ 2 Thlr. 75 S9
i
Érster (zweiter e \. w.) Zinscoupon e
r _Breslau-Schweidniß-Freiburger Eisenbahn- Prioritätsobligation Litt. M ) Dreslau-Stelun-Swinemünde,) »Zweiundzwanzig Thaler Fünfzehn Silbergroschen« (Vier Tbaler Fünfzehn Silbergroschen f Zwei Thaler Sieben Silbergroschen Sechs TUBIO hat Jnhaber dieses Coupons vom 1. April 18... (1. Oktober 18..) ab aus der Hauptkasse der Breslau-Schweidniß- Freiburger Eisenbahn-
geleauhgi und an den durch öffentliche Bekanntmachung bezeichneten tellen zu erheben.
Breslau, den ten 18.. Direktorium der Breslgu-Schweidniß-Freiburger Eisenbahngesellschaft. - (Facsimile) O (¿Facsimile) h ieg (Facsimile) Rendant. Verjährt am
| : C. Talon | der D E g T D LOTURLGIIINON ittr. H.
(D E RURE)
Inhaber dieses Talons empfängt gegen dessen Rückgabe; wodur er zugleih über den Empfang der folgenden Serie der Zinscoupons quittirt , binnen Jahresfrist vom ten 18... ab an den durhöffentliche Bekanntmachung bezeichneten Stellen die ..te Serie der Zinscoupons für die nächsten fünf Jahre, sofern nicht vorher da- gegen von dem Jnhaber der Obligation bei dem Gesellschafts-Direk- torium schriftlich Widersprucly erhoben worden ist,
Breslau, den ten
der Breslau-Schweid E ees Eisenbahn-Gesellschaft
er BVreslau-Schwweidniß-Freiburger Eisenbahn-Gesellschaft. (Facsimile.) (Facsimile.) (Facsimile) Rendant.
Utichtamtliches.
Großbritannieu und Jrland. London 20. April. Ihre Majestät die Königin verließ heute Mittag Windsor, um sih in Begleitung des Prinzen Leopold und der Prin- zessin Beatrice zu ‘einem Besuche nah Chislehurst zu begeben. Die Königin kehrt am selbigen Abend nah Windsor zurü. Am nächsten Dienstag wird dieselbe der Hauptstadt einen mehr- tägigen Besuch abstatten.
__— Aus Oîttawa wird unterm 19. d. gemeldet: Aus einem dem Parlament vorgelegten Schriftwechsel ist ersichtlich, daß die brilische Regierung Willens is}, für eine Canadische Anleihe von 2,500,000 Lstr. für die Pacific-Eisenbahn und die Kanalverbefserungen unter der Bedingung Garantie zu leisten, daß Canada den Washingtoner Vertrag acceptirt.
__ Frankreich. ‘Paris, 20. April. Das »Journal offi- ciel« enthält folgende Berichtigung:
»Das Journal »Figaro« hat in seiner Nummer vom 13. April d J. einen Artike! mit der Unterschrift »Le Dossier Bazaine« ver- öffentlicht, worin die Verluste der Armce für die Schlacht von Borny 6 Aal auf 2850 Mann und für die Schlacht von Rezonville 16. August) auf 4547 Mann angegeben werden. Die Angaben sind nicht richtig... Aus einer nach den offiziellen Dokumenten über diese beiden Schlachten gemachten Aufstellung geht hervor, daß die Zahl der verwundeten oder verschwundenen Militärs aller Grade si in Wirklichkeit für den Tag vom 14. August auf 3608 und für den vom 16. auf 16,954, im Ganzen also auf 20,562 Mann, und nit auf 7397 beläuft.« — Das »Evenement« enthält folgende Mittheilung: »Gestern M wurde der Korrespondent des »Daily Tele- grapys von Herrn Thiers empfangen. Er zeigte dem Präsi- enten ein Schreiben des Direktors seines Journals, welcher sein ganzes Bedauern wegen der berliner Nachricht ausdrückte, die der»Daily Telegraph« gebracht und welche bekanntlich rein erfunden ist.« ___— Der »Bien Public« vom 19. d. M. enthält gegen die Alarmgeriïhte der leßten Tage einen Artikel, dem wir Fol- gendes entnehmen: i
»Die Baissebewegung, die 0a ett einigen Tagen an der Pariser Börse kundgegeben, hat alle europäischen Märkte betroffen. Tm Aus- lande ist sie besonders durch die Ueberfülle des Papiers Und den Mangel an baarem Gekde hervorgerufen worden. Keine politische E RNE hat sich zwishenTden verschiedenen Kabinetten erhoben, und die Uebertreibungen einiger Journale geben keineswegs die Ge-
danken der europäschen Diplomatie wieder. Die Beziehungen zwischen der französischen lernt und den verschiedenen Kabinetten nd ane
i beraunit. —
92391 | :
inem Fuß gegenseitiger Herzlichkeit und gegenseitigen Vertrauens her- Un A pel bat L daß die Zahl der in Paris während der leßten Tol angekommenen Fremden cine beträchtlihe Höhe an-
ommen a ; Tite. 22 Abril. Ju bet - heitigen Sihaiüg
der Nationalversammlung vetlangte Jambert die Festseßung eines Termins zur Berathung des von ihm eingebrachten Antragcs, nach welchem alle Fremden ge- alten find, fich mit einem besonderen Erlaubnißschein für e Aufenthalt in Frankreich zu versehen. Die Diskusfion über den Antrag soll am nächsten Sonnabend stattfinden. — Duval kündigte an, daß er cine Anfrage an die Regierung richten werde betreffend die illoyale Theilnahme der Munizipalbchörden von An und Havre an den jüngst statt abten Ban- quets, bei denen Gambetta sich für die Auflösung dec Nationalversammlung aussprach. Die Diskussion über diese Anfrage wurde auf den nächsten Aas an-
Der Minister des Jnnern, welcher darauf das? Wort: ergriff, hob hervor, daß es vor Allem nothwendig sei, ohne jeden Verzug in die Berathung der neuen Steuer- vorlagen einzutreten; als nächst wichtiger Gegenstand komme alsdann das Geseg Über die E K des Staatsraths in Be- traht. Gambetta, Castellane und Dahirel sprachen sich Über- einstimmend dahin aus, daß das Geseß Über die Reorganisa- tion der Armee von weit größerer Wichtigkeit für das ganze Land sei als die eben angeführten beiden Vorlagen, und ver- langten, daß dieser Gesezentwurf als erster Gegenstand in Be- rathung genommen werde. Thiers führte aus, daß es dringend nothwendig sei, das Gesez Über die Bildung des Staatsraths unächst zur Berathung zu stellen, Was die Berathung es is 0 "Ad über die Reorganisation der Armee ängehe, so seien in demselben noch verschiedene Punkte}; über welche die Regierung noch weitere Aus“deinanderseßungen der Kommission erwarte. Es würde deshalb vorzuziehen sein, die Berathung des Armcegeseßes noch auf drei Wochen zu ver- tagen. Thiers fügte hinzu, daß er im gegenwärtigen Augenblick ohnedies aus Gesundbeitérückfichten verhindert sein würde, an der Berathung des Armeegeseyes Theil zu nehmen. — Der Präsident der Budgetkommission, Buffet, theilte mit, daß die Budgetkommission nicht cher in der Lage sei, einen Bericht über die. neuen Steuervorlagen zu erstatten, bis die Kommis- fion für die Jolltarife ihre Arbeiten bcendigt habe.
Bildung des Staatsrathes, und alsdann das Armeegeseß zu berathen.
Spanien. Madrid, 22. April. Die Mitglieder der kfarlisftischen Ausschüsse in Madrid, Valladolid, Zamora, Burgos und anderen Städten sind verhaftet worden. Jn der Provinz Toledo hat fich eine karlistishe Bandé von etwa 16 Mann gezeigt, ebenso ein etwa gleih großer, von einem Priester befehligter Haufen in der Provinz Navarra; doch ist die öffentliche Ruhe nirgends gestört.
Nußland und Polen. St. Petersburg, 21. April. Der Großfürst Nikolai Nikolajewitsch is am 16. April aus Warschau nach Petersburg zurückgekehrt. i
— Das Projekt der Realschulen, welches vom Unterrichts- Ministerium entworfen worden, is am 3. April im Reichs§- rathe zur Berathung gekommen. Nach U und lebhaften Debatten wurde über diese Frage abgestimmt. Die Mehrheit der Reichs8rathsmitglieder spra sich mit 29 Stimmen gegen das Projekt , d. h. gegen den speziell professionellen Charakter der künftigen Realschulen und für die E aus, die- sen einen mehr auf allgemeine Bildung berechneten Charakter By E die Minorität erklärte fich mit 19 Stimmen für das
rojekt. '
Schweden und Norwegên. Stockholm, 16. April.
Der Reichstag hat den Vorschlag zu einer Abänderung des
ÿ. 72 der Regierungsform behandelt, welcher von der Reichs-
bank handelt-und diese unter die alleinige Aufficht des- Reichs- tages stellt, indem derselbe vorschreibt, daß die von der Reich9- bank aus8gegebenen Zettel als Münze im Lande gelten und bei Anforderung mit Silber eingelö#| werden sollen. Der Kon- stitution8auss{uß hat von der Annahme des Vorschlages ab- gerathen. Um aber die Einführung der Goldmünze zu ermög- lichen, schlägt derselbe vor, die Worke »mit Silber« abzuändern in »nach dem Wortlaut« Jn der Zweiten Kammer
wurde ohne Diskussion der Ausschußantrag, nämlich die Ver- werfung des a E angenommen. Die Erske |
Kammer beschloß deshalb , diesen Punkt an den Ausschuß zurückzuweisen. Der Beschluß wurde jedoch nur mit 58 gegen 9 Stimmen gefaßt. Der zweite Punkt wegen Einlösbarlkeil der Zettel wurde von beiden Kammern an den Aus\{uß zurügewlefen weil man die Abfassung desselben für nicht zu- riedenstellend erklärte.
} Die Ver- | sammlung beschloß darauf, zunäcGst das Géseß, betreffend die |
Amerika. Washington, 20. April (per Kabel). räsident Grant hat in Erwiderung auf eine Anfrage des ongresses dem Repräsentantenhause eine Botschaft übersandt,
worin mitgetheilt wird, die Regierung habe glaubwürdige Jn- formation erhalten, daß in Sd - Carolina Exzesse des Ku-Klüx-Geheimbundes fortdauerten, die zu unterdrücken die Lokalbehörden außer Stande seien, weil die Zeugen in den Gerichtshöfen eingeschüchtert würden. j
Afien. Der Schah von Persien beabsichtigt, wie aus Teheran berichtet. wird, im Herbste über Tiflis nah Petersburg und dann weiter nach Berlin, London und Paris zu gehen Feb über Wien und. Konstantinopel nah Teheran zurüczu- ehren.
Neichstags - Angelegenheiten. ‘
Berlin, 23. April. Jn der gestrigen Sißung des R eichs8- tages nahm iù der Diskusfion der Uebersicht über die Geseß- ebung, so wie die Einrichtung und den Gang der Verwaltung in [saß-Lothringen für 1871—72 nach dem Abg. Dr. Windthorst
(Meppen) das Wort der Staats-Minifter Delbrü ck:
Bevor ih auf die einzelnen Punkte, welche von mehreren der Herren Vorredner hervorgehoben worden sind, näher eingehe; erlaube ih mir, an den Zweck zu erinnern; den nach Maßgabe des Geseßes der Ihrer heutigen Berathung vorlicgende Bericht haben soll. Er soll nach dem Geseß über die seit der Vercinigung in- Elsaß - Lothringen erlassenen Geseße und. allgemeinen Anordnungen, fo wie über den Fortgang der Verwaltung Auskunft geben. Durch die Begrenzung, die durch das Geseß der Jnhalt des Berichtes erhalten hat; erledigt sih, wie i glaube, ein Theil der Bemängelungen, die insbesondere von dem Herrn Meeronoten für Meppen gegen den Jhnen vorlie- geben Bericht erhoben sind. Der Bericht soll nicht enthalten ein Regierungsprogramny er soll nicht darlegen, wie man sich gegenüber den zahlreichen; bei der Verwaltung in Elsaß - Lothringen auftauchenden Fragen ju stellen gedenkt, sondern er soll Auskunft geben über das, was geschchen ist, in der natürlichen Begrenzung; die ein solcher Bericht haben kann,y nit in Bezichung auf jede einzelne von der Verwaltung getroffene Verfügung, sondern in Bezug auf die allgemeinen, seien es legislativen, seien es administrativen; Anord- nungen, welche in Tegen in Wirksamkeit geseßt sind.
Der Bericht enthält sich deshalb — um zunächst mit der sowohl von. dem Herrn Abgeordneten von Mainz, als von dem Herrn Abgeordneten von Meppen an die Spiße gestellten Fsaatsrecht- lichen ¿Frage zu beginnen — der Bericht enthält \sich deshalb einer Définition über die rechtliche S Elsaß -Lothringens zunx Reich, und ich glaube; wenn erx sich dieser Definition nicht enthalten hätte, so würde er über dic- Grenzen der Befugnisse hinausgegangen sein, die dem Reichskanzler als dem höchsten Verwaltungsbeamten für Elsaß-Lothringen zustchen. Der Reichstag selbst hat bei der Berathung des Geseßes auf Grund dessen der Bericht vorgelegt wird, obgleich es damals, und namentlich von Seiten- des Abgeordneten für Veeppen, durchaus nicht an entgegengeseßten Anregungen fehlte; ih sage der Reichstag hat #sich damals enthalten , diese Frage zu definiren; und hat die Defination dieser Frage der Zukunft Überlassen, und ich glaube nicht, daß es Aufgabe des Reichskanzler-Amtes sein würde, weniger enthaltsam zu sein; als es die geseßgebenden Faktoren gewesen sind, und eine Frage von dieser Tragweite fer u erörtern. JTch glaube auch nit, daß der Herr Abgeordnete für Meppen Recht hat, wenn er meint, es ‘sei sowohl für Elsaß - Lothringen, als für uns gut gewesen, wenn diese Frage hier zur Erörterung gestellt werde. Jch halte diese Frage für eine von denjenigen, für deren Lösung nach allen ihren Einzelheiten hin der Augenblick noch nicht gekommen ist, und wenn man eine Frage dieser Art zu lösen versucht; bevor sie reif ge- worden ist, so thut man, glaube ich; allen dabei betheiligten Airteresten nichts Gutes, sondern nur Schaden. :
JTch kann mich nach dieser allgemeinen Bemerkung zu einigen Einzelheiten wenden und zwar zunächst zu einer Erwägung, die der Herr Abgeordnete für Mainz rücksihtlich der finanziellen Frage ge- macht hat. JTch kann da, ohne irgendwie; ih wiederhole es, ein Prinzip aussprechen zu wollen, nur die Thatsache konstatiren; daß in nächster Zeit dem Bundesrathe ein Geseßentwurf vorgelegt werden wird, durch welchen über die Ueberschüsse der elsaß-lothringischen Ver- waltung aus dem Jahré 1871 Disposition gen werden soll. Der
err Abgeordnete für Mainz hat speziell noch beispielsweise der
isenbahn Kolmar - Münster erwähnt. Was die Eisenbahn- frage anlangt, so liegt die, glaube ich, staatsrehtlich vollkom- men klar. Die Eisenbaznen gehören ganz unzweifelhaft dem Reich und es ist die Konsequenz davon; daß die Eisen- bahnen von Elsaß-Lothringen im Reichs8etat erscheinen; die Er- werbung einer kleinen Zweigbahn, wie die von Münster nach Kol- mar; erscheint eben deshalb auch in dem Reichs8haushalts-Etat; weil sie für das Reich erfolgt. \
Der Herr Abgeordnete für Olpe hat unter den Erlassen und Ge- eßen eine neue Kommunalordnung vermißt; er hat darauf hingewie- en; daß der Herr Reichskanzler bei der Diskussion des vorjährigen Gesehes nsbesondere betont hat, daß’ es in der Absicht liegen müsse, die freiere deutsche Gemeindeverfassung an Stelle der französischen Gemeinde- verfassung in t tein Wi ah zu Jen, _In diesem Gesichtspunkt ist irgend eine Aenderung nicht eingetreten, ih möchte mir aber erlauben, darauf hinzuweisen, daß in den dréi Vierteljahren, die seit dem Erlaß
« des Geseves verslossen sind, — daß iw diesen drei Vierteljahren, in
einer Zeit der wenn auch abnehmenden Aufregung, wie sie in Elsaß-