1934 / 78 p. 8 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 04 Apr 1934 18:00:01 GMT) scan diff

Erlaß des Preußischen Ministers für Wirtschaft und trefsend Vorschristen über die Ausbildung und Markscheider vom 28. März 1934. Die nachstehenden Vorschriften über die Ausbildung uud Prüfung der Markscheidex werden unter Aufhebung der Vor- christen vom 24. Oktober 1898 und der hierzu erlassenen Ergäanzungsbestimmungen zur öffentlihen Kenntnis gebracht. Der Preußische Minister für Wirtschaft und Arbeit, J. A.: WinnatckeL.

Arbeit, be- Prüfung der

Vorschriften über die Ausbildung und Prüfung der Markscheider. Vom 28. März 1934. S. L

Die Ausbildung als Markscheider zerfällt in 1. eine mindestens einjährige praktische bergmännische und

markscheiderishe Lehrzeit, : : 9 das Hochschulstudium, das durch die Diplompräfung 1n der Fachrihtung Markscheidewesen abgeschlossen wird, 3. eine weitere mindestens einjährige marfkscheiderisdk,e

Probezeit, die durch eine Prüfung bet einem Oberberg-

amt abgeschlossen wird. E : E Die praktische bergmännische und markschèeiderische Lehrzeit ist Aufnahme des Studiums nah den oom Minister für Wirt- haft und Arbeit erlassenen Bestimmungen abzuleisten. z l

Jür das Hochschulstudium gelten die Bestimmungen für die Ablegung der Diplomprüfung in der Focbrichtung Markscheide- wejen. : Diplomingenieure der Fachrihtung Berp»ban, welhe die berg- männische Lehrzeit nah der Anweisung des Ministers für Wirt- {haft und Arbeit über die praktische 2ehuzeit als Bergbau- besiissene abgeleistet haben, können zu 9er weiteren Ausbildung a!3 Markschcider nah Maßgabe dieser Vo -schrifte:t zugelassen wer- dea, wenn sie cine Ergänzungsdiplomprüfuno in der Fachrichtung Marksteidewesen abgelegt haben.

S2.

Der Antrag auf Zulassung zur Ableistung der markscheideri- shen Probezeit ist bei dem Oberbergamt eirzureichen, in dessen Bezirk der Kandidat die Probezeit beginnen will. Der Meldung find beizufügen:

. ein eigenhändig geshriebener Lebenslauf, ein Nachweis über die deutshe Reichsangehörigkeit, ein amtsärztlihes Zeugnis darüber, daß der Kandidat von körperlichen Gebrehen und wahrnehmbaren An- lagen zu chronishen Krankheiten frei ist und genügendes Seh- und Hörvermögen besißt, ; . die Abgangszeugnisse der Hochschulen mit einem Ver- zeichnis der besuchten Vorlesungen und Uebungen, . die Zeugnisse über die Diplomvorprüfung und Diplom- hauptprüfung, . der Wortlaut der markscheiderishen Diplomaufgabe, . die Urkunde über die Ernennung zum Diplomingenieur, . ein amtlihes Führungszeugnis, . der Nachweis über die vom Kandidaten abgeleistete ein- jährige praktische Lehrzeit.

Jm Falle der Genehmigung des Antrages übernimmt das Oberbergamt die Aufsicht über die markscheiderishe Probezeit des Kandidaten. Es kann den Kandidaten im Junteresse der Aus- bildung vorübergehend einem anderen Oberbergamt mit dessen Zustimmung überweisen, wobei Wünsche des Kandidaten, soweit sie mit dem Zweck der Ausbildung vereinbar sind, berücksichtigt werden können.

8 3.

Die Probezeit, die nur aus besonders dringenden Gründen mit Genehmigung des Oberbergamts unterbrohen werden kann, dauert ein Fahr. Sie zerfällt in

10 Monate Ausbildung in Markscheidereien, von denen mindestens 4 Monate im Steinkohlenbergbau zu verbringen sind,

2 Monate Ausbildung in der Markscheiderei des Ober- bergamts.

Das Oberbergamt kann die Verlängerung eines jeden Aus- bisdungsabichnitts anordnen, sofern das Ziel der Ausbildung noch nicht erreiht ist.

Anträge auf Ueberweisung an eine Markscheiderei und auf Zulassung zur Ausbildung beim Oberbergamt sind dem Ober- ergamt rechtzeitig einzureichen.

Vor Aufnahme der Beschäftigung îin der Markscheiderei des Oberbergamts ist der Kandidat zur Geheimhaltung derx zu seiaer Kenntnis gelangenden dienstlihen Angelegenheiten und Vorgänge zu verpilichten.

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8 4.

Die markscheiderische Probezeit hat zum Ziel, die durch das Hochschulstudium erworbenen Grundlagen für die spätere selb- ständige und von wissenschaftlichen Gesichtspunkten geleitete fah- Ge Tätigkeit zu festigen und nah der praktischen Seite zu er- veitern.

Die Ausbildung soll alles umfassen, was zur technishen Allge-

ineinbilduna gehört, und dem Kandidaten das praktische Arbeits- gebiet des Markicheiders in einer Weise vermitteln, daß er später G8 Erfolg eine selbständige verantwortliche Stellung wahrnehmen ann. _ Während der Ausbildung auf Markscheidereien is der Kan- didat mit allen vorkommenden Arbeiten zu beschäftigen mit dem Ziel, ihn zur verantwortungsbewußten Erledigung seiner Auf- gaben zu erziehen. Dabei soll ihm zumindest Gelegenheit zur Aus- führung von trigonometrishen und polygonometrishen Arbeiten, von Richtungsübertragungen, von Feinnivellements und von allge- meinen Nachtragungsarbeiten gegeben werden. Ferner soll der Kandidat in den inneren Verwaltungsverkehr und in den Ge- schäftsbetrieb des ihn ausbildenden Markscheiders genügenden Einblick gewinnen. j :

Die Ansbildungszeit beim Oberbergamt hat zum Ziel, den Kandidaten mit den amtlichen Karten und Rikwerken bekannt zu machen und ihn zu verwaltungstehniscen Arbeiten, soweit sie markicheiderishe Angelegenheiten zum Gegenstand haben, heran- zuziehen. ]

8 5.

__Der Kandidat hat den Anordnunaen aller mit seiner Aus- bildung betrauten Personen Folae zu leisten. Er hat sih seiner Aufgaben mit Sorgfalt und Fleiß zu unterziehen. Ueher seine Tätiakeit bei den eingelnen Ausbildungsstellen hat der Kandidat ein Taaebuch zu führen. das monatlich der mit seiner Ausbildung betrauten Verfon zur Vrüfung und Bescheinigung vorzulegen ift. __ Während der Ausbildunoszeit in Markscheidereien hat der Kandidat alle 3 Monate eine Arbeit aus dem Gebiet seiner Tüätig- keit zu liefern, die ihm auf Vorschlag des ihn Ansbildenden von dem Ohberbergamt gestellt wird. Auch wöhrend seiner Tätigkeit beim Oberbergamt hat der Kandidat eine derartige Arbeit anzu- fertigen. Dex Umfang der Aufgabe soll stets so bemessen sein, daß ein gereanelter Ausbildungs8gang des Kandidaten gewähr- leistet bleibt. / :

_Bu feder Arbeit hat dex Kandidat zu versichern, daß er sie selbständia angefertigt und sich bei der Anfertigung ‘anderer als der von ihm angegebenen Hilfsmittel, auf die a"ch im Text bei wörtlicher Wiedergabe unter Anwendung von Anführungszeichen Bezuq a1! nehmen is, niht bedient hat. s

Pach Beendigung eines jeden Ausbildungs8abs{Gnittes hat der

der steht, zur Ablegung der Abshlußprüfung melden. lind beizufügen:

didaten. so beauftragt das Oberbergamt einen Prüfungsausshuß mit der Abhaltung der Prüfung. Der Ausshu scheiderishen, ferner einem bergmännischhen und einem juristischen Sachbearbeiter Beruf stehenden Markscheider aus dem Oberbergamtsbezirk. Den Vorsiß führt der Berghauptman oder sein ständiger Vertreter.

weite Beilage zum Neichs3- uud Staatsauzeiger Nr. 78 vom 4. April 1934. S. 4

und seine Befähigung sowie über sein dienstlihes und außerdieust- |! liches Verhalten auszustellen und darin anzugeben, ob ex das Ziel der Ausbildung erreicht hat.

« f Nach Ableistung der markscheiderishen Probezeit kann ih,

Kandidat bei dem Oberbergamt, unter dessen Aufsicht er Der Meldung

über die marksheiderishe

1. das Tagebuch, die Zeugnisse ider angefertigten

Probezeit und die während dieser Zeit Arbeiten 2. ein amtliches Führungszeugnis, E S 3, eine Bescheinigung der Oberbergamtskasse Über die Ein- zahlung einer Prüfungsgebühr von 50 RM. Das Oberbergamt entscheidet über das Gesuh des Kan- Hat der Kandidat die Zulassungsbedingungen erfüllt,

besteht aus einem mark-

des Oberbergamts, sowie einem im praktischen '

Die Prüfung erstreckt sich auf:

a) die Anfertigung einer markscheiderishen Arbeit, die Aufgabe soll dem Tätigkeitsfeld des praktishen Mark- scheiders entlehnt sein. Mit ihrer Lösung soll der Kan- | didat dartun, daß er imstande ist, die gewonnenen mark- | scheiderish- E E Kenntnisse auf prak- tische Aufgaben des Wirtschaftslebens anzuwenden. Dabei kann es sich um die Bearbeitung bergbaulichzr, geologischexr, lagerstättenkundliher odex berechtsams- tehnisher Aufgaben handeln, deren Lösung si auf markscheiderisher Grundlage aufbaut, ferner um die Durchführung von Messungen und deren Aus- wertung zur Feststellung bergbaulicher Abbauwirkungen.

Die Frist für die Anfertigung der markscheiderishen Arbeit beträgt zwei Monate, sie darf nur aus erheblichen Gründen verlängert werden. Bei unentschuldigber ver- späteter Einreichung der markscheiderishen Arbeit kann auf besonderen Antrag des Kandidaten eine neue Aufgabe gestellt werden. Es ist jedoch nur diese einmalige Wieder- holung zulässig. Die Vorschrift des § 5 Abs. 3 findet auf die marktscheiderische Prüfungsarbeit Anwendung.

Die markscheiderische Arbeit wird vom Prüfungs- ausshuß nach Form und Fuhalt dahin begutachtet, ob sie A und im Bejahungsfalle ausreichend, gut oder ehr gut, oder ob sie niht probemäßig ist. Jst die Arbeit nit probemäßig, so entscheidet der Prüfungsauss{chuß, ob dem Kandidaten sogleih eine neue Aufgabe gestellt wer- den soll, oder ob erx zunächst zu seiner besseren Vorberei- tung erneut an eine Markscheiderei für die Dauer von 3 bis 6 Monaten überwiesen werden soll. Eine Wieder- holung der markscheiderischen Prüfungsarkbeit ist nur ein- mal zulässig.

þb) die mündlihe Prüfung. Diese erstreckt sich auf folgende Fächer: Praktische Markscheidekunde einschl. des Karten- und Rißwesens, Dienst- und Geschäftskunde unter beson- derer Berücksichtigung der bergpolizeilihen Bestimmun- gen, Geseßes- und Verwaltungskunde.

Jst die markscheiderische Arbeit probemäßig, so seßt der Prü- fungsauShuß einen Termin für die mündliche Prüfung fest. Die mündlihe Prüfung soll spätestens innerhalb ven 2 Monaten nah Annahme dex markscheiderishen Arbeit stattfinden. Versäumt oder unterbricht der Kandidat die Prüfung ohne triftige vom Prüfungsausschuß als ausreichend anerkannte Gründe, so gilt sie als nicht bestanden. E

__ Der Vorsißende des Drn ngeau guts entscheidet nach An- hörung der Mitglieder auf Grund des Gesamtergebnisses der s{hriftlihen und mündlichen Prüfung, ob die Prüfung bestanden, und im Bejahungsfalle, ob sie ausreichend, gut “oder mit Aus- zeichnung bestanden ist.

Nach Beendigung der mündlihen Prüfung wird dem Kandi- daten das Ergebnis durch den Vorsitzenden des Prüfungsaus- schusses mitgeteilt.

__ Die Wiederholung der mündlihen Prüfung ist ebenfalls nux einmal zulässig. Vor Wiederholung der Prüfung überweist das Oberbergamt den Kandidaten für ‘einen Zeitraum von 3 bis 6 Monaten zur besseren Ausbildung erneut einer Markscheiderei.

s T,

Auf Grund der bestandenen Prüfung wird dem Kandidaten durch den Vorsißenden des Prüfungsausschusses der Befähigungs- nachweis erteilt. Dieser spxiht unter Angabe des Gesamturteils über das Ergebnis der Abschlußprüfung die Fähigkeit des Prüf- lings aus, selbständig Markscheiderarbeiten ausführen zu können. Das Oberbergamt erteilt auf Antrag des Vorsißenden des Prü- fungsausschusses unter Beifügung des Befähigungsnachweises dem Prüfling die Konzession als „Markscheider“ mit der Berechtigung

ur öffentlihen Ausführung von markscheiderishen Arbeiten innerhalb Preußens aus. 88. Diese Vorschriften treten mit dem Tage der Veröffent-

lihung an die Stelle der Vorschriften vom 24. Oktober 1898 und der hierzu erlassenen Ergänzungsbestimmungen.

Die Abschlußprüfung vor 1 1 bisherigen Vorschriften bis zum 1. April 1936 und in besonders begründetem Einzelfall mit Genehmigung des Ministers bis zum 1. April 1937 abgelegt werden.

Berlin, den 28. März 1934.

Der Preußische Minister für Wirtschaft und Arbeit. A Wt T:

Bekanntmachung.

Auf Grund des § 7 der Verordnung des Herrn Reichs- präsidenten zum Schutze des deutschen Volkes vom 4. 2. 1933 habe ich folgende Bücher und Druckschriften in Preußen wegen Gefährdung von Sitte und Anstand beshlagnahmt:

1. „Weib und Sittlichkeit“ von Max Bauer, Eigenbrödler Verlag, Berlin W 8 „Beauté Magazine“ Nr. 35, Januar 1934, Paris; „Le Sourire“ Nr. 881, vom 22, März 1934, Paris; „Allo Paris“ Nr. 10, März 1934;

„Paris Sex Appeal““ Nr. 8, März 1934; „Paravent“ Marz 1934, Paris; „Das frische Fleish“ von Fortuns Pailott, Carl Schusdek-Verlag, Wien, Leipzig. Berlin, den 28, März 1934. Der Polizeipräsident in Berlin, Abteilung IV. N. A: VorwexT

C O SoTS

Bekanntmachung. Die heute ausgegebene Nummer 9 der Preußischen Gesehz- sammlung enthält unter:

Nr. 14 118 das Gesetz über die Erweiterung der Aufgaben des Staatskommissars der Hauptstadt Berlin, vom 28. März 1934; Nr. 14 119 das Gesey über Aenderung der Grenzen der Land-

Ausbildende dem Kandidaten ein Zeugnis über seine Leistungen

| ßishe Wirtschaftsminister Dr. Schmitt teil.

dem Oberbergamt kann nah den .

L

Umfang: !4 Bogen. -Verkaufspreis: 0,20 RM, zuzüglich einer Versandgebuhr von 4 Rpf. Zu beziehen durch: R. von Decker's Verlag (G. Schen), Berlin W 9, Linkstr. 35, und durch den Buchhandel. Berlin, den 5. April 1934.

Schriftleitung der Preußishen Geseßsammlung.

ZIrichtamtliches. Aus der Preußishen Verwaltung.

Wirtschaftsminister Dr. Schmitt: Die deuishe Arbeit muß sich selber tragen.

An einer von der Betriebszelle und der Fachshaftsgruppe Preußishes Ministerium für Wirtshaft und Arbeit veran- stalteten „Fahrt ins Blaue“ nahm auch der- Reihs- und Preu- Er richtete an die etwa dreihundert Teilnehmer eine Ansprache, in der er zum Ausdruck brachte, daß ex sich {hon bei Amtsantritt fest vor- genommen habe, auch mit seinem Mitarbeiterstabe im Preu- ßkishen Ministerium rege persönliche Fühlung zu halten, Arbeiten von größter Bedeutung hätten ihn jedoch gehindert, sein Vorhaben auszuführen. Bald würden Reichs- und Preußisches Wirtschafts-

ministerium unter einem Däche

vereinigt werden. Das sei übrigens der erste praktische Versuch, um Reichs- und preußische Behörden Zusammenzulegen. Dann werde die persönliche Fühlungnahme leichter möglich sein. Dank der wunderbaren Führung unseres Volkskanzlers, so erklärte der Minister u. a. weiter, haben wir auf dem Wirt- schaftsgebiet hon große Erfolge aufzuweisen. Wir brauchen indes nur in die kleinen Gassen und in die Fabriken zu gehen, um zu erkennen, welhe Fülle von Aufgaben noch zu lösen ist, ehe wir sagen können: Die deutsche Arbeit trägt sih selber. Leßten Endes komme es darauf an, daß ohne den jeßt noch bestehenden staatlihen Antrieb die deutshe Wirtschaft wieder eine normale Beschäftigungslage aufweise. Das sei die größte Aufgabe, die der Reichskanzlex ihm als Wirtschaftsminister gestellt habe. Wenn man frage, wie sih diese Aufgabe erfüllen lasse, so sei festzustellen, daß siherlih die Führung überaus wichtig sei. Aber der Leiter, auf sih allein gestellt, könne seiner Aufgabe niht gerecht werden, Unbedingt erforderlich sei, daß die Gefolgschaft vom richtigen Geiste beseelt ist. Einer habe für den anderen einzustehen. An sih selbst aber müsse jeder die höhsten Anforderungen stellen. Das sei echt nationalsozialistisher Geist. Fahre anstrengendster Arbeit ständen noch vor uns. Darum, so {loß der Minister, pflegen Sie untereinander den Geist der Gemeinschaft. Auch die Arbeit des Geringsten darf nicht verachtet werden .. . Keiner in Deutschland bietet uns ein leuchtenderes Beispiel als der Führer selbe

Genaue Erkundigung über die Zuverlässigkeit der Gewerbetreibenden.

Jm JInteresse der Ausmerzung unzuverlässiger Elemente aus dem Gewerbe hat der Preußische inister für Wirtschaft und Arbeit zugleih für den Fnnenminister einen Erlaß an die nachgeoxdneten Behörden gerichtet. Darin wird auf Geseßes- bestimmungen verwiesen, wonach die Polizeibehörde bei der An- meldung der im § 35 der Reichsgewerbeordnung aufgeführten Gewerbe die Zuverlässigkeit des Gewerbetreibenden, nötigenfalls durh Rückfrage bei der Ortspolizeibehörde des Geburtsortes des Gewerbetreibenden, zu prüfen hat. Wenn sich dabei Tatsachen ergeben, die seine Unzuverlässigkeit in bezug auf seinen Gewerbe- betrieb dartun, so ist, falls die Aufforderung zux freiwilligen Einstellung des Betriebes erfolglos war, die Untersagung mittels Klage im Verwaltungsstreitversahren herbeizuführen. Die Re- gierung sei nun von besonderer Seite darauf aufmerksam gemacht worden, welche Gefahren für die Oeffentlichkeit daraus entstehen könnten, daß zwischen der Anmeldung des Gewerbebetriebes und der Feststellung der Unzuverlässigkeit eines Gewerbetreibenden längere Zeit vergeht. Die Minister ersuchen daher, dahin zu wirken, daß die Prüfungen jeweils unverzüglich nach Eingang der Anmeldung vorgenommen werden, und daß in geeigneten Fällen exrforderlichenfalls sofort eingeshritten werden kann. Es müsse vermieden werden, so \{chliezt der Erlaß, daß Personen längere Zeit das Gewerbe ausüben, ohne daß geprüft wird, ob von der Untersagungsmöglichkeit Gebrauch zu machen sei.

Neuregelung der Zinserleichterungeu für Hauszinssteuer- Hypothekeu.

Der preußische Minister für Wirtschaft und Arbeit hat in einem Runderlaß eine Neuregelung der Bestimmungen über die Stundung und Niederschlagung von Zinsen für Hauszinssteuer- Hypotheken aus dem gemeindlihen Hauszinssteueraufkommen per Danach können in allen Fällen, in denen die Notlage

es Bauherrn nachweislich ohne sein Verschulden eingetreten ist, und in denen die- Einziehung der Zinsen für die sogenannten emeindlichen Hauszinssteuerhypotheken unverm?etdbar zur Bwangsversteigerung führen würde, die Zinsen gestundet werden, 1. sofern bei Mietern, die infolge von Erwerbslosigkeit oder aus anderen Gründen die Miete aus eigener Kraft nicht aufbringen fönnen, die allgemeinen Fürsorgemittel zur Mieteabdeckung ent- sprechend herangezogen werden, und 2. sofern für die Dauer der Aussezung der Verzinsung die Gemeinde auch auf die Erhebung etwa gemeindliher Zuschläge gur staatlihen Grundvermögens- steuer verzlhtet. Dabei sin axlehnsnehmer, die mehrere un- versorgte Kinder haben, sowie Schwerkriegsbeschädigte, die unver- schuldet in Notlage geraten sind, bevorzugt zu behandeln. Stun- dungsanträge, in denen die Zinsleistung aus den gemeindlihen S n im Einzelfalle 10 vH derx gesamten Zahreslast (Hypothekenzinsen, Tilgung bzw. Abschreibung, Be- triebs- und Verwaltungskosten) niht übersteigt, sind regelmäßig abzulehnen, sofern niht die übrigen Gläubiger zu etnem ent- \sprehenden Entgegenkommen bereit sind. Fm übrigen verbleibe es bei dem Rundexlaß vom 6. Funi 1933.

Kunst ind Wissenschaft.

Spielplan der Berliner Staatstheater.

Donnerstag, den 5. April 1934. Staatsoper: Wilheim Tell (Neufassung). Beginn 20 Uhr. Dirigent: Heger. Schauspielhaus: 100 Tage. Schauspiel von Mussolini und Forzano. Beginn 20 Uhr.

kreise E Landeshut und Jauer und des Stadikreises Waldenburg (Schlesien), vom 29, März 1934.

Dritte Beilage

um Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger

Nr. 78

Berlin, Mittwoch, den 4. April

Preußen.

Monats3ausweis ÿber die Einnahmen und Ausgaben des Landes Preußen im Monat Februar des Rechnungsjahres 1923.

(Beträge in Millionen NM.) A. Ordentliche Einnahmen und Ausgaben.

1. Zu Beginn des. Rehnungsjahres 1933 waren die zur Deckung restliher Verpflichtungen aus dem Vorjahr

1932 zurüdckgestellten Restbestände verfügbar « « . « 397,7 9, Zur Deckung der Fehlbeträge am Schlusse des Rechnungs- jahrs 1932 find erforderlich (121,3 4 147,1 + 152,3 =) 420,7 mithin Vorschuß 63,0 R, Fst-Cinnahme Jahresfoll oder Ist-Ausgabe al 4 L N | f S 2 = 2 zus S =.= R V Ges S 7 sammen S8 E E A L, Einnahmen. een E LOGS O 6318 1560/17878 Davon ab: leben aen ( a0 Gemeinden e- S meindeverbände) usw.|__780,2 E S G2 84 verbleiben . . 1185,7 E 959,5 9A ELOBBI2 9, Vebershüsse der Be- L us Rie 69,6 52,9 4,6 57,1 Davon ab: Zulchüsse an Betriebe 0,4 —— O0 0,4 verbleiben . . C 51,6 Eo 3, Sonstige Einnahmen : a) Su 186,4 93,0 10,8 | 103,8 b) Vei kehröwesen « . 11,4 T 8,6 0,9 9,9 c) Wissen1chast, Kunst und Volksbildung . 23,2 _— 15,9 1,8 17,2 d) Uebrige Landesvers- waltun 305,6 296,8 29,3 | 286,1 Einnahmen insgesamt | 1781,95 —- 113854 |- 141,1 | 15265 (abzüglich der Steuerüber- weisungen an Gemeinden usw. und der Zuschüsse an Betriebe! T. Ausgaben. 1. Verwaltung -des Jn- / nen L E 457,4 22,6 | 326,9 2, BDIG 2. Justizverwaltung « | 295,2 9,9 | 2102| 22,1 | 232,3 3. Verkehrswesen . « « 18 T1 13,2 1,4 14,6 4, Wissenschatt, Kunst und Volksbildung . 972,6 20,9 446,0 43,6 489,6 5, Wohnungswe]en . 21,6 21,6 S O 7,7 6. Schuldendienst . . 89,4 0,4 51,1 18,4 69,9 7, Versorgungsgebühr- nisse (Nuhegehälter ì S 184,2 0,1 | 150,6 15,8 | 166,4 8. Sonstige Ausgaben 976.44 60411749). 4160| .1014 Ausgaben insgesamt | 1914/1 G LSSO T O S Mithin: Mehrausgabe 9,3 4,6 Mehreinnahme T

B. Einnahmen und Ausgaben auf Grund

von Anleihegesetzen.

Zur Deckung des Fehlbetrags am Schluß des Nechnungsjahres 1932 : sind erforderlich 237,5

Fst-Einnahme oder Ist-Ausgabe im im April/Jan. | Februar zusammen I. Einnahmen ..... 11S 3,4 1221 I. Ausgaben. 1, ULndeskfultur- und landw. Sied- lungswesen «... «.- 4,9 1,8 G7 2. Sonstige Ausgaben der Hoheits- / vervaltunden. v es 8,1 T 9,8 3, Zuschüsse für Betriebe. . .. 87,6 0,9 88,9 Darunter Domänen u. Forsten) (14,6) (0,9) (15,5) Ausgaben insgesamt . . 100,6 44 105,0 Mithin: Mehrausgabe . « - « 1,0 Mehreinnahme . « « - 18,1 17/1 Abschluß.

A. Ordentliche Einnahmen und Ausgaben. Vorschuß aus dem Rechnungsjahr 1932. .

Pebrausgabe aus den Monaten April 1933/Februar

1904 o C 00

von Anleihegesetzen.

Vorschuß aus dem Nechnungtjahr- 1932 DONENRa ine aus den Monaten April

Schatzanwei)ungen

Vemerkungen: Bei den Ei

nnahmen is als Jahresfoll das

1933/Februar

. . . . s . . . . . .

B. Einnahmen und Ausgaben auf Grund

E. E S «A

==

Mithin VorsPWuß «-+ «s Stand der s{chwebenden Schulden Ende Februar 1934:

63,0

TIO,

67,6

237,9

220,4 288,0

422,2

Hauthaltsfoll (einschl. Nachtrag) ohne Vorjahrèreste angegeben. Unter den ordentlichen Einnahmen und Ausgaben sind auc die sonstigen außerplanmäßigen Cinnahmen und Ausgaben einbegriffen. gemeine Finanzverwaltung ist unter den Betrieben nachgewiesen, ab- gesehen von den Steuern, die unter T, l und den sonstigen außer- E Dg A und Ausgaben, die unter 1, 3d und I1I/ 8

er|cheinen sichtigt gelassen.

Die all-

ie hinterlegten Gelder (feine Staatsgelder) sind unberüd-

Bis Ende Februar d. J. betragen die Reichs\steuerüberweisungen (Staatsanteil) 377,0 Mill, die preußi\hen Steuern und Abgaben (Staatsanteil) 676,2. Für die preußi\he Staatskasse sind also bis jeßt insgesamt 1053,2 Steuern vereinnahmt. Die Betriebe haben einen Ueberschuß von 56,7 ergeben. Die Hobeitäverwaltungen er- fordern bisher einen Zu1huß von 11145, so daß bis Ende Februar d. E insgesamt eine Mehrausgabe von 4,6 verbleibt,

Bei den Anleihen lauten 73,0 gemäß § 4b des Geseßes vom 26. April 1933 G.-S. S. 118 in Einnahme und Ausgabe durch.

Bevölkerungsbewegung.

Eheschließungen, Geburten und Sterbefälle in den preußischen Großstädten 1933.

__Jm Berichtsjahre trat, wie der Amtliche Preußische Presse- dienst der Statistishen Korrespondenz entnimmt, eine wesentliche Aenderung in der Heiratsfrequenz ein. Nachdem die Fahre 1931 und 1932 einen „starken Rückgang in den Heiratsziffern gebracht hatten, der sih auch im ersten Vierteljahr 1933 forilente, trat im zweiten Vierteljahr unter der Einwirkung der durch Gesey vom

_1934

1. 6. 1933 geschaffenen Ehestandsdarlehen eine starke Steigerung ein, die im weiteren Verlauf des Fahres unvermindert anhielt. Die mittlere Heiratsziffer aller preußishen Großstädte, die sih im Jahre 1982 auûüf 88 vT belief stieg auf 107 T. An dièser Steigerung nahmen sämtliche preußishen Großstädte teil.

__ Die Geburtlichkeit entwickelte sich in den einzelnen Groß=- städten sehr verschieden. Die meisten Großstädte, insbesondere dig des rheinish-westfälischen Fndustriegebiets, hatten noch einen Rückgang ihrer Geburtenziffer zu verzeihnen. Andererseits machte sih bei einer Reihe von Großstädten eine erfreulihe Zu- nahme der Geburtenziffer bemerkbar.

Fnfolge einer im ersten Viertel des Berichtsjahxs auf=- getretenen Grippeepidemie erhöhte sih die Sterblichkeit niht un- wesentlich. Waährend-im vorhergehenden Fahre der Durchschnitts=- wert der Sterbeziffern aller Großstädte 10,7 vT betrug, belief er sih im Berichtsjahve auf 11,4 vT.

Die Säuglingssterblichkeit war dabei günstig. Auf je 100 Lebendgeborene kamen im Durchschnitt der Städte 7,6 Todes- fälle von Kindern unter einem Jahre, während es im Fahre vorher 8,0 Kinder gewesen waren. Fnfolge der größeren Sterb- lichkeit blieb der Geburtenübershuß unter dem Stande des Vor- jahres. Der Durchschnittswert aller Geburtenübershußziffern be- trug 2,3 vT gegenüber 3,0 vT im Vorjahre.

Verliner Börsenberiht vom 4. April. Im Verlauf Angebot. Geschäft bleibt ruhig.

_ Auch die zweite Börse nah den Osterfeiertagen wies noch keine Belebung des Geschäftes auf. Der Verkehr eröffnete in gut behauptetex Haltung, da die Privatkundschaft der Banken, an- eregt durch die befriedigenden Berichte aus der westdeutschen Industrie, sür Spezialpapiere Kauforders erteilt hatte, die auch die Kulisse zum Mitgehen veranlaßten. Allgemein war jedoch die Stimmung wegen der bevorstehenden Stillhalteverhandlungen zurückhaltend. Bald nah Notierung der ersten Kuxse trat eine ewisse Abschwächung ein. Neben einem stärkeren Rückgang der A rbehattie verstimmte auch der Reichsbankausweis, der aufs neue zeigt, daß Deutschland als Rohstoffeinkäufer auf dem Welt- markt devisenpolitisch eine Besserung erfahren müsse. Hauptsäch- lih schritt die Kulisse in der zweiten Börsenstunde zu Positions- lösungen. Jedoch traten im weiteren Verlauf für einige Spezial- papiere wieder Kaufinteressenten l so daß sih in diesen Werten wieder Kurserholungen durchseuen konnten.

Am Montanmarkt waren Hoesch und Mannesmann sowie Gelsenkirchen bis zu 2 vH niedriger. Phönix gingen auf 522, Stahlverein auf 444 zurück. Braunkohlenwerte lagen recht ruhig; bei fleinen Umsäßen verloren Eintracht 2 yH und Rhein. Braun 9 vH. Unter Kaliaktien waren Burba 1 yH schwächer, die übrigen Werte unverändert. Stärkerem Abgabedruck unterlagen J. Farben (minus 31 vH). Die Börse erwartet jeßt nur eine Divi- dende in Vorjahrshöhe. Jm Zusammenhang damit waren auch Kokswerke und Rütgerswerke angeboten. Siemens waren mit 143 und A. E. G. mit 3034 nux wenig verändert, Gesfürel gingen auf 99 und Licht und Kraft auf 105 zurück. Teilweise stärker waren auch Tarifwerte angeboten, da man hier Strompreis- ermäßigungen erwartet. So gingen Schles. Gas auf 120 und R. W. E. auf 97 zurück. Julius Berger büßten wegen der Un- flarheit über die Dividende Z3_vH ein. , Mgschinenaktien waren vernachlässigt; Berlin-Karlsruher mußten eiuyen Teil ihres Vor- tagésgewinns wieder hergeben (minus 14 yH). Etwas stärker angeboten waren auch Reichsbankanteile (minus 24 vH), Deutsche Bank waren 1. vH höher, die übrigen Banken ebenso wie Schiff- fahrtspapiere nur wenig verändert. i ,

Am Kassamarkt war die Tendenz uneinheitlich, ohne daß es

A zu größeren Umsäßen kam. Am Reontenmarkt erreichten eubesip unter Schwankungen mit 23,75 einen Höchstkurs, Alt- besißanleihe ging dagegen um 4 vH zurück. Sonst zeigten sihch ebenfalls - überwiegend kleine Abshwähungen. Schuldbuchforde- rungen, umgestellte Dollarobligationen lagen bis 4 vH niedriger, Pfandbriefe und Kommunalobligationen waren nur vereinzelt etwas angeboten. Unter Stadtanleihen bleiben Süddeucsche bevor- ugt. Am Geldmarkt macht die Erleichterung weiter Fort- ritte; Tagesgeld ermäßigte sih um 7 vH auf 4% bis 5% vH, für erste Adressen 434 vH. Eine neue Serie von Reichsshaßanwei- sungen gelangte an den Markt.

——

Der Kursstand der Aktien Ende März.

Jm März haben sich auf den Effektenmärkten keine beson- deren Veränderungen vollzogen. Nah den voraufgegangenen Kurssteigerungen neigte lt. neuestem Wirtschaftsberiht der Com- merz- u. Privat-Bank, die Tendenz aber zur Schwäche, und es war deutlich erkennbar, daß sih in R offensichtliher Über- treibungen eine Reaktion nah der anderen Seite geltend machte. Von 404 Aktien, die gegen Monatsende notiert wurden, lägen nur noch 24,3 % zwischen 0 und 50 %, während es im Vormonat noch 27,7 9% gewejen sind. Der Abgang kommt auf der anderen Seite sait vollständig bei den Werten von 75 bis 100 % zum Vorschein, eren prozentualer Anteil sih von 15,9 auf 18,3 % ver rößert hat. Jn der zweiten Monatshälste ergaben sih bei den sogenannten schweren Werten nicht unbeträchhtlihe Kursabschläge, Grundsäßh- lich zeigt sih eine weitere Bevorzugung der leichten und mittleren Papiere, bei denen Kurssteigerungen und Dividendenerhöhungen noch eher im Bereih der Möglichkeit liegen, als bei den über 150 % liegenden Werten mit hohen Dividenden, die zwar viel- fah mit hohen inneren Reserven ausgestattet sind, die aber troßy- dem z. Zt. an erhöhte Ausschüttungen an ihre Aktionäre nicht denken können.

Hamdurger Seeschifssverkehr im März 1934.

Jm März sind zu Handelszwecken im Hamburger Hafen ange- kommen: 937 (Februar 810) Dampfschiffe und“ 528 (365) Segler bzw. Schleppschiffe, im ganzen 1465 (1175) Seeschiffe mit 1549 171 (1 334 689) N.-R.-T. Von der Gesamtsumme führten 947 (735) Schiffe mit 702 735 (568 897) N.-R.-T. die deutsche Flagge. Advge- gangen sind zu gleihen Zwecken 953 (800) Dampfschiffe und 708 (500) Segler bzw. Schleppschiffe, im ganzen 1661 (1300) Seeschiffe mit 1 573 955 (1 364 912) N.-R.-T. Von der Gesamtsumme führten n (859) Schiffe mit 690 530 (611 7) N.-R.-T. die deutsche

agge.

Handelsteil.

Arbeitsbeschaffung und Reichsbank. Irotenbanken und Geldmarkt im Februar 1934.

Das Statistische Reichsamt befaßt sih mit den geldwirtschaft- lichen Sekundärwirkungen der Arbeitsbeschaffung, die sih lt. „Wirt schaft und Statistik“ in verstärktem Umfang bei den Notenbanken bemerkbar machen. Sie treten einmal in der Bewegung des Stü- geldumlaufs in Erscheinung. Die Entwicklung im Februar hat erneut bestätigt, daß der durch die Mehrbeschäftigung ausgelöste zusäßliche Stückgeldbedarf der Wirtschaft zur Zeit in der Größenordnung von 70 bis 80‘ Mill. RM liegt. Um diesen Betrag is die gesamte um- laufende Stückgeldmenge (Noten und Münzen) höher als vor Fahres- frist. Die Zunahme entfällt ausschließlich auf die kleinen Noten-=- abschnitte (20 und 10 RM); ihr Umlauf hat sich von 1054,9 Mill, RM Ende Februar 1933 auf 1142,7 Mill. RM Ende Februar 1934 erhöht. Jm Verhältnis zu den für die Arbeitsbeschaffung eingeseßten Kredit- mitteln ist also die Zunahme des Notenumlaufs und die daraus er- wachsende Beanspruhung der Reichsbank sehr gering. Größeren Umfang nimmt aber jeßt die zweite wichtige geldwirtschaftliche Sekundärwirxkung der Arbeitsbeschaffung, der Einfluß auf den De- visenbedarf, an. Jm Januar hatte die Reichsbank 12,6 Mill. RM ihres an und für sih schon knappen Bestandes an Gold und Decungs- devisen zum Ausgleich der Devisenbilanz abgeben müssen. Jm Februar haben sich die Verluste auf 42,9 Mill. RM erhöht; in der ersten März- hälfte betragen sie noch einmal 65,7 Mill. RM. Die unmittelbare Arbeitsbeschaffung und die durch sie ausgelöste Wirtschaftsbelebung muß eine solche, die Devisenbilanz belastende Steigerung der Waren- einfuhr herbeiführen. Besonders in zwei Richtungen werden diese Zujammenhänge wirksam. Für die Durhführung der Jnvestitionen, auf die sih die unmittelbare Arbeitsbeschaffung erstreckt, werdeit Rohstoffe benötigt, die zum Teil (z. B. Eisenerze, Nichteisenmetalle, Holz usw.) aus dem Auslande eingeführt werden. Noch bedeutjamer ist die Wirkung, die die der Arbeitsbeschaffung folgende Verbrauchs belebung auf die Einfuhr ausübt. Von dem zusäßlichen Verbrauch entfällt ein beachtlih hoher Teil auf Güter der Bekleidung, deren Rohstoffe überwiegend aus dem Auslande eingeführt werden müssen. Dieser Einfuhrbedarf wird mit Fortschreiten der fonjunkturellen Belebung zweifellos hoch sein; denn die Wiederbeschäftigten werden gerade in der Bekleidung jahrelang unterlassene Anschaffungen nachholen. Die binnenwirtschaftliche Arbeitsbeschaffung wirkt fich also auch als Absaßsteigerung und damit als Arbeitsbeschaffung für die rohstofferzeugènden Teile der Weltwirtschaft aus. Solange die deutsche Ausfuhr nicht steigt, muß diese weltwirtschaftliche Arbeits» beschaffung, die sih als Sekundärwirkung der deutschen Wirtschafts- politik ergibt, aus den Gold- und Devisenreserven der Reichsbank finanziert werden. Die Knappheit der Reserven läßt erkennen, daß die Finanzierung nur sehr begrenzt möglich ist und bald durch eine Steigerung der Ausfuhr oder weitere Verminderung des Transfers gestüßt werden muß. Auf den Geldmarkt selbst hat die doppelte geldwirtschaftlihe Sekundärwirkung der Arbeitsbeschaffung bisher nur einen geringen Einfluß ausgeübt. Die Wechsel- und Lombard- beanspruchung der Notenbanken hat sich im Februar nur um den Betrag von 41,5 Mill. RM (gegen 141,1 Mill. RM im Vorjahre) erhöht. Die Reichsbank hat wieder einen erheblichen Teil des Geld- bedarfs des Markts durch Ankauf von Wertpapieren gedeckt; der Bilanzwert ihrer Wertpapierbestände hat um 46,3 Mill. RM zu- genommen. Dieselbe Wirkung auf den Markt hat der dem Reich gewährte Betriebskredit, der von 36,7 Mill. RM Ende Januar auf 60,3 Mill. RM Ende Februar gestiegen ist.

Die wirtichaftliche Lage der rheinisch-westfälischen Brauindustrie im 1. Quartal 1934.

Wie der Verband Rheinish-Westfälischer Brauereien mitteilt, war der Absay im westdeutschen Braugewerbe im ersten Kalender- vierteljahr 1934 shwankend, im ganzen jedoch gegenuber dem Vor- jahr gehalten. Das Faschingsgeschäft brachte jogar etne ersreus- liche, allerdings nur vorübergehende Steigerung. Eine dauernde Absatbelebung scheine ohne die angekündigte Entlastung der Bier- steuer nicht möglih. Zu Beginn des Jahres wurde zwischen den meisten Mitgliedern des Verbandes Rheinisch-Westfälischer Brauereien der bisherige wirtschaftlihe Vertrag um ein Jahr ver- längert. Allerdings wurde der Kundenshuß auf den Schuß des Bierbelieferungsvertrages beshränkt. Der Vertrag habe sih sehr bewährt. Die Schwierigkeiten, die der Jnnehaltung anständiger und angemessener Wettbewerbsbedingungen von einigen Außen- seitern des Bezirks und einigen süddeutschen Brauereien bereitet werden, dürften mit der bevorstehenden FURREELn II on des Braugewerbes endlich beseitigt werden. Durch die vehördliche Behandlung von Konzessionsanträgen für beZhende Gastwirt-= schaften werden mitunter beträchtliche wirtschaftliche Nachteile ver- uv\acht. Die geseßlich vorgeschriebene Bedürfnisprüfung bei jedem Besizwechsel von Gastwir1schaften dürfe nicht 10 [hematish er- folgen, wie es leider häufig geschehe. Bei der Beurteilung der Bedürfnisfrage müssen auch allgemein4virtschaftliche Gesichts- punkte berücksihtigt und die Fnteressen der Gläubiger an dem be=- tveffenden Wirtschaftsobjett angemessen boahtet werden.