1934 / 79 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 05 Apr 1934 18:00:01 GMT) scan diff

Zentralhandelsregisterbeilage zum R

eihs- und Staatsanzeiger Nr. 78 vom 4. April 1934. S. 6

m

Reppen. _ N \ (28) Genosjjenshastsregistereintragung Nr. 52. Viehverwertungsgenossenschaft West- Sternberg, eingetragene Genossenschaft mit beshränkter Haftpflicht, S1Þ Reppen. Statut vom 22. Februar 1934. Gegen- stand des Unternehmens: Die Ver- wertung von Vieh. :

Reppen, den 26. März 1934.

Amtsgericht. Schivelbein. Bekauntmachung. -

Ju - das Genossenschaftsregister ist heute bei dem Raisfeisen'shen Ein- und Verkaufsverein, eingetragene Genossen- schaft mit beshränfkter Haftpflicht in Schivelbein, eingetragen:

Die Genossenschaft ist dur Beschluß der Generalversammlung vom 16, Fe- bruar 1934 aufgelöst.

Schivelbein, den 22. März 194.

Das Amtsgericht. Sigmaringen.

Jn Gen.-Reg. Nr. 17 wurde heute bei Mindersdorf -Deutwanger Spar- und Darlehenskassenverein e. G. m. u. H. in Mindersdorf eingetragen: Durch Beschluß der Generalver|amm- lung vom 29. Oktober 1933 ist § 46 des Statuts geändert worden. Sigmaringen, 16. März 1934. Das Amtsgericht.

Weida. [26] Jn das Genossenschaftsregister ist bei Nr. 30, Bauverein Weida e. G. m. b. H. in Weida, eingetragen worden: Auf Grund des § 81 des Genossenschafts- geseßes ist die Genossenschaft am 6. März 1934 aufgelöst worden. Durch Ver- fügung des Thür. Amtsgerichts Weida vom 17. März 1934 sind zu Liquidatoren bestellt worden: Rechtsanwalt Seidel in Weida und Bücherrevisor Willy Walter in Weida. Weida, den 2%. März 1934. Thüring. Amtsgericht.

(24

125]

Wesselburen. [27] Genossenschaftsregister Nr. 23. Meiereigenossenschaft, eingetragene

Genossenschaft mit unbeschränkter Haft-

pflicht in Wesselburen. Durch Beschluß

der Generalversammlung vom 10. 2.

1934 ist der § 37 des Statuts geändert. Wesselburen, den 26. März 1934.

Das Amtsgericht

2/05

5. Musterregister.

s 28] In Musterregister ist

unser am 24. März 1934 unter Nr. 108 folgen- des eingetragen: Friedri Kölling, Goh- feld i. W., 2 Abbildungen von Mo- dellen für Kücheneinrihtungen Frmgard und Grete, offen, Geschäftsnummern 24 und 25, plastishe Erzeugnisse, Shuß- frist 3 Jahre, angemeldet am 21. März 1934, 8,40 Uhr. Amtsgericht Bad Oeynhausen.

Colditz. [388]

(Fn das Musterregister ist heute fol- gendes für die Firma Steingutfabrik Coldiy A.-G. in Coldiy eingetragen worden, je mit einer Schußfrist von 3 Jahren, angemeldet am 12. März 1934, mittags 12 Uhr 15 Min.:

Nr. 39. 1 Muster 1 drehbare Torten- oder Aufschnittplatte, Fabriknummern 18/19, plastisches Erzeugnis.

Nv. 40. 1 Mustér 1 Telléx Coldiv glatt, geshweifte Form, Fabrikbezeich- nung „Coldiß glatt“, plastishes Er

zeugnis.

Nr. 41. 1 Muster Teller Coldiy mit reliefiertem Band, Fabrikhezeihnung „Coldiy reliefiert“, plastisches Er- eugnis.

Amtsgericht Coldiß, am 26. März 1934. Dillenburg. [389]

Jn das Musterregister ist einge- tragen: Frank’she Eisenwerke Aktien- gesellschaft in Adolfshütte Niederscheld (Dillkreis), Oranier Braunkohlen- brikett-Dauerbrandofen Nr. 1010 und Oranier Gasherdbeschlag E, versiegelt, Flächenerzeugnisse, Schußfrist 15 Jahre, angemeldet am X. März 1934, 9 Uhr.

illenburg, den 26. März 1934, Das Amtsgericht.

Hanau.

Musterregister. [29 1 Ne 36 egi |

D Fa. E. G. Zimmer- mann în Hanau, 4 Abbildungen von Marmorwaren in versiegeltem Ums- \{chlag, Fabrik-Nrn. 4684—4687, plastische Erzeugnisse, Schußfrist 3 Jahre, An- meldung vom 3, Februar 1934, vorm. 10 Uhr 30 Minuten. i 2. Ne. 3117, Fa. Deltshe Gummi Compagnie A. G. in Hanau, 2 Modelle Laufflächendessins in ver- siegeltem Umschlag, Fabrik-Nrn. 159 u. 160, plastishe Erzeugnisse, Schußfrist 3 Jahre, Anmeldung vom 2, 2. 1934 vorm, 11 Uhr. : / D Nr. 3118. Fa. G. A. Korff in Panau, 50 Abbildungen von Hals- oder Armketten in versiegeltem Umschlag Fabrik-Nrn. 1222, 1215, 1221, 1449 193/2, 1419/4, 1444/8, 1220, 1219, 1218’ 1217, 1223, 1507, 1508, 1482, 1280 127T, 1279, 1275, 1504, 1400, 1448, 1420; 1422, 1290, 1405 1402’ 1403) 1404 1484, 1416, 1378, 1418, 1415, 300/2; 1500/2, 1414 1509/3, 1510/2, 266, 160/5, 1401, 238, 239, 1205, 1206, 1208, 1209, 1207, 1210, plastische Erzeugnisse, Schut- frist 3 Jahre, Anmeldung vom 5, 2, 1934, vorm. 11 Uhr 30 Minuten,

Dunlop

4 Nr. 3119. Fa. Friedrih Rödiger G. m. b. H. in Hanau, 12 Skizzen, dar- stellend Halsschmukbänder und Shnäp- per în versiegeltem Umschlag, Fabrik- Nrn. W—83, E L l 7, lastishe Erzeugnisse, Schußfrist dret Bol Anmeldung von 12, 2. 1984, nahm. 17 Uhr 45 Minuten. i

5, Nr. 3120. Fa. Carl Winkler in Hanau, 40 Muster, und zwar 10 Schuäp- per, 1 neuartiger Zupfer, 1 Griff- halterverzierung, 1 Griffhalter, 8 Schlau- fenhalterz, 11 Auflagen, 7 Brücken, 1 Bügel, alle aus Metall in versiegel- tem Paket, Geschäfts-Nrn. 6996 6998, 7000—7002, 7007—7010, 7018, 7016 bis 7019, 7028, 7029—7031, 7041——7046, 7047, 7050-—7063, 3167, plastishe Er- zeugnisse, Schußfrist 3 U Anmel- dung vom 22. 2: 1934, nahm. 12 Uhr 10 Minuten. q:

6. Nr. 3121. Fa. Deutsche Dunlop Gummi, Compagnie A. G. in Hanau, 9 Modelle Laufflächendessins in ver- siegeltem Umschlug, Fabrik-Nrn. 161 bis 162, plastishe Erzeugnisse, Schußfrist 3 Jahre, Anmeldung vom 23. 2. 1934, vorm. 11 Uhr. i

7. Nr. 991. Fa. Deutshe Dunloþ Gummi Compagnie A. G. in Hanau, die Schußfrist vom 18. 3. 1931 ist um sieben Jahre verlängert.

Amtsgericht, Abt. TIV, Hanau.

Heiligenbeil. [30]

Jun das Musterregister ist bei der Firma Heiligenbeiler Zeitung, Druckerei und Verlagsanstalt G. m. b. H., in Heiligenbeil (Nr. 1 des Registers) am 99 März 1934 folgendes eingetragen worden:

Die Verlängerung der Schußfrist ist am 7. Februar 1934, vormittags 10 Uhr, auf weitere drei Fahre an- gemeldet.

Amtsgericht Heiligenbeil, 22. 3. 1934.

{31] Bekanntmachung.

Fn unser Musterregister ist heute eingetragen: Nr. 13. Werbe- und Pro- pagandafahmann Erich Funk in Schulzendorf, Akazienweg 434, 1 ver- \hlossenes Paket mit 4 Mustern für Wandshmuckunstblätter und Post- karten, Flächenerzeugnisse, Geschäfts- nummer 434, Schußfrist 3 Fahre, an- gemeldet am 10. März 1934, 9 Uhr 30 Minuten.

Königswusterhausen,- 23. März 1934.

Amtsgericht. Lahr, Baden. [32]

Musterregister Lahr Bd. 11 Seite 32. Firma Schad & Blank in Lahr, ange- meldet am 12. März 1934, vorm. 11,45 Uhr, ein unverschlossener Um- schlag, enthaltend Abbildungen von vier Stuhlmodellen, Fabrik-Nrn. 885, 896, 953 und 955, plastishe Erzeugnisse, Schubfrist 3 Fahre.

Lahr, den 12. März 1934.

Amtsgericht.

Königswusterhausen,

Zerbst. 4 Unter Nr. 86 des Musterregisters ist eingetragen: Zerbster Celluloidwaren- fabrik G. m. b. H., Zerbst, 1 Modell für einen Zahnbürstenständer, Schuß- frist 3 Jahre, angemeldet am 23. März 1934, 16,20 Uhr. Amtsgericht Zerbst, den 24. März 1934.

7. Konkurse und Vergleichssachen.

Wuppertal-Barmen. . [581] Ueber das Vermögen des Goldwaren- händlers Ernst Zuschlag in W.-Barmen, Alleininhabers der Firma Dieckdmann & Zuschlag in W.-Barmen, Freudenberg- straße 63, wird heute, am 26. März 1934, nachmittags 18 Uhr 12 Minuten, das Konkursverfahren eröffnet. Konkursver- walter: Rechtsanwalt Riehl in W.-Bar- men, Wittener Straße 10. Konkurs- forderungen sind bis zum 21. April 1934 bei dem Gericht anzumelden. Ter- min zur Beschlußfassung über Beibehaltung des ernannten oder Wahl eines neuen Verwalters, Wahl eines Gläubigeraus- schusses und die im § 132 K.-O. bezeich- neten Gegenstände: 21. April 1934, vormittags 10 Uhr, und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen: 5. Mai 1934, vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Sedanstraße, Zimmer 15. Wer eine zur Konkursmasse gehörige Sache besißt oder zur Konkurs- masse etwas schuldet, darf nichts an den Gemeinschuldner verabfolgen oder leisten und muß den Besiß der Sache und die Forderungen, für die er aus der Masse abgesonderte Befriedigung fordert, dem Verwalter bis zum 21, April 1934 an- zeigen. Amtsgericht, Abteilung 2, W.-Barmen.

Wuppertal-Barmen, . [582]

Ueber das Vermögen des Kaufmanns August Gehring aus W.-Ronsdorf, Mittel- straße 2, wird heute, am 28. März 1934,

, | vormittags 11 Uhr 15 Min., das Konkurs-

verfahren eröffnet, Konkursverwalter: Rechtsanwalt Dr. Luckhaus in W.-Bar- men, Unterdörner Straße 133, Konkurs- forderungen sind bis zum 21. April 1934 bei dem Gericht anzumelden. Termin zum Beschluß über Beibehaltung des er-

nannten oder Wahl eines neuen Ver- ivalters, Wahl eines Gläubigerausschusses

und die îm § 132 K-O, bezeichneten Gegenstände: 21. April 1934, vormittags 10 Uhr 15 Min., und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen: 5. Mai 1934, vormittags 10 Uhr 15 Min., vor dem unterzeichneten Gericht, Sedan- straße, Zimmer 15. Wer eine zur Konkurs- masse gehörige Sache in Besiy hat oder zur Konkursmasse etivas schuldet, darf nichts an den Gemeinschuldner verab- folgen oder leisten und muß den Besitz der Sache und die Forderungen, für die er aus der Masse abgesonderte Befriedi- gung fordert, dem Verwalter bis zum 21. April 1934 anzeigen.

Amtsgericht, Abteilung 2, W.-Barmen.

Altdorf þ. Nürnberg. . [683] Das Amtsgericht Altdorf b. Nürn- berg hat mit “Beschluß vom 26. März 1934 das Konkursverfahren über das Vermögen des Maurermeisters Fohann Volkert in-Ochenbruck nach Abhaltung des Schlußtermins und Vornahme der Schlußverteilung aufgehoben. Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

Ansbach, . [584] Das Konkursverfahren über das Ver- mögen des Gast- und Landwirts Georg Zeilinger in Gebersdorf, Hs. Nr. 4, wurde durch Beschluß des Amtsgerichts Ansbach vom 28. Mörz 1934 als durch Schluß- verteilung beendet aufgehoben. Ansbach, den 28. März 1934. Geschäftsstelle des Amtsgerichts Ansbach.

Augsburg. . [585] Das Amtsgericht Augsburg hat mit Veschluß vom 28. März 1934 das Konkurs- verfahren über das Vermögen der Bayer. Mieterbaugenossenschaft e.G.m.b.H. i. L. in Augsburg, Hollernstraße 1, auf Grund Zustimmung aller Konkursgläubiger ge- mäß § 202 K.-O. eingestellt. Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

Braunschweig. . [586] Das Konkursverfahren über das Ver- mögen der Ehefrau Ella Haskfiel geb. Wipprecht, hier, Münzstraße 10, wird nach erfolgter Abhaltung des Schluß- termins hierdurch aufgehoben. Braunschweig, den 27. März 1934. Das Amtsgericht. 4.

Breslau, . {587]

Das Konkursverfahren über das Ver- mögen des Kaufmanns Fohann Mittel- staedt (Großhandel mit Motorrädern, Fahrrädern, Nähmaschinen und Sprech- apparaten) in Breslau, Neudorfstraße 39, wird eingestelli, da eine den Kosten des Verfahrens entsprehende Konkursmasse nicht vorhanden ist 204 K.-O.). 42 N. 164/31.

Breslau, den 24.März 1934,

Amtsgericht.

Chemnitz. . [588] Das Konkursverfahren über das Ver- mögen des Strumpfwarenfabrikanten Wal- ter Schirmer in Chemniß, Kurfürsten- straße 8, all. Jnh. d. Fa. Walter Schirmer, daselbst, Zschopauer Straße 56, wird nah Abhaltung des Schlußtermins hierdurch aufgehoben. Amtsgericht Chemniß, den 28. März 1934.

Deutsch Krone, . [589] Das Konkursverfahren über das Ver- mögen des Bauunternehmers Bruno Weber in Dt. Krone wird nah Abhaltung des Schlußtermins aufgehoben. Deutsch Krone, den 28. März 1934. Amtsgericht.

Gleiwitz, . [590] Das Konkursverfahren über das Ver- mögen der Geschäftsinhaberin Appolonia Wollek geb. Grzesik, Gleiwiß-Sosnißa, Sosnißaer Straße 70, wird nach Ab- haltung des Schlußtermins aufgehoben. Gleiwiß, den 24. März 1934. Amtsgericht. 20. N. 63/32.

Görlitz. Konkursverfahren.

Das Konkursverfahren über das Ver- mögen des Kaufmanns Paul Hechler in Görliß, Augustastraße 18, Fnhabers der Firma Paul Hechler in Görliß, ist nach Abhaltung des Schlußtermins aufgehoben worden. 14, N. 30/30.

Görliß, den 28. März 1934,

Das Amtsgericht.

[591]

Grossschönau, Sachsen. [592] Das Konkursverfahren über das Ver-

mögen der Firma Richard Byhain in

Großschönau und deren alleinigen Jn-

habers, des Fabrikanten Richard Byhain

in Großschönau, wird nach Abhaltung

des Schlußtermins hierdurch aufgehoben. Großschönau, den 26. März 1934,

Das Amt3gericht.

Herne, . [593]

Das Konkursverfahren über das Ver- mögen des Kaufmanns Louis Frank, Herne-Sodingen, Mont-Cenis-Straße 251, wird nach erfolgter Abhaltung des Schluß- termins hierdurch aufgehoben.

Herne, den 24. März 1934.

Das Amtsgericht.

Hildesheim. . [594]

Das Konkursverfahren über den Nach- laß der Witwe Auguste Steffen geb. Schramm in Bad Salzdetfurth wird nah erfolgter Abhaltung des Schlußtermins hierdurch aufgehoben.

Hildesheim, den 9. März 1934.

Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle 8 des Amtsgerichts,

Hildesheim. . [595]

Das Konkursversahren über das Ver- mögen des Uhrmachecs Friß Heß in Hildesheim, Friesenskeg Nr. 5, is nah erfolgter Abhaltung des Schlußtermins aufgehoben worden.

Hildesheim, den 10. März 1934.

Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle 8 des Amtsgerichts.

Königsbrück. . [596] Jn dem Konkursverfahren über das Vermögen des Schlossecrs Paul Rudolf Hummel in Königsbrück, Jnhaber der nicht eingetragenen Firma „August Hum- mel & Sohn, Jnh. Rudolf Hummel“, wird als Termin zur Abnahme der Schluß- rechnung und zur Beschlußfassung der Gläubiger über die niht verwertbare Vermögensmasse, sowie zur Prüfung nachträglih angemeldeter Forderungen anderweit Mittwoch, der 25. April 1934, vormittags 11 Uhr, bestimmt. Das Amtsgericht Königsbrück. Konstanz. . [597] Bekauntmachuug.

Das Konkursverfahren über das Ver- mögen der Firma Textil-Judustrie G.m. b.H. in Konstanz wurde nah Abhaltung

des Schlußtermins aufgehoben.

Konstanz, den 29. März 1934.

Amtsgericht A IT.

Leipzig. . [598] Das Konkursverfahren über das Ver- mögen der offenen Handelsgesellschaft unter der handelsgerichtlich eingetragenen Firma „Hammer & Thamm“ in Leipzig C 1, Mittelstraße 7, Herstellung wissen- schaftlicher Apparate (persönlich haftende Gesellschafter: Betrieb3ingenieur JFohan- nes Hammer und Kaufmann PaulThamm, beide in Leipzig), wird hierdurch auf- gehoben, nachdem der im Vergleichs- termin vom 10. Februar 1934 angenom- mene Zwangsvergleih durch rehts- kräftigen Beschluß von demselben Tage bestätigt worden ist. Amtsgericht Leipzig, am 27. März 1934.

Leipzig. .{599]

Das Konkursverfahren über das Ver- mögen der Eisen- und Stahlgroßhandels- gesellschaft mit beschränkter Haftung Wer- ner Lösser & Co. i Leipzig, Lagerhof- straße 4 (Geschäftsführer: die Kaufleute Werner Lösser in Halle a. S., Reinhold Heydel in Leipzig), wird nah Abhaltung des Schlußtermins hierdurch aufgehoben. Das Amtsgericht zu Leipzig, Abt. T1, A. 1.

Magd eburg. . [600] Konkursaufhebung.

Das Konkursverfahren über das Ver- mögen der Witwe Alma Kumpf geb. Lüdecke in Magdeburg, Hundisburger Straße 3, wird nach erfolgter Abhaltung des Schlußtermins hierdurch aufgehoben. Amtsgericht A. Magdeburg, 23. März 1934.

Mannheim, . [601]

Das Konkursverfahren über das Ver- mögen der Firma Arthur Brunnehild & Co. Mannheim, Goethestraße 6 und des persönlich haftenden Gesellschafters Josef Grünhut, daselbst, wurde nah Abhaltung des Schlußtermins und Vornahme der Schlußverteilung aufgehoben. Mannheim, den 24, März 1934, Amtsgericht BG. 12.

Marktheidenfeld. [602]

Das Amtsgericht Marktheidenfeld hat mit Beschluß v. 27. 3. 1934 das unterm 7, 1. 1932 über das Vermögen des Müllers Georg Weierih in Homburg a. M. er- öffnete Konkursverfahren nah Abhaltung des Schlußtermins als beendet aufgehoben.

Marktheidenfeld, den 28. März 1934,

Geschäftsstelle des Amtsgerichts. München. . [603] Bekanntmachung.

Am 29. März 1934 wurde das unterm 10. August 1927 über das Vermögen des Restaurateurs Karl, gen. Charles Müller, Pächter des Weinrestaurants Schleich u. Odeon-Bar in München, Besißer des Strandfamilienbades Schliersee, eröffnete Konkursverfahren als durch Schlußver- teilung beendet aufgehoben.

Amtsgeriht München,

Geschäftsstelle des Konkursgerichts.

Neuenhaus, Hann, . [604]

Das Konkursverfahren über das Ver- mögen des Bäermeisters Gustav Nie- derste-Hollenberg in Nordhorn is nach

erfolgter Abhaltung des Schlußtermins |

aufgehoben. Amtsgericht Neuenhaus, 12. März 1934.

Neumünster. Beschluß. . [605]

Das Konkursverfahren über das Ver- mögen der Allgemeinen Kraftfahrzeug- betriebs G. m. b. H. in Neumünster wird, nachdem der in dem'Vergleichstermin vom 23. Januar 1934 angenommene Ziwangs- vergleich durch rechtskräftigen Beschluß vom 30. Januar 1934 bestätigt is, hier- durch aufgehoben. 7N 20/32

Neumünster, den 27, März 1934,

Das Amtsgericht. Abt. IV,

Papenburg. . [606] Bekanntmachung.

Das Konkursverfahren über das Ver- mögen der Geflügelzucht und Eier- verkaufsgenossenschast e. G. m. b. H. in Ahlen wird nach erfolgter Abhaltung des Schlußtermins hierdurch aufgehoben,

Amtsgericht Papenburg, 23, März 1034,

Pforzheim. . [607] Das Konkursverfahren über das Ver- mögen des Alfred Guinand, Allein- inhabers der Firma E. Guinand, Taschen- uhreufabrik in Pforzheim, wurde nah Abhaltung des Schlußtermins aufgehoben, forzheim, den 27. März 1934. Amtsgericht. A-IV,

Rudolstadt. . {608] Das Konkursverfahren über das Ver- mögen des Klempnermeisters Walter Truppel in Rudolstadt-Cumbach wird nach erfolgter Abhaltung des Schlußtermins aufgehoben. Rudolstadt, den 22, März 1934. Thüringisches Amtsgericht.

Scheinfeld. . {609]

Das Amtsgericht Seheinfeld hat mit Beschluß vom 27. März 1934 das Kon- kursverfahren über das Vermögen des Lagerhausbesißers Leonhard Röder in Burghaslach nah Abhaltung des Schluß- termins und Vollzug der Schlußverteilung aufgehoben.

Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

Schönau, Schwarzwald, . [610]

Das Konkursverfahren über das Ver- mögen der SZeller-Anstalten (Ev. Ge- meindepflege) in Zell i. W. wurde nach Abhaltung des Schlußtermins aufgehoben. Schönau im Schwarzw., den 26. März 1934, Amtsgericht.

Vilshoïen. .{611]

Das Konkursverfahren über das Ver- mögen der Firma Hans Walk u. Co, Großhandlung in Vilshofen, wurde nach erfolgter Abhaltung des Schlußtermins mit Beschluß vom 16, März 1934 auf- gehoben.

Vilshofen, den 29. März 1934. Geschäftsstelle des Amtsgerichts. Waltershause€n,. . [612]

Das Konkursverfahren über das Ver- mögen des Hoteliers Kurt Beyer und seiner Frau Helene geb. Fischer in Rödichen-Schnepfenthal, jeßt in Berlin, wird nah Abhaltung des Schlußtermins aufgehoben. /

Waltershausen, den 20. März 1934.

Thüringisches Amtsgericht.

Wismar. Sontursverfahren. . [613] Das Konkursverfahren über den Nach- laß des am 12. 1. 1932 in Wismar ver- storbenen Kraftwagenhändlers Albert Kruse wird nah Abhaltung des Schluß- termins aufgehoben. Amtsgericht Wismar, 26. März 1934,

Wöllstein, Hessen. . [614] Bekanntmachung. Das Konkursverfahren über das Ver-

mögen des Kaufmanns Christian Baatsch

“in Gau-Bickelheim wird nach erfolgter

Abhaltung des Schlußtermins hierdurch aufgehoben.

Wöllstein, den 27. März 1934.

Hess. Amtsgericht.

Zeitz. Konfursverfahren. [615]

Jn dem Konkursverfahren über das Vermögen der Ehefrau Liska Herzog, Jn- haberin der nicht eingetragenen Firma Max Herzog in Zeiß, Schüßenstr. 2 und Hospitalstr. 32, Tabakwaren-Groß- u. -Kleinhandel, ist zur Abnahme der Schluß- rechnung des Verwalters, zur Erhebung von Einwendungen gegen das Schluß- verzeichnis der bei der Verteilung zu berücksihtigenden Forderangen sowie zur Anhörung der Gläubiger über die Er- stattung der Auslagen und die Ge- währung einer Vergütung an den Kon- kursverwalter und an die Mitglieder des Gläubigerausschusses der Schlußtermin sowie Termin zur Prüfung der nachträg- lih angemeldeten Forderungen auf den 4. Mai 1934, vormittags 10 Uhr, vor dem Amtsgericht, hierselbst, Zimmer 8, bestimmt.

Zeiß, den 26. März 1934.

Das Amtsgericht.

Breslau. [616] Das Vergleichsverfahren über das Vermögen der Bank für Haus- und Grundbesiß in Breslau e. G. m. b. H, Breslau V, Neue Graupenstraße 2, ist nah Bestätigung des angenommenen Vergleihs durch Beschluß von heuts A worden. (41 ._ N, 9/33.) veslau, den 23, März 1934. Amtsgericht.

Mannheim. [617] Das Vergleichsverfahren über das Vermögen der Firma Schmitt & Kaufs mann, Garn-, Kurz-, Weiß- und Wolle waren en gros, Jnhaber Ludwig Kauf- nh Bestäti an s ât L fz ah je na estatigung des VBevgleis ausges hoben. Mannheim den 27, März 1934. Amtsgericht. B.-G, 10. Nürnberg. [618] Das Amtsgericht Nürnberg hat mit Beschluß vom 29. März 1934 das Vers gleihsverfahren zur Hivendung des Konkurses über das Vermögen dev eo Handelsgesellschaft in Firma Maschinen- u. Separatoren - Fndustrie ulius E T e in Nürnber lser Straße 11, nah Bestätigung angenommenen rgleichs ausgehoben Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

Deutscher Reichsanzeiger Preußischer Staatsanzeiger.

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Erscheint an jedem Wochentag abends.

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1934

Juhalt des amtlichen Teiles,

Deutsches Reich.

Vekanntmachung über den Londoner Goldpreis.

Begründung zum Geseg zur Erhaltung und Hebung der Kauf- fraft vom 24. März 1934.

O E zur Militärrichterdienststrafordnung vom 14. März

Bekanntmachung des Oldenburgischen Ministers des Jnnern, betreffend die Einziehung von Vermögenswerten zugunsten des Freistaates Oldenburg.

Preußen.

Ernennungen und sonstige Personalveränderungen.

Viehjeuchenpolizeilihe Anordnungen des Regierungspräsidenten in Aachen.

Verbot einer periodishen Druckschrift.

Amtliches.

Deutsches Neich.

Bekanntmachung über den Londoner Goldpreis

gemäß § 1 der Verordnung vom 10, Oktober 1931 zur

Aenderung der Wertberechnung von Hypotheken und

sonstigen Ansprüchen, die auf Feingold (Goldmark) lauten (NGBL., 1 S. 569),

Der Loudoner Goldpreis beträgt am 5. April 1934 ür eine Unze #Feingold / Ca L in deutsche Währung nah dem Berliner Mittel- furs für ein englisches Pfund vom 9. April 1934 mit NM 12,94 umgerechnet « « = RNM 87,1563, ür ein Gramm Feingold demnah « « « = pence 91,9716, in deutsde Währung umgerechnet « « « « = NM 2,80214.

Berlin, den 5. April 1934. Statistishe Abteilung der Reichsbank. Speer.

Begründung

zum Geseß zur Erhaltung und Hebung der Kaufkraft vom 24, März 1934 (RGBl. Teil I S. 235),

(Veröffentlicht durch das Reichsfinanzministerium.)

Allgemeines,

Die Beiträge und Umlagen, die von S Körperschaften des öffentlichen Rechts und von ver chiedenen Verbänden und Organisationen, die niht Personen des öffentlichen Rechts sind, erhoben werden, sind teilweise viel zu hoh. Das Zuhoch is insbesondere auf mangelhafte Bewirtschaftung dex Mittel, auf zu teuere Verwaltung oder auf den Drang na ch Kapital- ansammlungzurückzuführen. Auf der einen Seite wird dem Volksgenossen von seinem- Lohn, Gehalt oder sonstigen Einkommen ein zu hoher Betrag abverlangt, und auf der an- deren Seite werden -Teile des Volkseinkommens in Kanäle gelenkt, in denen sie nicht zu dem volfswirtschaftlichen Nußen führen, der erzielt würde, wenn dem einzelnen Volksgenossen das Zuhoch des Beitrags zu I e Lebensbedürfnisse zur Verfügung stünde. Fe größer die Beiträge sind, die der Gehalts- und Lohnempfänger an Berufsverbände und sonstige Organisationen leisten muß, um so kleiner ist das ihm verbleibende Reineinkommen und damit derjenige Betrag, der ihm zur Bestreitung seiner Lebens- bedürfnisse zur Verfügung steht. Je kleiner aber der zur Be- streitung der Lebensbedürfnisse zur Verfügung stehende Be- tag, um so geringer der Verbrauch. Und je geringer der Ver- brauch, um so kleiner die Nachfrage nah Gütern und nach Arbeit. li Entwicklung wirkt sih auf die Höhe der volks- wixtschaftlihen Umsäße, des Volkseinkommens und des Steuerauffommens vermindernd und auf die Arbeitslosen- ziffexr und den Finanzbedarf der Arbeitslosenhilfe erhöhend aus. Diese Entwicklung steht also in Widerspruch mit den all- gemeinen Jnteressen des Volksganzen. Es besteht in olgedessen ein öffentliches Jnteresse daran, daß dieser Entwicklung ent- gegengewirkt wird. Dem dient Abschnitt 1 des vorliegenden Entivurfs. ' :

Es gibt Fälle, in denen der Beitrag nicht von allen Mit- gliedern dex Organisation in gleicher Höhe erhoben wird, sondern nach der Höhe des Einkommens gestaffelt ist. Jn dem Fall stellt der Betrag eine Art Einkommensteuer dar. Die Erhebung von Steuern ist jedoch aus\hließlich Sache des Reichs, der Länder und der Gemeinden. Es fann unter feinen Umständen zugelassen werden, daß Verbände und Or- ganisationen mit dem Staat in Steuerwett bewerb treten und die Steuerkraft der einzelnen Volksgenossen zum Schaden der Volksganzheit s{hwächen.

Was von den Beiträgen und Umlagen der Verbände und Organisationen gilt, das gilt auch von mancher Spen de, die erhoben worden ist oder erhoben wird, Ausgenommen sind diejenigen Spenden, deren Erhebung durch die allgemeinen nteressen des Volksganzen begründet ist, insbesondere also

freiwillige Spende zur Forderung dex nationalen Arbeit und |

die Winterhilfe. Die freiwillige Spende zur Förderung der des

befristet, Sie Hesteht infolgedel() nas Ablauf bes Ul Mär eutschen Arbeiterpartei im Einvernehmen mit dem FReichs-

natonalen Arbeit war von vornherein bis zum 31. März 1934

1934 nicht mehr. Die Winterhilfe hat mit Ablauf des Winters ebenfalls ihr .Ende erreiht. Um nicht die Erhebung von Spenden in Widerspruch mit den allgemeinen Fnteressen des Volksganzen kommen zu lassen, wird durch Abschnitt 11 des vorliegenden Entwurfs für die Erhebung und Forterhebung von Spenden die staatliche Genehmigung vor- geschrieben.

Der “Gedanke der- Erhaltung und Hebung der Kauffraft der Massen unseres Volkes bedingt nicht nux eine Begrenzung der Beiträge für Verbände und Organisationen und eine Be- grenzung der Spenden auf die allgemeinen Futeressen des Volksganzen, sondern auch eine SenkungderSteuern und öffentlichen Abgaben. Die leßtere ist nux mög- lich, soweit die Erfüllung der finanziellen Aufgaben, die durch die allgemeinen Jnteressen des Volksganzen bedingt sind, das L Eine solhe Senkung der Steuern und öffentlichen

asten wird durch Abschnitt ITT des Entwurfs eingeleitet. Die Senkung der Abgabe zur Arbeitslosenhilfe, die hiex vorgesehen ist, bedeutet eine Erhöhung des Reineinkom- mens dex Gesamthert der Lohn- und Gehaltsempfänger um rund 300 Millionen Reichsmark gegenüber bisher, Die Folge wird eine entsprechende Belebung des Verbrau chs scin. Um die Wirkung dieser Viaftahme möglichst groß

Pren 2 2E ie & ¡x0 Es a L M A E Pod tp ejn, ¿ft die Senlunß nach 6-0 3lkerungs-

Gehaltsempfänger mit drei und Mee Kier qud ohne Rücksicht auf die Höhe ihres Gehalts abga E Lohn- und Gehaltsempfänger mit etnem Un d zwei Kindern sind, wenn thx Arbeitslohn 500 Reichsmark im Monat nicht übersteigt, a bgabefrei. Die kinderlos See D De Unverheirateten sind abgabefrei, wenn ihr Arbeitslohn den Betrag von 100 Reichsmark monatlich nicht übersteigt. Verheiratete mit einem Kind und mit zwet Kindern werden, wenn ihr Arbeitslohn 500 Reichsmark im Monat übersteigt und sie infolgedessen nicht vollkommen ab- gabefrei sind, ab 1. April 1934 mit einem niedrigeren Saß erfaßt als bisher. à

Der Grundgedanke des vorliegenden Entwurfs in allen seinen Abschnitten ist: Verm inderung der Spanne zwishen dem rohen Arbeitslohn und dem reinen Arbeitslohn und dadur ch Erhöhung déL Kaufkraft Und Belebaüng des Ver» Da Der volkswirtshaftlihen Umsäße, des Volkseinkommens und des Steuerauf-

kommens. Zu Abschnitt 1.

Dieser Absay exstreckt sich auf die Höhe der Beiträge nicht nux unmittelbar, sondern auch mittelbar, und zwar durch Ueberwachung der wirtschaftlichen Finanzgebarung der Körperschaften, Verbände und Organisationen. Die Körperschaften, Verbände und Organisationen haben über- Ee D ausführliche Haushaltspläne zux Genehmigung vorzulegen, vorschrifts- mäßigRechnungzulegen ujw. ;

Dex Abschnittentwurf lehnt sih eng an den § 5 des Ge- seßes über den Deutschen Gemeindetag vom 15. Dezember 1933 (Reichsgeseßbl. 1 S. 1065) an. Das dort für eine ein- zelne Körperschaft des öffentlichen Reichsrechts vorgeschriebene Zusammenwirken des zuständigen Reichsministers mit dem Reichsminister der Finanzen sichert, da die Reichsaufsicht über juristishe Personen des öffentlihen Rechts verschiedenen Fachministern zusteht, die gebotene Gleichmäßigkeit in der Be- handlung der finanziell wichtigen Fragen. :

S 7 Absay 1 des Abschnittentwurfs sicht Ausnahmen vor, und zwar unter Ziffern 1, 2 und 4 für solche Körperschaften des öffentlichen Rechts, die hinsichtlich der Verwaltung thres Vermögens einer staatlichen Aufsicht durch einschlägige Ge-

[eve bereits seit langem unterliegen, und unter Ziffer 3 für |

ie Nalidacalsazia e Deutsche Arbeiterpartei auf Grund ihrer besonderen. Stellung im Leben des nationalsozialistischen Staates. Als Nationalsozialistische i Sinn des Entwurfs gilt nur die Partei als solche. Verbände und Organisationen, die sich in der einen oder anderen Weise an die Partei anlehnen, jedo nicht die Partei als solche ver- körpern, fallen unter die Befreiungsvorschrift des § 7 Absaß L nit

8 8 Absatz 1 läßt die Uebertragung der Aufsichtsbefugnis auf andere Behörden zu.

Deutsche Arbeiterpartei im |

z , , | 8 8 Absay 2 erfaßt unmittelbar die juristishen Personen |

des öffentlichen Rechts, die auf Landesrecht beruhen. 8 9 sieht vor, juristische Personen und Verbände, die aus ixgendwelchem Gruud des öffentlich-rehtlichen Charakters €v-

|

mangeln, der gleichen Aufsicht zu unterwerfen, wenn an ihrer Finanzgebarung und an der Erhebung von Beiträgen und Umlagen durch sie ein öffentliches Fnteresse besteht.

Zu Abschnitt 11. CA! Mis nd e , L T Die Erhebung von Spenden soll der Genehmigung Stellvertreters des Führers der Nationalsozialistischen

minister der Finanzen bedürfen. Es erscheint zweckmäßig, hier den Stellvertreter des Führers einzuschalten, weil er im Éin=- zelfall am besten wird beurteilen können, ob und inwieweit die Erhebung der Spende mit den allgemeinen Fnteressen des Bolfsganzen in Einklang zu bringen ist. Der Reichsminister der Finanzen wird eingeschaltet, weil durch die Erhebung von Spenden die Kaufkraft und die Steuerkraft der Bevölkerung mehr oder weniger beeinträchtigt werden kann, und weil er Abschnitt T gemäß an der Beaufsichtigung der Finanzgebarung der juristischen Personen des öffentlichen Rechts usw. ent- scheidend beteiligt ist. :

Zu Abschnitt Til.

Durch die Zweite Notverordnung des Reichspräsidenten zur Sicherung von Wirtschaft und Finanzen vom 5. Juni 1931 war mit Wirkung ab 1. Juli 1931 die Krisensteuer eingeführt worden. Diese zerfiel in Krisensteuer ‘der Veranlagten und Krisetsteuer dex Lohn- und Gehältsemps= fänger. Die leßtere wurde als Krisenlohnsteuer bezeichnet. Diese betrug 1 bis 5 vom Hundert des rohen Ar- beitslohns, Der niedrigste Saß von 1 vom Hundert galt, wenn der Arbeitslohn für volle Monate den Betrag von 300 Reichs- mark nicht überstieg. Der Höchstsay von 5 vom Hundert galt, wenn der Arbeitslohn für volle Monate den Betrag von 3000 Reichsmark überstieg. Das Aufkommen an Krisensteuer fnerndir “oréagiyauvad. ag. @rifonlohnsteuer floß dem allge- der für die Krisenfürsorge vorgesehenen Mittel. E

In der Notverordnung des Reichspräsidenten vom 14. Runi 1932 is die Krisenlohnsteuer mit Wirkung ab 1. Juli 1932 abgelöst worden durch die „Abgabezur Ars Detts Co ente S : 5

Die Abgabe zur Arbeitslosenhilfe wird zu einem höheren Tarif erhoben als die abgelöste Krisenlohn|steuer. Der Tarif beginnt nicht mit 1, sondern mit 1,5 vom Hundert und reicht nicht bis 5, sondern bis. 6,5 vom Hundert. Dahinzu kommt, daß der niedrigste Saß bei der Krisenlohnsteuer für Arbeits lohn von nicht mehr als 300 Reichsmark monatlich galt und bei der Abgabe zur Arbeitslosenhilfe für Arbeitslohne von nicht mehr als 125 Reichsmark monatlich gilt. Bei der Krisen- lohnsteuer galt für Arbeitslöhne von niht mehr als 300 Reichsmark einheitlich der niedrigste Say von 1 vom Hundert. Demgegenüber beträgt die Abgabe zur Arbeitslosenhilfe 1,5 vom Hundert bei Arbeitslöhnen von nicht mehr als 125 Reichsmark monatlich und 2,5 vom Hundert bei Arbeits- löhnen von mehr als 125 und nicht mehx als 300 Reichsmark monatlich. Wer 300 Reichsmark Monatslohn bezieht, hatte bis 30. Juni 1932 1 vom Hundert Krisenlohnsteuer zu ent- richten und hat seit 1. Juli 1932 2,5 vom Hundert Abgabe zu Arbeitslosenhilfe zu entrichten.

Die Abgabe zur Arbeitslosenhilse wird auch von den Beamten und Angestellten der öffentlichen Betriebe, deren Bezüge unter die Vorschristen der ver=- schiedenen Gehaltskürzungsmaßnahmen fallen, erhoben, und zwar ohne Rücksicht auf die Höhe des Gehalts zum einheit- lichen Say von 1,5 vom Hundert, E

Das Aufkommen an Abgabe zur Arbeitslosenhilfe fließt nicht durch den Reichshaushalt, sondern unmittelbar an die Reichsanstalt . für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenver|l4 cherung. Die Einziehung»der Abgabe zur Arbeitslosenhilse er- folgt der Notverordnung vom 14. Juni 1932 gemaß zum großen Teil nicht durch die Finanzämter, sondern durch die Krankenkassen, i :

Duxch die Notverordnung vom 14. Juni 1932 war die Erhebung der Abgabe zur Arbeitslosenhilfe zunächst bis zum 31. März 1933 geregelt worden. Diese Regelung war durch die Einkommensteuerverordnung vom 18. März 1933 bis zum 31. März 1934 verlängert worden. :

Der vorliegende Entwurf enthält die Bestimmungen, nach denen die Abgabe zur Arbeitslosenhilfe mit Wirkung ab 1. À pril 1934 erhoben werden soll. Das wesentliche Merk- mal diesex Neuregelung besteht in der wesentlichen Erweite= rung des Kreises derjenigen Lohn- und Gehaltsempsanger, die von der Abgabe zur Arbeitslosenhilfe freigestellt sind.

Dem vorliegenden Entwurf gemäß sind von dex Abgabe zur Arbeitslosenhilfe voll- ständig freigestellt: :

1, SteuerpsliGU ge mil

Kindern, ohne Rücksicht ihres Arbeitslohns.

. Steuerpflichtige mit einem Kind oder zwei Kindern, wenn der Arbeitslohn 500 Reichsmark monatlich nicht über- steigt.

mehx Höhe

oder die

drei auf