1934 / 82 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 09 Apr 1934 18:00:01 GMT) scan diff

Reich8- und

Sia Ufer der Hafenbecken T un! el : vi! al r A des Rheinbauamts Offenburg | zafenbeckens III; E das S Bestufer und das Ostuser des Hafenbeckens III, sobald

ih Umschlagsbetriebe dort niederlassen. 5 :

2) Ohas Genehmigung der Zollstelle dürfen nah 3 8 an- gemeldete Schiffe ihre Pläve nicht verlassen oder VLRR O, : (3) Als Anlegeplay für die im Hafen verkehrenden Personen- motovboote ist das Ostufer des Hafenbeckens I unmittelbar unter- halb der Brücke beim Elektrizitätswerk bestimmt.

Anmeldung bei der Zollstelle,

S B A (1) Nach dem Festmachen am Landungsplaß hat der lee ührer oder sein Vertreter sein Fahrzeug alsbald bei der Bp! 4 folie Hafen anzumelden, gleichviel, N fs Lg Ray ¿er it U tor quêacladen oder nur beigeladen werdet. oder ob Güter ausgeladen oder nur veigeladen we E Z (2) Außer sämtlichen die Ladung betreffenden Pen n uh das Vershlußbuch vorzulegen. Die Ladung ist nah F 22 de

Rereinszollgeseßes zu deftlarieren.

Löschen und Laden der Schiffe: S (1) Das Löschen und Laden der Schiffe erfolgt unter zoll-

1d Il in ihrer ganzen Länge sowie e am Westufer

icher Aufsicht. E Mit A Löschen und Laden darf erst begonnen werden, wenn die Zollstelle die schriftliche Genehmigung erteilt hat. Vorher dürfen weder Luken geöffnet, noch vorhandene Dedcklasten ent- ernt werden. Waren dürsen erst nah Entrichtung oder Sicher- Malhuna des Zolles und sonstiger Abgaben abgeführt iverden. h

(3) Wird das Löschen und Laden tagsüber [ur längere Zei und abends nach Einstellung der Arbeit unterbrochen, so werden die Schiffsräume (Le zollamtlich verschlossen, falls nicht

itliche Bewachung stattsindek. : t

E (D Soldiner die ' mittelbar vom Schiff auf andere Beförde- rungsmittel überschlagen werden, sind jeweils bei Beginn der Beladung zur Zollabfertigung zu stellen und dürfen nur mit Ge-

nehmigung der gZollstelle weggeführt werden.

Verkehrsbeschränkungen. S0! (1) Unbefugten ist das Betreten der HZollschiffe und der zoll-

amtlichen Liege-, Lösch- und Ladepläße untersagt. (2) Das Änbieten und der Verkauf von Waren im Hafengebiet

unterliegen der allgemeinen Zollüberwachung.

Ausfahrterlaubnis. 8: 11

Sind alle zollamtlihen Verpflichtungen erfüllt, so erteilt die

Bollzweigstelle Hafen dem Schiffsführer auf der Anmeldebescheini-

ung den nah § 18 (4) der Hasenpolizeiordnung für die Erteilung er Ausfahrterlaubnis erforderlichen Abfertigungsvermerk.

Fnkrasttreten. 8 12, Diese Zollordnung tritt am 15. April 1934 in Kraft. Karlsruhe, den 4. April 1934. Der Präsident des Landesfinanzamts. Dr. Weidemann,

Verordnung,»

betreffend

Bezirk des Landesfinanzamis Karlsruhe.

Auf Grund - dex Finanzen vom 26. 2 S. 656) wird gemäß § 167 [ vom L Qu L809 (Bundesgeseßblatt S. D verordnet:

Geltungsbereich. Sn

(1) Den Be] freien Verkehrs Anwemdung finden alle , „Schiffe des Zollverkehrs“.

Hierunter fallen, hne wendungsart alle Wasserfahrzeuge,

a) die talwärts eintreffen, gleichviel, ob sie von Kehl oder von einem anderen Ort oberhalb der Zollinie Au-Lauterberg kommen und einerlei, ob sie leer

Straßburg oder

oder beladen sind;

b) dies zollpflichtige oder zollüberwachungspflichtige Waren

(Zollgüter) besördern.

(2) Der Hafen umfaßt die Hafenpolizeiordnung für den

Hafengebiet.

(3) Als

nördliche Hälfte des Mittellbeckens.

Grundlegende Bestimmungen. S

Hafen in

(1) Für den a) die Rheinschiffahrtsakte vom 17. Oktober 1868; b) die deutshen Reichsgesebe und

nungen insbesondere seinen Ordnungen —; c) diese Sonderordnung.

(2) Neben diesen Vrschriften ist die Polizeiordnung für den Hafen in Karlsruhe vom 29. September 1933 (Badisches Geseßh-

und Vevordnungsblatt S. 209) zu beachten. Zuständige Zollstelle, 8 3.

(2) DerAnsagepostem hat den Schiffsverkehr des Karlsruher Für den Schifssver-

mit dem Ansageposten am Hafeneingang.

kehr mit dem Oberrhein ist das Zollamt Hafen Grenzzollamt.

(2) Der Ansagepnsten hat den Schiffsverkehr des Karlsruher Hafens mit dem Oberrhein in Ein- und Ausgang zu überwachen.

Dienststunden, Amtsstellen und Gebührenpflicht. 8 4. i

(1) Die zollamtlichen Abfertigungen und Bewachungen beim

Löschen und Laden der Schiffe sind gebührenfrei, wenn ste inner- Amtss tellen er-

Dienststunden und die O ebt und an den Amtstafeln des

halb der ordentlichen Dienststunden und an den folgen. Die ordentlichen werdem von der Zollbehörde festge Zollamts und des Ansagepostens allgemein bekannt gegeben.

(2) Außerhalb dieser Dienststunden und Amtsstellen sind für die zollamtlichen Abfertigungen und Ueberwachungen die geovd-

neten Gebühren nah der Zollgebühvenordnung zu entrichten.

Ueberwachung des Schifssverkehrs. S+5.

Verständigung mit den

seine ? d ) aufnehmen, wenn der Zollbeanmite die Erlaubnis erteilt hat.

die -Zollordnung für den Hafen in Karlsruhe im

Verordnung des Reichsministers der Oktobex 1929 (Reichsministerialblatt Abs. 2 des Vereinszollgeseßes

hiermit

timmungen dieser Bollordnung unterliegen soweit nicht Sonderbestimmungen auch auf Wasserfahrzeuge des Zollschifsfe“ der

Rücksicht auf ihre Gattung und Ver-

Hafenbecken und das in 8 1 der Karlsruhe umschriebene

Zollhafen und Zollkai im engeren Sinne gilt die

Schiffszollverkehr gelten folgende Bestimmungen:

Ausführungsverord- das Veveinszollgesey mit

Alle ein- und auslaufenden Schiffe haben sich dem Ansage-

posten so zu nähern und die Fahrt zu verlangsamen, daß eiue

Hafemeinlaufenden Schiffe haben

langes und darauf folgendes kurzes oder Hupe dem Ansageposten am Hafeneingang zu melden. Verlangen des amten mit dem Land zu bringen.

ogen are na in den Zollhafen fahren. Sie haben am Zoll- ai anzulegen; außerhalb der ordentlichen Dienststunden des Zoll- amts wird ihr vorläufiger Liegeplaß bestimmt. Einfahrt durch Vermittlung des nehmigung haltung dieser Vorschrift haften auch

fahrende unbeladene und leere Schiffe, Schleppboote sowie die lediglih der Personenbeförderung dienen- den Schiffe, können {hon vom Ansageposten sofort an Ort und Stelle abgefertigt und

neben den zollanitlih erforderlichen Ausfuhrpapieren Ladelisten über die Gesamtladung abzugeben.

können auf Antrag im Kehl überwiesen werden.

ruhe—Kehl gelten die vom Prästdenten des Landesfinanzamts Karlsruhe erlassenen Sondervorschriften. j

v L Nach beendigter Ausgangsabfertigung bleiben die Schiffe, ie

wachung.

persönli sein Fahrzeug alsbald beim Zollamt anzumelden, gleich- viel, ob es beladen oder leer ist, oder ob Güter ausgeladen oder

nux beigeladen werden.

ist auch das Vershlußbuh und für talwärts aus der Richtung Au—Lauterburg eingetroffene Ee außerdem das Manifest über die Gesamtladung vorzulegen; die

einszollgeseßes zu deklarieren.

fommenden Schiffe werden einer vollständigen Beschau unterx- worfen, vor deren Beendigung weder mit dem Land, noch mit benahbarten Schiffen Verkehx auf Beschränkung gilt niht für Zollschiffe, heim—Mayau vom Zollinland eintreffen.

laden.

des Zollamts Hafen. j Lösch-, Lade- und Liegepläße nicht verlassen oder verändert werden.

licher Aufsicht. werden, wenn

hat. Decklasten entfernt werden. odex, Sicherstellung des Zolles und sonstiger Abgaben abgeführt

werden.

und abends nah Einstellen der Arbeit unterbrochen, so werden die Schiffsräume (Laderäume) amtliche Bewachung stattfindet.

derungsmittel übershlagen werden, sind jeweils bei Beginn der

Beladung zur Zollabfertigung zu nehmigung des HZollamts weggeführt werden.

amtlichen Liege-, Lösh- und Ladepläße

(2) Das Anbieten und der Verkauf von Waren im Hafen- gebiet unterliegen der allgemeinen Zollüberwachung. Ausfahrterlaubnis, Sl.

das Zollamt

Staatsanzeiger Nr. 82 vom 9, April 1934. S, 4

Zollbeamten möglich ift. Ein Schiff darf

Fahrt erst fortseßen oder die volle Geschwindigkeit wieder

Sondervorschriften für die Schisse des Oberrheinverkehrs.

a) Eingang. ä 8 6. Richtung Au—Lauterburg in den sich auf Hövweite durh ein Zeichen mit der E Au E Ansagepostens haben sie zu stoppen und den Be- | ! Nachen an Bord zu holen umd ebenso wieder an s

(1) Die talwärts aus der

(2) Diese Schiffe müssen die Zollstelle einhalten und ohne

vom ständigen Zollposten Ausnahmen bedürfen der vorherigen, spätestens bei der Ansagepostens einzuholenden Ge- des Vorstehers des Zollamts Hafen. Für die Ein- die Schleppschifführer.

(3) Aus dem Oberrhein kommende und in: den Hafen ein- auch S|portfahrzeuge und

in den freien Verkehr geseßt werden. b) Ausgang. 87 (1) Füx sämtliche in das Ausland- fahvenden Schiffe sind

(2) Schiffe, die nachweisbar unmittelbar nach Kehl B egleitsheinverkehr auf das Hauptzollamt

(3) Für den Zwischenauslandsverkehx auf der Strecke Karls-

Besetzung der Kauffahrteischiffe mit Kapitänen und

einbarung über die

fommen über den Eisenbahn-Personen- gefügten Liste, vom 28.

über dan Freibord der Frischen Freistaat und

sendungsgébühren: 0,04

Bekanntmachung. : Die am 7. April 1934 ausgegebene Nummer 18 des

Reichsgesebblatts, Teil 11, enthält:

die Verordnung zux Aenderung der Verordnung über die

: D s 1 chiffSoffia ieren (Schiffsbesegungsordnung), vom 26. März 1934; die Verordnung über die vorläufige Anwendung des deutsche

ungarischen Abkommens über die Zahlungen aus dem Warens- verkehr, vom 28. März 1934;

die Verordnung über die vorläufige Anwendung einer Vers Verlängerung dex Geltungsdauer der deutsch talienischen Vereinbarung wegen Einfuhr italienischer Kunst eide, vom 3. April 1934;

die Verordnung über eines

die vorläufige Anwendung

deutsch-estnishen Abkommens über den gegenseitigen Warenvers fehr, vom

5. April 1934; : e j die Bekanntmachung über die Ratifikation des Jnternatio-

nalen Uebereinkommens zum Schuße des menschlichen Lebens auf See (Schiffssicherheitsvertrag, Vondon 1929) durch Freistaat, vom 28. März 1934;

den Frischen

die Bekanntmachung zu der dem Jnternationalen Ueberein und Gepäckverkehr bei- März 1934; : s die Bekanntmachung zum Juternationalen Uebereinkommen ‘Kauffahrteischiffe (Ratifikation durch den

3. April 1934;

Beitritt JFugoslawiens), vom L DU4

die Bekanntmachung zu der zweiten, dritten und vierten

saßvereinbarung zum deutsh-\chweizerishen Abkommen über den gegenseitigen

4. April 1934;

avenverkehr, vom i den Schuß von Eten

dia Bekanntmachung über

Mustern und Warenzeichen auf einer Ausstellamg, vom 6. Apri

1934.

Umfang: 1 Bogen, Verkaufspveis: 0,165 RM. Postvers

-RM. füx ein Stück bet Voreinsendung, Berlin NW 40, den 9. April 1934. Reichsverlagsamt. Scholz,

ollgüter geladen haben, bis zur Ausfahrt unter Zollüber-

Anmeldung beim Zollamt.

88, (1) Nah dem Festmachen hat der Führer eines Zollschiffes

(2) Außer sämtlichen die Ladung betreffenden Zollpapieren

adung ist nah § 22 des Ver-

(3) Die aus Richtung Kehl—Straßburg vom Oberrhein

enommen werden darf. Diese die aus Richtung Mann-

Löschen und Laden der Schiffe. 8 9.

(1) Zollgüter sind grundsäßlih am HZollkai zu löschen und zu Ausnahmen bedürfen der Genehmigung des Vorstehers Ohne zollamtlihe Genehmigung dürfen die

(2) Das Löschen und Laden der Schiffe erfolgt unter zollamt- Mit dem Löschen und Laden darf erst begonnen das Zollamt die shriftlihe Genehmigung erteilt Vorher dürfen weder die Lucken geöffnet, noch vorhandene

Waren dürfen erst nach Entrichtung

(3) Wird das Löschen und Laden tagsüber für längere Zeit zollamtlih verschlossen, falls nicht (4) Zollgüter, die unmittelbar vom Schiff auf andere Beför-

stellen und dürfen nur mit Ge-

Verkehrsbeschränkungen. 8 10.

(1) Unbefugten ist das Betreten der Zollschiffe und der zoll- untersagt. j

(1) Sind alle zollamtlihen Verpflichtungen erfüllt, so erteilt Saten dem Schiffsführer auf der Anmelde-

bescheinigung den nah § 20 (4) der Hafenpoli eiordnung für die Erteilung der Ausfahrterlaubnis Sb rderiidin Abfertigungs-

vermerk. (2) Diese Bestimmung gilt auch für Schiffe des freien Ver- kehrs, die unmittelbar in das Zollausland (Oberrhein) fahren.

Funkrasttreten. 8 12. Diese Zollordnung tritt am 15. April 1934 in Kraft. Karlsruhe, den 4. April 1934. Dex Präsident des Landesfinanzamts. Dr. Weidemann.

Bekanntmachung. Die am 7. April 1934 ausgegebene Nummer 38 des Reichsgeseßblatts, Teil I, enthält: die Vierundzwanzigste Verordnun r Zuständigkeiten auf den Reichsfinanzhof, vom 29. A 1934; die Verordnung zur Durchführung der Entschuldungsver- fahren im Osthilfegebiet (Neunte Osthilfedurchführungsverord- nung), vom 29. März 1934; L die dritte Verordnung zur Durchführung des Geseßes über die Vermahlung von Fnlandsweizen, vom 29. März 1934;

die Vexordnung über die Regelung von März 1934;

zur Uebertragung von

spannen für Speisozwiebeln, vom 29, die

vom 3. April 1934. Berichtigungen. Umfang: 4 Bogen. / j j ;

sendungsgebühren: 0,03 RM. für ein Stück bei Voreinsendung Berlin NW 40, den 9. April 1934.

Reichsverlagsamt. Scholz.

Preisen und Preis- dritte Verordnung zur Ausführung des Milchgeseßes,

Verkaufspreis: 0,15 RM. Postver-

Preußen. Preußisches Justizministerium, Landgerichtspräsident Dr. Müller in Torgau ist zun Senatspräsidenten in Naumburg a. S. ernannt.

Erbhofgerichtsrat und Oberlandesgerichtsrat St arde in Celle ist zum Senatspräsidenten bei dem Landeserbhof- gericht und zugleich bei dem Oberlandesgericht in Celle er- nannt.

Obexrstaatsanwalt Spieler aus Schweidnitz ist zum Kommandanten des Gemeinschaftslagers Hanns Kerrl in Jüterbog ernannt.

Bekanntmachung.

Die heute ausgegebene Nummer 20 der Preußischen Geseßsammlung enthält unter Nr. 14 120 das Gesey über das Landjahr, vom 29. März 1934. Umfang: 4 Bogen. Verkaufspreis: 0,20 RM, zuzügli einer Versandgebühr von 5 Rpf Zu beziehen durh: R. Berlin W 9, Linkstr. 35, und durch den Buchhande Berlin, den 9. März 1934.

Schriftleitung der Preußischen Geseysammlung.

P T

IrichtamtlicheS. Aus der Preußischen Verwaltung.

Nur sparsame Staats-Zuschüsse für Schulbauten in Preußen. Um einen Ueberblick zu erhalten über die Bauten für Volks hulzwecke in Schulverbänden mit acht und mehr Schulstellen, s0- weit diese Bauten im Rechnungsjahr 1934 dringend erforderli ersheinen und nur mit Hilfe staatlicher Zuschüsse durchgeführt werden können, hat der preußische Kultusminister von den Reglie- rungspräsidenten eine achweisung eingefordert. Er hat dabel hervorgehoben, daß bei Art und ÜÚmfang der Bauten und ihrer Ausführung der heute gebotenen Sparsamkeit Rechnung zu tragel L Erie Linie sind nur Bauten in die Nachweijung auszu- nehmen, durh die neue Schulräume gehalten oder Do an E verbessert werden sollen. Von der Aufnahme solcher Bauten, durh die neue Lehrerwohnungen, Wirtschaftsgebäude usw, g [walen werden sollen, ist im allgemeinen abzusehen. Auch bei delt orschlägen über die Höhe der zu, bewilligenden staatlichen Zw üsse soll größte Zurücthaltung geübt werden. Jm Etat ton Mittel zu Schulbau-Unterstüßungen nicht zur Verfügung geste werden, und es läßt sich noch nicht übersehen, in welcher Höhe Ergänzungs-Zuschußmittel für Bauzwecke im Zentralfonds aP ezweigt werden fönnen. Es ist au zwecklos, Schulbauten l ie Nachweisung aufzunehmen, bei denen die Kosten ganz e zum überwiegenden Teil aus staatlichen Zuschußmitteln gede werden müßten. Bei Um- und Frweiterungsbauten, Ergänzung* arbeiten usw. soll begründet werden, warum die erforderli}! Mittel nicht im Rahmen des Arbeitsbeschaffungs-Programms (

schafft worden sind.

Schulgeld-Höchstsaß in Preußen 240 Reichsmark.

E) V de ov it Der durchshnittlihe Kostensay für jeden höheren Schüler | in Preußen H das Me oeanuBjaht 1934 auf 720 RM sestgeseb, worden. Das Schulgeld an den öffentlichen Höheren Schulen m daher, wie das VdZ.-Büro meldet, für dieses Jahr 240 RM n! übersteigen. An den vom Staat unterhaltenen und vom verwalteten s Schulen is vom 1.

Betrag zu erheben.

(Fortsegung in der Ersten Beilage.)

Direktor Dr. Baron von Dazur in Verlin-Wilmersdotf

für den übrigen redaktionellen Teil, den Handelsteil und parlamentarische Nachrichten: Rudolf Lanysch in Berlin-Lichtenberg.

: | Druck der Preußischen Drudckerei- und Verlags-Aktier ae 8 Berlin, Wilhelmstraße 32.

Acht Beilagen

von Deer's Oa (G. Schendck),

Staat April 1934 ab diest!

ami

E E

Verantwortlih: ; „U für Schriftleitung (Amtlicher U. N AG Teil), Anzeige und für den Verlag:

senshaf

(einshließl. Börsenbeiläage und awei Bentralhandelsregisterbeilag%

9èr. 82 A

Kunst und Wissenschaft.

Bon den Staatlichen Museen.

Besucherzahl fast verdoppelt, Seit der mit der Machtübernahme durch den Nationalsozialis- mus begonnenen Neugestaltung des Museumswesens hat die Besucherzahl in den Staatlichen Museen ganz erheblich zuge-

nommen. 5 i

Vom 1. Januar bis zum 31. März 1934 wurden in den Staatl. Museen zu Berlin 446 645 Besucher gezählt egenüber 999 565 Besuchern im entsprechenden Zeitabschnitt des Vorjahres.

Das bedeutet eine Steigerung von 94 vH. Dabei ist besonders bemerkenswert, daß die außerordentlich hohe Besucherzahl in diesem Zahr zu einer Zeit erzielt wurde, in der das Zeughaus teilweise eshlojsen und keine über den üblichen Rahmen der Abteilungen hinausgehende Ausstellung angeseßt war.

Staatliche Sammlung für deutsche Boltskunde.

Die Staatlihe Sammlung für deutsche Volkskunde, Kloster- siraße 36, ist wegen Vorbereitung des Umzuges nach dem Schloß Bellevue ab 15. April bis auf weiteres B loNen:

Die Wiedereröffnung wird seinerzeit bekanntgegeben.

Spielplan der BVersiner Staatstheater.

Dienstag, den 10. April 1934. Staatsoper: Carmen. Dirigent: Blech. Beginn: 19!4 bis nah 2214 Uhr. Schauspielhaus: Fau st I, Beginn: 19/4 bis nah 284 Uhr.

Verkehrswesen.

Cröffnung des Fernsprechschnellverkehrs mit Herzfelde (Kreis Niederbarnim),

Am 190. April um 8 Uhr vormittags wird der Fernspreh- shnellverkehr zwischen Berlin und Herzfelde (Kreis Nieder- barnim) aufgenommen. Von diesem Zeitpunkt an sind Gespräche von Berlin nah Herzfelde niht mehr beim Fernamt Berlin an- zumelden, Die an eine Vermrittlungsstelle mit Handbetrieb an- eshlossenen Berliner Teilnehmer melden Gespräche nah Herz- elde bei ihrex Vermittlun s\telle an. Die Berliner Selbst- anshlußteilnehmer erhalten Verbindung mit Herzfelde durh das Schnellamt Berlin, das sie duxch Wählen von K 9 erreichen. Die Gebühr für ein Gefpräh von drei Minuten Dauer nah Herz- felde beträgt während der Zeit von 8 bis 19 Uhr (8 Uhr vor- mittags bis 7 Ühr abends) 0,40 RM, in der übrigen Zeit 0,27 RM. Auf die Vorbemerkungen im amtlichen Fernsprechbuch Po (Ausgabe April 1934) auf Seite X[IT wird hin- gewiesen.

Beurlaubung von Beamten, Angestellten und Arbeitern der Deutschen Reichspöst zur Teilnahme an Schulungslehrgängen der nationalen Verbände usw.

Die Beurlaubung von Beamten, Angestellten und Arbeitern der Deutschen Reichspost für Zweckde der NSDAP, und zwar unter Beachtung der Richtlinien, die zwischen den Reichs- ministerien, der Reichsleitung der NSDAP und der obersten SA-Führung vereinbart worden sind, hat . der Moa bis auf weiteres den Reichspostdirektionen übertragen. Be- urlaubungen zu N großen Ausmaßes, wie z. B. zu dem Reichsparteitag usw., bleiben auch künftig dem Reichspost- minister vorbehalten. Der Urlaub soll grundsäßlih nur gewährt werden, wenn die Dienstverhältnisse es gestatten und die Dienst- geschäfte des Beurlaubten möglichst übertragen werden können, Die Richtlinien bestimmen ferner, wie weit während des Urlaubs Dienstbezüge fortfallen oder weiterzuzahlen sind, in welchem Umfange der Urlaub u. U, auf den Erholungsurxlaub angerechnet werden kann und welche besoldungsrehtlihen Folgen die Be- urlaubung de den Beamten, den Angestellten oder den Arbeiter hat. Den Angestellten und Arbeitern werden während der Be- urlaubung ihre Dienstpläße bei dex Deutshen Reichspost offen- gehalten, so daß sie nah der Beendigung des Urlaubs wieder in 1hre Stelle einrücken können.

Handelsteil.

Berliner Vörsenberiht vom 9. April. Nicht ganz einheitlihe Kurse. Rückgang der Farbenaktie,

Die gegenwärtigen Baseler Transfer-Besprechungen äußern sich an der Berliner Börse in steigender rier an war dée Grundstimmung zum ochenbeginn nicht unfreundlich, D die weitere Verflüssigung des Geldmarktes, das großzügige rbeitsbeshaffungsprogramm der Reiehsbahn und Reichspost so- e verschiedene andere günstige Wirtschaftsmeldungen stimu- O wirkten. Wenn sich diese Momente niht in größerem ads kursmäßig ausdrüden konnten, so lag das zum Teil an dem starken Rückgang der Farben-Aktie. Die arc aliuna war im Vergleich zum Sonnabend nicht ganz einheitlich. Nach Erledi- Gag der eingetroffenen Orders von Publikumsseite wurde das Sl Nit im atl recht ruhig, ohne daß jedoch hiervon die timmung wesentlih beeinflußt wurde. Montanpapiere wiesen zumeist behauptete Tendenz auf; so Pte man Stahlverein 43, Phönix 51, Harpener 924, Mannes- gann 66%. Nur Gelsenkixhen bröckelten ab (minus 24 vH). ay Braunkohlenwerte bestand teilweise Nachfrage; dabei ge- annen Eintracht 124 vH und Bubiag 4 vH, gut gehalten lagen hein, Braun. N konnten ihre Aufwärtsbewegung im Cheigen Umfange fortseßen, etwas stärker begehrt waren Kali K emie (plus 1/4 vH), während in den übrigen Kalipapieren J (G Umsäße zustande kamen, Das Hauptinteresse zogen ‘wieder F e Farben auf sih, Die Beibehaltung der Dividende von E yat in Leon, wo man verschiedentlich doch noch mit E kleinen Erhöhung gerehnet hatte, Verstimmung ausgelöst it führte zu stärkeren Abgaben (minus 3% vH). Jm Zu- mmenhang hiermit lagen au die meisten übrigen Chemie- “4a schwächer, so gingen Kokswerke au 97 und Chemische veyden auf 8214 zurück. Am Elektromarkt litten Gesfürel unter

finigen Cape len (minus 154 vH), auch Chade lag RNM niedriger, sonst hörte man Siemens mit 141%, A. E. G.

V 284 und Licht und Kraft mit 1064 eher etwas fester. ü L Tarifwerten gaben B. K. L.,, R. W.E. und Schles. Gas bis I vH her; von Maschinenaktien waren Orenstein (minus n vH) etwas ftärker angeboten. Bankaktien bröckelten zumeist le Bruchteile eines Prozentes ab, während Schiffahrtswerte eiht erholt waren.

insgesamt 800 Mill. RM herabgeseßt werden.

Erste Beilage

Berlin, Montag, den 9. April

__ Am Kassamarkt überwogen bei kleinem Geschäft eher Rück- gänge. Von den unnotierten Werten verloren Glüdauf 314 % im Zusammenhang mit den Meldungen über stark rückgängtge Kohlenförderung. Am Rentenmarkt war das Geschäft ziemlich klein und die Tendenz eher etwas shwächer. Altbesiy verloren 7% %, Neubesiß waren mit 2314 knapp gehalten. Schuldbücher und umgestellte Dollarobligationen verloren bis 4%, Pfand-

Ep D P T

Das voraussichtliGe Ergebnis der zweiten Arbeitsscchlacht.

| zum Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger

_1934

briefe und Kommunalobligationen bis !4 %, nur Stadtanleihen ivaren gut gehalten, Dollarbonds wenig verändert. Am Geld- markt seßten sich die Rückflüsse in größerem Umfange fort; Tages- geld erfuhr erneut eine Erleichterung um s % auf 41/4 bis 5% und auf 4 % für erste Adressen. Für Reichs\haßwechsel und un- verzinsliche Reichsschaßaniweisungen hielt das FJnteresse an. Fn Privatdiskonten überwog bei ruhigem Geschäft Kaufneigung.

Md leme 4 app

Die Verminderung der Ardbeitslosigkeit im ersten Halbjahr 1934 auf 1:/, Millionen geschätt.

In den leyten Tagen sind aus allen Zweigen der Wirtschaft auf Grund von Umfragen die Ziffern über die tatsählihe Ver- minderung der Arbeitslosigkeit in den Wintermonaten sowie über die voraussihtlihe weitere Verminderung im zweiten Vierteljahr 1934 veröffentlicht worden. Nachzutragen sind diesen Mitteilungen aus Fndustrie, Handel, den Gemeindeverbänden, der Reihsbahn und Reichspost noch die Ergebnisse von Unter- suhungen im Handwerk und in der Landwirtschaft, Aus diesen beiden Wirtschaftszweigen konkretes Ziffernmaterial zu erhalten, war nicht möglih. Hier muß man sih mit Shäßzungen begnügen. Was das Handwerk anbetrifft, so darf man die Zahl der Mehr- beschäftigten Ende 1934 gegenüber dem 1, Oktober 1933 auf etwa 255 000 Mann schäßen. Dieser Rückgang der Arbeitslosig- keit im Handwerk war in erster Linie das Ergebnis der Reichs- zuschüsse für Fnstandsezungsarbeiten. Auf Grund früherer Statistiken glaubt man, bis zur Vollbeschäftigung des Hand- werks noch weitere 300 000 handwerklihe Arbeiter unterbringen zu können. Fn der Landwirtschaft verbieten {on die saison- mäßig bedingten Verhältnisse, einen Ueberblick für kürzere Zeit- räume zu geben. Man muß hier das Ergebnis eines ganzen Jahres zusammenfassen, um ein rihtiges Bild zu erhalten. Statistisch festgestellt ist, daß in -der Landwirtschaft der Arbeits- losenrückgang in dex Zeit von Ende Februar 1933 bis Ende

Februar 1934 652 vH betrug. Fn landwirtshaftlihen Kreisen befürchtet man bereits, daß für die fommenden Saisonarbeiten ein großer Mangel an geshulten landwirtschaftlihen Kräften ein- treten wird. Es wird darum an die übrigen Wirtschaftskreise, insbesondere an die tndustriellen Unternehmungen, appelliert, dort etwa vorhandene landwirtschaftlich geshulte Kräfte der Landwirtschaft freizugeben und sie durch andere erwerbslose Kräfte zu erseßen, Faßt -man das Ergebnis der Untersuhungen in allen Wirtschastskreisen zusammen, so darf man unter Be- rücksihtigung dexr Auswirkung weiterer Arbeitsbeshaffungs2 maßnahmen der Reichsregierung, die in den bisherigen Unter- suchungen noch nicht einbezogen- waren, für die Zeit vom März bis Ende Juni d. F. mit Neueinstellungen von etwa 800 000 Arbeitskräften rechnen. Rechnet man hierzu die bereits im ersten Vierteljahr 1934 eingetretene Verminderung der Arbeits- losigkeit um 700 000 Mann, so kommt man auf die Ziffer von 14 Millionen, um die sih im ersten Halbjahr 1934 die Arbeits- losigkeit voraussihtlich vérmindern wird. Von dem Arbeitslosen- heer, das die nationalsozialistishe Regierung bei ihrem Antritt hat übernehmen müssen, dürften demnah in dem kurzen Zeit- raum von nicht ganz 1% Jahren nahezu zwei Drittel wieder in Arbeit und Brot gekómmen sein.

E R i tit init lia ltt

Verstärkte Belebung der Gesamtwirtschaft imMärz1934

Die Anzeichen einer starken Belebung der Gesamtwirtschaft, die im Februar erkennbar waren, haben sich, wie in den „Wirt- \chafts-Nachrichten“ auf Grund von Berichten der deutschen Jndustrie- und Handelskammern, Handwerkskammern und Wirt- schaftsverbände festgestellt wird, im Monat März überall verstärkt. Die verhältnismäßig milde Witterung, die Arbeitsbeschaffungs- maßnahmen der Reichsregierung, die Steigerung des Bedarfs durch geshickte Propagandamaßnahmen lassen zusammen mit der natürlichen" Neigung des Menschen, mit dem beginnenden Früh- jahr neue Hoffnungen zu s{höpfen, ein erfreulihes Bild des Berichtsmonats entstehen. Er hat Produzenten und Konsumenten, Käufern und Verkäufern im allgemeinen gehalten, was er ver- sprah. Wäre das Auslandsgeschäft nicht so stark abgeflaut, so könnte von einex Belebung dexr Wirtschaft gesprochen werden, wie sie in den legten Fahren vor der Machtergreifung unvor- stellbar war.

Jm einzelnen ergibt si, kurz skizziert, folgendes Bild: Mit der fortschreitenden Jahreszeit hat der Kohlenbergbau ein weiteres saisonbedingtes Nachlassen zu verzeihnen. Troßdem macht sich der Rückgang im Gesamtabsay nicht in der Stärke bemerkbar wie in den Vorjahren. Die Lage der Großeisenindustrie hat sich insbesondere durch die von der Reichsregierung ergriffenen Maß- nahmen weiterhin gebessert. Dasselbe gilt von der Maschinen- industrie, insbesondere bei der Landmaschinenherstellung. Der volle Erfolg der Automobilausstellung hat auf die eisen- und metall- verarbeitende JFndustrie sehr belebend gewirkt. Die Leipziger Messe hat vor allem dem Fnlandsmarkt neue Anregungen gegeben. Sehr große Umsäße konnte die Textilindustrie mancher- orts tätigen. Sie behauptete ihre günstige Stellung. Die Kon- fektion ist weiterhin voll beschäftigt. Angeregt durch die Re- gierungsmaßnahmen nimmt an der Belebung der Gesamtwirtschaft seit einiger Zeit auch der Holzmarkt teil, dem die auf allen Ge- bieten eingeleiteten Fnstandsezungsarbeien zugute konmen. Der Baumarkt hat sih aus diesem Grunde ebenfalls günstig entwidckelt. Keine wesentlichen Veränderungen gegenüber den Vormonaten weist die Nahrungsmittelindustrie auf. Der Verkehr nahm überall zu, besonders auf den Wasserwegen, nachdem die Wasserstände besser geworden waren.

Eine lebhafte Geschäftstätigkeit entwickelte sich am Aktienmarkt bei ansehnliher Hebung des Kursniveaus. Zum Monatsbginn war auf dem Rentenmarkt nur ein geringes Geschäft zu ver- zeichnen, Der Geldmarkt zeigt normale Gntwicklung. Die Reichs- bank erlitt in den ersten beiden Märzwochen ennenswerte Vor- luste an Deckungsmittel. Jhre JFuvestitionstätigkeit auf dem Rentenmarkt tra nur in geringem Umfange in Erscheinung.

Der Abschluß der J. G.-Farbenindustrie. Wieder 7 vH Dividende.

_ Dem Aufsichtsrat der F. G.-Farbenindustrie A.-G. wurde in seiner Sißzung am 7. April in Frankfurt a. Main der Fahres- abschluß für 1933 vorgelegt. Es wurde beschlossen, der General- versammlung, die auf den 28. April, 11 Uhr vormittags, in das Verwaltungsgebäude in Frankfurt a. Main einberufen werden soll, eine Dividende von wieder 7 vH vorzushlagen. Das Ge- schäftsjahr 1933 hat für die F. G.-Farbenindustrie eine merkliche Besserung des Jnlandsabsaßes mit sih gebraht. Dagegen hatte die J. G.-Farbenindustrie bei der Ausfuhr mit neuen Schwierig- keiten zu kämpfen. Die Entwicklung im ersten Vierteljahr 1934 rechtfertigt die Hoffnung, im weiteren Verlaufe des neuen Ge- schäftsjahres in größerem Umfange Neueinstellungen vornehmen zu können. Das Grundkapital der Gesellschaft oll durh Ein- iehung von eigenen und Vorratsaktien um 190 Mill. RM auf l ) Y Diese Maßnahme ist dadurch möglich geworden, daß auf Grund neuerer gesebßliher Bestimmungen durch eine bedingte L diejenigen Umtauschaktien beschafft werden können, die im Hinblick auf die Jnteressengemeinschaftsverträge und die mit einem Umtauschreht

verbundenen Teilshuldvershreibungen von 1928 in Zukunft ge- braucht werden. Demgemaß soll das Kapital um 176 868 600 KM bedingt erhöht werden.

Um die Fnangriffsnahme der Steinkohlenbenzinierung im Ruhr- kohlenbergbau.

Der Ruhrbergbau beschäftigt sich bekanntlich s{chon seit längerem mit der Frage einer Benzinsynthese auf der Grundlage der Steinkohle, nachdem die F. G. Faärbenindustrie A.-G. im Leunawerk das von ihr äusgearbeitete Verfahren nah und nah soweit vervollklommnet hat, daß unter Anwendung des leichen Druckhydrierungsverfahrens nach der Braunkohle nunmehr auch die Steinkohle mit Erfolg’ bénziniert wérden kann. Da das F. G.- Verfahren z. Zt. das einzige praktish erprobte ist, darf wohl an- genommen werden, daß ‘bei der in absehbarer Zeit erfolgenden Aufnahme der syntheti]chen Erzeugung von Benzin aus Stein- kohle im Ruhrbergbau zunächst das F. G.-Verfahren zugrunde- ge egt wird, und daß entsprehende Lizenzabmachungen zwischen»

uhrzehen und der F. G. Farbenindustrie alsbald getroffen werden. Andererseits hat auch der Ruhrbergbau inzwischen ein- gehende Forshungen unternommen, deren Ergebnis bei der Er- rihtung der Benzinierungsanlagen und der Aufnahme der Benzinierung selbstverständlih berücksichtigt werden dürften. Sehr beachtenswerte Ergebnisse sind im übrigen bei langjährigen Laboratoriumsversuhen im Mülheimer Kohleforshungsinstitut erzielt worden. Unter Leitung von Geh.-Rat F. Fischer ist hier ein besonderes Verfahren ausgearbeitet worden, das eine Treib- stoffgewinnung aus Koks-Wassergas ermöglicht, das also seinen Ausgangspunkt niht von der Kohke - oder vom Kohlenteeröl nimmt, sondern vom Koks, so daß es für den Ruhrbergbaun in Anbetracht der großen Kokshaldenbestände und der stark ausge-

dehnten Nebenproduktengewinnung ganz besonderes FJnteresse gegenüber anderen Verfahren hat. Das Fischersche Verfahren,

das von Jahr zu Jahr verbessert worden ist, befindet sih noch im Zustand der Laboratoriumsversuche, die fürs erste noch ni&t ab- geschlossen sind, so daß die Errichtung einer Großversuchsanlage z. Zt. noch nicht in Betracht kommt. Allerdings ist die Hoffnung auf eine baldige Anwendung des vielversprehenden Verfahrens im praktischen Großversuche niht unberehtigt, wenn si weitere Verbesserungen ergeben, die man mit Sicherheit erhofft. Für die Aufnahme einer regelrehten, für den Marktbedarf zugeschnittenen Erzeugung von synthetischem- Benzin aus der Steinkohle kommen aber zunächst nur Anlagen in Betracht, die sich des F. G.-Ver- fahrens bedienen werden. Voraussichtlih werden diese Anlagen in Anlehnung an die bestehenden Stickstoffabriken bei der Ruhr- chemie A.-G. und der Hibernia A.-G. (Zeche Scholven) errichtet werden, weil man si die niht- ausgenußten Druckhydrierungs- fapazitäten dieser Werke-zunuße machen wilk

Die Zusammenfassung der gemeiunügigen Wohnungsunt?rueh- = mungen.

Der Hauptverband Deutscher Baugenossenschaften und Gesell- schaften e. V., Berlin, teilt mit: Durch das Gesey über Beaufsich- tigung und Anerkennun gemeinnüßiger Wohnungsunternehmen vom 26. März dieses Fahres hat die Reichsregierung die Grund- lage für eine Neuorganisation des baugenossenschaftlichen Ver- bandswesens und gleichzeitig füv eine völlige Eingliederung der emeinnvigen Wohnungsunternehmen in den nationalsozialisti- Fhen Staat geschaffen. * ' Die gemeinnüßigen «Wohnungsunter- nehmen sind im Hauptverband- Deutscher Baugenossenschasten und -gesellschaften zusammengefaßt und verwalten ein Vermögen von rd. 6 Milliarden ReichFmark. Sie stellen demnach einen bedeuts samen Teil der Volkswirtschaft und insbesondere der Wohnungs- wirtschaft dar, innerhalb deren sie das vorwärtsdrängende Element sind. Die bisherige Gliederung der Revisionsverbände in terri- toriale und überterritoriale Revisionsverbände hatte zu verival=- tungstehnishen Schwierigkeiten geführt und wird jeßt durch eine flare Abgrenzung der Revisionsbezirke erseßt werden. JFhre Zu- sammenfassung einen Gesamtverband, dem ein starker Einfluß auf die Ausgestaltung der genossenschaftlichen Revision eingeräumt ist und dessen Aufgbe in der Förderung der praktischen Wohs- nungs- und Siedlungstätigkeit der Wohnungsunternehmen be- steht, wird die Gewähr dafür bieten, daß diese auch in Zukunft an der Behebung der Wohnungsnot und der Verbindung von Mensch und Boden im Sinne der nationalen Regierung tatkräftig mit- arbeiten,

Fortsezung des Handelsteils in der Zweiten Beilage.