Neich3- und Staatsanzeiger Nr. 83 vom 10. April 1934. S.
Nummer des deutschen Zolltarifs
Bezeichnung der Waren
(446/8) Sammet und Plüsch, sammet- und plüsch- artige Gewebe:
446 nicht aufgeschnitten:
roh, usw. (beide Zollsäße).
gebleicht, gefärbt, bedrudckt, bunt gewebt usw. (beide Zollsäße).
447 aufgeschnitten, Flor aus dem Einschlage gebildet (Velvet) usw. (beide Zollsäße). 448 aufgeschnitten, Flor aus der Kette gebildet (Sammet)
usw. (beide Zollsäße). s (450/1) Undichte Gewebe zu Vorhängen, auch ust.
450 im Stück als Meterware eingehend usw. (alle 3 Zollsäße). 451 abgepaßt, auch mit Band eingefaßt. aus 452 Tüll usw. (beide Zollsäße). 490 Dichte Gewebe für Möbel- und Zimmerausstattung usw. aus 491 Sammet und Plüsch. sammet- und plüschartige Gewebe usw. . aus 514 Filze, abgepaßte Fußbodenteppiche aus Filz usw.:
andere Waren, ausgenommen noch niht in Hut- form gebrachte Hutstumpen. 554 Künstlihes Leder (ganz oder teilweise aus Leder- abfällen zusammengeseßt).
Anmerkung. Lohgare Abfälle von Spaltleder zur Herstellung von künstlichem Leder, unter Zollsicherung.
Feine Holzwaren (ausgenommen Stöe), auch usw.:
Vildhauer- und Bildschnißerarbeiten; Holzwaren
mit feiner Schnißarbeit; alle diefe mit Ausnahme
der Holzperlen,
(aus 670 und 672) Waren aus Papier, Pappe usw. : 672 in Verbindung mit anderen als den in Nr. 670 und 671 des allgemeinen Tarifs genannten Stoffen, soweit sie nicht dadurch unter höhere Zollsäße fallen.
aus 569
aus 631
836 A Kugel- und Rollenlager, auch mit Kugeln oder Rollen usw. (alle 4 Zollsäze). aus 864 Nickelmetall (Nickel), roh (in Barren oder Stücken,
auch gegossen usw.) 870 Stangen, Bleche, Schalen und andere Formstücke, geshmiedet oder gewalzt. Draht aus Kupfer mit Ausnahme des zementierten Drahtes sowie usw. Anmerkung. Unter Draht aus Kupfer oder Kupferlegierungen is usw. 4
aus 871
873 Drahtlißen und Drahtseile, usw. 874 Walzen, auch solche aus Eisen usw. Druplatten aus Kupfer oder Kupferlegierungen, usw. 877 Grobe Waren aus Kupfer und grobe Waren aus gegossenem Messing, unter usw. 878 Andere als grobe Waren aus Kupfer oder gegossenem
Messing, in usw.: Beleuchtungsfkörper. Waren aus Messing oder Tombak usw, (beide Zollsäße). andere Waren. Blattkupfer, Blattmessing, auch Blattmetall aus Tombak usw. (alle 3 Zollsäße).
_879 Kupfer-, Tombak- und Messingwaren, verziert, usw. (allé' 3 Zollsäbe). 880 Waren aus anderen Kupferlegierungen als Messing
und Tombak, usw.: feine, usw., andere als feine, usw., Blattmetall usw. (beide Zollsäbe). Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die Be- fanntmachung vom 12. Marz 1934 (RGBl. 11 S. 108). Berlin, den 7. April 1934. Der Reichsminister des Auswärtigen. B Bl 990
Verordnung
über die Aenderung der Saßung des Deutschen Handwerkl8- und Gewerbekammertages, Vom 9. April 1934,
Auf Grund des § 4 des Geseßes über den vorläufigen Aufbau des deutschen Handwerks vom 29, November 1933 (RGBl. 1 S. 1015) wird die Sabung des Deutschen Hand- werks- und Gewerbekammertages wie folgt geändert:
1. Jn § 9 Abs. 1 wird das Wort „einer“ gestrichen. 2. Dem S 13 wird folgender Absay angefügt:
Für den Vorsitzenden des Vorstands und seinem Stell- vertreter gilt § 15.
3. § 15 erhält folgende Fassung: :
Vorsißender des Vorstands ist der von dem Reichswirt- schaftsminister und dem Reichsarbeitsminister ernannte Führer der Spiyzenvertretung des deutschen Handwerks (Reichshandwerksführer).
_ Der Vorsigende hat einen Stellvertreter; Stellvertreter ist der von dem Reichswirtshaftsminister und dem Reichs- arbeitsminister ernannte Stellvertreter des Führers der Spitenvertretung des deutschen Handwerks (Stellvertreter des Reichshandwerksführers).
4. Jm § 18 werden die Worte „einen seiner“ durch das Wort
„leinen“ erseßt.
Berlin, den 9. April 1934.
Der Reichsarbeitsminister. Franz Seldte.
Der Reichswirtschaftsminister. Dr Schmitt
Verordnung über Felle und Häute. Vom 9, April 1934.
_ Auf Grund des Geseßes über den Verkehr mit indu- \triellen Rohstoffen und Halbfabrikaten vom 22. März 1934 (RGB[. 1 S. 212) wird verordnet:
8 1.
Zur Regelung und Ueberwachung des Verkehrs mit Fellen und Häuten der Nr. 153 des deutshen Zolltarifs, insbesondere zur Regelung und Ueberwachung ihrer Beschaffung, Verteilung, Lagerung, ihres Absaves und ihres Verbrauchs, wird eine Ueber- wachungsstelle für Felle und Häute mit dem Siy in Berlin errichtet.
Die Ueberwachungsstelle für Felle und Häute wird ins- besondere ermächtigt, für die Verarbeiter der in Mel 1 genannten Waren Höchstmengen festzuseßen, die innerhalb bestimmter Zeit- räume eingekauft werden dürfen. Sie kann auch Bestimmungen über die Hohe der Vorräte an diesen Waren erlassen, die von den Betrieben des Handels und der Verarbeiter gehalten werden dürfen.
8 2.
Die Ueberwachungsstelle ist rechtsfähig; sie wird vertreten durch den Reichsbeauftragten.
8 3,
Dem Reichsbeauftragten für die Ueberwachungsstelle steht ein Beirat zur Seite. Ein Mitglied dieses Beirats wird auf Vorschlag des Führers der Wirtschaft bestellt.
Der Beirat unterstüßt den Reichsbeauftragten in seiner Tätigkeit; er berät ihn bei Aufstellung der Geschäftsordnung und der Gebührenordnung, die der Genehmigung des Reichswirt- \haftsministers bedürfen:
Die Tätigkeit der Mitglieder des Beirats ist ehrenamtlich; ie haben auf Erstattung der ihnen entstehenden Unkosten nah
aßgabe der Gebührenordnung Anspruch.
84.
Der Reichsbeauftragte, sein Stellvertreter und die Mitglieder des Beirats sind zur Vershwiegenheit über solche nicht öffentlich bekannte T aer verpflichtet, die ihnen dur ihre Tätigkeit in der Ueberwachungsstelle für B und Häute bekannt werden.
Die Schweigepfliht wird durch die Abberufung niht aufgehoben. 8 6.
Die Ueberwachungsstelle wird als auskunftsberehtigte Stelle im -Sinne der Verordnung über Auskunftspfliht vom 13. Fuli 1923 (RGBl.T S. 723) bann: sie kann auh das persönliche Erscheinen eines Auskunsftspflichtigen anordnen.
8 6.
Sollten im Falle der Auflösung der Ueberwachungsstelle nah Abdeckung aller Unkosten Ueberschüsse aen sein, so werden diese vom Reichswirtschaftsminister nah Vorschlägen des Beirats für allgemeine Zwecke der Lederindustrie verwendet.
T Diese Verordnung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft.
Berlin, den 9, April 1934. Der Reichswirtschaftsminister, J. V.: Poss
Bekanntmachung.
Die Umsahsteuerumrehnungssäße auf Reichsmark für die nicht in Berlin notierten ausländischen Zahlungs- mittel werden im Nachgang zu der Bekanntmachung vom 3. April 1934 (Reichsanzeiger Nr. 77 vom 3. April 1934) für die Umsäße im Monat März 1934 wie folgt festgestellt :
Lfd. Nr. Staat Einheit RM 1 | Argentinien 100 Goldpesos 144,68 2! British-Hongkong 100 Dollar 97,15 3 | British-Ostindien 100 Nupien 96,39 4 | British-Straits-
Settlements 100 Dollar 149,83 5 Chile 100 Pesos 25,62 6 | China-Shanghai 100 Yian 86,97 7 E Mexito 100 Pesos 70,71 8 | Peru 100 Soles 60,46 9 | Südafrikanishe Union 1 Pfund 12/78 10 | Union der Sozialisti- 10 neue Nubel
hen Sowjetrepubliken (= 1 Tscherwoneßz) 21,71
Berlin, den 10. April 1934. Der Reichsminister der Finanzen. J. A.: Hedding.
Bekanntmachung.
Auf Antrag des Reichsministers für Volksaufklärung und ropaganda ist am 9. April 1934 die Zulassung folgender ilme widerrufen worden:
1, „Dex gelbe Paß“ der Deutsch-Russishen Film-
Allianz A. G.; 8 gan 2. Ly Büchse dex Pandora“ der Nero-Film
3. „Der Durhschnittsmann“ der Excelsior-Film Gin b: H, sämtlih in Berlin,
Die von der Filmprüfstelle Berlin unter dem 25. April 1928, 30. Januar 1929 und 14. Oktober 1931 ausgestellten Zulassungskarten Nr. 18 811, 21 540 und 30 079 sind ungültig.
Berlin, den 9. April 1934. Der Leiter der Film-Oberprüfstelle. Dr. Seeger.
Bekanntmachung.
Auf Grund der zweiten Verordnung des Herrn Reichs- verkehrsministers vom 21. Funi 1933 zur Durchführung des Geseßes vom 16. Funi 1933 zur Bekämpfung der Notlage der Binnenschiffahrt (RGBl, 11 S. 317) hat der Frachtenaus\{huß Stettin folgendes beschlossen:
1, Die Fracht von Gollnow nach Stettin unterhalb und um- gekehrt beträgt bei vollen Kahnladungen:
für Mauersteine einschl. Ein- und Ausladen 6,— RM f. Tausend,
Sd „o oa o E oe O P, ODEY ” Kohlen 0.0.0. 00.0 0 d E 0&0 2,20 y» p. t,
” Zement 00G 2,40 n P. b,
” Langholz ‘o 0000s 2,— » P. Festm., e Brennholz, naß. ca Tee e000 y PRgumm; s ú l E E E E r e
Nach Stettin oberhalb treten hierzu folgende Zuschläge: für Mauersteine « « 0,50 RM f. Tausend,
S s od o e d o O20 DEODAN
v O Seen (C E O O L O S ¿O O20 e DOUACIeT, » Brennholz, naß und trocken „ « 0,20 „ p. Raummeter.
2, Die Bruttofracht für besäumte Bretter beträgt bei geseßlichen Bedingungen für volle Finowmaßkahnladüngen von Pöliß nach Berlin unterhalb . „ « e 2,60 RM p. ebra, VUETUHRIO 5 a6 E E U 20 V Teltowfkanalkosten zu Lasten der Ware.
,” ” ” »
E
Bei vollen größeren Kahnladungen als Finowmaß tritt ein A \hlag von 10 Pfg. p. cbm, für unbesäumte Bretter ein Zuschla von 20 Pfg. p, cbm ein. 9
3, Die Frachten für Zement von Stettin und Oderstatione unterhalb und von Lebbin betragen bei freiem Ein- und Aus,
laden bei Posten von mindest. 2006 199—150 & 149—1004 nag). Auklläm , e» » « - RM 1,55 1,75 2,— 5 U D 1,90 2,10 » 0, Dentmin —. o s: 2,90 2,15 2,40 ” Malchin o ee 2. p 2,30 2,60 290 d E / tralsund « «+ « e 2,20 2,50 9 Wolga » “1 ' ,80 Mera s 1/80 2,10 2,30 elende «e s 1/30 1,50 1,70 » Se «e y» 1,40 1,60 1,80 » Rügenstationen, Hol i s e S p O 2,90 3,20 Bi s en 2/20 2,50 2,80 Wollin S p40 1,60 1,80 y Cammin, Dievenow y,y„ 1,70 1,90 2,10 » Barth, Martinshafen „ 2,50 2,90 3,20 y» Ribniß, Damgarten -„ 2,80 3,20 3,50
alles per Tonne.
Für Verladungen ab Finkenwalde tritt durhweg ein Zuschlag von 0,15 RM per Tonne ein.
__ Zur Berechnung kommt der in der Gesamtfracht jeweils am billigsten auskommende Frachtsat, d. h. z. B. der Frachtsaß für 199 biz 150 t gilt nur so lange, als die sich dabei ergebende Gesamtfracht nicht höher is, als wenn der Frachtsaß für 200 € zur Anwendung kommt,
Die Frachten zu 1 bis 3 sind zugleich Mindest- und Höchstfrachten und gelten ab 9. April d. J. bis auf weiteres.
Für verlangte Motorfahrzeuge erhöhen sich sämtliche Frachtsäße um 10%.
Dieser Beschluß ist von Aufsichts wegen bestätigt.
Stettin, den 7. April 1934.
Der Oberpräsident. — Wasserbaudirektion, Je Vi Wulle:
Preußen.
6 °/gige Preußische Staatsanleihe von 1928.
Bei der heute öffentlih bewirkten ersten Auslosung einer Endziffer dex 6zinsigen Preußischen Staatsanleihe von 1928
wurde die Ziffer0 gezogen.
Als ausgelost gelten aus jedem Wertabschnitt alle Schuld- verschreibungen, deren Nummer in der leßten (Einer-) Stelle die gezogene Ziffer hat. Die ausgelosten Schuldverschreibun- gen werden vom 1. August 1934 an mit 110 RM für je 100 Reichsmark Nennwert eingelöst, Die Einlösung exfolgt g Qn und Rückgabe der Schuldverschretbungen sowi noch nit fälligen Zinsscheine Nr. 13 bis 30 bei der Br: ßishen Staatsshuldenkasse und der Preußischen Staatsban! (Seehandlung) in Berlin oder außerhalb Berlins dur Ver- mittlung aller Preußischen Regierungshauptkassen und der Kreiskassen in Frankfurt (Main), Dortmund, Altona, Hagen, Duisburg und Wuppertal-Elbexfeld, nachdem die Kasse die ihr einzureichende Schuldverschreibung mit den noch nicht fälligen Zinsscheinen zur Anerkennung der Preußischen Staats \chuldenkasse eingesandt und deren Anweisung erhalten hak. Bei den Vermittlungsstellen außerhalb Berlins kann der Ein- lösungsbetrag nur dann mit Sicherheit am Fälligkeitstage abgehoben werden, wenn die Schuldverschreibung mit den noch nicht fälligen Zinsscheinen der Vermittlungsstelle wenig stens 2 Wochen vorher eingereicht wird.
Mit dem Fälligkeitstage der Schuldverschreibungen hört ihre Verzinsung auf. Der Betrag der etwa fehlenden Zins heine wird von dem Kapitalbetrag abgezogen. Der Anspru auf das Kapital erlischt, wenn die Schuldverschreibung nichk binnen 30 Jahren nah dem Fälligkeitstage zur Einlösung vorgelegt wird. Z
Bei der Einlösung der Schuldverschreibungen wird für jede geschuldete Reichsmark eine Reichsmark in geseßlichen Zahlungsmitteln gezahlt, wenn der Londoner Preis für 1 Kilogramm Feingold, umgerehnet nach dem Mittelkurse dex an der Berliner Börse vocgenommenen amtlichen Notie- rung für Auszahlung London, am 14. Fuli 1934 nicht mehr als 2820 und nicht weniger als 2760 Reichsmark beträgk. Falls derx Preis für 1 Kilogramm Feingold an diesem Tage außerhalb der angegebenen Beträge liegt, wird der Einlösung® kurs noch bekanntgegeben.
Berlin, den 9, April 1934.
Preußische Staats\huldenverwaltung.
Bekanntmachung,
Nach Vorschrift des Geseßes vom 10. April 1872 (Geseßsamml. S. 357) ist bekanntgemacht:
der Erlaß des Preußishen Staatsministeriums vom 13. März 1934 über die Verleihung des Enteignung rechts an die Ruhrgas-Aktiengesellshaft in Essen zum Bau einer Verbindungsferngasleitung aen der Gas fernleitung von Essen nah Vévectusen: iesdorf und der Gasfernleitung von Leverkusen-Wiesdorf nah Köln-Kal durch das Amtsblatt der Regierung in Düsseldorf Nr. 12
S. 125, ausgegeben am 24. Mäfkz 1934.
Werdet Mitglied
der N-S-VBolkswohlfahrt!
Neichs- und Staatsanzeiger Nr. 83 vom 10, April 1934. &., 3
E at gn der Zeit vom 1. bis 31, 3. 1934 von dem Preuß. Staatskommifsar für die Regelung der Wohlfahrtspflege genehmigte öffentlihe Sammlungen und Vertriebe von Gegenständen zu Wohlfahrtszweken, Wochenlibersicht der Reichsbank (Vgl. RdErl. v. 3:3, 1933 — [V W 6000a/3. 3, MBliV. 1 S. 269.) vit À. April 1924 — i —— - L m 7. Apr i g Name und Wohnort — Zu fördernder Geltungs- Gt ZE Zie Wiege n Klammern Fe E Abnahme gegen die E E ) 1 igte Werbeform . s des Unternehmers Wohlfahrtszweck batte berei 9 E l. Goldbestand (Barrengold) sowie in- und aus- é | ländishe Goldmünzen, das Pfund fein zu T ; Z J L ö 1392 Neiiiamarl bereit „L049 230 698 000 A2 i ais uu (— 6438 000) i L j : ; j : i nd zwar: 1 | Deutsche Kolonialgesellschaft Zugunsten ihrer bis zum | Preußen Vertrieb des von der Kolonialgesellshaft herausge- Goldk y A: Berlin W 35 Am Karlsbad 10 | Aufgaben 28. 2. gebenen Deutschen Kolonialkalenders 1935 im Wege E Da bei RM 185 961 000 1935 E ersanDs sowie durch Beauftragte der Ge- ausländischen Zentralnoten- “+2 ; ; , I, L A 4 s 44 737 000 9 | Geschäftsstelle „Saar-Verein“ | Zugunsten der Be- | bis zum Preußen Sammlung von Geldspenden durch Versand von Werbe- | 2, Sf rit : oa L 11 Stresemann- Pen des g en e i Persönlichkeiten und Firmen, bei Bestand an deckungsfähigen Devisen « « » .- (+- 7 4 000) straße ereins 1935 enen ein besonderes Jnteresse für die Arbeiten des | 3, i 2A O00 Johannisstift Berli h sten \ j Deuß E heat werden fann. E das edin ia evtan ia A R Én 59 970 000) g | Ev. „FohanniSU erlin- ugunsten seiner is zum reußen ammlung von Geldspenden durch Veröffentlichun b ; E 2e eas Schönwalder Wohlfahrtseinrich- A a Ausfrufen e E evangelishen Volkskreise N ) ‘e » sonstigen Wechseln und Sijeds „ 2 T Dre 000) Allee tungen 4 eitungen und Zeitschriften sowie durch Versand von | 4, deut S ceidemü 999 238 C Werbeschreiben an solche Personen, die schon bisher E x schen Scheidemünzen » « « « « 8 “2 273 000) Aue M e E, LUISObEn und Arbeiten des-| 5, » x Noten anderer Bänken . « s s“ « 9 039 000 S i i j Johannisstift gezeigt haben. 5 126 4 | Hilfsverein für Berufsarbeiter Zugunsten seiner bis zum | Preußen Sammlung von Geldspenden durch Versand von Werbe- | 6, Lombardforderungen « « F 70 2 O der Jnneren Mission e. V. Bestrebungen 31, 10, schreiben an Freunde des Vereins sowie durch Auf- ® ® (darunter Darlehen auf Reichs\haß- (— 73 659 000)
Berlin-Zehlendorf Burg- 1934 grafenstr. 15
5 | Schlesischer Krüppelfürsorge- | Zugunsten seiner bis zum verein e. V. Breslau X Wohlfahrtsarbeit 31, 10, Gärtnerweg 11 1934
6 | Zentralbibliothek für Blinde Zugunsten der Er-| bis zum Harburg 21 Adolphstr. 46 weiterung E 30, 9, neuerung der Bib- 1934
liothef i 7 | Alsterdorfer Anstalten, Erzie- | Zugunsten ihrer Für- | bis zum hungs- und Pflegeanstalten sorgearbeit 31, 10,
für Schwachsinnige und 1934 Epileptishe Hamburg-Alster- dorf Alsterdorfer Str. 440
8 | Grenzbüchereidienst e. V. Zugunsten seiner bis zum Berlin W 30 Neue Bay- Aufgaben 31, 10, reuther Str. 4 T 1934
9 | Reichsverband für Waisenfür- | Zugunsten seinex bis zum sorge, Deutsche Reichsfecht- Aufgaben 31, 10,
\chule e. V. Magdeburg 1934 Königgräßer Str, 6
rufe in den der Arbeit des Vereins nahestehenden Zeitschriften „Licht und Leben“, „Auf dein Wort“, „Hochweg“, „Heilig dem Herrn“, „Aufwärts“ und in einigen evangelischen Sonntagsblättern
Sammlung von Geldspénden durch Versand von Werbe- schreiben und Sammellisten an solhe Personen, die thr Jnteresse an den Arbeiten des Vereins durch Ge- währung von Spenden schon bisher bekundet haben.
Sammlung von Geldspenden durch Versand von bis zu 3000 Werbeschreiben an Persönlichkeiten, die hon bisher Jnteresje für die Bibliothek gezeigt haben.
Provinzen Nieder- u, Oberschles,
Preußen
Preußen Sammlung von Geld- und Sachspenden durch Versand von Werbeschreiben an solche Personen, die ihr Interesse an den Arbeiten der Anstalten durch Ge- währung von Spenden schon bisher dargetan haben, reif durch Veröffentlichung von Aufrufen in der
resse.
‘Sammlung von Geldspenden durch Versand von höchstens 5000 Werbeschreiben an Kreise, bei denen ein Jnteresse für die vom Grenzbüchereidienst ver- folgten Bestrebungen vorausgeseßt werden darf, sowie durch persönliche Besuche dieser Kreise durch zwei Vorstandsmitglieder,
Sammlung von Geld- und Sachspenden durch Zeitungs- aufrufe, Werbeschreiben und mündlihe Werbung unter Beschränkung der leßteren auf Angehung ein- zelner ausgewählter, für die Bestrebungen des Ver- bandes schon bislang interessierter Personen. Jm Reg.-Bez. Wiesbaden sind mündlihe Werbungen ausgeschlossen.
Preußen
Preußen
Irichtamtliches. Nus der Verwaltung.
Die alten Mietverträge bleiben bestehen.
Ein Referentenkommentar zum Deutshen Einheits-Mietvertrag.
Zu dem Deutschen Einheits-Mietvertrag hat der zuständige Sachbearbeiter im Reichsjustizministeriuum, Ministerialrat D v. Brandis, einen Kommentar veröffentlicht, der die Klarstellung ciner Reihe von Mißverständnissen bringt. Die große Bedeutung des Einheits-Mietvertrages liege, so sagt er u. a., nicht nur in der Tatsache des Friedens\chlusses zwishen Hausbesißern und Mietern, sondern auch darin, daß die Verbände nah Feststellung des Vertragstextes wegen der Jngangseßung des neuen Musters sich noch über eine Reihe von Punkten einig wurden. So sollen die noch im Handel befindlichen früheren Vertragsmuster möglichst mit größter Beschleunigung zurückgezogen werden. Auch wollen beide Verbände ihre Untergliederungen anhalten, nur noch den Deutschen Einheits-Mietvertrag, ergänzt durh die örtlih verz schiedene Hausordnung, auszugeben. Diese Grundsäße ‘sollen mög- lihst auch in den Fällen! zur Anwendung gebracht werden, in denen ein ablaufendex Mietvertrag verlängert oder ein gekündigter Mietvertrag von den gleichen Parteien erneuert wird. Es soll dann tunlichst das bisherige Formular durch das neue Vertrags- muster erseßt werden. Der Referent betont dann, daß übex den Charakter des Einheits-Mietvertrages noch vielfah Unklarheiten beständen. Besonders werde mitunter angenommen, daß für ab- wcichende Parteivereinbarungen kein Raum sei. Dies treffe nicht zu. Die Vereinbarungen der Verbände \chafften kein unmittel- bares Recht. Niemand sei gezwungen, sih des neuen Formulars zu bedienen. Wenn das Formular vevwendet wird, dann könne es in beliebiger Weise abgeändert oder ergänzt werden.
Die bisherigen unter Verwendung - der alten Formulare abgeschlossenen Mietverträge blieben bestehen. Keine Mietpartei föôönne vor Beendigung «dos Vertragsverhältnisses von dem anderen Partner verlangtn, daß der Vertrag „umgeschrieben“ und das bisherige Mietvertragsformular durch das neue — mit oder ohne Aenderungen — ersebt. werde. Auch bei Verlängerung eines abgelaufenen oder Erneuerung eines gekündigten Vertrages seien die Parteien durchaus frei. Die Vereinbarung wolle und könne die Parteien nicht hindern, hx Vertragsverhältnis so zu ordnen, wie es der Lage des einzelnen Falles am besten ent- spricht. Was erreicht werden solle und erreicht werden würde, sei, Hausbesiber und Mieter immer mehr dahin zu führen, daß ein Vertragsabshluß nicht einseitig oder vorwiegend die Jnteressen des einen Teils berüdcksihtigen dürfe,
“Bei Erörterung der Einzelbestimmungen des Einheits- Mietvertrages sagt der Referent u. a., daß, wenn die Parteien keine abweichende Bestimmungen treffen, die JFnstandhaltungs- pfliht und die Haftung für Mängel der Mieträume dem Ver- mieter obliegt. Für alle die Räume, - die noch den Vor- \hriften des Reichsmieten-Geseßes und des Mietevschuß-Geseßes unterworfen sind, hätten die Bestimmungen des Deutschen Einheits-Mietvertrages insoweit keine Geltung, wie sie von den geseßlichen Vorschriften zum Nachteil der Mietex abweichen. Dies gelte besonders für die Höhe und die Art der Zahlung des ‘Miet- dinses, für die JFnstandseßungspfliht und Au tuna des Miet- verhältnisses. So könne der Vermietex, in diesen Fällen die Auf- lösung des Mietverhältnisses nux aus den im Mietenrschußgeseß vorgesehenen Gründen und lediglich in dem dort zugelassenen Verfahren verlangen. Auch die übrigen Schußvorschriften blieben unberührt.
Vis -30, April Spenden-Abzug für den Steuer- abschnitt 1934 beantragen!
Fn einem Runderlaß über Einzelfragen zur Einkommen-
steuer weist der Reichsfinanzminister u. a. darauf hin, daß nach en Veranlagungsrichtlinien für 1933 der Wunsch, die Arbeits-
spende vom Einkommen abzuseßen, {pätestens bis zum 30. April 1934 geltend gemacht werden muß. Das beziehe sih auf die Falle, in denen ein Steuerpflichtiger Arbeitsspende in einem im Fahre 1933 endenden Steuerabschnitt geleistet hat und den Annahme- wert der Spende vom Einkommen des Steuerabschnitts 1933 (1932/33) abgeseßt wissen will, Soweit ein Steuerpflichtiger Arbeitsspende in einem im Fahre 1934 endenden Steuerabschnitt leistete (3. B. Landwirte im Steuerabschnitt vom 1. Fuli 1933 bis 30. Juni 1934 oder Gewerbetreibende im Steuerabschnitt vom 1. Oktober 1933 bis 30, September 19834), könne der Annahme- wert der Spende erst vom Einkommen des Steuerabschnitts 1934 abgeseßt werden. Der Abzug werde also erst bei der Anfang 1935 stattfindenden Veranlagung für die im Fahre 1934 endenden Steuerabschnitte berücssihtigt. Das Verlangen, den Spenden- betrag vom Einkommen des Steuerabschnitts 1934 (1933/34) ab- zuseßen, müsse unter Hingabe des Spendenscheins beim Finanz- amt auch in diesen Fällen Wätestens bis zum Ablauf des 30. April 1934 gestellt sein. teuerpflichtige, die den Antrag später stellen, fönnen, da Nachsicht für die Versäumung der Frist nicht gewährt wird, den Annahmewert der Spende vom Einkommen des Steuer- abschnitts 1934 nicht abseßen. Der Minister empfiehlt, die Steuerpflichtigen rechtzeitig auf diese Fristen hinzuweisen und so zu verfahren, daß steuerlihe Vergünstigungen nur für Spenden ewährt würden, die bis zum 31. März 1934 geleistet wurden. Fr bemerkt noch, daß die steuerliche Eng für Spenden, die gemäß dem Arbeitsspendengeseß durch Abzug vom Arbeits- lohn und von- Aufsichtsratsvergütungen nah dem 31. März 1934 eleistet werden, gleihfalls wegfällt. Die Arbeitgeberbescheinigung für N PORENMEr kann aber noch bis Anfang 1935 abgegeben werden.
Kunst und Wissenschaft.
Von derx Preußischen Akademie der Künste.
Die Preußishe Akademie der Künste wird ihre diesjährige Frühjahrsausstellung am Sonnabend, den 14. April d. J. mittags 12 Uhr, eröffnen. Es werden in ihr neben eimer Kollektivausstellung für den kürzlih verstorbenen stellver- tretenden De Professor A ugust Kraus \Werke der Malerei und Plastik lebender Künstler gezeigt. Î
Am Sonnabend von 2 Uhr ab ist die Ausstellung dem Publikum zugänglich. Die Besuchszeiten sind täglih (auch Sonns- tags) von 10 bis 5 Uhx. Der Eintrittspreis beträgt nur 50 Rpfg. Füx Künstler und Studierende die Hälfte.
Spielplan der Berliner Staatstheater. Mittwoch, den 11. April 1934,
Siaatsoper: Madame Butterfly. Dirigent: Preuß. Beginn: 20 bis nah 22/4 Uhx.
Schauspielhaus: Die Heimkehr des Bruck. Begin: 20 bis 2214 Uhr.
Matthias
Staatstheaternachrichten.
Gustaf Gründgens hat Shakespeares „Komödie der JILLUNFEN (n sittey NAG Una von Hans Rothe für das Staatstheater angenommen, Unter der. Regie von Lothar Müthel
wird besonders der darstellerishe Nachwuchs des Staats8theaters
in größeren Rollen herausgestellt.
wehsel NM 34 000) 7. e e deckungsfähigen Wertpapieren « « - 358 518 000 (+ 8 732 000) 330 864 000 (— 627 000) 535 077 000 (+4 24 208 000)
e A eiden Weripaieren. » «a #. 9, s R Ha Ali ooo Passiva.
C v aa ooo 0 150 000 000 2, Reservefonds: (unverändert) a) géseßliher Reservefonds » «ov ooa os 67 262 000 i (unverändert) b) Spezialreservefonds für künftige Dividenden- zahlung s . s . . . . s s s - « s s . . 40 254 000 i U (unverändert) e Oa a a on 06s 365 281 000 (unverändert)
3 475 039 000 (— 199 591 000) 502 056 000 (— 45 354 000) 156 013 000 | (+ 11 250 000)
Erläuterwngen: Nah dem Ausweis dexr Reichs= bank vom 7. April 1934 hat sich in der verflossenen Bankwoche die gesamte Kapitalanlage der Bank in Wechseln und Schecks, Lombards und Wertpapieren um 3172 Mill. auf 3741,9 Mill. RM vermindert. Jm einzelnen haben die Bestände an Handelswechseln und -hecks um 192,2 Mill. auf 2951,6 Mill. RM, an Reichsshaÿwehseln um 60,0 Mill. auf 30,1 Mill. RWM, an Lombardforderungen um 73,7 Mill, auf 70,8 Mill. RM abge- nommen, dagegen die Bestände an deckungsfähigen Wert-= papieren um 8,7 Mill. auf 358,5 Mill. RM zugenommen. Die Bestände an sonstigen Wertpapieren zeigen mit 330,9 Mill. RM eine Abnahme um 0,6 Mill, RM. An NReichsbanknoten und Rentenbankscheinen zusammen sind 211,5 Mill, *RM in die Kassen dex Reichsbank zurügeflossen, und zwax hat sih der Ums lauf an Reichsbanknoten um 199,6 Mill. auf 3475,0 Mill. RY, derjenige an Rentenbankscheinen um 11,9 Mill. auf 343,8 Mill. RM vermindert. Dex Umlauf an Scheidemünzen nahm im 610 Mill, auf 14412. Mill b Die Beltande dex Reichsbank an Rentenbankscheinen haben sich auf 65,1 Mill Reichsmark, diejenigen an Scheidemünzen unter Be- rücksichtigung von 0,7 Mill. RM neuausgeprägter und 2,4 Mill. RM wiedereingezogener auf 229,2 Mill. RM erhöht. Die fremden Gelder zeigen mit 502,1 Mill. RM eine Abnahme um 45,4 Mill. RM. Die Bestände der Reichsbank an Gold und deckungsfähigen Devisen haben sich um 4,6 Mill. auf 240,7 Mill. RM vermindert. Fm einzelnen haben die Goldbestände um 6,4 Mill. auf 230,7 Mill. RM abgenommen, dagegen die Bestände an deckungsfähigen Devisen um 1,9 Mill. auf 10,0 Mill. RM zugenommen. Die Deckung der Noten betrug ant 7. April 6,9 vH gegen 6,7 ‘vH in der Vorwoche.
3, Betrag der umlaufenden Noten « « « «5 4, Sonstige täglich fällige Verbindlichkeiten « « 5. Sonstige Passiva
Parlamentarische Nachrichten.
Zwei neue Reichstagsabgeordnete.
Jn der Zusammenseßung des Deutschen Reichstags sind einige auf Todesfälle zurückgehende Aenderungen eingetreten. FÜr den an den Folgen eines Auto-Unfalles verstorbenen Reichstags» abgeordneten Preußischen Staatsrat v. Morozowicz ist der Landwirt v. Blücher-Wolkow in den Reichstag eingetreten, ür den ebenfalls kürzlih verstorbenen SS-Gruppenführer und
hef des SS-Stabes Preußisher Staatsrat Seidel-Ditt- mar \ch der SS-Stabsführer in Berlin Luckne x.
Handelsteil.
Die Arbeitsgemeinschast der Lagerhalterx tagte.
Jn Berlin fand die diesjährige außerordentlich stark besuchte Mitglicderversammlung der Spivenorga1nisationen der Lagerhaus- unternehmungen und Umschlagsbetriebe Deutschlands, der Ars beitsgemeinschaft der Lagerhalter Deutschlands E. V. statt, Mit Ausnahme von Direktor Dr. Hermann Schmidt, Hamburg, der sein Mandat als Vorstandsmitglied niedergelegt hatte, wurde dex Vorstand in seiner bisherigen Zusammenjeßung ivieder- gewählt; an Stelle des Ausgetretenen wurde Direktor Kemn18§, Hamburg, in den Vorstand berufen. Die Saßungen der Vrganl- sation wurden auf das Führerprinzip umgestellt und durch einen Paragraphen, dex ein Ehrengericht für die Organisation vor- sieht, ergänzt. Jm Laufe der Verhandlungen ergriff Konsul Ohlendorf, Mitglied des Reichsverkehrsrats, das Wort, der die zum Ausdruck gekommenen Wünsche der Lagerhalter entgegen- nahm und versprach, sich für berehtigte Belange des Gewerbes einzuseßen. Der Präsident des Reichsfachstandes, Direktor Dr. Ludwig Doeberl, sprah über die Zusammenseßung des Reichsfachstandes des Deutshen Speditionsgewerbes;, er ver- sprach der Arbeitsgemeinshaft Schuß und Ünterstüßung des Reichsfachstandes und ersuchte alle Lagerhalter, welche bisher nicht Mitglied der Arbeitsgemeinschaft sind, sih nunmehr diejer anzuschließen. Außenseiter werden in Zukunft nicht mehr ans» erkannt und bei Behörden zurückgewizsen.
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