1934 / 90 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 18 Apr 1934 18:00:01 GMT) scan diff

Zwickau, Sachsen, [3425] Fn das Musterregister ist heute ein

getragen worden: Nr. 444, Firma Förster & Borries in Zwickau, 1 ver siegelter Umschlag mit 1 Muster für einen Kalender-Tagesabreißblock, Flä chenerzeugnis, Geschäftsnummer Föbo Ultra T 1480, Fahre Schußfrist, an gemeldet am 6. April 1934, vormittags 11 Uhr 50 Minuten.

Amtsgeriht Zwickau, 11. April 1934.

7. Konkurse und Bergleichssachen.

Aachen. Konfurs8eröffnung. [3638] Ueber das Vermögen 1. der Witwe Wilhelm Goeke, Katharina geb. Funken, i Aacheit, Johanniter]: 16, 2. des Kaufmanns Karl Funken in Aachen, Maria-Theresia-Allee 17, ist am 14. April 1934, mittags 12 Uhr, das Konkursver fahren eröffnet worden. Verwaltex ist der Rechtsanwalt Dr. Vaassen in Aachen. Offener Arrest mit Anzeigefrist bis zum 5. Juni 1934. Ablauf der An- meldefrist an demselben Tage. Erste Gläubigerversammlung am 3. Mai 1934, vormittags 10 Uhr, und allgemeiner Prüfungstermin am 28. Funi 1934, vorm. 10 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle. Aachen, den 14. Apuil 1934. Amtsgericht. Abteilung 4. - Bautzen. 13639] Der Antrag der früheren Fnhaberin eines Papierwarengeshäfts Elfriede Lindner in Bauten, Kaiserstraße 2, Über ihr Vermögen das Vergleichsverfahren zur Abwendung des Konkurses zu eröff- nen, wird abgelehnt. Zugleich wird ge- mäß § 24 der Vergleichsordnung heute, am 13. April 1934, nachmittags 4,30 Uhr, das Konkursverfahren über das Vermögen der Antragstellerin eröffnet. Konkursverwalter: Rechtsanwalt Dr. Herrmann Il in Bauten. Anmeldefrist bis zum 11. Mai 1934. Wahltermin am 11. Mai 1934, nahmittags 3%| Uhr, Prüfungstermin am 25, Mai 1934, nahmittags 314 Uhr. Offener Arrest mit Anzeigepflicht bis zum 11. Mai 1934, Amtsgeriht Bauten, 13. April 1934,

Bocholt. _ [3640]

Ueber das Vermögen der Weberei- gesellschaft mit beshränkter Haftung zu Bocholt ist heute, am 13. April 1934, 17 Vhr, der Konkurs eröffnet. Konkurs- verwalter ist der Rechtsanwalt Dv. Fsert in Bocholt. Offener Arrest mit An- zeigepfliht und Anmeldefrist bis zum 8. Mai 1934, Erste Gläubigerversamm- lung am 11. Mai 1934, 11 Uhr, int hiesigen Amtsgericht, Zimmer Nr. 6. Prüfungstermin am 25. Mai 1934, 11 Vhxr, daselbst.

Bocholt, den 13. April 1934.

Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

Bocholt, [3641]

Ueber das Vermögen der Komman- ditgesellshaft in Firma Fos. Wiethold in Bocholt ist heute, am 13. April 1934, 17 Uhr, der Konkurs eröffnet. Konkurs- verwalter ist der Rechtsanwalt Dr. Jsert in Bocholt. Offener Arrest mit Anzeigepfliht und Anmeldefrist bis zum 8. Mai 1934. Erste Gläubigerver- sammlung am 11. Mat 1934, 10/4 Uhx, im hiesigen Amtsgericht, Zimmer Nx. 6, Prüfungstermin am 25. Mai 1934, 104 Uhr, daselbst.

Bocholt, den 13. April 1934. Geschäftsstelle des Amtsgerichts. Demmin. [3642]

Konkursverfahren. E Ueber den Nachlaß des am 23. März

1934 in Demmin verstorbenen, zuleßt in Demmin wohnhaft gewesenen Bälker- meisters Friedrich Kruse wird heute, am 14. April 1934, vormittags 9,45 Uhr, das Konkursverfahren erössnet. De Bücherrevisor Wiedemann in Demmin, Adolf-Hitler-Str. 14 a, wird zum Kon- kursverwalter ernannt. Konkursforde- rungen sind bis zum 4. Mai 1934 bet dem Gericht anzumelden. Es wird zur Beschlußfassung über die Beibehaltung des ernannten oder die Wahl eines an deren Verwalters sowie über die Be stellung eines Gläubigerausschusses Und eintretendenfalls über die im § 132 der Konkursordnung bezeichneten Gegen- stände und zur Prüfung der angemel- deten Forderungen auf den 11, Mai 1934, 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer 8, Termin anberaumt. Allen Pexsonen, welche eine zur Kon- kursmasse gehörige Sache in Besiy haben oder zur Konkursmasse etwas s{huldig sind, wird aufgegeben, nichts an den Gemeinschuldner zu verabfolgen oder zu leisten, auch die Verpflichtung auferlegt, von dem Besiße der Sache und von den Forderungen, für welche sie aus Der Sache abgesonderte Befriedigung in An- spruch nehmen, dem Konkursverwalter bis zum 4. Mai 1934 Anzeige zu machen,

Demmin, den 14. April 1934.

Das Amtsgericht.

Fallersleben, | __ [3643]

Uebex den Nachlaß des verstorbenen Rechtsanwalts und Notars Wilhelm Ar- nemann in Fallersleben wird heute, am 9, April 1934, 9,40 Uhx, Konkurs ev öffnet, da der Nachlaß des Verstorbenen übershuldet ist. Konkursverwalter:

Rechtsanwalt Grimme in FallerslebEn,

Heitteälhauvelsrögisterbeilage zum Neichs- ünv Staaisänzeiger Nr.

Konkursforderungen sind bis zum 14, Mai 1934 beim Gericht anzumelden. Termin zur Beschlußfassung über Bei- behaltung des ernannten oder Wahl eines neuen Verwalters, Wahl eines Gläubigerausschusses und eintretenden falls über die in §8 132, 134 und 137 der Konkursordnung bezeichneten Ge- genstände und Termin zur Prüfung an- gemeldeter Forderungen am 31. Mai 1934, 10 Uhr, vor dem Amtsgericht in Fallersleben, Hindenburgplaß Nv. 4, T, Stokwerk, Zimmer Nr. 5. Wer eine zur Konkursmasse gehörige Sache besißt oder zur Konkursmasse etwas schuldet, darf nichts an die Erben des Schuld- ners verabfolgen oder leisten und muß den Besiß der Sache und die Forderun- gen, für die er aus der Sache abge- sonderte Befriedigung verlangt, dem Verwalter bis zum 14, Mat 1934 anzeigen.

Amtsgericht Fallersleben, 7. April 1934.

Forst, Lausitz. [3644] Konkursverfahren.

Ueber das Vermögen des Fabrik-

besizkers Max Hohlfeld in Forst

(Lausiß) ist heute, am 14. April 1934, vorm. 10 Uhr, das Konkursverfahren eröossnet. Konkursverwalter ist Kauf- mann Ernst Wendt in Forst i. L. Kon- kursforderungen sind bis zum 9, Mai 1934 anzumelden. Erste Gläubigerver- sammlung am 11. Mai 1934, vorm. 11/4 Uhr, und allgemeiner Prüfungs- termin am 1. Juni 1934, vorm. 114! Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle, Bahnhof- straße Nr. 54, Zimmer Nr. 10. Offener Arrest mit Anmeldefrist bis 9, Mai 1934. Amtsgericht Forst (Lausit), den 14. April 1934,

Frankfurt, Main. [3645]

Ueber den Nachlaß des am 22. Juni 1930 zu Frankfurt a. M.-Seckbach ver- storbenen, dortselbst zuleßt Wilhelms-

höher Str. 206 wohnhaft gewesenen Kaufmanns Konrad Franz Luß ist

heute, am 9. April 1934, vorm. 9,45 Uhr, das Konkursverfahren eröffnet worden. Der Rechtsanwalt Dr. Frit Pape in Frankfurt a. M., Bieber- gasse 9, ist zum Konkursverwalter er- nannt worden. Arrest mit Anzeige- frist bis 11. Mai 1934. Frist zur An- meldung der Forderungen bis zum 15. Mai 1984. Bei Anmeldung Vor- lage in doppelter Ausfertigung drin- end erforderlich. Erste Gläubtigerver- E rinlina 11. Mai 1934, 10 Uhr. All- gemeiner Prüfungstermin 29. Mai 1934, 10 Uhr, hier, Zeil 42, II. Stock, Zimmer Nr. 48.

Frankfurt a. M., den 9, April 1934.

Amtsgeriht. Abt. 42.

Guítentag. [2646] Konkursverfahren.

Veber das Vermögen des Schuh- machermeisters Anton Kniejski in Guttentag wird heute, am 13. April 1934, nahmittags 18 Uhr, das Kon- kursverfahren eröffnet. Konkursver- walter: Kaufmann Bruno Klaschka in Groß Strehliß. Konkursforderungen sind bis zum 8, Mai 1934 bei dem Ge- richt anzumelden. Erste Gläubigerver- sammlung am 2, Mai 1934, vorm. 10 Uhr; Prüfungstermin am 19. Mai 1934, vorm. 10 Uhr. Offener Arrest mit Anzeigepfliht bis zum 8. Mai 1934. Amhtsgeriht Guttentag, den 18. April 1934,

Königsberg, Pr, [3647|

Ueber das Vermögen a) der Firma Otto Preuß Nachf., Kommanditgesell- schaft in - Königsberg, Pr. Sattler- gasse 36, Þ) der Frau Gertrud Hund- hammer geb, Kaminski in Königsberg, Pr., Kaiserstr. 46, ist am 9. April 1934, 12,80 Uhr, das Konkursverfahren er- öffnet. Konkursverwalter: Dipl.-Kfm. Dr. Riederer, Königsberg, Pr., Trag- heimer Kirxchenstr, 56. Anmeldefrist bis 15, Mai 1934. Erste Gläubigerver- sammlung am Montag, den 30. April 1934, 10 Uhr, Zimmer 240. Allgem. Prüfungstermin am Mittwoch, den 30. Mai 1934, 9!s Uhr, Zimmer 240. Offener Arrest mit Anzeigepflicht bis 277 April 1904.

Amtsgeriht Königsberg, Pr. Icöónigsberg, Pr, [3648]

Veber das Vermögen des Schneider- meisters Friß Grohnert in Königsberg, Pr., Schloßstr. 1, ist am 10. April 1934, 13,25 Uhr, das Konkursverfahren er-

öffnet, Konkursverwalter: Kaufmann Walter Schwikal, Königsberg, Pr.,

Mendels\sohnstr. 8, Anmeldefrist bis 8, Mai 1934. Erste Gläubigerversamm- lung am Freitag, den 4, Mai 1934, 10 Uhr, Zimmer 240, Allgem. Prüfungs- termin am Donnerstag, den 24. Mai 1934, 9 Uhr, Zimmer 240, Offener Arrest mit Anzeigepflicht bis 30, April 1934. Amtsgeriht Königsberg, Pr.

Miinchen. Bekanntmachung. [3649]

Ueber den Nachlaß des am 19, Ok- tober 1933 îin München verstorbenen Architekten Freytag, Hans, München, Bürkleinstraße 9/2, wurde am 13. April 1934, vormittags 10 Uhr, der Konkurs eröffnet, Konkursverwalter: Rechtsan- walt Ludwig Hofmann,. München, Herzog-Wilhelm-Str. 4. Offener Arrest nach Konk.-Ordg. § 118 mit Anzeige- frist bis 7. Mai 1934 ist erlassen. Frist zur Anmeldung der Konkursforderungen

1m Zimmer T41/IV, Pxinz-Ludwig-Stx.9,

bis 4, Mai 1934. Termin zur Wahl eines anderen Verwalters, eines Gläubiger- ausschusses und wegen der in Konk.- Ordg. 88 1832, 134 und 137 bezeichneten Angelegenheiten und allgemeiner Prü- fungstermin: Samstag, den 12. Mai 1934, vormittags 9 Uhr, Zimmer 722/11, Prinz-Ludwig-Str. 9, in München.

____ Amtsgeriht München,

Geschäftsstelle des Konkursgerichts.

Oehringen. [3650] Konkurseröffnung über den Nachlaß der Rosine Vogelmann geb, Mövöhrle in Unterheimbach am 18. April 1934, 11 Uhr. Konkursverwalter: Bezirks- notar Joos in Maienfels. Konkurs- forderungen sind bis 2, Mai 1934 beim Amtsgeriht Oehringen anzumelden. Erste Gläubigerversammlung (Wahl- termin) und Beschlußfassung gemäß SS 132, 134. K.-O. und Prüfungstermin am Samstag, 12. Mai 1934, 10 Uhr, vor dem Amtsgericht Oehringen. Offe- ner Arrest mit Angzeigepfliht an den Konkursverwalter bis 2, Mai 1934, Württ, Amtsgericht Oehringen.

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Oettingen, Bayern. [3651]

Das Amtsgericht Oettingen (Bay.) hat über den Nachlaß des am 6. Fanuar 1934 in Oettingen verstorbenen Kauf- manns Emanuel, Louis, am 14. April 1934, vormittags 10 Uhr, den Konkurs eröffnet. Konkursverwalter: Rechts- anwalt Müller in Oettingen. Offener Arrest ist erlassen. Anzeigesrist in dieser Richtung: 15. Mai 1934 einschließli. Frist zur Anmeldung der Konkurs- forderungen bis 23, Mai 1934 einschließ- lih bestimmt. Termin zur Wahl eines anderen Verwalters und Bestellung eines Gläubigerausschusses, dann über die in 88 182, 134, 187 der Konkurs- ordnung bezeichneten Fragen ist auf Freitag, den 18. Mai 1934, 3 Uhr nach- mittags, anberaumt, Dex allgemeine Prüfungstermin ist auf Montag, den 28. Mai 1934, vorm. 10 Uhr, festgeseßt.

Geschäftsstelle des Amtsgerichts Oettingen (Bay.)

Saalfeld, Ostpr. [3652] Ueber das Vermögen des Kaufmanns Otto Grade in Saalfeld, Ostpr., wird

heute, am 11. April 1934, mittags 12 Uhr, das Konkursverfahren - er- offnet. Konkursverwalter: Kaufmann

Emil Dieser in Saalfeld, Ostpr. An- meldefrist für Konkursforderungen und offener Arrest mit Anzeigefrist bis 4. Mai 1934. Erste Gläubigerversamm- lung und allgemeiner Byisungstermin un 7. Mai 1934, vormittags 914 T. Amtsgeriht Saalfeld, Ostpr.

Arnstadt. Schlußtermin. [3653]

Jn dem Konkursverfahren über das Vermögen der Firma Arnstädter Brief- umschlagfabrik Paul Winkler G. m. b. H. in Arnstadt wird zur Prüfung der nahträglich angemeldeten Forde- rungen, zur Abnahme der Schlußrech- nung des Verwalters und zur Erhe- bung von Einwendungen gegen das Schlußverzeihnis auf den 12. Mai 1934, 9 Uhr, Termin vor dem unter- zeihneten Gericht, Zimmer 12, anbe- raumt,

Thüringishes Amtsgericht Arnstadt. Deutsch Eylau. [3654] Konkursverfahren.

Das Konkursverfahren über das Ver- mögen des Kaufmanns und Gastwirts

Alfons Liebenthal in Gr. Peterwiß wird nah erfolgter Abhaltung des

Schlußtermins hierdurch aufgehoben. Deutsh Eylau, den 28. März 1934. Amtsgericht.

Driesen. [3605] Das Konkursverfahren über das Ver- mögen des Kaufmanns Otto Pahl in Driesen, Holmstr. 1, wird nah erfolg- ter Abhaltung des Schlußtermins hier- mit aufgehoben. Driesen, 12. April 1934. Amtsgericht.

Fritzlar. [3656]

In dem Konkursverfahren über das Vermögen a) der Firma Joseph Mark Nachfolger in Frißlar, b) des Kauf- manns Julius Foseph, jeßt in Frank- furt a. M., c) des Kaufmanns Moriß «oseph, jeßt Gemünden a. d, Wohra, ist die Vornahme der Schlußverteilung genehmigt und gemäß § 162 K-O. zur Abnahme der Schlußrehnung, zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen, zur Erhebung von Ein- wendungen gegen das Schlußverzeichnis und nach Anhörung der Gläubiger zur Festseßung der Vergütung und Aus- lagen des Gläubigerausshusses Schluß- termin bestimmt auf Dienstag, deu 8. Mai 1934, 104 Uhr.

Frißlax, den 6. April 1934.

Das Amtsgericht.

Grossschönau, Sachsen. [3658]

Das Konkursverfahren über das Ver- der Firma C. G. Fährmann, Fabrikation von Krleiderstoffen und Frottierwaren in Großschönau, und deren alleinigen Fnhabers, des Kauf- manns Carl Gustav {Fährmann daselbst, wird nah Abhaltung des Schlußtermins hierdurch aufgehoben.

Großschönau, den 12. April 1934.

Das Amtsgericht,

mögen

89 vort 17. April 1934, S. 8

Halle, Saale. [3667]

Jn dem Konkursverfahren über den Nachlaß des am 25. 11. 1931 in Halle a. S. verstorbenen Kaufmanns und Diplomingenieurs Dur.-cFng. Ludwig Weiß in Halle a. S., Reilstr. 82 a, ist der Schlußtermin auf den 18. Mai 1934, 9 Uhr, vor dem Amtsgericht, hier, Adolf-Hitler-Ring Nr. 13, Erd- geschoß, Zimmer Nr. 42, bestimmt. Der Termin dient zur Abnahme der Schluß- rechnung des Verwalters, zur Erhebung von Einwendungen gegen das Schluß- verzeichnis der bei der Verteilung zu berucksichtigenden Forderungen und zur Beschlußfassung der Gläubiger über die niht verwertbaren Vermögensstücke so- wie zur Anhörung der Gläubiger über die Erstattung der Auslagen und die Gewährung einer Vergütung an die Mitglieder des Gläubigeraus|chufses.

Halle a. S., den 13. April 1934,

Das Amtsgericht. Abt. 7.

KarIsruhe, Baden. [3659] Das Konkursverfahren über das Ver- mögen des Alfred Schloß, Hoch- und Tiefbauten in Karlsruhe, wurde nah Abhaltung des Schlußtermins aufge- hoben. Karlsruhe, den 12. April 1934. Geschäftsstelle des Amtsgerichts. A 7.

Königsberg, Pr. [3660]

Das Konkursverfahren über das Ver- mögen des Fngenieurs Franz Lemke, Königsberg, Pr., Mittelanger 16, ist nah erfolgter Abhaltung des Schluß- termins aufgehoben.

Amtsgericht Königsberg, Pr., den 6. April 1934.

Lauban. [3661]

Das Konkursverfahren über das Ver- mögen der BVleih- und Appretur-An- stalten A. G. in Lauban wird nach erfolgter Abhaltung des Schlußtermins hierdurch aufgehoben.

Lauben, den 10. April 1934,

Das Amtsgericht.

Mannheim. [3662]

Das Konkursverfahren über das Ver- mögen der Firma Fungbusch-Garage G. m. b. H. in Mannheim wurde man- gels Masse eingestellt. Mannheim, den 10. April 1934. Amtsgericht. B.-G. 5.

Meissen. [3663] Das Konkursverfahren über das Ver- mögen der Frau Emma Lina verw. Lehmann geb, Reihmuth in Meißen, alleinige FZnhaberin der eingetragenen Firma E. L. Lehmann & Sohn in Meißen, wird nach Abhaltung des Schlußtermins hierdurch aufgehoben. Amtsgericht Meißen, 13. April 1934.

Nürnberg. [3664] Das Amtsgeriht Nürnberg hat mit Beschluß vom 12. April 1934 das Kon- kursverfahren über das Vermögen des Kaufmanns Karl Zanzinger in Nürn- berg, Untere Baustr. 2 a, Alleininhabers der Firma Kemmather & Zanzinger, Trote 87, p in Nürnberg, Diventol straße. 37, mangels Masse eingestellt. Geschäftsstelle des Amtsgerichts. Oberhausen, Rheinl, [3665] Konkursverfahren.

‘Das Konkursverfahren über das Ver- mögen des Kaufmanns Emil Lieber- mann in Oberhausen, Rhld., Markt- straße 74, wird nah erfolgter Abhal- M Schlußtermins hierdurch auf- gehoben.

Amtsgericht Oberhausen (Rhld.). Offenburg, Baden, [1869] Bekanntmachung.

Im Konkursverfahren über das Ver- mögen des Kaufmanns Carl Kahn 1, Offenburg, Jnhabers eines Manufaktur- warengeschäfts in Offenburg, Lange Straße 31, jeßt Mülhausen i. Els., soll mit Genehmigung des Konkursgerihts die Schlußverteilung vorgenommen werden. Verfügbar sind 4406,82 RM. Die bevorrehtigten Forderungen sind bereits befriedigt. Zulberücsichtigen sind nur noch die nihtbevorrechtigten For- derungen în Höhe von 6969,94 RM. Das Schlußverzeichnis is in der Ge- schäfts\stelle des Amtsgerichts I, Offen-

burg, niedergelegt.

Offenburg, den 7. April 1934.

Der Konkursverwalter : Dipl.-Kfm. Wilh. Hugger.

Pforzheim. [3666] Das Konkursverfahren über das Ver- mögen des Kaufmanns Bruno Reichel, Schuhvertretungen in Pforzheim, Zäh- ringer Allee 124, ist am 4. April 1934 nah § 204 K.-O. eingestellt worden. Pforzheim, den 11, April 1934. Amtsgericht. A IV. Rastenburg, Ostpr. [3667] Das Konkursverfahren über den Nachlaß des verstorbenen Rechtsan- walts Dr, Maximilian Trüßschler von Falkenstein aus Rastenburg wird nah erfolgter Abhaltung des Schlußtermins hierdurch ausgehoben Amtsgericht Rastenburg, 11. April 1934.

Ratibor. Beschluß. [3668] Das Konkursverfahren über das Ver-

mögen: 1. der offenen Handelsgesell- shaft Sollich und Co. Zuckerwaren-

fabrik in Ratibor, 2. deren Fnhaber,

die Kaufleute Friß Sollih und Franz Duda in Niedane, Kreis Ratibor, wird

M, E

nach erfolgter Abhaltung des [

termins hierdurch aufgehoben. FOlub

Amtsgeriht Ratibor, den 12, April 1934. 8 N 4a/33.

Reutlingen. [3669] Durch Beschluß vom 3, April 1934 wurde das Konkursverfahren über das Vermögen des Eugen Beck, Konfek- tionärs, früher in Reutlingen, nah Abhaltung des Schlußtermins aufge- hoben. j Amtsgericht Reutlingen.

Ruhland. Konkursverfahren. [3670] Jn dem Konkursverfahren über das Vermögen des Kaufmanns Max Voigt in Ruhland ist der Schlußtermin auf den 11. Mai 1934, 9 Uhx, vor dem Amtsgericht, hier, Zimmer Nr. 4, be- stimmt. Der Termin dient zur Ab- nahme der Schlußrehnung des Ver- walters, zur Erhebung von Einwen- dungen gegen das Schlußverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksihtigen- den Forderungen und zux Beschluß- fassung der Gläubiger über die nicht verwertbaren Vermögenss\tücke sowte zur Anhörung der Gläubiger über die Erstattung der Auslagen und die Ge= währung einer Vergütung an die Mit- glieder des Gläubigerausschusses. Amtsgeriht Ruhland, 5. April 1934.

Stmtigart, [3671]

Das Konkursverfahren über das Ver- mögen der Firma Rapid-Druterei G. m. b. H. in Stuttgart, Rotebühl- straße 41, Hths., wurde am 10. April 1934 nach Abhaltung des Schlußter- mins aufgehoben.

Württ. Amtsgeriht Stuttgart T.

Velbert, Rheinl. [3672] Das Konkursverfahren über das Ver- mögen des Tiefbauunternehmers Karl Ko O in Velbert wird nah er- eder Abhaltung des Schlußtermins ierdurxch aufgehoben.

Velbert, den 26. März 1934,

Das Amtsgericht.

Weilheim. Bekanntmachung. [3673] Das Konkursverfahren über das Ver- mögen der ehem. Strandkaffeepächterin Luiie Haaser in Bernried wurde nah S des Schlußtermins aufgea ben. , Weilheim, den 12, April 1934. / Geschäftsstelle des Amtsgerichts Weilheim (Obb.).

Aachen, [3674] Ueber das S nbgen der Firma ¡Rheinische Möbelfabrik Kirfel & Kai ¿sex in Aachen, Kommanditgesellschaft, wurde am 13. 4. 1934 gerihtlihes Vergleichsverfahren eröffnet. Ver- trauensperson: Rechtsanwalt Dr. Vogel in Aachen, Vergleichstermin: 11. 5. 1934, 10 Uhr, Zimmer 512. An-= trag auf A des Vergleichsver- ahrens nebst Anlagen und Ergebnis er Ermittlungen des Gerichts stehen auf der Geschäftsstelle des Gerichts zur Einsicht der Beteiligten. Aachen, Amtsgericht, Abt. 4.

Annaberg, Erzgeb. [3675] Zur Abwendung des Konkurses über das Vermögen der Firma C. A. Sie= ert Nachf., Kommanditgesellshaft Fabrikation von Strümpfen und Pos samenten Buchholz in Sa. und deren persönlich haftenden Gesellschafter, Kaufmann Georg Rudolf Vogler in Buchholz i. Sa., Karlsbader Str. 1083, wivd heute, am 11. April 1934, vor- mittag 8 Uhr, das gerichtliche Ver=- S M Gel res Guio person: Herr eshaftsführer Fri Schreck, hier. Vergleichstermin am L 1934, vormittags 9 Uhr. Die Unter- lagen liegen auf der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten aus. Amtsgeriht Annaberg, 11. April 1934,

Freiburg, Breisgau, [3676]

Ueber das Vermögen des Otto Dien- ger, vorm. Gastwirt der Jnselgast- stätte „„Feierling“ in Freiburg i/Br., wurde heute vormittag 11 Uhr das Vergleichsverfahren zur Abwen- dung des A eroffnet. Ver- trauensperson ist Dr. Wolfgang Stu- der in Freiburg i. Br., Belfortstr. 211 Vergleichstermin 1 am Montag, den 30. April 1934, vorm. 11 Uhr, vor dem Amtsgericht, T. Stock, Zim- mer 143, Saal IT.

Sreiburg i. Br., den 12, April 1934.

Amtsgericht. A! 1,

Hameln. [3677]

Veber das Vermögen der Firma Josef Koch und deren Fnhabers, Kauf- mann osef Koh in Hameln, Deister- straße 68, M ou 13. April 1934, 18 Uhr, das Vergleichsverfahren zux Abwen- dung des Konkurses eröffnet worden. Der Kaufmann August Albert in Hameln, eid 3, ist zur Ver- trauensperson ernannt. Termin zur Verhandlung über den Vergleihsvor- shlag is auf Sonnabend, den 5, Mai 1934, 9 Uhr, vor dem Amtsgeriht èîn Hameln, Zimmer Nx. 26, anberaumt. Der Antrag auf Eröffnung des Verfahrens nebst filien Anlagen und das Ergebnis der weite- ren Ermittlungen By auf der Ge- schäftsstelle zur Einsiht der VBeteilig- ten niedergelegt.

Hameln, 13, AÞpril 1934.

Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

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Deutscher Reichsanzeiger

Preußischer Gta

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Erscheint an jedem Wochentag abends. Bezugspreis durch die Post monatli 2,30 X einschließliß 0,48 Æ4 Zeitungsgebühr, aber ohne Bestellgeld; für Selbstabholer bei der Geschäftsstelle 1,90 ÆXK monatli. Alle Postanstalten nehmen Bestellungen an, in Berlin

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Ir. 90

JFuhalt des amtlichen Teiles, Deutsches Reich.

Bekanntmachung über den Londoner Goldpreis. |

Achte Verordnung zur Durchführung der- Verordnung über die Devisenbewirischaftung. Vom 17. April 1934. ,

Vierte Verordnung zur Devo1senbewirtschaftung (Aenderung der R für die Devisenbewirtschaftung). Vom 17. April 1934.

Verbot der öffentlihen Vorführung eines Bildstreifens.

Preußen.

Ernennungen und sonstige Personalveränderungen. u Viehseuchenpolizeiliche Anordnungen des Regierungspräsidenten

in Oppeln.

RNeichs8bankgirokonto

B Hf

Im Nichtamtlichen Teil is eine Aufstellung über den Stand der s{hwebenden Schuld des Deutschen Reichs am 28, Februar 1934 und am 31. März 1934 und der Betrag der ausgegebenen Steuergutscheine veröffentlicht.

Mmtliches.

Deutsches Reich.

Bekanntmachung über den Londoner Goldpreis

gemäß § 1 der Verordnung vom 10. Oktober 1931 zur

Aenderung der Wertberehnung von Hypotheken und

sonstigen Ansprüchen, die auf Feingold (Goldmark) lauten (RGBl. 1 G. 569).

Der Londoner Goldpreis beträgt am 18. April 1934

für eine Unze P «ooo oe» == 135 8h 4 d, in deutsche Währung nah dem Berliner Mittel-

kurs für ein englishes Pfund vom 18, April

1934 mit RM 12,85 umgerehnet . « =.RM 86,9516, bai ein Gramm Feingold demnah « « « = Piñea 52,2128, n deutshe Währung umgerechnet « « « « = RM 2,79596.

Berlin, den 18. April 1934. Statistische Abteilung der Reichsbank, Speer.

Achte Verordnung

zur Durchführung der Verordnung über die Devisenbewirt= schastung.

Vom 17. April 1934,

Auf Grund von § 42 der Verordnung über die Devisen- bewirtschaftung vom 23. Mai 1932 (RGBl. I S. 231) in der Fassung des Geseyes zur Aenderung der Verordnung über die Devisenbewirtschaftung vom 16. Februax 1934 (RGBl, I S. 92) wird verordnet:

ALtcl:1. S

(1) Die Freigrenze von. 200 Reichsmark für einen Kalender- monat 21 der Verordnung über die Devisenbewirtschaftung) wird auf 50 Reichsmark herabgeseßt.

(2) Die Reichsstelle für Devisenbewirtschaftung kann allgemein zulassen, daß im Reiseverkehr natürliche Personen, die ausscließ- lih im Fnland ihren Wohnsiß oder gewöhnlihen Aufenthalt haben, näher zu bestimmende Zahlungsmittel bis zum Gegenwert von weiteren 150 Reichsmark innerhalb eines Kalendermonats ohne Genehmigung ins Ausland oder Saargebiet überbringen oder sih nachsenden lassen.

SA

(1) Die Freigrenze 21 derx Verordnung über die Devisen- bewirtshaftung; L 1 dieser Verordnung) gilt nicht für die Ver- sendung odex Ueberbringung von Reichsmarxknoten (Reichsbank- noten, Rentenbankscheine, - Privatbanknoten) oder, inländischen Goldmünzen ins Ausland, ins Saargebiet oder aus dem Fnland in die badishen Zollausshlußgebiete. Die Vorschrift des § 1 Abs. 2 der Fünften Durhführungsverordnung vom 20. Fuli 1933 (RGBl. 1 S. 531) tritt insoweit außer Kraft.

(2) Die Ae geeuae gilt ferner nicht für die nah §8 5 bis 9 und 15 bis 17 der Verordnung über die Devisenbewirtschaftung genehmigungsbedürftigen Handlungen. |

8 3. __§ 21 Abs. 3 der Verordnung über die Devisenbewirtschaftung gilt für den Erwerb ausländischer Zahlungsmittel durch minder- jährige Personen entsprechend, wenn diese einen amtlichen Reise- paß besißen oder in dem amtlihen Reisepaß eines Elternteils eingetragen sind.

L

Die Vorschrift des § 36 Abs. 6 Saß 4 der Verordnung über die Devisenbewirtschaftung (in der Fassung des Artikel 1 Ziffer 3

32,

Verlin, Mittwoch, den 18. April, abends

Anwendung, în denen eine Freigrenze nicht besteht oder der versandte Betrag die Freigrenze éberfdcettet.

Ae I 85. Nux mit Genehmigung darf ein Fnländer Wertpapiere, die unter seinem Namen füx ihn oder zugunsten eines anderen Jnländers oder zugunsten einex natürlihen Person, die nah dem 3. August 1931 Aûslänitder oder Saarländer geworden ist (Auswanderer), in einem Dèpot im Ausland ruhen, im Ausland aushändigen oder in ein anderes Depot umlegen lassen, | S6 j

Liefert eine Person, die nicht Devisenbank ist, Wertpapiere im Fuland bei einer Person an, die gewerbsmäßig Wertpapiere verwahrt oder den Handel mit Wertpapieren betreibt oder ver- mittelt, 1 bedarf die Aushändigung oder Umlegung der Wert- papiere jowie eine im Zusammenhang mit der Anlieferung der Wertpapiere erfolgende Leistung der Genehmigung. Das Er- fordernis der Genehmigung entfällt, wenn die Reichsbank auf Grund einer nah § 31 der Verordnung über die Devisenbewirt- shaftung oder nah § 7 dieser Verordnung erstatteten Anzeige eine Unbedenklichkeitserklärung abgegeben hat,

8 7. Die in § 31 der Verordnung über die Devisenbewirtschaftung vorgeschriebene Anzeige kann statt an die Stelle Ph Devisen- bewirtshaftung an die Reichsbank oder eine von dieser bestimmte andere Stelle erstattet werden, Die Anzeige is schriftlich zu erstatten. 4

Für die Vorschrift des § 2 der Vierten Durchführungsver- ordnung vom 9. Mai 1933 (RGBl. [1 S. 278) stehen Reichs- s{huldbuchforderungen Wextpapiexen glei.

S 9,

(1) Fn den Fällen der §8 5 und 6 Ii Verordnung gilt § 29 dex Verordnung über die Devisenbewirt]schaftung entsprechend.

(2) Die in 88 36, 38, 39 der Verordnung über die Devisen- bewirtshaftung angedrohten Strafen und sonstigen Maßnahmen finden auch auf Zuwiderhandlungen gegen §8 5, 6 dieser Verord- nung Anwendung.

Artikel Il,

8 10,

Die Reichsstelle für Devisenbewirtshaftung und die Stellen für Devisenbewirtschaftung können mit bindender Wirkung fest- stellen, ob eine Person für die Devisenbewirtshastung JFnländer, Ausländer oder Saarländer ist,

Wetter IYV.

S 11 Ein Fuländer, dem von einer Stelle für Devisenbewirtschaf- tung s{hriftlih mitgeteilt worden ist, daß ihm für ein bestimmtes Geschäft oder für bestimmte Arten von Geschäften devisenrechtliche Genehmigungen nicht erteilt werden können, oder dem eine allge- meine Genehmigung zur Leistung von Zahlungen oder Wür Vornahme sonstiger genehmigungsbedürftiger Handlungen für bestimmte Arten von Geschäften entzogen worden ist, darf für dieses Geschäft oder für solhe Arten von Geschäften Verpflich- tungen, deren Erfüllung einer devisenrehtlihen Genehmigung

bedarf, niht eingehen. g 18

(1) Jn den Fällen des § 11 gilt § 29 der Verordnung über die Devisenbewirtschaftung entsprechend. : :

(2) Bei Zuwiderhandlungen gegen die Vorschrift des § 11 finden die in §8 37 bis 39 der Verordnung über die Devisenbewirt- [haftung angedrohten Strafen und sonstigen Maßnahmen An-

wendung. ALtibel V: 8 13. Artikel T der Durhführungsverordnung vom 283. Mai 1932 (RGBl. 1 ‘S. 238) in der Fassung der Vierten Durchführungs- verordnung wird wie folgt geändert: 1, Jn §& 1 Abs. 2 wird folgendes angefügt: e) Forderungen in inländischer Währun oder Saarländer sowie für solche gegebene Wechsel und Schecks, i 2 f) inländishe auf Reichsmark, Goldmark oder einen Sach- wert lautende Wertpapiere, die der Pflichtige unent- geltlich von ‘einem Ausländer erwirbt. 2. Jn § 1 Abs. 3 ist an Stelle der Worte „im Rahmen der Freigrenze“ zu seßen: „auf Grund der Bestimmungen über die Freigrenze 21 der Verordnung über die Devisen- bewirtshaftung)“. 3, Jn § 2 Abs. 1 ist im ersten Halbsay hinter „F 1 Abs. 2“ einzufügen: „a bis e“, 4. § 3 Abs. 1 erhält folgende Fassung: s F Werden der Reichsbank auf Grund der §§ 1, 2 Werte angeboten, die noch nicht fällig sind, so kaun sie von dem Verlangen der sofortigen Uebertragung zu- nächst absehen und von dem Pflichtigen verlangen, daß er die Werte zu dem erstmöglihhen Zeitpunkt fällig macht. Der Pflichtige hat in diesem Fall den bei Fällig- keit in ausländisher Währu1g eingehenden Erlös der

gegen Ausländer orderungen etwa

atsanzeiget;

Anzeigenpreis für den Naum einer fünfgespaltenen 3 mm hohen und do mm breiten Beile 1,10 #XK, einer dreigespaltenen 3 mm hohen und 92 mm breiten

Berlin 8W. 48, Wilhelmstraße 32. Alle Druckaufträge sind auf ein- s beshriebenem Papier völlig druckreif einzusenden, insbesondere ist arin au unterstrihen) oder durch Sperrdruck (besonderer Vermerk am Rande) hervorgehoben werden sollen. Befristete Anzeigen müssen 3 Tage vor dem Einrückungstermin bei der Geschäftsstelle eingegangen fein.

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eile 1,85 A. Anzeigen nimmt an die Geschäftsftelle

ch anzugeben, welhe Worte etwa durch Fettdruck (einmal

Postschectkonto: Berlin 41821 1 934

Währung ein, so ist dies der Reichsbank binnen dret Tagen anzuzeigen, wenn nicht eine Mitteilung nah § 19 zu erstatten ist.

5, Fn § 3 Abs. 2 sind die Worte „in ausländisher Währung” zu streichen; an Stelle des Wortes „bestens“ sind die Worte „im Ausland“ zu seten.

S 14.

Forderungen in inländisher Währung gegen Ausländer oder Saarländer, die im Zeitpunkt des Jnkrasttretens dieser Ver=- ordnung bestehen, sind der örtlih zuständigen Reichsbankanstalt (unmittelbar oder durch Vermittlung einer Devisenbank) bis zum 15. Mai 1934 anzubieten und auf Verlangen zu verkaufen und u übertragen. Die Bestimmungen des Artikels T der Durch- a daverorbmna vom 23. Mai 1932 in der Fassung des § 13 dieser Verordnung, insbesondere auch die Strafbestimmungen, finden entsprechende Anwendung.

Berxlin, den 17. April 1934.

Der Reichswirtschaftsminister. L S Q E Der Reichsminister der Finanzen. Graf Schwerin von Krosigk.

Vierte Verordnung

zur Devisenbewirtshaftung (Aenderung der Richtlinien für Devisenbewirtschaftung). Vom 17. April 1934. Auf Grund von § 35 Abs. 1 der Verordnung über die Devisenbewirtschaftung vom 23. Mai 1932 (RGBL. I S. 231) in Verbindung mit der Verordnung über die Schaffung einer Reichsstelle für Devisenbewirtschaftung vom 19. De= zember 1933 (RGBl. I S. 1088) wevden im Einvernehmen mit dem Reichsminister der Finanzen und dem Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft die Richtlinien für die Devisenbewirtschaftung vom 23. Juni 1932 (RGBVl. 1 S. 317) in dex Fassung der Zweiten und Dritten Verordnung zur Devisenbewirtschaftung vom 9. Funi und 7. Dezember 1933 (RGBl. I S. 363 und 1045) wie folgt geändert: 1. Jn Abschnitt T Nr. 18 ist an Stelle von „20 000 Reichsmark“ zu seßen: „10 000 Reichsmark“, 2, Abschnitt Il Nr. 24 erhält folgende Fassung:

24. Eine Genehmigung zur Versendung oder Unter- bringung von Reichsmarknoten oder inländishen Gold- münzen ins Ausland, ins Saargebiet oder in die badi- hen Zollaus\chußgebiete darf nicht erteilt werden.

Genehmigungen zur Ueberweisung eines Betrages ins Ausland oder ins Saargebiet berechtigen nicht zur Versendung oder Ueberbringung von Reichsmarknoten oder inländishen Goldmünzen.

3, Fn Abschnitt Il Nr. 40 Abs. 1 wird folgender Say 3 an-

gefügt: e R Die Vorschrift des Sat 2 gilt niht für die Um- legung von Auswandererguthaben; eine Genehmigung zur Umlegung solcher Guthaben zu der Konversionskasse für deutshe Auslandsshulden oder zu der Deutschen Golddiskontbank fann erteilt werden, wenn eine Unbe- denklichkeitsbesheinigung des zuständigen Finanzamts beigebracht wird, aus der hervorgeht, daß Steuerrü-

stände des Auswanderers nicht bestehen.

4. Abschnitt Il Nr. 44 Say 2 erhält folgende Fassung:

Die Gutschrift darf nur auf gesperrtem Konto er- folgen, es sei denn, daß nah den sonst geltenden Vor- chriften für derartige Leistungen eine Gutschrift auf mp Konto oder eine Zahlung an die Konverstionskasse Pee deutshe Auslandsschulden vorgesehen ist. Soweit ie Gutschrift nur auf gefperrtem Konto erfolgen darf, gilt die Vorschrift der Nr. 58 Sag 2 nicht; eine Ge- nehmigung zur Umlegung solcher Guthaben zu der Kon- versionsfasse für deutshe Auslandsschulden oder zu der Deutschen Golddiskontbank kann erteilt werden, wenn es Lu nicht um Guthaben nah § 18 der Verordnung über ie Devisenbewirtshaftung handelt.

5. Abschnitt IT Nr. 62 zu b) und Nr. 64 fallen weg.

6. Fn Abschnitt 11 Nr. 74 Abs. 3 wird am Ende folgendes angefügt: i i A n) für die Anlieferung von Wertpapieren der in §8 5, 6

der Devisenverordnung genannten Art.

7. Abschnitt Tl Nr. 76 fällt weg. Statt dessen wird folgendes eingefügt:

Zu 8 6 der Ahten DurchführungSsSverord nung:

76. Eine Genehmigung nah § 6 der Achten Durch- führungsverordnung ist niht erforderlih in den Fällen der N 74 /

8. Hinter Abschnitt IT Nr. 78 wird folgendes eingefügt: Zu §5 der Ahten Durhführungsverordnung:

79. Eine Genehmigung nah § 5 der Achten Durch- führuagsverordnung ist nicht erforderlich,

a) wenn die Wertpapiere zugunsten desselben Berech- tigten in das Depot einer Devisenbank umgelegt

Reichsbank anzubieten und auf Verlangen zu verkaufen

des Geseßes vom 16. Februar 1934) findet auch in den Fällen

und zu übertragen. Geht der Erlös in inländischer

werden;

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