1934 / 98 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 27 Apr 1934 18:00:01 GMT) scan diff

Neichs- und Staatsanzeiger Nr. 98 vom 27. April 1934. S. 2

Frachten für Rohzudcker.

Vreslau/Stettin . . s“ . . . . Q . . . . . . /Hamburg Magdeburg S 0:0: 6-0 9.60 0-0. F /Tangermünde A Abschläge: Zuschläge: Von Maltsch « RM 0,10 per b Von Ohlau « « RM Sieiliaw. ¿ 09 e D Gi «L O S u De « x : Cosel/H. s Frachten für Weißzudckter. S Breslau, Stettin o 0 T 0 Gas e 2 0-99 RM /Verlili + aa s oor. " /Hamburg Magdeburg L E E E E /Tangermünde : Abschläge: Zuschläge: Von Maltsch - RM 0,10 per b Von Ohlau « « RM Steinau e O20 Í e “on N s h Glo au * Ü 30 , E . \ O » D L l Kleinwasserzushläge für Roh- und Weißzucker. Tauchtiefe unterhalb Breslau. Ab 1,39 m bis 1,30 m 2 m L208 L O A Lo Ln 40° 099 m 0,9075 50% 08m. OSOD Ad e 00 60% L 0,79 0 Hot DIE Abnahmeverpflichtung auf. Die Abfertigungsgebühr beträgt durchweg 40 Pfg. je be Lade- und Löschzeiten geseßlich, evtl: Ueberliegegeld wird mit 00°, Aufschlag zu den geseßlichen Beträgen erhoben. Die Frachtraten gelten ab sofort bis 31. Dezember. 1934, Für Berechnung des Kleinwasserzuschlags is die unterhalb Breslau festgeseßte Tauchtiefe maßgebend. : L : Frachtgeschäfte über den 31. Dezember 1934 hinaus dürfen nicht etätigt werden. S : 9 Sämtliche Uebernahmen sind auf Grund der Säße und Bedin- gungen des Frachtenausschusses Breslau zu tätigen. / Vorstehender Beschluß wird mit Wirkung vom 6. April 1934 bestätigt. Breslau, den 17. April 1934. Der Oberpräsident dex Provinz Niederschlesien, Chef der Oderstrombauverwaltung,

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RM 4,50 per & 7,20 per t

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10% 20% 30% 40%

Beschluß des Frachtenausschusses Breslau.

Der Frachtenausshuß Breslau, Unterabteilung C „Güterverkehr auf der Oder“, Fachgruppe Ton, Steine, Kies und Erden, hat auf Grund der Verordnung des Herrn Reichsverkehrsministers zux Errichtung von Frachten- ausschüssen vom 23. März 1932 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 74 S. 2) am 5. April 1934 folgendes beschlossen:

Frachten für Blauton unD Kapselsherben in ganzen Kahnladungen bei vollschissigem Wasserstand, Uebernahme- Schiffer- fracht anteilsraht io t is + RM 3,45

( M alt artin ab Fahn Ma d

et Aan Stellt a s 5 Boißenburg und Ham- burg (ausshließlich Hamburger Bugsierkosten, die dem Schiffer vom Empfänger gesondert zu ver- allen D) s Ce es 0,80 n 5,00

Die Kleinwasserzuschläge werden wie folgt gestaffelt:

ab 1,39 m bis 1,30 m “1025 1200, L200 e 2095

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L, I 30% „109008 L O 40% Bei einer Tauchtiefe unter 1 m hören die Abnahmeverpflich- tungen auf.

Frachten für gebrannten Schieferton in ganzen Kahnladungen bei vollshissigem Wasserstand. Uebernahme- Schiffer- fracht anteilfraccht je t je b RM 3,35 RM 3,10

ab Kahn Maltsch-Hafen bis frei Kahn Stettin Lübeck bzw. Siems b O s 0/00 2020 _ M Hamburg S 0/80 n 3,— Die Bugsierkosten in Hamburg sind dem Schiffer vom Empfänger ge- sondert zu vergüten.

Die Kleinwasserzuschläge werden wie folgt gestafselt:

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ab 1,39 m bis 1,30 m , 10% Le O S L SDES 1,19 m " 1,10 Im e d E S E 30% L009 m, L E 4 40% Bei einer Tauchtiefe unter 1 m hören die Abnahmeverpflich- tungen auf. Vorstehender Beschluß wird mit Wirkung von heute bestätigt. Breslau, den 17, April 1934. Der Oberpräsident dex Provinz Niederschlesien. Chef der Oderstrombauverwaltung.

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Beschluß des Frachtenausschusses Breslau, Abt, Güterverkehr, Unterabteilung „Warthe und Netze“,

Der Frachtenausshuß Breslau, Abt. Güterverkehr, Unterabteilung „Warthe und Neße“, hat auf Grund der Ver- ordnung des Herrn RNeichsverkehrsministers zur Errichtung von Frachtenaus\shüssen vom 23. März 1932 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 74 S, 2) am 14. Februar 1934 folgendes beschlossen:

Die am 12, Yftober 1933 für Warthe und Neße festgeseßten und gemäß dem Schreiben des Herrn Oberpräsidenten der Provinz Schlesien vom 2. November 1933 O. P. II Illa 7617 T 11 und 21. Februar 1934 O. P, II IITa 402/1331 T 11 bestätigten Frachten bleiben mit Ausnahme derjenigen für Getreide ab Station I ri für Holz ab allen Stationen unverändert bis 30. Juni 1934 in Kraft.

Für Getreide ab Station Usch werden die im Frachttarif vom 12, Oktober 1933 vorgesehenen Frachtsäße mit Gültigkeit bis 30, Juni 1934 um O E erhöht.

Die im Frachttarif vom 12. Oktober 1933 unter c) vorgesehenen Frachtsäße für Holz werden mit Gültigkeit bis 30, Juni 1934 durch folgende erseßt bzw. ergänzt,

Frachtsätze für Holz. Frachtsäße in RM je Festmeter und Raummeter nach Berlin unterhalb, j

Sortiment:

Ki-Stammholz und Stammware . «e oooooo 2,80 Bes. Bretter nah Einzelmaß, Kantholz, Weichholz, Schnitt- material, Grubenholzg. « «e o o ooooo 0000 2,35 Unbes. Seitenbretter 2,90 Unbej. Kistenbretter. « « e « o o o ooo 2,55 Bes. Bretter nach Flächenmaß ° 2,15 Hartholzschnittmaterial (unbes,) . 3,30 Weichbrennholz, Spaltkloben und Rundknüppel 1,40 Fichten und Kiefern, Schleifholz . 1,50 Hartbrennholz, Spaltkloben und Rundknüppel 1,55 Hartholzrundkloben . « « . - - E70 Kiefernschnittmaterial nah Blockmaß V ,

Stakschalen 04. . « « - «o o. «0 S .. Gespaltene Buchenkloben, Essigholz unter 14 em Spaltfläche 1,70

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Schwerin Dt. Landsberg Driesen Kreuz Filehne

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2,50 2900 365 186 060 085 070 3,10 2,70 2,30 3,50 1,50 1,65 1,70 1,85 2,20 1,65 1,85

Zuschlag in S Able

Abgangsstelle. na r rage a

BangeN Hamburg bis ober- A 9

Usch Magde- Hochzeit halb Stettin burg Hochzeit

§70 440 L (0600 0,85 000 320. 390 1W.-00 08 0,75 n 10 E E 085 C s A0 A Ia Lad 170 205 08 ‘085 000. 0% 105 2936 085 088 00 045 2 2406 1040 05000 216 10 1 06 00 020 250-910 E 050 - 0,76 0,60

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' Die Frachtsäße für Schnittmaterial gelten einschließli Einladen und Verstauen durch den Schiffer. Bei der Entladung muß dey

Schiffer mit seinem Bootsmann behilflich sein. frei Ufer zu stellen. Im übrigen ge gütung von Liegegeld un | Vorstehender Beschluß wird hiermit bestätigt,

Breslau, den 17, April 1934.

Brennholz ist, wie üblich, durch den Schiffer einzuladen und zu verstauen und am Entladeort

lten hinsichtlich der Tauchtiefe die gleichen Bedingungen wie bei der Fachabteilung Getreide; hinsichtlih der Ver- d Winterzuschläge die im Holzhandel üblichen Bedingungen,

Dex Oberpräsident dex Provinz Niederschlesien, Chef der Oderstrombauverwaltung. S B Sea V

Beschluß des Frachtenausshusses Breslau.

Dex Frachtenaus\huß Breslau, Unterabteilung O „Güterverkehr auf der Oder“, Fachgruppe Ton, Steine, Kies und Erden, hat auf Grund der Verordnung des Herrn Reichsverkehrsministers zur Errichtung von Frachten- ausschüssen vom 23, März 1932 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 74 S, 2) am 2, Februar 1934 folgendes beschlossen:

ür Schüttsteine, Schotter, Splitt, Pflaster- und G Ee Werksteine ab Kahn Malt h-Hafen nach folgenden Kilometerstrecken

der Warthe-Einteilung

Schifferfraht Abfertigungsgebühr Gesamtfracht km je t je t je 6 312,5—343,2 2,75 0,20 2,95 289 —312,5 3,05 0,20 3,25 263 —289 3,40 0,20 3,60 229,2—263 3,80 0,20 E 4,00

ab Kahn Maltsh-Hafen bis frei Kahn Sein / 2 9 0,20 3,05 Berlin-Oberspree 3,10 0,20 3,30 Hamburg « - 5 4,70 0,20 4,90

Die in Hamburg entstehenden Bugsierkosten sind den Schiffern besonders zu vergüten.

Für Pflaster- und Werksteine, die im Fahrzeug sorgsam behandelt und geseßt werden müssen, erhöhen s{ch vorgenannte Uebernahme- Ae U o es RM 0,30 je & zugunsten des Schiffers.

iv Rit. [rur Ege iveovi ¿UIE [Ug JeItgeleßt:

bei Auslastung des Kahnes RM 0,20 je k 0,40 6

. 00 9 S 6-0..8 010: 0 c

von 1,39 m bis 1,30 m ae 1,20 m D 6 9 1 1 1,10 m é 008 1,00 m : ° s 0807 6 0,90 m : 120 1

Für Ladungen nach unterhalb Fürstenberg a. d. O. in Richtung Stettin und Warthe-Stationen 9 bei Nichtvollauslastung der Fahrzeuge der nächsthöhere Kleinwasserzuschlag.

Der Beschluß tritt mit dem Tage der Veröffentlichung in Kraft.

Vorstehender Beschluß wird hiermit bestätigt.

Breslau, den 19, April 1934.

Der Oberpräsident der Provinz Niedexschlesien, Chef dex Oderstrombauverwaltung. J. V.t Hohberg i, V.

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Beschluß des Frachtenausschusses Breslau,

Die Güterabteilung des Frachtenausscusses Breslau, Unterabteilung C „Güterverkehr auf der Oder“, Fachgruppe Getreide- und Mühlenfabrikate, hat auf Grund dec Ver- ordnung des Herrn Reichsverkehrsministers zur Errichtung von Frachtenaus\hüssen vom 23. März 1932 (Deutscher Reichsanzeiger Nx, 74 S. 2) am 13. April 1934 folgendes beschlossen:

Getreide- und Mühlenfabrikate in Kahnladungen. Grundfracht Breslau—Stettin . « « « + «- « e e «e - o 4,50 RM unterhalb (von Züllchow bis Odermünde) 470 5 s Fürstenberg, unterhalb 420 ,y " " y oberhalb 440 y # a Tal. s €90 7 iw p Fürstenwalde . 490 D Berlin, oberhalb 510 Ip j Unter alD 0/90 u Zet 500 ie Spandau, Potsdam 080, 5 S 00 5 i Brandenburg v. d, Schl, 6,20 -*, " D Schl, 6,30 9

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Ohlau « RM 1,— Maltsh i Brieg - y 4/60 Gienat p04 Oppeln » 2,—- G Cosel v 2,90 Neusalz S Krappiß Ô d. 2/20 Ta 5 Für Malz und Hafer bei Beladung ohne Kleinwasserzuschläge plus 30 Pfg. je t. Kleie wie Schwergetreide, jedoch nicht über 50 vH der Ladung. Abfertigungsgebühr 0,40 RM je t.

Kleinwasserzuschläge. Tauchtiefe unterhalb Breslauzt

ab 1,39 bis 1,30 M006 1,29 m ., 1,20 m ; 10m O Ó 1,09 V 00m . 0,99 m 0,90 m i: 0,89 7) 0,80 . . . . 6. , 0,79 m hört die Abnahmeverpflichtung auf.

Zux Berechnung der Kleinwasserzuschläge ist die unterhalb Breslau festgeseßte Tauchtiefe maßgebend, wobei der Tag des Fracht- abschlusses zu gelten hat. Der nächstfolgende Werktag ist erster Ladetag.

Ladezeit und Löschzeit geseßlih; Ueberliegegeld geseßlich plus 50% Zuschlag. /

Ladet der Schiffer an mehreren Stationen ein, so erhält er für das gesamte Quantum die Fracht der Anfangsstation, abzüglich dex eingesparten Schleusenzölle. Desgleichen umgekehrt bei Entladung die Fracht der Endstation für das gesamte Quantum.

Es dürfen der Kundschaft nur nah Frachtenausshußbedingungen Frachtsäße offeriert werden, und zwar entweder

ab Waggon Einladestelle oder frei Kahn.

Die Frachtraten gelten ab 14. April 1934 bis 30. September 1934.

Frachtgeschäfte über den 30. September 1934 hinaus dürfen nicht getätigt werden. E

Für Eilgut, das in Eilfahrzeugen verfrachtet wird, ist auf obige Säße ein Zuschlag von mindestens RM 0,50 je t zu erheben.

Vorstehende Beschlüsse treten am Tage der Bestätigung in Krafk.

Vorstehender Beschluß wird hiermit bestätigt. Breslau, den 20. April 1934, Der Oberpräsident der Provinz Niederschlesien. Chef der Oderstrombauverwaltung. B So era B

Bekanntmachung.

Die am 26. April 1934 ausgegebene Nummer 45 des Reichsgeseßblatts, Teil T, enthält:

das Geseß über die Ermäßigung von Patentjahresgebühre vom 24. April 1934; O eg NNtem,

das Geseß über die freiwillige Gerichtsbarkeit und andere Rechtsangelegenheiten in der Wehrmacht, vom 24. April 1934;

das Geseß über die Lohnzahlung am nationalen Feiertag des deutshen Volkes, vom 26. April 1934;

den Erlaß über die Ausübung des Niedershlagungsrechts in Preußen, vom 16. April 1934; __ die Vierte Verordnung über die von den Trägern derx Fns validen- und der Unfallversicherung an die Deutshe Reichspost zu zahlenden Vergütungen, vom 23, April 1934.

Umfang: 4 Bogen. Verkaufspreis: 0,15 RM. Postversen- dungsgebühren: 0,03 RM für ein Stück bei Voreinsendung.

Berlin NW 40, den 27. April 1934.

Reichsverlagsamt. F: V Al eda

Preußen.

Sechster Nachtrag zur Bekanntmachung der im Oberbergamtsbezirk Clausthal-

Zellerfeld zum Gebrauch zugelassenen Sprengstoffe vom 26, Juli 1929,

Auf Grund des 10. Nachtrages zur Liste der Bergbaus. sprengstoffe (Deutscher Reichs- und Preußischer Staatsan- zeiger Nx. 73 vom 27. März 1934) wird die Zulassung des unter der lfd. Nr. B 12 unserer Bekanntmahung vom 26, Juli 1929 (Reichs- und Staatsanzeiger Nr. 178 vom 2, August 1929) aufgeführten Sprengstoffes Wetter- Monachit A widerrufen.

Diese Bekanntmachung tritt mit dem Tage der Ver- öffentlihung im Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger in Krast.

Clausthal-Zellerfeld, den 22. April 1934.

Preußisches Oberbexrgamt.

Boehm.

Bekanntmachung.

Auf Grund des § 1 des Geseyes übex die Einziehung kommunistishen Vermögens vom 26. Mai 1933 (RGBVl, 1 S. 293) in Verbindung mit dem Geseh über die Mus volks- und staatsfeindlihen Vermögens vom 14. Fuli 1983: (RGBVl. 1 S. 479) und der preußischen SUR Niet nung vom 31, Mai 1933 (Geseßsamml. S. 207) werden die bei dem Wanderverxein ce e. V.“, ‘Ortsgruppe Wuppertal-Ronsdorf in Ronsdorf, beschlagnahmten Gegen-

Reichs- und Staatsanzeiger Nr. 98 vom 27, April 1934. S. 3

tände zugunsten des Preußischen Staates, vertreten durch en Preuß en Finanzminister, hiermit eingezogen. emäß § 3 des angegebenen Geseßes vom 26. Mai 1933

Es die an dem eingezogenen Gut bestehenden Rechte ‘Dritter. s

Dies wird hiermit an Stelle einex Zustellung amtlich bekanntgemacht.

Köln, den 23. April 1934,

Der Regierungspräsident. H V Dk. Dieu von BVaÿYeL.

Bekanntmachung.

Auf Grund des § 1 des Gesetzes über die Einziehung kommunistischen Vermögens vom 26. Mai 1933 (RGBl. I S. 293) in Verbindung mit der Durchführungsverordnung vom 31. Mai 1933 (Pr. Gesebßsamml. S. 207) und des Ge- seßes über die Einziehung volks- und staatsfeindlichhen Ver- mögens vom 14. Juli 1933 (RGBVl. I S. 479) wird das ge- samte Vermögen

der Roten Hilfe in Wiesbaden,

der RGO. in Wiesbaden,

des Arbeiter-Musikvereins in Wiesbaden,

des Stemm- und Ringvereins in Wiesbaden-Biehbrich,

des Arbeiter-Radfahrervereins „Wanderlust“ in Walls- -

rabenstein, Untertaunuskreis, der Sportgemeinde „Rot-Weiß“/“ in Weßlar, der KPD.-Musikkapelle des Oberwesterwaldkreises, ferner 1 Schreibmaschine Remington - Standart Nv. 7 des Anton Lindner, unbekannten Aufenthalts, ein bei dem Heinrich Weingärtner in Ga a: M. beschlagnahmter Barbetrag von 59,82 RM KPD.- Vermögen —, das Guthaben des Josef Lang in Berlin auf dem Postsheckonto Frankfurt a. M. Nr. 48801 in Höhe von 68,98 RM Vermögen der Sozialistishen Arbeiterpartei hiermit zugunsten des Preußischen Staates eingezogen. Gemäß § 3 des Geseßes vom 26. Mai 19383 erlöschen die an dem Eigentum bestehenden Rechte. Die Verfügung wird mit der machung wirksam. Gegen diese Verfügung ist ein Rechtsmittel nicht gegeben. Ueber die beshlagnahmten und eingezogenen Gegenstände wird bei dem für den Beschlagnahmeort zuständigen Landrat bzw. Polizeipräsidenten eine spezifizierte Liste ausgelegt. Wiesbaden, den 20. April 19834. Der Regierungspräsident. F Vet De Mi sch ke:

öffentlichen Bekannt-

Zeitungsverbot,

Auf Grund des § 9 Absay 1 Ziffer 7 der Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutze des deutshen Volkes vom 4. Februar 1933 (RGBl. T S. 35) sowie auf Grund des 8 1 der Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutze von Volk und Staat vom 28. Februar 1933. (RGBl. 1 S. 83) verbiete ih die in Hagen erscheinende „Westdeutsche Volkszeitung“ auf die Dauer von 1 Woche. Das Verbot beginnt mit Donners- tag, dem 26. April, und endigt am Mittwoch, dem 2. Mai 1934. Das Verbot umfaßt auch die in demselben Verlage er- scheinenden Kopfblätter der Zeitung sowie jede angeblich neue Druckschrift, die sich sachlich als die alte darstellt oder als ihr Ersas anzusehen ist.

Münster, den 25. April 1934.

Der Oberpräsident der Provinz Westfalen. Freiherr von Lüninck.

Iktichtamtliches.

Nummer 12 des Reichsarbeitsblatts vom 25. April 1934 hat folgenden Fnhalt:

Teil I - Amtlichex Teil Ul. Arbätsvermittlung, Arbeitsbeschaffung, Arbeitsdienst, Arbeitslosenhilfe. Gesetze, Ver- ordnungen, Erlasse: Verordnung zur Aufhebung der Verordnun über die Vergütung det Krankenkassen, der Reihsknappschaft un der Reichsanftalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenver- siherung für ihre Mitwirkung bei der Verwaltung dec Abgabe zur Arbeitslosenhilfe. Vom 14. April 1934. Ill. Sozialver- fassung, Arbeitsreht, Lohnpolitik. Geseße, Verordnungen, Erlasse: Vierte Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zur Ordnung der nationalen Arbeit (Prozeßvertretung im anhängigen arbeits- gerihtlihen Verfahren). Vom 9. April 1934. Fünfte Verord- nung zur Durchführung des Gesetzes zur Ordnung der nationalen Arbeit. Vom 13. April 1934. Erste Verordnung zur Durch- führung des Gesetzes zur Ordnung der Arbeit in öffentlichen Ver- waltungen und Betrieben. Vom 19. April 1934. V. Wohnungs- und Bauwesen, Landesplanung und Kleinsiedlung. Gesete, Ver- ordnungen, Erlasse: Reihswohnungsfürsorgefonds für Kriegs- beschädigte und Kriegshinterbliebene; Uebertragung der Verwal- tung von den Regierungen der außerpreußishen Länder auf die Landesfinanzämter. Entscheidungen Nummern 4764—4765 des Spruchsenats für die Arbeitslosenversiherung siehe Teil I1V Seite 149 fff. dieses Heftes.

Teil Il. Nichtamtlicher Teil. Das Reichsarbeits- ministerium auf der Ausstellung „Deutshes Volk Deutsche Arbeit“. Von Dr. Georg Hartrodt, Ministerialrat im Reichs- arbeitsministerium. Das Geseß zur Ordnung der Arbeit in offentlihen Verwaltungen und Betrieben. . Vom 23. März 1934. Von Dr. Reuß, Regierungsrat im Reichsarbeitsministerium. Die Lage in den hauswirtschaftlihen Berufen. Von Ober- regierungsrat Dr. Käthe Gaebel, Berlin. Der neue Einheits- mietvertrag. Von Dr. Ebel, Ministerialrat im Reichsarbeits- ministerium. Statistik. Die Arbeitslosigkeit im März 1934: I. Stand und Veränderung der Arbeitslosigkeit T1. Die FJn- anspruhnahme der Unterstüßungseinrihtungen im März 1934. ITT. Die wertschaffende Arbeitslosenfürsorge. Abrechnung der Reichsanstalt für den Monat Fanuar 1934. Sozialpolitische Zeitschriftenshau. Bücherbesprehungen und Bücheranzeigen.

__ Teil IV. Amtliche Nachrichten für Reichsver- siherung. T. Amtliher Teil. A. Allgemeines. Betr.: Ein- stellung von Versorgungsanwärtern. Vetr.: Nachversicherung na S 18 des AVG. und § 1242 a der RVO. Verordnung zur Aufhebung der Verordnung über die Vergütung der Kranken- kassen, der Reichsknappschaft und der Reichsanstalt für Arbeits- vermittlung und Arbeitslosenversiherung für ihre Mitwirkung bei der Verwaltung der Abgabe zur Arbeitslosenhilfe. Vom 14. April 1934. Zweite Bekanntmachung über die Ergänzung und Aenderung des deutsh-polnishen Vertrags über Sozialver- sicherung. Vom 16. April 1934, Entscheidungen der Spruch- senate. B. Krankenversiherung. Zulassung von Ersatkassen. 1. Entscheidungen des Reichsversiherungsamts: Entscheidungen der Spruchsenate 4749—4754. Entscheidungen der Befhluß- senate 4755. Andere Entscheidungen 476. 3. Entscheidungen

und Bescheide des Reichsschiedsamts für Zahnärzte und Zahn- tehniker bei dem Reichsversicherungsamt: Ee un ehn Sck Bescheide 24. C. Unfallversiherung. Bekanntmachung zum internationalen Uebereinkommen über die Entschädigung aus Anlaß von Berufskrankheiten (Ratifikation durch Jtalien) Vom 4 April 1994 R GURA, über Gebrtetsänderungen giwisGhen Berufsgenossenshaften. Beschluß zur Durchführung es F 20a Abj. 3 Sah 1 der Verordnung über die Unfallversiche- rung beim freiwilligen Arbeitsdienst vom 28. Februar 1934. Zulassungen des Deutschen Schleifsheibenausshusses für Trenn-, Topf- und Schleifsheiben. (Fortsezung.) Entscheidungen der Spruchsenate 4757—4758, D. Jnvalidenversiherung. Verord- nung über die Gewährung von Renten der Fnvalidenversicherung nah polnishen Grenzgebteten. Vom 29. März 1934. Rund- schreiben an die Vorstande sämtlicher Träger der FV., betr. Ver- buchung der Reichszuschüsse und Zinsvergütungen für Fnstand- sezungs- und Ergänzungsarbeiten an Gebäuden und Umbauten. =ck Na@Gtrag zu deu Bestimmungen des RVA. über die Ver- nihtung von Akten der der Aufsicht des RVA. unterstellten Landesversicherungsanstalten und der Seekasse vom 13. Oktober 1931. Vom 13. März 1934. Entscheidungen der Spruchsenate 4759—4760. E. Angestelltenversiherung. Entscheidungen der Beschlußsenate 4761—4762. F. Knappschaftlihe Versicherung. Entscheidungen der Spruchsenate 4763. 6. Arbeitslosenver- sicherung. Entscheidungen der Spruchsenate 4764—4765. Ent- [heidungen der Beschlußsenate 4766. H. Verfahren. Entschei-

dungen der Spruchsenate 4767. 9. Statistishe Angaben, Neueste Zahlenergebnisse aus der Fnvalidenversiherung, IT. Nichtamtlicher Teil. Die Krisenjahre der ungarishen Sozîakl- versiherung, Von Dr. Fohann Szeibert, Budapest. Zeit- shriftenshau. Bücherbesprehungen und Bücheranzeigen.

Teil VI. Bekanntmachungen über Tarifvers- trage und über Genehmigungs- und Festsezungsbeshlüsse der Fachausschüsse für Hausarbeit.

Kunft und Wissenschaft.

Aus den Staatlichen Museen. Am Dienstag, dem 1. Mai d. JF., dem Tage der nationalen Arbeit, sind die Staatlihen Museen geschlossen.

Spielplan der Berliner Staatstheater. Sonnabend, den 28, April. Staatsoper: Die Frau ohne Schatten. i Leitung: Blech. Beginn: 19 Uhr. Schauspielhaus: Der König. Schauspiel von Boetticher. Beginn: 20 Uhr.

Musikalische

Hermann von

Handelsteil.

Hauptversammlung der Deutschen Gesellschaft für Mineralölforschung.

In der Hauptsizung aus Anlaß der Hauptversammlung der Deutschen Gesellschaft für Mineralölforshung nahm, nachdem der Vorsitzende Prof. Dr. Ubbelohde die zahlreih ershienenen Ver- treter der Reichs- und Staatsregierungen, der Partei und der interessierten Verbände begrüßt hatte, Staatssekretär Fed erx das Wort zu Ausführungen über „Nationalsozialistishe Wirtschafts- gestaltung auch beim Erdöl“.

Die Ordnung der Mineralölwirtschaft “ist ein zwingendes Ge- bot der gewaltigen verkehrstechnishen Aufgabe. Der Ausgangs- pu einer Verbreiterung der Rohstoffbasis ist eine gründliche Er- orschung der deutshen Rohstoffe. Durch Bohrbeihilfen wird die Erschließung deutsher Oellagerstätten gefördert. An die Seite der naturlihen Quellen tritt die synthetishe Herstellung von Treibstoff. Die Lagerhaltung ausländisher Rohstoffe muß plan- maßig gesteigert werden. Die Nuybarmachung anderer Treibstoff- quellen wie Schwelteer, Generatorgas, asserstoff, Holzgas- anes Kohlenstaub usw. kommt ergänzend hinzu. Planmäßige

erteilung der Treibstoffe und Senkung der Gestehungskosten werden eine weitere erheblihe Steigerung des Kraftverkehrs zur Folge haben. Fn diesem Zusammenhang ist die Bedeutung und der Nugzen einer planmäßigen Wirtschaftsführung durch den Staat flar zu erfennen.

Ueber das Thema: Geologie im Dienst der Erdölwirtschaft sprach der Präsident der Geologishen Landesanstalt Berlin, Prof. Dr. W. von Seidliy. Er begründete die Notwendigkeit, die Erkenntnisse der Geologie prakti\ch für die deutshe Wirtschaft nuzbar zu machen. Fn Verbindung mit der Geophysik ijt die Geologie imstande, der deutschen Erbölwirtschaft besonders nüß- lihe Dienste zu leisten.

Reichsarbeitsminister Seldte begrüßte die Fnteresse der Arbeitsbeschaffung.

Es folgten die Nar rge. Generalinspektor Dr. Todt sprach zunächst über „Straßenbau im neuen Deutsch- land“. Er führte aus: Seit der Mahtergreifung durch den Natio- nalsozialismus ist eine weitgehende organisatori]che Wandlung im deutshen Straßenwesen vollzogen worden. Mit dem Gesey über die Reichsautobahnen vom 27. Juni 1933 wurde der Grundstein für eine bisher ungekannte, ganz neue Aussichten ergebende Straßenschaffung gelegt. Weitere Geseße, Verordnungen und Er- lasse regelten die Aufgaben und Zuständigkeiten des General- inspektors für das deutsche R U iee Diese Geseße haben große Wirkung auf die Arbeitsbeshaffung und auf den künftigen Verkehr. Die Beschaffung der Baustoffe berührt das Arbeitsgebiet der Deutschen Gesellshaft für Mineralölforshung, sofern es die bituminösen Straßenbaustoffe angeht. Die an die Qualität dieser Stoffe zu stellenden Anforderungen sind in Vorschriften nieder- gelegt, an deren Entwicklung die Forsher umfangreihe Arbeit vorfinden.

Ministerialdirektor Dr.-Jng. e. h. Brandenbur g behandelte das Thema „Treibstoffe und Motorisierung“. Die Téeibstoffrage ist geradezu eine Schicksalsfrage für den erfolgreihen Fortgang der von der Reichsregierung betriebenen Motorisiecung des Ver kehrs in Deutschland. Der Treibstoffbedarf für Kraftfahrzeuge beträgt in Deutschland zur Zeit 1,4 Millionen Tonnen. Davon wird ein Drittel in Deutschland hergestellt. Beim heutigen Stand der Motorisierung sind wir also mit zwei Dritteln des Bedarfs vom Ausland abhängig. Jm Jahre 1933 ist der Verbrauch niht größer gewesen als im vorhergehenden Jahre, obgleih etwa 150 000 gegenüber 95 000 Kraftfahrzeuge im Vorjahr neu zuge- lassen wurden. Das liegt am Bau kleinmotoriger Fahrzeuge mit geringerem Treibstoffverbrauch, die heute nicht nur billiger im Betrieb sind, sondern auch dasselbe leisten wie früher mittelstarke

Tagung im

und starke Wagen. Ein zweiter Grund is} der, daß der größ

Teil der neu zugelassenen Wagen kein eigentliher Neubedarf ift, sondern nur Ersatz für ältere Wagen. Ein dritter, und wohl der Hauptgrund, liegt wahrscheinlich darin, daß die Fahrzeuge nicht voll ausgenubt werden, weil der Treibstoff zu teuer 1st. Welchen belebenden Einfluß ein niedriger Treibstosfpreis auszuüben ver- mag, zeigen die außerordentlihen Fortschritte in der Entwickélung des Fahrzeugdiesels. Auf diesem Gebiet ist Deutschland führend.

Für die Zukunft handelt es sich darum, der Ueberalterung des Wagenparks zu begegnen, um den gegenwärtigen Stand zu behaupten. Soll aber die Motorisierung vorwärts gebracht werden, so müssen neue Bevölkerungsschichten für das Kraftfahr- es gewonnen werden, und zwar durch Einführung eines wirk- ih billigen Volkswagens. Die Motorisierungspläne der Reichs- bahn werden ebenfalls zu einer erheblihen Steigerung im Treib- stoffverbrauch führen. Auf der Basis der angeführten Motori- sierungsaussihten kann man mit einem stetigen Anwachsen des Treibstoffbedarfs in Deutschland rechnen, der in den nächsten 4 bis 5 Jahren eine Verdoppelung des heutigen Verbrauchs her- beisühren wird. Vom Standpunkt der Motorisierung sind fol- gende Wünsche an die Treibstoffwirtshaft vorzubringen: Da ift zunächst die Typisierung der Treibstoffe; es soll nur wenige Arten von Treibstoffen mit ganz bestimmten Güteeigenshaften am Markt geben. Weiter soll die Verwendbarkeit heimisher Stein- fohlen- und Braunkohlenteecöle im Fahrzeugdiesel untersucht werden.

Das große Ziel, Deutschland in der Treibstoffversorgung unabhängig zu machen, kann nur erreicht werden, wenn an allen Stellen, wo sih eine Möglichkeit zeigt, gearbeitet wird. Ein Leit- stern aber muß über diesem ganzen Vorhaben stehen: Die Ver- wendung heimischer Treibstoffe darf niht zu einer Verteuerung der in Deutschland heute unerträglih hohen Antriebskosten führen.

Jm Anschluß daran sprach Prof. Dr. L. Ubbelohde über „Mineralöle aus der Schwelung von Stein- und Braunkohle“. Deutschland ist nicht in der Lage, seinen Bedarf an Treibstoffen, Schmierölen und Wegebaustoffen aus eigenem Vorkommen zu decken. Die Bedarfsdeckung aus eigener Erzeugung stüßt sih auf: Deutsches Erdöl, Produkte aus Stein- und Braunkohle und shließlich auf den aus der Landwirtschaft stammenden Spiritus. Um die Erzeugung zu steigern, kann man nicht die Kapazität der jeßt arbeitenden Anlagen erhöhen, weil dann auch die Erzeugnisse anfallen würden, die niht gebraucht werden. Praktish zu lösen wäre die Frage, wie der zukünftige hohe Treibstoffbedarf gedeckt werden kann u. a. dadurch, daß z. B. in großen Braunkohle ver- feuernden Elektrizitätswerken die Schwelanlagen der eigentlichen Feuerung in der Weise vorgeschaltet wird, daß der heiße Koks unmittelbar unter die Kessel geleitet wird. Auf diesem Wege ließen sih etwa 600 000 t Treibstoff gewinnen und an Teer arme Kohle verwenden. Schließlih läßt ch, wie bekannt, durch Hy- drieren von Kohle Treibstoff gewinnen und ebenso durch Synthese von Kohlengasen; dabei handelt es sich nicht allein um leichte, sondern um schwere Treibstoffe. Die leßteren werden voraussicht- lih an Bedeutung gewinnen durch die mehr und mehr sich durh- seßende Verwendung von Dieselmotoren. Die Erzeugung des in Deutschland für den großen Straßenbauplan- benötigten Bau- materials macht keinerlei Schwierigkeiten. Dazu is nur eine eringe Erweiterung der heutigen Mineralölindujtrie erforderlich. Die vollkommene Deckung des deutshen Bedarfs aus eigener Er- zeugung ist technisch durchaus mögli.

Abschließend folgte ein Vortrag von Prof. Dr. Nägel über Zusammenhange zwishen Motor und Treibstoff.

D C I E S E R S L S I T L N Witt? 2E: 16 T B G S 2E RE I 2 P E T O RE G AIRR S T RER IRO Se E T I C A E S RA M T 26 P

Ieues Land neues Leben! 8000 neue Bauernhöfe 1934.

Ueber die Aussichten des großen Bauernsiedlungswerkes [ur das Jahr 1934 und die Vorarbeiten dafür teilt der Abteilungs- leiter im Reichsernährungsministerium, Dr. Kummer, mit, daß si bisher rund 123 500 ha Land in der Hand der Siedlungs Unternehmen befinden. Das bedeutet eine hundertprozentige Ueberschreitung des in den Fahren 1919 bis 1932 jährlich durch- shnittlich für die bäuerlihe Siedlung bereitgestellten Landum fanges. Auf Preußen entfallen davon rund 92 000 ha, auf Bayern z B. 2100, Württemberg 700, Baden 950. Sehr groß ist der Land umfang mit 18 000 ha in Mecklenburg, 3260 ha in Oldenburg und 3800 ha in Lippe-Detmold. Aus der Gesamtfläche von rund 123 500 ha werden neben der Vergrößerung niht lebensfähiger Kleinbetriebe voraussihtlich 8 000 Bauernhöfe geschaffen werden. Der Reichsernährungsminister sieht auch darin eine dringliche Aufgabe, die Besitzbefestigung bereits mit der Scholle verbundener, aber in der bisherigen Größe der Betriebe nicht lebensfähiger Bauern durch Erweiterung auf Erbhofgröße zu ermöglichen. Unter Mitwirkung des Ministers ist eine Reichsstelle für Raumordnunaga gegründet worden, die die bäuerlihe Siedlung und ihre Folge- einrihtungen sowie Ergänzungen, z. B. Schaffung von Klein-, Aer- und Landstädten oder die Ergänzung bestehender Ackerstädte usw. planvoll vorbereitet und kontrolliert, Vorausseyung ist

natürlich die Heranziehung rassisch und erbbiologish - gesunder Familien für die Siedlung. Der Reichsnährstand ist zur Förde- rung des Bauernsiedlungswerkes eingeschaltet worden. Die Mit- wirkung der Landesbauernführer bietet die Gewähr dafür, day die Jnteressen der Neubauern durch die eigene ständische Berufs- vertretung mitbestimmt werden.

Verkehrsanleihe und kommunale Umschuldung.

Im Handelsteil einer Berliner Tageszeitung vom 25. d. M. wird in einer unter vorstehender Ueberschrift gebrahten Notiz die Umschuldung der 6 (früher 7) proz. Berliner Stadtanleihe von 1928 (Verkehrsanleihe) auf Grund des Gemeindeumshuldungs- geseßes vom 21. 9./14. 11. 1933 zum 1 Oktober d. E. Aussicht gestellt. Es wird auch mitgeteilt, die Berliner ¿Finanzverwaltung sei grundsäßlih bereit, bei kleineren Posten den Gläubigern das Aufgeld von 2vH in bar auszuzahlen. Diese Nachrichten sind, wie der Städtishe Nachrichtendienst meldet, unzutreffend. Ueber die Frage der Umschuldung der sogenannten Verkehrsanleihe ist bisher noch nicht endgültig entshieden worden und auch die Bar- auszahlung des Aufgeldes von 2vH an Gläubiger kleiner Posten ist nicht in Ecwägung gestellt wörden. Fm übrigen steht jedoch fest, daß eine Kündigung zum 1. Oktober 1934 überhaupt nicht möglich ist, vielmehr das Verlangen auf Rüdckzahlung nah den Bestimmungen der sogenannten Zinssenkungsverordnung vom 8, Dezember 1931, in Verbindung mit den Bestimmungen des Reichsgeseßes vom 20. Dezember 1933 über einige Maßnahmen auf dem Gebiete des Kapitalverkehrs von den Gläubigern frühestens zum 1. April 1936 gestellt werden kann.