1934 / 104 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 05 May 1934 18:00:01 GMT) scan diff

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Reich8- und Staatsanzeiger Nr. 104 vom 5, Mai 1934. &. 3

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Neichs8- und Staatsanzeiger Nr. 104 vom 5, Mai 1934. ‘S. 2

; L : è Rad i ne ; : Sheai deren Gunsten dire E Rz s Wos Uo G Waggonverladung, die bei behinderter Wasserverladun N i , i u És q 11, Roggenmehl: gel E Been E Nea NaR Ee abzusletc S M ra ilden ber G On auf nachträglichen Wunsch des Käufers E L oder ce ia bebve O Zahlung Zug um Zug Mostminderwertsgrenze, so ist die Ware vom Käufer mit 815 zulässiger Höchstaschegehalt 0,860 Basis der Länder Baden und Hessen preis und dem Kleinhandelspreis zugunstên der Händler und E ie ohne jeden Abzug bei Ankunft der Ware am - Alle sonstigen geseßlichen oder vertraglichen Rechte des Ver- S zunehmen. 700 zulässiger Höchstaschegehalt 0,730 Aufschl. a, Basistype der Regierungsbezirke Pfalz des Landes Bayern und Genossenschaften zu verrehnen. j Vestimmungshafen bzw. an der Empfangsstation gegen fäufers werden ohne daß es eines besonderen Vorbehaltes * miguht der Minderwert auf anderen Ursachen, und ist er f mindestens RM —,50 per 100 kg, : Wiesbaden des Landes Preußen, . Es ist den Mühlen verboten, einem Mehlabnehmer dadurch Aushändigung der Ware zu erfolgen. bedarf dur die Bestimmungen der Ziffern 1, 2 und 3 nit höher als 5 vH bei Mehl und nit mehr als 8 vH bei 610 zulässiger Höchstaschegehalt 0,630 Aufschl. a. Basistype des Landesteils Birkenfeld des Landes Oldenburg Vergünstigungen zu verschaffen, daß von ihm direkt oder in- h . Bei Zahlung durch Akzept mit längstens 40 Tagen nicht beeinträchtigt. E Nachmehl, M S Kleie und sonstigen Abfällen, p ist L mindestens RM 1,— per 100 kg, : «histo die zuständige Großmarktnotiz weiter bis zu 0,50 RM per direkt Getreide über dem Marktpreis gekauft wird. Ein Laufzeit ab Rehnungsdatum und bei Zahlung durch - Wenn Käufer seine Zahlungen eingestellt hat, kann Ver- T Dare ui! dem festgestellten Minderwert vom Käuser- zu » 1370 (Roggenbadkschrot) 1,420 Abschl, v. Basistype höchstens 100 kg bei Roggen- und Weizenmehl unterschreiten. Für solhes Geschäft bedeutet eine Umgehung und dadurch einen Kundenwehsel, die ¡patestens 50 Tage nah Rechnungs- käufer ohne daß es der Setzung einer Nachfrist bedarf ubernehmen. RM 1,50 per 100 kg, : us la Weizenmehl gilt diese Ausnahme jedoch nur bei Weizenmehl Verstoß gegen die Anordnungen über den Verkauf von datum zahlbar sein müssen, -wird Diskont zum Selhbst- ohne weiteres vom Vertrage zurücktreten oder wegen Nicht- . 55st der Minderwert höher als 5 vH bzw. 8 vH, so treten 1800 (Roggenbackschrot) 1,900 Abschl, v. Basistype höchstens aus JFulandsweizen. Müllereierzgeugnissen. kostenpreis, jedoch niht unter 1% über Reichsbank- erjüllung vollen Schadenersay verlangen. i für Verkäufer und Käufer die Rechte und Pflichten aus E RM 4,— per 100 kg. A . Bei Verkäufen von Mühlennachprodukten, wozu auch Nach- . Konsignationsläger, die bei Mehlhändlert, Genossenschaften diskont zuzüglih Stempel vom 15, Tage ab Rechnungs- i B. Ve des Verkä / 3 und 4 in Kraft. 2. Die als Typen aufgegebenen Zahlen stellen den zulässigen mehle im Sinne der Anordnung Nr. 8 Abs. 11 gehören, dürfen oder sonstigen am Mehlhandel interessierten Stellen unter- datum berechnet. Kommt der Verks gu O T OTERS, , j y ; Mindestaschegehalt dar, der von den Mühlen grundsäglich nicht die an dem für den Verkäufer zuständigen Getreidegroßmarkt halten werden, sind bis zum 10. Mai 1934 einschl. der Ge- Erfolgt bei Wasserverladung die länger als Berau so si Aba mit der Abladung bzw, Lieferung in u X. Fristenberechnung. untershritten werden darf. Unter Berücksichtigung technischer notierten Preise nur um höchstens 0,50 RM per 100 kg unter- chäftsstelle der zuständigen Bezirksgruppe zu melden. 14 Tage dauert, Zahlung durch Akzept lo darf Stag zug, / in mindestens folgende Nachfristen zu seben: Wo im Vorstehenden von Fristen die Rede ist, wird der Tag Sonderheiten und sonstiger niht vorauszusehender Umstände liegt schritten werden. i : 1. Bei Lieferung ab Konsignationslager ist es gestattet, bei bis 60 Tage ab" Rehnungsdatum laulen t dissem a) bei Verkäufen zur sofortigen Abladung bzw. Liefe- der Friststellung niht mitgerechnet. jedoch bei der Lieferung eines dex unter 1 I und 1] getan . Kleinpackungen dürfen nux mit den in der Anlage angeord- wöchentliher Meldung der ausgelieferten Ware diese mit Falle wird Diskont zuzüglich Stempel ab Ankunftstag E S Werttage XI. Bedi u ; Fabrikate mit niedrigerem Aschegehalt ein Verstoß gegen die An- neten Aufshlägen verkauft werden. : : Valuta Mittwoh der gemeldeten Woche in Rechnung zu im Bestimmungshafen gerechnet : b) bei Verkäufen zur prompten Abladung bzw. Liefe- Sr T „edingungen sür den Weiterverkausf. ordnung exst dann vor, wenn die obenbezeichneten Aschemindest- . Mitglieder der Wirtschaftlichen Vereinigung, die gegen diese lee Wird die Auslieferung täglich aufgegeben, hat die Wechsel N Bäder E E rung E 8 Werkt 14e . SEE Käufer lst verpflichtet, einem Weiterverkauf der Ware säße um mehr als 3 vH vom Aschegehalt unterschritten werden. Anordnuxg verstoßen, fönnen gemäß 8 22 der Satzung vom erechnung bei Eintreffen der Auslieferungsaufgabe au er=- Le O B on a ermeistern afzeptiert oder E c) bei Verkäufen auf Termine . A A Werktage. die Bedingungen dieses Schlußscheins zugrunde zu legen.

3. Mühlenfabrikate, die sich mit den unter 1 und 11 auf- Verwaltungsrat in eine Ordnungsstrafe bis zu 10 000 RM A Für Konsignationslägec dürfen Lagergelder oder Ta 0 1D, wevden nur noch bis zum 1. November + Solange der Käufer aus dem gleichen oder einem C ude rar *. Der Käufer verpflichtet sih, bei dem Weiterverkauf der geführten neuen Sorten im Aschegehalt und der Auslandsweizen- für jeden einzelnen Fall genommen werden. onstige Vergütungen nicht gezahlt werden. | ( gegengenommen. s Abschluß mit Abnahme oder Zahlung im Rückstand ist, läuft Ware ebenfalls die Bedingungen einzuhalten, zu deren Be- beimishung nicht decken, dürfen von den Mühlen in dem Umfange Berlin, den 1. Mai 1934 . Neue Konsic nationsläger dürfen nur mit Genehmigung der Akzepte und Rimessen mussen an Bankpläyen zahl- die vertragliche pi oder die Nachfrist gegen den Ver-= achtung die Mühlen laut der Anordnungen 8, 9 und 10 vom der verkauften und am 1. Mai 1934 nicht auf Lager befindlichen erun, de ° ° ' i: Wirtschaftlihen Vereinigung errichtet werden, i bar und ovdnungsgemäß verstempelt sein. Akzepte und käufer niht. Wird die Höchstverkaufsfrist dadur über- 1. Mai 1934 und späteren Anordnungen der WV verpflichtet Menge noch nah dem 1, Mai 1934 hergestellt werden. Die | Dex Vorsiyende des Verwaltungsrates dexr Wirtschaftlichen . An Vertreter, Vermittler oder Agenten darf für deren eigene Rimessen müssen innerhalb 7 Tagen vom Rechnungs- shritten, so hat Verkäufer von den Verzugsrechten unter sind, soweit die Anordnungen diesen Schlußschein und die Mühlen sind verpflichtet, der zuständigen Geschäftsstelle die zur Vexeinigung der Roggen- und Weizenmühlen., Rechnung nicht verkauft werden. i E datum im Besiß des Verkäufers sein. Rechnungêsdatum VI/A/1—5 Gebrau zu machen. j Bedingungen für das Bäker- und Kleinhandelsgeshäft be- Erfüllung dieser Verkäufe noh herzustellenden Mengen bis zum : Helm, Staatsrat : 4. Vertretér, Vermittler oder Agenten dürfen gleihgültig im Sinne der Punkte 1 und 2 ist der Tag der Liefe- .- Durch Abänderung einer gegebenen Versandverfügung (Dis- treffen. h 10. Mai 1934 zu melden. s 2 : n s ob mit oder ohne Wissen ihrer Mühle von ihrer Provision rung bzw. Verladung. position) wird eine bereits gestellte Nachfrist hinfällig. . Der Käufer darf die Markierung der vo Verkäufer ge-

4. Soweit von den uñter 1 und Il erwähnten Mühlenfabri- Der Beausftragte des Reichsministers für Ernährung und nihts an die Kundschaft albgeben. » c ; j lieferten Fabrikate in iner Weise kde M Martieritn katen bei Jukrafttreten dieser Anordnung noch unverkaufte Be- Landwirtschaft bei der Wirtschaftlichen Vereinigung derx . An Vertreter, Vermittler oder Agenten, die eine Mehl- oder b) für Nahmehle, Futte rmehle, Futtermittel VIL, Sicherstellung. entfernen oder unkenntlid e E AROLVETSAN stände auf Lager vorhanden sind, haben die Mühlen diese Vestände Roggen- und Weizenmühlen, Futtermittelhandlung für eigene Rehnung betreiben und an n und Abfälle. . Kommt Käufer mit der Zahlung einer Lieferung in Verzug . Wenn der Käufer die | elette Ware in Kleinpackunge getrennt nah Sorten der zuständigen Geschäftsstelle bis zum E l der Verkäufer- oder Käuferfirma irgendwie geldlich beteiligt T. Sofort netto in bar, ohne jeden Abzug. oder tritt nah dem Vertragsabschluß in seinen Vermögens- umpadt, so ist er verpfliditet, die der Mül S6 aco EN 10. A zu de Del Oa T A aues Herbert Daßler., oder sonstivie en i aid eine Provision oder sonstige 2. Verkäufer ist ohne. besonderen Nachweis berechtigt Ds E M esen er L Fron edzgtelt eine Verschlechte- Merkmale auh auf der Kleinpackung deute Tk Tee werden, daß ste den Typenansprü der Anordnun({ : 2E Vergütung nicht gezahlt werden. i ung Zug um Zug zu verlang ; (M L Ung ein, dur die der Anspruch auf den aufpreis di rde i1zugeben. : : sprechen. Sollte das Vermischen aus wirtschaftlichen oder sonsti- Anlage zur Anordnung Nr. 9. : Wird E R T EZE Vermittler oder Agenten eine Zu- Uet a bder ‘Veriligt L Do e b. erheint, so ist Käufer auf Verlangen des Verkäu fers Ver: Hl Tee aa fer die einge Verpfli gen Gründen nicht mögli sein, ist es gestattet, diese ea . widerhandlung gegen die Anordnungen der Wirtschaftlichen tigte Zweifel über die Kreditwürdigkeit des Käufers a E pflichtet, gegen Barzahlung Zug um Zug bei der Verladung " Weiterverfausöteding ete gene Berpflihtung he n aus ages E Os an die Zuschläge für Kleinpackungen, Vereinigung nachgewiesen, ist ihm die Vertretung sofort zu in Frage kommenden Krediten 98 O O Pun Reichsbankdiskontsab oder entsprechend geringere Type auf de U gen. nehmen. j ; ; At A Si E 0E ( inwiderrufliche Sicherheitsleistung abzunehmen, aud B U Gie. is n D aa, g ott:

5. Die nah Jukrafttreten dieser Anordnung verkauften Papierbeutel 214 kg m/Umsack 7, Mitglieder der Wirtschaftlihen Vereinigung, die gegen diese . 2e Ag „Kasse gegen Dokumente ist Verkäufer berech- wenn auf Ziel oder gegen "Wochsel ers a etauft Merten Vie Höhe Her Strafe wird nach Meldung des BeC- Mehl-, Grieß- und Backschrotsorten müssen wie folgt gekenn- L » Anordnung verstoßen, können gemäß § 2 der Saßung vont es Arta Ám Pet eer Beifügung E N a Sicherheitsleistung ist im Werte der jeweils zu- S Ce T L E Een mit dem Reichs»

E S Ls: BAA ; ç E | yrelg eines i ‘ief. ikat. 1 ( n älliaen Liefer 2 Se G A A : and, Pal s ( e e : Ra L A U in 50 kg Zutesäden E L Ee E Ie S U R Kosten sind vom Verkäufer zu tragen. N it E a je erung Un U ansreimende Höhe eines zu- . Jn besonders shweren Fallen fann nah Meldung der Mühle

1. Angabe, welches Roggen- oder Weizenfabrikat, 4 214 für jeden einzelnen Fall genommen twerden. 4. Eigentumsvor | ; j 1 Berkäufers bestehenden Preisunterschiedes auf bie N n A e 2. Angabe der Type (z. B. T 405 oder 815 n S : i + Slgentumsvorbehalt: Die Ware bleibt Eigentum des Ver- die noch unerfü 3erträ ewir / ie WV den Vertragsbrüchigen von der Weiterbelieferung 2. Sade. Dex TUUs (4. Q, ANPE QO Loe N S » 9 g A T ) unersüllten Verträge zu bewirken. durh die Mühlen der WV ausschließen.

ch2 5 Zivei imi in, den 1, Mai 1934. käufers, bis alle Verpflichtungen des 4E Tin N : d i Angabe der Höhe der Auslandsweizenbeimishung, wenn Z 50 VEUR, i j ; e Fllungen des Käufers erfüllt sind. Zu „Vet Preisunterschiedserhöhungen sind Nachforderungen es sih um eine Type mit Auslandsweizen handelt, » U R s Dex Vorsitzende des Verwaltungsrates der Wirtschaftlichen diesen e auch die Zahlung solcher Beträge, die etwa noh zulässig. Die Rechte des Verkäufers aus IV/2 werden hier- XII. Streitigkeiten Angabe der Nummer der Mahlpost oder des Herstellungs- By Vereinigung der Roggen- und Weizenmühlen. aus früheren Lieferungen geshuldet werden, sowie Zinsen durch nicht berührt. a l datums, " B E l Sigatbvat und Gerichtskosten. Dieser Eigentumsvorbchalt bleibt auch . Entspricht der Käufer dem Verlangen des Verkäufers nicht AnéiGlt der oben E Een S Ie E 5. Name und Ort des E Wischtuch 1 7 Helm, G j : R A 0E A d Hie E Ber E H OIO O so ist der Verkäufer berechtigt, die fung, E bei Me Mala Hus Beine S R S Die issen plombiert werden. ; ¡ch8mini ü ä wie ert ist. Hingegebene Wechsel oder Schecks tete aus VI/A auszuüben. i E E Bergütung des Verkäu 6 E dingen 08 Art müssen in der gleichen Weise ge- (Nesseltuch) kg m/Umsack RM 2E Gori en, tide- Der Beau tragte des Reichsministers für Ernährung S gelten erst nach erfolgter Einlösung als Mibluna L ) / t zuüben ; an en Käufer in Frage fommit, der Entscheidung des Schieds- ciénet Wera, Wbt a8 S S 4050| tei 25 Pfg. Landwirtschaft bei der E ntg: dung oder Sicherungsübereignung der Ware ijt unzulässig. VIIL Erfüllungshindernisse. erichts der Großmärfte des Reichsnährstandes, Hauptabtei- 1 Roggen- und Weizenmühlen. Der Käufer ist verpflichtet, die Ware gegen Feuersgefahr zu Streik, Auss\perrung, Betriebsstörung, Verkehrsstörung, un- gerihtéordnung. Dem Verkäufer bleibt das Recht vorbehalten N iv ,

a “Wee N Aa lebiuezugyt M E O » 475 ung IV, in *) nah Maßgabe seiner Schieds- wenn das Mehl der Type 405 entspricht. / : Dellectih f j Herbert Daßler. versichern. / verschuldeter Mangel an Roh- und Betriebsstoffen und dergl. Forderungen auf Zahlung von Kaufpreis und der mit dem Kauf- Die Keungeichutg Bebel ee VerpaCung opor auf ement Taschentuch s Die aus einer Weiterveräußerung der Ware erwachsenen verlängern die Lieferfvist um „die Dauer der Behinderung. preis zusammenhängenden Nebenforderungen (Spesen und Ver- L B R Ret nuf O e L B Servietten " Anlage zur Anordnung Nx. 10. | on N R noch irgendwelche Ansprüche des A e a Den länger als 30 Tage, so hat der läge), wenn der Käufer nicht spätestens innerhalb 1 Woche nach Die Mühlen haben das Recht, auf dem Anhänger oder der Pc 9] Siereinustes i . ck derkäufers ungedeckt sind, im voraus mit Abschluß dieses käufer das Recht: e ge ME fee Mae Pa tens innerhalb" 1 Woche nach auch E E R A Lee ai wo der entsprehenden Mehl- must » er 100 kg Reichsmühlenschlußschein A S an FiGeruna aler dieser Ansprüche an den Ver- a) die vertraglichen Lieferfristen um die D L Datteren pet mi “R Sid bestritten hat s offkn a auv lp marke zivischen Punkt 3 und 4 anzugeben. : utesäde kg der üufer abgetreten. Der Käufer erklärt sich ausdrücklich mit ehinderung, aber niht über einen Monat hinaus zu | Wechseln oder Schecks bei den ordentlichen Gericten einzuklagen. 8. Die Abgabe oder Auslieferung von Mehl, E ind Lad- |9 , 119 Wirtschaftlihen Vereinigung der Roggen- und Weizenmühlen, dieser Sicherungsabtretung einverstanden. Der Verkäufer schieben, oder : 4 utt asioifact Ds : it schrot mit anderer als obiger Mng ist sch (N Kenn- | Baumwollsäcke ohne Umsack m/Aufdruck —,50 im Schlußschein kurz WV genannt, mmmt die Abtretung an. b) gleichartige Ersaßfabvikate anderer Mühlen, Fraht- *) Jst das Schiedsgericht hier nicht angegeben, so gilt das L 9 Us e Saa ge au die ‘voebanberen Anhänger " » " 1,50 für Verkäufe im Großhandel, gültig ab 1. Mai 1934. Der Käufer ist sich mit dem Verkäufer darüber einig paritat ihrer Station, gu liefern. für den Siy des Verkäufers zuständige Schiedsgericht. zeihnung durch Stempelaufdruck auf die vorhc é h 1214 : z 2 2,25 daß der Verkäufer bis zur restlichen Zahlung des Kaufpreises . Andere Erfüllungshindernisse, wie insbesondere Verfügungen oder die bereits bedruckten Säcke erfolgen. 1214 mit Umsäck 3,— I. Erfüllungsort und Gerichtsstand. Eigentum an den Gegenständen erwerben soll, die aus der von hoher Hand, Krieg, lockade, Verbot oder Erschwerung ohne ,”

züglich der

Weiterverkaufsbedingungen uicht ein, so ist er für jeden ein- zelnen Fall zu einer Vertragsstrafe bis zu 5000 RM ver-

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M E J i O S j ’Tete usw in i s N E 7 L IREE 19, Nachprodukte, wie Nachmehl, Bollmehl, Kleie usw., sind Handtuchsäcke 100 —,7% | 1, Erfüllungsort für Lieferung und Abnahme ist der Ort des unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware vom Käufer her- der Ausfuhr, Einfuhr und Durchfuhr, alles dies sowohl im Bekanntmachung, 158 Verkäufers. O i: 8 werden. Der Käufer hält diese Gegenstände bis zur eigenen Lande, wie in den in Betracht kommenden anderen Die am 4, Mai 1934 ausgegebene Nummer 48 des 0,860 vH bei Roggen und 1,700 vH bei Weizen sowie Futter- " y '50 2. Erfüllungsort für Zahlung ist Sig der Mühlenverwaltung. Hahlung des Kaufpreises für den Verkäufer in Verwahrung. Ländern, Feuer, Nichtlieferung des Leg eingekauften Reichsgeseßblatts, Teil 1, enthält: rot aller Art dürfen nur mit dem Hinweis „Nicht für mensch- " 25 mit 2, Gerichtsstand ist das für die Mühle zuständige Gericht. : . Käufer ist zu Abzügen auf Grund von Ansprüchen irgend- Rohstoffes aus einem Grunde, den der Verkäufer nicht zu S E L liche Ernährung bestimmt“ verkauft werden ‘und sind durch eine Rijwiud | 1214 3 11 Preise Verkäu i E P e nd n O dem Ditfer L 4 enb gen dem Verkäufer sofort die Rechte aus 30 S 1E zum Schuve dec Nordseeschollenfischerei, vom B anae i Ö indestens 1chru “E 9 (cin . . | Dertauser gegenuber n1 eretigt. Von diesex Be ingung » : 1934; N E S Es Ee 1 E O Cart icht tür med liche Enno Tellertuch i: 1. Dem Geschäftsabshluß liegen die von der WV angordneten ist ausgenommen die Verrehnung von Ware gegen Ware Und + Der Verkäufer hat im Falle 1 innerhalb 8 Tagen nach Ablauf das Geseg zum Schuge der Flundernfischerei in der Ostsee, E x - Bei Einsendung von BVeuteln odex Sädcchen seïtens der Käufer Preisbestimmungen zugrunde. Diese Preisbestimmungen die Berrechnung von gerihtlih geklärten Forderungen. der 80 Tage, im Falle 2 innerhalb 14 Tagen nach Eintritt | vom 30. April 194; g zit 2 Mai ¿Vnéi: werden jeweils im Reichsanzeiger und in den Fachzeitschristen - Erfolgt die Zahlung niht bedingungsgemäß, so kommt des Ereignisses dem Käufer shriftlich zu erklären, welches „das Yweite Geseg über Bergmannssiedlungen, vom 2. Mai RM —,50 per 100 kg veröffentlicht. i Käufer ohne Mahnung in Verzug. der Rechte er ausüben will. Ft der Verkäufer infolge der | 194; ls uus S S A : ; das Gesey zum Schutze des Bernsteins, vom 3. Mai 1934;

E fspreis ist stets in Rehnung zu stellen: i: dur das Ereignis geschaffen Där r E i ( ( Î g 7 E R H I i V. Abladung, Lieferung, Abnahme. der Lage, sich deut E e ie E E nit in die Zweite Verordnung über die Regelung des Eiermarktes,

dur Anhänger oder Aufdruck auf dem Sack zu markieren. 11. Mehle (Nachmehle) mit einem höheren Aschegehalt als " t

bestimmt“ zu kennzeihnen. i J i l | Die Säe diejer Fabrikate sind auf beiden Seiten durxh ein | werden diesen folgende Packlöhne déx deutlih sihtbares shwarzes Kreuz in der Größe der Säcke kennt- | 5 Kkg-Beutel «e o o ooo o00

lih zu machen. j R ° t " ! | t A R A Mir Hafili Vereinigung der Roggen- | 1 : . 1,76 100 a) bei Waggonlieferung oder frei Fuhre am Tage der Z \ ie Zweite und Weizennilblen die hen biese: Maorbnmig veetokom, fönnen N . a. 2 „10, / Lieferung, i - Verkäufe dürfen nur zur Abladung bzw. Lieferung im lau- Ueberblick zu verschaffen, so läuft die Frist erst von dem | vom 3. Mai 1934. i i emäß & 22 der Sabung vom Verwaltungsrat in eine Ordnungs- b) bei Verladung auf dem Wasserwege am Tage des fenden und in den zwei folgenden Monaten abgeschlossen Zeitpunkte ab, in dem ihm dies möglich ist. Die Erklärung Umfang: 14 Bogen. Verkaufspreis: 0,30 RM. Postver- ae. bis zu 10000 RM für jeden einzelnen Fall genommen Datums des ersten Konnossements, E | werden. E ; S gilt als rechtzeitig abgegeben, wenn sie am leßten Werktage | sendungsgebühren: 0,04 RM für ein Stück bei Voreinsendung. werden L : i k c) bei Freistellung ab Lager am Tage der Mo . lt bei Kaufabsluß die Abnahme bestimmter Monatsmengen der Frist von dem Verkäufer nahweislich zur Post gegeben Berlin NW 49, den 5. Mai 1934 Außerdem kann auf Grund der 1. Verordnung E Ai Bekanntmachung, 8. Die Preise e lid Se f O N mea E e E |o gelten monatlih ungefähr gleihe Raten worden ist. / L V Blas . Zusammenshluß der Roggen- und Weizenmühlen vom 5. No- An alle Roggen- und Weizenmühlen! für netto, einshließlich Sack, frahtfrei Empfangsstation, a : 1ls vereinbart. u Divi der Du E a _Reichsverlagsamt, bentber ties gemäß a E ata R N Ae Die Durchführun 8 Makuabenen dex Wirtschaftlichen Wuns des Käufers frei Fuhre an der Mühle oder frei Fuhre “O Denis ist verpslichtet abzuladen: nicht in Verzug. Aus den in Ziffer 1 und.2 genannten Er- D ATTEEUs. über Auskunftspfliht vom 13. Juli 1923 § 6 mit Gefängnis bis Die Durchführung o 9 ibi ¿A oder Waggon im Bestimmungshafen. Disponiert der Käufer a) bei Abshlüssen zur sofortigen Abladung bzw. Liefe- füllungshindernissen kann Käufer weder Schadenersatz- u einem Jahr und Geldstrafe oder mit einer dieser Strafen be- Vereinigung. der Roggen- und 2 ergenm Ben zux Regelung weniger als 10 t, geht die Frachtdifferenz zu Lasten des ' rung innerhalb 4 Werktagen nah dem Eingang der ansprühe noch ein Rütrittsreht gegenüber dem Verkäufer firaft werden, wer gegen die Auskunftspflicht verstößt. des Absabes und der as dex [leveterzeugnisse Käufers. Eine Frachtvergütung erfolgt nit, wenn der Käu Versandverfügung (Disposition): cblvita: eBAlél denn, dah Ia6. SiteNs alf la S Belaniiimacinng, Berlin, den 1. Mai 1934 und zur Festseßung verbindlicher Mehltypen ffsst ux möglich, fer ‘die Ware abholt oder abholen läßt. Wird das Mehl þ) bei Abschlüssen zur prompten Abladung oder Lieferung möglihkeit des Verkäufers ohne Einfluß ist, oder daß der Die am 4. Mai 1934 ausgegebene Nummer 22 des G E hs B 2 (N vi wenn gleichzeitig die Verkaufs- und Zahlungsbedingungen dur den Verkäufer oder seinen Beauftragten dem Käufer frei [F innerhalb 8 Werktagen nach dem Eingang der Ver- Verkäufer das Hindernis selbst vorsäßlih oder grob fahrlässig | Reichs8geseßblatts, Teil 11, enthält: Der Vorsißende des Verwaltungsrates der Wirtschaftlichen für alle Mühlen verbindlich festgeseßt werden. seinem Lager geliefert, erhöht sih der Preis um —,15 per sandverfügung (Disposition); herbeigeführt hat. die Velanutimacung über das deutkb-iugoslawishe -Meitt- Vereinigung der Roggen- und Weizenmühlen. - Auf Grund der Saßung § 5 wird deshalb mit gleich- 100 kg. Hiervon wird die V gung untex V/8 nicht betroffen. c) bei Abschlüssen zur Abladung odex Lieferung auf be- IX. Mängelrüge be UIE ans erag Ede awishe Meist- Helm, Staatsrat itiger S ] nov Nr. 8 28, D ber Die entgeltlihe Rücknahme bzw. Verrehnung leerer Mehl- stimmte Termine (Monatsabschlüsse) nah Verkäufers n 1 i ps R E gun] 91 gsabtommen, vom 28. April 1: E H De , Slaatlsrat, E zeitiger Aufhebung der Anordnung cr. 0 vom 20. Vezembe Lid Nad roduktesädcke ist unstatthaft Wahl, bei sukzessiver Abladung oder Lieferung in un- . Mängel sind dem Verkäufer unverzüglih nah Empfang der die Bekanntmachung über den Geltungsbereich der Genfer Der- Beauftragte des P Ans für „Ernährung U 1933 die nachfolgende Anordnung erlassen: a Die Preise für Futtermittel gelten ab Mühle in Reichsmark gefähr gleichen Raten. j 9 É Ware, nicht (ert E Mängel innerhalb 10 Werk- n zur (Bereinheitliung des Scheckrechts (Ratifikation candivietschajt bei der Kra ten DELentgung, Des * br Ür i ießlich S j F Ra L i tagen telegraphish und shriftlich anzuzeigen. ur die Niederlande), vom 28. April 1934; - Landwirtschaf 2 : E s A üblen Anordnung Nr. 10. : : N brutto für netto einscließlih Sa: : E Zu den Fällen a, b, c: Verlademöglichkeit vorbehalten. 2. Betrifft der festgestellte Mangel den Aschegehalt des Mehles die Bekanntmachung über veterinärpolizeilihe Ausführungs- Roggen- n C BAE en. 1. Der gleichzeitig mit dieser Anordnung veröffentlichte Reichs- 5. Werden zwischen O Beserung ee / Derladeunmöglichkeit ist dem Käufer sofort mitzuteilen. o wird der Minderwert nach der von Prof. Mohs hergestellten bestimmungen zu dem Abkommen zwischen Deutschland und der A E s A Be 5 A e E Tie i Gas feht ebende eihe I eIbdben id bie Slb S en ber Mühle (Diapo ft 1 Ms ausführbare Bersandverfügung A durch das zuständige Schiedsgericht fest- | Belgish-Luxemburgishen Wirtshaftsunion über den kleinen - D e VtTr term1iiî 1n ra N E LEN S E E . »Tto ( o ew é H ai Bronze Lde n Mühler verbindlid erklärt. Die Bebinguitgen N d Erie L Eisulet d. D. Bevsügungen AEI a) bei Verkäufen auf „sofortige“ Abladung bzw. Liefe- 3. sebersteigt der festgeseßte Aschegehalt die folgenden Grenzen: 30. Avril 1994, E De Garne vom Bekanntmachung, des Reichsmühlenshlußscheines gelten für alle Geschäfte, die hoher Hand, Erhöhung der Eisenbahntarife, Streik bei Trans- rung ohne Aufforderung sofort bei Vertragsabschluß; j : A : ' die Bekanntmachung über den Schug von Erfindungen An alle Roggen- und Weizenmühlen! nah Jnkrafttreten dieser Anordnung zwishen Mühlen und portunternehmungen, Hoh- oder Mleinwasser, g O Dextaasen auf „prompte“ Abladung bzw. Lieferung 1, Weizenmehl: Mustern und Warenzeichen auf einer Ausstellung vom 3. Mai An alle Roggen- un etge len. h Großabnehmern getätigt werden. 5 : O usw., so kann die Mühle van N “ir alle a. E „Termine, innerhalb 4 Werktagen nach er- Type 790 Höchstminderwertsgrenze 900 (Latitüde bis 1934. : 9 Der Preiskampf auf dem Mehlmaxkt hat zur Folge, . Großabnehmer sind solche Kunden, die zu Mühlen- bzw. für beide Teile verbindlich festseßt, ob un inwie O alle folgter ? ufforderung, und zwar bei sukzessiver Liefe- É O0 L 735 ( Z D K S E i G S daß weite Kreise der Mühlen in ihre: Existenz gefährdet sind. Großhandelspreisen kaufen, d. 2 M Les a 09 M ge Kontrakte eine Preiserhöhung ein- 5. Bei H 0E d D R A Ma. ; » o i A z sendungsgebühren: 0,04 RM für ein Stück bei Voreinsendung Zur Beseiti L ftschädigenden Schleuderverkäufe i K ‘ifen, Großbäckereien und Bäergenossen- r E Hen Ñ i “5 l „V C a, 7 56 gg : 0, A L ing. Zur Beseitigung der marfktschädigenden M Sat C L en Filialgroßbetriebe / Jm Sie einer Ermäßigung von Steuern, Zöllen, öffent- b, e vorgesehenen Fristen abzunehmen. 405 500 ( E Berlin NW 40, den 5. Mai 1934. und zur Sicherung der Existenz der Mühlen wird desha aften, l gen, ' lihen Abgaben, Eisenbahntarifen usw. kann die WV eine 6. Jst nichts Besonderes vereinbart, so gilt das Geschäft als „auf A800 1750 ( ¿ Reichsverlagsamt

ck E l aon s Warenhäuser und ähnliche Betriebe. ga. d i 2 1, C H auf Grund der Saßung § 5 mit gleichzeitiger Aufhebung der | Elvaien SRUUL O OnT ide unnaligen einzelner Mühlen Preisermäßigung festsepen. Abladung“ abgeschlossen. Zst für Äbladung, Lieferung oder 1700 (Weizenbackschrot) 1900 ( F. Vi Alledna.

E Ny ch 9 Deze Pr 93: ; X - ai . , 4‘ " d Yj 2 . . . . E . . . s vom 28. Dezembér 1933 folgende An oder N I Den E De relmigunges sind für Verkäufe III. Transport. i O ndbr As I UNrompae Abladung » n grob (Weichweizengrieß) O A E nah dem 1. Mai 1934 verboten. E zw. zw. 2 | ( j ): / !

Anordnung Nr. 9, ; Die Mühlen haben darauf zu achten, daß alle Bedingungen | 1. Der Versand erfolgt n du Ermessen des Verkäufers Z der Mübio olge fann in allen Fällen au auf dem Lager „405 fein 7 500 (

* sen Begirfbgruppe der Wittshastlihen Vereinigung de | besonders die im Kelbbetiblensslubläein unter KI “1, % 4 | 2, De Tranzporigesahe nb Mle trägt in allen Füllen der M 8. Be use O (edem Falle die gefenfte Were feine, s Nodgenmedt: Preußen.

jeden Bezirtksgruppe der Wirtschaftlihen Vereinigung der esondere die im id ci 1 A, A, e O 4 R ; 5 A R 4 Se Lies h ; i z n : L L G e : i

ae Ae üblen Ag Wes mehrere Großmärkte und 4 festgelegten Bestimmungen vom Käufer befolgt und ein- Käufer, wenn eine andere Vereinbarung nicht getroffen wor e d selbst zuzufahren oder dieses durh Dritte erledigen Type 505 Höchstmindertwwertsgrenze s iein: bis Der Herx Preußische Ministerpräsident hat im Namen

stimm n deren amtliche Mehlpreisnotierung die Mühlen gehalten werden. ; den ist. : C . E » ü 3 f Ÿ des Reichs den Ministerialrat Dr.-Jng. Noun in Berlin- bestimmt, a ) J Dres ( 2 M ; N . 195 b A IV. Zahlung. VI. Verzug 610 690 ( 630) De \ L 5ng. B /

bei ihren Verkäufen von Mehl, Grieß und Backschrot ge- . Alle Geschäfte, die nah dem 1. Januar 1934, aber vor JFn- D ; j . . «18 (Ro 0h 1128 a " 1420) Stegliß, den Professor Dr.-Fng., Dr. phil. e. h. General-

bünbbn fins: i : : : i krafitreten der I ge, e 1. Zahlung hat nah Verkäufers Wahl zu erfolgen i; A. Verzug des Käufers. S20s 9g ) ae 9 9 1900) major Becker in Berlin-Charlottenburg, den Direktor der

. Für die Verkäufe gilt stets die amtlihe Mehlpreisnotierung gesGlossen Us N N n en gu don aut a) für Mehl, Grieß und BVackschrot (Nahmehle 1. Kommt Käufer mit der Versandverfügung bzw. Abnahme 5 ist der Verkäufer berechtigt, innerhalb Kis Frist von drei | Deutschen Reichsbahngesellshaft Dr.-Jng. Leibbrand in

desjenigen Großmarktes, der für den Käuserstandort und der Anordnung Nr. 3 vereinbarten Bedingungen abz : ausgeschlossen): innerhalb der vereinbarten Frist in Verzu so ist Verkäufer | Bertaufer berechtigt, innerhc einer Frist von drei Berlin-Schmargendorf, den Landesbaurat Dr.-Jna. Mena e

dessen Bezirksgruppen- und Getreidefestpreisgebiei maß- Eine Angleichung der bei Geschäftsabschluß getroffenen Ver- I. Netto in bar ohne jeden Abzug verpflichtet, die Rechte aus & 326 B G B änzidrohen und Berktagen nah Empfang der Mitteilung über den Minder- vat Berlin-Ge. g es Ss H C u A B e A i; ge

| I É î - 5 î i Ê oj 11 - S T G . , Aw : A R, Fly 1211 j î i . ; t A Q) D T S= A D A

gebend ist. : : einbarungen an die Bedingungen des Reichsmühlenshluß A n Preiäna@läfen.- Rütvergiitungen, auszuüben, wobei eine Nachfrist von 3 Werktagen als an- wert zu erklären, ob er unverzüglich einmalige Ersatliefe- A “Brune ald, En legierung URI. aurat c :

Die an den Großmärkten notierten Typen sind allen Ver- scheines ist bei beiderseitigem Einverständnis zulässig. A C N Cie die ihre Geschäfte für gemessen gilt. Bei Ab- und Annahmeverzug des Käufers hat rung leistet. Macht er von diesem Recht innerhalb der Frist | Dr.-¡Fng. Nako c) in Berlin-Zehlendorf, den Reichsbahn-

fäufen zugrunde zu legen. Die Auf- und Abschläge für die 3, Eine Stornierung von Geschäften sowie die M NMELNe Ab- p o aben Delkredereprovision, Umsaß- der Verkäufer außerdem die Rechte aus 8 373 und 374 keinen Gebrau, so kann der Käufer ; | direktor Rudolphi in Berlin-Lankwiß und den General-

übrigen Typen sind in der Anordnung Nr. 8 festgelegt. änderung der im Schlußschein festgelegten Lieferung Feine i n Snisatiénvergütinaen zinsfreien Kre- H.-G.-B. a) die Ware mit dem exkannten Minderwert übernehmen, | inspektor für deutsches Straßenwesen Dr.--Fng. Todt

Alle Verkäufe sind waggonfrei Empfangsstation mit einem ist unstatthaft. Falls Kontrakte auf Grund besonderer Um- fa ton, rg 2 , 2. Bei Abnahmeverzug erhebt Verkäufer für je angefangene b) aden, Berlin zu ordentlihen Mitgliedern der Akademie des Bau-

j j ge : O E: ; E : ie Wo Hätte. ; arl und otheken sowie dergl., unter dem l Pt ? | i S Grolman 7 uschlief N E E li lielle ‘dor Wirtschaftliven Voreikiluna, ee Ait V e üblihen Binssag vie beann, eldlihe und dingliche 100 kg nicht rechtzeitig abgenommene Ware einen Aufschlag e) Schadenersaß wegen Nichterfüllung verlangen. wesens ernannt. - roßmarktnotiz abzushliepen. l }

i i i E À x : A von 02 MS F M ck N s S : i: e h D V Ir eiadi f Der für den Verkauf zuständige Großmarktpreis kann unter- die Streichung maßgebenden Gründe Mitteilung zu machen. Zuwendungen irgendwelcher Art, direkt oder indirekt, zu on 0,25 RM für jeden e enera Monat des O. Der Schadenersaßz beschränkt sih auf die Preisdifferenz.

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i O T ; » j 3. Kommt der i i ) i L STACPR Ea L G LBRCS R E A A i : S G L L E G i: i e- r Käufer mit der Zahlung in Verzug so muß Ver- . Kommt der Verkäufer troß der Erklärun zur unverzüg- Regier Spräsident Gövper Ste ritte ‘den: . Die vor dem 31. Dezember 1933 abgeschlossenen und bis zum gewähren und willkürliche Abzuge der Käufer zu g LOALD 1 ahlun; 19, jo muß 3 ¡ | Dex g / g VZU( : eglerungspräsi en 0ppert in eitin it i IQELON WETDeN: E L Mai 1934 noch ridt AEGUMIA R Kontrakte müssen späte- statten, ist dem Verkäufer von der WV nach § 22 Abs. 1 E nah Ablauf einer Nafrist von 4 Werktagen erklären, lichen Ersaglieferung dieser Verpflihtung nicht unverzüglich gleicher Amtseigenschaft nah Köslin verseßt worden. von Mühlen mit einem bei Roggenmehl bei Weizenmehl stens am 31. Mai 1934 erledigt sein, falls die vereinbarten - der Saßung bei Strafe verboten. t a) Schadenersay w Nichterfüll ao, so stehen enn Käufer die unter b) und e) bezeihneten Jahresgrundkontingent per 100 kg per 100 kg Lieferungs- bzw. Abnahmefristen überschritten ‘sind. Die Dex Rechuungsbetrag muß spätestens 14 Tage nach b) T2 Go ret uen G terfil ung, e zu, ohne daß es uen JZnverzugseßung bedarf. Ver- S 14 i / bis 1000 t bis zu RM —,60 RM 1],— Mühlen haben falls notwendig von den Verzugsrechten dem Ausstellungsdatum der Rehnung im Besiy des H Ersaß bas Lir & O d N gane. hat vom Mean der unverzüglichen Ersaglieferung | Dem Regierungspräsidenten i. e. R. Dr. zur Bon en von 1001 4000 t —,40 N Gebrauh zu machen und Vergütung des dur die Niht- Verkäufers d jiin Käuf Ab lüngsverzua;:tretihi ‘die E déelanden wil. osten usw. oder mehreres gemein- Sen Me U 1d M Denn Gta Ciabé Saite (M Köln ist die Stelle des Regierungspräsidenten in Stettin La " 9 R , E ; : 4 “e E79 A ck dens D c Käufer in Zohlun sver tv 5 U : f L ; 1 E ) a V dhe «belle E i l über i Ls L M E E M A : abnahme entstandenen SUOINSNGIAIES [ UNG/ONL Gade Bee nad Ziffer i sofort in Kraft. A Recht, sofortige Zahlung der geshuldeten Forderung ohne unter 3 so ist die Ware kontraktlich; liegt der Minderwert übertragen worden. : E La Ct E Sis bezinten Groß-Bi ay. e D x Müblen der Wirtschaftlichen Vereinigung ist es nicht er- Bei Wasserverladung, die über 14 Tage unter N ‘afrist zu verlangen, wird hierbei nicht berührt. Einer über dieser Grenze, jedoh unter der unter 3 angegebenen ERSETEZ R A E I S E Ausnahme derjenigen in den Stadtbezirken Groß-Berlin, Ham- . Den MU' e irt[ha]tii gung EeS ne - a) lng, ge Une s Q bia, Altona, Oabuta und Kiel, dürfen die unter 5 fest- laubt, im Auftrage von Händlern und Genossenschaften zu malon Transportverhältnissen beansprucht, jowie |