Bekanntmachung. Josef Florenz Schnellwaagen 6rif Gesellshaft m. b. H. in Berlin- '¡chtenberg, Möllendorfstr. 49, ist auf- arivst. Die Gläubiger der Gesell j
[10545] Die
1ft werden aufgefordert, fich bei ihr
melden. Die neue Adresse lautet: rlin SW 68, Charlottenstr. 77. Berlin, den 16. Mai 1934. © »y» Liguidator der Josef Floreuz T echuellwaagenfabrif G, m. b. S.
fa G] emaß § 9 der Anleihebedingungen 1':jerer Goldmarkanleihe von 1923 siud ê gende Stückde ausgelost worden: Für 1434 radzahlbax L 19. 1934: Nx. 43, 15%. 127, 161-219, 111A L182. 1908L 1507, 36586, 3067.
Dörentrup (Lippe), 4. Mai 1934. TDörentruper Sand- u. Thonuwerke Gesellschaft mit beschränkter Haftung.
Die unterzeihneten Geschäftsführer dex Dr. Richard Mauch, G. m. b. H., Kölu, maBhen hierditrch be- fannt, daß durch Beschluß der Gesell [schafterverjammlung vom 3. Mai 1934 das Stammkapital der Gesellschaft um 10) RNM herabgeseßt worden ist. Die Gläubiger der Gesellschaft werden ufgefordert, sich beî diesex zu meldeu.
Kölit, den 5. Mai 1934 go KEUTMAUU D Mi
3 N{NRA A UCD)
11. Genofsen- : schaften.
Vekanutmachung.
: Vershmelzung dex „EWO0“,. Ge-
gen Bauspar- und Kredit- enoffenschaft e. G. m. b; H. Sig in Stuttgart mît der „Spaätsi“, Sparge- nossenschaft e. G. m. b. H. Siß in Sin= gen (Hohentiwiel), wurde am 13. Fe- bruar 1934 in - das Genossenschafts- register beim Amtsgericht L 1n Stutt» gart eingetragen.
Damit gilt die „EWO0“ gemäß §98 a
Genojßjenschaftsgeseßes als
H aufge- loît.
Auf. - Grund des3- §98 b: des Ge-
Dritte Beilage zum Neichs- ünd Staatsaüzeiger- Ne. 112 vom 16. Mai 1934. S, 2
biger derx aufgelösten Genossenschaft zur Anmeldung threr Forderungen bei der übernehmenden Genossenschaft aufge- fordert. Die von den Genossen der „EWO“ auf uns übertragenen und uns bekannten Forderungen an Geschäfts- und Sparguthalben sind in der Höhe der geleisteten Zahlungen bereits vVvorge- merkt, Singen 1934. „Sparsi““, Spargenossenschaft e. G. m. b. S., Singen. Fuchs. Bäder.
CSoheutwiel), 309, April
[10796] Einladung zur 30. ordentliehen Ge- neralversammlung am Sonntag, deu 27. Mai 1934, vormittags 9/2 Uhr, in Kassel, Hotel Schirmer, Friedrih- Wilhelms-Plaß 5. _ Gemäß § 16 der Saßungen laden wir die gechrten Mitglieder unserer Ge- nossenschaft zu dieser Tagung ein. : Tagesorduung: 1, Ernennung des Schriftführers und Wahl zweier Protokollzeugen. . Geschäftsbericht. 3. Genehmigung dexr Bilanz 31. Dezember 1988. . Revisionsbericht.
5, Entlastung des Vorstands,
3. Wahl des Aufsichtsrats.
i Zuwahl zum Vorstand,
. Satungsänderungen.
9, Festseßung derx Kreditgrenze. 10. Verschiedenes.
An dex Generalversammlung können nur “eingetragene Mitglieder oder mit shriftlihen Vollmachten versehene Be- auftragte teilnehmen. Wir bitten, der- artige Vollmachten unter allen Um- stäómden vorzuzeigen. Jedes Mitglied und jeder Bevollmächtigte hat nur eine Stimme. Nur offene Handelsgesell- schaften, KFommanditgesellshaften, Afk- tiengesellschaften, Gesellschaften mit be- [chranfter Haftung fönnen sich durch Bevollmächtigte vertreten und dur sié abstimmen lassen. Einzelmitglieder' müssen. ihr Stimmrecht selbst ausüben, eine Vertretung ist ungeseßlih und dés- halb unzulässig.
Nord «& Sid Einkaufs8geuvosenschaft Eingetragene Geuosseuschaft mit beschräufktex Haftpflicht. Der Aufsichtsrat.
per
nossenschaftêgeseßes werden die : Gläu-
[8137]. j
Bausparkafse „Das Heim“ e. G. m. b. Ÿ., Krefeld.
Vilanz der Vausparktasse
Franz Fle ck en, stellvertr. Vorsitzender,
per 31. Dezembver 1933.
Aktiva.
Rückständige Einlagen auf eingeforderte- Geschästsanteile
___ der Genossenschaft NM 51 614,16
Vermögenswerte: Grundbesiß Hypotheken und
j Grundjchulden, sowei getilgt werden: i
a) voll ausgezahlte Darlehen, abzüglich der davon inzwischen getilgten Beträge. b) Zuschläge zu vorstehenden Darlehen, abzüg-
lich der davon: inziviféhen getil
Zugeteilte, aber noch nicht oder noch nicht voll ausge- zahlte Baudarlehen und Darlehen für Hypo- Noch nicht ausgezahlte
thefenablösungen:
Beträge RM 289 508,03 Sonstige Darlehen an Baujsparer Guthaben bei Banken, Sparkassen . Kassenbestand und Postscheckguthaben _ Forderungen an Vertreter
Rücfständige Erträge:
Abvschlußgebühren .… . + 5 ° Verivaltungsgebühren . ° .
Eintrittsgeld . Zeitungsgebühren „« « “L
RM [35] RM [F
o: Î 0
t sie laufend
/ 3 169 934
gten Beträge 570 127/68] 3 740 061
36 962/98
Absc{hlußgebüh
a. G0 E. 4/6
Noch. nicht föllige Raten an Tnventar Dra Deu A s Sonstige Vermögenswerte . » Verwaltungskfostenforderung «
‘ . * 6 * . « * , ‘ . 6 E Passiva. Geschästsguthaben __ gutgeschriebene Beträge) Eingeforderte, aber noch nicht eingezahlte teile der Genossenschaft RM 51 614,14 HNejervesonds : Gejeßlicher Reservefonds (§ 262 und § 3 § 7 Genossenschastsgeseß) , . Andere Reservefonds: a) Sicherheitsxejerve für Hypothe b) / Nückstellungen : Organisationsausbau und Unvorherge} Gebühren des Reichsaufsichtsamtes ,
Stempelgebühren für Hypothekeriabtretung
Prozeßkosten E Wertberichtigungsposten:
Zugeteilte Baudarlehen und Darlehen für Hypothe-
tenablöfung,
289 508,03 Sonstige Wertberichtigungsposten:
a) Abschlußprovisionen auf die noch
soweit noch nicht
Mm » L 5 1 Natéint al Ablau bet e D
b) Delfredererlüicklage Verbindlichkeiten:
Sparguthaben der nicht zugetecilten Bausparer:
) ungefündigte þ) gefündigte
parguthaven dex zugeteilten Bausparer °
Berivaltungstostenrücflage . N wll A 5; s Verbindlichkeiten gegen Vertreter:
a) rüditändige Provisionen, fowwei
Geschäftsjahr fälligen Verwaltu
ruhen b) fonstige . Nüctständige Zahlungen .
Sonstige Verbindlichkeiten: Vorausgezahlte Beträge
der Genossenschaft {eingezahlte und
Zinsrejerve für Zinsfreissparer
E S K: E.Y
“ . . * .
- . 1
ret
2 716/03 26 393 —
8 030/69 442 454 78 | 4997 877/91
58
E 287 975/84 Geschäftsan- 3
29 H.-G.-B,,
10 102|—
fenausfälle
32/999 72 032/99 a ehenes 16 384/90 1 568/10 2020| 3:600|—
ausgezahlt
j nicht fälligen
1 217 19 263)
——_———-
920 480/35
, } 3993 267/53 V} 78 981/42] 4072 248/95
40 417/08
t Jie auf im ngsgebühren è.ti 13"021/| 729 13 750/68 12 502/24
I O
i 1 71448 Zinsenreserve
( Béstand. ani. 31, Dezentbéx 19383. . 442 454/78 | Geschästsguthaben am 1. Januar 1933 , ,
Haftsumme
Gewinn- und Verlustrechnung ver Vausparkasse per 31. Dezember 193%
110728] t Allgemeine Mobilien-Svar- unz
Aufwendungen, Verwaltungskosten: Abschlufkosten: Provisionen . « « Löhne u. Gehälter Löhne und Gehälter der Hauptverw Soziale Abgaben . Soustige Kosten . Laufende Kosten: Löhne und Gehälter der Hauptveriv Soziale Abgaben . . Kosten für Baukontrollen . . . «5 Kojten für die Zeitungslieferung .
steuer und ohne Grundbesißsteuer):
Betriebssteuern Sonstige:
Rückstellung Gebühren RAA..
d S ch2. 9
tretung E a Lohnsteuernachzahlung Versicherungs teuer «e eo e n Zinjen, Ausgleichs- und Nachsparbeiträge Sparguthaben . »- + -
Steuern und öffentliche Abgaben F
Abschreibungen auf Grundbesiß « - Sonstige Abschreibungen « » » » «
gewordene Versicherungssummen « «
Sonstige Aufwendungen:
DIDELIES! «aaa 0 008
Uebérweisungen an Reservefonds: Et trilS Ce ch0 a el or L Sicherheitsrejerve f. Hypothekengus
Erträge.
Verwaltungsgebühren:
AbschlußgebübtEt «p 00
Gebühren für die Zeitungslieferung
Sonstige Verwaltungsgebührên: Von den Spärern gezahlt , « «
Vermehrung der Versicherungssteuer « « « Vermögenserträge:
Zinsen: gezahlte „ edie
Mieten: gezahlte « » Eigenmiete * « Einnahmen an Versicherungsfsummen aus a Versicherungen © Sonstige Erträge: Diverses . « «o «5 Eintrittsgelder E E E)
0.0 9000
6 L 0 909
eco a 2‘’8 0
Bilanz. der Sparmniasje der Vauspá
er Agenten u. Geschäftssteilen
S 06 D §4.0: W-M
Sonstige Kosten (davon RM 3 600,— Steuern und öffentliche Abgaben (ohne Versicherungs-
Stempelgebühren für Hypothekenab-
Aufwendungen für den eigenen Gxundbesiß (darunter für
Verlust aus Kapitalanlagen und Abschreibungen :
Vermehrung der Verwaltungskostenrücklage « » « « - Vorzeitige Tilgung der Bausparhypotheken durch fällige
icherh | fälle 21 877,73 Zinsrejerve sür Zinskreissparêr "S 3
Verminderung der Verwaltungskostenrücklage und Verivältüngskoftênförderung,
rückständige . 9/10 4
e G. m. b. H; Krefeld,
RM
A
43 772 24 235 10 625
1027 18 435,
c
oltung «-
Eigenmiete)
. 47 508 é 2 222 830
4 236 34 806/:
fl
107,26
e 26020 432/60
776
F—
. s . 9M 6 : Zinsen auf
¿M 3 254,91)
2... e...
6ß8,— 2,99
pf s.
132 009 142 301/:
RM
3 936 21'327
605 T 718
12 9825 142 301
9 600
39 909 426 081
S A 114,02 L TINL80 E S S
11 611
10 797
bgejchlossenen
e . s S E .
13 494 668
rex der Bausparkassè „D Pal §1. Dezember 1933.
T1 413 12 862
274 311 21 327/:
22 403
9 600
14 162/76 426 081/30 as Heim“
Boten S i Aftivà, Bankguthaben: -
Sparkonto' für Einzahlung « « e o - Ausschüttungskoûks „ « « « « o». Konto für ‘Versicherungsprämien „ „ Konto für Prämiênäusgleichsbeträge Konto sür Zinsanjämmlung « « - - Hypothekenforderungen; e a) voll dlisgezabltO, Darlehen b) Zuschläge hierauf
ooo
Passiva.
„Spargutbaben noch nicht zugetéilter Sparerz
Angékündigte o eo 066 . b) Féfündigte „„« «eee ee Guthaben bér Bausparkasse: Prämienausgleichsbeträge Diskontgewinn « « « « -
Rückstellungen:
Kapitalansammlungssteuer „ Lebensversicherungsprämien » « e -
P S S 6 - P: M e as
Krefeld, den 10. März 1934.
Linßén.
Krefeld, den 5. April 1934,
Wellmann.
Köln-Krefeld, den 11. April 1934
A.-G., Köln, gemäß § 53 f. des Geseßes be schaften vorgenommen. Berlin, den 11 April 1934.
Dr. jur. Wagelaar,
Bestand am 1. Januar 1933 Zugang
D 44 S M0
Rheinish-Westfälishe „Rev Thau, Dr. Minz, öffentlich bestellte Wirtschaftsprüfer. Die Prüfung der vorstehenden Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnung wurde in unserem Auftrage von der Rheinisch-Westfälischen „Revision“ Treuhand die Erjverbs- und Wirtschaftsgeno}sei-
Mitgkliederbewegung. / ; 833 Mitglieder mit 5144 ‘Anteilen 938 Anteile
RM
8311
15 341 4 132
122 482
2500 15774
17 904:
Verwaltung: Rheinish-Westfälische „Revision“ Treuhand A.-G., Köln,
L V 79
20 66
89 5
2
RM [H
38 0596
140 387/4
88 286
80 12 729
: 15 341 P 3044
08
54 832 70| 143 118
T0}
42 50
9--# G. 0: E e
® Meyer.
Thi
Verbandsdirektor.
298
Mitglieder mit
/ Vorstehende Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnung wurden von üns auf Grund der Buch- und Juventurwerte nah bestem Wissen und Gewissen aufgestellt,
Dex Vorstand der Danspartgsie Das Heim“ e, G. m. 6, H. Aréê6b. E al Vorstehende Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnung wurden von der Revisionskommission des Aufsichtsrats nach bestem Wissen und Gewissen geprüft und für richtig befunden.
Die Revisionskommission des Aufsichtsrats. j Hans Walthêx Hollender. ___ Nach dem abschließenden Ergebnis dex Prüfüng entspreche abschluß, die zugrunde liegende Buchführliîg und der Fahresbericht des den geseßlichen Vorschriften.
Gerferb. n der Rechnungs-
ision“ Treuhánd A-G.
Revisionsverband deutscher Bauspartassen e. V., Verlin.
nere trn rien e retten Di
178 447/06
18 385/70
12 809 4132
92 66
178 447/06
Vorstands
Aa 4 Ee S
4131 978
Mitglieder mit 6082 Anteilen Mitglieder .mit 1168 Anteilen
Vermefrung
Geschäftsgutßaben am 31. Dezember 1933
am’1/ Januar 1933
Verminderung
Hafisumme am 31. Dezember 1933 P A Bausparkasse „Das Heim“ e. G, m, b, H.
4 997 877/91
Linhÿen,
¿e QLOR
0A 0.40: d: 0
S 9 0 00.4
.
G S
Mevnsx.
Mitglieder mit 4914 Anteilen RM 230 781,19
,”
-RM 287 975,84
RY
”
RM 245 700,—
57 194,65
257 200,— 11 500,—
9
j sen
Darlehns-Genosseunschast e. G. m. v. V., Kiel. Einladung zur ordentlichen Gez. ralversammlung am Sountag, dey 27. Mai 1934, 15 Uhr, in Kiel Restaurant „Bürgerbräu“, Schumacher: straße 29. ___ Tagesordnuug: 1. Geschäftsbericht. 2, Vorlegung der Jahresbilanz mit Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 1933.
. Bericht des Aufsichtsrats über die Prüfung der Bilanz unid die gese liche Revifion.
. Genehmigung der Bilanz: und dez Revisionsberichts.
, Entlastung des Vorstands und Auf sichtsrats.
3. Statutenänderung Statuts.
. Genehmigung eines Vereinigungs- planes,
. Wahl zum Aufsichtsrat.
. Verschiedenes.
Der Vorstand. Dr. Skoetsch. H, Mattenklodt,
N H. Re F
im §116 dez
[10481]
Einladung zur ordentlichen Haupt: versammlung am Mittwoch, den 30. Mai 1934, um 20 Uhr im Her- mann-Göring-Saal, Unter Kirschen 8,
Tagesorduunug :
1, Geschäftsberiht des Vorstands.
2. Bericht der Rechnungsprüfer.
3. Beschlußfassung über den Fahres- abs{chluß (Bilanz und Gewinn- und Verlustrehnung zum 31. Dezember 1933 und Entlastung des Aufsichts-
rats und Vorstands).
4. Verteilung des Reingewinns,
5; Aenderung der §8 20, 22, 29, 3, 34 und 38-dex Saßungen.
6. Neuwahl des gesamten Aufsichts» rats.
Die besonders zugesandte Mitglieds- karte, die streng persönlich ist, gilt als Ausweis am Saaleingang. - Ohne die Ausweis hat niemand Zutritt, — Frauen haben nur Zutritt, wenn sie persönlih Mitglied der Genossenschaft sind. — Verxtretüngen sind! unzulässig, Kölu-Vickendorf, den 15, Mai 1934.
| Gemeinnügßige Siedluug Bickeudorf
e. G. m. b. S. Der Aufsichtsrat. W. Hild, stellvertretender Vorsitzender,
O A C lz
12. Unfall- und Fuva- o - e „7 47 lidenversiherungen. [10797] A A Bit der am Freitag, den 25. Mai 1934, nachmittags 4 Uhr, int weißeu Saale. des Hotels „Märkischer Hof“, Altena (Westf.), Bahnhofstr. 1, statt findenden diesjährigen “ ordentlichen Sefktionsversammlung werden . unsere Mitglieder hierdurch ergebenst einge-
i aden,
Wegen Vollmachtserteilung vergl, L 25 Abs. 1 dex Saßungen. Tagesordnung:
1, Berichterstattung über die Verival- tung der Sektion im Fahre 1938,
2, Prüfung und Abnahme“ der BVer- waltungsfostenrechnung der Sektion für das Fahr 1933.
3. Verwaltungskosten-Voranschlag für
das Fahr 1935.
4. Verschiedenes.
Altena (Westf.), den 15. Mai 1934,
Der Vorstand der Sektion 3 der
Maschinenbau- und Kleineiseun-
industrie-Berufsgenosseunschaft. Friß Meese, Vorsibender.
14. Verschiedene Bekanntmachungen.
[107311 Von dexr Dresdner Bank und del ee G. Haslinger Söhne und Abra- am Schlesinger ist der Antrag gestellt worden, ; RM 1 120 000,— Aktien Nr. 1—11 200 gu je RM 100,— der Zeitzer Eisengiéßerei und Maschinen: bau-Aktien-Gesellschaft, Zeiß, zum Börsenhandel an der hiesigen Borse zuzulassen, (Wiederzulassung.) Berlin, den 14, Mai, 1934. Zulassungsstelle an dex Vörse “zu Berlin. Dr. Gel pckee. [8446] Die Arbeitsgemeinsçhaft gewerb- licher Vereinigungen zu Witten berge u. Umgebung e. V. ist Beschluß vom 26, Februar 1934 gelöst. Gläubiger wollen ihr sprüche bei dem unterfertigten L4 datox innerhalb zweier LBocheu l melden. Dr. Meyer, Rechtsanivalt, als Liquidator, Wittenberge.
- E
Deutscher Reichsanzeiger( 7 Preußischer
C
O
Staatsanzeiger.
ry,
Erscheint an monatlich 2,80 #Æ
Bestellgeld ;
Einzelne
O FTL. 1 13 Reichsbankgirokonto
Juhalt des amtlichen Teiles,
Deutsches Reich.
Ernennungen und sonstige Personalveränderungen.
Bekanntmachung über den Londoner Goldpreis.
Sonderkreditabkommen der Norddeutschen Kreditbank Aktien- gesellshaft vom 27. April 1934 in deutscher und englischer Fassung.
G na der Sperre für Neugründungen beziehungsweise Neueröffnungen von Leihbüchereien.
Beschluß des Frachtenaus\chujses Dresden.
Bekanntmachung, betreffend die Ausgabe der Nummer 52 des Reichsgeseßblatts, Teil I.
Preußen.
Verleihung des Erinnerungsabzeichens für Verdienste um das Feuerlöschwesen.
Ernennung des Vorsißenden des Vorstands der Landesver- sicherungsanstalt Schlefien.
Siebenter Nachtrag zur Bekanntmachung vom 13. November 1930 über die zur Verwendung im Bergbau zugelassenen Zündmittel. E :
Bekanntmachung des Regierungspräsidenten in Arnsberg, be- treffend die Einziehung von Vermögenswerten zugunsten des
Landes Preußen. A : Bekanntgabe der nah dem Geseß vom 10. April 1872 durch die Urkunden usw.
Regierungsamtsblätter veröffentlichten Erlasse,
jedem Wochentag abends. Bezugspreis dur die Post einschließlich 0,48 ÆÆ Zeitungsgebühr, aber ohne für Selbstabholer bei der Anzeigenstelle 1,90 K monatli, Alle Postanstalten nehmen Bestellungen an, in Berlin für Selbstabholer die Anzeigenstelle 8W 48, Wilhelmstraße 32. Nummern kosten 30 #/, einzelne Beilagen 10 #/. werden nur gegen Barzahlung oder vorherige Cinsendung des Betrages einshließlih des Portos abgegeben. Fernspreher: F 5 Bergmann 7573.
Anzeigenpreis für den Naum einer fünfgespaltenen 3 mm hohen und 55 mm breiten Zeile 1,10 Æ, einer dreigespaltenen 3 mm hohen und 92 mm breiten Zeile 1,85 A. Arzeigen nimmt an die Anzeigenstelle Berlin SW. 48, Wilhelmstraße 32. Alle Druckaufträge sind auf ein- seitig beschriebenem Papier völlig druckreif einzusenden, insbesondere ist darin auch anzugeben, welche Worte etwa durch Fettdruck (einmal unterstrichen) oder durch Sperrdruck (besonderer Bermerk am Rande) hervorgehoben werden sollen. — Befristete Anzeigen müssen 3 Tage vor dem Einrückungstermin bei der Anzeigenstelle eingegangen sein.
Ste
Berlin, Donnerstag, den 17, Mai, abends
0 Postscheckkonto: Berlin 41821 1934
„verlängernde Gläubiger“ die Rechte, welche den beigetretenen Gläubigern durch Ziffer 10 des Nachtragsabkommens für den Fall zustehen, daß die in jener Ziffer erwähnte Bedingung nicht erfüllt ist.
7, Falls die Bank irgendeinem anderen Gläubiger oder einer Gruppe von Gläubigern andere Bedingungen als jene in diesem Vertrage enthaltenen anbietet, sind die gleichen Bedin- gungen gleichzeitig jedem „verlängernden Gläubiger“ durch das englishe und das holländische Komitee anzubieten, und jeder von diejen Gläubigern hat, wenn er es wünscht, das Recht auf gleiche Bedingungen, soweit die Bestimmungen des Haupt- abfkommens, wie es durch das Nachtragsabkommen und dieses Abkommen geändert is, es zulassen.
8, Die Bank soll baldmöglichst während der Dauer des Vertrages dem englischen und dem holländischen Komitee eine Ausferti- gung einreichen von
a) einer per Ende des leßten vollen Rechnungsjahres, nämlich per 31. Dezember 1933, aufgestellten und ordnungsmäßig geprüften Bilanz;
b) einer Ausstellung in Bilanzform, welcher die ordnungs- gemäß geprüfte Bilanz per 31. Dezember 1933 zugrunde liegt und aus der sih ergibt, wie die Bilanz fich stellen würde, wenn die Auseinanderseßzung zwischen der Bank und den Garanten an dem genannten Datum stattge- funden hätte.
9. Jeder Gläubiger der Bank, der an die (durch das Nachtrags» abkommen geänderten) Bestimmungen des Hauptabkommens gebunden ist, kann diesem Vertrage durch Abgabe einer ent- sprechenden Erklärung beitreten. Diese Beitrittserflärung muß am oder vor dem 1. Mai 1934 oder an oder vor einem späteren mit dem englischen und dem holländischen Komitee zu verein- barenden Termin abgegeben werden; alle Bestimmungen der
Amtliches.
Deutsches Reich.
Der Herx Reichspräsident hat den Konsul von Tîtede- ma n zum Konsul des Reichs in Apenrads (Dänemark) exnannt,
ates tem a CAAS
Bekanntmachung über den Londoner Goldpreis
gemäß § 1 der Verordnung vom 10, Oktober 1931 zur Aenderung der Wertberechnung von Hypotheken und sonstigen Ansprüchen, die auf Feingold (Goldmark) lauten (RGBl,. 1 G. 569). Der Londoner Goldpreis beträgt am 17, Mai 1934 ür eine Unze N s. 186080 1 in deuts@e Währung nach dem Berliner Mittel - kurs für ein englishes Pfund vom 17, Mai 1934 mit NM 12,77 umgereGnet « « = RM 86,8892, ür ein Gramm Feingold demnach « « » = pencse 92, 9021, in deutshe Währung umgerechnet » « - « = RM 2,79355,
Berlin, den 17. Mai 19234.
Statistische Abteilung der Reichsbank. Dr. Döring.
Bekanntmachung. :
das Sonderkreditablkommen der Norddeutschen Kreditbank Aktiengesellschaft vom 27. April Maßgebend ist nur die englische Fassung.
Hiermit mache ich 1 1934 in deutscher und englischer Fassung bekannt.
Berlin, den 15. Mai 1934.
Abkommen
vom 27. April 1934 zwischen der Norddeutschen Kreditbank Aktiengesellshaft (nachstehend die „Bank“ genannt, die früher den Namen J. F. Schröder Bank K. a. A. führte), vertreten durch die Herren Max Koepke und Dr. Eugen Pflüger, einerseits, und den Herren Arthur Rundell Guinneß und Walter Osborne Stevenson (nachstehend „das englische Komitee“ genannt, worunter auch der oder die von den englishen Gläubigern der Bank jeweils ernannten Vertreter zu verstehen sind), andererseits, und Herrn Dr, Herman Carel Hinhßen (nachstehend „das holländische Komitee“ genannt, worunter auch der oder die von den holländischen Gläubigern der Bank jeweils ernannten Vertreter zu verstehen sind), dritterseits,
Nachtrag |
zu einem Abkommen (nachstehend als „Hauptabkommen“ bezeichnet), welches vom 1. März 1932 datiert und zwischen der Bank, einerseits, dem englischen Komitee, andererseits, und den Herren Ralph Dawson und John Fránk Schmid, als Vertreter von Gläubigern der Bank in den Vereinigten Staaten von Amerika, dritterseits, geschlossen worden ist, sowie zu einem Abkommen (nachstehend als „Nachtragsabkommen bezeichnet), welches vom 14: August 1933 datiert und zwischen den gleichen Parteien geschlossen worden ist, die auch Parteien dieses Vertrages, und zwar in der gleichen Reihenfolge, jind. j
A. Durch das Nachtragsabkommen wurde die Rüczahlungsfrist für die Schulden der Bank, die dem Hauptabkommen unterlagen und deren Abtragung bis 20. Juli 1933 vorgesehen war, bis zum 15. März 1934 unter den im Nachtragsabkommen festgeseßten Fristen und Be- dingungen verlängert. e
B, Das Reich und der Bremische Staat erfüllten ihre der Bank gegenüber gemachten Zusagen, auf die in Absaßy C des Nachtrags- abkommens Bezug genommen ist, durch zwet Zusaßzgarantien, die beide „Bremen, den 30. August 1933“ datiert und abgeändert sind durch einen an die Bank gerichteten, von dem Reichswirtschastsminister, dem Reichsminister der Finanzen und dem Senat der Freten Hanse- stadt Bremen unter dem 23, November 1933, 28. November 1933 bzw, 4, Dezember 1933 unterzeichneten Brief; Abschristen dieser Dokumente sowie deren Ueberseßungen sind als Anlage 1 diesem Vertrage beigefügt.
C. Jn Ziffer 5 des Nachtragsabkommens war vorgesehen, daß, falls an 1 1934 die Rei eänfinriges in der Bereitstellung von Devisen für Kapitalzahlungen deutscher Schuldner noch in Kraft sein sollten, und es somit der Bank unmöglich sein sollte, sich die erforderlichen Devisen zur Rückzahlung aller an genanntem Tage noch ausstehenden Schulden an die beigetretenen Gläubiger zu verschaffen, eine Zu- sammenkunsft der Bank, des englischen und des holländischen Moe und von Vertretern sonstiger beigetretener Gläubiger zu dem Dn e stattfinden sollte, weiterhin eine Verlängerung der dann unbezah gebliebenen Verschuldung in die Wege zu leiten. i P T
D. Jn Gemäßheit der Ziffer 5 des Nachtragsabkommen lan eine Zusammenkunft statt, in der für eine weitere Verlängerung der am 15, März 1934 noch unbezahlt gebliebenen Schulden Abmachungen getroffen wurden, die in diesem Vertrag aufgenommen sind. 18
E. Die Reichsbank hat mit einem an Herrn A. R. Guinneß a Vorsigenden des englishen Komitees gerichteten Schreiben vom
Der Reichswirtshaftsminister. J. A. : Walde.
Ziffer 12 des Nachtragsabkommens finden auf die Abgabe einer solchen Beitrittserklärung Anwendung.
10. Das Hauptabkommen und das Nachtragsabkommen, wie hier» durch geändert, bleiben in Kraft, bis alle von ihnen erfaßte Ver- \huldung zurückgezahlt worden ist, sofern niht das Hauptab- fommen gemäß seiner Ziffer 18 jeine Erledigung findet.
Zum BZeugnis dessen is dieses Abkommen an dem eingangs dieses erwähnten Datum abgeschlossen worden.
Das englische Komitee: A. R. Guinneß. W. O. Stevenson, durch seinen Bevollmächtigten B. J. Foster. Das holländische Komitee: B. C. Hingßen- Norddeutsche Kreditbank Aktiengesellschaft. M. Koepfke. E. Pflüger.
29, März 1934 (Abschrift und Uebersezung dieses Schreibens sind als Anlage Il hier beigefügt) sich bereit erklärt, bei der Durchführung des Vertrages, wie in dem Schreiben dargelegt, mitzuwirken,
Es wird nun folgendes hiermit vereinbart:
1, Unter „verlängernde Gläubiger“ (continuing ereditors) sind alle Gläubiger (d. h. Gläubiger, die an die Vestimmungèn des Haupt- und des Nachtragsabkommens gebunden sind) zu ver- stehen, welche durch ihren Beitritt gemäß Hiffer dieses Ver- trages Vertragsparteien geworden sind, Alle Ausdrücke, deren Begriffe im Haupt- und im Nachtragsabkommen bestimmt worden sind, sollen auch in diesem Vertrage die gleiche Bedeu- tung haben, falls sih nichts Gegenteiliges ergibt. Unbeschadet der Ziffer 4 des Nachtragsabkommens, so wie sie in Ziffer 4 dieses Vertrages verlängert wird, soll die in Ziffer 6 (a) des Hauptabkommens festgelegte Verpflichtung der „ver- längernden Gläubiger“, weitere Alzepte und Jndossi zu geben, bis zum 30. Juni 1934 erstreckt werden, soweit es sih um die am 20. Juli 1933 bestehende Verschuldung aus Akzepten oder Jndossi einschl. solcher am 20. Juli 1933 bestehender Verschuldung handelt, welche nicht in eine Akzept- oder Jndossoschuld seit diesem Tage umgewandelt worden ist. : Soweit die am 20. Juli 1933 bestehende Verschuldung nicht aus Akzepten oder JFndossi herrührt, soll die Verpflichtung der Bank, dieselbe an jenem Tage zurückzuzahlen (sofern Ziffer 4 des Nachtragsabkommens, wie mit Zisfer 4 dieses Vertrages abge- ändert, nicht anders bestimmt), bis zum 30. Juni 1934 ver- längert werden, soweit solche Verschuldung bis dahin nicht in solche aus Akzepten oder Jndossi umgewandelt sein sollte. Die gemäß Ziffer 4 des Nachtragsabkommens bestehenden Rechte der „verlängernden Gläubiger“ sollen bis zum 30. Juni 1934 erstreckt werden. Ó Alle aus Akzepten oder Jndossi den „verlängernden Gläubigern“ gegenüber herrührende Verschuldung einschließlich der Ver- \huldung aus Jnanspruhnahme neuer, unter Ziffer 6 des Nachtragsabkommens gewährter Kredite wird am 30. Juni 1934 fällig, und die „verlängernden Gläubiger“ sind alsdann berechtigt, das Konto der Bank mit den Beträgen aller für Rechnung der Bank akzeptierten oder indossierten Wechsel zu belasten, und zwar auch dann, wenn die Wechsel selbst einen späteren Verfalltag tragen. Jedoch dürfen Zinsen erst von der Fälligkeit der Wechsel an berechnet werden. i
, Die Wirksamkeit dieses Vertrages hängt davon ab, daß die Ver- ordnung über das Deutsche Kreditabkommen von 1934, soweit sie sich auf die Sicherstellung von Krediten bezieht, ausdrüdlich auf Kredite ausgedehnt wird, welche dem durch das Nachtrags- abkommen und dieses Abkommen abgeänderten Hauptab- fommen unterliegen, und zwar in Uebereinstimmung mit dem an die Bank gerichteten und vom 4. April 1934 datierten Schreiben des Reichswirtschaftsministers — eine Abschrift und Uebersetzung dieses Schreibens ist als Anlage TIT hier beige- fügt —. Sollte diese Bedingung bis zum 15. Mai 1934 oder einem späteren, von dem englischen und holländischen Komitee gutgeheißenen Termin nicht erfüllt worden sein, so hat jeder
AN AGREEMENT made the 27th day of April 1934 BETWEEN NORDDEUTSCHE KREDITBANK AKTIENGESELLSCHAFT (hereinhafter called the ‘Bank formerly known as J. F. SCHROÖDER BANK K.a.A.) represented by MAX KOEPKE and DR. EUGEN PFLÜGER of the first part ARTHUR RUNDELL GUINNESS and WALTER OSBORNE STEVENSON (hereinafter called ““the Eng- lish Committee‘“ which expression includes the reprensentative or representatives for the time being appointed by the English Creditors of the Bank) of the second partand DR. HERMAN CAREL HINTZEN (hereinafter called ‘‘the Dutch Committee‘““ which expression includes the representative or representatives for the time being appointed by the Dutch Creditors of the Bank) of the third part.
SUPPLEMENTAL to an Agreement (hereinafter called ““the Principal Agreement“) dated the 1st day of March 1932 and madoe between the Bank of the first part the English Committee of thoe second part and Ralph Dawson and John Frank Schmid acting for and on behalf of certain creditors of the Bank in the United States of America of the third part and to an Ágreement (hereinafter called “the Supplemental Agreement“‘‘) dated the 14th day of August 1933 and made between the same parties as are parties to this Agreement and in the same order,
WHEREAS :—
A.—By the effect of the Supplemental Agreement the date for repayment by the Bank of indebtedness subject to the Principal Agreement (which was due to have been discharged on 20th July 1933) was extended until the 15th day of March 1934 upon the terms and subject to the conditions set out in the Supplemental Agreement.
B.—The Reich and the State of Bremen implemented their respective undertakings to the Bank referred to in Recital C of the Supplemental Agreement by two supplementary guarantees- both dated as of Bremen 30th August 1933 as amended by a letter ad- dressed to the Bank and signed by the Reichswirtschaftsminister the Reichsminister der Finanzen and the Senat der freien Hansestadt Bremen on 23rd November 1933, 28th November 1933 and 4th December 1933 respectively copies of which documents together with translations thereof are set out in the First Schedule hereto.
C.—It was provided by Clause 5 of the Supplemental Agreement that if on the 15th day of March 1934 the restrictions on the provision of foreign exchange for the making of capital payments by German debtors should be still in force and if on that account the Bank should be unable to procure the necessary foreign exchange to effect the repayment of all indebtedness to Adhering Creditors which should be outstanding on that date a meeting should take place between bhs Bank and the English and Dutch Committees and ropresentatives of any other Adhering Creditors with a view to arranging for the furbher extension of the indebtedneas then remaining unpaid.