1934 / 114 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 18 May 1934 18:00:01 GMT) scan diff

Reichs- und Staatsanzeiger Nr. 114 vom 18, Mai 1934. S. 2

C. Nübenjaftfabriken !).

Verarbeitet

UREREE 1) Die in den Zuckerfabriken nicht auf Zucker, sondern unmittelbax

zu Nübensaft verarbeiteten Nüben sind unter C nachgewiesen,

Nübensätte mit einem Yeinheitsgrade

von 70 bié | von weniger 95 vH als 70 vH_

E E | Zuckerrüben- Rohe Rüben | |chnitel und

| andere Stoffe

Zeitabschnitt

von mehr als 95 vH

Berlin, den 17. Mai 1934.

Statistishes Reichsamt. Dr. Reichardt, Ministerialdirektor.

5 942 257 369 263 311 223 9097

u April 1006, = «4% es Cos 40 7156

Jn deu Vormonaten . . e «ooo 1137 077 11 127 Nom 1. September 1933 bis 30. April 1934 1.137 117 18 283 Vom 1. September 1932 bis 30. April 1933 . 1 075 682 Tas

Versteuerte und steuerfrei abgelassene Zuckermengen im Monat April 1934.

Au? die Erzeugnisse der Spalten 3—8

entfallèn an Zuckersteuer Steuerfrei abgelassene Zuckermengen *)

Sn den freien Verkehr übergetührter versteuerter Zuker1)

NRübenzuckerabläufe, Nübensäfte, andere Nübenzuckerlösungen und Mischungen dieser Erzeugnisse mit einem Neinheitsgrad

Nübenzuckerabläuke,

Nübensäfte, andere

Nübenzuerlösungen und Mischungen dieser e S einem Spalten einheits8grad

von mehr Zu d von von mehr von von mehr als 95 vH 70—95 vH | als 95 vH 70—95 vH | als 95 vH

dz N M dz | 10 H 12 13

Nübenzuckerabläute, Nübensäfte, andere Nübenzuckerlösungen und Mi)chungen dieser | Erzeugnisse mit einem Neinheitsgrad

|

Nob»

Fester und Stärke. Verbrauchs-

udcker zucker /

Anderer kristalli- sierter Zucker (Ver- brauchs8-

zuer) von 70—95 vH

Anderer fristallisierter Zucker (Verbrauhs- zuer)

Landess Zusammen

Spalten 9 bis 12

Stärke- zucker-

sirup

Stärke-. zuer

Noh- zuer

finanzamts- bezirke

Laufende Nr. Stärkezuckersirup Fester Stärkezucker

0 p ck pl O J pk 1

E

S 734 465 842 93 562

734 _—

350 819 2272 93 243 319 D

142 661 == 166 563

1 343 336 99 370 1 402 706

91 143 1118 31 071 84 284

1 908 468 17516 1 931 854

321 029 19 321 044

2210 _— 2210

4 964 715 819

738 689

654 403 738 685

12 122

196 320| 6921 031

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Berlin é Brandenburg. . « Darmstadt . .

Dresden 63 DUNCILSLE 4‘ DanIbuta e Dad beE «+4 85 90 795 2 700 Karlnußbe «l 15 287

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Im April: 1934 „„« 940| 912 742 19 187 277 176 099 377 271 | ‘19 811588 1 452

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i 1) Dex-âus. dem Auéland eingeführte versteuerte Zucker ist mit nautischen Zahlen naGleueten. Die Mengen sind in den darüberitechenden Zahlen mite: „halten. Die Versteuerungszahlen stimmen mit - deni tatsächlihen Verbrauch nicht überein, weil die Fabriken Verbrauchszucker in großem Umfange versteuert auf auswärtige Lager abfertigen, der in den meisten Fällen noch nit verkauft ist.

*) Ausgetührte Zuckermengen, ferner auf Niederlagen, in Freibezirke und Freihäfen gebrahte Mengen eins{chlteßlich Bedarf für deutsche Schiffe. ?) Davon nah dem Freihafen Hamburg 73 dz Verbrauchs- zucker und d dz fester Stärkezuker.

Berlin, ‘den 17. Mai 1934.

08 102 3119 32 (11901/2774

s | | / | j | Af las E | | Î j

Statistishes Reichsamt. Dr. Reichardt, Ministerialdirektor.

Landkreis Beeskow-Storkow: Alt-Hartmannsdorf * Markgrafpieske Alt-Stahnsdorf Neu-Hartmannsdorf Bindow Neu-Stahnsdorf Blossin Neu-Waltersdorf Braunsdorf Neu-Zittau Cablow Niederlehme A Iracte R

. wenn der Bedarf an Arbeitskräften der verlangten Art aus der Stadtgemeinde Berlin und dem umliegenden Gebiet * (S 1 Absaÿ 2b) nicht gedeckt werden kann;

. wenn die Arbeitsaufnahme die Verwendbarkeit des Ar- beitèrs oder Angestellten dadurch erhöht, daß in der neuen Arbeitsstelle die Kenntnisse neuer Arbeitsmethoden oder gert S enartger mit seinem Berufszweig verbundener Arbeitsvorgänge erlangt, die er sich in seiner bisherigen Arbeitsstelle infolge der Eigenart des Betriebes nicht an- Ce kann;_die Zustimmung ist in diesem Falle zu be- risten;

. wenn eine Einzelkammer der Reichskulturkammer ihren Mitgliedern E bescheinigt, daß deren Einstellung in die betreffende Arbeitsstelle 1m Jnteresse der deutschen Kultur erwünscht ist;

. wenn ein wesentlihes Fnteresse der Allgemeinheit an dem Zuzug vorliegt.

Bekanntmachung über den Londoner Goldpreis

gemäß § 1 der Verordnung vom 10. Oktober 1931 zur Aenderung der Wertberechnung von Hypotheken und sonstigen Ansprüchen, die auf Feingold (Goldmark) lauten (RGBI. 1 S. 569). Der Londoner Goldpreis beträgt am 18. Mai 1934 für eine Unze Feingold S 136 8120 in deutsche Währung nach dem Berliner Mittel- furë für ein englisches Pfund vom 18. Mai 1934 mit N M 12,76 umgerechnet «. . = RM 86,8744, für ein Gramm Feingold demnach « « « = pence 92 9343, in deut|che Währung umgerehnet. . . « = RM 2,79307,

Berlin, den 18. Mai 1934.

Statistische Abteilung der Reichsbank. Dr. Döring.

auen

Daunenrei Rauensche Ziegelei

riedersdorf Rieplos

riedrihshof Skaby

osen Spreenhagen Ketschendorf Steinfurth : Kirchhofen Wenzlow Kummersdorf Wernsdorf Langendamm Wolzig Langewahl Ziegenhals 8 3, Lebbin

Der Antrag auf Zustimmung ist vom Unternehmer (Arbeit- geber) zu stellen. 8 4.

Diese Anordnung tritt am 18. Mai 1934 in Kraft. Berlin, den 17. Mai 1934.

Der Prôâsident

der Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosen- 5 versicherung. e §1. Dr. S yx up. 1. Personen, die am 18. Mai 1934 in der Stadtgemeinde 9 f Verlin keinen Wohnort hatten, dürfen innerhalb der Stadt- gemeinde Berlin als Arbeiter oder Angestellte nur mit vorheriger Zustimmung des für die Arbeitsstelle zuständigen Arbeitsamtes eingestellt werden. 2. Die Zustimmung ist nicht erforderlich a) für Personen, bei denen durch shriftlihe Vereinbarung |. Garzau vor A600 RM übe ihr O Eda e eegelt den Betrag Sohenstel von 3600 RM übersteigt und die Beschäftigung mindestens | Hohenstein sechs Monate dauern wird; Bin) it abs Labeburg b) für Personen, die am 18. Mai 1934 ihren Wohnort in | Melchow den Landkreisen Osthavelland, Niederbarnim und Teltow, | Pribhagen im „Stadtkreis Potsdam und in den in der Anlage auf- gien L rauen arr Dane Oberbarnim, Lebus, Beerfeld änickendorf Beeskow-Storkow, üterbog-Luckenwalde : - LELTELDE, a LendoV M 9 und Hau Berkenbrück Molkerbere

Belzig hatten. M § 2. Aen Ma E05 mami kann die Zustimmung insbesondere erteilen, Dabinsdoe Pein U l. wenn durch den Zuzug in die Stadtgemeinde Berlin etne S

venn ch den 1 g Eggersdor

PUKgemeinsGasi mit Ehegatten, Kindern, Eltern oder MSenwaide Sülecenthin ‘iters Sale L E N el Sai ist in | Garzin Wald-Sieversdorf orejem ¿5alle auf die Dauer des Bestehens der Hausgemein- 5 Wüste-Si SDOY C an VeiGiEA ce: hens Hausgemein Dato 9 Püste-Sieversdorf

Landkreis Jüterbog-Luckenwalde: Lucktenwalde

Blankensee Miétgendorf

Dornswalde Radeland

Glau pit

Jüterbog Stangenhagen

Löwendorf Woltersdov

Landkreis Zauch- Belzig: Leest Lienewiß Michendor Beelitz-Heilstätt Ne R wis ; y eelib-Heilstätten eus-Langer Landkreis O be rbarnim: Ber Bol s Rehbrüe) Neu-Rotistock Rüdnißh Bliesendo Neuescheune Ruhlsdorf Brück Neu-Seddin Strausberg Caputh Neu-Töplih We EDoa! Damsdorf Peyow Wesendah Deutsh-Bork Phoben Weesow er Plessow Werneuchen ihtenwalde Plößin Willmersdorf lottstelle Rehbrüdcke Saarmund Saugarten

e (bei Neu-Töpliß) 4

Anordnung Baruth

über die Regelung des Arbeitseinsaßes in der Stadtgemeinde Berlin.

Vom 17. Mai 1934.

_ Auf Grund der §8 1 und 5 des Geseßes zur Regelung des Arbeitseinsaßes vom 15. Mai 1934 (RGBI. 1 S. 381) is ordne ich folgendes an: Al -Rot a B

-Rottsto Alt-Werder

Beelitz

Biesenthal Bollersdorf Buchholz

Landkreis Lebus: öß Schlunkendorf Groß-Kreuz Schönefeld eserig (bei Göß) ddin Ÿ A Stücken Kammerode Tremsdor Wendisch-Bork Werder Wildenbruch

Zauchwiß

Kemnißt Kietß Klaistow Klein-Plößin Körzin

Neichs8- und Staatsanzeiger Nr. 114 vom 18, Mai 1934, &.3

Anordnung

fiber die Beschränkung des Einsaßes landwirtschastlicher Arbeitskräfte in Ia Gen Betrieben und erufen.

Vom 17, Mai 1934,

Auf Grund der §8 2 und 5 des Geseves zur Regelung des Arbeitseinsayes vom 15, Mai 1934 (RGBl, I S, 381)

ordne ih folgendes an: ei

(1) Personen, die am Tage des Jukrafttretens dieser Anord- nung in der Landwirtschaft als landwirtschaftliche Arbeiter, länd- lihes Gesinde, Wanderarbeiter (Schnitter), Melker oder als Fa- milienangehörige des Unternehmers in einer den vorbezeichneten Berufen gleihgearteten Tätigkeit beschäftigt waren, oder die als solche innerhalb der leyten 3 Dare vor Jnkrafttreten dieser An- ordnung wenigstens 52 Wochen beschäftigt waren, dürfen in Be- trieben des Bergbaues, der Eisen- und Stahlgewinnung, der Me- tallhütten- und Metallhalbzeugindustrie, des Baugewerbes und der Baunebengewerbe, der Ziegelindustrie und bei Bau- und Unterx- haltungsarbeiten ‘der Reichspost und der Groß- und Kleinbahnen nux mit vorheriger Zustimmung des für die Arbeitss\telle zustän- digen Arbeitsamts als Arbeiter oder Angestellte eingestellt werden.

(11) Weibliche Personen, die ju dem im Absay 1 umschriebenen Personenkreis gehören, dürfen als Arbeiterinnen oder Angestellte auch in Betrieben der Obst- und Gemüseverwertungsindustrie oder als Kellnerinnen, Köchhinnen, Hotel- und Zimmermädchen, sowie als sonstige Arbeiterinnen im Gast- und Schankwirtschastsgewerbe nux mit vorheriger Zustimmung des für die Arbeits|\telle zustän- digen Arbeitsamts eingestellt werden.

8 2. Der Antrag auf Zustimmung ist vom Unternehmer (Arbeit- geber) zu stellen. 83

Diese Anordnung tritt am 18. Mai 1934 in Kraft. Berlin, den 17. Mai 1934. Der Präsident : der Reichsanstalt füx Arbeitsvermittlung und Arbeitslosen- versicherung. D S L.

Ermächtigungs8anordnung zur Regelung des Arbeitseinsaßes bei Notstandsarbeiten, Vom 17. Mai 1934,

Auf Grund des § 5 des Gesetzes gr Regelung des Arbeitseinsayes vom 15. Mai 1934 (RGVI, 1 S. 381) be- stimme ih folgendes: s i

Anordnungen bei Maßnahmen, zu denen die Reichsanstalt nah § 139 des Selehes über Arbeitsvermittlung und Arbeits- losenversiherung Darlehn oder Zuschüsse zur Verfügung stellt (8 4 des Gesetzes zur Regelung des Arbeitseinsaßes), können auch die Präsidenten der Landesarbeitsämter erlassen. Sie bleiben hierbei an meine Weisungen gebunden.

L S 2.

Die Anordnung tritt am 18. Mai 1934 in Kraft.

Berlin, den 17. Mai 1934.

L Dex Präsident : der Reichsanstält für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosen- ___ vexrsiherung. L Dr. S yxr u p.

Ermächtigungs8anoröäüuüng liber die Rücführung Angehöriger landwirtschastlicher Beruse _in die Landwirtschaft. Vom 17. Mai 1934,

8 1 __ Auf Grund des-§ 5 des Gesetzes zur Regelung des Arbeits- einsaßes vom 15. Mai 1934 (RGBl. I S. 381) ermächtige ich die Vorsißenden der Arbeitsämter, die mir nah § 3 des Gesehes zu- LeYean Befugnisse auszuüben. Sie bleiben hierbei an meine Leisungen gebunden. E S2,

Diese Anordnung tritt am 18. Mai 1934 in Kraft. Berlin, den 17. Mai 1934. Dex Präsident der Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosen- versicherung. : Der. S yr u þÞ.

Bekanntmachung.

Die am 17, Mai 1934 ausgegebene Nummer 53 des

Reichsgeseßblatts, Teil 1, enthält:

die Verordnung über den Vollzug von Freiheitsstrafen und von Maßregeln der Sicherung und Besserung, die mit Freiheits- ens verbunden sind, vom 14, Mai 1934; die Verordnung zur | Aenderung der d über

Vilanzierungserleichterungen für eingetra vom 15. Mai 1934; M D

die Verordnung gegen Preissteigerungen, vom 16. Mai 1934. Umfang: ‘1 Bogen. Verkaufspreis: 0,15 RM. Postversen- dungsgebühren: 0,04 RM für ein Stück bei Vorsüendana Berlin NW 40, den 18, Mai 1934, Reichsverlagsamt. J. V.: Alledckna.

Bekanntmachung, Die am 17. Mai 1934 ausgegebene Nummex 24 des Reichsgeseßblatts, Teil T1, fa 4 i

die Bekanntmachung über die Ratifikation des deutsh-finni- hen Handelsvertrags, vom 16. Mai Un agi Umfang: 24 Bogen. Verkaufspreis: 0,45 RM. Postversen- dungsgebühren: 0,04 RM für ein Stück bei Voreinsendung. Berlin NW 40, den 18. Mai 1934,

Reichsverlagsamt. J. V.: Alledckna. E Ed S e N A E M E R A E RENE E R E A i S REte T E i E A N E Si 2 i ain

Preußen.

Bekanntmachung.

Auf Grund des § 11 der Saßung der Schlesischen Land- schaft werden auf deu Vorschlag des Landschastsausschusses

die nahfolgend aufgeführten Personen itgli (0 ( zu Mitgliedern der Schlesischen Generallandschastsdirektion tee Meter 1. Der Landwirt Heinrih Freiherr von Zed- liß und Neukirch auf Neukirch, Kreis E zum Generallandschaftsdirektor, und zwar haupt- amtlich au die Amtsdauer von sechs Jahren,

è Hermann f lege in Breslau zum Ersten General- landschaftssyndikus, und zwar hauptamtlich auf Segal,

. der Landwirt Friedrich Freiherr von Scherr-Thoß auf Schollwiß, Kreis Bolkenhain,

. der Bauer Otto Faescchke in Guhren, Kreis Wohlau, zu 3 und 4 zu Generallandschaftsräten, und zwar

L S auf die Amtsdauer von sechs Jahren. _DVe Ernennung eines weitere

bleibt vorbehalten. g eiteren Generallandschaftsrats

it der vorstehenden Ernennung dexr Mitglieder der

S Na airetion endigen gemäß § 102 (Saß 2) der

ng die Aemter der bisherigen Mitgli ral-

landschaftsdirektion. E S

Berlin, den 16, Mai 1934.

: Das Preußische Staatsministerium. Zugleich im Namen des Preußischen Ministers für Wirtschaft Der Preußis t: E ex Preußische Landwirtschaftsminister.

Bekanntmachung

über die Verwendung von im Bergbau zugelassenen Zünd- mitteln,

1. Der 8. Nachtrag zur Liste der Bergbauzündmittel des Preußischen Ministers für Wirtschaft a Arbeit vom 10. April 1934 ist im Ministerialblatt für Wirtschaft und Arbeit veröffentli t, Auf Grund des § 70 Absag 1 der All- emeinen Bergpolizeiverordnung für den Verwaltungsbezirk es Preußischen Oberbergamtes zu Halle (Saale) vom 26. ee bruar 1927 werden die im vorstehend bezeichnetèn Nachtrage angeführten abgeänderten und neuen Zündmittel zur Ver- A in den unserer Aufsicht unterstehenden Betrieben en.

__ 2. Diese Bekanntmachung tritt mit dem Tage ihrer Vere öffentlihung in Kraft,

Halle (Saale), den 16. Mai 1934. Preußisches Oberbergamt, Redepenning,.

Bekanntmachung. Das von mir ausgesprochene vierwöchige Verbot der L T „Das Volk“ Deutsch-evangelische Wochenzeitung in Siegen habe ih um sieben Tage abgekürzt, Die Teituns darf am 25, Mai 1934 wieder erscheinen. Münster i. W., den 15, Mai 1934, Der Oberpräsident der Yroping Westfalen. J. V. We b ex.

Iichtamtliches.

Deutsches Reich.

Der Litauishe Gesandte Dr. Jurgis Saulys hat Berlin verlassen. Während seiner Abwesenheit führt Legationsrat Dym sa die Geschäfte der Gesandtschaft.

Bekanutmachung.

«Fn Abänderung bzw. Ergänzung der Bekannts- machun der andelsvertretun der U, d. S. S. R. in Deutschland im Reichsanzeiger Nv: 150 Pom 77 JUlt 1933?

B. 1. c) Matisson, Abram, wird gestrichen.

Berlin, den 14. Mai 1934,

Handelsvertretung der U. d. S. S. R. in Deutschland. Rechtsabteilung.

Das „Verzeichnis der deutschen diplomatischen und kon- sularischen Vertretungen“ ist im Verlag der Reichsdruckerei, Berlin SW 68, Oranienstr. 91, in neuer Ee erschienen und kann von dort oder durch den Buchhandel bezogen wers den (Preis 1 RM).

Verkehrswesen.

Kürzere Lieferfristen im internationalen EisenbaHhnfrachtverkehr.

Es ist in Aussicht genontwen die im n R Veber- einkommen über den isenbahnfrachtverke x festgesezten Liefer- fristen für Eil- und Frachtgüter wesentlich zu verkürzen und fol- pee Höchstfristen neu eten für Eilgüter: 1. Abfertigungs- rist 1 Tag, 2. Beförderungsfrist für je auch nur angefangene 300 Tariffilometer (bisher 250 Tariffkm.) 1 Tag für Frahtgüter: 1. Abfertigungsfrist (bisher 2 Tage), jet 1 Tag, 2.- Beförde- rungssrist je für. auch nur GROR 150 Tarifkilometer (bisher für 250 Tariffkm. 2 Tage), jeßt 1 Tag.

deutshen Verkehr strebt die Reichsbahn die Festseßung der gleichen verkürzten- Lieferfristen in der Eisenbahn-Verkehrsordnung an. Die Frage wird bereits von der Ständigen rift D E und dem Ausschuß der Verkehrsinteressenten geprüft. Die Herab- seßung der Lieferfristen entspricht einem mehrfah in Fndustrié- und Dar geäußertem Wunsche und ist dadurch ermög- licht worden, daß im Laufe derx lezten Jahre die Laufzeiten der Güterwagen durch Verbesserungsmaßnahmen im Bahnhofs-, Zug- bildungs- und Beförderungsdienst gegenüber der Vor- und Nach- kriegszeit derart herabgeseßt werden konnten, daß die wirklichen Beforderungszeiten heute erheblich unter den jeßt geltenden Höchst- fristen liegen. Auch soll die geplante Lieferfristverkürzung dazu beitragen, die R auf doe der Eisenbahn zu beweisen und damit für den Verkehr auf der Schiene zu werben.

Reichsbahn führt Ausnahmetarif (Mindestmengentarif) für Schaumwein ein.

Um einer weiteren Verschlehterung der Lage der deutschen Schavmweinindustrie Einhalt zu tun und niht nur den noch im Lohn stehenden Arbeitern irt Erwerbsmöglichkëiten zu erhalten, ondern darüber hinaus au e andere Arbeitskräfte wieder Be- chäftigungsgelegenheit zu shasfen, hat sih bekanntlich die-Reichs- regierung in Verfolg ihres Großangriffs gegen die Arbeitslosig- keit ent eiten mit S vom 1. Dezember 1933 ab und unter Befristung bis zum 31. März 1936 die Schaumweinsteuer urüzuziehen. Eine zu Buch shlagende Steigerung des Absatzes fevt voraus, daß der deutshe Schaumwein 26s Befreiung von der Schaumweinsteuer zu einem Preise auf den Markt kommt, der ihm Eingang in weiteste Kreise der Verbraucher sichert. Um

Auch für den inner-

dieser Entwicklung die Wege. zu ebnen und auch irie io die Hilfs maßnahme der Reichsregierung, die die Steuerentlastung bedeutet, zu unterstüßen und sie dadurch wirksamer zu gestalten, hat die Deutsche Reichsbahn mit Gültigkeit vom 26. April 1934 den Aus- nahmetarif 18 B4 ausgegeben. Dieser Tarif begünstigt sowohl Stuückgutsendungen als auch Wagenladungen, und zwar beträgt der Frahtnahlaß für Stückgut einheitlich 25 %. - Für Wagen- ladungen auf Entfernungen bis zu 200 km = 25 %, von 201 bis u 400 km = 20 %, von 401 bis zu 800 km = 15 % und über 01 km = 10 %. Der Tarif gilt unter dem üblichen Vorbehalt jederzeitigen Widerrufs längstens bis zum 31. März 1936

Neue Sondershau in der Postwertzeihenabteilung des Reichs- postmuseums.

Jn der Postwertzeihenabteilung des Reichspostmuseums lie- gen jeßt Entwürfe und Proben zu den E den Nord» erien Postbezirk (1868) aus. Die getreten roben zeigen, mit welcher Sorgfalt diese Marken vorbereitet wurden und welche Wandlungen die von C. Shwatlo herrührenden Entwürfe dur@- machen mußten, bis sie zu den [o einfah aussehenden, aber durch ewisse Merkmale gut gegen Nachahmung geshüßten Mustern führten, die durch Erlaß vom 16. Oktober 1867 genehmigt wurden. 0 ;

Auch die große Sammlung russischer Landschaftsmarken, die Architekt C. Schmidt, Berlin-Lichterfelde, dem Reichspostmuseum geschenkt hat, ist noch immer ausgestellt. Die zur Schau ausge- legten Albumblätter sind kürzlih wieder ausgewechselt worden.

Postbeförderung mit Luftschiff „Graf Zeppelin“.

Bei der Deutshlandfahrt, auf der das Luftschiff am 19. Mal gegen Abend (Zeit es noh nicht fest) in Berlin landen wird, werden dem Luftshiff in Berlin Postsendungen übergeben werden. E ; 2 Beim Postamt C2 tritt die Schlußzeit für diese Sendun- gen am 19. Mai um 15.00 Uhr ein, während beim weigluft- postamt Berlin-Zentralflugbafen noch nach dieser Zeit Sen- dungen zur Beförderung mit dem Luftshiff solange als möglich angenommen werden.

C Ra M000

Aus der Preußischen Verwaltung. Preußisches ESrdölgesetz.

Wie der Amtliche Preußische Pressedienst mitteilt, hat das Preußische Staatsministerium ein Gesetz zur aid von Erd- öl und. anderen Bodenshäßen (Erdölgeseß) beschlossen, das nun- mehr in der Preußischen Geseysammlung veröffentliht wird. Die- ses Geseh soll die rechtlichen Grundlagen fklarstellen und erweitern, unter denen sih die Aufsuhung und Gewinnung von Erdöl, Erd- a, Erdwachs, Asphalt und anderer Bitumina in Preußen voll- zieht. : j

Bekanntlich hat in den leyten Fahren die Gewinnung von Erdöl eine erfreuliche Steigerung erfahren. Weitere umfangreiche Mg greiten, für die das Reih Darlehen zur Verfügung ge- lle t hat, sind im Gange. Bei dieser Entwicklung genügen die in

reußen bestehenden Vorschriften niht mehr. Der Zielsezung des nationalsozialistischen Staates entsprach es daher, hier einzugreifen und die erstrebte und erhoffte' weitere Ershließung und Ausbeu- tung der heimishen Erdölvorkommen auch geseßgeberish zu er- leihtern und zu sihern. Dem ersteren Zwecke dienen vorzugsweise die Vorschriften, welhe die Anwendung des Allgemeinen Berg- eseßes auf die Aufsuchung und Gewinnung von Erdöl usw. vor- ehen. Schon ein Belrs von 1904 hatte insbesondere die Vorschrif- ten über Be Gou äne, Aue eriouen) Arbeiterverhältnijsse, Sen und Bergpolizei auf die Aufsuchung und Gewinnung von Erdöl ausgedehnt. Dazu treten j pt noch vor allem die berg- geseßlihen Bestimmungen über den Hilfsbau, die Grundabtretung und den Ersay von Bergschäden. Um die Vorschriften wirksam zu machen, mußte überdies der enge berggeseßlihe Begriff der Auf- F D Ug en n alle Anlagen zur Verarbeitung von Erd- öl ausgedehnt werden, sofern sie am Gewinnungsort errichtet wer- den. Der besonders wichtigen Sicherung aller Vorkommen von Erdöl usw. dient der bedeutsame § 3 des Gesetzes, der den Lager- stättenshuy, soweit er im allgemeinwirtschaftlihen Jnteresse liegt,

den Bergbehörden überträgt. Damit wird diesen eine neue weit- een Aafeae Cie. die was übrigens nah der Absicht des Geseggebers niht nur etwa auf den Schutz von Oel- und Salz- lagerstätten, sondern auf den Schuy aller volkswirt chaftlich be- deutsamen Lagerstätten erstreckt. Die Durchführung. des Geseyes wird weiter durch eine au gee Auskunftspflicht der Beteilig- ten sichergestellt, die den Bergbehörden eine sahgemäße Ausübung ihrer Befugnisse ermöglichen soll. Jnsbesondere kann daraufhin auch die Mitteilung der Ergebnisse aller Aufschlüsse und Bohrungen gefordert werden. Weitere Vor hriften des Geseßpes bezwecken im wesentlichen eine Zusammenfassung und Vereinheitlihung auf dem Gebiete der preußischen Oelgeseygebung unter Aufrechterhaltung

der bestehenden Rechtsgrundlagen.

Kunst und Wissenschaft. Spielplan der Berliner Staatstheater.

Sonnabend, den 19. Mali.

taatsoper: Neuinszenierung: Juntermezzo. tali Alis é deten dee inn: 20 Uhr. uspielhaus: Komödie der

Shakespeare. Beginn: 20 Uhr.

Sonntag, den 20. Mai.

Siaatsoper: Carmen. Musikalishe Leitung: Blech. Be-

ginn: 1914 Uhr. i Z S M usik. Spiel von Carl Hanptmann. Be- ginn: 20 Uhr. iet

Dusolina Giannini tritt in der näch]ten Woche dreimal als Gast der Staatsoper auf: Sonntag und Donners- tag ing sie die „Carmen“ und Sonntag, den 27. Mai, die „Aida“, Sämtlihe Aufführungen dirigiert Leo Wlech.

Musi-

Frrxüngen Wn