1934 / 123 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 30 May 1934 18:00:01 GMT) scan diff

Neichs8- und Staat8anzeiger Nr. 123 vom 30, Mai 1934.

, Nr. 35 584 vom 27. 1. 1934 „Ein Fels im D Meer“ (Helgoland), (Verfalltag 4. 5. 934). Gültig nur Vy 86 228 vom 20. 4, 1934. E Nr. 35058 vom 20. 11. 1933 (Deutsche M (Mean 2, 5. 1934), Gültig nux Nr. vom

die. 04 vom 21. 12. 1933 „Die Sonne geht auf“ (Ver-

falltag 30. 4 1934). Gültig nux mit tenen Vau „Schön ist jeder Tag, den Du mir schenkt, Marie-Luise und Ausfertigungsdatum vom 16. 4. 1934 M

Nv. 35 226 vom 8. 12, 1935 Vorspann: „Vie Sonne geht auf“ (Verfalltag 30. 4. 1934). Gültig nur Mik ern Haupttitel: Vorspann: „Schön i jeder Tag, den Du mix \chenkst, Marie-Luise“ und Ausfertigungsdatum vom 16. 4. 1934. j l

3. Nr. 32 295 vom 14. 10. 1932 „Nerother filmen Amerika,

I. Teil: Jgnassu, das große Wasser“, (Verfalltag 21 D

1934). Gültig nur Nr, 36 350 vom 7. 5. 1934 mit neuem

Haupttitel: „Deutsche Jungen ziehen durch Süd-Ame-

fg!

“Nr. 33 209 vom 27. 2. 1933 „Nerother filmen Amerika, I. Teil: Jgnassu, das große Wasser“ (Nachtrag), (Verfall- tag 21. 5. 1934). Gültig nux Nr. 36 350 vom 7. 5, 1934 mit neuem Haupttitel; „Deutsche Fungen ziehen durch Süd-Amerika“. : H

. Nr. 33 591 vom 4. 4. 1933 „Nerothex filmen Amerika, 11. Teil: Unter Gauchos und Fudianern“ (Verfalltag 91. 5. 1934). Gültig nux Nr. 36 350 vom 7..5. 1934 mit neuent Haupttitel: „Deutshe Fungen ziehen durch Süd- Amerika“. :

3), Ne. 35 391 -vom 830. 12. 1933 „Das Weltkonzert Nv. 7. Deutsche Komponisten Nr. 1 unter Leitung von Eberhard Frowein“ (Verfalltag 30. 5. 1934). Gültig nux Nr. 36 421 vom 16. 5. 1934. N : g

. Nr. 36 033 vom 23. 3. 1934 „Miniatur Kabaret“ (Ver- falltag 2. 6. 1934), Gültig nur Nr. 36 461 vom 19, 5, 1984. :

. Nr. 35 514 vom 17. 1. 1934 „Von morgens bis zum Nach- mittag bei Dir“ (Verfalltag 22. 5. 1934). Gültig nur mit neuem Haupttitel: „Die Sonn' erwacht“ und Ausferti gungsdatum vom 8. 5. 1934.

BexriMhtigun g:

Die Veröffentlichung über ungültige Zulassungskaxrten in Nr. 66 des Deutschen Reichsanzeigers und Preußischen Staats- anzeigers vom 19. 3. 1934 unter 3 und 4 muß lauten: i

Nr. 8385406 vom 83. 1. 1934 „Kampf gegen die Unterwelt“ und Nr. 35 749 vom 17. 2. 1934, Vorspann: „Kampf gegen die Unterwelt (Revolution der Fugend)“, Verfalltag 12. 3. 1934). Gültig nur mit neuem Haupt- titel „Revolution der Jugend“ und Ausfertigungs- datum- vom 26. 2. 1934.

Berlin, den 28. Mai 1934.

Der Leiter der Filmprüfstelle. Zimmermann,

Bekanntmachung.

Die am 29. Mai 1934 ausgegebene Nummer 57 des

e D - ia A 1146414 L rv OYETTaAHGY I

erein Ra dón Vorschriften der Reichsversicherungsord-

nung, des Angestelltenversiherungsgeseßes und des Reichsknapp- shastsgeseßes, vom 17. Mai 1934.

S. 2

Umfang 3/4 Bogen. Verkaufspreis 0,60 RM. Postver- rendunaüdran 0,08 RM für ein Stück bei Voreinsendung.

Berlin NW 40, den 30. Mai 1934.

Reichsverlagsamt, Scholz,

Bekanntmachung. Die am 29, Mai 1934 ausgegebene Nummer 58 des Reichsgesetzblatts, Teil 1, enthält: das Geseß über die Ausübung- des Rechts zum Tragen einer Wehrmachtsuniform, vom 26. Mai 1984; A die Durhführungsverordnung zu dem Sonderkreditabkommen dex Norddeutschen Kreditbank Aktiengesellschaft, vom 18, Mai 1934; die Verordnung zur Durchführung des Roggenschuldengeseßes, bom 25, Mai 1934; E die Vierte Verordnung über Verwendung inländischen neu- tralen Schweineshmalzes bei der Herstellung von Margarine und Kunstspeisefett, vom 28. Mai 1984. Umfang 1 Bogen, Verkaufspreis 0,15 RM. Postversendungs- gebühren 0,04 RM füx ein Stück bei Voreinsendung. Bexlin NW 40, den 30. Mai 1984. Reichsverlagsamt. Scholz.

C E E E E A R B L R C R E I C E R R L A E S BRRE I E S E E E S Preußen.

Bekanntmachung. Ï j

Auf Grund des Geseßes über die Einziehung volks- un figaisfoindlicien Vermögens vom 14. Fuli 1933 RGBl. I S, 479) in Verbindung mit § 1 des Gesehes über die Einz ziehung kommunistishen Vermögens vom 26, Mai 1933 (RGBl. 1 S. 293) und der Durchführungsverordnung vom 31, Mai 1933 (Preuß. Geseysamml, Nr. 39) wird das gesamte Vermögen des Vereins „Arbeiterheim 6. V.“ in Frank- furt am Main-Fechenheim zugunsten des Preußischen Staates eingezogen, Dazu gehört insbesondere das im Grundbuch von Frankfurt a. M. Bezirk Fechenheim Band 21 Blatt 760 unter lfd. Nr. 1 auf den Namen des Palkers Wilhelm Pleß in Fechenheim eingetragene Grundstück des Vereins, Fachseld- straße 13 in-Frankfurt am Main-Fechenheim.,

Auf Grund des Gesetzes über die Q eung volfs- und staatsfeindlihen Vermögens vom 14. Juli 1933 (RGBl. I S. 479) in Verbindung mit § 3 des Geseyes über die Ein- ziehung kommunistischen Vermögens vom 26, Mai 19833 (RGBl. 1] S. 293) und der Durchführungsverordnung vom 31. Mai 1933 (Preuß. Geseßsamml. Nr. 39) wird die auf dem erwähnten Grundstück in Abteilung IIT unter lfd, Nv. G des Grundbuchs für die ledige Auguste Ki e chner in Frankfurt am Main-Fechenheim eingetragene Grundshuld von 3000 GM für erloschen erklärt, weil mit der Hingabe des Gegentwwertes eine Förderung volks- und staatsfeindlicher Be- strebungen beabsichtigt war. L |

Das gesamte eingezogene Vermögen des Vereins „Axrbeiterheim“ e. V. in Frankfurt am Main-Fechen- heim übereigne ih namens des Preußischen Fiskus an die Konzentration A-G. in Berlin SW 68, Lindenstr. 3.

Wiesbaden, den 19, Mai 1934,

R R R R R R E,

Der Regierungspräsident, J. V.: Dv, Mischke,

Itichtamtliches.

Verkehrswesen.

Internationale BVereinheitlichung der Straßenfsignale. In dex kommenden deutschen Reichsvexkehrsordnung,

_ Das bereit? 1931 unter den Auspizien des Völkerbundes ab- geschlossene Abkommen über die Vereinheitlichung der Straßen- signalisation wird avch in die kommende deutsche Reichsverkehrs- ordnung eingegliedert werden. Deutschland gehört mit zu den Staaten, die das Abkommen seinerzeit gezeihnet bzw. ihren Bei- tritt erflärt haben. Allerdings hat das Deutsche Reich bisher dieses internationale Verkehrsabtommen noch nicht ratifiziert und es kann auch keineswegs gesagt werden, wann die Ratifizie- rung und damit das Wirksamwerden dieser neuen internationalen Zeichen für Deutschland zu erwarten ist. Da aber bereits fünf Länder, nämlich Spanien, Monako, Portugal, Ftalien und Holland das A‘bkomniten ratifiziert haben, wird es gemäß Artikel 11 des Abkommens grundsäßllich bereits für die erwähnten Staaten mit Wirkung vom 16. Juli 1934 in Kraft treten. Artikel 11 bestimmt nämlich, daß das Abkommen sechs Monate nach der Uebermitt- lung von fünf Ratifikationsurkunden an den Generalsekretär des Völkerbundes in Kraft treten werde. Als fünftes Land hat Holland seine Ratifikation am 16. Januar 1934 übermittelt.

Das internationale Abkommen, das später auch einmal für Deutschland wirksam werden soll, enthält Gefahrsignale Vor- [hrifts\ignale und Hinweissignale sowie Empfehlungeit des Stän- digen Straßenverkehrskomitees, Was die Gefahrsignale anlangt, so werden die fünf bereits seit 1926 auch in Deutschland bestehen- den internationalen Warnzeichen lediglich noch um ein sehstes

vermehrt, nämlih um ein Zeichen für das Vortrittsreht. Wäh- rend die übrigen internationalen Warnzeichen durch ein mit dex Spihe nah oben weisendes Dreieck dav éstellt sind, soll das Vor- trittsrecht durch ein mit der Spiye A8 unten weisendes Dreieck geklärt „werden. Das internationale Abkommen enthält ferner zwölf Vorschriftssignale: Allgemeines Fahrvevrbot (rote Scheibe mit weißem oder hellgelbem Mittelpunkt), Einbahnstraße oder ver- botene Einfuhr (rote Scheibe mit horizontalem weißen oder Hell gelbem Balken), Fahvrverbot für Motorwagen (rote Scheibe mit Motorwagensilhouette), _Fahrvevbot für Notorfahrzeuge (rote Scheibe mit Motorradsilhouette), allgemeines Verbot für Motor- fahrzeuge (rote Scheibe mit beiden Silhouetten), Höchstgewichts- grenze (rote Scheibe mit Angabe des Maximalgewichts) dasselbe mit Beschränkung auf Motorwagen, Stationierungsverbot (blaue Scheibe mit rotem Band und rotem Diagonalbalken), Parkverbot (rote Scheibe mit weißer oder hellgelber Mitte, dem Buchstaben P und einem roten Diagonalbalken). Dazu kommen noch zwei Ge- botssignale, namlich die Fahrtrichtung und das Haltezeichen in der Nähe einer Zollstation. Es folgen dann die Hinweissignale, wie Parkplabsignal und Vorsichtssignal in der Nähe einer Schule u\w., jowie Signale, welche Stationen für erste Hilfeleistung an- zetgen, die Ortêbezeichnungs- oder Richtungssignale. Die Hinweis- lignale werden durch ein Rechte dargestellt, wobei Rot nicht vor- herrschen darf. Das ständige Straßenverkehrskomitee hat in seinen Empfehlungen U. a, noch die Notwendigkeit betont Vor- kehrungen zu treffen, um Tagsignale bei Nacht sichtbar zu machen, Hinsichtlich der Lichtsignale empfiehlt das Komitee, das Einfarbe-

L anzunchmen, das nur die Farbe Rot als Haltézeichen ent- Da -

us der Preußischen Verwaltung.

Finanzielle Leistungen der Gemeinden und Gemeindeverbände an die NSDAP. und deren Gliederungen.

Zu der Frage der finanziellen Leistungen von Gemeinden und

Gemeindeverbänden für Zwecke der Partei und ihrer Gliede- rungen herrsht weitgehend Unklarheit. Angesichts der grund- fäßlichen Aufgabenverteilung zwischen den verschiedenen Trägern des öffentlichen Lebens und zur Herbeiführung einer einheitlichen Handhabung hat deshalb der Preußische Minister des Jnnern durch Runderlaß an die nachgeordneten Behörden folgendes an- geordnet:

l. Für die Ueberlassung von Grundstücken, Gebäuden und beiveglichen Gegenständen an die Partei und ihre Gliederungen (SU., SS., HY., Deutsche Arbeitsfront, NS.-Hago, Kampfbund b Deutsche Kultur NS.-Volkswohlfahrt NS.-Kriegsopferver- orgung, NS.-Frauenschaft) sind grundsäßlih die auf einer Ver- einbarung des Reichsfinanzministers mit dem Stellvertreter des GUyrers und "dem Stabschef der SA. beruhenden %orschriften des Reichsfinanzministers vom 83. 83. 1934 finngemäß anzuwenden. Danach gelten hinsihtlich der Benußung von Reichseigentum gegenüber der NSDAP. und ihren Gliederun-

gen einschließlih der SA. und SS. die gleihen Grundsäße, wie sie allgemein bei der Ueberlassung von Gegenständen des Reichs an die Länder, Gemeinden odex andere Körperschaften des öffent- lichen Rechts zu beachten sind.

Für die Ueberlassung von Grundstücken, Gebäuden und be- weglihen Gegenständen zum Gebrauch i} daher grundsäßlih Miete oder eine Gebrauchsvergütung zu zahlen, es sei denn, daß es sih um Grundstücke usw. handelt, für die eine anderweitige ertragbringende Verwendung für absehbare Zeit nicht gegeben ist. In diesem Falle kann der NSDAP. usw. die Benußung in jederzeit widerruflihexr Weise unter Uebernahme sämtlicher Kosten unentgeltlih gestattet werden.

Hinsichtlih der Zurverfügungstellung von Turnhallen usw. an die Hitler-JFugend und die dem Reichs\portführer unterstellten Organisationen hat das Preußische Staatsministerium bereits be- sondere Anordnungen erlassen, welche die Nubbarmachung der von den einzelnen Verwaltungen geschaffenen Einrichtungen füx

Jugendpflegezwece sihern und fördern.

Dies wird an Stelle einer Bustelluna amtlich hokannt-

d

2. Die Gewährung von Geldmitteln an Gliederungen dey Partei ist insoweit zulässig, als ele untex Entlastung des Haus halts der Gemeinde Aufgaben erfüllen, die sonst von der Gez meinde selbst erfüllt oder anderen Stellen oder Personen bezahlt werden würden. Bes bleiben im Rahmen des unter Bo, rücksichtigung der Finanzkraft der Gemeinde für solche Zwea Ueblichen auch Zuwendungen aus Haushaltsansäßen für eing Betätigung, deren lediglih finanzielle Förderung anerkannter maßen zu den gemeindlihen Aufgaben gehört, z. B. für Auss seßung von Preisen bei sportlihen Veranstaltungen. Ebenso ist gegen die Zahlung von Entgelten für Leistungen in bestimmten Einzelfällen, wie z. B. bei Uebernahme des Flurschuves selbsts verständlich nichts einzuwenden. - N

Darüber hinaus gehört ge ae Unterstüßung von Diensts stellen der Partei der SA., der SS. und der anderen Gliede»- rungen der Partei nicht zu den Aufgaben der Gemeinden und Gemeindeverbände. Sie hat daher zu unterbleiben. Dazu gehört auch die Leistung eines einmaligen oder laufenden Beitrags zy Verwaltungskosten oder Gehältern, die unentgeltliche UÜeber- lassung von Heizmaterial, Betriebsstoffen für Kraftwagen, die Veberlassung von Freifahrkarten, die Leistung von Fuhren und dergleichen. i E i N

Entgegen diesen Richtlinien tatsählich bereits verausgabte Mittel sind nicht zurückzufordern. Für die Zukunft hat eine diesen Richtlinien widersprechende Ausgabe auch dann zu unter- bleiben, wenn Einseßung dex Ausgabe in den Haushaltsplan bereits erfolgt ist.

Ausstellung von Erlaubnisscheinen zum Angeln.

Zur Förderung der auf bessere Hege der Fischbestände und tärkere Kontrolle der NUSUbUng des Angelns abzielenden Bos A des Reichsverbandes Deutscher Sportangler e, V. hat der Preußische Landwirtschaftsminister durch Runderlaß be stimmt: / i Ñ

1. Fn Gewässern, in welchen si die Staatsdomänenvertivals tung als Fischereiberehtigter die Erteilung von Erlaubnis- scheinen zum Fischfang vorbehalten hat, dürfen Erlaubnisscheine zum Angeln grundsäßlih nux solhen Personen ausgestellt wer- den, die dem Reichsverband Deutscher Sportangler angehören, Als Ausweis der Angehörigkeit gilt das mit Lichtbild versehene Mitgliedsbuch des Reichsverbandes. x M

Personen, die den Angelsport nux vorübergehend ausüben, wie Badegäste, Erholungsuchende, Ferienreisende u. a., dürfen Erlaubnisscheine zum Angeln ausgestellt werden, auch wenn sie dem Reichsverband Deutscher Sportangler nicht angehören, je doch darf in solchen Fällen der Erlaubnisschein auf niht mehr als vier Wochen ausgestellt werden. E

Ausländern, die zur Ausübung des Angelsports Deutschland besuchen, dürfen Erlaubnisscheine für die ganze Dauer ihres Aufenthalts ausgestellt N ohne dem Reichsverband Deut- er Sportangler anzugehören. : E 19 2. Stern dai bomänenfisfalischen Gewässern dem Fischerei- pächtex vertraglih die Ermächtigung zur Ausstellung von Etr- laubnissheinen zum Angeln unter dem Vorbehalt der Genelp migung Lao Erlaubniserteilung durch die U Behörde überlassen ist, ist diese Genehmigung davon abhängig zu machen, daß der Exlaubnisscheininhaber dem Reichsverband Deutscher Sportangler angehört. i E

| 3. t eine Ginianna der von dem Fischereipächter aus- zustellenden Erlaubnisscheine vertraglih nicht vorbehalten, so ist auf den Pächter in geeigneter Weise einzuwirken, daß er solche Angler, die Mitglieder des Reichsverbandes Deutscher Sport- angler sind, bei der Erlaubniserteilung vorzugsweise berüd- ichtigt. i ; HS L Jun neu abzushließenden Fischereipachtverträgen ist der Pächter zu verpflichten, Erlaubnisscheine zum Angeln grund- U es B S T

L aaa ter raa Err ESU ver MNetchsverband Deutscher Sportangler angehören.

Kunft und Wissenschaft.

Spielplan der Berliner Staatstheater. Donnerstag, den 31, Mai, Staatsoper: Juntermezzo. Musikalishe Leitung: Kleiber. Beginn: 20 Uhr. Schauspielhaus: Komödie der

PIeiyal | JLLUnaLn Von Shakespeare. Beginn: 20 Uhr.

, Die in der Staatsoper unter den Linden Wpr nals noch für Anfang Juni geplante Neueinstudierung von * tozarts „Don Giovanni“ ist auf den Beginn der neuen Spielzeit (8, Sep- tember) verlegt worden. Fm Juni gelangt v dessen noch Bizets „Perlenfischer“ mit Heinrih Schlusnuß, Marcel Wittrish und Erna Berger in den Hauptrollen zur Erstaufführ.ing.

___ Der 70. Geburtstag von Richard Strauß wird durch einen sieben Abende umfassenden Richard-Strauß-Zyklus festlich be- gangen. Die drei ersten Abende sehen den Meister selbst am

Dirigentenpult.

30, Mai: „Margarethe“. Heidersbachch singt erstmalig die Titelrolle, ferner Roswaenge, Bohiren, Schlusnus.

2. Juni: Räenzi“, 2, Aufführung in der Neufassung.

3. Juni: Strauß-Zyklus Maa Nano sl Dirigent: Richard Strauß. Konezni, Wittrisch, Ber- ger. Jnszenierung: Tietjen.

5, Juni: Strauß-Zyklus 11: „Arabella“. Richard Strauß. Dobay, Prohaska, Wittrisch. JJnszenierun; : Tietjen.

7. Juni: „Boheme“, Mimi: Maria Cebotari.

9, Juni: Strauß-Zyklus 1l: „Fnterme 3 0! Diris ge: Richard Strauß. Reinhardt, Scheidl, Witt- risch,

10, Funi: Strauß-Zyklus IV: ten“. Dirigent: Leo Blech. Großmann.

Käte

Dirigent: Heidersbach,

„Frau ohne Schat- Forbach, Klose, Loren

11, Funi: Strauß-Zyklus V: „Rosenkavalier“, Dirigent: Erich Kleiber. Koneyni, Reinhardt, Krenn,

Fudhs, 13. Juni: Strauß-Zyklus VI:

„A egyptische He- Dea

Dirigent; Robert Heger. Völker, Ursuleac, Groß- mann. 15. Funi;: Strauß-Zyklus VIIl: „Elektra“. Furtwängler. Pauly, Uxsulea, Großmann, Klose.

Fn Vorbereitung: 20, Juni: „Perlenfischer“.

E S E E E E E E E E

Arbeitgeber, gedenke der Krieasbeschädiagten!

Sie gaben ihr Blut, Gib Du ihnen Arbeit und Brot!

Dirigent:

Reichs- und Staatsanzeiger Nr. 123 vom 30, Mai 1934. S. 3

Handelsteil. Mbschluß der Transferkonferenz.

Die Konferenz zwischen den Vertretern der Gläubiger der lang- und mittelfristigen deutshen Auslandsshulden und den Ver- tretern der Reichsbank, die seit dem 27, April mit Erörterungen über die Transferprobleme Deutschlands beschäftigt ist, ist zu fol- gendem Ergebnis gekommen:

Die Konferenz stimmt der Ansicht zu, die in dem Communiqué vom 31, 1. 1934 ausgedrückt ist, daß es äußerst unerwünscht ist, wenn Erörterungen des Transferproblems in kurzen Zeit- abständen stattfinden. Andererseits ist sie der Meinung, daß wegen der Unsicherheit der Lage gegenwärtig keine Regelung empfohlen werden kann, die für einen längeren Zeitraum anwendbar ist. Die Gläubigervertreter beschlossen, die Reichsanleihen von den Erörterungen auszuschließen. Nach sorgfältiger Prüfung derx gegenwärtigen und voraussihtlihen Devisenlage Deutschlands, der die seitens der Reichsbank gelieferten Zahlenangaben zugrunde lagen, erkennen die Gläubigerdelegierten an, daß es vertretbar ist, Konzessionen zu machen, um Deutschland bei dex Ueberwwindung einiger seiner Transfershwierigkeiten zu helfen. Die Konferenz stimmt darin überein, daß das Problem der deutschen Auslands- vershuldung nicht ein Problem der Zahlungsunfähigkeit der Schuldner is, sondern daß die Schwierigkeiten nur auf dem Transfergebiet liegen.

Die Konferenz ernannte einen Auss{huß, der eingehend das Funktionieren der gegenwärtigen Devisenbewirtshaftungskontrolle, insbesondere die Verwendung von Sperrmark jeder Art, unter- suchen sollte. Hierbei hatte die Konferenz die Zusicherung derx Reichsbank, daß der Bericht dieses Ausschusses entgegenfommendste Beachtung finden wird. Die Reichsbank wird tunlihst bald die Gläubigerdelegierten von den Maßnahmen unterrichten, die sie im Zusammenhang mit den Vorschlägen dieses Berichtes zu er- greifen für mögli gehalten hat. Das System der Förderung der gusäßlichen Exporte durch Rückauf von Auslandsbonds oder -shulden wurde erörtert, Es herrschte Uebereinstimmung, daß keine Nückkäufe getätigt werden sollen mit Ausnahme solcher für Zwecke des zusäßlichen Devisenerwerbs im Zusaßausfuhrverfahren, und daß die gegenwärtig angewandte Methode, bei derx Devisen für solhe Zwette nicht vorgeschossen werden, soweit durchführbar, beibehalten werden soll. Jn derx Erkenntnis, daß das Beste, was im Augenblick getan werden könne, sei, eine Lösung zu finden, vele ihrer Natur nach vorläufig ist, aber sich über einen längeren Zeitraum als bisher erstreckt und mit Rücksicht auf die große An- gahl der ausländishen Gläubiger und die verschiedenartige recht- liche Natur der Anleihekontrakte, entschied die Konferenz, daß es der Lage am besten gerecht wlirde, wenn Deurschrano setnen Giau- bigern ein Angebot machen würde.

Die Reichsbank hat daher für den Transfer der Zinsen auf Deutschlands lang- und mittelfristige Nicht-Reichs-Verschuldung das solgende Angebot gemacht. Das Angebot bezieht sih auf die Zinsscheine, die in der Zeit vom 1, Juli 1934 bis 30. Juni 1935 fällig werden.

1. Feder Zinsscheininhaber ist berechtigt, gegen Uebergabe eines Zinsscheines jederzeit bei oder nah Fälligkeit des Zinsscheines bei den in den betreffenden Gläubigerländern zu bezeihnenden Agenturen Fundierungsbonds der Kon- versionskasse in Höhe des Nominalbetrages des Zinsscheines und in der Währung, auf die der Zinsschein lautet, zu er- halten. Diese Fundierungsbonds werden am 1. Januar 1945 fällig und werden Zinsen von 3 vH p. a. vom Fällig- keitstage des Kupons an tragen. Aufgelaufene Zinsen wer- den in regelmäßigen Zeitabständen abhängig von der Stüe- lung des Bonds bezahlt, und zwar halbjährlih in den Fällen, in denen der Wert der Bonds den Gegenwert von 2590 RM oder mehr in der fremden Währung darstellt. Jedes Jahr wird eine Summe, die 3 vH des Betrages der um- laufenden Fundierungsbonds ausmacht, zum Kauf solcher Bonds am offenen Markt zur Tilgung oder zux Auslosung zwecks Rückzahlung des Kapitalbetrages plus aufgelaufener Zinsen verwendet. Die Zahlung des Kapitalbetrages, der Zinsen und des Tilgungsfonds wird von der deutshen Re- gierung garantiert werden und wird nicht von irgend- welchen Transferbeshränkungen betroffen werden. Die Bonds sollen ganz oder teilweise durch Auslosung zu jedem Zinstermin zuzüglih aufgelaufener Zinsen getilgt werden können. Sonstige technishe Einzelheiten, einshließlich der Zinsregulierungen, die notwendig sind, um Diskriminie- rungen zwischen den Bondsinhabern zu vermeiden, werden später festgeseßt werden. Die deutshen Stellen werden sih nah Möglichkeit bemühen, die Registrierung der Bonds herbeizuführen. Die Bonds werden im Wege des zusäh- lichen Exportverfahrens rückaufbax sein.

. Um den Wünschen derjenigen Zinsscheininhaber zu ent- sprechen, die eine Barzahlung einem Fundierungsbonds vor- ziehen, übernimmt die Reichsbank die Verpflichtung (vor- behaltlich des unten vorgeschenen Widerrufs), die Zins- scheine zu 40 vH ihres Nominalbetrages zu kaufen. Der Zinsscheininhaber soll berechtigt sein, die Zahlung des Kaufpreises gegen Uebergabe des Zinsscheines (an die in den betreffenden Gläubigerländern zu bezeichnenden Agen- turen) jederzeit, frühestens 6 Monate nah dem Fälligkeits- tag der betreffenden Zinsscheine zu erhalten. Die Schon- frist ist bestimmt, das Arbeiten des zusäßlihen Exportver- fahrens zu erleihtern. Dex Zinsscheininhaber kann an Stelle des Behaltens der Zinsscheine bei Fälligkeit und Uebergabe 6 Monate oder mehr nach Fälligkeit gegen 40 proz. Barzahlung Fundierungsbonds oder Zwischen- scheine am oder nach dem Fälligkeitstage annehmen und dann den Fundierungsbonds frühestens 6 Monate nah dem Fälligkeitstage gegen Barzahlung vön 40 vH zurückreichen.

Die in diesem Abschnitt 2 vorgesehenen Zahlungen unter- liegen nicht irgendwelcchen Transferbeshränkungen. Da indessen die Fähigkeit der Reichsbank zur Leistung dieser Zahlung abhängig ist von den Devisen, die Deutschland gegenüber seinen Verpflichtungen in fremder Währung zu der Zeit, zu der die Zahlungen zu leisten sind, verfügbar hat, behält sih die Reichsbank das Recht vor, das Angebot bezüglih solcher Barzahlungen mit 30tägiger Kündigung, über die in geeigneten Heitungen in den verschiedenen Gläubigerländern Mitteilung erfolgt, zurückzuziehen. Die Reichsbank wird jedoch alle Anstrengungen machen, um ihre Devisenlage so zu bessecn, daß die Barzahlungen gemacht werden können, und wird die vorstehenden 40 vH erhöhen, wenn sie sih in der Lage sieht, es zu tun.

ß. Das vorstehende Alternativangebot kann von den Zins- [cheininhabern entweder für die Zinsen des ersten Halh- jahres oder für die des zweiten Halbjahres oder für beide durch Uebergabe der entsprechenden Zinsscheine an die oben erwähnten Agenturen angenommen werden. Geeig-

nete Vorkehrungen, die den besonderen Verhältnissen der"

vershiedenen Gläubigerländer Rechnung tragen, werden getroffen werden, um jede Entscheidung des Zins\chein- inhabers durhguführen.

. Gläubigern, die keins der vorstehenden Angebote an- zunehmen wünschen und sich also entshließen, ihre Zins- scheine zu behalten, bleiben alle Rechte aus den Zins- scheinen gewahrt,

. Das Angebot bezieht sih nicht nux auf Zinsscheine, sondern auch auf alle Zins-, Dividenden und sonstigen regelmäßig wiederkehrenden Zahlungen ähnlicher Natur, unabhängig davon, ob sie auf Grund von Zinsscheinen geleistet werden. Geeignete Vorkehrungen hierfür werden getroffen werden. Die Behandlung der Tilgung- und Kapitalrückzahlungen für den durch diesen Plan betroffenen Zeitraum ist Gegen- sband eines Berichtes eines besonderen Unterausschusses ge- wesen. Soweit durchführbar, werden Regelungen, die sub-

stantiell dem Bericht entsprechen, in angemessener Zeit be- kanntgegeben werden. Die Reichsbank wird alle zur

Durchführung des Obigen im einzelnen notwendigen Maß- nahmen sofort ausarbeiten und dabei mit den verschiedenen Gläubigerkomitees in Fühlung bleiben, um den Wünschen der Gläubiger so weit wie möglich entgegenzukommen. Die

Reichsbank wird die notwendiaen Schritto t dio GBo- nehmigung der deutschen Regrerung. 0 eit diese notig tit,

zu Vorstehendem zu erhalten.

Von den verschiedenen Delegationen wurden folgende Er- klärungen abgegeben:

Die britische, französishe und shwedishe Delegation sind bereit, die Annahme des vorstehenden Angebots untex dex Bedin- gung zu empfehlen, daß a) den Erfordernissen ihrer betreffenden Regierung bezüglich des Dienstes der Reichsanleihen Genüge ge- hieht, und b) falls die Durchführung des Planes für ein Land in der Weise erfolgt, daß die Staatsangehörigen des betreffenden Landes vor denjenigen anderer Länder bevorzugt werden, die Gläubigerdelegierten diefer anderen Ländex \sih für si felbst und ihre Regierungen die Handlungsfreiheit vorbehalten.

Da der Plan der von der shweizercishen Delegation immer wieder betonten besonderen Lage der Schweiz nicht Rechnung trägt, bedauect sie, diesem ihre Zustimmung nicht geben zu können.

Die holländische Delegation sieht sih genötigt, die Annahme des obigen Kommuniques abzulehnen.

Die amerikanischen Delegierten haben an der Konferenz aus- hließlich auf derjenigen Grundlage teilgenommen, auf der sie der Angabe in dem am Schlusse der Januarkonferenz ausgegebenen Kommunique zufolge einberufen worden war, nämlich „keinerlei Diskriminiernng zugunsten der Gläubiger irgendeines Landes und Außerkrafttreten von Sonderabkommen““,

Vemühungen um das Zustandekommen einer inter- nationalen Schiffahrtskonferenz.

In Verfolg einer vor längerer Zeit in Hamburg abgehaltenen privaten Konferenz internationaler Reeder ist von den skandina- vishen Staaten der Gedanke einer internationalen Schiffahrts- konferenz aufgegriffen worden. Die Niederlande haben sih diesem Gedanken angeschlossen und die Anregung an England weiter- gegeben. Von London aus ist in Berlin angefragt worden, ob Deutschland bereit wäre, sich an einer solhen Konferenz zu bez teiligen. Von deutscher Seite ist die englishe Anfrage in bejahen-

dem Sinne beantwortet worden, Es ist dana damit zu rechnen,

daß eine internationale Schiffahrtskonferenz in absehbarer Zeit zustandekommen wird.

Arbeiter werden am Gewinn beteiligt.

Ein Vorschlag der NSBO. in Stade, die Belegschaft der Stader Lederfabriken am Gewinn des Unternehmens zu beteiligen, war kürzlih Gegenstand einer Beratung des Verwaltungsrates der Firma. Die Stader Lederwerke haben daraufhin beschlossen, die Arbeitex des Unternehmens am Gewinn zu beteiligen. FJu- &ivischen sind etwa 15000 RM an die Belegschaft ausgezahlt worden. Durch diese neue Methode der Betriebsbewirtschaftung erhielten die Arbeiter in diesem Jahre erstmalig einen Gewinn- anteil von je 40 bis 80 RM. Die Höhe des Betrages richtete sich jeweils nah der Dauer der Betriebszugehörigkeit.

Berliner Börsenberiht vom 30. Mai.

Anfangs unsicher, Später leiht erholt.

Bei stärkerer Zurückhaltung gestaltete sih der Beginn dex Berliner Börse am Mittwoch ziemli unsicher, und die Kurss notierungen erfolgten anfangs nur zögernd. Unter dem Eindruck des Ergebnisses der Transfer-Konferenz fonnte sih die in den leßten Tagen eingetretene Kuxsaufbesserung niht fortseßen, um so mehr, als die unbefriedigenden Mitteilungen in der Nordd, Lloyd-Generalversammlung einige Verstimmung hervorriefen und die verschiedenen günstigen Nachrichten aus der Wirtschaft weniger Beachtung fanden. Fmmerhin kant die vorwiegend rückläufige Be- wegung 1m Verlauf wieder zum Stillstand. Auf verschiedenen Marktgebieten zeigten sich Ansäve einer leichten Erholung, ohne daß jedoh die Geschäftstätigkeit eine Erweiterung erfuhr. cFnsa gesamt betrachtet lagen die Kurse, von einigen Spezialwerten ab- gejehen, durchschnittlich 1 vH niedriger.

Am Montanaktienmarkt fand das anfänglih herauskommende Material glatt Aufnahme. Man hörte u. a. Stahlverein mit 40, Harpener mit 92, Mannesmann mit 604 und Hoesh mit 6954. Recht widerstandsfähig lagen von Anfang an Braunkohlenwerte, besonders Rhein. Braun (plus 154 vH), während Kalipapiere bei nur kleinem Angebot, mit Ausnahme von Wintershall (plus 4 vH), ca. 1 vH niedriger lagen. Chemische Aktien tendierten knapp gehalten. J. G. Farben bröckelten um Bruchteile eines Prozentes ab. Untex Elektrowerten kam Ware in A. E. G. her- aus (minus 4 vH), Siemens verloren ca. 2 vH, Schuckert an- fänglich sogar 3 vH, fonnten jedoch später einen Teil des Verlustes wieder einholen. Gefragt bleiben Chade (plus 14 vH). Von der Kulisse wurden Daimler abgegeben (minus 14 vH), ferner Julius Berger (minus 114 vH). Versorgungswerte lagen bis 1 vH niedriger. Schiffahrtswerte aus oben erwähntem Grunde bis 114 vH ermäßigt. Bankaktien ebenso wie Maschhinenwerte gut gehalten; mit Ausnahme von Bank Elektrischer Werte, dte auf Dividendenerwartungen ca. 4 vH gewannen.

Am Kassamarkt zeigten sich bei kleinem Geschäft nahgebende Kurse. Unter Renten waren variable eher nach unten ge- richtet. Neubesiy mit 17,55 kaum verändert, Schuldbuchforde- rungen bis 1s vH niedriger, umgestellte Dollarbonds bis 14 vH, Pfandbriefe und Kommunalobligationen tendierten sehx unregel- mäßig. Am Geldmarkt ist eine weitere Versteifung nicht ein- getreten; Tagesgeld blieb mit 414 bis 5%, für erste Adressen mit 44 vH unverändert. Am Devisenmarkt zog der Dollar auf 2,51 (2,507) an, während das Pfund auf 12,725 (12,735) zurückging.

Börsenrichtzahlen für die Woche vom 21. bis 26, Mai.

Die vom Statistischen Reichsamt errehneten Börsenrichtzahlen stellen sih in der leßten Woche (21, 5. bis 26. 5.) im Vergleich zur

Vorwoche wie folgt: Wochendurhschnitt vom 21.5. vom 14.56, D269, Vie 19,56. Aktienkurse (Jndex 1924 bis 1926 = 100) Bergbau und Schtverindustrie Verarbeitende Jndustrie . . Handel und Verkehr . Gesamt E Kursniveau der 6 24 igen festverzinslihen Wert- PInAErEe LVEL Wr ALr Valle S o Pfandbriefe der öffentlich- rechtlichen Kredit-Anstalten Kommunalobligationen « « REGSGleihen «s Sonstige öffentl. Anleihen Jndustrieobligationen « D

Monat3- durchschnitt April

81,10 69,65 78,75

75,02

79,69 67,69 76,41 73,09

80,16 67,92 76,68 73,3

91,57 2,13 89,42 87,70 97,51 86,40 86,93 90,54

91,76

89,69 87,83 07/09 86,46 86,957 90,73

Mut zur Strukturwandlung. Streckung des Arbeitsvorrats.

Wie um ein Feldzeichen scharten sich angesichts der furcht» baren Folgen des übersteigerten Ltberalkapitalismus Wirtschafts olitiker und Wirtschaftswissenschaftler in den leßten Jahren um Vi Schlagworte „Konjunktursymptome“ und „Strukturwandlung“. Glücklich, auf diese „allgemein-gültigen“ Begriffe zurückgreifen zu können, versuchten sie, mit ihnen und aus ihnen alle wirtschast lichen Fragen, die sih gerade in den Jahren des abflingenden kapitalistishen Wirtschaftsgeistes zu brennenden Problemen aus wudchsen, zu lösen. Sie begnügten sih dabei mit der Subsumie- rung der vorliegenden Symptome unter einem diejer Begriffe, und wenn es nicht gelang, so war irgendeine außerwirtschaftliche „Unregelmäßigkeit“ daran shuld. Auf alle Fälle war das wissen- Ie System und die eigene „Auffassung“ der Lage wichtiger als die Pflicht zur Hilfe gegen die Auswirkungen der nicht zu leugnenden Shäden : 0 B

Wie grundsägßlih die Abkehr von einer solchen Wirtscha ts- gesinnung durch den Nationalsozialismus ist, zeigt Dr. Ha ns Buwert in einem Aufsaß „Mut zur Strukturwandlung, den die nationalsozialistishe Wirtschaftszeitschrift des NS-Zuristen- bundes „Die nationale Wirtschaft“ veröffentlicht. Der Aufsaß _ ist ein erstes Musterbeispiel für die konkrete Darstellung des Ve- griffes „geordnete Wirtschaft“, der von der „Zeitschrift bereits früher als Leitmotiv nationalsozialistischer Wirtschaftsgestaltung herausgestellt wurde. Durh {lihie Tatsachen überzeugt Dr. B u- wert von zwei grundsäßlichen Erkenntmssen: : Z

1, daß eine theoretishe Alternative: _„Konjunktursymptom

oder „Strukturwandlung“ in keiner Weise mehr von irgend» welchem Belang ist für einen Staat, der die Wirtschaft wieder ihrer eigentlichen Aufgabe, der Bedarfsdeckung des Volkes, zuführen will; d . daß die Anshauung, die dem genannten Begriffspaar zu Grunde liegt, nämlich der eigentlih hilflose und ohnmä- tige Glaube an die Eigengeseßlichkeit und Unabänderlichkeit im Zusammenspiel der Wirischaftselemenie, für den natio- nalsozialistishen Wirtschaftsmenshen und S retiker ebenfalls kein Problem mehr ist. An seine Ste e - tritt der Glaube an die Macht des Menschen, den Ablauf der Wirtschaft zu beherrschen, wenn nur ein ehrlicher Wille dahinter steht. : E

Der uap bringt den durch sachliche Daten men D daher durchaus realen Vorschlag, durxh möglichst fine L lung des vorhandenen Arbeitsvorrates auf den g E zur Lösung des Kernproblems der deutschen Ma, mee Ae eie (aeifeage, wirksam beizutragen. Die Streckung des (ain rates soll durch Kurzarbeit der industriellen Ea, veVv E mit produktiver Ersayarbeit auf eigenem Grund ara ar (Nebenerwerbssiedlung) erfolgen. Die Beatlichkeit dieser e rungen im Gegensaß zu zahlreichen anderen Vorschlägen n diejer Richtung liegt in dem Weitblick, mit dem alle A n einex solchen entsheidenden Aenderung des Gefüges der deute Volkswirtschaft dargestellt und kritish gewertet werden.