1934 / 137 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 15 Jun 1934 18:00:01 GMT) scan diff

Reichs- und Staatsanzeiger Nr. 137 vom 15, Juni 1934, S. 2

Berlin, zum Erwerb des zu den Anlagen für die Leitung und Verteilung des elektrishen Stromes erforderlichen Gruudeigentums im Stadtkreis Landsberg (Warthe) durch das Amtsblatt der Regierung in Frankfurt (Oder) Nr. 22 S. 144, ausgegeben am 2. Juni 1934.

IichtamtlichesS. Deutsches Reich. x. Stand der schwebenden Schuld des Reichs.

Am Am 30. April | 31. Mai 1934 | 1934

in Millionen NM

1a. Zahlungéverpflihtungen aus der Begebung unverzinsliher Schatzanweifungen mit Gegen- E E R 1b. Zablungsverpflihtungen aus der Begebung unverzinsliher Schaßanweisungen ohne (Gegenwert «S 46,8 479 . Umlauf an Reichswechseln 400,0 400,0 3, Kurzfristige Darlehen 26,0 26,0 . Betriebékredit bei der Neichsbank . 412 100,0

Summe der Zahlungsverpflihtungen . .| 19752 | 1989,0

L i E . Schaganwei)ungen zum Zwecke von Sicher- heitsleistungen usw. « Summe der |chwebenden Schuld «

Die Umrechnung der amerikanischen, englischen, und |\chwedis{chen Verpflichtungen aus dem Lee, Higginson-Kredit ift zum Mittelkurs am Stichtage erfolgt.

14612 | 14151

3696 2 344,8

3696

2 358,6

S: 0... S R010 A

Die dem Tilgungsfonds zur Nüdlzahlung des Neberbrückungsfredits aus dem Jahre 1930, der bereits in voller Höhe der noch zu tilgenden Summe in dem Betrage der Schatzanweisungen unter lfd. Nr. 1a ent- halten ist, zugeführten unverzinslihen Schaß- anweisungen belaufen fih auf .. .- «.

341,6 236,3

V. Betrag der ausgegebenen Steuer- gutscheine.

1. Im Umlau} befindliß. -

2. Für Zwecke der öffentlichen Arbeits-

beschaffung der Reichsbank als Sicher-

beit überlassen E: E. T E L

Handeltsteit. |Y Keine Gefahr sür die Währung.

Eine Rede des Reichsfinanzministers in Leipzig.

Bor dem Deutschen Klub Nordwestsahsen 1924 in Leipzig sprach am Mittwochabend der Reichsfinanzminister, Graf von Schwerin-Krosigk, über aktuelle Fragen unserer Finanz- und Wirtschaftspolitik,. Nach einem Bericht dor KLoinzigor Tagoë- zeirung“ fuhrte er u. a, aus:

U 1 214,98

1 263,3

600,0 600,0

Die Pflichtprüfung der Attiengesellschaften.

Eine neue Verordnung des Neichsjufstizministeriums.

3m Reichsgesehblatt (Teil T Nx. 64) wird heute die „7. Verordnung zux Durchführung der aktienrechtlihen Vor- {riften der Verordnung des Reichspräsidenten über Aktien- recht, Bankenpflicht und über eine Steueramnestie, Vom 8. Juni 1934.“ veröffentlicht, die wichtige Ergänzungen dev bisherigen Vorschriften über die Pflichtprüfung der Aktien- gesellschaften und Kommanditgesellshaften auf Aktien enthält. Die Verordnung hat folgenden Wortlaut: '

Auf Grund des Artikels X1V Abs. 1 Say 1 des Ersten Teils der Verordnung des Reichspräsidenten über Aktienrecht, Bankenaufsiht und über eine Steueramnestie vom 19. September 1931 (RGVI. 1 S. 493) wird verordnet:

S E

(1) Hat die Generalversammlung bis zum Ablauf des Geschäftsjahres Bilanzprüfer niht gewählt 262 b Abs. 4 des Handelsgeseßbuchs), so hat der Vorstand bei dem Ge- richt des Sißes der Gesellschaft die Bestellung von Bilanz- prüfern zu beantragen. Das gleiche gilt für den Fall, daß ein gewählter Bilanzprüfer die Annahme des Prüfungs- auftrages ablehnt, wegfällt oder an dem retzeitigen Abschluß der Prüfung verhindert ist und nicht die General- versammlung binnen zwei Monaten einen anderen Prüfer wählt.

(2) Hat in den Fällen des § 262 þ Abs. 4 das Gericht Bilanzprüfer bestellt, so hat es auf Antrag derx Bilanz- prüfer ihre Vergütung festzuseßen. Der Beschluß unter- liegt der sofortigen Beschwerde; eine weitere Beschwerde ist ausgeschlossen. Aus dem rechtskräftigen Festsezungs- beshluß kann die Zwangsvollstrekung nah den Vorschriften dex Zivilprozeßordnung betrieben werden,

&: 9

(1) Das im § 1 bezeichnete Gericht hat die Mitglieder des Vorstandes zur Befolgung der Vorschriften des § 1 Abs. 1 dieser Verordnung sowte des § 262 d des Handels- gesebbuchs (Recht der Bilanzprüfer auf Einsicht der (Ge- shäftsbücher und auf Auskunft) durch Ordnungsstrafen anzuhalten. Das gilt niht im Falle des § 1 Abs. 1 Sah 1, wenn es sich um die Bilanzprüfung für ein Geschäftsjahr handelt, das vor dem 1. Juli 1933 begonnen hat.

(2) Auf die Verhängung der Ordnungsstrafen finden die Vorschriften der 88 132 bis 139 des Reichsgesectzes über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit Antoendung.

Der Erlaß der Verordnung ist sehr zu begrüßen, da durch sie der öffentlich-rehtlihe Charakter der Pslihtprüfung cin- deutig sestgelegt wird. Zugleih wird damit andersartigen Auslegungen der geschlichen Vorschriften übex die Pflicht- prüfung, denen man bisher in dex Fachliteratux mehrfach begegnete, der Boden entzogen.

lage angewandt werden, spiele das Vertrauen des Volkes in die politische Stabilität die größte Rolle. Fn den Fahren 1929—1932 seien die Aufträge dex öffentlihen Hand um drei Milliarden ge- sunken. Daher sei ein zusäßlihes Arbeitsbeschaffungsprogramm notwendig gewesen. Hierbei habe die Ehestandshilfe eine. große Rolle gespielt. Sie sei rihtunggebend für die Politik derx gegen- wärtigen Regierung überhaupt. Wenn man die teilweise Senkung der Arbeitslosenhilfe in den Kreis der bisherigen Steunersenkungen einbeziehe, so komme man schon für 1933 zu einer Steuersenkung in einem Ausmaß, wie es seit 1925 nicht verzeichnet werden könne. Das Ziel der zusählihen Arbeitsbeschaffung sei, Anstoß und Uebergang zu bilden, bis die Wirtschaft selbst in der Lage sei, die Arbeitskräfte im normalen Fortgang zu übernehmen.

Eine Gefahr für die Währung liege in keiner Weise vor. Weil wir unter allen Umständen unsere Währung intakt halten werden und müssen, müsse die Arbeitsbeshaffung den Erfolg haben, daß die Rückzahlung der vorfinanzierten Kredite in der vorgesehenen Zeit möglich ist. Es bestehe auch weiterhin zu Be- fürhtungen kein Anlaß, wenn man entschlossen sei, die Ausgaben beim Steigen der Einnahmen niht mit ansteigen zu lassen. Der Führer habe wiederholt erklärt, er stüße thn, den Minister, bei jedem Widerstand gegen noch so notwendige odex noch so an- genehme Mehrausgaben, solange nicht das eine Ziel absolut sicher- gestellt sei, die Wirtschaft in Gang zu bringen und die Währung intakt zu halten.

Das Programm für die Zukunft könne nux darin bestehen, diesen klaren Weg mit seinen“ Notwendigkeiten und Einschrän- kungen weiterzugehen. Das bedeute, daß wir in Zukunft nicht mehr in der Form des vorigen Jahres zusäßliße Arbeits- beshassungsmaßnahmen einleiten. Bestimmte öffentlihe Auf- gaben, wie der Bau der Reichsautobahnen und die Frage der Siedlung, müßten aber weiter erledigt werden. Das sei nur bei geeigneter Pflege des Kapitalmarktes möglih. Dazu gehöre u. a. die Regelung der Zinsfrage. Die augenblicklihen Zinssäve seien für eine Wirtschaftsbelebung zu hoh. Andererseits müsse dabei überlegt werden, daß eine Herabseßung der Zinsen viele Millionen Einzelsparer treffe. Entscheidend sei aber, daß die Wirtschaft neuen Kredit zu tragbaren Zinssäßen bekomme. Der exste Schritt auf diesem Wege sei die jeßt aufgelegte 4prozentige Reichsanleihe. Jhm werden weitere Schritte folgen.

Die Frage der Steuerreform sei nah ihrex materiellen Seite hin gleihfalls an das gebunden, was die nächsten Jahre an Vor- belastungen tragen können. Dex Minister erklärte, ex glaube an eine verstärkte Steuerehrlichkeit, die der Anlaß zu einer mate- riell nicht unerheblihen Senkung bei dex Einkommensteuer wer- den könne, wobei einmal die Familienverhältnisse bessere Berü- sihtigung finden und zum anderen die jeßt überhöhten Tarife mehr auseinandergezogen werden sollen. Bei Besprechung der Exportlage teilte der Minister mit, daß der Führer im Rahmen von Erörterungen über die Möglichkeiten der Exportförderung vor einigen Tagen in eindeutiger Form die Frage dex Deval- vation abgelehnt - habe. Dis Schwierigkeiten der Exportlage könnten nicht durch tirgendein System behoben werden, sondern nux bur dio Fritiulive des etnzernen Exporteurs, die von der

Regierung gestüßt werden müsse.

Die Einführung der Pflichtprüfung bei den Aktiengesell- schaften in Deutschland erfolgte durch die im Wege der Not- verordnung erlassene Aktiennovelle vom 19. September 1931, Weitergehende auf eine umfassende Aktienrehtsreform hin- zielende Pläne, für die Entwürfe vorlagen, ließen fich wegen parlamentarischer Schwierigkeiten damals nicht verwirklichen. Jmmerhin war die Novelle ein wesentlicher Fortschritt in der Ausbildung unseres Aktienrechts, Durch die Pflichtprüfung, die sich auch im Auslande gut bewährt hat, sollte eine gestei=- gerte Publizität der Unternehmungen exzielt und der Ver- trauenskrise in dex Wirtschaft entgegengewirkt werden. Durch mehrere Durchführungsverordnungen wurden die Aktiengesell- schaften je nah ihrex Kapitalstärke den Vorschriften über die Pflichtprüfung unterworfen, zuleßt auch die Gesell- schaften mit einem Grundkapital von weniger als 500 000 Reichsmark für die nah dem 30. September 1933 beginnenden Geschäftsjahre.

Man hoffte, daß der moralische Zwang durch das Vor- handensein der Prüfungsvorschriften auch ohne ausdrückliche Strafbestimmungen genügen würde, ihre Durchführung zu erreichen. Das war ein Frrtum. Eine wachsende Zahl von (Besellschaften war bemüht, sich der Pflichtprüfung zu ent- ziehen; sie stüßten sih dabei auf die Auffassung einiger Kom- mentatoren, von der Pflichtprüfung könne abgesehen werden, wenn alle Organe der Gesellschaft damit einverstanden seien.

Eine solche Auslegung findet nah unserex Ueberzeugung keine Stüge im Wortlaut des § 262 a HGB.; sie widerspricht auch dem Grundgedauken der geseßlichen Vorschriften, daß die Pflichtprüfung nicht nux zum Schutze der Aktionäre, sondern ebenso schr zum Schuße der Gläubiger und darüber hinaus der Allgemeinheit dienen soll.

Eine nationalsozialistishe Staatsführung kann aber nicht dulden, daß von der Linie des unbedingten Vorrangs des All- gemeininteresses vor dem FJnteresse Einzelner abgewichen wird. Die neue Verordnung räumt daher mit der manchester- lichen Auskegung der Pflichtprüfungsvorschriften auf. Der Borstand muß nach der neuen Verordnung von sih aus beim Gerichte die Bestellung von Bilanzprüserxu beantragen, wenn die Generalversammlung bis zum Ablauf des Geschäftsjahres Bilanzprüfer nicht gewählt hat. Um diesex Vorschrift den

Bei allen Maßnahmen, die zur Besserung der Wirtschaft3--

ei se di

[{ W

00

im

bes

UN

gr1 de1

Wi vo1

Wi

bis

UL

eb das

Er l Cla

Rei

mei

ten

Pre

des

sicherzustellen, erhält derx Registerrichter dur

Justiz und dem Herrn Dr.

lich

stellung vorbehalten.

BNSDYF., übertragen worden. vnfolgedessen 1st

um den Beruf zum Wohle von Staat und Wirts vollen Wirksamkeit auszugestalten.

den Neuordnung findet am 23./24. Juni

Feuerversicherungs-Gesellschaften in Reich angefallene

ersten 4 Monaten

Ministerpräsidenten Göring in

tanden. Durch das neue

gesamte Schulwesen zugeteilt worden i auch im Preußischen Kultusministerium A S Mellen ¿ciEa C elen errichtet werden. Da-

i _di oglichkeit geshaffen worden, i i beiden im Reich und in Les L e Fragen de engster Fühlung miteinander bearbeiten.

über Bestätigung von Angestellten

Abschluß sonstigen Orchestern an die Zustimmun knüpft. Lung des Theaters reihsvrecht Beibehaltung der von vornherei

ch die Gewähr nes Sanktionsrehts die Möglichkeit, die So a A llschaften zur Befolgung der Vorschriften anzuhalten. Dil e neue Verordnung Ordnungsftrafen erst für die Fälle 218 ßt, in denen das Geschäftsjahr nach dem 30. Juni 1933 E gonnen hat, ändert nichts an dem grundsäßlichen Standpunkt, daß die Pflichtprüfung auch für die t zwingend bleibt.

vorangegangene Zeit

Pflichtmitgliedschaft aller Wirtschaftsprüfer

im Znstitut für Wirtschaftsprüfung.

Vom FJustitut der Wirtschaftsprüfer wird uns geri | S b, e 1 Durch Erlaß des Reith [ e

anerkannten Berufsorganisation, dem aftsprüfer, angeordnet worden, Die öffentliche Bestellung

.

2 Erlaß ì chaftsministers 4. Juni d. 533., der im e N L ReiGhsminifle® (0

eichsjustizkommissar, Reichsjuristenführex “B rank, ergangen ift, ist für die öffentli bestellten Wirt. schaftsprüfer die Pflichtmitgliedschaft in der bereits bishex öffent- «Fnstitut der Wirt»

zum

irtschaftsprüfer darf künftig nux unter der Auflage des Erwerbs

der Mitgliedschaft im Jnstitut dexr Wirschafts rüfer éxrfol Entsprechend wird für alle bereits bestellten Wertihattöprgi n Erwerb der Mitgliedschat im Fnstitut gefordert; bei Nichtbefol, gung diefer Forderung wird ein Widerruf der öffentlichen Dem Fnstitut gehören bereits jeßt r

vH der Berufsangehörigen freiwillig an.

Hinblick au

Zugleich [ durh den Erlaß des Reichswirtschaftsministers

gen, derx

Bes und

i lick aus die große Bedeutung der beruflichen Tätigkeit des Wirtschaftsprüfers für die gesamte Wirtschaft A bei Der fie daraus ergebenden engen Verflechtung des Wirtschaftsprüfers der Wirtschaft und dem Staat, der der Tätigkeit des öffentlich

ih mit

tellten Wirtschaftsprüfers einen öffentlichen Glauben verleiht,

das Jnstitut der Dienstaufsicht des Reichswirtschaftsministeriums

terstellt worden. Hierdurch ‘ist der offentlich-rechtlihe Charakter

dem Rei

N ex Reichsf

des JZustituts erneut bestätigt worden. Ferner is zur Gewähr- leistung einer möglihst engen Be Lien de Bund National-Sozialistischer Deutscher Juristen un irtschaftsministerium bis auf weitere tuts dem Leiter der Reichsfachgruppe E E E

wischen dem

sz

s die Führung des Justi-

im

achs

tppenleiter Dr. Mön ck meier zum kommissarischen Vorsitzen-

1 des Justituts bestellt worden. Durch diese Regelung werden die a Rg geschaf

fen,

aft zu seiner

Aus Anlaß dieser für den A erberuf grundlegen-

rtschaftsprüfertag“ in Bad Harzburg statt. Jn Anwesen t Vertretern der Behörden und der | L |

s. der „1. Deutsche Wirtschaft wird d Wies! _Vert _Beh _und_ irtscha ird der Wirt- shaftsprüferberuf sich. hier geschlossen zufammenfinden, um sei

nen

llen zur Mitarbeit an dem Neuaufbau der deutshen Rechts-

und Wirtschaftsordnung kundzutun,

Brandschadenstatistik der privaten Gesellschaften für Mai 1934.

Die bei den Gesellschaften der „Arbeitsgemeinschaft privater

Hesel Deutschland“ im Deutschen Re allenen Schäden betragen für den Monat Mai 1934 ® insgesamt 6 155 886 RM. Nachdem sich die Schäden in den t l n dieses Fahres mit Ausnahme des Monats März, der ein auffallend- niedriges Schadensergebnis aufwies ungefähr der gleichen Höhe gehalten h 1 kurve im Mai ganz plövlih nah oben an usteigen. dem, Monat April, der 4285352 RM Schädei gebracht ha beträgt die Steigerung nicht weniger als 43,65 vH. Auch gegen- über der Schadensumme vom Mai des Vorjahres ift eine E Mieaidiet Du verzeichnen, was um so beachtlicher sjahrige Prämieneinn i ¡ähri wid E g ahme kaum die vorjährige

auf

atten, beginnt die Schadens Gegenüber tte,

Zl

isl,

el»

Die Gesamtsumme der Schäden in den Monaten Fanuar

Mai d. F. beläuft sih auf insgesamt 22 550 001 RM.

Nus der Breußischen Verwaltung.

Der Amtliche Preußische Pressedienst teilt mit:

(A A T S 2A R R O I I R: S E S C E T E S E K N A D

Neuordnung des Berufs- und Fachschulwesens in Preußen.

Das Preußishe Staatsministerium hat unter Vorsiß des

seiner Sißung vom Dienstag ein

die weitere Vereinfachung der Verwaltun [ 5s (C e weit ( g bedeutsames Ge- verabschiedet, das für Preußen auf dem Gebiete des beruf-

lihen Ausbildungswesens die gleiche Regelung bringt, wie sie füx

Reich durch den Erlaß des Reichskanzlers vom 11. Mai 1934

über die Pen des Reichsministeriums für Wissenschaft, hex

ichung und Volksbildung getroffen worden ist. Bis

en die Berufs- und Fachshulen dem Ministerium füx Wirt-

f und Arbeit und dem Landwirtschaftsministerium unt

ers

preußische Geseß, wird die Bergakademie

usthal und das gesamte Berufs- und Fachshulwesen dem

L Nachd che durch den erwähnten Erlaß ape

werden nunmehr a

des Berufs- und Fachshulwesens einheitlich und

Preußishen Ministerium für Wissenschaft, Kunst sbil[» dung zugeteilt, das damit in Bull T De C0 Beaufsichtigung des Schulwesens cten und bäuerlihem Gebiete zuliandig ist.

unft für die Verwaltung und auch ‘auf gewerblichem, indu-

im

eiche d D iwäh1 z dem neugeschaffenen Reichs- ministerium für Wissenschaft, S N und Volksbildung bas t

lso

Abteilungen für das be-

uständigen Fachministerien die

in

In der Kabinettssizung wurde ferner u. a. die Verordnung

ndeverbände vom 17, Fuli 1933 aufgehoben. von Verträgen der Gemeinden mit

künstlerishen Persönlichkeiten an Theatern u

Nachdem das Reichstheatergesez die

preußishen Verordnung verzichtet werden.

der Gemeinden und Ge- Ju ihr war der leitenden odex

nd

des Ministers des Fnnern ge- ] staatlihe Beein- lih geregelt hat, konnte auf die n als Uebergangslösung gedah-

Sie Ausführung des T ce e RIO wnrde der

ußishe Minister des JFnnern ermächtigt, in

ukunft uamens

Staatsministeriums die Entscheidung über die Erklärung von

Gemeinden zu Bauerndörfern, über die Verleihung der Bezeich- nung „Stadt“, die Verleihung von Wappen 4 Siegekn a Ge meinden, die Verleihung besonderer Bezeichnungen an Gemeind utt die Aenderung von Eigennamen und ihrer Schreibweise reffen.

en zu

Sta

Schauspielhaüs:

notwendigen Nachdruck zu geben und ihre Durchführung

Kunst und Wissenschaft.

Spielplan der Berliner Staatstheater. Sonnabend, den 16. Zuni, atsoper: Wilhelm Tell (Neufassung). Leitung: Heger, Beginn: 20 Uhr. bell in England. Schwarz. Beginn: 20 Uhr.

Musikalische

Drama von Hans

Reichs- und Staatsauzeiger Nr. 137 vom 15, Juni 1934. €&. 3

pr

Erflärung der Reichsbank zur Transferlage.

Reichsbankpräsident Dr. Schacht gab in der gestrigen ißung ey Zentralaus\husses zur Transferlage nachstehende Er- lärung av: ; S i Nah § 3 des Geseyes über die Zahlungsverbindlichkeiten egenüber dem Auslande vom 9. Juni 1933 hat die Reichsbauk L Verpflichtung zu bestimmen, zu welchem Zeitpunkt Zahlungen auf die bei der Konversionskasse für deutsche Auslands|hulden in Reichsmark 1 Sat Guthaben an das Ausland geleistet werden dürfen. Diese Verpflichtung ist der Reichsbank auferlegt worden, weil unter der heutigen Devisenkontrollgeseßgebung 1n Deutschland die Reichsbank die einzige Stelle ist, bei der eine ge- naue Uebersicht über die ein- und ausgehenden Devisen vorhanden ist, Mit der Devisenbewirtschaftung selbst, also mit der Wirt- shaftspolitif, die die Devisengewinnung und Verwendung zum Gegenstand hat, hat die Reichsbank nichts zu tun. Die Reichsbank ist lediglich Buchungsstelle und hat darum die Aufgabe, rein ob- ¡ektiv festzustellen, welhe Devisenbeträge für Zahlungen an das Ausland in nächster Zeit verfügbar sind, /

Seit den enormen Kreditrückforderungen des Auslandes, die mit der Krisis vom Sommer 1931 einseßten, war es klar, daß der Devisenvorrat und der Devisenanfall Deutschlands fehr rasch ab- sinken würde, wenn nicht eine völlige Aenderung in den Wirt- shasts- und Kreditbeziehungen des Auslandes zu Deutschland einseßzen würde. Wir haben auf die Notwendigkeit dieser Aende- rung immer wieder hingewiesen, ohne irgendeinen Erfolg zu er- jelen. Der Welthandel ist im Vergleih zum Fahre 1929 auf etwa h zurückgegangen. Jnnerhalb dieses Rückganges hat Deutschland troß der ungeheuren Schwierigkeiten, denen es überall begegnet, seinen Anteil, insbesondere au im Export, prozentual einger- maßen gehalten. :

Obwohl auf den Bezug ausländisher Rohstoffe angewiesen, hat Deutschland als Veredlungs- und JFndustrieland es fertig ge- bracht, bis vor einem Jahre einen solchen Ausfuhrübershuß zu erzielen, daß nicht nur die Rückzahlung etwa der Hälste seiner ge- samten Auslandsverpflichtungen exfolgen konnte, sondern auch die Zinsen für die andere Hälfte regelmäßig entrichtet wurden. Dies ist cine für ein Judustrieland in der Geschichte bisher überhaupt niht dagewesene Leistung. Die großen Auslandsshuldner waren immer die Roststoffländer, niemals die Fndustrieländer. Nachdem aber eine verhäugnisvolle Politik Deutshlaud seine sämtlichen Auslandsanlagen weggenommen hat, aus deren Erträgnissen es srüher seinen Einfsuhrübershuß bezahlte; nachdem ihm seine Ko- lonien, die als Rohstofflieferanten vor dem Kriege eine wachsende Bedeutung für Deutschland gewannen, in einer Form wegge- nommen worden sind, die Deutshland auch als Lieferanten für diese Kolonien so gut wie ausschließt; nahdem die hauptsäch- lihsten Konkurrenzländer durch willkürlihe Entwertung ihrer Währungen nicht nur auf dem eigenen, sondern auch auf dem Weltmarkt die deutschen Waren zu verdrängen suchen, und nach- dem durch ständige Zollerhöhungen und Einfuhrkontingente der deutsche Absaß immer mehr geshmälert wurde, ist nunmehr der Zeitpunkt gekommen, wo der Valutatransfer auf die noch be- stehende Auslandsvershuldung sür Deutschland zur völligen Un- möglihkeit geworden ist,

Als Deutschland vor einem Jahre durch das eingangs er- wähnte Geseß die ersten Einschränkungen im Transfer des Schuldendienstes eintreten lassen mußte, konnte man sih noch der Hoffnung hingeben, daß die Londoner Weltwirtschaftskonferenz eine Lösung des Transferproblems, welches ja nicht auf Deutsch- land allein beschränkt ist, in Angriff nehmen würde. Nichts der- gleichen ist geschehen. Auch die seitdem wiederholten Besprehungen mit dèn Vertretern der “privaten deutschen Auslandsgläubiger, zuleßt im abgelaufenen Monat, haben keinerlei grundsäßliche oder prafktishe Wege gewiesen, wie das Transferproblem zu lösen sei.

Es ist deshalb notwendig, noch einmal darauf hinzuweisen,

daß die Auslandsverschuldung in dem Umfang, in welchem

sie heute noch besteht, einzig und allein darauf zurückzusühren

ist, daß Deutschland zu Reparationszahlungen gezwungen

wurde, die es aus eigener Kraft niemals leisten fonnte,

sondern die es mit dem Erlös von privaten Auslandsanleihen bezahlt hat.

Dex sogenannte Layton-Bericht der internationalen Basler Konferenz vom August 1931 stellt eindeutig fest, daß aus den Erlösen auswärtiger Auleihen mehr als die Hälfte, nämlich 10,3 Milliarden Reichsmark, direkt zur Bezahlung von Repa- rationen verwandt worden sind. Dieser angeliehene Betrag ist also bereits einmal transferiert worden und soll nun zuzüglich aller darauf liegenden Zinsen noch einmal transferiert werden. Das devtsche Transferproblem von heute ist also wirtschaftlih nichts anderes als das Reparationsproblem von gestern.

Dieser politishe Ursprung des Transferproblems hat Deutsch- land niemals gehindert, eine vertraglihen Verpflihtungen gegenübex den Fnhabern der deutschen Anleihen voll anzu- erkennen. Es ist böswillig, von einer Repudiierung der Aus- landsshulden durch Deutshland zu sprechen. Deutschland hat sih niemals geweigert, diese Schulden anzuerkennen, und es hat ämtlihe Schuldner verpflichtet, ihre vollen Zinsen und Amorti- ationen bei der hierfür gebildeten Konverstonskasse in Reichs- mark einzuzahlen. Es ist mix kein nennenswerter Schuldbetrag bekannt, der etwa aus Zahlungsunfähigkeït niht in die Kon- versionskasse eingezahlt worden wäre. Die erwähnten privaten Glaäubigerkonferenzen Sahl deshalb auch immer l anerkannt, daß keine Zahlungsunfähigkeit vorliegt, sondern da es sich lediglich um ein Transferproblem handelt. An der P dieses Problems mit allen Kräften mitzuarbeiten ist Deutschlan i aber es steht nicht in seiner Macht allein, dieses Problem au lösen.

Niemals zuvor hat sich ein Staat bewußt lea: Opfer auf- erlegt wie Deutshland, um seine ausländischen Verpflich- tungen zu erfüllen. Die Gold- und Devisenreserve der Reichsbank ist auf einen geradezu lächerlih niedrigen Pro- zentsaß zurückgegangen, obwohl noch vor einem Fahre die Gläubigervertreter hon in den damals noch weit höheren Reserven einen solhen Tiefstand Johan, daß bei weiterem Rückgang die vollen Funktionen der leihsbanf als zentrales Notenbankinstitut beeinträchtigt werden müßten, und es als wünschenswert bezeihneten, die Reserven schrittweise zu erhöhen, um dadurch die Reichsbank in ihren erfolg- veichen Bemübunark um die Stabilität der deutshen Währung zu unterstüßen. Fn seinem Ce Ii Ausmaß hat der Gold- Und Devisenbestand der Reichs ank praktisch überhaupt niht mehr den Charakter einer Notenbankreserve, sondern er dient nur noch als Grundlage für die ei Abwicklung des Zahlungsver- kehrs mit dem Auslande und ijt bei dem weitverzweigten Charak- ter dieses Zahlungsverkehrs bereits hiersür unzureichend. Es haben sih im Auslande immex wieder Stimmen erhoben, die als Heilmittel anrxaten, Deutschland möge entweder eine Deflations- politik betreiben oder aber die Währung absinken lassen, „und sie erwarten hiervon eine Steigerung des deutschen Exportes und dä-

ich darauf, daß Deutschland in den Jahren 1931 und 1932 eine Deslationspolitik getrieben hat, die schon der Bericht des inter- nationalen Basler beratenden Sonderausschusses vom 23. De- zember 1931 als beispiellos bezeichnet hat, ohne daß dadurch der deutshe Export vor einer weiteren Shrumpfung bewahrt ge- blieben wäre, das leßtere einfah deswegen, weil das Ausland die eno unserer Exportpreise mit einex verstärkten Ah- sperrungspolitik durch Kontingentierungen, Schußzölle, Wäh- rungsverschlehterungen usw. beantwortet hat. Auch hinsichtlich der Steuern hat der Basler Bericht wörtlich bescheinigt, daß die Steuerlast Deutschlands so groß geworden sei, daß für eine weitere Erhöhung kein Spielraum bleibe. Dagegen hat uns das Ueber- maß von Deflationspolitik und die Absperrung gegen den deut- schen Export cine Arbeitslosigkeit von 6 Millionen Menschen und damit die Gefahr der Auflösung der sozialen Ordnung gebracht,

Bei aller Achtung vor internationalen Verirägen und bei allem guten Willen, das Aeußerste zu ihrer Erfüllung zu leisten, ist das deutsche Volk nicht bereit, noch einmal die Gefahr auf sih zu nehmen daß jeder dritte deutsche Arbeiter beshästigungslos auf der Straße liegt.

Es ist aber gar niht wahr, daß Deutschland auch heute noch nicht alles täte, um seinen Export durch entsprechende Preisgestal- tung aufrechtzuerhalten. Wenn das Ausland von einer inflatio- nistishen Arbeitsbeschaffungspolitik in Deutschland spricht, so ver- weise ih darauf, daß der gesamte Zahlungsmittelumlauf Deutsch- lands im Mai dieses Jahres ungefähr genau so hoh wie in den leßten Monaten des Jahres 1933 und niedriger war als im De- flationsjahr 1932. Diese Ziffer ist der schlagendste Beweis dafür, daß jede inflationistishe Politik in Deutschland abgelehnt wird. Wir lehnen aber genau so die Politik einer Entwertung unserer Währung ab, die uns als sogenannte Devalvation empfohlen wird. Weder besteht der geringste Grund zur Annahne, daß das Ausland eine durch Währungsentwertung forcierte Exportpolitik ruhig hinnehmen würde, noch können wir von einem jolchen for- cierten Export eine Steigerung unserer Devisenerlöse erwarten, da wir gleichzeitig für die von uns benötigten Rohstoffe in einer entwerteten Währung sehr viel mehr aufwenden müßten, als heute der Fall ist. Die immer wieder in der ausländischen Presse auftauhenden Nachrichten über Fnflation oder Währungsentwer- tung in Deutschland sind verantwortungsloses Geshwähß.

Wir werden die deutsche Reichsmark stabil halten und haben die Macht dazu.

Regierung und Reichsbank werden dabei mit derselben Energie und demselben Erfolg verfahren, wie aus dem Fahre 1924 be- fannt. Kein Transfexr wird möglih sein ohne eine inter- nationale Geschäftsbelebung, und hierfür gibt es keinen anderen Weg, als daß die Fndustrieländer mehr Rohstoffe kaufen, um dadurch die Rohstoff produzierenden Länder in die Lage zu ver- seßen, mehr industrielle Waren zu kaufen. Wenn es Deutschland in der Zukunft erschwert wird, als Rohstoffkäufer auf den Welt- märkten aufzutreten, so liegt die Schuld hierfür niht an Deutsch- land. Es ist möglich, daß aus dieser Lage sih für die deutsche Volkswirtschaft neue Schwierigkeiten ergeben werden. Das deutsche Volk wird diese Schwierigkeiten überwinden. Geradezu lächerlich aber ist es, wenn man uns vom Auslande auf der einen Seite voxwirft, wir trieben - übermäßigen Binnenverbrauh durch zu großen Rohstoffimport, und auf der anderen Seite, daß wir durch eine Autarkiepolitik uns vom Weltmarkt absonderten.

Der Beschluß, den das Reichsbankdirektorium gemäß § 3 des Geseßes vom 9. Juni v. F. gefaßt hat, lautet folgendermaßen:

„Für alle innerhalb der Zeit vom 1. Fuli 1934 bis 30. Funi 1935 eintretenden Fälligkeiten aus mittel- und langfristigen deut- hen Auslandsverpflihtungen irgendwelcher Art, wie sie im Gesetz über die Zahlungsverbindlichkeiten gegenüber dem Ausland vom 9. Juni 1933 behandelt sind, tritt an Stelle der bisherigen Transferregelung folgendes Verfahren:

1. Für die Zeit vom 1. Juli bis 31. Dezember 1934 findet ein Bartransfer nicht statt.

2. Dagegen ist jeder Zinssheininhaber berechtigt, auf der Basis der vom deutshen Schuldner bei der Konversionskasse für deutshe Auslandsshulden eingezahlten Reihsmarkbeträge nah Maßgabe der zu erlassenden Durhführungsbestim- mungen gegen Uebergabe seines Zinsscheines nah Fälligkeit Fundierungsshuldvershreibungen der Konversionskasse für deutshe Auslandsshulden in Höhe des Nominalbetrages des Zinsscheines und in. der Währung, auf die der Zins- schein’ lautet, zu erhalten. Diese Fundierungsshuldverschrei- bungen werden am 1. Fanuar 1945 fällig und werden mit 3 vH jährlich vom Fälligkeitstag des Zinsscheines ab gerechnet ak sowie unter Aufwendung von 3 vH thres Ÿ , Z . . jeweils umlaufenden Betrages jährlich durch Rückkauf oder Auslosung getilgt. Kapital, Zinsen und“ Tilgungs- beträge dieser Schuldverschreibungen sind mit der Garantie der Reichsregierung ausgestattet. Auf diese Garantie finden die Beschränkungn und Verbote der Verordnung über die Devisenbewirtshaftung vom 23. Mai 1932 und die Vorschriften des Geseßes über Zahlungsverbindlich- keiten gegenüber dem Ausland vom 9. Funi 1933 keine Anwendung.

. Um den Wünschen derjenigen Zinsscheininhaber zu ent- sprechen, die eine Barzahlung einer Fundierungsschuld- verschreibung vorziehen, übernimmt die Reichsbank die Verpflichtung (vorbehaltlich nachstehenden Widerrufs) auf derx Basis der bei der Konversionskasse eingezahlten Reichs- markbeträge die Zinsscheine oder die gegen die frühere Hingabe von Zinsscheinen erlangten Fundierungsshuld- verschreibungen zu 40 vH ihres Nominalbetrages zu kaufen. Dex Zinsscheininhaber hat das Recht, die Zahlung des Kaufpreises gegen Uebergabe des Zinsscheines oder gegen Uebergabe der gegen den Zinsschein früher erlangten Fun- dierungss{huldvershreibung jederzeit, jedoch frühestens 6 Monate nah dem Fälligkeitstag des betreffenden Zins- scheins resp. der ursprünglichen Zinsforderung zu erhalten. Die Reichsbank behält sich das Recht vor, dieses Bar- zahlungsangebot mit 30tägiger Voranzeige zurückzuziehen; ‘sie wird die vorstehend genannten 40 vH erhöhen, wenn sie sih in der Lage sieht, dies zu tun.

. Das vorstehende Alternativangebot kann von den Zins- sheininhabern für die Zinsen des ersten Halbjahres oder für die des zweiten Halbjahres oder für beide durh Ueber- gabe der entsprehenden Zinsscheine angenommen werden. . Vorstehende Regelung bezieht sih nicht nur auf Zinsscheine, sondern auf alle Zins-, Dividenden- und sonstigen regel- mäßig wiederkehrenden Leistungen ähnlicher Natur, die gemäß dem Geseh über die Zahlungsverbindlichkeiten gegen- Uber dem Ausland vom 9. Juni 1933 bei der Konversions- kasse für deutshe Auslandsschulden einzuzahlen sind, un- abhängig davon, ob sie auf Grund von Zinsscheinen ge- leistet werden oder nicht. . Eine R von Tilgungsbeträgen und Kapital- fälligkeiten findet nicht statt, Die Behandlung der Til-

- säßlichen

1 Die Reichsbank wird alle zur Durchführung der obigen Regelung im einzelnen notwendigen Maßnahmen alsbald bekanntgeben. Der laufende Zahlungsverkehr gegenüber dem Ausland wird durch die vorstehende Regelung, die sich nur auf die in die Konversionskasse einzuzahlenden Verpflichtungen bezicht, nicht berührt.“

Soweit dieser Beschluß eine Verpflichtung der Reichsregie- rung vorsieht, hat sie ihre Zustimmung erteilt. Sie hat dadurch auss neue gezeigt, daß Deutschland nicht beabsichtigt, bestehende Verträge einseitig abzuändern. Jch möchte die Hoffnung auss |prechen, daß gegenuber dieser Haltung der deutschen Regierung auch die Gläubigerländer das nötige Verständnis und den Ents- [chluß aufbringen werden, der Deutschlands Lage Rehnung trägt. Zwangsmaßunahmen auf dem Gebiete der internationalen Wirts- schaft werden das Problem weder für den Einzelnen, noch sür die Gesamtheit lösen. Entgegenkommen, Geduld und guter Wille sind erforderlich, wenn die Welt niht neue wirtschaftlihe Rückshläge erleiden will, Möge dem guten Willen Deutschlands der gute ÆWllle bei den verantwortlichen Stellen des Auslandes nicht fêhlen. L ut Anschluß an diese Mitteilung der Reichsbank hat der Reichsfinanzminister der B. F, Z. in Basel mitgeteilt, daß auch für den Dienst der Dawes- und Young-Auleihe vorübergehend bis auf weiteres Devisen nicht mehr verfügbar sind. Dieser Mit- teilung lind noch Angaben über die unveränderte Weiterzahlung des Anleihedienstes in Reichsmark und die Erklärung zugefügt, daß Rechte und Sonderstellungen dieser Anleihen nicht präju- diztiert werden sollen. i 5 cit einer Note, die morgen in den Hauptstädten der Länder, in denen die Auslandsanleihen des Reiches aufgelegt worden sind, uberreiht werden wird, wird ferner die Zwangslage, die zu diesem Schritt führte, eingehend erläutert. Darin wird das deutsche Transferproblem dargelegt und erklärt, daß besondere Anstrengungen erforderlich sind, den Schuldentransfer wieder zu ermöglichen. Dazu sei vor allem die Mithilfe dec Gläubigerländer durch vermehrte Warenabnahme nötig. :

_Es werden dann die Gründe angeführt, weshalb auch der Dienst der im Ausland aufgenommenen Reichsanleihen von dem Transferaufshub nicht ausgenommen werden kann. Endlich wird die Bereitschaft zu näheren Erläuterungen, gegebenenfalls auch zu Erörterungen über praktishe Abhilfemaßnahmen ausgesprochen.

Die Verwendung der Vistra-Faser.

Gelegentlich einer Besichtigung der Kammgarnspinnerei Stöhr & Co. A. G., Leipzig, durch den sähsishen Ministerpräsi- denten von Killinger, die am Donnerstag stattfand, haben die Vorstandsmitglieder Stöhr und Cramer dem Ministerpräsi- denten die Ergebnisse der Versuche vorgeführt, die mit der zus Verwendung von „Vistra“ zu reiner Wolle erzielt worden sind. Es handelt sich bei dieser Vistra um sogenannte deutshe Buchenwolle, die mit Kammgarn zu je 50 vH verarbeitet, sowohl ausgezeichnete dauerhafte Kleiderstoffe als auch Arbeits- wolle ergibt. Es ist die Möglichkeit gegeben, jährlich bis zu 30 Mill. kg Kunststoff-Fasex in Deutschland zu erzeugen. Damit ist für den Fall, daß die Verhältnisse auf dem Wollmarkt so ges spannt bleiben wie bisher, die deutshe Textilerzeugung grund- säßlich von der Wolleinfuhr îin erhöhtem Maße unabhängig geworden, und sie ist das nicht nur für die Erzeugung zum Ver- brauch in Deutschland selbst, denn die Vistra-Erzeugnisse sind auch exportfähig. Da die deutshe Textilwirtshaft auf dem Ges biete der Ersaßstoffverwertung eine reihe Erfahrung besißt, wird die zusäßlihe Verwendung von Vistra auf dieser Erfahrung tehnisch und wirtschaftlich aufgebaut werden können. Die Er- zeugnisse dieses Vistra-Verfahrens werden durch das Vorstandss mitglied des Unternehmens, Georg Stöhr, in den nächsten Tagen auf einer Weltkonferenz der Woll- und Textilinteressenten im Rom vorgeführt werden.

e E eer

Berliner Börsenberiht vom 15. Funi.

Ueberwiegend fester, Lahmeyer bevorzugt.

Wenn auch die Kurssteigerungen an der Berliner Börse nicht mehr so stark waren wie am Vortage, so ist die Tendenz doch fest geblieben. Die erneute scharfe Erklärung der Reichsbank, daß von einer Devalvation keine Rede sein könne, die Steigerung der Roh» eisenerzeugung im Mai und nit zuleßt die günstigen Erwar- tungen, die man an die Begegnung zwischen Hitler und Mussos- lini knüpft, wirkte sich maßgeblich auf die Kursgestaltung aus. Troy vorübergehend etwas nachgebender Kurse war die Tendenz bei Käufen der Privatkundshafst und der Kulisse auch im Ver- lauf weiter fest. Die durhschnittlichen Besserungen stellten sih auf etwa 1 bis 2 vH.

Montanivêrke lagen, mit Ausnahme von Harpener (plus 1% vH) nicht so fest wie an den Vortagen, immerhin stieg Gelsens kirhen auf 64%, Stahlverein auf 43%, Mannesmann auf 69. Glattstellungen nah der starken Aufwärtsbewegung zeigten sich in Rhein. Braun (minus 2 vH). intraht und Niederlausißec Kohlen zogen dagegen bis um 14 vH an. Fn Erwartung un- veränderter Dividendenvorschläge waren Salzdetfurth gesragt (plus 2 vH), andererseits Westeregeln leiht angeboten (minuS 2 vH). Chemische Papiere zeigten gut gehaltene Tendenz. Fn Eleftrowerten war das Geschäst lebhafter, besonders Lahmeyer waren auf günstige Meldungen über den Geschäftsgang nicht weniger als 7 vH höher. Auch Licht und Kraft sowie Accn E plus 2 Punkte, dagegen Chade erneut um 2/72 RM gedrüdckt. Abo gesehen von einigen Maschinenwerten, wie Orenstein & Koppel (plus 1 vH) und unter Stromversorgungspapieren B. M.E (plus 124 vH) waren die Kursveränderungen bei den übrigen Werten nux unbedeutend. Man hörte u. a. Reichsbank 155%, Schultheiß 110, Schles. Gas 1384 und Daimler 49/4.

Am Kassamarkt überwogen wiederum die Kursbesserungen bei etwas lebhafterem Geschäft als am Vortag. EE Auch Renten lagen zumeist vi bid besonders Reichsbahn-Vorzugsaktien und Alt- besib (je plus 1 vH), sowie einzelne Judustrieobligationen (ebens falls bis plus 1 vH), Sonst lagen fest umgestellte DoUarobliga» tionen, während Kommunalobligationen eher shwächer waren. Geld ist in sih wegen des Zahltages zwar etwas steifer, T agesgeld blieb jedoch mit 4% bis 5% bezw. 34 unverändert. Dollar und Pfund lagen am internationalen Devisenmarkt gut gehalten; in Berlin wurde der Dollar mit unverändert 2,51 und das Pfund

mit 12,67 (12,66) festgesetzt.

Ausfall der Sonnabend-Börsen im Juni und Juli. Laut Be= sOlug des Berlinex Börsenvorstandes fällt der Vörsenverkehr an en Sonnabenden im Juni und Juli vollkommen aus, ein Handel

gungs- und Kapitalrüczahlungen blei späterer Bestim-

mit dex deutshen Transferfähigkeit. Demgegenübex verweise

mung vorbehalten.

findet nicht siatt,

e A S zige