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Reichs8- und Staatsanzeiger Nr. 146 vom 26, Juni 1934, S. 2
Reichsmarkschuldverschreibungen soll durch Abstempelung er- folgen. Die Jihäber werden gemäß Artikel 10 der genannten Durchführungsverordnung aufgefordert, baldmöglichst, \pâä- testens bis zum 27. September 1934, die Mäntel ihrer Schuld- verschreibungen “ unter Beifügung eines doppelten, nah der Bahlenfolge geordneten Nummernverzeichnisses zur Abstempe- lung an die Mecklenburgische Haupistaatsfasse in Schwerin zureichen. E A Artikel 15 Ziffer 3 der Durchführungsverordnung werden die vom 1. Oktober 1934 ab laufenden Zinsen auf die Anleihestücke über s, 1, 2 Zeutner Roggen (demnächst 3,75 Reichsmark, 7,50 RM und 15,— RM) mit Zinseszinsen zu 4 vH erst bei Fälligkeit des Kapitals gezahlt. Den Fuhabern der Schuldverschreibungen der I. und ITT. Roggenwertanleihe mit Ausnahme der im vorhergehenden Absatz genanuten Anleihestücke der T. Roggenwertanleihe über 14 1 und 2“ Zentner Roggen, denen Zinsen einstweilen nur bis zum 30. September 1934 gezahlt werden, werden bei der Einlösung des am 1. Fuli 1934 fälligen Zinsscheines für die Zeit vom 1. Oktober bis 31, Dezember 1934 4 vH statt 5 vH Linsen gezahlt werden, : . N Die Abstempelung ist kostenfrei, wenn die Mäntel der Schuldverschreibungen bis zum 27, Septembex 1934 einge- reicht werden. : : — Die Aushändigung der Reichsmarkschuldverschreibungen wird durch die Mecklenburgische Hauptstaatskasse in Schwerin bis spätestens zum 1. Oktober 1934 erfolgen. : Reicht ein Jnhaber wertbeständiger Schuldverschreibun- gen diese zwar ein, nimmt er aber die Reichsmarkschuldver- schreibungen nicht bis zum 1. Oktober 1934 in Empfang, so kann sie der Aussteller auf Kosten des Fnhabers bei der für den Siß des Ausstellers zuständigen amtlichen Hinterlegungs- stelle hinterlegen. Mit dex Hinterlegung gilt die Verpflichtung des Ausstellers zur Aushändigung der Reichsmarkschuldver- \chreibungen als erfüllt.
“ Drei Fahre nah dem Fnkrafttreten des Roggenschulden- geseßes erlischt der Anspruch auf Abstempelung wertbeständiger Schuldverschreibungen oder auf Aushändigung neu ausge- stellter Reichsmarkschuldvershreibungen; die wertbeständige Schuldverschreibung wird mit diesem Zeitpunkt kraftlos,
Zinszahlung.
Auf die am 1. Juli 1934 fälligen Zinsscheine sind nah Vor- stehendem zu zahlen: : E i L Ren eLta nete Es Jahr: N 0,84 RMe füx 2 Jar: Li B O0 RM Lit, C 009 NM, Lil 008 RM N : I Roe eat eie F 26 Jahr: Lit, À 844 NM Lit B 3:38 RM, Lit, C 160 M: Lit D 0,84 RM.
Auf die am 1. Oktober 1934 und später fälligen Zinsscheine der 11. Roggenwertanleihe sowie auf die am 2, Fanuar 1935 und später fälligen Zinsscheine der I. und I11, Roggenwertanleihe sind zu zahlen: N è n
i L Und l Roggenwertänlethe Lt A075 RM
(die Zinsscheine Lit. B, C, D mee ae Zinseszinsen erst bei Fälligkeit des Kapitals eingelöst); : I. Roggenwertanl êihe : Lit. A 7650 RM, Lit. B 3 — RM; Lit: C 1,50 RM, Lit: D 0,75 NM. Schwerin, den 23. Juni 1934. Mecklenburgisches Finanzministerium. T A: Ss
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Preußen.
Bekanntmachung.
Auf Grund des § 11 Abs. 2 der Sazung der Landschaft der Provinz Sachsen werden auf den Borschlag. des Land- \chaftsaus\chusses die nachfolgend aufgeführten Personen zu Mitgliedern der Generallandschaftsdirektion ernannt:
1, Der bisherige Landschaftsdirektor Dr. Georg Dickhaut in Halle zum Generallandschaftsdirektor, und zwar hauptamtlich auf die Amtsdauer von zwölf Jahren,
2, der bisherige Landschaftsdirektox Dr. Erich Petersilie in Halle a. S. zum Generallandschaftssyndikus, und zwar hauptamtlich auf Lebenszeit, ,
. der Landesbauernführer Staatsrat Foachim Albrecht Eggeling, Domäne Frose (Anhalt),
. der Hauptabteilungsleiter Il der Landesbauernschaft Sachsen-Anhalt, Albert Wipper, in Ummendorf, Kreis Neuhaldensleben, :
5. der Kreisbauernführer Wilhelm Berghaus in Spören, Kreis Bitterfeld, l “l |
zu 3, 4 und 5 zu Generallandschaftsräten ehrenamtlich auf die Amtsdauer von sechs Fahren.
Mit der vorstehenden Ernennung der Mitglieder der Generallandschaftsdirektion endigen gemäß § 101 Abs. 1 Saß 2 der Satzung die Aemter der bisherigen Mitglieder der General- landschaftsdirektion.
Berlin,.den 19. Juni 1934.
Das Preußische Staatsministerium. Bugleich im Namen des Ministers für Wirtschaft und Arbeit. Der Landwirtschaftsminister. S V Willikens.
Bekanntmachung E Die Neulose zur 4. Klasse der 43. Preußish-Süddeutschen (269. Preußischen) Klafsenlotterie sind nah den 88 6 und 13 des VLotterieplanes unter Vorlegung des Vorklassenloses und Entrichtung des Einsabbetrages spätestens bis Mittwoch, den 4. Juli 1934, 18 Uhr, bei Vermeidung des Verlustes des An- spruchs bei dem zuständigen Lotterie-Einnehmer zu entnehmen. Die Ziehung der 4. Klasse 43./269. Lotterie beginnt Mitt- woch, den 11, Juli 1934, 8 Uhr, im Ziehungssaal des Lotterie- gebäudes, Viktoriastr. 29. / Berlin, den 25, Juni 1934. General-Direktion der Preußisch-Süddeutschen Staatslotterie. Dr. Schlange.
Irtichtamtliches.
Deutsches Reich. Der Lettishe Gesandte Edgar Kreewinsch hat Berlin verlassen. Während seiner Abwesenheit führt Lega- tionssekretär Vigrabs die Geschäfte der Gesandtschaft,
Nus der Verwaltung. »Der BolkSgericht8Hof ist tein Revolutionstribunarl.“
Sine Stellungnahme aus dem Neichsjsustizministerium.
Ministerialrat Hans Richter im Reichsjustizministerium erläutert! im Reichsverwaltungsblatt den Sinn und die Bedeu- tung der Schaffung des „Volksgerihtshofs“, jenes neuen hohen Gerichtes des Reiches, das die Hoh- und Landesverräter abzuur- teilen haben wird. Das neue Geseß sei alles andere als ein Aus- nahmereht. Der Volksgerichtshof sei kein Revolutionstribunal, zu dem man ihn teilweise im Ausland aus durchsichtigen Beweg- gründen machen wolle. Als Ergebnis einer sachlichen Arbeits=- teilung sei er ein neu Organ der gesonderten Rechtspflege ge- worden. Unabhängig wie jedes deutshe Gericht werde er nah denselben Grundsäßen wie diese seine Überzeugung von Schúld oder Unschuld gewinnen, und sein Wirken werde bald allgemein in dem hohen Ansehen stehen, das dem Deutschen für die Recht- ¡prehung seinex hohen Gerichte zur Selbstverständlichkeit gewor- den ist,
Vei Erörterung der einzelnen“ Bestimmungen exflärt Mini- sterialrat Richter u. a., der Obexrsaß, unter dem alle Abschnitte es neuen GeseBes stehen, laute, daß von nun an Hochverrat und Landesverrat die shwersten Verbrechen sind, die der Staat in seiner Strafrehtsordnung kennt. Mit *dieser Wertung kehre der neue Slaat zu überlieferter Volksauffassung zurück, die hon in den Bezeichnungen der Verbrechen als „Verrat“ von altersher zum Ausdruck komme. Nicht nur die Mitteilung von Staats- geheimnissen an das Ausland, auch Zie gewaltsame Auflehnung gegen die Staatsordnung sei als Bru der Treuepflicht o ats dem Volke ein Verrat. Die neue Staatsauffassung stelle diese Treuepflicht so unbedingt über alle anderen Beziehungen des Ein- zelnen, daß ihr Bruch schwerer als alle anderen Störungen der Rechtsordnung geahndet wird. Der Strnfrahmen erstrecke sich hier überall bis zur Todesstrafe. Darüber hinaus sei jett für die shwersten Verratsfälle die Todesstrafe als einzige Strafe zwin- gend vorgeshrieben. Das gelte — und damit gehe der jeßt für die Volksgemeinschaft geschaffene ear Nus weit über die strafrechtlihe Sicherung des bisher höchsten Rechtsgutes, des Menschenlebens, hinaus — s{chon für den bloßen Versuch. — Ministerialrat Richter betont dann u. a., daß wie der Angriff gegen Gebiet und Verfassung so auch der auf die Führung des Volkes Hochverrat sein könne. Das besage die dem bisherigen Recht unbekannte Strafvorschrift gegen hochverräterishe Nötigung. Dex Täter, auch wenn er nicht Kerfassungs-Grundsäbe ändern wolle, begehe Hochverrat, wenn er versuche, den Reichspräsidenten, Reichskanzler oder einen Reichsminister seiner verfassungsmäßigen Gewalt ganz zu berauben oder ihn in der Freiheit der Ausübung zu behindern. Für den Hochverrat sei auch eine Ausnahme von der Regel gemacht, daß bloße Vorbereitungshandlungen \traflos sind. Schlicßlich sei neu die Einziehung des Vermögens der Täter, um ihnen die Wirtschaftsquellen zu verstopfen. Beim Landes- verrat sei hervorzuheben die Übernahme der Greuellügen als Lan- desverrat in das Dauerreht. — Zu diesen Darlegungen hört das Ndz. noch, daß der VolksgerihtsHof eine größere Änzahl von Rich- tern umfassen werde. Das gehe \{chon daraus hervor daß beim Reichsgericht bereits jeßt zwei Senate mit je sieben Mitgliedern und Stellvertretern mit diesen Aufgaben befaßt seien.
Rechtsanspruch in der neuen Sozialversicherung. Arbeitslosenversicherung nur vorübergehender Natur.
Der Leiter des Sozialamts der Deutschen Arbeitsfront, Carl Peppler, beschäftigt sih in seiner „NS-Sozialpolitik“ mit derx Re-
form der Sozialversicherung. Dabei erklärt er u. a., daß die Miß- stimmung durch die in den vergangenen Fahren vorgenommenen Rentenkürzungen berehtigterweise erheblih sei und auch die Ver- mutung zulasse, daß die derzeitige Gestaltung dex Sozialversiche- kung ein befriedigendes Arbeiten niht gewährleistet. Zugleich seße sih die Erkenntnis durch, daß in vergangenen Jahren die Jnitiative fehlte, das Problem anzupacken. Eine der wichtigsten
ragen, die bei der Reform aufgeworfen worden sei, war die Sre: Versicherungsprinzip oder Versorgungsprinzip. Ein nationalsozialistisher Staat könne sich niht damit begnügen, lediglich auf dem Wege der Fürsorge zu helfen, sondern der Stolz, den die nationalsozialistishe ehre einem jeden. arbeitenden Menschen anerziehe, gebiete, daß ein Rechtsanspruch besteht. Dieser Rechtsanspruh sei bei allen Versicherten an den Versicherungs- träger gerichtet. Damit sei die Frage Versicherungsprinzip oder Versorgungsprinzip entschieden.
Betriebsführer und Betriebsgefolgshaft müßten beide ZzU- sammen die Mittel aufbringen, aus denen die Leistungen zu ge- währen sind. Fn allererster Linie müsse der nationalsozialistische Staat verlangen, daß jeder mit allen Kräften für sih und seine Familie sorgt. Erst wenn seine Kräfte niht mehr ausreichen, müßten die Lasten auf mehrere Schultern verteilt werden. Der Staat habe als Führer lediglich die Einrichtungen zu stellen und dafür zu sorgen, daß sie reibungslos und denkbar billig arbeiten. Die gesamte deutsche Sozialversicherung zerfalle in fün Versiche- rungszweige: JFnvaliden-, Angestellten-, Knappschafts-, Kranken- und Unfallversiherung. Die Arbeitlosenversiherung bedürfe keiner besonderen Berücfsichti ung, da sie als Krisenersheinung nur vorübergehender Natur fei. Der Verfasser bezeichnet dann eine Vertiefung der Beziehungen der verschiedenen Versicherungs- träger zueinander als notwendig, ferner einen Neubau der Ör- ganisation, wobei allerdings eine gewisse Trennung der Wagnisse beibehalten werden müsse. Notwendig sei jedoh, daß die Ver- siherungsträger untereinander auf dem Wege des Ausgleihs sich gegenseitig helfen und daß die Versicherten möglichst nahe an den Versicherungsträgern sind, so daß sie an der Verwaltung und Verantwortung sih mitbeteiligt fühlen.
Zum Schluß erklärt Peppler, daß es Aufgabe sein müsse, in noch weit stärkerem Maße als bisher in der Sozialversicherung Vorbeugungsmaßnahmen zu treffen. Als besonders wichtig erscheinen da die Gebiete derx Krebs- und Tuberkulosebekämpfung. Jeder Einsichtige werde darüber klar sein, daß nur eine langsame und organisatorish gesunde Entwicklung dem erstrebten Ziel am nächsten kommt. Als ein für später zu erstrebendes Ziel bezeichnet er die Senkung der Beiträge und Erhöhung der Leistungen.
Kunst und Wissenschaft.
Spielplan der Berliner Staatstheater. Mittwoch, den 27, Juni.
Staatsoper: Der fliegende Holländer. Musikalische Heger. Beginn: 20 Uhr.
SMausplelbaus: Struensee. Drama von Otto Erler. Beginn: r. G
Leitung:
Handelsteil.
Die Durchführungsbestimmungen der Devisenrepartierung.
Die angespannte Devisenlage macht es notwendig, die täg- lichen Devisenabgaben der Reichsbank bis auf weiteres soweit einzuschränken, daß sie nicht E sind als die Eingänge an dem- selben Tage.Die Reichsbank wird daher von Montag, den 25. Juni
1934 ab, die BZuteilung der angeforderten Devisenbeträge nah Maßgabe: der Deviseneingänge vornehmen. Sofern die Devisen- eingänge' zur vollen Zuteilung nicht ausreichen, wird eine Repar- tierung der angeforderten Beträge erfolgen. Die Zuteilung wird dann nit für alle Anforderungen und Währungen gleich sein.
Allen Personen und Firmen ist bei der Erteilung von Ge- nehmigukgen, die zum Erwerb von effektiven ausländischen Zah- lungsmitteln berechtigten, zu eröffnen, daß sie mit einer Butel ung der Devisen nicht bie rechnen können. :
Zur tehnishen Durchführung der Repartierung wird fol- gendes angeordnet:
Die bisherigen Grundsäße über die Erteilung von Devisen- genehmigungen bleiben im allgemeinen bestehen, Es muß jedo verhindert werden, daß an Stelle nicht zugeteilter Devisen Reichs- . mark-ZBahlungen auf freie Ausländerkonten (11/35 Ri.) oder an solchè Jhländer geleistet werden, die ihrerseits TN E Ins aus dem/Ausland zu erwarten haben, da hierdurh die beabsichtigte Wirkung} aufgehoben und der Deviseneingang weiterhin vermin- dert wWüude. Es ist deshalb erforderlich, daß die von den Devisen- tellenzuxr Bezahlung der Wareneinfuhr erteilten Genehmigungen ahin geändert werden, daß sie nur noch zu Zahlungen in effek- tiven ausländischen Zahlungsmitteln berechtigen.
1. Allgemeine Genehmigungen nach 111/3 Ri. sind vom 1. 7, 1994 ab in der Weise zu erteilen, daß sie nur noch zu un- mittelbaren Zahlungen in ausländischer Währung nach dem Aus- land oder zwecks Weiterleitung nah dem Auslande an inländische Jnkassobevollmächtigte odex Vertreter eines Ausländers, dagegen nicht mehr zu Reichsmark- Zahlungen im Juland berechtigen., Auch N ataabbiablutcdan durch die Post sind unzulässig. -
2. Einzelgenehmigungen nah 111/4 Ri sind in der Form zu erteilen, daß s nur noch zum Erwerb von ausländischen Zah- lungsmitteln berechtigen. /
9. Allgemeine Genehmigungen nah 111/5—8 Ri. sind vom 1, 7. 1934 ab in der Weise zu erteilen, daß Zahlungen zu Lasten des Kontos (111/6 Ri.) nur noch in ausländisher Währung ge- leistet werden dürfen, es sei denn, daß es si) um Zahlungen an Jnländer für die mit den deutschen Geschäften des Kontoinhabers in unmittelbarem Zusammenhang Pedeen Nebenkosten (Frachten, Zölle, Versiherungsgebühren, rovisionen, Reisespesen u. dergl.) handelt. Soweit die Genehmigungen ausshließlich zur Einzahlung der empfangenen Beträge auf eines der bei der Reichs- bankéingerichteten Konten für Länder, mit denen Verrechnungs- abkommen bestehen, berechtigen, können arr Einzahlungen weiter geleistet werden. Die kontoführenden Bankanstalten sind entspre- hend zu unterrichten.
Ausgenommen von Ga zuvor unter Ziff. 1—3 ange- ordneten Einschränkungen li eihsmark-Zahlungen, welche auf die bei der Reichsbank geführten Konten derjenigen Länder er- folgen, mit denen die Reichsbank S NIUEN in dritter Wäh- rung ausshließendes Verrechnungsabkommen abgeschlossen hat. Es können demnach Zahlungen in inländisher Währung auf die
Konten folgender Länder geleistet werden: Bul arien, Dänemark, Estland, Griechenland, Jugoslawien, Lettland, Rumänien, Tsche- choslowakei, Türkei, Ungarn. ‘
Ausgenommen von den Einschränkungen u ferner Zah- lungen in inländisher Währung auf die auf Grund von staat- liche Zahlungsabkommen bei der Reichsbank eingerichteten Sonder- konten der Länder Belgien-Luxemburg, Dänemark, Finnland, Frankrei, Jtalien, Niederlande, Norwegen, Portugal, Schweden, Schweiz, Spanien, Tschechoslowakei,
Die Vorschriften der R. E. 46 und 49—53/54 bleiben also in Wirksamkeit.
4. Für Zahlungen auf die Konten der Handelsvertretung O gelten weiterhin die Bestimmungen dex E. E. 85 —32 3/34.
5. Ausländer-Sonderkonten für Julandszahlungen bleiben in dem bisherigen Umfange bestehen.
6. Für Tausch- und Verrechnungsgeschäfte gelten weiterhin die grundsäßlihen Bestimmungen des R. E. 148/32 [1. Jm Einzel- fall fönnen demnach au den JFnhabern von allgemeinen Geneh- migungen nach 111/3 oder 111/5—8 Ri. Zahlungen an einen Ju-
_länder..in inländischer S im Verrechnungswege genehmigt
werden. Fn diesem Fall ist je och, äuch wenn" die Zahlung im Rahmen der gekürzten Höchstbeträge derx allgemeinen Secini- gung geleistet werden soll, in Zukunft jeweils für jede Zahlung eine besondere Genehmigung auszustellen:
7. Für Genehmigungen- nach I11/9 und 111/10 Abs. 1 Ri, tritt eine Aenderung nicht ein. Genehmigungen nah 111/10 Abs. 2 Ri. sind nicht mehr zu erteilen. Der Erwerb von ausländischen Zahlungsmitteln in Vorlage für erwartete Transitdeviseneingänge ist nux noch im Wege der Einzelgenehmigung und nur dann zu gestatten, wenn ein besonderes Bedürfnis dafür nachgewiesen ist, ivo der Ablehnung einer allgemeinen Genehmigung nah 111/10 Abs. 2 Ri. ernste volkswirtschaftlihe Bedenken entgegenstehen, ist mir zu berichten. ,
8, Genehmigungen nah ITI1/11 Ri. für Fmportagenten sind vom 1. Juli 1934 ab in der Weise zu erteilen, daß sie nur noh ur Weiterleitung von Zahlungen berechtigen, die in ausländischer
ährung geleistet werden. DERONIs ist daher die Weiterleitung von Reichsmark-Zahlungen, die Verwendung der empfangenen Beträge zur Aufrechnung und die Leistung von Zahlungen aus den empfangenen Beträgen an Fnländer. Die Befugnisse nach 1TT/11 Abs. 1 zu b) und e) bleiben unberührt. Auch die Genehmi- gungen für den Nahnahmeverkehr nah 111/11 Abs. 2—4 Ri. ist vom 1. 7. 1934 ab entsprechend zu beshränken, Für die Weiter- leitung des Transport-, Yoll- und Versicherungsinkassos (111/11 Abs. s zu b) tritt eine Aenderung nicht ein; dagegen dürfen Warennachnahmen nur noch in ausländi her Währung erfolgen. Die Weiterleitung oder Verrechnung von in Reichsmark nahge- nommenen Rechnungsbeträgen ist ab 1. 7. 1934 niht mehx zu- lässig.
9. Bei Genehmigungen nach 111/28 Ri. tritt eine Aenderun nicht ein, Do Sue auf den Runderlaß 56/34 Abschnitt über die Devisenzuteilung im zweiten Halbjahr 1934.
memem A.
Um die N aller Siedlungsfragen von parteiamt- assen und für eine einheitliche Führung
licher Seite zusammenzu /Sorge zu tragen, wurde von dem Stellvertreter des Führers
/ in München, Leopoldstraße 17. Verfasser ernannt. Als : Aufgabenkreis
wurde in der Verfügung angegeben:
„Alle Fragen der Siedlung, die von den Dienststellen der
Partei oder sämtlicher angeschlossener Verbände bearbei
werden oder bearbeitet _werden sollen, dürfen nur im Einver- nehmen mit dem Beauftragten für alle Siedlungsfragen beim
Stabe des Stellvertreters des Führers behandelt werden“
Mit Rücksicht darauf, daß insbesondere auf dem Gebiet der i durcheinander arbeiteten, wurde weiterhin von dem Stabsleiter Bormann die Verfügung erlassen, daß „von parteiamtlicher Seite für die nicht- bäuerlihe Siedlung im Interesse einer klaren Arbeitsorgani- sation nur noch das Heimstättenamt, Berlin W 30, Tiergarten- l Soweit von den verschiedenen großen Parteiorganisationen und den an- geschlossenen Verbänden für dieses Gebiet bereits Referate oder Stellen eingerichtet worden sind, müssen diese unter Angabe der Bezeichnung, der persönlichen Beseßung des Arbeitsgebietes und
nihtbäuerlihen Siedlung sehr viele Stellen
straße 28, mit seinen Unterorganisationen zuständig ist.
des Ernennungsdatums an das Amt des Siedlungsbeauftragt
beim Stabe des Stellvertreters des Führers, München, Leopold- dem Beauftragten vor- umzugestalten Stellen, welche bis zum 15. Mai 1934 nicht g
straße 17, gemeldet werden. Es ist behalten, die gemeldeten Stellen zu bestätigen, oder aufzulösen. meldet sind, gelten als aufgelöst. Einvernehmen mit dem Beauftragten eingerichtet oder bese werden.“
Eë war selbstverständlich, daß au auf behördlicher Seite eine
Klärung und Zusammenfassung der Siedlungspolitik
erfolgen mußte. Deshalb wurde dur Erlaß des Reichspräsidenten
ein Reichskommissar für das nihtbäuerliche Sicedlungswesen ein- ge'eßt, während für das bäuerliche Siedlungswesen bereits früher
der Ministerpräsident a. D. Granzow eingeseßt worden war. D Erlaß über den Reichskommissar lautet:
„Für die Förderung des Siedlungswerkes wird ein Reich
handwerksführer und_an den Reichsführer des Handels, D Nachricht betraf die Vrganihtezung solcher Handwerksztweige, d
zcugnissen treiben. diese Frage schon entschieden fei.
ergangen.
der Reichsführer des Handels eine gemeinsame Anordnung er-
lassen.
Zur Frage des deutschen Bezuges von Wolle im Falle
eines Clearing-Shystems.
___ Sydney, 25. Juni. Zu der Möglichkeit, daß Deutschland auf | die Einrichtung eines -deutsh-englischen Clearing-Systems durch
die britishe Regierung mit einer Einschränkung der Einfuhr au
Neue Stellen dürfen nur im bt | daß hier nicht unnöt lien Organisation stehen, welche von worden sind. und behördlichen die richtige Verteilung der persönliche geben,
‘ Vielmehr - werden nah einer eingehenden Aussprache mit dem Führer der Wirtschaft der Reichshandwerksführer und
Neichs8- und Staatsanzeiger Nr. 146 vom 26, Juni 1934, &. 3
Das deutsche Siedlungswerk.
Von Dr. W. Ludowic i, Leiter des Heimstättenamtes der DAF.
en
e- | und die hier bereits g mijjartiat zu übertragen.
er j amtlichen Organisation handelt
schiedene Fnstrumente mit besond eFUVr di rder - 1 s- | Es kann sich also im Jnteress kommijsar für das Siedlungsivesen bestellt, der vom Reichskanzler ernannt wird. Sein Geschäftsbereih umfaßt alle Aufgaben der
Abgrenzung zwischen Handwerk und SHandel,
Oi den lebten Tagen ging dur die Tagespresse eine Nach- riht über ein Schreiben des Führers der Wirtschaft an den Reichs-
Reichswirtsck jammenarbeit minister.“ Auf Grund dieses Erlasses wurde vom sekretär Gottfried Feder im Reichs zum Reichskommissar ernannt. Staatssekretär im Reichswirtsh Weise in der Lage, die gerade tet ] gegebenen wichti gewährleisten. Dem Reichskommissariat werden alle be gegliedert, welche sih bisher mit dem W nichtbäuerlihen Siedlungswesen befaßt iprechenden parteiamtlichen Organisation,
ck - Siaats!
ist dur eine begrüßen worden, daß der Siedl rers, welcher gleizeit laß des Reichspräjidente ernannt wurde. und mit Be
und
Siedlung mit Ausnahme der für Ernährung und L ! on dem e in } des deutshen Bauecnt ¡ seinem Stabe die Stelle eines Siedlungsbeauftragten geschaffen. / Diese Stelle ist in der Zwischenzeit mit ihrem wachsenden Auf- j gabenbereih zu einem Amt erweitert worden und hat ihren Siß Zum Beauftragten wurde der
im Einvernehmen
Aufgaben, die dem Reichsminister andwirtschaft hinsihtlich der Neuvildun ums zustehen. Der Reichskommissar für das Siedlungswe )astsminister. Er
trifft seine Maßnahmen in
SHSeimstättenamt,
ig Leiter des He
auf einem un ung von Volk und Wirtschaft t auh in bester Form die
imstättenamt vorliegenden
mit
Reichskanzler der wirtschaftsministerium Er verbleibt an seiner Stelle al astsministerium und ist auf diese ) für die nihtbäuerlihe Sied en Veziehungen zu wirtschaftlichen
ist ein Ehrenamt Auf diese Weise wird die Ein- geheuer wichtigen Ge- gewährleistet, Möglichkeit sichergestellt,
Richtlinien für die nationalsozialistishe Siedlung
dem britischen Rei Sachverständigen
australisher Merino-W ie | behr D ie i in erheblihem Umfange Handel mit nicht selbst hergestellten Er- Durch die Pressenotiz, die vom Pressedienst des Einzelhandels stammt, entstand der falshe Eindruck, als ob l en f In Wirklichkeit ist eine An- ordnung des Führers der Wirtschaft über diesen Punkt noch nicht
Aus der
ertlärt,
g So ist die be ge Doppelarbeit ie wertvollen seiten der Bewegung besonderen Ei Organisation ergibt Aufgaben. nteressen könnten welche das anderen Seite zuschla
gen wollen.
__Die Förderung der inländi zuschüsse hat in leßter Zeit
t worden,
ch antworten fönnte, wird Deutschland
olle shwerlich ver lih für die deutsche Textilindustrie sei. dige dagegen glauben, von Kreuzzuchten obl geliefert werden. durchaus der V zichiet werden kann.
von manchen hiesigen auf den Ankauf zihten, weil diese unent- Andere Sachverstän- daß die deutshe Regierung den Gebra1 igatorisch machen fönúe, die von In deutschen sahverständigên Kreisen ist man ceinung, daß auf die australishen Merinos ver-
könne
ers Ce
1
sen untersteht dem nen Zus dem Reichsarbeits-
lung Cy ¿Fragen zu
hördlichen Stellen ein- ohnungswesen und dem haben. Mit der dem
ent-
swerte personelle Verbindung geschaffen ungsbeauftragte beim chcellvertreter des imstättenamtes ist, durch Er- n zum Stellvertreter des Reichskommissars Das ihm übertragene Amt zügen nicht verbunden. heit von Partei und Staat biet der Erneuer Hierdurch is die bei dem He
Füh-
esammelten Erfahrungen auf das Kom- jte Gewähr dafür geboten, eleistet wird und der s\taat- nterlagen zur Verfügung bereits zusammengetragen genart der parteiamtlihen sih ohne Schwierigkeiten Nur Unerfahrenheit oder zu Bestrebungen Veranl
; 4 assung gejamte Aufgabengebiet
der einen oder der In der behördlichen und partei- es sih vielmehr um eren Eigenarten und e des
werkes nur darum handeln, beide a in rihtiger Form einzusegen,
vei ver- 1 Vorzügen, rozen deutshen Siedlungs- nstrumente gleichzeitig und um die Aufgabe lösen zu können.
ch
Amerika
Zunahme der Erdölbohrungen in Thüringen.
[hen Oelgewinnung durch Reichs-
u einer erheblihen Verstärkun Erdöl-Aufschlußarbeiten in Sa aen gesührt. Es sind eine Reil von Tiefbohrungen angeset dem Kreise Langensalza-Mühlhausen. beteiligt die Wintershall A.-G.,, die Gewer | Preußag und die Burbach Kaliwerke A.-G s | geführten Tiefbohrungen haben noh keinen prakt
der e und zwar hauptfsächlich in An den Bohrungen fihaft Elwerath, die bisher durch- ishen Erfolg
sind
|
|
gehabt. Jn großer Tiefe traten zwar Erdgase auf, jedoch konnten feine ausbeutefahigen Erdölvorkommen festgestellt werden. Die YPossnungen auf eine Erschliezung größerer Erdöllagec in Thü- ringen sind aber dadurch neuerdings wieder verstärkt worden, daß die Burbah Kaliwerke auf der Shachtsole ihres Kaliwerks in Bolkenroda erneut fündig geworden sind, Bekanntlich war die Erdölgewinnung, die hier vor einigen Fahren aufgenommen wurde, durch einen Sondenbrand erheblih gestört worden. Nun- mehr ist es zum erstenmal wieder gelungen, eine starke Oelader R, die eine Tagesproduktion von 12 bis 15 t Rohöôl ergibt,
_———-
Uneinheitliche Entwicklung der Nebenprodukten- gewinnung im Ruhrbergbau.
Starke Steigerung der Gasabgabe. — Rückgang der synthes-
tischen Stistofferzeugung.
_Die Nebenpxroduktengewinnung des Ruhrbergbaus, die im wejentlihen abhängig ist von der Entwicklung der Kokserzeugung, hat si im Jahre 1933 durchaus nicht einheitlich entwidelt, wenn auch auf einzelnen Gebieten ganz namhafte Steigecungen der Produktion restzustellen sind. Nach den Ermittlungen des Ver- eins Jur die bergbaulihen Fnteressen ist im niederrheinisch-west- salishen Bergbau (also im Oberbergamtsbezirk Dortmund, ohne die außerhalb des Fndustriebezirks liegenden Zechen, einshließ- lih jedoch der linksrheinischen Zechen des Ruhrbezirks), während die_ Kokserzeugung gegenüber dem Borjahre von 1537 auf 16,77 Mill. t gestiegen ist, beispielsweise die Erzeugung der syn- thetishen Stickstoffwerke auf 54 507 t gegen 62583 t im Vorjahre zurückgegangen. Demgegenüber weisen die Erzeugungsziffern für Ammoniak (Sticfstoffinhalt) eine Steigerung von 46316 t im Vorjahre auf 48 078 t auf, und ebenso echöhte sich der Anfall von Rohteer auf 641 536 (595 911) t und von Leichtöl auf 177 211 (157 507) t.
Ueber die Ergebnisse der Teerdestillation und Benzolreini- gungsanlagen gibt nachstehende Vebersiht Aufschluß, wobet in den Zahlen auch diejenigen Mengen enthalten sind, die von anderen Werken als Zechen im Ruhrbezirk hergestellt wurden (Gesellschaft für Teerverwertung und Rütgerswerke):
1933 1932 t t
21 217 24 068 56 682 T1 870 23 645 28 134
Wachsöl „ j u 16 899 12156
L P é Imprägnieröl Z Anthrazenöl , . . 11 379 8 1009
. 11015 9 951
. 322 817 301 839
17 962 12195
Rohnaphthalin Reinnaphthalin O Pehkols. O Straßenteer und sonstig präpariertec Teer Benzol ‘S 40 38 655 Gereinigtes Oel ,, 10 460 Motorenbenzol . 106 419 Cumaronharze . „ ,
99 134 32516 6 496 104 394 2741 Die Gesamterzeugung an
Koksofengas im Jahre 1933 9,878 (i. V. 5,331) Mrd. cbm. Davon 28) Verd. cbm für Unterfe terung verwendet, Mrd. cbm als Vebershußaas abaegeben dem Uebershußgas wurden 0,968 (0,961) Mrd rbrauch verwendet, 0,179 (0,179) Mrè Stickstoffwerke abgegeben und 1,980 (1,678) Mrd wurden, An elektrischer Energie wurden 1,872 (1,837) Mrd. erzeugt. Der Verbrauch stellte sich auf 1,624 (1,601) Mrd UAbgegeben wurden 0,447 (0,416) Md. kWh und aen (0,180) Mrd. kWh. Sierbei ist allerdinas zu berüdsid Bezug und Abgabe der HuHhrzechen unte nicht eingeschlossen sind An Steinsalz wu gewonnen. An Ziegelsteinen wurden 78,793 (39,595) Mill hergestellt, während die Ziffer hierfür im Jahre 1929 290 559 Mill. Stüdck beträgt. Ó
Kwohßlenproduktion des Deutschen Neichs im M
Mai
onat Mai 1934,
is Mai
Erbebungsbezirfke
Steinkoblen
Braunkohlen
Koks
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Preßkoblen aus
Steinkoblen
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Preßkohblen aus Braunkoblen (auh Naßprefß- steine)
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Steinkoblen
c i rot AlT A Preßkohlen en aus Braunkohlen aus | Braunkohlen | steine) t | t
Oberbergamtsbezirf : Breslau, Niederschlesien Sreslan, Oberschlesien .
e
sauêtbal S e Es 1) De ¿ : Z Bonn ohne Saaragebiet
359 266 1 196 769 4 680 109 892 6 995 295 566 242
| 2) 4 327 725
712 310
172 641 3463 517
69 857
76 095
27 198 1 695 286 109 564
5437 18 296 4 909 20 722 203 323 15 764
138 158
1.072 523 22 443
D
1 857 681 6 777 387 —
36 165 966 Was
3 068 336
c - Steinkoblen (au Naßprefßs
3 772 044 358 464 28 848 i! 746 132 383 250 105 438 —— — 25 981 5 474 565 123 905 123 699 106 038 8 036 666 1-348 675 — 517 556 119 130 | 3 847 099
22 866 843 854 991 |
24 440
971 763
17 234 128
Preußen ohne Saargebiet- Vorjahr
Berginspektionsbezirk: München . ; Babvreuth . ¿ Amberg .. D Aweibrüden .
9 232 144 | 8 454 267
8 676 193 8 232 597 91 678 28 846
1978 000 | 1633 252 |
268 451 301 449
48 465 573
42 494 012
44 728 006 41 227 850 |
9 419 841 T1 271 10 173 83 8 030 529 344 444 9 448 700 530 134 Î 154
301 161
Bayern obne Saargebiet . Boa dies 5 Bergamtsbezirk: L S Stollberg i. E. Dieben «5, Leipzia .
124 256 |
126 379
16 813
120 524 112 208
142 758 764 917
221 790
23 451 j 6 684 | U | 66 500 ali 1 084 §07
Sadbsen Vorjabr . Daten as Thüringen „ , een. 2 Braun!chweig . Mt in ava Uebriges Deutschland
Deutsches Reich ohué Saaraebta L, 9
Deutiches Reih (ohne Saargebiet): 1933 , . .…. E 8 Deutsches Neicb (jeziger Gebietéumtang obne Saargebiet): 1913 | 11 Deutsches Reich (alter Gebietéumfang): 1913... .. ,) Einshließlih ?/, der Förderung des Obernkir chener Werkes, ?) Davon aus Gruben links der Elbe: 2577 334 t. ë) Berichtigte Zahl.
267 448 250 732
11 078 | 511 543 |
716 090 118 889
14 268 674 Das restlihe Drittel ist unter ,Uebriges Deutschland" nachgewiesen.
907 675 |
851 227
410 963 87 212
175 183 91 161 |
10468 911
j 9 908 902 | 6865 438 | 6865 438 |
2 038 487
1 686 989 2460 512 | 2673 104 |
9
325 556 |
349 726
440 552 |
451 087
|
233 050 228 898
168 980 48 420 2 965
2498 158
2 454 864 1 710 005 1 710 005
49 967 815 |
43 847 017 | 58 084 360 | 77 648 129 |
30 135 1 151 307 23 959 | 1050 622
138 908 -——
—— §42 486
29 881 | ——
— j 242 780 gr M — | 14 925 900 738 E 2
9720017 | 1982668
49 503 765 8 299 198 |?) 1744 644 35 041 459 12243418 | 2266874 2388 598 |
35 041 459 | 12333419 | Berlin, den 25. Juni 1934.
Statistisches Reichsamt. Dr. Reichardt, Ministerialdirektor.
58 719 |
12 459 597 11 5533 271
54 226 817
S: A
R gi E S E Es is Brf j e 12 Ss
G E E L
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