1919 / 276 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 02 Dec 1919 18:00:01 GMT) scan diff

Beisißer: Herwkg, Geheimer Bergrat, Braunschweig. l. Stellvertreter: Clausert, Bergrat, stellvertretender Vorsteher der Salzwerkêsdirektion, Leopoldshall, 2, Stro: Schulze, Bergrat und Bergrevierbeamter, zZBeimar.

C, Vertreter der Arbeiter aus den Kreisen der Arbetter.

Baisihßer: Bode, Hermann, Verband der Bergarbeiter Deutsch _ lands, Hildesheim, Goschenstr. 24. y |, Stellvertreter: Neddigau, August, Verband der Bergarbeiter _ Deutschlands, Salzungen (Thüringen). ?, Stellvertreter: Undeutsch, Albin, Verband der Bergarbeiter Deutschlands, Halle a. S,, ae | 42/44. ifißer: Meter, Ad, Verband der Bergarbeiter Deutsch« lands, Bernburg (Anhalt), Neue Straße. l, Stellvertreter: Böllersen, Friß, Verband der Bergarbeiter Deutschlands, Barnken (Hannover). 2, Stellvertreter: Dertel, Paul, Fabrikarbeiter-Verband, Noß- leben a. d. Unstrut, Kolonie. : Beisißer: Schulz, W., Gewerköverein christlißer Bergarbeiter, Wiedeloh, Kr. Goslar a. Harz. l, Stellyertreter: Ingelmann, Heinrih, Gewerkverein hrist- lichec Bergarbeiter, Großalgermissen (Hannover), : 2, Stellvertreter: Claus, Franz, Gewerkverein christliGer Berg- arbeiter, Kir(worbis (Prov. Sachsen). Beisizer: Rüger, Joh, Fabrikarbeiterverband, Dorndorf (Werra), Luer aht, i, Stellvertreter: NRammlüer, Emil, Gewerkyerein H. -D,, Leopoldshall (Anhalt), Salinenstraße. : i 2. Stellverireter: V o ges, Herm., Metallarbeiterverband, Bern- burg (Anhalt), Leipziger Str. 5,

B

—_

Für den Fall des § 63 (Festsetzung der Beteiligungsziffern) der }

Vorschriften zur Dur{chflißrung bes Kaliwirtschaftsgeteßes kommen von ven vorgenannten Beisißern bezw. deren Stellvertretern von den Arbeitervertretern aus den Kreisen der Arbeiter nur die nacßstehenb aufgeführten Beisiger bezw. deren Stelivertreter in Betrachk:

Beisißer: Bode, Sans Verband der Bergarbeiter Deutsch: ÿ

lands, Hildesheim, Goschenstr. 24.

1, Stellvertreter: Nedbigau, August, Verband der Bergarbeiter Deutschlands, Salzungen (Thüringen).

2, Stellvertreter: Un deuts ch, Albin, Verband der Bergarbeiter Deutschlands, Halle a. S., Harz 42/44. :

Beisißer: Meier, Ad, Verband der Bergarbeiter Deutsch-

lands, Bernburg (Anhalt), Neue Straße.

|, SteUvertreter: B öllersen, Friß, Verband der Bergarbeiter Deutschlands, Barnken (Hannover). :

2, Stellvertreter: Dertel, Paul, Fabrikarbeiter: Verband, Noß- leben a. d. Unstrut, Kolonie.

D. Angestelltenvertreter gemäß § 30 Abs. 2 der Varschriften zur E Ba des Kaliwirtschafts- geseyes.

Beisißer: Scholz n Karl, Elektromeister, Gewerkschaft Hel- r

drungen 11, Oberheldrungen., : [, Stellvertreter: Haaf e, Friedrich, Frachtenkalkulator, Deutsdes Kalisyndil’at G. m. b. H, Berlin SW 11, Dessauer Straße 28/29. », Stellvertreter: Sänger, Clsar, Buchhalter, Kaliwerke Stein- fôörde A.-G., Post Wiege. i i E Beisitzer: Holzapfel, Nes, Syringen b. Dorndorf (Rhön). i, Stellvertreter: Bu | se, Ludwig, Lt tmeilier Neuhof b, Fulda. 2, Stellvertreter: Sch miebedck e, Fabrikmeister, Alkaliwerke Sig- mundshall A.-G., Bockeloh b, Wundêdorf. Botsihßer: Scheller: Carl, Kaufmann, Kaliwerke Aschersleben A.-G,, Aschersleben. L “ie! fe Franke, Steiger, Gewerkshaft Ludwig 11, taßsurt. | 2, Ee! es ed e Chemishè Fabrik Walbeck, Weferlingen (Prov. Sachjen), Bot 4 er: Thiele, Hermann, Betriebsführer, A.-G. Deutsche Kaliwerl'e, Abt. Neu-Bleicherode, Neustadt, Def Großbodungev. ti T RRA 7 8 h a abe bi d Bergwerkegesellshaft Hope m. b. H., Hope (Kr. ¿Fauingbolel), i 2, E A g d ep tes N N Kaliwerke Soll« stedt, Sollstedt (Grafscha ohensteln). Geschäftsstelle: lli SW. 11, Tri Straße 97,

ITII. Kaliberufungsftellé,

Norsihender: Müller, Minislerialdirektor (vgk. IV.).

ú i aeabs Be Graeßner, Gehelmer Ober- regierungsrat (val. IV und V). 2, stellvertretender Borfigender: Völkel, Dreltrarat (vgl. 1V), Beisitzer: Dr. Neumann, Ministerialdirektor, Weimar. l. Ste E Las c! en, E Gehétimer Rat, Präsie dent des Staatsministeriums, Weimar, 2. Stellvertreters E Münzel, Ministerialdirektor, Staats- inisterium, Weimar.

Be if S Graeßner, Gejeme Oberregierungsrat und vor- tragender Rat im Reichswirt|haftsministeriuum, Berlin, Doro- theenstr. 22. s

Li “orie M o |, Bergrat, Bergrevierbeamter, Hannover,

2, Stellvertreter: Bornhardt, Geheimer Oberbergrat. und vor- tragender Nat jut PrexptsGen Ministerium für Handel und Ge- werbe, Berlin W. 9, Leipziger Str. 2.

B d Richert, Bergrat, Bergrevierbeamter, Goslar, Gbertstr. L,

L Sie E r ns, Bergrat, Bergrevierbeamter, Halber-

tadt. 2, Vibibertreter t Neitnicke, Bergrat, Bergxevierbeamter, Naum-

burg a. S. Betstdet: Professor Dr. Schroeder, Geheimer Bergrat, Landesgeologe, Berlin N. 4, Inval denstr. 44. L

li Sn g Grupe, Bezirlsgeologe, Berlin-Wiltimers- dorf, Gieselerstr. 22.

2, E lvetbter: Harbort, Professor an der geologischen Landesanstalt, Berlin N. 4, Invalidenstr. 44.

Betsizer: Boden, Wirklicher Geheimer Rat, Mitglied des Neichsrats, Berlin W. 9, Voßstr. 13.

1. Stellvertreter: Völkel arinter _Oberbergrat und vor- tragender Rat im Preußischen Ministerium für Handel und Ge- werbe, Berlin W. 9, Leipziger Str, 2,

92, Stellvertreter: Schünemann, Oberbergrat, Clausthal,

Oberbergamt. L Beisizer: Karau, Bergassessor a. D., Geschäftsführer des Vercins der deutshen Kaliinteressenten, Berlin SW. 11,

Anhaltstr. 7. 1, Stellvertreter: Kl ose, Bergrat, Bergrevierbeamtèr, Schmal-

kaiden. 2, Stellvertreter: Duszyns8?i, Oberbergrat, Halle a. Saale,

Oberbergamt. Ge (chäftbstelle: Berlin SW. 11, Dessauer Sir. 28/29 I

IV. Kalilohuprüfuugsstelle zweiter Justauz Yorsigender: Müller, Ministerialdirektor (vgl. 111). 1, stellvertretender Vorsißender: Graeßner, Geheimer Ober-

regierungsrat (vgl. III und V). 2, stellvertretender Borsihender : B öôlkel, Oberbergrat (val. II),

A. Verireter der A. B Beit + Midhdeldorf, Bergrat, Leopoldshall-Staßfurt. a l (bie vertreter :RNudolpy h , Bergwerksdirektor, A-G. Bani:

¿0b ode. è. Street: Herold, Bergrai, Deutsche K.liwerke, Bern-

terode (Untereichsfeld).

v

| | |

Betisiger: Shweti3gut, Generaldirektor, Halle a. Saale, Frankestr. 3.

1, Stellvertreter: Rathke, Generaldirektor, Gewerkschaft

Ey Setanverbhalle Das & d. Werra. z y :

« Stellvertreter: Liesegang, ergassessor, Gewerkschaft

| Wintershall, Heringen 4d. Berra. gafief s

| Beisitzer: Hoffmeister, Bergwerksdirektor, Vogelbeck b.

D Sa Ie, Kr. Einbeck. . Stellvertreter: Riegel, Direktor, Kaliwerke Aschersleben A.-G. i Aschersleben. :

j 2. Sféellvertreter: Simon, Direktor, Helmstedt, Gewerkschaft

Burbach, Beendorf (Kr. Helmstedt).

|

B. Vertreter der im Kalibergbau und -fabrikations- betriebe beschäftigten Arbeiter.

Deutschlands, Obersuhl (Kr. Nothenburg).

j Beisther: Zorn, Emil, Sondershausen, Planplatz 5. | 2. Stellvertreter: Schuhmann, Franz, Verband der Berg-

( z / 1. Stellvertreter: Weth, Georg, Verband der Bergarbeiter j ï ê

arbeiter Deutschlands, Ummendorf. Beisiger: Löffler, Th.,, Metallarbeiter-Verband, Wolfers- auten b. Heringen. 1. Stellvertreter: Bleckmann, Albert, Salzdetfurth, Kr. | Marienburg (Hannover). 2, O Ferie: Be cker, Wilhelm, Maschinist, Dber-Heldrungen, üblgasse 6. Betsizer: Sec, Rickard, Fabrikarbeiter-Verband, Wolkrams- hausen (Thüringen). 1. Stellvertreter: Hühne, Bernhard, Gewerkverein H. D,., Giersleben b. Bernburg (Anhalt). 2, Stellverteter: Krug, Willi, Fabrikarbeiter-Verband, Oldisleben, S.-M., Pfingstweg 283.

C. Angestelltenvertreter gemäß § 33 der Vor- schriften zur Durhführung des Kaliwirtschafts- ; i gesetzes. Beisitzer: Fischer, Paul, Kaufmann, Deutsches Kalisyndikat G. m. b. H., Berlin SW. 11, Dessauerstr. 28/29. 1, Stellvertreter: Tenzer, Carl, Kaufmann, Deutsches Kali- syndikat G. m. b. H,, Berlin 3W, 11, Dessauerstr. 28/29. 2. Stellvertreter: Péäder, Paul, Kaufmann, Deutsches Kali- syndikat G. 1n. b. H., Berlin SW. 11, Defsauersir. 28/29. Betsiper: Biener, Maschinensteiger, Beendorf b. Helmstedt, Papenweg 2. / L Stellvertreter: W ilshaus, August, Betriebsführer, Kaliwerk Srohverzog von Sachsen A.-G,, Dietlas b. Dorndorf (Feldabahn). 2. Stellvertreter: Reppig, Gustav, Buchhalter, Hope bei Schwarnistedt. Beifißer: Neumann, Steiger, Gewerkshaft Großherzog Wilhelm Ernst, Oldisleben.

__ s\chieferbauende Gewerkschaft, Eisleben, 2, Stellvertreter: Fa ck, Steiger, Heimboldshausen a. d. Werra. Geschäftsstelle: Berlin SW. 11, Dessauerstr. 28/29 IIL.

V, Lan dwirtschaftlich-technische Kalistelle. Vorsißender: (vgl. IIT und IV). i: Stellyectretender Vorstßender: Dr, Augustin, Referent im Neichs- wirtschaftsministerium. i A. Vraktische Landwirte. Beifißer: Vibrans, Carl, Oekonomterat, Rittergutsbesißer, Calvörde i. Braunshroeig. Stellyeitreter: Niemer| d midt, Kommerzienrat, Gutsbesiger, Pasing i. Bayern.

Beisiger: Wetlnböck, Luitpold, Oekononterat, Stadtsteinah i. Bayern.

SUL rer Roßdeutsher, Oekonomierat, Gr. Wierau . Schlesien.

Beis e: Dr. And rä, Geheimer Oekonomierat, NRitlerguts- besißer, Dreeden-A,, Wienerplaß 1 I. :

M Saenger, Oekonomicrat, Gutsbesiger, Diersheim t, Baden,

Beisizer: Dietrich, Geheimer SZustizrat, Nittergutsbesiger, Meyelthin b. Templin. i

Stellvertreter: G i ck e, Verbandsdirektor, Gutsbesiger, Braunschweig. «

Beistzer: Freiherr von Kerkering zur Borg, Ritter- gutébesizer, Rinkerode i. Westfalen.

Stellvertreter: Fretherr von Loe, Rittergutsbesißer, Burg Bergerß- hausen b, Blaßhelm. :

B, Landwirtschaftliher Hohschullehrer. Beisiher: Professor Dr. Remy, Geheimer Negterungsrat, Bonn, Kaßenburgweg 9 Stellvertreter: Prof: For Or, Mitscherlich, Königsberg |, Pr., Tragh. Kirchensir. 74. i

(0, Vorsteher einer landwirtschaftil ichen Versuchsstation.

Beisitzer: Professor Dr. Haselhoff, Harleshausen b. Cassel. Sialiver reter: erifor Dr. Neubauer, Bonn, Weberstr. 59a,

D. Vertreter des Deutschen Kalisyndikats. Beisivper: Forthmann, Generaldirektor, Deutsches Kali- syndikat G. m. b. H,, Berlin SW. 11, Dessauer St. 28/29. Stellvertreter: Seidel, Prokurist, Deutsches Kalisyndikat G. m. b. H, Berlin SW. 11, Dessauer Straße 28/29. Beistter: Dr. Felber, Direktor, Deutsches Kalisyndikat G. m. b, 8 Berlin SW. 11, Dessauer Straße 28/29. Stellvertreter: Dr. Smalakies, Prokurist, Deutsches Kalisyndikat G. m. b. H., Berlin SW. 11, Vessauer Straße 28/29. Beisiger: Lierke, Oekonomierat, Prokurist, Deutsches Kalis- syndikat G. ta De U Set A Tele I ita Stellvertreter: Dr. Jerw iy, Protur eutsches Kalisyn G. m. b, H,, Berlin 8W. 11, Dessauer Straße 28/29.

E. Vertreter des Kalihandels. Beisißer: Güldenpfennig, Alfred, Stadttat, Jnhaber der

Firma .H. Güldenpfennig, Staßfurt. l E tellvertreter: Hana ck, Geschäftsführer der Düngerhandel G. m. n S Berl, SW. 11, Deffauer Straße 39/40.

F. Vertreter der Arbeiter.

¿isi : le, August, Nordhausen, Grimmelallee 31. Stellver eter x 6 L Ga es Abgeordneter, Essen-Ruhr, Gef Rico le: Berlin SW. 11, Dessauer Straße 28/29 TIL.

Berlin; den 28. November 1919. Der Vorsigende des Reichskalirats. Richter.

Bekanntmachung

bér die Verladung minderwertiger Brennstoffe im erei der Ta i r Verteilungsstelle für die Stein- kohlengruben des Aachener Reviers in Kohlscheid.

Auf Grund der 88 1, 2, 6 der Verordnung des Bundes- rats über Regelung des Verkehrs mit Kohle vom 24. Februar

| Kohlenverteilung vom 28. Februar 1917 (RGBl. S. 167 und

fanzlers über die Bestellung eines Reichskommissars für die } Roh wird für den Bezirk der Amtlichen Verteilungsstelle für

j die Steinkohßlengruben des Aachener Rey | falgendes bestimmt: ey 0, E . Unter mindermwertigen Brennstoffen im Sinne di kannt- machung find zu verstehen feste Abfallprodukte jeglicher et s irgendwelche, wenn auch geringe Mengen brennbarer Substanzen ent- halten. Es fallen darunter Sclammkohle, Mittelprodukte, Wasch- ee Real e S ent R e BEvldiGe {Generatorrädstände gasche oder sonitige ähnlkHe Produkte, gleichvi ¿ umg fie tragen, g rodutte, gleichviel, welhe Bezeidt 2. Minderwertige Brennstoffe dürfen, sowohl auf de ale auch auf dem allenpeae, nur mit E S An N. Tg E he de Skeinkohlengruhen des Aachener Jeviers, Kohlscheid, versandt werden, gleichgü fie s finden sollen. I 0 Wein ZIERE , Die Anträge sind der Amtlichen Verteil einzureichen und müssen folgende Angaben pati ia fereal ai R Name des Antragstellers,

1. Stellvertreter: Richter, Fahrsteiger, Mansfeld\Ge Kupfer- |

Graeßner, Geheimer Oberregierungsrat !

1917 und der 88 1 und 7 der Bekanntmachung des Rèichs-:

Name. des Liefe' ers,

Nar1e des Empfängers

ate 1 an Ait des Brennstoffes (Bezeichnung im Fracht-

riefe),

Beförderungsweg (ob Eisenbahn oder

amor L | RNOREN

zeitraum, innerhalb dessen die Lieferung erfolgen foll. _, 4 Bei Bahnversand sind die ecteilten C A Lo ‘bei Auf- lieferung der Frachtbriefe der Versandgüterabferttigung vorzulegen.

D M etatingan gegen diefe Bekann'machung* werden nah

fr n ekanntmachung vom 28, Februar 1917 (N..G.-Bl. S. 193)

6, Diese Bekanntmach tritt mit i ¿ Biihung- im „Reichsanzeiger? Ks 00e îrer Veröffent Berlin, den 1. Dezember 1919. Der R Ie die Kohlenverteilung. uß.

Jn Anbeiracht der Steigerung der Herstellun : Zentralblatts für das Deuts he Reit e aa Wirkung vom 1. Januar 1920 der Jahresbezugs3preis für diejes Blatt von 12 46 auf 24 4 und für den Verkauf e A ern der Bogenpreis von 30 auf 50 rhöht. :

Die von heute ab zur Ausgabe gelangenden Nun 228/229 des Neihs-Gesegblatts enihatfen: i Ga

Nummer 228 unter

Nr. 7148 eine Verordnung über Sondergerichte gegen Schleichhandel und Preistreiberei (Wuchercerichte), Vom

27. November 1919, unter

Nr. 7149 eine Verordnung zur Ausführung der Verordnung über Sondergerichte gegen Schleichhandel und Preistreibe (Wuchergerichte), vom 27. Nbvebee 1919, A A

Vorlegungsfristen, vom 26. November 1919 und unter

Nr. 7151 eine Bekanntmachung der Gegenstände, die als leben8wihtig im Sinne der verschärsten Strafbestimmungen für verbotene Ausfuhr anzusehen sind, vom 27. November 1919;

Nummer 229 unter

Zul Nr. e G B agt n Gewährung von ulagen zu Verlegtenrenten aus der Unfallver 27. Ma s Bus Ende : ! M vom r. 7153 eine Bekanntmachung, betreffend Aufhebung der Bundésratsverordnungen über die Pegel des Vectehnd mit Web-, Wirl- und Strickwaren vom 10. Juni/23. Dezember Mlidebiitin ae bl. S. D t Nes Befugnisse der 8 etleidungsstelle vom 22, März 17 (Neichs- / S. 257), vom 27. November 1919. ita Berlin, den 29. November 1919,

Postzeitungsamt. Krüer.

Preufßeu,

Die Preußische Staatsregierung hat den Regierungs- unb Baurat Eggert aus Schleswig zum Geheimen Baurat und

nannt, .

Der in die Oberpfarrstelle in Schliében berufene Obers pfarrer Hof ch, bisher in Jessen, ist zum Superintendenten er- nannt worden.

Erlaß der Preußischen Staatsregierung,

beireffend Anwendung des vereinfahten Enla

eignungs verfahrens bei der Ausführung der Er-s

weiterungsanlagen der Georgsmarienhüite in Osnabrüct.

j Vom 7, November 1919,

Auf Grund des § 1 der Verordnung, betreffend ein ver einfahtes Enteignungsverfahren zur Beschaffung von Arbeits: gelegenheit und zur Beschäftigung von Krieg8gefangeneit, vou 11. September 1914 (Geseßsartul. S. 159) in der Fassung der Verordnungen vom 27. März 1915 (Geseßsamml. S. 57), vom 2%. September 1915 (Geseßsamml. S. 141) und vom 15, August 1918 . (Gesegsammi. S. 144/45) wird bestimmt, daß das véreinfachte Enteignungsverfahren nach den Vor- schriften der Verordnung bei der Ausführung der dur den Georgs-Marien-Bergwerks- und Hüttenverein in Osnabrück

eplanten Erweiterungs8anlagen der Georgsmarienhütte hin- Cdtlich derjenigen Grundstücke Anwendung findet, für die dem

er Preußischen Staatsregierung | ergangenen Erlaß vow 95. Oktober 1919 verliehen worden ist. :

Berlin, den 7. November 1919. Die Preuniida Staatsregierung.

ir\ch. Fischbedck. raun. Haenisch. Südekum. Ó L am Zehnhoff. Oeser. Cle armes, Erlaß,

beireffend die Uebernahme des Betriebes der Nor 2

brabant-Deutschen Eisenbahngesellschaft in Noti eS

dam durch die Gesellschaft für den Betrieb von Nieders- ländischen Staatseisenbahnen in Utrecht.

Nachdem die Nordbrabant-Deutsche Eisenbahngesellschaft in Notterdam beschlossen hat, den Betrieb der ihr preußischer-

seits unter dem 14. Januar 1872 konzessionierten Eisenbahn

„am 3. Februar 1919 abgehaltenen C ae: 1. und 2. Hypothek zu Lasten der Gesellschaft, sowie von ;

Nr. 7150 eine Verordnung über vie Verjährungs- uud f

vortragenden Rat im Ministerium derx öffentlichen Arbeiten ers -

enannten Vereine das Enteignungsrecht durch den namens . - Gebiete gelegene Bahnstre

vou der preußish-holländishen Grenze bei Gennep über Goch und Xanten nach Wesel nah Maßgabe des anliegenden Vertrages vom 12. März 1919 auf die Gesellschaft für den Betrieb von Niederländishen Staatseisenbahnen in Utrecht zu übertragen, erteilen wir zu diesem Vertrage die ftaatliche Genehmigung unter dem ausdrücklichen Vorbehalte aller dem Preußischen Staate bezüglich der E von der preußis{- holländishen Grenze bis Wesel nach den geseßlihen und kon- zessionsmäßigen Bestimmungen zusichenden Rechte und Be-

fugnifse. Zugleich ermächtigen wir den Minister der öffent- Tien Arbeiten, Abänderungen des Vertrages selbständig zu : genehmigen, soweit durch die Aenderungen das konzessions- "mäßige Verhältnis zwischen der Staatsaufsichtsbehörde einer- * seits und der Bahneigentümerin und der Betriebsübernehmerin andererseits nicht berührt wird. Bei der Genehmigung einer : Aenderung ist jedesmal zum Ausdruck zu bringen, daß fie auf

Grund der Ermächtigung der Preußischen Staatsregierung erteilt wird.

Dieser Erlaß ist nach den Vorschriften des Gesezes vom 10. April 1872 (Geseßsamml. Seite 8357) zu veröffentlichen.

Berlin, den 10. September 1919.

Die Preußische Staatsregierung. Hirsch, Dr. Südelum, Heine, Reinhardt, Deser, Stegerw ald.

Die Gesellschaft für den Betrieb von niederländi“" hen Staatüeisenbahnen in Amsterdam, die für den gegen“ wärtigen Verirag Wohnsig in ihrem Verwaltungsgebäude in Utrecht wählt, in diesem Vertrage weiterhin durh „S. S.“ bezeichnet, ver- treten dur ihre Direktion, handelnd kraft eines Beschlusses der am 22. Februar 1919 zu Amsterdam abgehaltenen außerordentlichen (Be- neralverjammlung ihrer Aktionäre und die Nordbrabant-Deutsche

Gifenbahngesellschaft in Rotterdam, in diesem Vertrage ?

weiterhin dus) „N. B. D. S.“ bezeichnet, vertreten durch ihre Di- rektton, handelnd kraft eines Beschlusses der am 3, Februar 1919 zu Notterdam abgehaltenen außerordentlichen Generalver)ammlung ihrer Aktionäre und zum Eingehen des N Vertrages von der

eneralversammlung threr Zertt-

enjenigen/ die im Namen der erwähnten Zertifikaibesißer zu handeln befugt sind, ermächtigt, sind unter Vorbehalt der Genehmigung des Herrn Ministers yon Waterstaat und der Preußischen Regierung folgendes übereingekommen:

Artikel 1.

U N. B. D. S. überträgt der S, S. den Betrieb ihrer Eisen- baßn!linie von Boxtel über Genney und Goch nach Wesel, in diesem Vertrage weiterhin bezeihnet durch „Bahn“.

9) S. S. übernimmt den Betrieb der Bahn mit ihrem eigenen Personal und Material.

3) N. B. D. S. stellt S, S, zu diesem Zwecke die Bahn zur freien Arons,

4) Unter Bahn sind in diesem Vertrage mit einbegriffen alle derselhen gehörigen Bauten, in}oroeit sie gemäß Art. 2 des am 91. Sanuar 1890 zwishen S. S. und dem Staate abgeschlossenen und durch Geseß vom 22. Juli 1890 (S, 134) ratifizierten Vertrages unter die i bbs der zu der Eisenbahn gegorigen Buuten fallen nebft allen andern unbeweglichen Etgentümern der N, B. D, S,

Artikel 2.

1) S. S. verbindet fich: ' i a zur Erfüllung der D L Lagen, betreffend den Betrieb, welche für N. B. D. S. während der Dauer dieses Ver- - trags aus geseßlihen Bestimmungen, Fe Bes- willigungen oder aus fonstigen von N. B. D. S. mit Dritten abgeschlossenen Verträgen herrühren; : þ. N. B. D. S. gegen die Nichterfüllung der unter a ges meinten Verpflichtungen zu sichern. : : 9) N. B. D. S. verbindet fic, dazu mitzuwirken, daß S. S. in alle Relte der N. B. D. S, betreffend den Betrieb der Bahn,

eintrete. Artikel 3.

Alle Veränderungen, Verbesserungen, Erweiterungen oder neue Anlagen, welche von S. S. m erachtet oder infolge Konzessionen oder geseßlicher Bestimmungen auferleat werden, sowie außergewöhn- lihe Wiederherstellungen wegen Überschwemmung, Krieg, Aufruhr pder irgendwelcher höheren Gewalt, werden nach erhaltener Ge- nehmigung des Herrn Ministers von Waterstaat, auf der Bahn von S. S, für Nechnung der N. B. D. S, ausgeführt und werden er- achtet als zur Babn zu gehören.

Artikel 4.

1) N. B. D. S. fiberträgt der S. S. mit d-em Tage Les Jn- frafttrelens des gegenwärtigen Vertrags das Eigentumsreht welche Übertragung S. S. übernimmt auf alle alsdann der N. B. D. S. gecörenden Gegenstände, welche zu denjenigen gehören, die infolge Art. 11 des Vertrags vom 21. Januar 1890, ratifiziert durch Gesetz vom 22. Juli 1890 (S. 134), behufs des Betriebes einer Staats-

eisenbahn von S. S. angeschafft werden müssen, sämtlih nach darüber

anzufertigenden Inventarienurkunden, zu einer dem Anschaffungêwert entsprehenden Kaufsumme, vermindert, sofern es die Fahrbetriebs- mittel betrifft, um 14 vH für jedes Volljahr, das sett der Anschaffung verstrichen ist. _Jnsotern der Änschaffungswert niht nachweislich sein sollte, wird dieser von drei in- gemeinschaftlihem Einvernehmen und nah erhaltener Genehmigung des Herrn Ministers von Waterstaat anzuweisenden Sachverständigen taxationsweise festgestellt werden.

2) Die Kaufsumme der im vorigen Absay gemeinten Gegenstände mit Ausnahme der für die übertragenen Magazingüter, die innerhalb dret Monatèn nach der Inkra\ttretung dieses Vertrages zu zahlen ist,

s 2) S. S. sichert N, B. D. S. hinfihtlich der Nihterfüllung dieser

Verträge und Vereinbarungen.

x E E aen E bis pm, daß S. S. in

alle qus diesen. Verträgen und Vereinbarungen ührenden

der N. B. D. S, eintrete. ie s GBIEE an LEAs LTTLGT: 0,

1) Mit dem ‘Betriebe der Bahn gehen alle Nußen und Lasten diefes Betriebes fowie alle Nußen der N. B.D.S,, wle die nicht von der S. S. übernommenen Aktiva darbieten werden, jedoch mit Ausnahme der im Artikel 10 gemeinten Vergütung, auf S. S. über. S. S. übernimmt ferner alle Lasten der N. B. D. S. über die Jahre, über welche die im Artikel 10 gemeinte Vergütung- genossen wird.

é 2) Unter „Nuten“ und „Lasten“ sind in diesem Artikel alle die- jenigèn zu verstehen, welche zum Gewinn- und Verlustkonto gehören, in dem Sinne, daß unter die Lasten: :

a. mit einbegriffen find: was den Dienft- der Anleihen be- trifft, aus]chließlich die Zinsen, weldhe den Besißern der Zertifikate erster Hypothe® zu zahlen find, unter die au weitere, mit Genehmigung der S. S. auszustellende und durch erste Hypothek auf der Bahn gesiherte Schuld- verschreibungen zu rednen \ind,

b. weder die im Art. 3 E Kosten außergewöshnlichßer Wiederherstelungen noch Beiträge zu dem Erneuerungsfonds der N. B. D. S. zu renen sind.

; ArtiPel 7.

S. S. verbindet sich, die zur Auszahlung der Zinsen der Zertifi- fate erster Hypothek der N. B. D. S. erforderlichen Beträge ge di dazu angegebenen Kassen- odex Bankgeshäften zur Verfügung derx Berechtigten zu stellen.

Artikel 8.

Die Verluste wegen Unfälle, insoweit diese nah dem Tage des Inkrafitretens des gegenwärtigen Vertrages stattzefunden haben, sind unter die von S. S. übernommenen Betriebs!1asten zu rechnen. Sich späterhin darbietende Lasten wegen vor dem Tage des Inkrafttretens dieses Vertrages vorgekommener Unfälle gehören nit dazu.

Artikel 9,

1) Die Beträge, welhe N. B. D.S. gemäß Art. 3 für Bauten und außergewöhnliche Wiederherstellungen \{uldig ist, find unbe- schadet der Vestinmungen am Schlusse des 2. Absatzes des Art. 4 jedesmal, sobald der Gesamtbeirag höchstens 300 000 fl. beträgt, von N. B. D. S. der S. ©. zu ersiatten von - dem Ertrag der von

¿è N. B. D. S, mit Genehmigung der S. S. auszugebenden Schuld-

verschreibungen, welche dur erste Hypothek auf der Bahn gesichert sind, Erwünschtenfalls ist N. B. D. S. aber dazu berechtigt, die wegen außergewöhnlicher Wiederherstellungen. \{uldigen Beträge zu Lasten ihres Crncuerungéfonds zu entrichten. i

2) Die Zustimmung der Zertifikatbefißer erster oder zweiter Hypothek oder derjenigen, - die für fie zu Handeln berechtigt sind, zu den Ausgaben der im vorigen Absaßbe gemeinten Schuldverschreibungen j dem darin umshriebenen Zweck und zu den dadurch eventuell er- orderten Steigerungen des Höchstbetrages der ersten Hypothekenanleihe über 12 000 000 f, ift vor dem Abschlusse des gegenwärtigen Ver- trages erhalten worden. ]

3) N. B. D. S- verbindet si, ihrer Hypothekens{Guld ohne vorher-

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m

wird der N. B. D. S. beim Ablauf des gegenwärtigen Vertrages von

S. S. gezahlt werden, eintretendenfalls nah Abzug des der S. S. infolge Art. 3 von N. B. D. S, zu zahlenden und noch nicht. gernäß Art. 9 entrichteten Betrages. /

3) S. S. verb'ndet sih beim Ablauf dieses Vertrages in den im Art. 17, erster Absaß und zweiter Ablaß unter a und e, ge- meinten Fällen der N. B. D. S, das Eigentumsrecht auf die seinerzeit für den Betrieb der Bahn von N. B. D. S. auh nah der Meinung des Herrn Ministers von D erforderlichen und im ersten Avsagtz dieses Artikels gemeinten 1 :

Uebertragung N. B. D. S. schon jegt im voraus übernimmt.

4) S. S. verbindet sih, falls auss{ließlich die auf deutshem strecke verfiaatliht ‘oder verkauft werden sollte, der N. B. D. S. das Eigentumsrecht auf die seinerzeit für den Betrieb dieser Strecke erforderlihen und im ersten Absaß dieses Artikels gemeinten Gegenstände, , insofern N. B. D. S. j Lieferung derselben nach Art. 9 der Konzession A sein f\olite tragen, welche Uebertragung N. B. D. S. schon jeyt! im voraus übernimmt.

egenstände. zu übertragen, welche -

Ÿ

ite, zu Üübere

5) N. B. D. S. wird für die ihr infolge der List aen en

der dritten und vierten Absäye dieses Artikels zu übertragen Gegenstände als Kaufsumme die Beträge schuldig sein, für die fe am Tage, an dem der gegenwärtige Vertrag erlisht oder in dem

im 44 4 erwähnten Fall, am Tage, an dem das Eigentumsrecht

dr N, B. D. S. auf die auf deutshem Gebiete gelegene Bahnstrecke aufhört, in den Büchern der S. S. vorkommen. Artikel 5.

1) Was die von N. B. D. S. von Dritten gemieteten Fahr- hetriebsmittel betrifft, tritt S. S. für die Dauer dieses Ver1rages, hinsichtlih der deswegen abgeschlossenen Verträge und getroffenen finanziellen Vereinbarungen, welwe von Parteien als bekaunt voraus-

: weis Zt werden, an die Stelle der N. B. D. S.

L,

gehende Ermächtigung der S. S, keinerlei Ausdehnung zu geben. : Artikel 10. j

1) S, S. bezahlt der N. B. D. S.:

3. eine jührlihe Vergütung von 25 000 fl.; i

b. falls in irgendwelchem Gesellshaftsjahr der im Art. 2 des zwischen S. S. und der Holländischen Eisenbahn-Gesellschaft weiterhin dur „H. S. M." bezeichnet zur Gründung einer Interessengemeinshaft am 25, November 1916 ge« troffenen Uebereinkommens3, das von beiden Parteien als bekannt vorausgeseßt wird, erwähnte gemeinschaftliche Nein- ertrag 2 500 000 fl. übersteigt, wird der Betrag der unter a genannten Vergütung mit ein Prozent dieser Uebersteigung erhöht werden,

9) N.B.D.S. verbindet fckch von den infolge des vorigen Absatzes unter a erhaltenen Beträgen alljähtlich fl. 10 000.— in ihren Er- neuerungsfonds einzuzahlen und diefe Gelder im Einvernehmen mit S. S. zinstragend anzulegen. N. B. D. S. ist nicht berechtigt aus- genommen zu dem am Schlusse des ersten Absatzes dès Art. 9 er- wähnten Zwet, sowie behufs des noch in den deutschen Pensionsfonds einzuzahlenden Stammkapitals ohne Ermächtigung der S.S. in irgendwelcher Weise über die in ihrem Besitze befindlihen Aktiva zu verfügen oder dieselben zu belasten. Eintretendenfalls werden Ab- schreibungen auf die Bahn und auf sonstige Gegenstände, die Cigen- tum der N.B.D.S. bleiben, nicht zu Lasten der S.S. kommen, ondern von N.B.D.S. zu Lasten ibres Erneuerungsfonds bezw. zu ‘asten ibrer Vieserven gebracht werden.

Artikel 11.

Dem Personal der N. B. D. S. wird die Gelegenheit geboten, beim Inkrafttreten des gegenwärtigen Vertrages unter den Bedingungen des „NReglement Diensfivemwaarden 1919 S. S. / H. S. M.* in den Dienst der S. S. und H. G. M. überzutreten, in dem Sinne, daß ein jeder eitweder die Stelle behält, die er unmittelbar vor dem Ueber- ang in den Dienst der S. S. und. H. S. M. bei der N. B. D. S. be- leidete mit einer für dieselbe in dem genannten Reglement fesizu- legenden Regelung dex Besoldung und der periodischen Erhöhungen zur Erreichung des damit verbundenen Höchsibetrages, oder in einrie Stelle versegt wird, welhe, was die Regelung der Besoldung und der periodishen Erhöhung anlangt, ersterer Stelle nach dem vor- erwähnten Reglement entspricht. :

Artikel 12,

S.S. ist befugt alle Tarife, Frachtverträge usw. und Fahrpläne ohne N.B.D.S. zu Nate zu ziehen, festzustellen, | Artikel 13. :

Für die Dauer des gegenwärtigen Vertrages ermächtigt N. B. D. S. die S. S. hinsihtlih des Betciebes der Bahn in ihrem Namen Ver- einbarungen zu treffen. ;

: j Artik el 14.

S. S. ist verpflichtet, mit Rücksicht auf die Unterhaltung in gutem Zustande abzuliesern: ; A. beim Ablauf des gegenwärtigen Vertrages: a. die Bahn, ; i b. die Ge ns welche dann infolge des Art, 4 Abs. 3 der N. B. D. . in Eigentum übertragen werden; - B. wénn allein die auf deutshem Gebiete gelegene Bahnstrecke verftaatlicht oder verkauft wird: i a genannte Bahnstreckte, þ. die Beute, welche dann info!ge Art, 4 Abs. 4 der N. B. D: S. in Eigentum übertragen werden,

1) Aus dem gegenwärtigen Vertrage entstehende Streitigkeiten werden der Entscheidung dreier tn gemeinfschattlichem Einvernehmen oder im Falle der Nichteinigung gemäß Zivilprozeßordnung zu ernennenden Schiedsrichter unterworfen.

: 2) Ste sollen als biedere Männer nah Billigkeit entscheiden.

j Artikel 16. j

l Der gegenwärtige Vertrag triit mit einem in gemeinschaftlichem } Einvernehmen näher zu bestimmenden Lage, innerhalb drei Vêonaten nachdem die Genehmigung des Hecrn Ministers von Waterstaat sowie die der preußischen Regierung erhalten sein wird, tin Kraft.

j Artikel 17.

i 1) Der gegenwärtige Vertrag kann nichi gekündigt und nur in ñ gemein s(aftiihem Ginyernehmen aufgehoben, geändert oder ergänzt

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Arx. 624 der niederländischen

werden, alles vorbehaltlichß der Genehmigung des Herrn Minister? von Waterstaat. M e Es 2) Der” gegenwärtige Vertrag erlischt von Rechts wegeui, wenn und sobald i a, die niederländisWe Strecke der Babn von dem niederländi- \chen Staate verstaatliht wird oder die Konzession für diese Strede endigt; b. N. B. D. S. in Konkurs —- oder des Betriebs der Bahn verlustig erklärt wird; j 6. S. S. infolge des von ihr mit dem niederländischen Staalc über den Betrich der Staatseisenbahnen getroffenen ober

zu trefenden Uebereinkommens mit dem Betriebe diefer"

Eisenbahnea aufhört, es sei denn, daß, dea Bestimmungen dieses Uebereinkommens gemäß, dex Staat zur Verstaat- lichung - shreitet oder S. S. ihrer Nechte, betreffend den Betrieb der Staatseisenbahnen verlustig erklärt wird und der Staat sodann erklärt, hinsihtlich des gegenwärtigen Vertrages an die Stelle der S. S. zu treten, vorausgeseßt, daß zwischen Parteien vereinbart worden ist, baß der Staat dazu berechtigt jei, in diesen Fällen an die Stelle ‘der S. S. zu treten. 8) Der gegenwärtige Vertrag wird nachgeprüft werden:

a nenn aussließlich die auf deutshem Geviete gelegene Bahnstrecke verstaatlicht oder infolge Art. 9 der bezüglichen Konze|sion verkauft, oder wenn diefe Konzession widerrufen werden sollte; (a

b. twyenn das Aktienkapital der S. S. und (oder) der H. S, M, cuégedehnt werden follte; 1

6. wenn das im Art. 10 Abf. 1 gemeinte Uebereinkommen zwischen S. S. - und H. S. M. aus anderem Grunde er- lisht als wegen Verstaatlihung oder Verfallenerklärung der S. S. R

___4) Die im dritten Absaße dieses Artikels erwähnte Nachyrüfunz soll erfolgen unter Aufrechterhalung der Prinzipien, welche deut gegenwärtigen Vertrage zugrunde liegen; diefe Prinzipien sollen dabei nach den geänderten Verhältnissen Anwendung finden. Bei Streitig- leiten über dieses „und (oder) jenes“ findet Art. 15 Anwendung. Artikel 18, Die Kosten des gegenwärtigen Vertrages fallen der S. S, zur Last. ; In doppelter Ausfertigung aufgestellt und gezeichnet in Utrecht, den 12-März 1919. E L Die Nord-Brabant-Deutsche Eisenbahn-Gesellschaft. Die Direktion, (gez.) van Kretschmar. Der Sekretär, (gez.) L. G. Wo lf. Genehmigt. s'Gravenhage, 7. April 1919. Der Minister von Waterstaat, Ünterschrift, Kön tig.

Die Gesellshaft für den Betrieb von Niederländ. Staatseisenbahnen. oie Mitellton. (gej,) von Kret chmar Der. Sekretär, (gez.) Beyen.

__ Die Michtigkeit dieser aus 8 losen Blättern bestehenden Ueber [egung mit der von der Direktion der Nordbrabart-Deutschen Eisen- bahn-Gesellschaft vorgelegten, in holländisher Sprache verfaßten und aus 8 Seiten bestehenden Urschrift des Vertrages wird anmilich be- \cheinigt. ; j Venlo, den 13. April 1919. E Deutsches Vizekonsulat, (T. S.) (gez) Middez, Deut)cher Bizetonsul.

Justizminister ium.

Dem Ämtsgerichtsrat -Pescatore in Arnsberg ij: die nachgesuckte Dienstentlassung mit Ruhegehalt erteilt.

Verseßt sind: der Landrithter Hübner in Braunsberg nach Brieg, die Amtsrichter; Oeking in Elberfeld nah Düssel: dorf, Dr. Friderichs in Düßseldorf nach Elberfeld, Dr. Zimmermann in Saarlouis näch Essen und Schreiber: in Gelsenkirchen nah Siegen. |

Zu Staatsanwälten sind ernannt: die Gerichtsasseß oren Schülke in Neisse, Dörmann und Freiherr Roeder. von Diersburg in Essen.

Zu Notaren find ecnanmnt: der Reczisanwalt Justizrat Alexander Jansen in Berlin mit Anweisung des Ämisfiges in demjenigen Teil dér Stadt Berlin, der zum Bezirk des Am1s- gerihis Berlin-Mitlte gehört, die Rechteanwälte Georg Jaeckel

! ¿n Haynau, Emil Kohmann inSchwientochlowiß (Amtsgerichts-

bezirk Königshütte i. O. Schl.), Heinrich Vildhcut in Lünen, Paul Hill in Eddelaë, Willy Ewers in Sondecbarg, Wilhelm Kröhnert in Da:kehmen, Anion Pfeiffer in Sensburg, Max Keil in Deüßsch, Siegfried Bergmann in Rawitsch, Gottfcied Dörfer in Köslin, Dr. Erwin Villmow in Lauen- Bra i. Pomm. und der Gerichtzassessor Heinrih Deusch in Nr.

«Jn der Liste der Rechtsanwälte gelöscht sind die Rechts- anwälte: Rischmüller bei dem Landgericht in Kiel, Royer bei dem Amtsgericht und dem Landgericht in Trier, Justizrat Maschke vei dem Amtsgericht und dem Landgericht in Koniß, Derichs bei dem Amtsgericht in Bad Ems und Ewert bei dem Amtsgericht in LWongrowitz.' E

Mit der Löschung des Justizrais Maschke in der Rechts- anmwaltsliste ist auch sein Amt als Notar érloschen. f

In die Liste der NRecht3anwälte eingeiragen sind die Rechi8anwälte: Dr. Siegfried Moses aus Marieñ- werder bei. dem Kammergericht, Dr. Berns aus Warburg bei dem Landgericht L in Berlin, Dr. Otio Hecht aus Mez bei dem Landgericht in Frankfurt a. M., von Rehbinder aus Königsberg i. Pr, bei dem Amtsgericht Berlin-Mitte uud dem Landgericht 1 in Berlin, Dr. Stissex aus Nienburg. bei dem Amtsgerichi und dem Landgericht in Hannover, Royer aus Trier bei dem Amis- geriht und dem Landgericht in Saarbrücken, Huchzers meyer aus Se bei dem Amisgerit und dem Land-

erihi in Bielefeld, Dr. Dieke aus Jüterbog bei em Amtsgericht in Nauea, Dr. Flesch aus Hay- ingen (Lothringen) bei dem Amtsgericht in Saarlouis, dec frühere Rechtsanwalt Rheinhold bei dem Landgericht T in Berlin, die Gerichtsassessoren: Dr. Willy Lazarus bei dem Oberlandesgericht in Düsseldorf, Dr. Walter Epsiein bei dem Amisgeriht und dem Landgericht in Breslau, De. aul Wolff bei dem Amtzgeriht und dem Landgericht in leiwiß, Tran bei dem Amisgericht und dem Landgericht in Bonn, Th omassen bei dem Amtsgeriht und dem Länd- ericht in Crefeld, Dr. Geile bei dem Amtsgericht und dem ndgeriht in Düsseldorf, Alfons Fuchs bei dem Amts- ericht und dem Landgericht in Bromberg, Julius reuß _bei dem Amisgeriht und dem Landgericht in Schueidemühl, Wolf Graeßner bei dem Amisgericht in Königsberg N. M.,, die früheren Gerichi2assessoren: Ernft D bei dem Amtsgericht in Hindenburg i, O. Schl. und . Cobliner bei dem Amtagericht in Blumenthal (Hannover).