1919 / 278 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 04 Dec 1919 18:00:01 GMT) scan diff

8 L Ner eis für Shwefelsäu d Ls ait A ect für Shwefelsäure und Oleum darf folgende Säge

a) Schwefelsäure bis 80 vom Hundert Monohydrat einschlicßlich 1432 #6 für 1000 Kilogramm Sc{hwefelinhalt im Erzeugnis : D 30 vom Hundert Monohydrat aus- [ließli bis 92 vom Hundert Monohydrat eins{lteßlih: 2820 4 [ür 1000 Kilogramm S@wefelinhalt im (Srzeugnis abzüglih 363 M4 | {ur 1000 Kilogramm Crzeugnis in abgelieferter Beschaffenheit :

c) hoMfonzentrierte Säure über 92 vom Hundert Monohydrat a'sschlteßlid und -Oleum bis 40 vom Hundert freics Anhydrid cin- 1740 X für 1000 Kilogramm Schwefelinhalt im Er- 38 é für 1000 Kikogramm Erzeugnis in abge-

b) Schwefelsäure über

Id UeBRH: ¿2ugnts abzüglich lieferter Beschaffenheit;

4) fär unter a, b und c nit

nannten ufchlag für 1009 Kilogramm Erzeuguis.

Die Preise gelten für unverpackte Ware frei Bahnstation der

Érzeugungsstelle. i _ Der Preis für Abfallschwefelsäure darf 1 bei der Zugrundelegung des Hôchstpreises

R bschlags ergibt. : le in diejer Verordnung festgesezten

im Sinne des Gesetzes, betreffend Höchstpreise,

8 2, Zum Zwette des Ausgleihs ¿wischen den

Hochstpreisen und den genen Erzeugerpreisen wird eine Utulage Art der Erhebung werden besondere Be-

erhoben. Ueber die st'mmungen getroffen.

Die Umilagebeträge sind an die Chemikali zuführen, die fle nah den

zu verwenden hat, und können erforderlichen

Netchswicischaftsministers wie öffentliche Abgaben beigetrieben werden,

8 3, Zuschläge für Verpackung u

l. Lieferung in Kesselwagen. 2) Bei Stellung des Wagens dur den Verkäufer darf eine

Wagenmiete von nit mehr als 75 Pfennig verladenes Säuregewicht berechnet werden, D

an dem derm Ankunftstag auf der Station des Bestimmungsorts en und zurückzusenden. D wie für Füllung und dergleichen, ist

folgenden Wetrktag zu entleeren und rechnung weiterer Gebühren, nicht zuläsfig,

Þ) Bet Stellung des Wagens durch den Säureempfänger ift die r ) wie für Füllung und dergleichen, nit zulässig, Der vom Säureempfäugec gestellte Wagen ist {pätestens am ¿weiten Werktag nah Eingang zu füllen und abzusenden.

Berechnung von Gebühren,

2, Lieferung in Eisenf

: v Werden Eisenfässer durch den Verkäu darf ein

Bei verzögerter Nückgabe darf für jedes

b) Wird bet käuflicher

brauchbarer Beschaffenheit

tragen, als die Mietgebühr nah

der Verkäufer eine Füllgebühr von nit mehr 100 Kilogramm Säuregewicht berechnen.

3, Lteferung in Korbfl

a) Werden Korbflaschen durch den Verkäufer leihweise gestellt, so darf außer ciner Füllgebühr von nit mehr als 1 Mark

100 Kilogramm Säuregewiht eine Mietgebühr

© Mark das Stück für jeden ange non Zeitraum von

Monaten, vom Tage des Versandes b Säureverkäufer gerechnet,

Monaten berechnet werden. Für Korbflasche

jorderung des Säureverläufers vom Ernp änger nit tnnerhal piermoñatigen Frist zurückgegeben sind, darf außerdem die

des Wertes beansprucht werden.

_b) Wird bei käuflicher Ueberlassung der Säure dienenden Flaf ¿Fla)chen an den Verkäufer vereinbart, fo dar

betragen, als die Mietgebühr nah 3a für die beansprudte Gebrauchszeit betragen haben würd

c) Vei E ustellung der Flache empfänger darf nur eine

die Säure aus Uen auf den Aufschlägen a h miete bon nicht mehr als 75 Pfennig für 10 gewicht berenen.

8 4,

Bestimmungen fürWiederverläufervonSwPwefel-

säure (Händler).

1, Bei Lieferung von Schwefelsäure und Oleum unmittelbar

von der Erzeugungsstelle darf der Verkäufer, we

Hersteller ist, dem. Käufer über die in den 88 1

Preise hinaus einen Aut

¡eihneten Preise hinaus, au Transportver cherung und NRollgeld, leßteres [tandener Höhe, aber höchstens die ortsüblichon einen allgemeinen Aufschlag. von 7,50 #6 für Bs berehnen.

, Be

Aeferung von FMweseisäure, einshließliG chemisch schreiten, darf der Verkäufer die ihm Dis: 2 Kilogramm Be erwach'enen Unkosten, soweit fie den Döcsip.clien O Ea Lager

zügli 20 Pfennig für das angefangene Kiiogromm Säure berehnen.

reiner Schwefelsäure in Mengen, we ch

: So Diese Bestimmungen treten mit Wirkung ab 1. Dezember 1919

in Kraft. Die Bekanntmachung über Hs î 1nd Oleum vom 18. Oktober fo19 a Aae

private Sch 1919 (Zen Kraft.

Barliu, deu 2. Dezember 1919.

r das Deutsche Reich S

Der Reich3wirt\chafigmiaister.

Schmidt,

Weisungen des NReichbwirtschafiëministers

e Mtietgebühr von nit mehr als 2,590 Merk für je 100 Kilo- gramm Säuregewicht einschließlich Fülgebühr berechnet werden ; die Eifentässer find innerhalb vier WotWhen, vom Tage des Versandes bis ¡um Tage der Nückkehr zum Säureverkäufer gerechnet, ¿zurüc{zuliefern. L C ) und jeden angefangenen Monat dis zu 5 Mark Lethgebühr berechnet werden. M L : Ueberlassung der zur Verpackung der Saure dienenden Gifenfässer an den Säureempfänger die Nückgabe der Fässer an den Verkläufer vereinbart, \o dark, sofern die Fässer in 11 j zurückgegeben werden, ¡zwischen dem Vertaufspreis und dem Nücknahmepreise uicht mehr be- ) 2a für die vom Säureempfänger beanspruhte Gebrau8zeit betragen haben würde. 0) Bei Stellung der Eisenfässer dur den Säureempfänger darf

1 s zum Tage der Rüdkehr zum längstens für einen Zeitraum von vier

en an den I die Nückgabe der : t der Unterschied zwischen dem Verkaufépreis und dem Rü@nahmeprei|e der Flaschen niht mehr

( l ne Füllgebühr von niht mehr ais 1 Mark für 100 Kilogramm Säuregewicht berechnet werden.

d) Hat der Verkäufer, welher nicht gleichzeitig Hersteller ift, laschen abgefüllt, fo dar f. 3a oder c einen Auf\ch!ag für Wagen-

lag von nit mehr als 6 vom

cer durch den § 1 vorgeschriebenen Höchstpreise berechnen, außer den

Auslagen für ¿Fraht, Frahtspesen und Verpackung. -

……, Befert der Verkäufer, welcher nicht gleichzeitig Hersteller ist,

Schwefelsäure und Oleum vom eigenen Lager, so darf

100 Kilogramm Säuregewiht über die in den er den wirklichen Ausgaben für Fracht,

ich8- ._S. die Ausführungsbestimmungen zur Besauntn 1810) und wefelwirtsdaft bom 13. November 1915, vom

L i d. enannte Stärkegrade sowie Schwefelsäure von besonderer Beschaffenheit, wie z, B. chemisch reine Schwefelsäure oder Akfumulatorensäure: die unter Aa, b und c ge-

_—

öchsipreise mit cinem den Erzeugungsfosten angemessenen

nit höher fein als fich b S Ur elfaure mit /5 vom Hundert Monohydrat unter Berücksichtigung eines, handels-

sind Höchstpreise

für Schwe Preise

durch § 1 festgeseßten

en-Aktiengesellschaft ab-

falls auf Ersuchen des

nd Versand, für je 100 Kilogramm er Wagen ist spätestens

Die Be-

ässern, fer leibwese gestellt, so

der Unterschied

als 50 Pfennig für je

aschen,

tür je von nicht mehr a1s zwei

Au fs dieser Srstattung

zur Verpack@ung der

n, welche troy

vom Säurceimvyfänger C n durch den Säure-

er- außer 0 Kilogramm Säure-

lcher nit gletchzeitig und 2 verzeichneten undert

er für je S 1 und 2 ver-

in tatsähiih ent- Bahnspyed tionsfäge, je 100 Kilogramm

t über-

en ent|preen, zu-

e für Schwefelsäure

un etreffend die

- Juni 124) treten anßer

und

nicht mit

W

verb

12. 13. 14, 15,

16.

19.

20. 21. Zu,

D haltis

halts-

allgeme

Luisenst

Di eber

Intere

Zollftellen dur

ab erteilte Ecmächtigung, War des Statistishen Warenve weise aus vergoldeten oder mit Gold belegten unedlen Metallen oder

Im Anschluß an die (Reichsanzeiger Nr.

1) In Ziffer Ill dieser genden Waren zu treiben;

7. Trompeten

gemäß & 2 der V

Einwendungen 15. Dezember 1919 erhoben werden I. B. R. 4620 an das Nei

t beantragt, arbeiterverband und dem Verband

Bekanntmachun

zuzulassen.

Hiermit bringe ih zur öffentlichen Kenninis, daß die den erfügung des Reich3skommissars für Aus- Einfuhrbewilligung mit Wirkung vom 1. September 1919 en der Ziffern 884a und 884b rzeichnisses („Waren ganz - oder teil-

anderen

Aus-

TWBarenverzeichnifses).

Berlin, den 1. Dezember 1919, Der Rei MgwirisGaftöwminifier,

A. : Keim.

: Bekanntmachung, betreffend Aenderung des Aus fuhr-

ots für Waren des 19, Abschn

tarifs (Feuerwaffen, Uhren, TDonwerkzeuge, Kinder-

spielgzeug).

Aus Abschnitt 19 0: Geigen, auch als fo! ]

Dan

Fagotten, löten, Klarinetten, Oboen, englische Dorner und andere in der Regel aus Holz her- gestellte Blastonwerkzeuge, au als solche er-

kennbare Zeile davon . E it und andere Blastonwerkzeuge Messing, auch als sole erkeanbare Teile davon .

Spielwerke (Spieldosenwerke) ohne Gehäuse, bei

einem Neingewihte des Stü&es von 500 g

darunter, und als soiche erteunbare Tetle davon; Vorrichtungen zur mechanischen Wiedergabe von Tonstücken (Phonola, Pianola usw.) und als

ite erkennbare Teile- davon .

Uristons, Drehorgeln, Orchestrions und andère ähnlihe mechanishe Spielwerke und als folche

ertennbare Teile davon .

fertige Mundharmonikas (soweit fie nicht Kinder-

[pielzeug sind) .

fertige Zlehharmonikas (soweit sie nit Kinder- E R

Trommeln, Pauken und Tonwerkzeuge, nicht be- fonders genannt, au als sole erfennbare Zeile

davon .

2) Dose Bekauntmahung tritt mit dem Tage ihrer Ver- fündung in Kraft. Berlin, den 3. Dezember 1919,

Der Reichswirtschaftsmtuifter. D: 4: Keim. E Bekanntmachung,

er Anhaltishe Anwaltverein hen Orisgruppen

und

in verbindlich zu erklären. gegen diesen und sind

raße 33, zu richten.

Berlin, den 22. November 1919.

Der Reichsarbeilsminister, «3. A: Dr, Sigßler.

Bekanntmachung.

e Arbeitsgémeinshafi ländli und Arbeitnehmer der Prooinz den zwischen dem

am 14. Mai 1919 abgeschlofsenen Tarifvertra

der Lohn- und Arbeilsbedingungen -

Arbeiter und Handwerker in landwirischaftlißen Betrieben emäß § 2 der Verordnung vom 283. Dezember 1918 (Reichs-

seßbl.

n

20, Dezember 1919 erhoben werden

S. 1456) für das Gebiet des Kreises Osthavelland für allgemein verbindlich zu erklären, ses Osthavella

Antrag können bis zum

wendungen gegen diesen und fud

I. B. R. 4884 an das Roichsarbeitsminifterium, straße 33, zu richten.

Berlin, den 25. November 1919.

Der Reichsarbeitsminister. s. A.: Dr. Sigtler.

fenen

und Durchfuhx-

Bekanntmachung vom 1. Juni 1917 129 vom 2. Juni 1917), k Ulus- und Durchfuhrverbot für Waren des 19. Zolltarifs, bringe ih nachstehendes zur öffentlichen Kenntnis : Bekanntmachung (Fretliste) find die fol-

[he erfennbare Teile davon Celli, Kontrabässe und andere Stretihtonwerk- zeuge, au) als jolche erkennbare Teile davon

Zithern, auch als folhe erkennbare Teile davon Gitarren, Harfen, Mandolinen und andere Zupf- tonwerhzeuge, au als solhe erfennbare Teile

Neusilber, Kupfer, Glas, Ton usw.,

der Nehisanwalis- Notariatsangestellten (Siy Leipzig) bandes der Büroangestellien Berlin) haben beantragt, den zwis 1919 abges

Deutschlands * (Sig

y chen ibnen am 27. Juni

lossenen Tarifvertrag zur Regelung

Anstellungöbedingungen der Anwaltsangestellten

erordnung vom 23. Dezember 1918 : eidhss- esehbl. S. 1456) für das Gebiet des Freistaates An

Ynirag können bis zum

chsarbeitsminisierium , Berlin,

deutshen Land- He Wahrung ssen der Landwirte des Kreises Osthavelland

für die landwirtschaftlichen

g,

dotrof fond Aufhebung der Ermächtigung der Zoll j e j schnitts des Zolltarifs ohne Aus fuhrbewilligung

itts des Zoll-

), betreffend das Whichnitts ‘des

Ausfuhrnumnern ‘des Staiistischen Warenverzeichnisses 941a 941b 941c

941d

aus ober

. aus 943 a

943 c . aus 944 a

. aus 944 b

944 c

Anse | und und des Vers-

und die

der (He- alt für

unter Nummer

er Arbeits randenburg

der

g zur Regelung

unier Nummer Berlin, Luissn-

[plattierten] Legierungen unedler Metalle, soweit sie besonders ausgenommen sind oder dur die Verbindung Stoffen unter andere Nummern Ausfuhrbewilligung zur Ausfuhr zuzulassen, des Neichslkommissars für R. K. Exp. 204831° zurüdg

fallen“) ohne dur) Verfügung und Einfuhrbewilligung / ezogen worden ist für: aren ganz oder teilweise aus mit Goid beleaten (plaitierten) unedlen Metallen oder Legierungen unedler Metalle (aus den Nummern 884a und 884b des Statistischen

Bekanntmachung.

9 h t E fts J : - en, die Ausfuhr gewisser Waren des 17. Ab- gruppe Spirins Industrie, der Angestellten (Fach

Likörfabrikation und cingroßhandel) hat beantragt, den zwischen ihm, Verbönde, dem Verein der Likörfabrikanten und Branntwein-Jnteressenten von Groß Berlin und der Provinz Brandenburg E. V., dem Verein der Wein- großhändler von Berlin und der Provinz Branden- burg, der Spritbank Aktiengesellshaff und der Spiriiuszentrale G. m. b. H. Berlin, am 10. Sey- tember 1919 abgeschlossenen Tarifvertrag fowie den am 26./27. September 1919 zu § 5 Gruppe IIT dieses Tarif- vertrages vereinbarten Nachtrag zur Regelung der Gehalts- und Anstellungsbedingungen für die kaufmänniiczen Angestellten der Fiförfabriktation, des Weingroßhandels und der Spiritus- Industrie gemäß 8 2 der Verordnung -vom 23. Dezember 1918 (Relhs-Gesezbl. S. 1456) für das Gebiet des Zweckverbandes Groß Berlin für allgemein E zu ertlären,

Einwendungen gegen diejen Antrag können bis zum 15. Dezember 1919 erhoben werden und sind unler Nummer L. B. R. 4213 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen: siraße 33, zu richten.

Berlin, den 25. November 1919.

Der Reichsarbeit3minister, J. A.: Dr. Sigler.

Bekanntmachung.

Der Verband der mecklenburgishèn Photos graphen, Ortsgruppe Rostock, und der Verband der Lithographen, Steindruccker und verwandten Berufe (Deutscher Seneselder-Bund), Zahlstelle Rosto i, M., haben beantragt, den zwischen ihnen am 16. September 1919 abgeschlossenen Tarifvertrag zur Regelung der Lohn- und Arbeitsbedingungen der „Arbeitnehmer im photographischen Gewerbe gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Neichs-Gesezbl. S. 1456) für das Gebiet der Städte Rostock’ und Schwerin (i, M.) für allgemein verbindlich zu erklären. Einwendungen - gegen diesen Anirag können bis zum 15, Dezember 1919 erhohen werden und find unter Nummer T. B. R. 5282 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen- firaße 33, zu richten.

Derlin, den 25. November 1919. Der RKeichsarbeitsminister. _J. A.: Dr. Sigler.,

Bekanntmachung.

Der -Gewerkschafisbund kaufmännisher An- gesielltenverbände, Landesausshuß Bayern in: München, hat beautragt, den zwischen dem Judusirie- und Handelsrat der Oberpfalz (Arbeitgeber- verband für den Kleinhandel), dem S awertsha a O, L Angestelltenverbände, Orts- ausshuß Regensburg, dem Reichsverband Deutscher Angestellien, Ortsgruppe Regensburg, dem Zentral- verband der Handlung8gehilfen, gensburg, und dem Verein „Merkur“, kaufmännischen Verein e. V. Nürnberg, Ortsverein Regensburg und Oberpfalz, am 24. Juli 1919 abges@lossenen Tarif- vertrag zur Regelung der Gehalts- und Anstellungsbedingungen für die taufmännishen Angestellien im «Kleinhandel gemäß À 2 der Verordnung vom 283. Dezember 1918 (Neichs- Seseybl, S. 1456) für das Gebiet der Oberpfalz (mit Aus- nahme der Stadi Weiden i. O.) für allgemein verbindlich zu ertlären.

15. Dezember 1919 erhoben werden und find unter Nummer I. B. R. 5130 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen- itraße 33, zu richten, Berlin, den 25. November 1919, Der Reichsarbeitsminister. 0 Ac De. Siblor.

ant anom R e

Bekanutmachung.

Der JIndusirie- und Handelsrat der Oberpfalz, der Gewerkschaftsbund kaufmännischer Ungeste1ltens Verbände, Ortgausshuß Regensburg, der Reich3- verband Deutscher - Angestellten, Ortsgruppe Regensburg, der Zentralverband der gengestellten, Ortsgruppe Regensburg, und die Angestellten- gruppe des Vereins „Merkur“, kaufmännischer Vers ein É. V. Nürnberg, Ortsverein Regensburg und Oberpfalz, Haben beantragt, den zwishen ihnen am 18./24. Juli 1919 abgeschlossenen Tarifvertrag zur Rege- lung der Gehalts- und Anstellungsbedingungen für kaufs- männishe Angestellte im Großhandel und in der Jndustuie emäß § 2 bei Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs- esegbl. S. 1456) für das Gebiet der Obeipfalz (mit Name der Stadt Weiden i. O.) für allgemein verbindlich zu erflären.

Einwendungen - gegen diesen Antrag köunen bis zum 15. Dezember 1919 erhoben werden und sind unter Nummer I, B. R, 5133 an das Reich3arheitsministerium, Berlin, enstraße 33, zu richten.

Berlin, den 25. November 1919, Der Reichgarbeitsrininifster. J. A: Dr. Sigzler.

Bekanntmachung.

Der Zentralverband der Glaser, ahlftelle Hamburg 1, und der Mecklenburger Glaser-? nnungs- verband haben beantragt, den wilder ihnen atn 3, Oftober 1919 abgeschlossenen Tarifvertrag zur Negelung der Lohn- und Ar p ag fran im Glasergewerbe gemäß 8 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs-Gesezbl. S. 1456) für das Gebiet der Freistaaten Mecklenburg-Schwerin und Mecklenburg-Strelig für allgemein verbindlich zu erklären. Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 20. Dezember 1919 erhoben werden und find unter Nurtmer I. B. R. 5121 ‘an das Reichsarbeitsminifterium, Berlin, Lutisen-

ammer in E A V ER E il E A G E C M S4 0 T ON G MEIS R

ftraße 33, zu richten. Berlin, den 25, November 1919.

Der Reichsarbeitsmintister, J. A.: Dr. Sigler,

e add ua ádi L rit di T A O d e Éa Bin L I e) - 4 E: A T7 FUTE E) ORT A A V

dem Gewerkschaftsbund kaufmänni}icher Angestellten- .

{arifvertrag zur Regelung der Lohn- und Arbeiisbedingungen

ratsverordnung über die Fernhaltung unzuyerlässiger Personen vom

und zwar:

Orisgruppe Re-

Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum

Bekanntmachung,

Der Arbeitgeberverband der Margarine- und Speisefettwerke, E. V. in Berlin, der Verband der Fabrikarbeiter Deutschlands, Siß Hannover, der Zentralverband chrisiliher Fabrik- und Transports arbeiter in Aschaffenburg, der Zentralverbhand der Nahrungs- und Genußmittelindustriearbeiter in Düsseldorf und der Gewerkverein der Deutschen Fabrik- und Handarbeiter in Berlire haben beantragt, den awishen ihnen am 5. April 1919 abgeschlossenen Reichs-

der gewerblichen Arbeiter in der Margarine- und Speisefelti-: } dustrie gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs-Gesezbl. S. 1456) für das Gebiet des Deutschen Neichs für allgemein verbindlih zu erklären. | Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum } 31, Dezember 1919 erhoben werden und sind unter Nummer j I, B. R. 4054 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen- straße 838, zu richten. : Berlin, den 26. November 1919. Der Neichgarbeitsminister. F, V.: Geib.

finan

Bekanntma@Gung- i : Händler Emil Hoffmann und seiner Ehefrau «E ans. As: Nosenberg, wohnhaft Bergedorf, Gojenbergsweg 7, wird auf Grund der Bundesrats- vzrordnung über die Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom } Handel vom 23. Septeniber 1915 die Herstellung von Badck- } und Konditoreiwauren und der Handel mit diesen Waren untersagt. Hamburg, den 1. Dezember 1919.

Die Landherrenschaften. Dr. Grapengeter

Bekanntmachung. i ler' Henry Willi Brockmöller, wohnhaft tn N N f eo Straße 29, wird auf Grund der Bundes- Handel vom 23. September 191b der Handel mit Krämer- Tus Fettwaren aller Art unterfagkt, Hamburg, den 1. Dezember 1919.

Die- Landherrenschaften. Dr. Grapengeter..

A d

Prenßen

Elektrizitätswerk Sachsen-Anhalt Aktien- vdielliBaft in Halls a. S. wird ouf Grund des Geseßes nom 11. Zuni 1874 (Geseßsamml. S. 221) hiermit das Recht verliehen, zum Bau von vier elektrishen Doppelfreileitungen,

1. vom Sthalthause in Gröbers bei Halle a. S. nah dem Kraftwerk in * Bleicherode der Ueherlandzentrale Südharz M. b. H, | x T n Schalthause L S aO einer in Diesdorf i Magdeburg zu errichtenden Transformatoren}taion, 2 1 E ase in Eisleben nah den zu errichtenden Transformatorenstationen in Nachtersiedt, Crottorf, Wilhelms- hall uud Halberstadt, i IV. vom Schalthause in Diesdorf bei Magdeburg nach deu zu errihtenden Transformatorenstationen in Stendal und Salzwedel ; i das erforderlihe Grundeigentum, und zwar für die Leitun : _ zu T: in den Kreisen Halle (Stadt), Merseburg, Sangerhausen, dem Saalkreise und dem Mansfelder Seekreis im Regierungsbzzirk Merseburg, sowie dem Kreise Graf- schast Hohenstein im Regierungsbezirk Erfurt, : zu IT: in- den Kreisen Kalbe a. S., Wanzleben und Magdeburg : Stadt) im Regierungsbezirk Mogdeburg, - sowie dem eise Bitterfeld im Regierungsbezirk Merfeburg, . zu .TIT: in den Kreisen Quedlinburg (Land), Oschersleben, Halberstadt (Stadt) und Halberstadt (Land) im Regierungs- bezirk Magdeburg, fowie dem Mansfelder Seekreise und dem Mansfelder Gebiragsfreise im Regierungsbezirk Merseburg, A zu IV: H den Kreisen Magdeburg (Siadt), Wolmirstedt, Stendal (Stavt), Stendal (Land) und Salzwedel im Negierungtbezir? Magdeburg nötigenfalls im Wege der Enteignung zu erwerben oder, soweit dies ausreicht, mit einer dauernden Beschräukung zu be- lasten. Auf siaatlihe Grundstücke und staatlicze Rechte an fremden Grundstücken findet dies Recht keine Anwendung.

Berlin, den 24. November 1919. | : Namens der Preußischen Staatsregierung. Der Minister Der Minister für Handel! und Gewerbe. des Jnnern. F. A.: von Me yeren. J. A. : "Meister. Der Minister Der Minister für Ländwirtschaft, der öffentlichen Domänen und Forsten. Arbeiten, J, A.: Wesener. % A.: Kirschstein.

Finanzministerium.

i eußischen Central-Genossenschafts-Kasse ist der Vorfißer, E Ede Drucker zum Abteilung svorstehec ernannt worden.

Bekanntmachung,

betreffend die Diplomprüfung für den mittleren N tabiensi 48 wissenschafstlihen Bibliotheken sowie für den Dienst an Vo!ksbibliotheken.

Die nächsie Prüfung findet Montag, den 22. März 1920,

und an e L e Tagen in der Preußischen Staats- k in Berlin statt. 1 eda um Zulassung sind nebst den erforderlichen

s Ministecialerlaß vom 24. Mäxz 1916, §5) spätestens ns if Hbtuar 1920 dem Unterzeichneten, Berlin NW. 7, Unter den Liuden 38, einzureichen. :

In der Meldung ist Aa anzugeben, auf welche Art oder welchckè Arten von Schreibmajschinen der Bewerber eingeübt ift.

1 zu werden, daß es nit die Absicht der alliicrten und afsoztierten

| Völkerbund, unter dessen Leitung (auspices) fo die Volksbefragung

die eine andere Maschine benußzen wollen, haben si diese auf i ihre Kosten zu beschaffen. | Berlin, den 2. Dezember 1919. Der Vorsißende der Prüfungskommission. Paalzow.

Vopgromumaeas

Bekanntmachung. (

Gemäß § 46 des Kommunaläbgabengeseßes vom 14. Juli 1898 (Geseßsamml. S. 152) wird öffenilih bekanntgegeben, daß der im laufendèn Steuerjahre zu den Kommunalabgaben einshäßbare Reinerirag ' der Neuftadt-Gogoliner Eisen- bahn-Gesellschaft für das Betriebsjahr 1918/19 . auf- 180 000 M festgeseßt worden ift. B Kattowiß, den 28. November 1919. Der Eisenbahnkommifsar. Schumacher.

Ziglamilichßes. Deutsches Reich,

Der Reichs rat versammelte sih heute zu einer Voll-

sißung; vorher hielten die vereinigten Ausschüsse für Volks-

wirtschaft und sür Rechtspflege, der Auss{chuß für Volkswirlschaft

sowie die vereinigten Aus\schüsse für Necnungswesen, für das Landheer und die Festungen und für das Seewesen Sißungen.

e E Pm H

Dem Vorsitzenden der Deutschen Friebdensdele- gation in Persailles ist am 12. Novernber folgende Note zugegangen. (Die Veröffentlichung hat fi verzögert, weil der Text zunächst verstümmelt hierher übermitielt worden war.)

Parlis, den 10. November. | : Herr Präsident ! : /

&n Beantwortung Ihres Briefes vom 3. Oktober, betreffend die Kreise Eupen und Malmedy, beehre i mi, Sie davon in Kenntnis zu segen, daß die Auslegung, die in diescn Schreiben ge» geben wird, weder dem B noch dem Geisie des Artikels 34.

3ersailler Vertrages ent|priht. N :

h T Hefen Artikel A lesen, um sich sofort darüber klar

Mächte gewesen ist, in Eupen und Malmedy eine Volksab]timmung zu S s entsprechend denen, die für Oberschlesien oder für Schleswig vorgesehen find, sondern daß es ihre Absicht war, den Be- wohnern der in Frage kommenden Kreise, die eiwa den Wunsch haben sollten, daß ihr Heimatsgebiet unter deutscher Herrschaft verbleibe, zu gestatten, ihrem Wunsche frei Ausdruck zu geben. | j

Wenn man übrigens die Antwort der alliterten und assoziierten Mächte auf die Bemerkungen der deutschen Delegation vom 16, Juni 1919 berüdcksichtigt, so bleibt über die Auslegung des Artikels 34 kein. Zweifel. : i

Si dén Anschreiben, das diese Antwort begleitete, ift ausge- sproŸen, daß die in Artikel 34 vorgesehene Vefragung fo organifiert werden soll, daß alle Sicherheiten für die vêllige Freiheit der i Ubs stimmung gegeben - sein werden. Belgien, t alle erforderlichen Maßnahmen unter seiner eigenen Verantwortung zu effen hal, wird nicht verfehlen, entsprechend diesex Verpflichtung und im Nahmen der im Vertrage vorgesehenen Bedingungen die freie Bekundung des Wuniches der Cinwohner ficherzustellen - : :

Der leßte Absay des Artikels 34 legt übrigens Belgien die Ver- pfliltung auf, das Ergebnis der Volksbefragung zur Kenntnis des NBölkerbundes zu bringen und dessen Entscheidung anzunehmen. Der

stattfinden wird, “wle dies die Antwort vom 16. Juni bestätigte (Teil 11, Abschnitt 1), wird also in jeder Beziehung in der Lage sein,

d Kenntnis zu verschaffen von den Bedingungen, unter denen die D b ofeaguno, die Grundlage der Entscheidung, vorgenommen und* demgemäß die notwendigen Maßnahmen zu treffen-

worden ist hmigen Sie usw.

Gene Clemenceau.

Hierzu ist dem „Wolffschen Telegraphenbüro“ zufolge zu bemerken: L In der Note der DeutsWen Regierung war ausdrüdlich auf

die mannigfachen Lücken ‘und Unklarheiten des in Artiket 34 des Friedensvertrags vorgesehenen Abstimmungsverfahrens hingewiesen worden. In der Tat ift in diesem Artikel fast alles unklar. Man weiß nicht genau, wer abstimmen, wo und über wel@e Fragen abgestimmt werden soll, und man vermißt jede Garantie für eine unbeeinflußte, geheime Stimmabgabe. Aber so sehr alle diese Mängel auch am Tage liegen die alliierten und assoziierten Regierungen gehen auf die Ausführungen der deutschen Note nicht ein, sondern begnügen fi mit der Bemerkung, daß die Lösung der Fragen, um die es sich hier handelt, Sache der Belgier sei. Die sehr eingehenden deutschen Klagen über den Terro- rismus, der von den Belgiern in den Kreisen Eupen und Malmedy eübt wird, übergehen sie mit Stillihweigen, obwohl sie einst ver- chert haben, die Abstimmung in den beiden Kreisen werde frei und unbeeinflußt vonstatten gehen. Nur bei einem Punkte verroeilt die Antwortnote. Die Alltierten hatten tm Juli erklärt, die Abstimmung werde unter Leitung des Völkerbuñdes stattfinden. In der deutschen Note vom 3. Oktober waren sie hieran erinnert worden. Jeßt erklären ie, daß der Völkerbund erst nah der Abstimmung, deren Durch- Prang ganz und gar den Belgiern überlassen bleiben soll, in Aktion

treten werde.

Note der alliierien und assoziierten Regierungen vom 1. Dezember zugegangen: : : E Alle, bis Bente e reatenin Nachrichten besagen überein-- stimmend, daß die Deutsche Regierung seit einiger Zeit die Ent- wicklung ihrer militärishen Streitkräjte vorbereitet und verwirklicht. _ Außer der Reichswehr werden unter dem Namen „Sicherheits- yolizet" stehende Streitkräfte geschaffen, die sämtliche Kennzeichen

Streitkräfte werden von Stäben befehligt und verwaltet, die aus militärishem Personal zusammengeseßt find. Die. Formationen haben sonach, -obschon sie dem Ministerium des Innern unterstellt sind, einen Charakter, der threr angebliden Bestimmung als Poltzei widerspricht. Ihre Aufstellung verstößt gegen Artikel 162 des PVer- trags. Außerdem bildet Deutschland unter dem Namen „Zeit- freiwillige" und „Einwohnerwchr“ Reserven, die Kontrollversamm- lungen und. militärishen Uebungen unterworfen und mit Waffen- und Munitionslagern verschen find. Diese Organisationen stehen mit der Gesamtheit der militärischen Bestimmungen und namentlich mit Artikel 178 des Vertrags in Widerspruch. j

Die alliierten und assoziierten Regterungen machen {on jeyt darauf aufmerksam, daß diese dem Geiste und dem Wortlaut des Vertrags zuwiderlaufenden Maßnahmen als eine Absicht der Deuischen Regierung, den Vertrag nit auszuführen, ausgelegt werden können. Gie fordern ialoige fen die Deutsche Regierung . auf, die vor- bezeichneten Maßnahmen unverzüglich äufzuheben, jedenfalls aber fo, daß mit der Inkraitsegung des Vertr die E Polizei-

e

‘Dèm deutschen Vertreter in Paris ist folgende

und den Wert auserwählter militärischer Streitkräfte haben. Diese

rechende Verfassung erhalten, die Stäbe, die über die im Vertrag n van Zahl egung geschaffen sind, sowie die Reserveorgantsationen aufgelöst werden. Genehmigen Sie usw. ; Zu der Note wird von „Wolffs Telegraphenbüro“ folgendes bemerft: : : A j Es ist nit zutreffend, daß die Deutsche Regierung eine Ent- wicklung ihrer militärishen Streitkräste vorbereitet. Im Ge enteil ist die Zurückführung der Heeresftärke auf das in Artikel 163, Absab 2 des Friedensvertrages zunächst vorgesehene Maß von 200000 Mann, wie allgemein bekannt, in vollem Gange. "5 ] Daß die Zentralpolizeibehörden der einzelnen Länder fi. im Laufe des Jahres angesihts der bedrohlichßen inneren Verhältnisse Deutschlands genötigt gesehen haben, durch Einrichtung von „Sicher- heispolizei“, „Einwohnerwehren" und „Zeitfreiwilligen“ besondere Einrichtungen zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung zu treffen, ist nicht nur ständig Gegenstand der öffentlichen Erörterung, sondern auch der Cutente bereits vor Monaten offiziell mit- geteilt worden. Zu der von deutscher Seite angeregten Be- \prechung der Einzelfragen ift es bisher zum Bedauern der Deutschen Regierung nit gekommen. Die Frage, inwieweit die getroffenen Einrichtungen mit dem. Friedensvertrag in Widerspruch stehen, was nach deutsher Auffassung niht .der Fall ist, wird jedenfalls na Ein- seßung der im Friedensvertrag vorgesehenen Kontrollkommission gemäß den Vorschriften des Vertrags klarzustellen fein, Es wäre nur erwünscht, wenn die Besprehungen darüber schon früher ftatt- fänden. E Der Reichsshulaus\chuß nahm am Dienstag und Mitiwoh die Berichte seiner Unterausschüsse entgegen und be- sprah im Anschluß daran eingehend die ausgearbeiteten Vors \chläge. Laut Bericht des „Wolffschen Telegraphenbüros sollen die Beratungen übsr die Durchführung des Art. 146 Abs. 2 der Verfassung im NReichsministerium des Jnnern, gegebenens- # falls unter Heranziehnng eines Unterausschusses, fortgeseßt werden. Ueber die Frage der Grundschule und der Lehrer- bildung, soweit beide aus Gründen der Schulverwaliung baldiger gesezgeberischer Maßnahmen bedürfen, ohne daß da- durch den sachlichen Entscheidungen der zukünftigen Reichs|chul- konferenz vorgegriffen wird, wurde gleichfalls in eingehender Beratung volles Einverständnis erzielt. 1

Zur Reichsschulkonferenz selbsi wurde vereinbart, Ms sie zu Ostern nächsten Jahres in Berlin stattfinden sell. Au} die Tagesordnung sollen folgende Punkte gesezt werden: 1. Schul- arten, Schulziele und organisatorische Zusammenfassung zur Einheitssule, 2. methodische Fragen und Bedeutung einzelner Schulfächer (wie Arbeitsunterriht) für das gesamte Schul- wesen, 3. Lehrer und Lehrerinnen, 4. Schüler und Schülerinnen, 5. Eltern (Elternbeiräte), 6. technische Vereinheitlihung des Schulwesens im Reich, 7. Ver- waltung des öffentlichen Schulwesens, 8. die Privats schulen in ihrem Verhältnis zum öffentlichen Schulwesen, 9, die deutshe Schule im Ausland. Die Zahl der Teilnehmer der Reichsschulkonferenz einschl. der Regierungsvectreter soll 400 nit überschreiten. Jn erster Linie kommen für die Ver- tretung in Betracht: Vereinigungen der Lehrkräfte an den ver- schiedenen Schularten, pädagogische Vereinigungen allgemeinen Charakters, schulpolitishe Vereinigungen, Vereinigungen kon- fessioneller oder weltanschaulicher Natur, soweit hie. ich mit dem Schulwesen beschäftigen und sich organisatoriscz

über das ganze Reich ersirecke! Ferner sollen hervor- ragende Einzelpersonea, bei denen auh Vertreter von Parlameuten und politischen Vereinen zu berücfsichligen sind, zur Teilnahme eingeladen werden. Die Ver-

ilung der den große Vereinigungen zugewiesenen Sie au ibre A cia sowie die Auswahl der Personen wird den Verbänden selbsi überlassen. Nachträgliche Meldungen sollen noch bis 31. Dezember entgegengenommen werden. Die ür die Behandlung der Hauptpunkte zu berufenden Referenten und Gegenreferenten follen verpflichtet werden, ihre Veitsäße baldigst zum Zwecke der Veröffentlihung einzureichen. Av der Text ihrer Referate soll so zeitig eingereicht werden, daß eine O N noch Ee Wochen vor dem Zus mentritt der Konferenz möglich ist. E E Die nächste Sißung des Reich sshulaus\schusses ist für Januar nächsten Jahres in Ausficht genommen.

alerte : 1m a r

Die Freigabescheine für die Baustoffe müssen zu Aval ain au dex Baustelle vorhanden sein. E3 empfiehlt sich ‘daher, die in den Händen der Bauherren verbleibenden Abschnitte der Freigabescheine mit der baupolizeitichen Erlaubnis zusammen auf der Baustelle aufzubewahren.

Wr ena ur RIOIT S a

Das Reichswirtshafts ministerium (Briefadresse: Berlin W. 15, ‘Qurflrdendainin 193/194) ist fernruflih zu | en: j | LAS im Stadtverkehr: unter Steinplay 6490—6498, 6940—6954, 13 100—183 105, 13 110—183 118, L ò) im Fernverkehr: unter Steinplay 12 981—12 986. Der dem Unterstaatssekretär B (Dr. Peters) unterstehende Teil 11 des Reichswirischaftäministeriums ist in dem bisher vom Reichsernährungsministerium bewohnten Gebäude Mohren- raße 11/12 verblieben (Briefadresse: Reichswirtschaftsmini- terium, Abteilung für Landwirtschaft bezw. Ernährungswirt- aft, Berlin W. 8, Mohrenstraße 11/12). Fernruf für im Stadtverkehr: Zentrum 4856-4859,

TE: Abteilung im Fernverkehr: Zentrum

4878/9, 4167/68, 11 2830/1; 13 716—183 719.

Ja der Ersten Beilage zur heutigen Nummer des Bl. ift der Entwucf zu einer Verordnung über den vor- bereitenden Reichs38wirtsthaftsrat S derx in nächster Zeit dem Reichskabinett vorgelegt werden soll.

Oesterreich.

Der Präsident der Nationalvcc-sammlung Seis hat das an ihn gerichtete Telegramm des panien Ge eann in der Angelegenheit ‘der deutschen Hilfsaktion für Desterreich mit folgender Depesche beantwortei: : Im Innersten des Herzens ' ergriffen von dem Alle der Groß- mut, mit dem ‘das stammverwandte deutshe Volk troy der eigenen wirls{aftlichen Bedrängnis uns in unserer gegenwärtigen bitteren Not ¿u Hilfe kommt, und tief gerührt von den warm empfundenen Worten der Teilnahme, welche Sie, Herr Bräsident, aus. diesem Anlaß an mi gerichtet haben, danke ih Jhnen herzlich. Die Not in Oesterrei, und insbesondere in Wien, ist. furchtbar. unge und Kälte pochen von Tag zu Tag dringender an unsere Tür. Die Zahl der Opfer wählt, Um {o trostreiher ist die Wirkung der -

Für die Prüfung können nur Maschinen der Systeme Adler Zd Smith Premier zur Verfbgutig gefullt werden. Prüflings,

z d Vertrag » vorgesehene Stärke herabgeminderi E 4 äs ean Charafine ais DOrts- und Gemeindepolizet

rajch gespendeten Hilfe Deutschlands, in die ih Regierung und Bo-