DelanütmaGuns
d Unter dem 29. November 1919 ist auf Blatt 272 des Tarifregisters eingeiragen worden :
Der zwischen dem Gewerkschaftsbund tkaufmännischer Un- / Ortsgruppe Nürnberg, der Vereinigung NBanericher Eryortfirmen G Ut D Noroini Nit Bayerischer Exporifirmen E. V. und der Vereinigung Nürn- berg-Fürther Kurz- und Spielwarengeschäfte E. V. 23 1919 abgeschlossene Tarifverirag zur Regelung der Ges halts- und Anfstellungsbedingungen der | Kurz- Und Verordnung vom 23.
treffend die Auflöfung des Reichsministeriums für wirtschaft- i lihe Demobilmachung, vom 26. April 1919 (Reich3-Gesetbl. i S. 438) angeordnet, was folgt: gestellten-Verbände, Der Erlaubnis des :Tmachungéfommifsars zu Schleswig a) der Zulauf von Umfang einer Wage
Wagensendungen, Stückgutsendungen im i
genlabung mit Ausnahme von Sammel- allen Stückgutsendungen landwictschaftliher )der von Teilen folcher, ferner von Pferden, ; afen, Schweinen und künstlihen Dünge- on Süden nah den Stationen Hatt- id, Süderbrarap und Kappeln und den nen Stationen. U: D E HORE ; Der Zulaufseriaubnis unterliegen nicht: Kohl:a, Koks, Briketis, Torf, Brennholz, Hausstands- die zur Beförderung des Umzugsguts notwendigen leeren Möbelwagen; ferner Lebensmittel, soweit | 2 gerichtet sind und von ihnen tal-Wirtschaftsstellen versandt werden, ) aller Wasserfahrzeuge Í ¡leswig-ho!stein!schen Abstimmungsgebiete, al Htnuverschaffen v Schweinen und von auf Transportmitteln aller Ari veriadenen Waren von Süden nah Norden auf dem Landweg über die dur die zu a genannten Orte bestimmte Linie.
t Unaestellien Spielwarerbranche wirb gemäß 8 2 der 4 Dezernberc 1918 (Neichs-Gesezbl. E, 1456) für das Gebiet der Städte Nürnberg und Fürth für allgemein Die allgemeine Verbinblichfeit beginnt mit
verbindlich erklärt. dem 1. Novemher 1919,
Der Reichs8arbeitsminister. J. V.: Geib.
Das Tarifregister und die Registerakten töunnen tm Neichäarbeits- minifierium, Berlin NW. 6, Luisensiraße 33/24 : lhre der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden. Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifverirag der Ertlärung des Reichsarbeitsministeriums vexrbindli ist, können Abdruck des Tarifvertrags gegen
sachen bet Umzügen
Kommuncly
von den Vertragsparteien einen Erstattung der Kosten verlangen. Berlin, den 29. November 1919. Der Negisterführer.
v 1d 2.
Pfeiffer. _ Wer es unternimmt, der Anordnung des § 1 zuwiderzuhandeln, wird mit (Befängnis bis zu fünf Jahren und mit Geldsirafe bis zu hunderitausend Véark oder mi tónnen Gegenstände, auf die sid bie siraibare Handlung bezieht, ein- gezogen oder von dem Demobilmachungskommisjar zu Schleswig für | i verfallen erklärt werden, ohne Unterschied, ob fie dem Täter gehören |!
Beatkuntwäauna ‘iner dieser Strafen bestraft.
Unter den 29, November Tarifregistecs eingetragen worden :
Der zwischen dem Reichsverband des Deutschen Ti geweibes E. V., dem Bezirksarbeitgeber-Verband für bas Bau- gewerbe in Sachsen, dem Deutschen Bauarheiterverband, Zweigs verein Freiberg, und dem Zentralverband der Maschinisten, Heizer und verwandten Berufsgenojsjen Deutsiiands, Geschäftiss sielle Dresden, am 2. Juli 1919 abgeschlossene Tarifvertrag zur Regelung der Lohn- vis gewerblichen Arbeiter im Tiefbaugewerbe wird gemäß § 2 der Verordnung vom 28. Dezember 1918 S, 1456) für den Amisgerichtsbezirk Freiberg i. S. für all: Die allgemeine Verbindlichkeit be-
Diese Verordnung tritt iu e Verkündung in Kraft. Berlin, den 1. Dezember 1919. H8wirtischa{stsminister.
und Arbeilsbedingungen SQmidl
(Reichs-Gesepbl. Bekanntmachung über die Anforderung von Tieren zur Erfüllung des Friedensvertrags.
Vom 2. Dezember 1919.
| Auf Grund des §8 9 des Ausführungsgeseßes zum Friedens-
vertrage vom 31. Mugust 1919 (Reiche-Gesegbl, S. 1520) wirb im Einverne!men mit den Reichsministern der Finanzeu und der Justiz und mit Zustimmung des Reichsrats und des | von der pérfassunggebendven Deutschen Nationalversammlung | gewählten Ausschusses folgendes angeordnet: |
gemein verbindlich erklärt. ginnt mit dem 1. Okiober 1919.
Der Reichsarbeits minister. J. V.: Geib,
Das Tarifregister und die Ne arbeitsministerium, Berlin NW. 6, während dec regelmäßigen Dienststunden eingeschen werden
Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Neichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können einen Ubdrucdk des Tauifverirags gegen en verlangen.
istexakien fönnen im Reidhs- vuttenstraße 23,34, Zimmer 42,
von den Vertrag Erstattung der Ko
Berlin, den 29. November 1919. Der Negisterführer. Pfeiffer,
j L S 1. : Die nachstehenden Bestimmungen beziehen sih auf Pferde, Rind- vieh, Schafe, Ziegen, Schweiné und Geflügel.
Der Neichswirtichaftäminister fordert die aufzubringenden Tiere unter Berücksichtigung dex Viehzählungsergebnisse und nah Maßgabe j nach Zahl, Art und Veschaffenheit von dèn Ländern als Leistungsverbänt en an. Bevor die Änforderungen ergehen, sollen die zuständigen Landesbehörden gehört werden,
Bekanntmachung.
Unter dem 29. November 1919 Tarifregisters eingetragen worden: oem Verband der ig E. V.,, dem Gewerkscaflsbhund kausmännisher Än- gestelltenverbände, Ortsausshuß Chemuiß, dem Zentralverband ; vex Angestellten, Bezirk Chemuig, und dem Gewerkschastsbund der Angestellten, Bezirlsverband Chemniß, am 5. Juni 1919 abgeschlossene Tarifvertrag zur Regelung der Gehalls- und der kaufniäunishen Angestellten im ? S 2 der Verordnung vorm 23, De- ¿ember 1918 (Reihs-Geseßzbl. S, 1456) für das Gebiet der Stadt Chemniß und der Vororte Siegmar, Schönau, Reichen- ür allgemein verbindlich erklärt, allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 1, August 1919.
Der Reichgarbeitsmtinisier. J. P.: Geib.
Das Tarifregister und dic Registerakten können im Reic2arbeils- ministerium, Berlin NW. 6, Luisenstra der regelmäßigen Dienststunden eingese!
Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Larifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbéiiäministeriums verbindlich ist, können sparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Ers- ten verlangen. Bexlin, den 29. November 1919.
Der Negisierführer.
ihres Vortommens ist auf Blatt 276 des
Kleinhandel in D
Kiein)andelsvereine Der Reichswirtschafisminister hat bei den Anforderungen den | Bedarf für die Schaffung “etnes Ausgleihs zwischen den Leistungs- j die Gewährung - gleihartiger Tiere gemäß § 9 : Say 2 dieser Bekanntmachung zu berücksi{tigen.
Die Urt und den Umfang des Ausgleihs zwischen den Ländern der Nelz8wirtischastêminister nah Anhörung der Laudes- zentralbehörden.
Die Landeszentralbehörden werden ermächtigt, "mit des Meichsmirtschaflêministers Bestimmüngen zur verschiedenen Unteryerbänden ihres Leistungs-
Unstellungsbedingungen Kleinhandel. wir ustimmung
Schaffung eines
brand und Neustadt verbandes zu tre}fen. S4 ie Landeszentralbehörden können die an die Länder ergangenen ! Anforderungen nah den Grundsäßen des § 2 auf Unterverbände oder unmittelbar auf die Inhaber der Betriebe verteilen und Bestimmungen ? über dice Gliederung der Unterverbände und ihre Befugnisse zur An- forderung von Tie: en tressen. i nforderung unterliegen niht eine Milchkuh oder nah statt einer loldhen zwei Ziegen oder zwei Schafe, ß des Besitzers, seiner
e 33/34, Zimmer 42, während
Wah! des* Benzers wenn die bezeichneten Tiere für die Ernährun 1 Familie unv seines Gesindes unentbehrlich sin von den L.erira
§ 5. [RIUNE Dee N Die Landeszentralbehörden werden ermächtigt, die für die Ab-
lieferung in Betracht kommenden Tiere iu beschiagnahmen und diefe Befuguis auf Unterverbände zu übertragen.
Pfeiffer,
O0. Die Besiger von Tieren, die für die Ablieferung in Betracht sie unentgeltlich nah näherer Änwetjung der von diesen bestimmten Stellen
Bekanntmachung.
Unter dem 29, November 1919 ist auf Blait 277 des Tarif- regislers eingetragen worden:
Der zwischen dem Verband dec Metallindusiciellen Mitt badens in Karlsruhe, dem christlichen Wetallarbeiterverband, dem Gewerkvereln Deutscher -D,. Badens unh dem Deutschen Metallarbeiterverbanov, Bere kleilung TIX. Bezirk in Stuttgart, am 1, Juni 1919 ab- schlossene Tarifvertrag zur Regelung der Lohn- und rbeitobedingungen in der Metallindustrie wird gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (eichs Gesepbl. S. 1456) irk der Handelskammer sür die Kreise Karlsruhe ür allgemein verbindl Verbindlichkeit beginnt mit dem 1.
eichsarbeii8minister. J, V,: Ge iv.
Das Tarifregijter und die Registerakten können im Reichs- arbeitsministeriuum, Berlin NW. 6, während der regelmäßigen Dienststunden cingeschen werden.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvèrtrag infolge der Erklärung des NReichsarbeitsministeriums verbinvlih ist, können von den Vertragsparteién einen Abdruck des Tarifverirags gegen Erstattung der Kosten verlangen.
Berlin, ‘den 29. November 1919, Der Registerführer. Pfeiffer.
kommen,’ sind verpflichtet, der Landeszentralbehörden ober vorzuführeu,
deszentralbebörden oder die von ihnen bestimmten Be- hörden fönnen den Verpflichteten durch Ordnungsstrafen bis zu fünf- nzelfalle zur Vorführung der Tiere ans- x Aufforderung die Vorsührung des Verpflichteten vornehmen lassen und den trag im Zwangsweg von dem Ver-
tausend Mark in jedem Ei balten, auch nah ein! dur Dritte auf Kosten vorläufig zu bestimmenden Kostenbe pslichteten einziehen.
Bezirk Baden, tetallarbeiter nmaliger fcuctlofe
(« Soweit die angeforderten Tiere auf Verlangen der zuständigen Stelle: nit freiroiilig hergegeben werden, ist die Enteignung aus-
und Baden Die allgemeine
ugust 1919 “enteigneten Tiere sind nah näherer Anweisun
ibr beaufiragten Stelle zur igeltlih bis zu der von der Behörde be-
eignungsbehörde oder der von zu bringen, insbesondere unen verladestelle zu |haffen. i /
wingung der Ablieferung - finden die Bestimmungen Anwendung.
den durch die Landeszentra lbehörden
stimmten Vichi Auf die Erz des § 6 Abs. 2 entsprechende Die Enteignungsbehörden wer
uisenstraße 33/34, Zimmer 42,
S 8, | en werden ermächtigt, an Stelle der Ent-
Die Landeszentralbehörd / e llen mit der Festsegung der Entschädigung
eignungsbehbrden andere Ste zu beauftrasen.
Die Vergütung, wird unter Zuzi-hung von - Ablieferungépflichtigen festgeieß
Sie kann auch in der Gewä
8&9. im Falle der Enteignung die En
tschädigung, Sachverständigen und nach An
Verordnung, hrung gleihartiger Tiere bestchen.
Warenverkehr über die Südgrenge Abstimmungsgebttts. -
O
Von dex im § 6 Abs. 1 Say 2 des Gesehes über Ent
und Entschädigungen aus Aalaß des F
1919 (Reichs-Geseßbl. S. 1527) crtetlten Ermächtigung dar
der Landeszentralbehörde bestiminte Stelle nur dann Ge l
wenn. infolge der Beschlagnahme unmittelbar eine Vermögens- minderung eingetreten ist.
betreffend den des shleswig-holstéinischen
Vorn 1. Dezember 1919.
Auf. Gruud der die wirtshaftli tceffeadea Befugnisse wird nah Maßga
riedensvertrags vom 3
e Demobilmachung be- be des Erlasses, be
S 1h j
i Der Reich?wirtisaftsminister seßt unter Berücksichtigung der : Marktlage im November 1919 Nichtpreise für die einzelnen Tier- | arten sowie Richtlinien für die Art uad die Kosten der Aufbringung { fest. Er kann für die Verrehnung mit den Ländern Einheitssäge ¡ für die einzelnen Tierarten und für die Kosten der Aufbringung | festfezen.
_ Die Landeszentralbehörden werden ermächtigt, innerhalb der vom ! Reichswirtschaftsminister bestimmten Preisgcrundfsäße und Einheits- i säße für die Unterverbände Abstufungen vorzunehmen.
S 12.
_ Die mit der Festseßung der Vergütung, im Falle der Enteignung mit der Festseßung der Entschädigung betrauten Stellen haben die für ihren Bezirk festgeseßten Nichtpreise zugrunde zu legen.
#13 Die Vergütung, im Falle der Enteiguung die Entschädi - wird von dem Verbande, der das Tier anfordért, “leistet. Os | Das Reich erstattet den Ländern, die Länder den Unterverbänden | ihre Ausgaben; soweit Einheitsfäße festgesegt sind, ist der hiernah i sich ergebende Betrag zu erstatten. | Das Reich gewätrt den Ländern, die Länder den Unterverbänten zur Erfüliung der thnen in dieser Verordnung gestellten Aufgaben angemessene Borshüsse. e 8 14.
Ist die Anforderung mit der Véaßgabe erfolgt, daß die Tiere im Falle ihrer Zurückweisung durch die alliierten und assoziierten Mächte | oder einer von thnen zurückgenommen werden müssen, so hat das
Nücknahmeverlangen binnen zwei Wochen nah der Burüdwelsung zu erfolgen. Der zur Rücknahm.e Verpflichtete (Leistungsverband oder | Betriebsinhaber) hat die Vergütung, im Falle der Enteignung die | Cntschädigung, zurückzuzahlen. Rechte Dritter, mit denen das zurüdck- | gegebene .Tièr belastet war. gelten a!s nit erloshen. Wenn die Er- jüllung der Nücknahmeverpflihtung für den Betroffenen eine be- | sondere Unbilligkeit darstellen würde, kann von dem Verlangen der Rücknahme abgesehen werden. ,
Neber das Vorliegen von Umständen, welche die Rücknahmepflicht
im Cinzelfall auës{ließen, enisheidet im Streitfall endgültig die von
den Landeszentralbehörden bestimmte Stelle. i: S 15. Die Landeszentralbehörden exlassen im Rahmen der ihnen über- tragenen Befugnisse die erforderlichen Ausführungsbestimmungen.
E S 16. Diese Verordnung tritt gleichzeitig mit dem Friedensvertrag in Kraft, N
Berlin, den 2. Dezember 1919. Der Reichswirtischaftsminister. J. V,: Dr. Peters.
r e ermme
Bekanntmachung zu dem Geseg über die Zahlung der Zölle in Gald vom 21. Juli 1919 — Reichs-Geseßzbi. S. 1361. * Das Aufgeld beträgt für die wod) ai 13. E *inicließlih 380 ia S A 1M Berlin, den 4. Dezember 1919. J. A.: Trautvetter.
Bekanntmachung.
‘Für ‘die Zeit vom 13. bis einshließlic 26, De-
j zember treten wie in den Vorjahren im Paketverkehr die nachstehenden, ‘untec den gegenwärtigen schwierigen Verkehzrs- verhältnissen noiwendigen Beschränkungen ein;
1) Zur Beförderung uuter Wertangabe (bis 100 # und über 100 76) werdèù Privatpersonen nur sole Pakete angenommc® die — sehen von den dea Inhalt betreffenden Mitteilungen auss)! lid bares Geld oder Wert-
| papiere, Urêunden, Gol, Silber, Ehelsteine oder daraus gefertigte ! Gegenstände enthalten. Pakete mit anderem Inhalt find während der angegebenen Zeit von der Versendung unter Wertangabe au8- ¿ geschlossen. i
2) Das Verlangen der Eilbestellung ist für bie
bezeichneten Tage bet gewöhnlihen Paketen, die von Privygt- personen herrühren, nicht zugelassen. 3) Dringende und Cinschreibpakete werden während der ane gegebenen Zeit von Privatpersonen nit angenommen. Berlin, den 2, Dezember 1919. Der Reichsposiminisier. J. A.: Ronge.
j Die von heute ab zur Ausgabe gela“gendea Nummern | 230/231 des Reihs-Geseyblatts enthalten:
: Nummer 230 unter
Nr. 7154 eine Verordnung über die Erhöhung des Holze ! einshiags zur Linderung des Mangels an Nuß- und Bréenuholz, vom 29. November 1919, / ' ;
Nummer 231 unier: Nr. 7155 eine Verordnung über Anmeldung und Be- \ shlagnahme von Kesselwagen, vom B. November 1919, und unter _ :
Nr. 7156 eine Bekanntmachuug über Höchsipreije für Schivefelsöure und Oleum, vom 2. Dezember 1919,
Berlin, den 3. Dezember 1919.
Postzeitungsamt. Krüer,
Preußen.
Die Preußische Staatsregierung hat den Wirklichen Ge- heimen Oberbaurat U b e r zum Oberbaudirektor und Minisierial- direktor und ; :
den Regierungspräsidenten Dr. jur. Kirschsteiu zum Ministecialdirektor im Ministerium der öffentlichen Arbeiten ernannt.
__ Der Landrat Dr. Busch aus Altenkirchen ist zum Ge- heimen Regierungsrat und vortragenden Nat bei der Preußis- schen Staatsregierung ernannt warden. |
Et ara p
Die - Preußische Staatsregierung hat den Progymnasial« E r. Petry in Ratingen zum Ovnmnasaldirektor ernannt.
raum AREO
Ministerium der öffentlihen Arbeiten,
__ Bei dem Ministerium der öffentlichen Arbeiten ist der Eisenbahnobersekretär Otto Herrmann zum Geheimen expe-- | dierenden Sekretär und Kalkulator ernannt worden. j
aen GyYn s i Gymnasiums in St. Wendel übertragen worden. | L s J
Î
der Lande szentralbehörden, betreffend Ausdehnung | der Befugnisse des Kohlenverbandes Groß Berlin
die Errichiung von Preisprüfungs}f 1 i regelung vom %. September und 4. November 1915 (Reichs- | Geseubl. S. 607 und 728) wird folgendes angeordnet ®
berechiiat, von den Befugnissen, die ihra nah der Anordnung der Landeszentralbehörden vom 21. August 1917 zur Regelung ! der Abgabe, Entnahme und des Verbrauchs von Brennstoffen | im Sinne der Bekanntmachung des Reichskommissars für die Kohlenverteilung vom 19. Juli, 1917 zusiehen, au für Zwecke der Regelung der Abgabe, Entnahme und des Verbrauchs von | Brennholz Gebrauch zu machen. j
Staatsshuldurkunden (Schuldverschreibungen und Schazans- ?! weisungen) sind heute nach Vorschrift des 8 16 des Gesetzes vom 24. Februar 1850 von der Stoatsschuldeukommission und | uns unter gemeinschastlihen Verschluß genommen worden.
Schuldgatlungen, Buchstaben, Nummern und Geldbeträgen, liegen in der Zeit vom 11. Dezember 1919 bis 10. Januar. 1920 werktäglih von 9—1 Uhr hei der - Kontrolle der Staats8- papiere in Berlin SW. 68, Oranienstraße 92/94, Erdgeschoß | links, am Schalter 1 zu jevermanns Einsicht aus,
Ministerium für Wissenschaft, Kunf und Volksbildung.
Dera Symnasialdirektor Dr. Petry ist die Direktion des j
Anordnung
j
j
A U j auf die Regelung der Brennholzverjorgung. i Auf Grund des 8§ 15 Abs. 2 ver Bekannimachung über | |
j
|
J
t
tellen und die Versoraungs- |
Her Kommunalverband „Kohlenverband Groß Berlin“ ift
Berlin, den 2. Dezember 1919.
Der Minister des Der Minister für D e Minister für | p andel u, Gewerb Landwirtschaft, Do- j AIIRR E DAndes U) DLerve: mnen unh Fersim. | Heine. Fiscchbeck. J. A.: Dr. Abicht. Niederlegung von Staatss{huldurkundeu. \
Die im Rechrumngsjohr 1918 eingelösten verzinslichen
Ds P E D
Verzeichnisse der eingelösten Schuldurkunden, geordnet nah
S R D SE
Berlin, den 29. November 1919. Haupiverwaltung der Staatsschulden,
Bekanntmachung Auf Grund der Bekannimachung zur Fernhalturg unzuverlässiger Yersonen vom Handel vom 23. September 1915 (RNGB!. S. 603) habe ih dem Schankwirt Wilhelm Paris in Berlin-Schöne- berg, aner, 14, dur Verfügung vom heutigen Tage den Handel mit Gegenständen des täglihen Bedarfs wegen Un- zuverlässigkeit in bezug auf. diesen Handelsbetrieb untersag!. Berlin, den 26. November 1919. 2andespolizeiamt beim Staatskommissar für Volksernährung. J, A,: Dr. Böhmert.
«2
Bekanntmachung.
Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverläsfiger | ersonen vom Handel vom 23. September 1915 (RGBI, S, 603) j abe id dem Sd\ankwirt Stephan Arpadi in Berlin, }
Friedrichstraße 114. durch Verfügung vom beutigen Tage den Handel mit Gegenständen des täglihen Bedarfs wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb unter- sagt. Gleichzeitig habe ih auf Grund der Bekanntmachung zur Cinschräukung des Fleisch- und Fettverbrauch3 yom 28. Oktober 1915 | (NRGBl. S. 714) die dingliße Schließung der Shank- wirtschaft Esterhazykeller daselbst angeordnet. Berlin, den 27. November 1919. Landespolizetamt beim Staatskommissar für Bolksernährung. N A: De: Bohme Lr
Bekanntmachung.
[nhaltischen __ genehmigt. Richtlinien
Berufsgeuosjenchzaft Grundjäßzen
i der Verordnung über die Erhöhung des Holzeinschlags zur Linderung des Mangels an Nuß- und Brennholz, dem Ent- | rordnungen der Reichsregierung zum 919, betreffend die Entschädigung hrmacht aus dem Heere,
wurf von Ausführungsve
! Geseg vom 13. Septemb
der infolge der Verminderung der We
| der Marine und den Schußtruppen ausscheidendea Offiziere, Deckoffiziere und Kapilulanten, zugestimmt.
lieferungen nah Franfk- es Frieden3vertrags be- Bol ffschen Tele-
Wenna sie die io war dies auf die Schwie- VBerkehrs\s{hwierig- ische Unzulänglichkeiten miitel zum Teil eine Rolle spielten.
deutschen reich, ' die wir vor Ratifizierung d laut Mitteilung graphenbüros“ dauernd durchgeführt wordén. | volle Höhe nicht immer erreichten, rigkeiten der deuishen Förderung feiten zurüczuführen, der französishen Verkehr!
wobei auch techn
Gestern sind in Berlin unter dem Vorsiß des Reichs- | verkehrsministers Dc. Bell die Chefs ver Eisenbahn- der Länder mit Staatsbahnbesiß zu ein- über früßzeitigere Uebernahme der Eisenhahnen auf das Reich zusammengetreten. handlungen werden mehrere Tage dauern.
j verwaltungen gehenden Besprechungen
Preußen.
Der Minister für Volkswohlfahrt Stegerwald hat der Zeilung“ zufolgé an die , schulkollegien
Obexrpräsidenten,
„Deutschen Allgemeinen ident ind Konjistorien
Regiecungspräsidenten, Provinzial | den folgenden Grlaß gerichtet: / l. November dieses Jahres sind die Angelegenheiten, | der schulentlassenen I 1
chaft, Kunst und Volksbildung auf das mir Volksroohlfahrt übergegangen. ideal gesinnter deutsher Männer und j Berufen sowie die bände und Körperschaften, die bisher sem Zweige der Jugendwohlfahrt Ich bitie Sie alle, gerade Not unseres Vaterlandes fich der in in bewährter Treue und Hingabe anzu- nd Mittel zu gewinnen und durch perliche, geistige und sutliche nlichen und wetiblihen Jugend bling entgegenführen zu helfen. flege werde ih ohne Ansehung der Re- politishen Stellung der Beteiligten au dur Bethilfen aus dem übertragenen Fugendpflegefonds, zu fördern
betreffend Pfle Ministerium für 4 unterfiellte Ministerium für ihst die Tausende Stadt und Land aus allen.Ständen und mannigfachen Vereinigungen, Ver {on in opferwillig Zeit, Kraft und Mittel gewidme in der gegenwär Sugendsahe auch weiterh nehmen, ihr neue zahlreihe Freunde u geiteigerte Liebe und Arbeit für da Gedeihen der schulentlassenen män unser Volk balo einem ne Jede ernstgemeinte Jugendp nfession) und der i lle mir mögliche Weise,
grüße herzl
ster Weise die
tigen *s{chweren
ligion (Ko gern auf a auf mein Miniftérium bemüht fein. B Dabei glaube ich im Sinne aller Richt handeln, . wenn ih dafür eintrete, daß Parteipo n wird. Wohl aber kann | ; daß die deutsche Jugend, einerlei, ob ihre oder im Schloß stand, dem Vaterlande în Treue bewahrt und deutsches ß brüderlicher Geist walten, enlicbe zunächst in jedem deutschen | u achten und zu lieben lehrt.
ungen und Parteien zu litik von der J pflege fern gehalte und soll die pflege dazu beitragen, Wiege - in der Hütte seinem tiefen Unglück erst recht Liebe und íIn ihren Reißen mu der unbeschadet allgemeiner Mensch 1 Freund und Bruder
! Volksgeno}sen der ioll willig und tüchtig werden, ihre
Die Jugend und 1 dem Volksganzen gewissenhaft und
richtigen Gebrauch der weitgehenden Þo die sich das deutsche Volk in der gewährt hat, ist Vorausseßung der Stxeben, nach rectverstandener sittlicher Freiheit, Befreiung des inneren Mensche nach Stärkung des Wi diesem - schwersten aller innerlich durchzulämpfen hat, n pädagogtischem Takt beizustehen, thren der Umwelt zum Siege zu verhelfen, schwierigsten, aber au dringendsten À
Diese Aufgabe liegt in erster Linie en ihr, und auch die Jugen
Verfassung vom 11. Besiß oder doch das das Ningen nach 1 von der Herrschaft nieder: y Wahren und Schönen. den die heranwachsend ihr in verständaisvoller Weise und mit 1 besseren Selbst tro aller gehört zu den ufgaben der Gegenwart.
der Familie ob. Schule und dpfleae ist berufen, mit allen hei ergänzend und weiterführend mitzuwirken.
Ut E T S Ei E
llens zum Guten,
Kirche helfen 1h gecigneten Mitteln da
Der Fray Margarete Kieselbach-Rautenburg
Handel mit Nahrungsmitteln untersagt. Heinrichs walde, den 27, November 1919. Der Landrat und Vorsißende des Kreisaus{äusses. J. A.:. Poll, Gerichtsassessor.
Bekanntmachung.
Dem Handelsmann Max Wihmann-Wittingen ist der Handel mit Vieh gemäß der Bundesraisverordnung vom 33, September 1915 über die Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel untersagt worden.
Jsenhagen, den 15. November 1919.
Der Vorsitzende des Kreibausshusses, Rißler.
‘Bekanntmachung.
n vorhandenen großen Schwierigkeiten äch erinnere nur an die Schmuhßzes in Wort und sen uswo. Dazu kommt, Erwachsenca cine dedauerlihe Ver- Demgemäß ift Zucht und Sitte so 1 nit überall in dem wünschens- Die Aufgabe muß aber Aufbau deutscher Zukunft die Grundlagen geschaffen weiden sollen.
itteln dec Jugendpfl-ge, bezüglih deren itgemäß anzuwendenden Erlasse des 18, Januar 1911, 30. April 8 —- U III B 6088, 7155 und 7169 — bungen, sofern fie sahkundig und im nen hervorragenden Plaß ein. uh deshalb besonders angelegen sein lassen, die dur den Krieg und seine Volkskraft bessern
Die auf diesem Gebiet ohnebi babe ich auf Grund der Bekannimahung zur Fernhaltung un- j a A a n gewachsen. zuverlässiger Pecsonen vom Handel vom 23. September 1945 den | mehr und mehr anschwellende Fut des Bild, die bekannten Mißstände weiten. Kreisen det ttlichen Begriffe zutage getreten \ ugend in edle
daß auch in 1 wirrung der 1 das für ein Hineinwachsen der I eispiel der Aeltere:
wichtige gute B 1c den oder wirksam.
werten Umfange vorhan gelöst werden, went unentbeh:lichen sittlihen
* Unter den bewährten M ¡h auf die grunblegenden, ge preußischen Kultusmini 1913 und 17. Dezember 191 verweise, nchmen au Leibesü rechten Geiste geleitet w Förderung wer weil sie vorzüg Folgen bedingten
wenn für einen neuen
steriums vom
lich geeignet erscheinen, ( ihweren Schädigungen unjerer
Dem Handelsmann Bruno Ziegert in Löwenberg ist
auf Grund des § 1 der Bundesratsverordnung zur Fernhaltiung ?
unzuverlässiger Perjonen vom Handel vom N September 1915 und
der dazu ergangenen Ausführungöbestimmungen des MNetchskanzlers
vom 27. September 1915 der Hanvel im Umherziehen m it
A Obst-, Beerenweinen| owie Ein- und ;
erkauf von allen Lebensmitteln, Kolo nialwaren }
und Geflügel vom 1. Dezember 1919 ab untersagt Löwenberg i. Schles, den 27. November 1919. Dex Landrat. von Schroetter. E G E E ZISSNE A E H S S E ZA I S M R S O B I S S C I RRE N Wichlamtlicjes, Deutsches Reich.
Jn der am 4. Dezember unter dem Vorsitz des Reichs- ministers Dr. David abgehaltenen Vollsigung des Reich ®- rats wurde genehmigt, daß die Landeszentralbehörden mit
Zustimmung des Reichsministecrium des Janern bis auf weiteres ; 5
bweichungen von den Vestimnungen der Prüfungsordnungen
für Aerzte, Zahnärzie, Tierärzte und Apotheker hinsichtlich Des | Beginns der Prüsui gen zulassen. Ferner wurde beschloijen, den | rchweben. Minoen-Navtusbergschen Knappschafte verein aufGrundder Nende- | ¿inem Abschluß gelangt.
rung seiner Sagung auch ferner als Érsagkasse im Sinné des S 388 des Versicherungs gesezes jür Angestellte anzuerkennen. Ein Nach-
und betlen zu helfen. Borzügliche besondere N ¿ Vérlangen 1 gung, na bef ‘genzulommen che Jugend ges{ch seiner gegenwärtigen edelsten Sinne des W bedarf als je zuvor. Bei allen Maßnahm ich auf ein vertrauensvo einigungen und Verbänd kommenden Behörden un stehenden Mini die bestehende für Jugendpsle
mittelbare Fü
e erfordert bie ich wird ihrem hausmütterlicher Ertüchti- sür den Berufskampf nah Kräjten. , was nach dieser Nichtung für die ieht, kommt dem Vaterlande
Bexarmung eines fleißigen,
ortes dienenden Frauengeschle
Berücksichtigung in der Jugendpfle serer weiblichen Jugend. hauswirtschaftlich onderer Stählung
gute, das in im ts dringender
en auf dem Gebiete der Jugendpflege lege les Zusammenarbeiten der beteiligten Ver- untereinander sowie mit allen in Frage mit dem mir unter Ich behalte mir vor, und Bezirksaus\{chüse ß eine leichte, uns ums mit führenden Ver-
d insonderheit au rragenden Wert.
terium hervo l Orts-, Kreis-
rgantsation dexr S e mit dem Ziele zu ergan ungnahme meines Ministe tretecn der Jugendpflege ermöglicht wird.
Wie „Wolffs DTelegraphenbüro“ anders lauiendea Meldungen bisher | Berlin verhängien Bela Zutreffenbv
ch nicht zu |
bit i aile datirt D
Sager.
Den Wiederbeginn der Plenarfigungen des Landtages eröffnete der Präsident Schmitt mit einer Begrlißungs- ansprache aa die Abgeordneten. Das Haus stimmte fodann der Verordnung über die Aufhebung der bayerischen Gesandt- schaften in Dresden und Stuitgart zu.
Sachsen.
Der in Leipzig abgéhaltene Parteitag der U. S. P. D. hat, dem „Wolffschen Telegraphenbüro“ zufolge, einsiimmig das Aktionsproararam angenoramen, das sih zum Räteiystem und zur ausschließlihen Herrshaft des “Proletariats bekeant. Die Forderungen dieses Entwurfs sollen die Voraussezung zur Einigung der Arbeiterklasse bilden.
Sachsen-Coburg-Gotha.
Nach dem nunmehr vorliegenden amtlihen Abstimmungs- eraebnis im Freislaate Coburg wurden, wie „Wolffs Teiegraphent:üro“ miiteilt, 26 102 Stimmen für den Ani luß an Bayern und 3466 Stimmen für den Anschluß an Thüriügen abgegeben. 56 Stimmen 1oaren ungültig.
Hefseu.
Die Volkskammer trat gestern wieder zusammen und beriet die Regierungsvorlage, betreffend den Eniwurf einer hessishen Verfassung. Einleitend bemerkie der Ministers präsident Ul ri ch laut Bericht des „Wolffsschen Telegraphens büros“: L :
Nach Annahme der vorläufigen Verfassung ün Februar d. J. habe die Kammer der Regierung den Auftrag gegeben, eine endgültige | Verfassung vorzulegen. Diesem Auftrag komme die Regierung hier-
L. M E E A I E A A R C OARORO A Z M CIOTO R M E E A AUE R A M N -
| mit nah. Grundlegend sei für die Berfassungsverhältnisse Hessens | der Say, daß Reichsrecht vor Landesreht gehe. Einzelne Be- stimmungen, die durch die Reichsverfassung festgelegt feien, schieden für die hessishe Verfassung aus, doi) habe die Kammer etnen ges i wissen Einfluß darauf insofern, ais sie Entschlüsse fassen Tönne, die in der Nationalversammlung zur Geltung gebraht werden könnten.
Darauf ging der Ministerprä}ident auf die . Einzelheiten
der Verfassung näher ein.
Ungarn. Gestern sprach beim Ministerpräsidenten Hu szar eine Des puiátion der ungarishèn Royalisienpartei unter Führung des Grafen Sommssich vor, der bat, daß an dem
ungarischen Wappen wieder die Siefanskrone angebracht werde, und daß bis zur Entscheivbung über die Staatsform Ungarrt uicht als Republik, sondern als ungarischer Staat - bezeichnet werbe. Der Ministerpräsident erklärte in seiner Erwiderung, wie „Wolffs Telegraphenbüro“ meldet, er befennesich stolz alsRoya@- listen. Jn der Frage der Siaaisform werde eine Volksabftimmung zu entscheiden haben. Er sei dessen sicher, daß eine gewaltige Mehrheit sich hierbei für das Königtuin auaureges werde. Mas die von Sommssich vorgebrachten Wünsche * etrefe, #ò seien sie jet, wo man vor den Friedensverhandlungen stehe, nicht so wichtig. Ja sünf bis sechs Wochen werde man ohnehin
D U I R N C T S B F 1E E
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in ‘der Lage sein, in den internen ‘Angelegenheiten Ungarns selbst zu entscheiden. Dex Ministerpräsident ersuchte {ließlich
Pflichten gegenüber i |* ; f T fi fg Ivage i in opfermütigem Gemeinsinn zu | die Partei, unter Ausschaliung der persönlichen Frage ihre
litischen Freiheit, August 1919 i ernste { Schweiz.
Tätigkeit fortzuseßen, wobei sie auf seine sowie auf die Unters- stüßung der Regierung rechnen fönne.
U wr | Session am 183. Dezember geschlossen werde. Am 2, Februar beginne eine neue außerordentliche Session.
Was kostet
vie Deutsche Spar-Prömienanleihe
e 500 Mark var 500 Mark Kriegsanlethe
Jm Nationalrat teilte der Präsident mit, daß die
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hre | die Deutsche Spar-Prämienanleihe ®
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ein Beschluß, den über N S
tand aufzuheben, nicht 10. Dezember, Mittags Í Uhr. erhandlungen darüber Verhandlungen find aber no
Einzahluugstermin 1.—8. Jan. 1. Ziehung: März 1920,
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