1919 / 289 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 17 Dec 1919 18:00:01 GMT) scan diff

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Bekanntmachung.

Unter dem 8. Dezember 1919 ifff auf Blatt 299 des

Darifregisters eingeiragen wörden:

Der zwischen dera Verein zum Schuße des Kleinhandels zu Sorau N. L. und dem Ortsaus)huß Sorau N. L. des Ge- werkschaftsbunde3 der kaufm. Angestelltenverbände am 16. Sep- tember 1919 abgeschlossene Tarifvertrag zur Regelung der Gehaslts- und Anstellungsbedingungen der kaufmännischen An-

gestellten im Kleinhandel wird gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs-Gesezbl. S. 1456) für das G'biet der Stadt Sorau N. L. für allcemein verbindiich er- fiärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginni mit dem 1. No- vember 1919. Der Reich3arbeitsminifter. J. V.: Geib.

Das Tarifregister und die Registerakten können im NReichsarbeits- ministerium, Berlin NW. 6, Sen TaNe 33/34, Zimmer 42, während der regelmäßigen Diensistunbven eingesehen werden.

* Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Neichsarbeitéminisieriums vérbindlih ist, können von den Vertragéparteien einen Abdruck des Larifvertrags gegen Gr- stattung der Kosten verlangen.

Berlin, den 8. Dezember 1919. Dex Negisterführer. Pfeiffer.

Bekanntmachung.

Unter dera 8, Dezember 1919 ist auf Blatt 298 des Tarif- registers eingetragen worden: i Der zwischen dem Gewerkschaflsbund faufmännischer An- gestelltenverbände, Ortsausshuß Bielefeld, der Vereinigung der Privatangestellien-Verbände Bielefelds und Umgebung sowie dem Verband Bielefelder Großhändler am 28. Mai 1919 ab- geschlossene Tarifoerirag zur Regelung der Gehalts- und Anstellungsbedingungen für die Angestellten der Großhandels- firmen wird gemäß F 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs: Gesegbl. S. 1456) für das Gebiet des Stadt- und Landkreises Bielefeld für allgemein verbindlih erklärt. 2 ASFgene Verbindlichkeit beginnt mit dem 20, Ob Der [9,

Der Reich3arbeitsminister. s J. V.: Geib.

Das Tarifregister und die Negisterakten können im Reichs- arbeit8ministertum, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 42, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können yon den Vertragsparteten einen Nbdruck des Larifvertrags gegen Grstattung der Kosten verlangen. .

Berlin, den 8. Dezember 1919.

Der Registerführer. Pfeiffer.

C Arz E R E

Bekanntmachung.

Unter dem 8. Dezember 1919 ist auf Blatt 308. des

Tarifregisters eingetragen worden: Der zwischen dem Arbeitgeberverbhand für das Baugewerbe u Bromberg und Umgegend, dem Réichsverband des Deutschen iefhaugewerbes, Ortégruppe Bromberg, und dem Deutschen Bauarbeiterverband abgeschlossene, am 1. April 1919 in Kraft geireiene Tarifvertrag (Lohn- und Arbeitstarif) zur Regelung dec Lohn- und Arbeitsbedingungen der gewerblichen Arbeiter im Baugewerbe wirb gemäß § 2 der Verordnung vom 93. Dezember 1918 (Reichs-Geseybl. S. 1456) für das Gebiet der Orte Bromberg, Schleusenau, Jägerhof, Den, Schwedenhöhe, Schleusendorf, Schöndorf, Beeliß, Müllershof, Gr. und Kl. Bartelsee, Schönhagen, Karlsdorf, Hohenholm, Schröttersdorf, Bleichfelde, Jagdshüß und Brahnau für all¿emein verbindlih erkiärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 1. November 1919, Sie erfcßt niht das Arbeitsverhältnis solcher Arbeiter, die innerhalb eines Be- triebes, der nichi Baubktrieb ist, dauernd mit Bauarbeiten bes schäftigt sind. Der Reich3arbeits minister. J. A.: Siefart.

Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichsarbeits- ministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 42, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Grklärung des Neichsarbeitsministeriums verbindlih ist, können von den Vertragésparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Er- stattung der Kojten verlangen.

Berlin, den 8. Dezember #919.

Der Registerführer. Pfeiffer.

Bekanntmachung.

Unter dem 8. Dezember 1919 ist auf Blatt 296 des Tarifcegisters eingeiragen worden :

Der zwischen der Konditoren - Zwangsinnung Fraukfurt a. M., dem Verein der Kaffeehausvesiger rankfurt a. M. und dem Zentralverband der Bäcker, Konzitoren und Berufsgenossen Deutschlands, Zahlstelle Franksurt a. M, am 15. September 1919 abgeschlossene DTarifverirag zur Regelung der Loha- ‘und Arbeitsbedingungen der Konditor- gehilfen in Konditoreien, Cafés, Gast- und Schankwirtschaften, Warenhäusern, Speiseanstalten und sonstigen gewerblichen Be- trieben wird gemöß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs-Gesegbl. S. 1456) für den Stadtbezirl Frankfurt a. M. Ly allgemein verbindlich erkläct. Die allgemeine Ver- bindlichkeit beginnt mit dem 1. November 1919.

Der Reichgarbeitsminifter. S V.: Geib,

Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichsarbeits- wministetium, Berlin NW. 6, Lutsenstraße 33/34, Zimmer 42, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag iufolge der Ertlärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlih ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Erstattung der Kosten verlangen.

Berlin, den 8. Dezember 1919,

Der Registerführer. Pfeiffer.

Bekanntmachung.

Unter dem 8. Dezember 1919 ist auf Blatt 297 des !

Tarifcegislers eingetragen worden :

Der zwischen dem Bayerisczen Tonindustrieverband E. V,, dem Verband der Fabrikarbeitec Deutschlands und dem Zentral- verbavd christliher Ke:am- und Steinarbeiter Deutsczlands, Verwaltungéë bezirk Bayern, am 1. August 1919 abgeschlossene Tarifvertrag zur Regelung der Lohn- und Arbeits- bedingungen in den Ziegeleien, Dachziegel- und Schamo!tewerken wird gemäß §8 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reit s-Gesetb!. S. 1456) für das Gebiet des Freistaafs Bayern rechts des Rheins für allgemein verbindlich erf!äct. Die ullge- meine Verbindlichkeit beginnt mit dem 1. November 1919.

Der Neichsarbcitsminuifter. J. V.: Geib.

Das Tarifregister und die Registerakten tönnen im Neichs- arbeitsministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33,34, Zimmer 42, während der 1egelmäß:gen Diensistunden eingesehen werden.

Arbeitgeber und Ärbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des NReichsarbeitsminisieriums verbindlich ift, können von den Vertragéparteien einen Abdruck des LTarifvertrags gegen Erstattung der Kosten verlangen.

Berlin, den 8. Dezember 1919. Der Registerfühier. Pfeif f er.

Belauuntmäqhunag.

Unter dem 8. Dezember 1919 ist auf Blait 305 des Tarif- registers eingeiragen worden:

Der zwischen dem land- und forstwirtschastlihen Arbeit- geberverband für den Bezi.k der Amtshauptrmarnschast Leipzig E. V., dem Zentralvervand der Forst, Land- und Vöeinbergs- arbeiter Deu!schlanos und dem Deutschen Landarbeiterverband am 10. Jali 1919 abgeschlossene Darifoerirag zur Regelung der Lohn- und Arbeitsbecinaungen in land- und fozrstwirtschafi- lichen Betrieben wirò gemäß §2 der Verorbmung vom 23. Ve- zember 1918 (Reichs-Gejeßbl. S. 1456) für das Gebiet der Amtshaupimannschaft Leipzig für allgemein verbindlich erklärt. Ae Ine Verbindlichteit beginnt mit dem 15. Öftober 1919.

Der Neichsarbeitsminister. J. U.: Siefart.

Das Tarifregijter und die Rejisterakten können im Reichöarbeits- ministerium, Berin NW. 6, Luijeastraße 33/34, Zimmer 42, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen wer,

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, tür die der Tarifverirag infolge der Erklärung des Reichéarbeiteministeriums verbindlich ist, Tônnen von den Vertragsparteien einen Äbdruckd des Tarisverirags gegen Gestattung der Kosien verlangen.

Berlin, deu 8. Dezember 1919,

Der Registerführer.

Bekanntmachung.

“Unter ' dem 8. Dezember 1919 ist auf Blatt 306 des Tarifregisters eingetragen worden: :

Der ¿wischen dem Gege u taufmännisher An- gestelltenverbände, Landesausshuß Sachsen, in Leipzig und dem Arbcitgeberverband des Leipziger Großhandels, Abt. Lebens- mittel-Großhandel, am 11. April 1919 abgeschlossene Tarif- vertrag zur Regelung der Ärbeishedinguugen der kauf- männischen Angestellten in den Belieben des Lebensmittel- Ge wird gemäß § 2 der Verordnung vom 23. De- zember 1918 (Reichs-Gejezbl. S. 1456) für das Gebiet der Kreishauptmanuschaft Leipzig sür allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 1. Juni 1919,

Der Reichsarbeitsminister. J, A.: Siexart.

Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichsarbeits- ministerium, Beriin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 42, während der regelmäßigen Dienststunden eingeichen werden.

Arbeitgeber und Mbeitnehmer, für die der Tarifvectrag infolge der Erklärung, des Reichsarbeitsminifteriums verbindlich ist, können von den VBertragéparteien einen Abdruck des Tarifvertrags) gegen Gr- stattung der Kosten verlangen.

Berlin, den 8. Dezember 1919.

Der Registersührer. Pfeiffer.

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Bekanntmachung.

Unter dem 8. Dezember 1919 ift auf Blatt 293 des Tarif- registers eingeiragen worden:

Der zwischen dem Dentschnationalen andlungsgehilfen- Verband, dem Kaufmännischen Verein von 1858, dem Verband Deutscher Handlungsgehilfen zu Leipzig, dem Bund der tech- nishen Ungestellien und Beamten, dem Deutschen Werkmeister- verband und der Arbeitgebervereinigung für Jndustrie, Handel und Gewerbe zu Quedlinburg am 16. Juni 1919 abge (lossene Tarifvertrag zur Regelung der Gehalis- und Arbeits: hEtagangen der faufmännuishen und technischen Angejtellten und. der Werkmeister wird gemäß 8 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs-Gesegbl. S. 1456) für den Stadtbezirk Quedlinburg mit Ausnahme der Landwirtschaft, Samenbau und Gärtuerei treibenden Betriebe für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 1. August 1919.

Der Reichsarbeitsminister. J. V.: Geib.

Das Tarifregister und die Negisteracie können im Reidsarbeits- ministerium, Berlin NW. 6, isenstraße 33/34, Zimmer 42, währeud der regelmäßigen Diensisiunden eingesehen werden.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitéminisieriums verbindlich ist, können von den Vertragéparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Gr- stattung der Kosten verlangen.

Berlin, den 8. Dezember 1919. Der Registerführer. Pfeiffer.

Pfeiffer

Bekanntmachung.

Der Verband der Baugeschäfte von Groß-Berlin E. V. und derx Bund der techatjchen Angestellten und Beamten haben beantragt, im Anschluß an den allgemein ver- bindlichen, bis 1. Oktober 1919 laufenden Tarifvertrag, den zwischen thnen am 29. Okiober 1919 abgeschlossenen Tarijvertrag zur Mle der Gehalts- und Anstelln6gs8- bedingungen sür die technishen Angestellten der Baugeschäste gemäß § 2 der Verorènung vom 23. Dezember 1918 (Reicys-

Eeseubl. S. 1456) für die Stadk- und Gemeindebezirke: Ndlecshof, Alt Slicnike, Baumschulenweg, Berin, Biesdorf, Bohnsdorf, Borfiawalde, Briß, Buckow, Charlottenburg,

Cöpenick. Dahlem, Friedenau, F1iedrichsberg, Fiiedrihé felde, Friedrihshagen, Groß Lichterfelde, Grünau, Grunervald, Hasel- horst, Heinersdorf, Hohenjckönhausen, Johannisthal, Jungfern- heide, Kac‘shorst, Kaulädorf, Lankmwiß, Lichtenberg, Lichtenrade, Mahlsdorf, Martendorf, Marienfelde, Neukölln, Niederschöne- weide, Niedershönhausen, Nico!assee, Nordend, Oberschöne« weide, Pankow, Plögensez, Reinickendorf, Rosenthal, Rudow, Nummelsburg, Saatwinkel, Schlachtensee, Schmargendörf, Schönebera, Schönholz, Stegliß, Stralau, Südende, Tegel, Tempelhof, Teliow, Treptow, Wanusee, Weißensee, Westend, Wilhelmsruh, Wilmersdorf, Wittenau und Zehlendorf für all gemein verbindlich zu erflären.

Einwendungen gegen diesen Antrag fönnen bis zum 31. Dezember 1919 erhoben werden und find unter Tr. L. B. R. 6038 an bas Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luijenstraße 33, zu richten.

Berlin, den 8. Dezember 1919.

Der Reichs8arbeitsminister. J. A.: Dr. Busse.

Betanntmachung.

Der Verband der Baugeschäfte von Groß Berlin, E. V., der Gewerkschaftsbund kaufmännischer Ange- stelltenverbändve, der Gewerkshafst3bund der Anges stellten und der Zentralverband der Angefiellten haben beantragt, den gwishen ihnen am 29. Oktober 1919 abgeschlossenen Tarifvertrag zur Regelung der Gehalts- und Ansiellung8vedingunaen für die kaufmännischen Angestellien der Dage gemäß § 2 der Verorduung voin 23, Dezember 1918 (Neichs-Geseybl. S. 1456) für die Stadt- und Gemeindes bezirke: Adlershof, Alt Glienicke, Baumschulenwea, Berlin, Viesdorf, Bohnsdorf, Borsigwalde, Brig, Buckow, Charlotten burg, Cópeni, Dahlem, Friedenau, Friedrichsberg, Friedrihs- felde, Friedrih8hagen, Groß Lichterfelde, Grünau Grunewald, Haselhorst, Heinertdorf, H-henschönhausea, Joöhannisthal, Jungfernheide, Karlshocst, Kaulsdorf, Lankwigz, Lichtenberg, Lichtenrade, Mahlsdorf, Mariendorf, Marienjelde, Neukölln, Niedershöneweide, Niedershönhauusen, Nicolassee, Nordend, Otverschöneweide, Panïow, Plöpensee, Reinickendorf, Rosenthal, Rudow, Rummelsburg, Saatæœinkel, Schlachtensee, Schmargen- dorf, Schöneberg, Schönholz, Stegliß, Stralau, Südende, Tegel, Tempelhof, Deitow, Treptow, Wannsee, Weißensee, Westend, Wilhelmsruh, Wilmersdorf, Wiitenau und Zehlen- dorf für allgemein verbdinviich zu erklären,

Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 31. Dezember 1919 erhoben werden und sind unter Nummer I. B. R. 6037 an das Reich8arbeitsministerium, Berlin, Luisen- straße 33, zu rihten.

Berlin, den 8. Dezember 1919.

Der Reichgarbeitsminister. F. A.: Dr. Busse;

Bekanntmachung.

Der Verein der Kolonialwaren-Branche Lyck, der Verein der Textilwarengeichäfte Lyck, der Osts preußische Arbeitgeververband für Handel, Jndustrie und Gewerbe, der deutschnationale Handlungs- gehilfen verband, der Gewerklschastsbund der nus gestellten und der Verband der weiblihen Handelss und P dro haben beantragt, den zwischen ihren am 1. Dezember 1919 abgeschlossenen Tarifoertrag zur Regelung der Gehaits- und Anstellungsbedingungen der kaufs männishen Angestellten in Handel und Jndujirie gemäß § 2 der Verordnung vom 283, Dezember 1918 (Reichs:-Geseßbl. S. 1456) für das Gebiet des Kreises Lyck für allgemein ver- bindlich zu erklären.

Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 5. Januar 1920 erhoben werden. und knd unter Nummer I. B. R. 6183 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen straße 33, zu richten.

Berlin, den 8. Dezember 1919.

Der Reichsarbeitsminifter. J. A.: Dr. Busse.

Bekanntmachung.

Der Arbeitgeberverband des Handels im Wuppers tal E. V,, der Zentralverband der Angesteliten, Sig Berlin, Bezirk Elberfelö-Barmen, der Gewerk] afts- bund faufmännisher Angesteiltenverbände, Orts- kartell WBarmen-Elberfeld, der Kaufsmännische Verein von 1867 zu Barmen-Eiberfeld E. V. und der Ge- werlshaftsbund der Angestellten, Ortsverbändasa Barmea-Elberfeld, haben beantragt, den zwischen ihnen am 14. Nooember 1919 abgeschlossenen Tarifoertrag zur Reges lung dec G-halis- und Anstellungsbedingungen der kaufs männishea ÄAugestcllicn des Groß: und Kleinhandels (mit Ausnahme des Bank- und Versichecungégewerbes) gemäß 8 2 der Verorbnuug vom 23. Dezember 1918 (Reichs: Gesepbl. S. 1456) für das Gebiet, der Stadtkreise Elberfeld und Barmen und der Landgemeinden Vohwinkel und Langerfeld für allgemein verbindlich zu erfiären.

Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 2%. Dezember 1919 erhoben werden und sind unter Nummer

I I. B. R. 5826 an da# Reichsarveitéministerium, Berlin, Luisens

straße 33, zu richten. : Berlia, dea 9. Dezember 1919.

Der Reichsarbeitsminister. J. A. : Dr. Bu se.

Bekanatmachung.

Der Cet Dla a duns kaufmännisher Anges stelltenverbäude, andesausschuß Bayern in München, hat beantragt, den zwishen dem Arbeits geberverband für Handel und Jndujtrie in Straubing und dem Gewerkschaftsbund faufmännisher Auge- stelltenverbände, Ortsausshuß Siraubing, am 16 /17. Oktober 1919 abgeschlossenen Tarifoertrag zur Rege- lung der Gehalts- und Anstellungsbedingungen für die faufs mäunischen Angestellten im Groß- und Kleinhandel und in Jus duftriebetricben gemäß § 2 der Verordnung vom 28. Dezember 1918 (Reichs-Gesegbl. S. 1456) für den Stadtbezirk Straubing für allgemein verbindlich zu erflären.

V.) érk'äri L „Wagengestellung fü? t sich verbessert had,

Auf cine Anfrage des Æg. Dus che (D.

Landricbter Hetinißb, Düngekal[“ und Kalkme daß aber leider der Wasserweg für viese Beforderung nicht geuügen: i Anspruch genommen werde. ;

Es folgt die zweite Beratung des Eatwurfs3 ein Gesetzes, beireffend die SozialisierungderEle trizitätswirtschaft.

Beim § 1, wonach unter Führung des Reiches Körper- schaften oder Gesellschaften zur Erzeugung und Fortleitung elef- trisher Kraft gebildet werden sollen, aber noch ein bis zum 1. April 1921 einzubringendes Geseg zur weiteren Regelung der Elektrizitätswirtschaft vorgesehen ist, findet eine állgemein- Besprechung statt.

Berichtérstatter Abg. Falk (Dem.): Der Ausschuß war si m: Regierung darüber einig, daß d!

BekanntimaGchung.

Der Deutsche Textilarbeiterverband und der Verband von Arbeitgebern der Sächsischen Textil - haben beantragt, den zwi nd von Arbeitgebern ndusirie, Ortsgruppe Lengen- 21. Oktober 1919 abgeschlossenen Lohn- und Arbeitsbedin- den Färbereien, Kunst- Zwirnereien, Tuch-, 8 2 der Verordnung vom 23, 1456) für das Gebiet der sächsischen ld, Rodewish, Eich, Schönbrunn, Woifsshüß, - ldfirhen für allgemein verbindlich zu erklären. Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum nuar 1320 erhoben werden und sind unter Nummer das Neichsarbeitsministerium, Bertin,

en gegen diesen Anirag können bis zum 9 erhoben werden und find unter Nummer Reich3arbeitsministerium, Berlin, Luisen-

Einwendung 31, Dezember 191 I. B. R. 6025 an das siraße 33, zu richten. Berlin, den 8. Dezember 1919, Der Reich3arheitsminister. J, À.: Dr. Busse.

_daß gurzeit die 1 für die Landwirts

Fndustrie in Chemni ihnen und. dem Sächsischen Textil -J feld-Rodewisch, Tarifvertirag zur Regelung der gungen für die gewerblichen Arbeiter in woll: und Streichgarnspinnereien, Filztuchfabriken gemäß 1918 (Reichs-Gejeßbl. S. 14 Orte Lengsonfe Grün und Wa

Bekanntmachung.

Unter dem 8. Dezember 1919 ist auf Blail 292 des Tarif- ers eingeiragen worden: i

Der zwischen d der land- und forstwirt- die Provinz Sachsen und andarbeiierverband und dem Weinbergsarbeiter Deutschlands Nahmen-Tarifverirag Arbeitsbedingungen in den 8 A der Ver- eßbl. S. 1456) asen und des Freistaates

er Vereinigung {aftlichen Arbeitgeberverbände füc Anhalt, dem Deutschen L verband dec Land-, Forst- und am 1. August 1919 abgeschlossene der Lohn- und hen Betrieben wird 98. Dezember 1918 (Neichs-Ge}

allen seinen Mitgliedern mit der Elektrizitätäwirtschaft wvereinheitliht und zusammengefaßt werden mu Nur über das Wie bestanden Sáywierigkeiten. Da standen si gegen- über der alte Geseßentwurf, der uné in der ersten Beratung ‘vor!ag und der Entwurf, der dem englische t. Der Gegenstan entral'sation, in

I. B. R. 6113 * an Luisenstraße 33, zu riczten, Berlin, des 10. Dezember 1919, Der Reich3arbeiisminister. J, A.: Dr, Busse.

: hen Pavlament vorgelegt worden beider Entwürfe besteht darin, daß bei un: j England Dezentralisation eingeführt werden joll. Es kam im Ausschuß \chließlich zu einem Kompromiß. DaE zu er- strebende Ziel soll jein, eine Einteilung gang Deutschlands in Bezirke u gliedern haben, nit etwa ihtspunkten.

tandwirtschaftli ordnung vom füc das Gebiet der Provinz S ) j für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine dem 1. November 1919.

Der Reich3arbeitsminister. F, V.: Geib.

Registerakten können im Reichsarbeitä- 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 42, igen ‘Dienststunden eingesehen werden. rbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge Reichsarbeitéministeriums verbindlich ist, können arteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen en verlangen.

die sih na wurtschaftli wach politischen, historisch diesen Bezirken sollen alle in Betracht kommenden Anlagen zusamanen- geshlossen werden zu einheitlider Versorgung des gesamten Betriebs : j Heuie i} dieses Ziel aus rein wirtschaftlichen Gründen: noch nicht erreicht. Da bie Aufgabe so bedeutungsvoll unt schwerwiegend ift, daß fie nur mit allergrößt die endgültige E

binolichkeit beginnt mit

“fan ichen

R S C Ä T O E S RDR T AIS Tr R? T | Nicßtamlilicßes,;

(Fortsegung aus dem Hauptblait.) Deutsche Nationalversammlung in Berlin. 130. Sitzung vom 16. Dezember, Vormittags 19 Uhx. (Bericht des Nachrichienbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger*).) Auf der Tagesordnung stehen zunächst Anfragen.

ine Anfrage des Abg. Kemp kes (D. V.) wegen Erlasses lne Minister, die über die D in private

N08 Tarifrraifier e mit elektrischer Kraft.

ministerium, i

während der regelmä Arbeitgeber un

ver Erklärung des

yon den Ver

Erstattung der Ko Berlin, den 8. Dezember 1919.

Der Registerführer. Pfeiffer.

rft gelost werter. j nischeing in eine nal Deshalb heißt es in § 1: „Das Nähere be- : bis zun ril 1921 einzubringendes Gese zur Regelung der Elektrigitäléwirischaft, soweit sie ibt bereilé in diesem Geseß erfolgt ift“, | Aba, Krüger - Potsdam (Soz.): Die Demokratie kann. erst dann festen Boden gewinnen, wenn der Wirischafi&prozeß aus tex Hand des Privatkapitals genommen und in die Hand der Volf#- gesamthett übergekührt wird, Eine völlige Sogialisierur saft ijt heute noch nit möglih. In erster Lime n wichtigen Betriebe aus den Händen eingelner privatkapitalistischer Ge- fellichafien genommen und in die Hand der Gefamiheit gelegt werden. Um eine billige Verforgung mit alektrischer Kraft zu erreichen, müssen möglidst große Gebiete zusammengesWlo i 0 des eleftrishen Stromes muß möglichst an den Dr wo die Kohlen gewonnen werden, so daß ein Transport ‘nit - notig ist, Die Sozialisierung und besonders die Slektrigitätssozialisiérung / Gewinn die weitere wirtschaftliche DeutsWlands abhängt, darf nicht dazu führen, day der Betrieb unter die Herrschaft eines Beamtenapparates gestellt wird, Fondern 0 t! not- wendig ein weitgehendes Miibestimmungsrecht der schaffenden Arbeiter t j Jn erster Linie muß der Einfluß der VBolksgesami- eit des Reichs stehen, Das vorliegende Gefeß ist nur der Aufang der ‘ogialisierung; die endgültige Durchführung der gesamten Sogzia.iste- rung wird chbbängig sein von der gesamten wirisWaftlichen und tech- 3 runt\äßlich festgestellt werden, auf mneldem Wege und in welcher Richtung die Sgzialisierungswtrt- \ckaft durchgeführt werden soll, cblihe Bestimmungen ein Aufsichtsreht g oll auh ein weitgehendes Gigentums-Erwe den Gemeinden und Gemeindeverbänden tin Fehr weit- s MNedt, solche Anlagen zu erwerben. tage hierbei ist allerdings schwierig. die Mittel zur Durhführung des Gejeßes in die Vorlage aufgenommen drt n, Ursprünglich war eine Milliarde dafür dem Schaß minister zur Verfügung gestellt, Die Bedenken gegen die Bewilligung einer so hohen Pauschalsumme würden nicht so sckwer wiegen, aber wi: sind mit der Sireichung der Summe einverstanden unter der Voraus- eßung, daß sofort eine erste Rate zur Durflihrung des Gef-pts zu: Verfügung gestellt wirb. Wir bitten die Regierung, den Nachtrags- eiat dafür sofort einzubringen, damit er mit dem Gese zusammen Nicht aus politischen, fondern aus wiri- wir entfchîeten fu tiefes Ÿ en Zed des Gesekes Widerspruch erhoben roerden. sondern nur da- gegen, daß das Reich selbst als Unternehmer der Gleftrizitätsverso-.- Deshalb hat der AusfGuß in die- Einleitung der l : Zweek besseren Versorgung des ge- mten Neichsgebiets mkt Elektrizität hineingeshrieben und bestimm, innerhalb des Neichs tn den einzelnen Bezirken die vorhandenen en zu Bezixkskörperschaften den. Dadurch is} ausgeschlossen, daß das Reich aus fiskalischen Gründen Elektrizitätswerke erwirbt, um hohe Einnahmen daraus zu l Die Regierung muß jeßt jeweilig die Mittel für die Durct- führung des Geseßes in den Etat einstelle darüber die Kontrolle.

t haben wir versuch Zukunft zu verschieben, timmt ein bié zum 1.

Bekanntmachung. unserer Wirt-

Unter dem 8. Dezember 1919 isst auf Blatt 291 des en: De Lens Tarif-egisters eingeiragen wo ischzen dem Deut Baugewerbe E. V. in Berlin und dem rauvshweig am 15. Juni 1919 zur gen für Poliere im Baugewerbe sih der Reichsverband des Deutschen angesczlofsen hat, wird gemäß 918 (Neichs-Gesegzbl. des Deutschen Reiches mit Aus- Zweckverbandes Groß Berlin für

lichkeit beginnt mit dem 15. Sep- tember 1919. Sie erstreckt sich nicht auf Stadtverwaltungen, die Bauarbeiten in eigener Regie ausführen. Die Ausdehnung der allgemeinen Verbindlich?eit auf diese Stadtverwaltungen bleibt vorbehalten. Der Reichearbeitsminister. F. V.: Geib.

Registerakten können im Reichsarbeits- e 33/34, Zimmer 42, während

von Verordnungen dur einz mobilmachungsbestimmungen hinaus 1 und Rechtsverhältnisse wiriscaf griffen und insbesondere schon beiter bei Kündigungen geregelt ha Unterstaatssekretär diese Angelegenheiten zw | nit habe herbeigeführt werden können; er werde dem eine \criftlice Anwort zukommen 1 Abg. Kempfkes ist mit Nücksich tagung des Hauses mit einer schriftlichen Anh Aba. Joos (Zentr.) stellt eine Anfrage wegen ebung und verzöogerter d Beutepferde in dem besebten

Vertrags- licher Verbände einge- das Mitbestimmungsrecht der Ar- ben, erwidert

ld, daß eine Verständigung über ischen ven beteiligten Ministerien leider noc Anfragenden

t auf die bevorstehende längere vort einverstanden, mangel- Bezahlung

schen Arbeitgeberbunde für das eutschen Polierbund Regelung der

abgeschlosseñe

ssen Werden. Die Crzéuguna

Dr. Lewa { golegt ‘wetden. Arbeitsbedingun Tarifverirag, dem Ticfbaugewerbes nachträglich Verordnung vom 28. Dezember 1 für das Gebiet nahme des Gebietes des allgemein verbindlich erklärt.

Die allaemeine Verbind

von deren gutem

hafter Preisfests Komsumenten, für requirierte un Gebiete. A Vnterstaats\ekrelär Dr. Lewald : Es ist in Aussicht genommen, zu dem Friedenspreis um einen angemessenen Die Verzögerung der Auszahlung ist darauf Besabungstruppen der Anwendun 1919 Sc@mierigkeiten machen. #st die Regierung im Wege der Verhandlungen bemüht. ie sogenannten Beutepferde und deren Auszahlung steriums, Verhandlungen zur Abhilfe

den bisherigen Zuschlag nischen Entwicklung. Es soll wenigstens 1SDCTINen 7 1 : Prozentsaß zu erhöhen.

i i Dem Reiche soll nicht nux zurüctzuführen, daß di |

Ge eben werden, sondern es auszuräumen, | a E êrecht haben. Das Ge- Die Preise für die : sind Sache des Neichsschaßmini dieser Bescwerde sind im Gange, Abg. Delius (Dem.) schildert Elsaß-Lothringen Bezirks- Lehrer und vollzieber und fragt nah den Maßna

Die Neicbsreaierung benußt us der National-

; erben, Die Entschädigungs

Dat Tarifregister und die R IREs Kälicn oll beit, rem ministerium, Berin NW. 6, Luiseustra der regelmäßigen Dienststun Arbeitgeber und À

der Erklärung des Rei von den Vert ragspartei stattúng der Kojten verlangen.

Berlin, den 8. D

eingehend die Nôte der aus | worden wären. 4000 Landes,

Geistlichen,

den eingese / r, für die der Tarifverirag infolge dchgarbeitêministeriums verbindlich ift, können en éinen Abdruck des Tarifvertrags gegen Gr-

vertriebenen Gemeindebeamten, Lehrerinnen sowie Notare und Gerichts- hmen der Redsierung zur

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Eber hrer. Unterstaats\ekretär Dr. Lewald : i

ten Anlaß ter Anfrage, um über deren Nahmen hina teiluna von den Maßnahmen zu ma hat, um den aus ihrer alten Heimat ver - Hilfe zu kommen gestern in einer Besprehung bei dem Anlaß der Enfsenduna einer Abord- bestebend aus den ror Erhardt, Ge- Sc(wanrder und

Pfeiffer. verabsiedei werden ann. \dofilicen Gründen treffen

versammlung Mit vi \ A ehnter (Zentr): Gegen

sie in Aussicht genommen t triebenen Elsaß-Lothringer zu (Beifall), Maßnahmen, wie fic Reichskanzler festgestellt find aus | Hilfsbundes der Elscß-Lothringer", erren Büßle, Recbtsanmvalt Donnewert, P wertsckaftéfckretär Reblbolz, Sanitätsrat Dr. Nationalversamml Geseg über die bietes aus ihrer

Bekanntmachung. Unter dem &. Dezember 1919 ist auf Blatt 294 des

erband badischer Ziegeleibesiger, dem farbeiter Deutschlands, Gau 12 und 183, band: christliher Fabrik- und Transport- Bezirk Südwestdeutschland, am 19. August Regelung der Lohn- ndustrie wird gemäß § 2 1918 (Neichs- Geseßbl. 8 Baden für allgemein bindlichleit beginnt mit

ist von keiner Seite

ng auftritt.

arijregisters eingetragen O pee orlage ausdrüdcklich ven Zw

zwischen dem V Verband der Fabri

arbeiter Deutsch! ands, 1919 abgesczlossene Tarifverirag | und Arbeitsbedingungen in der Ziegelei der Verordrung vem 283. Dezewber S. 1456) für das Gebiet des Freistaate verbivdlih erflärt. Die allgemeine Ver dem 1. November 1919. Reichsarbeitsminister. F. V.: Geib.

Das Tarifregister und die R arbeitsministeriuum, B während der regelmäßig

Arbeitgeber un der Eikflärung des von den Vertrags Erstattung der Kosten verlangen.

Berlin, den §8. Dezember 1919.

Der Registerführer. Pfeiffer.

Oberpräsident Dr. 1) Die Reichsregierung wird der ung bei ihrem Zusammentritt na Weibnachten ein Entscädigung der durch die Abtretung deutschen Ge- Heimat verdrängten Deutschen vorlegen. (Lebhafter l ein vorläufiges Ents{hädigungsverfahren wirk- r Möbel, über deren Freigabe ein getroffen ist, wird so schr wie n werden ganz oder zum größten

(Beifall) 3) Dur Reid8- der Ander- und Gemeindeverwaltungen are und mittelbare Staatébeamte ein: öffentlichen Anstalicn, die aus Vebernahme eines

Elektrizitätsanlaçen zusammenges{Glofen

n, und der Reichôötag hat ; 1 ber das Reih als Ünter- nehmer nit vollständig aus\calten wollen, fondern ihm auch dic Befugnis zum Erwerb von Elektrizitätsanlagen eingeräumt. Eine Verbesserung des Aushusses ist es dabei, daß dea Gemei die Vebernahme von gemis{twirts{aftlidhen Betrieben vorbehalten bleibi. Auch eine Reihe weiterer Verbesserungen hat der Aus\{Guß vorac- nommen, insbesondere dur die Einführung des Sachverständige u- beirats, der in alen Angelegenheiten mitzuberaten hat, und in der Vorschrift, daß Tarifverträgé mit den Arbeitnehmern abzuschließen sind und die beshäftigungslos werdenden Arbeiter unterstüßt werden wüssen. Wir nehmen die Vorlage mit den noch aus dem Hause bean- iragten Aenderungen an. Mg. Falk (Dem.):- Sozialisierung willen. Die Elektrizitätswirtschaft eig 1g8 in erster Linie zur Sozitalisierung. eitere Sozialisierung8absichien ist wegen der politischen und wirt sbaftlihen Sdnierigfeiten rei ungünstig. j Wirtschaftsmöglichkei

fam werden. 2) Der Transport de Der Ausschuß hat a besonderes Abkommen mit Frankrei mögli bes{leunigt werden. Die K Teil vom Reich übernommen werden. gesch wird eine Verpflich ründet- werden, urm ießlih der Lehrer und Beamte der Elsaß-Lothringen verdrängt worden sind, gegen

Teils der Pensionslasten auf das Reich wieder ana Dabei sollen die Lehrer der von öffentli heren Lehranstalten den staatlichen

(Beifall) 4) Unter warmer Anerken des Hilfsbundes sollen ihm die er on vom Reich zur Ve

isterakten können im Reichs- user straße 33/34, Zimmer 42, en Dienststunden eingesehen werden beitnehmer, für die der Laritvertr Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können parteien einen Abdruck des Tauifyertrags | gegen

erxlin NW. 6,

chen Stiftungen unterhaltenen Lehrern gleichgestellt werden. der hervorragenden Leistungen forderliden Mittel zum A rfügung gestellt wexden. (Bei« eunigung wird geprüft werden, wie dem Wunsche lfaß-Lothringer auf gleihmäßige Beteiligung an mungen dur das Reich 1.) 6) In Würdigung des Um- Verdrängten zu Tausenden deutsche Ar- d, die geeignete Arbeit zu erlangen, ilung des Reichsministeriums des Frage errichlet und mit

Wir wollen nit E n ata i satt ne aller- 3 5) M B Zeitpunkt fü: der vertriebenen ß der Förderung der Siedlungsunterneh nnug getragen werden kanm daß sich unter den ) finden, denen es [{chwer wir soll in der elsaß-lothringishen Abteilung deres Referat für diese chen Gewerkschaftsb ¿e Reichsregierung hofft, deulshen Brüder an diesen Maß- hier für sie ein warmes Herz \{lägt, ihnen abzuhelfen bestrebt sind, (Leb-

Ar nt ad | (D. Nat.) erwidert rireter des Reichâwirischaftäministers, isen dem früheren Ant ehrerl88 hon einem ten Anteil von */19 aus technisGen und

(Ses) erwidert Zugugsverbote von Län- B. Framffurt a.. üchtlingen und ach dem Entwurf der Wohnungs- Landesregierungen einzelne woh ¿ur Unierbri ach würden

Wir wollen hier nur di: d ausb ch dem Muster der raktishen Engländer wollen wir nichi das Reich als Träger der lektrizitätswirtshaft allein haben, sondern in Bezirksgesellschaften ¡nd Fortleitungsanstalten zusammenfassen, Ziel, eine Obergesellschaft zu errichten, di * maßgebenden Einfluß auf die einzelnen Gesellschaften hat. Das Reico muß ebenfalls einen weit rung hat uns nah den Wirt

S@wierigkeit lihen Untern fotiumen en. Die

‘durch das Meich ist im ehen auf dem Stand eits\ozialisten trennt, daß in die hineingenommen werden m hat nichts so se

Bekanntmachung. weiter ausbauen.

Unter dem 8. Dezember 1919 ist auf Blatt 307 des Tarif-

regifters eingetragen worden : Der zwischen d Sig Harnburg, dem Ze dem Gemwerkschafisbund und dem Angesielltenver Zeitungsgewerbes, Ortsgruppe Hamburg, am bgeshlossene Tarifvertrag zur R Anstellungsbedingungen Papier- uad Schreibwaren Gewerbes) wird gemäß § 1918 (Reichs-Gesegzbl. mburg für a rbindlichkeit beginnt mit dem 15. ch8arbeitsminister. .: Siefart.

egisterakten können Luisenstraße 33/34, Zimmer en Dienststunden eingesehen w beitnehmer, für die der Tar! ¡steriums verbind bdruck des Tartisvertrags gegen

die Elektrizitätserzeugungs- und

ingelhandels, selbstverständlich

ngsgchilfen, tenverbände Buche und 95. August 1919 dec Gehalts- und nischen Angestellten im ießtich des graphischen 9 der Verordnung vom 23. De S. 1456) für das Gebiet der Stadt bindlich erklärt. Die allgemeine Novernber 1919.

eitgeberverband des E ntralverband der Handlu kaufmännischer Angestell band des Buchhandels,

Innern ein beson Ref einem in der elfaß-lothringi Neferenten beseht werden.

Elsaß-Lothringen vertriebenen nahmen erkennen werden, daß daß wir ihre Nôte verstehen und hafter Beifall

;influß darauf je von ihren Befugnissen nur \chrittweiso ishaftsnotwendigkeiten Ge-

1rd; das Reich Rücksicht nehmen auf dio en, in die die Gemeinden mit ihren gemischtwiri]chaf! - _ den harten Zwang dieses Gesche“ Cutschädigung für die Entzie in angemessener

t, der si bewußt von ntshädigung auc der Die Zustimmung elidetliiten ues wir ichen enu für die Neichsfinanzen mif:- die noch zur zweiten Lesung usnahme der Deutsbèn Volks- hat lediglih der Gesichtspunkt der Wirtschafi- Wir bitten um eine Erklärung der Regie- ebernabhme der Ueberlandzentralen die Interefssèn werden werden. Der Sach

genheiten der Glektrizitätswirtshaft

bessern. Darüber hinaus ritt zum besseren Zu-

eiten und Wir rd; das Reich will

Anfrage des von Anlagr i

Landrichter Hein i b als daß eine Nadgahlung des Unters des Landwirts an Drittel und dem jebt festgese Gründen nicht mchr du

handel (eins

gangene Gewinn Freunde zum Ge Anerkenntnis, daß d “dienen habe und nicht als Erwerbsquelle . braucht werden soll.

gestellt sind, sind alle partei einig; danach

gemein oèet finanziellen

Geheimrat Dr. Glaß, daß dern oder Städten, wie # unwirksam seien, Besonders regelmäßiq Zuflucht zu gowähren, Verordnung können die La

Personen anderen Gemeinden wenn diese dazu in der Lage seien, Dan gleiEmäßig verteilt werden können.

Der Rei J. A i e G, n den Anträgen, . Das Tarifregister und die N im Reichs- arbei1éministerium, Berlin NW. é, während der regelmäßi Arbeitgeber und der Erklärung des Neict sarbeitsmin pon den Vertragsparteien Erstattung der Kosten verlangen. Berlin, den 8. Dezember 1919.

Der Registerführer. Pfeiffer.

erirag infol j en emeinden berüdsihtigt

beirat muß bei allen _ zogen werden. trigität@wirtschaft d wünschen wir,

4 foll und wird *) Mit Ausnahme der Herren Minister, die im Wortlaute wieder- ß L Tis WtDerens

gegeben werden,