Zoch der Fremdherr haft gebeugt werden. „Mit dem çe- tjamten Siaatseigentum*, beikt es in dem Aufiuf, „geren !m
Abtretungsgebiet zahlreiche gemeinnüßige Œlnrihtunge-n an Polen über, die doburch den Deutschen entzogen wader. Die Staats- und höheren Schulen fiad- oder werden polni!ch, die privaten Lyzeen vnd sonstigen Bädchen bildungsar. stalten, Waisenhänser, wie das in Mariebronn, aben ichon an vie Polen verkauft werden müssen oder steben in Gefahr, an fie verloren zu gehen. Die Fach- und Fort- bildungs\hulen, die Afadcmie in Posen find polnisch geworden, die schvne, große Kalser-Wilbelm-Bibliotbek und die mit ibr ver- bundenen beutschen Kreis, Wander- und Volksbibliotheken sind eben- falls von den Polen mit Beschlag belegt worden, die sih weigern, sie den Deu!schen wicber zu überlossen. Die prächtigen neuen Stadt- theater in Posen, Bromberg und Thorn sind den Polen verfallen, die aub nicht eine einzige deuts{e Vorstellung darin gestatten! Sc müssen fh die Deutichen in den Abtretungégebieten ihr ganzes
tulturelles und wictshaftlihes Leben neu aufbauen, müssen Handwerk und ewerbe unterstüßen, das einen großen Leil der deutschen Kundschaft verloren bat, müssen alle die gemcinnüßigen EinriWiungen neu schaffen, die zu den
Lebennotwendigleiten einer wvölkisden Minderheit gehören.“ (58 witd dozu avfgefordert, dem RNeichsverband Ostschuy beizutreten, der seit Jahreefrist u chts3 unversucht gelassen hat, um die Tragik unerer ozimörfisceu Volkgcenossen zu lindern, und dem die cr- gunzeade Fürsorçce für die Flücßtlinge aus dem Osten über- tragen worden is. Die deutschen Landsleute aus der Ost- mar! tollen fich überall zu Ortegruppen des Meicktbverbandes VDstihuß zusaunacuschließen und die anderen Gauen des WBalorlandes entstammenden Deutschen, die ein Herz für der Ost- mater Not haben, dieseu Ortsgruppen beitreten ; dle Flüchtlinge aus der Ostr:ark sollen überall Uniergruppen der Ortévereine bilden und eigene Veratungs!i lien schaffen, die ständig in Verbindung bleiben mt der FlüGtlingosliscrgestelle des Meichdverbandes Ofst- \chuß und mit der Darlehnsfafse für ostuärkis@e Flücht- linge, beide in Berlin-W. 56, im Prinyzessiunenpalais, Unter den Anden, Eirgang Dberwallstraßce. Der WMindestbetrag beträgt 8 4 tür das Jahr. Für die Flüchtlinge kanu er ermäßigt oder erlassen werdén. Wer mehr leisten kann, wird vom !feichtyerband gebeten, irelwillfg einen böheren Jahretbeitrag und außerdem einen mögli; hohen Betrag für setne Bolts-ODstspende zugunsten der be- dröngten ostnärlischen Brüder zu zahlen. Auh die Städte, Ge- memen und Krcise fewîe sonstige êffcntlichen Körperschaften, die Aittengeselsdafteu und firmen, Genossenscha\ten und Vercine werden um Jahreobeiträge und Urterstüßung der Volks. Ostsyende gebeten. Alle Zablungen sollen guf das Konto des Neichsverbandes Oflschuß drei der Deutschen Bank, Depositenkasse l’, in Berlin W. 57, Pots- damec Straße 96, geleistet werden.
Aus Rew VYor!. roird te!egraphiert : Den hon beslehenden aroßen amerifarisden Ausf@üssen, die besonders in Boston, Ghikago, New Vorl, Miltwoutec, Philatelphia, St.'Louis vnd San Franziéto felbsländige Formen größren Stii6 angenomztnen haben, hat {i nun in New Bork cin neucs Komitee binzugesellt, das in cnger Gemeinschaft mit dein Zentralhiltekomitee und dein deutschen Notén Kreuz seine Ausmerksamkeit ganz der euti Gen Kianderwelt widmen wird. Die führenden Naaien ter amenrifanischea philanthropisden und Geschäftôwelt sind unter den Veitgliedern des Zomitees zu finden. So ist unter anderen der Borthende des Aufsichtsrats der Chase National Bank A. Baitou Dephurn der ‘Lorsigende dieses neuen Ausschusses, James Speyer, der belannte Bankier, der Schazmeister tes _Zeniralbilfêk'omitees,
aub der Schaß meister des ncuen Hilfsïomitees. Ferner find solche Namen wie George Foster Peaboty, Clarlcs Hayden,
(Sharles H. Sabin, Paul M. Warburg, Adolf Kuttroff u. a. inter den Auéschußmilgliedern zu finden. Nach den vorliegenden Nachrichten türfte es si vor allen Dingen darum hbandein, die nach Angaben des Veicbegesundheitöomies und des NMNeichoernäb' ungs- min!stertums als wün|chen8wert beze chne:en Zusaßrationen für Klein- linder und Sc@plkinder regelmäßig nah Deutschland zu üefern.
: (W.- L. B.)
Anft nund Wiffenschaft.
__ Die Gesellschaft für Erdkunde in Berlin hält am . Januar, Ubents 7 Uhr, üm großen Hörsaal des Kur srgewerbe neus cive cllvemeine Sitzung, in der der Profcßor &ebeimiat Dr. Pon c über die geogropbische Ausbreitung des Menschengesleckchztä Iprcden wird. '
————
_Im März 1919 ist in Koblenz ein Nhein-Museum crôffnet worden. Damit baben die Bestrebungen einen vorläufigen bichluß gefunden, zu teren" Berwirtlichung fih im Juli 1912 Freuade des Nheins vereinigt baben. Die Anreguyg hierzu hat, wie 1 „Zentralblatt der Bauverwaltung“ berichtet wird, der Landgerichts- rat Dr. W. Spies in Koblenz gegeben, desten selbstlosem Wten die - Schaffung dea Museums zu verdanken ist, das jetzt unter ciner L- ituvg steht, Vie „Beccintgung Rhein Muscum“, der sich au) Nèiiglieder aus 4o0Vand uud aus der Schweiz angeschlossen haben, feßte sich die Auf- gabe, die Gerichichte des. Nhetn)troms, namentlich die geologische Vildugg des MNelntals jowie die War.dlungen der Land sza}tsb:lder, des Strombaus und der Schiffaërt anschaulich darzustellen und einen avyf tie Gesclichte des Mheinstrems bezüglichen reichen Stoff zu janimein. Demgemäß werden hreiteren Volksschichten gute Dar- str ungen agebdien -von dem werdenden Nbein ((Heclogie, natürliche Umblldungen. Stirombauten), dem gesckihtlien Nhein (Wandiungen biö zum 17. Sah bundert), dem romantischen Rhein (Landidaitebtièder aus den Ighien 1809 bis 1830) und dem s{affenden Nhetn (Hafen- anlegen und Schiffahrtgeschicdhte). : i
Litexatar.
A — Wilhclm Sharrelmann: Täler der Jugend. (Geb. 5 f. Geb, 7 M. Verlag von Quelle u. Veyer in Leipug,
e Zn dieser Jugentgescichte spridt ein werdenter Fünstler un» ein Wezsch zu uns, tcm f jedes Herz das sür innere Werte
en pfüuglih ift, zuwenden wig. Fein uud eiger artig :#st die Dar- ficllung alls Gescheher s, das doch wiedeuwm im Grunte nur das bringt, was jedem ver?rcut ist, der dem tieferen Sinn des Lebens fich oriuiest, * ämlih dem Herauswalsen ter Secle aus selbstischen Trieben zin 1eifer Mehtscd‘enlicbe, aus unfruchtbarem Grübeln üter sich selbst 1 wertt@ngem ScWaffen für andere. Vielen kann dics Buci) Führer tein; und die Währhaftigkeit, mit der die einzelnen Entwckiungs- stufen in lebendigen Euebnissen vor uns gufgerolt werden, die Schönkeit des Stils, die malerischen Natursciuderungen, die Zumnig- reit und Liese des Empfindens geben dcm Buch bei aller Schlichi- beit künflicri)chen und cthischen Wert.
5 Nathanael Jünger: Joachim Krönbergs verborgene Sendung, _Ein Roman aus unsexcn Tagen. Zwette Auflage. (Wismar, Hinsto: {e Verlagsbuchbantïiung, geb. 5,00 f.) Die Bücher Jüngers entsprechen der Geschmakörituvg vinesgânz beflimmten- christlihen Lesertxcises, (8 ist 1chwex, ibnen ocrecht u weden wein man diefen Gesmceck nichr teiit. Jm Gegensaß zu Ingé borg Matia Siek, die tenjelben Krcisen wie der Verfasser angebêrt, deren ditcrif@e Gabe und beUsehender Geiit ihre Bücher aber über ‘thr eigenes Milieu binausheben, obglei fic ipm {n ihren Schilderungen fast immer treu bleibt, steckt Jünger anz in seiver engeren Umtvelt ; Jos Stil ist der des redegewandten, wohiwollenden, aber stckch auch seiner Werte und seiner S1ellung be- wußten Pasto1s, die Handlung bringt zwischen Lebenswahrem auch ßhtlih Crdachtes, und die Schilderungen sind nit frei vom Tri- vialen. Immerhin sind cs hohe Îdeale, die Jünger in diesem Buch zum Ausdrvuck buingt, . und die Nöte und Schwierigkeiten, denen ein
* der rctz-
.— Karl Nosner: Die Beiste des Herrn Moriß von Cleven. Roma». (I. G. Cottasc@e Buci handlung Nach- jolcer in Stuttga!t und Berlin. Getbeitet 7 #, in künstleriihen Einband 10 46.) Den Dntergrund des feinen, tn evishec B:eite es@riebenen Momans bildet die Leiten8zeit Deutschlands unter Napoleons Herrschaft, urd im besonderen das Schicktsal der Deutschen, die den Feldzug n-ch Rufland mit seinen ent- feßliden Eindrücken mwiüizuwmchen gezwungen wurde, Die Schilderungen dieser E chrecknifsse fird aber nur der dunkle Grund, über den ein Liebeeroman von seltener Zartheit und Tiefe scine silbernen Fäden \virnt, und in der (Slfabe die lieblichste und reinste der Frauen zcihnet. Neb.n ihrer verschleierten, idealisierten Gestalt stehen ihr Ehegemahl vnd dessen Freund als vollfk1räftige Männer, von denen der eine den Schlüssel zu Elsabes Seele besißt, die der andere t1oy heißer Sehn\uht nit voll zu begreifen vermag, und für die ilm erst das Verstehen wächst, als Leiden und Tod das minnlich Derbe, Sinrlile in ihm läutern. Die Geslalicn, “ die tas Buch jou roch bringt, von den schlichten Pflegeeltern Thomas G1ir mers an bis zum Kurs fürsten und Nopoleon, tregen alle cigercé Gepräge, werden lebendig in des Lese1s Prantasie: Muße freitih ver!cingt vies Werk; der Verfasser ve1weiit gern bei fkieinen Zügen, schlägt mitunter Neben- pfade ein, obne sid zu verlieren uvd zieht sahte den willigen Leser hinein tn feine troy aller Welig: schnisse sitlle Welt.
Nr. N des Mintsterialblatts déêr Handels» und Gewerbeverwaltung", herausgegeben im preuvfifichen Minftsterium #1 Handel und Gewerbe, vom 12. Dezember 1819 bat tolgenten Inhalt: 1. Persönliche Angelegen: iten. Il. Aligemeince
Eisenbahnfahikosten bei Gienstreisen der Staalts- beamten. 117. - Handelsancelegenbeiten: 1) Handelsvertretungern : Börse in Frankfurt a. M.; 2) Wettbewerb de3 Handels“ und der Industrie: Prämiterung auf gewerblidben Ausstellungen. 1V. Ge- werblihe Ungelegenhciten: 1) Ärbeitershuz und Wohlfab' tpflega-; Zeitungehantel an Son:- und Festtagen; PBahnhofshuchhandel; 2) Neichéve1sicberungsordvung: Mechrnungönachweisungen der Kranken fassen. V. Gewerbliche. Unterricitangeleg nheiten: Allgemeine An- gelegenheitcn ; Verzeichnts der böberen Handelsshulen und der Zandels. \hulen; ZTusbilvung von Gewerbelehrern.
vertehc;
L'2ater und Viusit,
Im Opernhause werden morgen, Mittwoch, „Die lustigen Weiber von “Windsor", mit den Damen Á ) Gerbatt, und den Herren Hutii, Knüpfer, Brousgeest, Sto, Henke und Krasa besetzt, aegeben. Dirigent ist der Generalmusift!rcftor Leo Blech. Ansanz 6 Uhr.
Im Schausvyfelbaus?e wtrd morgen kannter Besepung wieterhclt. Anfang 64 Uhr.
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Konzerte.
Georges Georgesco, in Berlin a!s Viokoncellospicker wie als Orcwestecleiter gleich bekannt und geschäßt, gab am 18. d. M. in dcr Philharmonie a!s Dirigent ein Konzert mit dem Phil- harmonischen Orchester unter Mitwirkung des nunmebr zum GBefangsfad) ütergegangenen Mitglieds des Schauipielbauses Carl Clewing. Den Abend eröffnete Richard Sirauß* Toodichtung für roßes Orcl'ester „Ein Heldenleben“, die man im Novcunber an der selben Sielle unter Selmar PVevrewiß in vollendeter Ausführung gehört hat!e. Dic Wiebergabe unter Georgeê#cos Stebiührung war nid;t mindir cindrrckéroll: das Orgestec cytfaltete auch diesmal eine iaum zu überbietente Klangscbönheit und ließ aub unter Georgeîco in rhyth1msher und tit, namischer Hinscht keinen Wunsch unbesriedigt. Wiederum durfte may sich daber auch des gesangreichen Tones der von Geza von KFrez ge!pielten Solovioline erfreuen. Der Schluß) des Konzerts war ebenfalls Richard Strauß gewidmet, und ¡war dem „Till (Fulenspiegel“, von dessen luttigen Sch elnitnstreichen ize und humorbelle Orcheïitersa so beredt Kunde gtbt. Der Mitlelteil des Programms war (Carl Clewing eingeräumt, der zuerst mit Orchester die Arie des Nuredtin aus Cornelius" „Barbier von Bagdad" und dânn eine Reibe Brabmsscher Lieber, die von GlemensSch{chmalstich am Klavier feinföblig begleitet wurden, vortrug. Clewings Stimme ijt ein eter, wie heller Stahl Einçender und tragfähigec Tenor, der gut gebildet ist, aber noch des lebten Schliffes bedarf. Der Sänger täte. gut darán, noch dei einem Meisier der italienischen Methode seine Studien zu vollenden. Sein Kollege von der Oper Joseph Schwarz, für den er an dicicin Abend hilfsbereit eingesprungen war, lönnte ihm da Vorbild und Berater fein. — Die Pianistin G 1la Pancera brachte si in der Sing- alademie mit Kavierkonzerten von Grieg (A-moil) und Liszt (A-dur) pertejlibaft wieder in Erinnerung. Jhr Spiel ift grofzügta und schwungvoll, ja es ist ein Genuß zu hören, wie fie fich siegreich gegen das vollè Philharmonish§e Orchester behauptet. Letzteres wurde von Arthur Nikisch geleitct, der fich uno den ihm unterstellten Künstlern in der „Sunmwvhonie phantasligue“ von Bc1lioz noch einen Soudererfolg erstritt. Wenn nan das eigenartige Werk diescs Baters der modernen Proegramnm-Musit tutisch betracht. t, so muß man zu dem Schluß kommen, daß. der erfte Sap und auh einiges vom zweiten Saß schon etwas veraltetet find,
eCorlotan" in bes
dazegeu entlalien die drei leßten Säbe so viel neues und in der -Ipystrumentation ungiaublid tübhnes, daù man es
fan für iumöglich tált, daß die Entstehung dieser Partitur nun bald 100 Iabre zurücliegt. Die vielgerühmten Vorzüge der Voilüunpfer der Prozrammusik mit Nicard Strauß an ihrer Spiße jhrumpfen dem gegenüber auf ein Minuium zusammen, denn in dieser Paritiur liegen gleibsam in nucs alle Keime he! sammcn, so daß ibre Weiteremwicklung an der Hand Liszts und Wagners von din Neveren wirklich teine Grefittat genannt werden ann. Nit zeigie wieter einmal, daß er als Dirigent immer uno die erste Sielle behauyiet. — Die dritte Orchesterveranstaltung der Neuen Musitgesellschatft im Beethovensaal mit Qerxr- mann Scherchen als Leiter war alten WVeistern gewidmet, upd 30g durch" ihr historisches Programm dic Aufmerkiamkeit auf ich. Eine . musikgescbichtlich Hbedeutungsvolle Uusgrabung war eine Syuwpkbonie in D-dur von Mébui, die wohl kaum eier von den Hôörezn tannte und die in tlassish akademisem Stil wieder gegeben wurre, Adolf Busch stuerte als Selis? mit {Glichter Giöße der Auffassung und in kaum zu übertrefeuder Wietergabe das béfannte D-moll-Fonzert von Kreuzer zum Programm bei — Auch als Führer des Bulichquartetts, das în der Sing- aktademtie seinen 2. LKanmimermußikab- nd gab, i Adolf Busch uner- reit. Wobl feine der jeut Hier bestelenden Kenzertvereinigungen diejer Art, das Klinglerquartett nicht autgenommen, erzieit eine fo wunderbare Klangschönheit im Zu\gmmenspiel und eine solch wehl- abzewogene Phratierung im Vortrag. Dos herrliche Streichguartett in 1°-dur (op. 59) von Beetlovcn eröffnete den Abend und das in Es-dur (op. 108) von Viax Negcr chioß ihn. — In vem Konzert dès WGeigers Gans Buße - Hasse im Blüthnersaga!
g D L ß Has Blüthne aal stand einmal wieder Professor Karl Panzner am Dirigentei- pult und leitete mit der alicn Frie und Schwungkraft das Blüthnerorchester. Der Glanpunkt des Abends war die D- dur - Eymphonie von Brahws, die äuferst lebendig und wirkungsvoll veimittelt wurde. Bei dem Geiger verwmißte man noch die erforteriice tecknishe Siche: bcit, au geistig uxrd siistish stand die Wicdergobe bcs A-dur-Kcnzeiis von Mozart nech nichi auf der Höhe. -- Dec Geiger Hans Bassermann, der wieder- um ein Kenzett im Bechsi ein-Saal gab zeigte sih aufs neue als feingebildeter Musiker, der sick@ mit liebevollem Verständnis in det
7 Yandyfarrer ausgesezt de ¡der mehr geben und leisten will: als das an
Herkömmlie, ulih- und überzeugend" dargestellt, |
l
Geist der Tonwerte versenkt. — Nitht viel zu berichten ist über einen
Verwaltungéangelegenbeiten : Kriegéteuerungézutiagen ; Postamvceisungs-
leisher als Gast, Leiëner,
T]
Palmer im Meister-Saak. Dia E fich ganz tlaugvoll, bedarf aber noch der Schulung, au der Ajortrag 1st nicht htnreitbend durchgebi'det,
Lederabend von Elklena Stirime der Konze1taebertn- ijt an
um tiejer zu berühren. — Annte Begak stellte fich. im Bec- istein-Saal als eine auëgez:eichnete Geigerin vor. In Tartinis T-ufe!siriller-Sonate und der G -mo1l-CGhaconne Negers zeigte
sie sid im Bcsiy einer gtänzenden Lecpp-lgriff-Tehn!k und ein-s ganz hervorragend vollen Tones, so daß die G-Saite
man&mual einen celloartigen Klang bekam. Da ibr Vortrag auch eine gediegene musikalishe Auffassung bekundete, stellte sie sich dur ihre Leistungen in die Reihe unterer ersten Geigerinnen. An ihre WeiterentwiElung darf man große Hoffnungea knüpten. — Die Pianistin Edelgarde Berg, die sich im Meistersaal hören ließ, zeigte bei vem Präludiumt und der Fvge in h-mol]l von BacH-Liszt zuviel Härte im An)ch!ag, und wenig Sinn für den musikalisch-n Iutau bez Werts. Auch tekfundete fie bei dér Verwendung des Peda!s nit viel Verständnis für thre Aufgabe. — Ein Kompositions- abend von Friß ÿögely in temseiben Saal enttäuschte eben- falis den kritischen Hörer. Was - der Konzertgebér in einem Lrio für Klavier, Klarinette und Horn, drei Intermezzi für Flöte und Klavier und cinigen Klavierstücken zu }agen wußte, mutete so gesucht, zerfabren und wenig anregend an, daf man bald alle Hoffnungen auf Besseres ahren lassen mußte. Hinzu kam, daß das trockene und nüchterne Klavier!pie! des Konzertgebers be m besten Willen die Hörer nit zu fesseln vermochte. Die Herren 9 6 fler (Flôte).Eßberger (Klarinette) und Nem bt (Horn) unte stütten- ihn nah Kräften, ver- mocbten aber die ge'vielten Werke nicht eindruck8voller zu machen. — „lte Meister“: Muffat, Heinrich Schüß, Hammwer\hmidt, Burte- bude, S. S. Bach und P. À. Schulz, machten das Programm eines Konzerts aus, das Walter Drwenski, Dora Seeger, Milli Nose und Frit Becker kürzich in der Garnison- fir e veranstalteten. us1hrung etner Teidec nur leinen Zuhsrershaft geboten.
Wannigfaltige®.
Die Neih8zentralstelle für Kriegs- und Zivil- ngene teilt mit, daß geflern in Bremerhaven 4l Osfi.iere und 250 Mannschaften aus dem englischen Gefaungenentlager Wakfefield und in Wilhelms- aven 632 Offiziere und 202 Mannschoften aus dem en G ifchen efangenenlager Nivon cintrcfren sollten. (W. T. B.)
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Düsseldorf, 29. Dezember. (W. T. B.) Dur das
Hobwaisser des Nheins ist die untere Rhefnwerft bis über
ein Meter übzrflutet. Auch dec am Rhein gelegene Kaiser Wilhelin- Park steht unter Wasser. Gestern bcirng der Wasserstand 754 Meter, eine Höhe, die seit vielen Jahren nicht zu verzeichnen war. Das Wasßier ist weiter im Steigen begriffen.
Hamburg, 29. Dezeinber (W. T. B.) Nach seit Sonnabenh anhaltendem, starten Schneefall, der teilweise Verkehrsbehinde» rungeu zur Folge hatte, ist in der Naht zum Montag starker Fro ft eingetreten. Die Temveratur sank heute morgen auf 8,2 Grad unter Null. Der s\{afe Frost hat auf dem unteren Stromagelb it der Elbe bereits zur Étäbildung geführt, so daß die Schiss- erpeditionen ab Hamburg elbaufwärts eingestellt find.
Bremen, 29. Dezember. (W. T. B.) Die Rettungs: stationSarkau der Deutschen Gesellschaft zur Retlung SwWiff- brücbiger telegraphiert: Am 23. Dezember von der Galiot „Wilhelmine“, Kapitän Fehde, mit Ballast von Klein Ziker nach Danzig bestimmt, zwei Personen gerettet dur das Nettungéboot der Station. — Die Rettungsstation Warne- münde-2W est der Deutschen Gesel'chaft zur Rettung Schiff« brüchiger telegravhiert: Am 28. Dezember von dem deutschen Schiff „Lisa“, Kavitän Hosfmeister, leer von Hamburg nah Lbeck bestimmt, fünf Personen dur das Motgrrettüngs8boot „VDtto Ludwig" der Station gerettet.
Der Dampfer „Kerwood“, am 13. November von New Verk nah Hamburg abgegangzz, ift am 1. Drzember auf der Höhe von Tersdelling auf eine Vtine gelaufen und gesunften. ch iff und Ladup g gelien als verïLoren. An Bord befanden sih auch 2114 Sa Patetpost aus Neuamerika nah Deutschland, schäßungsweise 15000 Postpakete, die ebenfalls verlorengegangen find. /
(Fori!sezung des Nic tamilichen in der Vierten Beilage.)
Sheater. Gpernuhans. (Unter den Linden.)
Mittwoch: 274. Dauer» Dienst- und Freipläße sind aufgehoben. Die
bezugsrorjtelung. 4 : : Komisch - phantasttsche Oper in
iustigen Weiber vou Windsor. vier Viteun nah Shakespeares gleibnamizem Lustipiel von H. S. Mosenthal. Musik von Otto Nicolai. Musikalische Leitung: Seneralmusifoteftor co Blech, Spielieitung: Karl Holy. Anfang 6 Uhr. ; Brhauspielaus, (Am Geadarmeumarlt.) Mittwoch :293.Dauer- bezugövorstellung, Dienst: und Freipläte find aufgehoben. Corielan, Historisches Drama in fünf Ausßzügen (14 Verwaundlungen) von William Shakespeare. Spielkeitung: Dr. Reinhard Bruck Anfang 67 Ukr.
Donnerêtag: Opernhaus. 275. Dauerbezug8vorstellung. Diensk«
ind Freiolätze find aufgehoben. “Die Meistexrsinger von Nürn berg. Oper in drei Akien von Richard Wagner. Anfang 5 Uhr. Schauspielhaus. Nachmittags: 25. Kartenreservejas. Der
“ Daucrbezug, die ständig vorbehaltenen joroie die Dieist- und Frei-
plâte fino aufgehoben. 23. Voltövorstelung zu ermöäßigien Bretscn: Gespeasier. Anfang 2 Uhr. — Abends: 1. Dauer bezugsvorsteltung. Dienst- und Freipläge sind aufgehoben. Wiihelnt Tell. Schav!viel in fünf Aufzügen von Friedrich Schiller. Spiel« leitung: Leopold Jeßnec, Anfang &F Uhr.
Familtiennacchrichten.
Verlobt: Frl. Agnes Georgi mit Hrn. Justizrat Bertholt Andreas (Kreuzburg O. S.) i
Gestorben: Hr. Grmrasialeberlehrer a. D. Professor Wilhelm Baumm (Kreuzburg O..S.), — Hr. Professor Dr. Georg Z2Bentzel (Berlin).
Verantwortlicher Schriftleiter: Direktor Dr. Tyrol, Charlottenbura,
Verantwortlich für den Ameigenteil: Dex Vorsteher der Geschäftsstelle, Mechnunosrat Mengering in Berlin,
Verlag der Geschäftsstelle (Mengering) in Berlin. «l Drudk der Norddeutshen -Buchdruckerei und Verlagsanstalt, J Berlin, Wilhelmstraße 82. E
Neun Beilagen (etns{lteßli% BBbrsenbeilage und Warenzeidßenbetlage Nr. 100)
und Grste, Zweite und Dritte Zenücal«Hcndelsregister-Bailags, Ü
Cine Fle des Schônen wurde da in beftee
zum Deutschen Neis8auzeiger uud
¿ SDB,
Nei ch, (Forisezung aus dem Hauptblatt.)
Neichsabgabenordnung. Vom 13. Dezember 1919:
Die verfassunggebende Deutsche Nationalversammlung hat das folgende Geseg beschlossen, das mii Zustimmung des Keichsrais hiermit verkündet wird.
Einlei ende Vorschriften
I Sieuern sind im Sinne der Neichsabgabenordnung einmalige oder laufen e Seldieiftungen, die mckcht ein: Gezenlcistung für eine besondere Leistung darstellen und von einem öffent.ich-r chtiichen Gemeinwesen zur Erzielung von Einkünften allen aufcriegt werden, bei denn der Tatbestand zutrifft, an den das Gesetz die Leisturgs- pflicht knüvft. Zölle fallen dárunter; nichi darunier jallen Gevihren für be'ocdere Inanspruchnahme der V.1waltung und Beiträge (Vor- zugelasten). : Gie Reich8abgabenordnung gilt nur für die Steuern, die ganz oder zum Teil zugunsten des Reichs erhoben werden. Die Neichs8abgabenordnung gilt nicht, soweit in den einzeluen Steuergeseßen Abweichendes vorgeschrieben ist. 82 Geseß im Sinne der Neichsabgabenordnung ist jede Rechtsnorm.
R Bs
Neicheabgabeno1dnung und die Getege, die die einzelnen Steuern, für deren Verwaltung die RNeich8avgabenordnung gilt, regein oder fichern. i E : . / Bei Auslegung der Sieuergeleße sind ihr Zwec, ihre wirtshaft- lie Bedeutu; g und die Entwiklung der Verhältnisse zu berück- sichtigen. :
S5 Durch Mißbrauß von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten des bürgerlihen Rech1s fann die Stcuervfliht niht umgangen oder ge- mindert roerden. y Ein Mitbrauch im Sinne des Abs. 1 liegt vor, wenn 1. in Fällen, ®wo das Gesey wirtschaftliche Vorgänge, Tat- sachen und Verhbältn e in der ihnen entsprechenden reMht- lichen Gestaltung eine: Steuer unte! zvirft, zur Umgehung der Sicuer ibnen nic eutsprechende, ungewöhnliche techts- formen gewählt oder Nehtsgeihälte vorgenommen werden, und nach Lage der Verhältnisse und na d-r Ari, wie verfabren wird oder verfahren werden soll, wirtshaftlic) für die Be- teilizten im weientiihen derselbe Erfoig erzielt wird, der erzielt wäre, wenn eine den wirtshaftligen Vor gängen, Ta1sachen und Verhältnissen entsprehende reiche Ge- staltung gewählt wäre, und ferner 3, etwaige Mechtenachteile, die der gewählte Wea mit sich bringt, taisächlich leine odex nur geringe Bedeutung haben. Liegt ein Mißbrauch vor, so sind die getroffenen Véaßnahmen fir die Besteuerung ohne Bedeutung. Di?- Steuern sind so zu" er- en, wie sie bei einer den wirtshaf1lihen Vorgängen, Tat1achen md Verhäitnissen angemessenen rechtlichen Gestautung zu erheben wären. Steuern, die auf Grund der für unwirft1am zu erahtenden Maßnahmen etwa entrichtet sind, werden auf Antrag erstattet, wenn die Gnt)h-idung, die diese Maßnahmen a1s unwirksam behandelt, rech1skrästig geworden ist.
86 Wo im Sinne des Geseßzes die Behörden die Entscheidung nah ihrem Ermessen zu treffen haben, hat sie nah Recht und Biligkeit ju erfolgen. e 7
| Die Reichsregierung kann mit Zustimmung des Reich3rats Vor- shristen über die Gewährung von Wechtshiife an ausländisce Steuerbehörden erlassen und zur Ausgleichung der în- und aus- ländi\chen Besteuerung oder zur Anwendung eines Vergeltungsrehts die Steuervflicht abweihend von den Steuergeseßzen regeln.
Erster Teii. V. hörden - “Erster Abschuitt. Allgemeiue Vorschriften
88 Die Steuern (§ 1 Abs. 2) werden von Reichsbehörden ver- waltet (Finanzbehör en). Die oberste Leitung steht dem Reichäminister der Finanzen zu. Ünter ihm stehen Landetfinanzämter als Obervehörden und unter diesen Finanzämter mit ihren Hilfsstellen.
9
§9 ; Die Beamten der Finanzbehörden sollen für ihren Beruf be- jiders vorgebildet sein. Die näheren Bestimmungen jür die Aus- u der Anwärter des Finanzdienstes erläßt der Reichsminister inanzen.
8 10 :
__ Die Amitispflicht sämtlicher Beamten der Finanzverwaltung er- redi sih tarauf daß sie Verhälinisse eines Steuerpflichtigen, die sie Senstlih erfahren haben, strengitens geheimhalten und Ge|chäft8- dde: Betriebsgeheimnisse, die sie in gleicher Weise erjahren haven, vit u: befug1 verwerten. Die Vorschuift des Abs. 1 gilt au für die Beamten der Finanz-
ichte (§§ 14, 32, und für Personen, die chrenamtlih für die inanzverwaltung tätig werden; die gleihe Lflicht haben Sachper- ändige und andere Personen, die von Finanzbehörden oder Finanz“ betihten zu “ogen werden.
Die im Abt. 2 genannten Personen gelten als Beamte im Sinne der Siellerdeseho und des Strafgeseßvuchs. i
Die in Âbs. 1, 2 vorge]hriebeoen Pflichten werden durs Ausscheiden aus dem Dienste oder Beendigung der Täligkeit nich
berührt. Zweiter Abschuitt. Laudesfinauzämter
§ 11 : ß Die Bezirke der Landesfinanzämter sind im Benehmen mit den tteilizten Länd-rn so zu biiden, daß sie sich tunlichst mit den Ländern der mit größeren Verwaltungsbezi fen der Länder decken oder mehrere Under oder Verroaltungsb zirke umfafs' n. Di Abgrenzung der Bezirte der Landesfinanzämter und die Be- immung übe! deren Siß erfolgt dur ein Vteichs,esez, das spätestens m 1. April 1921 in Kraft zu treten hat.
8 12 Das Landesfinanzamt besteht aus einem Präsidenten und der er- forderlichen Zahl von witglied-1n und Hulfsbeamten. Bei den Lanzesfinanzämtern werten Abteilungen gebildet. Den SUndesfinanzämtern tann eine Abteilung für die Verwaltung des ei)8vermösen8 ungegliedert ‘wi rden. Der Präsiden! und die Leiter der Abteilungen des Landes- j S werden im Benehmen mit der oberj\ten Landesfinanzbehörde bLN nn
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J | wählt. Steuergesege im Sinne der Reihsabgabenoronung sind die |
Grie Beil
Berlin Dienstag den 30. Dezember
1919,
Finanzämier. E SS
Die Landesfinanzämter und der Neich8minister der Finanzen fönnen im#Aufsihtaweze V rfügung n nachgeor neter Behörden von Amts wegen oder auf Gegenvoo: stellung hin außer Kraft 1eßen 1nd diese B-hörden anweiten; Verrügungen Tönnen jedoch nur dann außer Krat gesest werden, wenn sie von den nachgeordneten Behörden zurückgenommen werden tönntlen.
8 14
Zur Entscheidung über das )techtsmittel der Berufung (§8 218, 945) find den Landesfinanzämiern ¿Finanzgerihte angegiiedert.
Bei den Gerichten werden Kammern gebildet.
Die Kammein enticheiden in der Besegung von fünf Mitgliedern, von denen drei im Ehrenamte tätig find. Von dieien soll tunlihit eins vem Beruf oder Ermwverbtszweig des Steueipflichtigen angehören.
Die BVéitglieder der Finanzgerichte sind a!s jolhe unabhängig und nur dem Ge]jeg unterworfen.
8 15
Der Reichêminister der Finanzen bestellt die Vorsißenden und die ständigen Mitglieder der Gerichte und der Kammern und ihre Veriretier jür die Dauer ihres .auptamis aus den Mitgliedern des Landesfinanzamts. e
Die ehrenamtlichen Mitgliecer des G-richts und Vertreter für sie in der erforderiihen Zahl werden von Organen der Selbst- verwaltung oder von den Vertretungen der Länder und von öffent- lih-rehtiihen b. rufsständischen Vertretungen auf je sechs Jahre ge- i Das Amt 1st ein &hrenamiî; | Entschädigung sür Aufwand und zeitverlujt zugebilligt werdea.
Wählbar sid Deutiche, die mehr als 1üufundzwanzig Jahre alt sind, miadeitens seit einem Jahre im Gerichistezirte wohnen und direkte Steuern zahlen. Im üdorigen gelten wegen der Wähl- barfeit und der Ablehnung der Wahl sinagemäß die Borjchriften, die nah dem Gerichtsveisassungsgeseze für Swöffen gelten. Zu dem Amie joil außer den im Gerichtsverfassungögesege c enannten Personen ferner niht b:rufen werden, wer wegen Steuerh ntorziehung oder wegen Verleßung der Schweigez fliht (§ 376) bestrait ist.
Die Wahl verliert ihne Wixtung mit Auihöten einer der Be- dingungen, di für die Wählb..rteit vorg: |ck{r teben find.
Die 88 52 bis 54 des Gerichtsverfassungsgesezes gelten ent- sprechend; der Vorsißende des Finanzgerichts entscheidet endgültig na) Anhörung des VBetrteiligteu,
Die näheren Best. mmungen über die Wahl der Mitglieder und über die Zahl und Einberutung der Vertreter und 1hre Verteilung auf die einzelnen Kammern e:läßt der Veich8minister der Finanzen unter Berucksicht-gung der Verhältnisse in den Ländern nach An- hórung der obersten Landesfinanzbehörden.
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Die ehrenamtli®ßen Mitglicder des Gerichts haben bei Eintritt in ibre Tätigkeit dem Voisißenden des Gerichts durch Handschiag an Cides Statt zu geloben, ohne Ansehen der Person nah bejtem Wissen und Gewissen zu verfahren, die Verhandlungen und die hiecvei zu ihrer Kenntnis gelanzenden Verhälnisse der Steuer- pflichtigen stcengstens geheimzuhalten und Geschäsis- und Betriebs- geheimn1ss2 nicht unbefugt zu verwerten.
Bei Wiederwahl genügt die Veuweisung auf die früher abgegebene Versicherung-
18 Die ehrenamtliGßen Mitglieder des Gerihts können auf Antrag des Landebfinanzamis aus Gründen, die die Gufernung eines Deichßs beamten aus semem Ainte rechtiectigen, ihrer Stelle enthoben werden. Vever den Antrag entichendet der Reichsfinanzhof im Beschluß- versahren; er Tann anordnen, daß das Mitglicd bis zur Erlassung des Be1ichlusses scin Amt micht auszuüßen have. 8 19 Auf Antrag einer Landesregierung haben die beteiligten Reichs- minister je nah threc Zustäudigkeit den tandesfinanzämtern und den ihnen untersteuten Behörden die Verwaltung voa Landesabgaben und von Landesermözen zu üvertragen. Soweit dies geschehen ist, haben die YLandeefinanzämter und de ibnen unterstellten Behörden den Weisungen der obersten Landesbehörde zu folgen.
Auf Antrag der zuständigen Stellen hat der Neich3minister der inanzen oen Landesfinanzämtern nud den Finanzämtern ferner die erwaitung anderer öffenilia,-rechtlicher Abgaben, insbesondere von
Kirchenjieuern, zu übertrageu.
Mit Zustimmung der beteiligten Reichsminister kann die Ver- waltung voa VMeichövermögen Landesverwaitun,sbehörden übertragen
werden, Dritter Abschnitt. Finaunzämtex
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Der Reichsminister der Finanien bestimmt nab Anhörung der obersten Landesfinanzbehörden den Siy und dea Bezirk der Finanz- ämter.
Der Reichsminister der Finanzen bestimmt ferner den Umfang der Geschäste der Finanzämter; er fann insbesondere Finanzämter und deren Hilfsstellen auf die Verwaltung bestimmter Steuern oder die Wahrnehmung bestimmter Aufgaben beschränken.
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Die Gemeinde-, Ortspolizei- und sonstigen Ortsbehörden haben den Finanzämtern auch neben der im § 191 vorgesehenen Bezstands- pflicht Hilfe zu leisten, soweit dies wegen ihrer Kenntnis der örtlichen E oder zur Ersparung von Kosten oder Zeit zwed- mäßig ist. Der Neichsminisier der Finanzen kann Gemeindev und Gemeinde- verbände gegen eine von thm festzuleßende angemessene Entschädigung mit Geihäjten der Finanzämter und, soweii es jih um Nach- und Neuveranlagungen handeit, ihrer Ausschüsse betrauen und ihnen die Veuvaltung be|\timmter S:!euern oder die Erhebung und Einziehung von Steuern übertragea. Die Grundsäye für die Bemessung dieser Entschädigung bedürjen der Zustimmung des Reichsra18.
23 Soweit Gemeindebehörden oder andere Behörden oder Beamie Geschäfte der Finanzämter wahrnehmen, haben sie den Weijuagen der Finanzbehörden zu folgen.
2M
Die Finanzämter und ihre Hilsstellen stehen unter Leitung von Vorstehern, denen die erforderliden Beamten beigegeben weiden. Mit Vertretung der Vorsteher im allgemeinen oder mit Wahr- nehmung einzeiner Dienstgeschäfte dec Vorjteher tönnen andere Beamte betraut twerden.
Die Vorsteher haben darauf zu F alten, daß die Steuern in ibrem Bezirke nah dem Ge\eße verwalict und alle Steuerpflichtigen S behandelt werden. Sie haben alles, was für die Fest- epung der Steuern in ihrem Bezirke wichcig ist, jorgiältig zu er- Tunden und die Nachrichten dacüoer zu sammeln und fortlaujend zu ergänzen.
Die Ernennung der Vorsieher der Fin nzämter erfolgt nah | Anhöiung des Präside! ten des Landesfinangamts und im Benehmen l nit den oberjten Landesfinanzbehörden.
jedoch fann eine ang: messene |
R remen ZiEO, £ 13 N L199 Die Landesfinanzämter baben die obere Leitung der Finanzver- waltung für iben Bezirl. Sie überwachen die Gleihmäkigteit der | Gejeße8anwendung und beau!si;tizen die Geschäftsführung der
8 25 Für die Steuern vom Einkommen und vom Vermögen auê- ihlieflih der Grb!chaftssteuer find bei den Finanzämtern Ausschüsse zit bilden. Di-se wirken mit hei der Veranlagung, bei Nach- und
| N-uveranlagungen außer im Falle des § 97, bei Berichtigung vor-
läufizer Veranlazunagen und bei der Enticheidung über Erjtattungs- ansprüche ;* das gleiche gilt für die Ent'heidung über den Ei |pruh gegen Bescheide. bei denen Aus\chüss* mitgewirit haben.
Die Ausschüsse sind an die Ausführungébestmmungen gebunden.
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Das Amt eines Ausschußmitglieds ist ein Ehrenamt. jedoch kann eine angemesscie Entjchädizung für Aunwand und Zeitverlust zu- gebilligt werden. s S
Bei der Bi.dung der Ausschüsse ist darauf zu sehen, daß_die verschi-denen Urten des Vermög ns und Ernkommens vertreten find.
Die 1us\Gußmugl eder werden von Organen der Selbstverwaliung gewählt. Dazu können ernannte Muglieder tre en; die Zahl der er- nannten Vitgliezer darf nicht größer sein als die Hälite der Zahl der gewählten. : —
Die näheren Bestimmungen über die Bildung der Ausf ' üsse und 1hr Verfahren erläßt der Reichsminister der Finanzen unter Be- rückjichtigung der Veihälinisse in dea Ländern nah Anhörung der oberjten Landtesfinanzbehörden.
& 27 Wählbar in die Ausschüsse find Deutsche, die mehr als fünfund- zwanzig Jayre alt sind, mindestens seit einem Jahre im V. ran1agungs- bezirk oder, wenn eine Gemeinde in mehrere Beranlagungsbezitfe ein- geteiit ist, in der Gemeinde wohnen und direkte Steuern zahlen. Im übrigen gelten sinngemäß die Vorschriften des § 16 Abs. 2 bis 4; an Stelle des Vorsitzenden des Finanzgerichts entscheidet der Vorsteher des Finanzamts. S 28 Unterlassen die Organe der Seibsiverwaltung troß Aufforderung die Wahl von Ausschußmitgliedern, jo ernennt das Land sfinanzamt
z LU D114 + 2 | die Ausschußmitg:tcder.
Verweigert ein Ausschuß die Erledigung seiner Geschäfte, so ent-
scheidet das Finanzami ohne Hilfe des Aus1chusses. 8 29
Die Aus\hußmitglieder haben vei Eintritt in ihre Tätigkeit dem Vorsteher des Finanzamts tur Handsch1ag an Eides Siatt zu ge- loben, bei den Lus!chußverhanclunzen obne Amw'ehen der Person uad beitein Wissen uno Gewissen zu verfahren, die Lerhandlungen und die hierbei zu ihrer Kenntnis gelangenden Verhältnisse der Steuer-
! pflihtigen strengitens geheimzuyalten und Geschzüfi8- und Betriebs-
geheimnisse niht unbefugt zu verwerten. / : n Bei Wiederwahl oder Wiederernennung genügt die Verweisung auf die früher abgegebene Versicherung.
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Der Aus\{uß ist +bes{Glußtähig, wenn außer dem Vorfißenden (Abs. 2) mindestens zwei Mitglieder anwesend sind. Bei Ausbleiben von Vitgliedern gilt sinngemäß der § 56 des Gerichtsvertassungs- geseßes; der Vorsteher des ¿Finanzam!1s entscheidet. /
Der Vorsteher des Finanzamts leret die Verhandlungen des Ausschusses. Bei Abstimmungen entscheidet Stimmenmehrheit. Der Voctteher stimmt mit; bei Stunmengleihheit emscheidet seine Stimme. Bilden sich wegen eines Betrags, der für die Steuerberedhnung wesentlich ist, mehr als zwei Meinungen, so weroen die Stimmen für den hôcjiten Betrag den Stimmen für den näcstniederen hinzu- gezählt, dis jih eine Véehrheit ergibt.
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Der Reichsminister der Finanzen und die Landesfinanzämter find
befugt, jederzeit in den Sang voa Aus\chußverhandlungen Einsich! zu
nehmen und zu den Sigungen der Ausschüsse eamte mit ber„tender Stimme zu entsenden.
Vierter Abschnitt. Der Reichsfinanzhof
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Der Reichéfinanzhof is oberste Spruhbehörde in Steuersaben.
A1s Beichlußbehörde entscheidet er ia den ihm durch Gägp beson: ers übertragenen Sachen. 2 /
18 Sprag,behörden en!scheiden die Senate des Neichsfinanzhofs in der Besegung von fünf Mitg iedern einshließlih des Voisfigenden. Im Beschluß ‘erfahren enticherden sie, soweit. nichts ande es vor- geschrieben ijt, in der Beseßung von drei Mitgliedern einschließlich des Voirsißenden. ;
Uur Antrag einer Landesregierung kann der Reichsminister der Finanzen den Neichsfizanzhof als oberste Spruchbehörde júc Landeg« abgaben bestellen.
8 33 Der Reich: finanzhof hat seinen Siß in München. Er beiteht aus einem Prä denten und den erforderlichen Senats« präsidenten und Näten.
8 34 Die Mitglieder des Reich: finanzhofs werden vom Reichspräsi- denten auf Lebenszeit ernannt. Die übrigen Beamten ernennt der Neichsmumister der Finanzen.
8 35 Zum Mitglied des Reichsfinanzhofs . kann nur ernannt werden, wer das jünjunddreißigste Lebenzjahr vollendet hat. Mindestens die Hälfte der Mitglieder muß die Befähigung zum WKichteramt er- langt haben.
36 Die Male e Reisfnanzhofs find als solche unabhängi und nur dem Geseg unterworfen; Artikel 104 der Verfassung findet auf sie Anwendung.
Für die dienstliche Bestrafung der Mitglieder des Reichéfinanz- hofs und ihre Verjezung in den Ruhestand elten entsprehend die Vorschriften für die Vèitglieder des Neichsgerichts.
ain Bertreter der Staatsanwaltschaft bestimmt der Reich3- präsident.
8 37 Beim NReichsfinanzhof werden nah Bedarf Senate gebildet. Shre Zahl bestimmt der Reichsminister der Finanzen.
38 Der Präsident führt den Docks im großen Senat (§ 46) und in dem Senat, dem er sih anschließt. Sn den anderen Senaten führen Sen töspräfidenten den Vorsig. i :
Der Borsigende wird im Senat von dem Mitglied vertreten, das dem Dienitalier nah und bei gleichem Dienstalter der Ecburt nach das ältèste Mitglied ist. 5
Der Präsident wird in seinen übrigen Geschäften von deur Senatopräsidenten vertreten, der dem Dienstalter nah und bei gleichem Dienstalter der Geburt na der älteste ist.
S 39 s
Vor Beginn des Geschä'tsjabrs verteilen der Präsident, die Senatspräsidenten und die dem Dienstalier, bei gleichem Dienst- alter der Gevurt nah drei ältesten Mitglieder die Ge)\chäfte unter die Senate uno bestimmen die ständigen Mitglieder der Senate sowie ihre regelmäßigen Vertreter. Hierbei ent ceidet Stimmenmeorheit; bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Präsidenten den Ausschlag. Jedes Miglied kann mehreren Senaten
angehören
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