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Becker, Steuer-Aufseher zu Hanau, Beinze, Kasernenwärter zu Weimar, Bender, Seldgerichts\{öffe zu Huppert, : i Bir, Vahnwärter zu Osterspai, Regierungsbezirk Wiesbaden, Clemen, Eisenbahn-Bureaudiener zu Frankfurt a. M., Daniel, Kreisbote zu Hanau, Diehm, Kasernenwärter zu Gießen, Dischereit, berittener Gendarm zu Langenswalbach, Eberhardt, Bürgermeister zu Rettert, Unterlahnkreis, Eisenächer, Siena O reRnviener zu Caffel, l Engelhardt, Gerichtsdiener und efangen - Aufseher zu Oberaula, i Faust, Gefangen-Aufseher zu Limburg an der Lahn, Yranz, Schußmann zu ras, j Z e Funke, Gerichtsdiener / bei dem Landgericht zu Frankfurt M. _ Gabriel, Bote bei der Kunst-Akademie zu Cassel, Gebauer, Vulverarbeiter in der Pulverfabrik bei Hanau, Geilhaupt, Eisenbahn-Bremser zu Cassel, Gerstung, Bürgermeister zu Braach, Kreis Notenburg, Göt, Heizer beim Garnison-Lazareth zu Frankfurt a. M., Grebe, Postshaffner zu Cafssel, — | Grebe, Gerichtsdiener bei dem Amtsgericht zu Wiesbaden, Gruppe, Briefträger zu Rinteln, 5 N Gut chke, Kassendiener bei der Rei )sbankstelle zu Cassel, Sartmann, Briefträger zu Frankfurt a. M., SexePA Gefangen- Aufseher zu Frankfurt a. M., Heinemann, Steuer-Aufscher zu Ulfen, Kreis Rotenburg, Herbst, Schußzmann zu Frankfurt a. M, Hesse 11, Eisenbahn-Werkführer zu Cassel, euser, Bürgermeister zu Heskem, Kreis Marburg, d illeke, Bahnwärter zu Albungen, Kreis Eschwege, Zir\hberger, Feldgerichtss{chöffe zu Altendiez, L »irschfelder, Schuldiencr am Königlichen Gymnastum zu Fulda, e / Hogen, Gärtner und Klafsenwärter am Kadettenhause zu Oranienstein, omburg, Bürgermeister zu Heckershausen, Landkreis Cassel, oß, Postpackmeister zu Wiesbaden, Flaen, Gemeinde-Förster zu Naurod, Landkreis Wiesbaden, Fllhardt, Kreisbote zu Schmalkalden, Fünger, Gerichtsshöffe zu Kirchen, himann, Gärtnergebilfe am Botanischen Garten der Universität zu Marbura, aiser L., Eisenbahn-PaEmeister zu Wiesbaden, rchof, Kasernenwärter zu Bußbach, : rchner, Bürgermeister zu Langenshwarz, Kreis Hünfeld, naut, Obersteiger zu Holzhausen, Koch, Magazin-Aufseher zu Mainz, Kunkel, Eisenbahn-Haltestellen-Aufseher zu Walburg, Kreis Wigzenhausen, i Lange, Jatendantur-Kanzlist zu Cassel, Langen, Kasernenwärter zu Mainz, Mez, Bürgermeistz-r zu Heftrich, Untertaunusfreis, Mochlhenrih, Bürgermeister zu Sickenberg, Kreis Wigten- hausen, Nolîi, Eisenbahn-Lokomotivführer zu Cassel, Reichel, Kassendiener bei der Reichsbank-Hauptstelle zu Frankfurt a. M., Rein, Steuer- Aufseher zu Cassel, Nichber g, Bürgermeister zu Christerode, Kreis Ziegenhain, Rietz, Kriminal-Shußmann zu Cassel, : Node, Gemeinde-Rehnungsführer zu Helsa, Landkreis Caffel, Nöse, Bürgermeister zu Doderhausen, Kreis Frankenberg, nel, Eisenbahn-Zugführer zu Cassel, : pf, Wegebau- Aufseher zu Neukirchen, Kreis Ziegenhain, Sauer L, Eisenbahn: Haltestellen-Aufseher zu Sulzbach im Taunus,
itt, Kirchenkastenmeisier zu Kirchhain,
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briefträger zu Aumenau, : G av nriinn-CLa0nro » M 4142 eim Garnison-Lazareth zu Mainz,
na, General-Kommissions-Botenmeister zu Ca}el, häuser, Gendarmerie -Ober-Wachtmeister zu Frank-
e: m Do Tor Se I S (à nigliher Siedemeister zu Sooden a. d. Werra, L e e Ti 5 91 (S eiFol R M Syra Gir î _ Bürgermeister zu Schiffelbah, Kreis Kirchhain,
cker, Postschaffner z1 nal
1A . Königlicher Förster zu Simmern, Unterwester-
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ferner
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; 5 Allergnädigst geruht: dem ritter- de 2
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rnberg auf Hausen im Reaizrungsbezirk Cassel aus
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erem Allerhöchsten Vertrauen zum Mitgliede des Herren- 1 berufen,
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Landkreises Wiesbaden, bisherigen
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Georg von Schlieffen zu Wies-
Rittmeister a. D. Karl Xaver Kalkhof im Kreise Eschwege, rd von Schwerßzell zu Ziegen-
Ritimeister a. D. vonSchußbar,
»ohenhaus im Kreise Eschwege verleihen.
Seine Majestät der von Tepper-Las ki zu
co L 4 4“ 5 C 5 I 5 Ci s Is Rath mit dem Range der Räthe erster Klafje,
indgerits-Präsidenten Koppen zu Hanau und erihts-Präfidenten Dr. von Stockhaujen zu
en Charakter als Wirklicher Geheimer Ober-Regierungs-
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Charakter als Geheimer Ober-Justiz-Rath mit dem Räthe zweiter Klasse,
dem Regierungs- und Schulrath Sternkopf zu Cassel und L dem ordentlichen Professor an der Universität zu Mar- burg Dr. Zindcke : )
den Charakter als Geheimer Regierungs-Rath, dem Ersten Staatsanwalt Grawert zu Marburg, dem Ersten Staatsanwalt Klingelhöffer zu Cassel und dem Ersten Staateanwalt Meyer zu Wiesbaden
den Charakter als Geheimer Justiz-Rath,
dem ordentlichen Professor an der Universität zu Mar-
burg Dr. Gasser i f den Charakter als Geheimer Medizinal-Rath,
dem Kommerzien-Rath Haurand zu Frankfurt a. M. den Charakter als Geheimer Kommerzien-Rath,
dem Direktor und Ersten Arzt des Landes-Hospitals zu
Haina Dr. med. Scheel : den Charakter als Sanitäts-Rath,
dem Ober-Steuer-Inspektor Krull zu Frankfurt a. M. den Charafter als Steuer-Rath,
dem Gerichtskassen-Rendanten Brocke zu Cassel, dem NRehnungs-Revisor Kal s zu Limburg an der Lahn, dem Regierungs-Sekretär Kersten zu Caßel und dem Eisenbahn-Sekretär Mantz zu Frankfurt a. M. den Charakter als Rechnungs-Rath, dem Ersten Gerichlsshreiber, Sekretär Birnbaum zu Cassel, : dem Gerichtsschreiber, Sekretär Koch zu Wiesbaden, dem Ersten Gerichtsschreiber bei dem Ober-Landesgericht in Cassel, Sekretär Kornrumpf, S Î s dem Ersten Gerichtsschreiter, Sekretär Lüdicke zu Nau . VE dem Gerichtsschreiber, Sekretär Merz zu Jdstein, dem Gerichtsschreiber, Sekretär Neubauer zu Weßlar, dem Gerichtsschreiber, Sekretär Ramroth zu Gladen- bah und ; 5 dem Kreissekretär Winhold zu Cassel den Charakter als Kanzlei-Rath, dem Kaufmann Goldshmidt zu Frankfurt a. M. und dem Fabrikbesißer Kra yer zu Johannisburg im Rheingau- kreise den Charakter als Kommerzien-Rath, dem Veimessungs-Jnspektor bei der General-Kommission in Cassel Foerster i den Charakter als Oekonomie-Rath, dem Mitglied der Direktion der Nassauischen Landesbank Ke ler zu Wiesbaden den Titel Landesbank-NRath und dem Ober - Bürgermeister Westerburg der Residenzstadt Cafsel die Befugniß zu verleihen, bei geeigneten Gelegenheiten die goldene Amtskette zu tragen.
Deutsches Neic.
Vetranntmamung.
Bei den württembergishen Staatseisenbahnen ist am 1. d. M. der an der Strecke Rottweil—Villingen liegende Haltepunkt Lauffen O.-A. Rottweil für den Personen- verkehr eröffnet worden.
Berlin, den 4. September 1897.
Der Präsident des Reichs-Eisenbahnamts. Schulz.
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In der Zweiten Beilage zur heutigen Nummer des „Reichs- und Staats-Anzeigers“ wird eine Nachweisung der Bestände an Zucker in den Zuckerfabriken und amt- lihen Niederlagen des deutschen Zollgebiets am 31. Juli 1897, — auf Grund der Bestands-Uebersichten, welche von den Fabrik-Jnhabern und Niederlage-Aemtern eingesandt wurden, zusammenzgestellt im Kaiserlichen Statistishen Amt, — veröffentlicht. -
Königreich Preußen.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem ordentlichen Professor in der philosophischen Fakultät
der Universität Greifswald Dr. Wilhelm Thomé den Charakter als Geheimer Regierungs-Rath zu verleihen.
Gelb,
betreffend die Zwangsvollstredung aus Forde-
rungen landschaftlicher (rittershaftlicher)
: Kreditanstalten. Vom 3. August 1897. Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c. verordnen, mit Zustimmung beider Häuser des Landtages der Monarchie, was folgt: s Z_L. A S
Für öffentliche landschaftliche (ritterschaftlihe) Kredit- anstalten kann mit landesherrliher Genehmigung dur Saßung bestimmt werden: e
1) daß der Anstalt als Volistreckungsbehörde ein Zwangs- vollstreckungsrecht nah Maßgabe dieses Geseges zu- E soll; ° . 2) daß aus Urkunden, welhe von einem zum Richter- amte befähigten Beamten der Anstalt innerhalb der Grenzen seiner Amtsbefugnisse aufgenommen sind, die gerihtlihe Zwangsvollstreckung stattfindet.
Als landschaftlihe Kreditanstalten im Sinne dieses Ge- seßes gelten auch die provinzial-(kommunal-)ständischen öffent- lichen Grundkreditanstalten. i
Beruht die Verfassung der Anstalt unmittelbar auf Geseß,
8 2. Das Zwangsvollstreckungsrecht isi auf die Beitreibung fälliger Forderungen an Darlehnekavitalien und Zinsen, an Tilgungsbeiträgen und auf sonstige durch die Saßung vor- gesehene Leistungen beschränkt. Es kann nur gegen Schuldner, welche Eigenthümer des beliehenen Grundstüs sind, geltend gemacht werden. S3
Kraft des Zwangsvollstreungsrechts ist die Anstalt befugt, die Zwangsvollstreckung in das beweglihe Vermögen des Schuldners zu betreiben. i:
Der Anstalt kann auch die Befugniß beigelegt werden, das beliehene Grundstück in Zwangsverwaltung zu nehmen. In diesem Fall ist die Anstalt befugt, die Zwangsvollstreckung in das beweglihe Vermögen und die Zwangsverwaltung zu- sammen oder einzeln zur Ausführung zu bringen.
4.
Gleichzeitig mit den af 3 bezeihneten Maßregeln kann die Anstalt die gerichtlihe Zwangsversteigerung des beliehenen Grundstücks betreiben. Der vollstreckbare Schuldtitel wird durch den Antrag auf Zwangsversteigerung erseßt. Der An- trag soll das Grundstück, den Eigenthümer und den Anspruch bezeichnen.
S D;
Die Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen des Schuldners erfolgt nah den Vorschriften der Verordnung über das Verwaltungszwangsverfahren vom 7. September 1879 (Geseß-Samml. S. 591).
Das Verfahren der Zwangsverwaltung ist, soweit nit hier- über in diesem Gesche Bestimmungen getroffen sind, dur Saßzung zu regeln. Die Regelung soll im Anschluß an die Vorschriften des Reichsgeseßzes über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung vom 24. März 1897 (Reichs- Geseßbl. S. 97) erfolgen.
Bestreitet der Schuldner die Verbindlichkeit zur Ent- rihtung der geforderten Geldbeträge, so bleibt ihm überlassen, seine Rechte im Wege der Klage geltend zu machen.
S 6.
Die Einleitung eincr Zwangsverwaltung durch die Anstalt ist ausgeschlossen, so lange eine gerichtlihe Zwangsverwaltung anhängig ist.
Eine durh die Anstalt eingeleitete Zwangsverwaltung endigt, wenn wegen des Anspruchs eines anderen Gläubigers die gerihtlihe Zwangs erwaltung angeordnet wird.
Die Vorschriften des § 145 des Geseßes, betreffend die Zwangsvollstrefung in das unbeweglihe Vermögen, vom 13. Zuli 1883 (Geseßz-Samml. S. 131) bleiben unberührt. Nach dem Jnkrafttreten des Reichsgesezes über die Zwangs- versteigerung und Zwangsverwaltung vom 24. März 1897 werden diese Vorschriften durch folgende erseßt : '
Die Anstait kann auf Ersuchen des Gerichts die dem leßteren dur S8 150, 153, 154 des gedachten Reichs- gesezes zugewiesene Thätigkeit bezüglich land- oder forstwirth- schaftlicher Grundstücke übernehmen; bezügli der von ihr be- liehenen Grundstücke kann ihr mit landesherrlicher Genechmi- qung durch Saßung ein Recht auf Ueberweisung dieser Thätigkeit beigelegt werden. d
Liegen die Voraussezungen vor, unter denen nah S8 1134 und 1185 des Bürgerlichen Geseßbuchs das Gericht gegen den Schuldner einzuschreiten haben würde, so ist die Anstalt befugt, unter entsprehender Anwendung der Vorschriften der Verord- nung über das Verwaltungszwangsverfahren vom 7. Sep- tember 1879 (Geseß-Samml. S. 591) den Arrest in das beweglihe Vermögen des Schuldners vollziehen zu lassen. Steht der Anstalt die Befugniß zu, das beliehene Grunditück in Zwangsverwaltung zu nehmen, so kann sie auch diese Maß- regel im Wege des Arrestes zur Ausführung bringen.
Wird von dem Schuldner die Rehtmäßigkeit des Arrestes bestritten, so ist der Widerspruch im Wege der Klage geltend
zu machen. So
Bei einer Zwangsverwaitung oder Zwangsversteigerung, bei welcher eine landschaftliche (ritterschaftliche) Kreditanstalt betheiligt ist, brauchen Ansprüche, welhe nah § 2 dem Zwangs- vollstrefungsrehte der Anstalt unterliegen, au insoweit, als sie aus dem Grundbuche nicht hervorgehen, weder zum Zwecke ihrer Berücksichtigung bei Feststellung des geringjten Gebotes, noch zum Zwecke ihrer Aufnahme in den Theilungsplan glaub- haft gemacht zu werden. e
Durch den Widerspruch, welchen bei der Verhandlung über den Theilungsplan ein anderer Betheiligter gegen einen Anspruch der bezeichneten Art erhebt, wird die Ausführung des Plancs nicht aufgehalten. Dem widersprechenden Be- theiligten bleibt es überlassen, seine Rechte nach erfolgter Aus- zahlung im Wege der Klage geltend zu machen.
S 9. i
Führt die von einer landschafilichen (ritterschaftlichen) Kreditanstalt in Gemäßheit des § 5 Absaz 1 betriebene Zwangs- vollstreckung zu einem Verth-ilungsverfahren, so finden die Vorschriften des § 8 entsprewende Anwendung.
S 10.
Auf die gerichtliche wang n Ee aus den im §1 Absag 1 Ziffer 2 vorgesehenen Urkunden finden die Vorschriften über die Zwangsvollstreung aus notariellen Urkunden ent- \sprech:nde Anwendung. . —
In den Fällen der §8 664 und 665 Der Myuproies ordnurg ist die vollstreckbare Ausfertigung nur auf nordnun des Amtsgerichts zu ertheilen, in defsen Bezirk die Anstalt ihren Sih hat. U
Die Vorschriften der §8 7 bis 9 können mit landes- herrlicher Genehmigung durh Saßung auch für solche land- schaftliche (rittershaftliche) Kreditanstalten eingeführt werden, denen {hon vor dem Jnkcafttreten dieses Geseyes ein Zwangs- vollsireungsreht im Sinne des § 1 Ziffer 1 zustand.
8 12.
Die beim Jukrafttreten dieses Gesehes geltenden Ver- fassungen und Satzungen der landschaftlichen (rittershaftlichen) Kreditanstalten und Provinz B O öffent- lichen Grundkreditanstalten werden, auch soweit sie den An- stalten weitergehende Befugnisse gewähren, durch die Vor- schriften dieses Gesetzes nicht Aue
Die Vorschriften dieses Geseyes über die Zwangsver- steigerung und die gerihtlihe Zwangsverwaltung von Grund- stüen gelten nach dem Inkrafttreten des Bürgerlichen Gesegbuches nur für die zur Zeit dieses Jnkrafttretens be-
so förnen die im Abs. 1 erwähnten Bestimmungen dur
ordentlichen Profefsjor an der Universität zu Marburg
Königliche Verordnung getroffen werden.
stehenden Kreditanstalten.
Uxkundlid unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen gel.
Gegeben Kiel an Bord M. Y. „Hohenzollern“, den 3. August 1897.
(Ti SI Wilhelm. ürst zu Hohenlohe. von Miquel. Thielen. s Le o Hammerstein. Schönstedt. Freiherr von der Recke. Brefeld. von Goßler. Graf von Posadowsky.
Gesegt, ; betreffend Abänderung des Gesehes über die Schon- zeiten des Wildes vom 26. Februar 1870 (Geseß- Samml. S. 120). Vom 13. August 1897.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c. verordnen, mit Zustimmung beider Häuser des Landtages, für den ganzen Umfang Unserer SENAEIE, was folgt:
Mit der Jagd zu verschonen sind das männliche Elhwild in der Zeit vom 1. Oktober bis zum 31. August, das weibliche Elchwild, sowie Elchkälber das ganze Fahr hindurch. Als Elchkalb gilt das Jungwild bis zum lehten Tage des auf die Geburt folgenden Monats.
Die E 12 und 13 des Rd avévgesétes vom 11. Juli 1891 (G-\seß-Samml. S. 307) kommen auch hinsichtlih des durch Elchwild verursahten Wildschaders zur Anwendung. Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Jnsiegel. Gegeben an Bord M. Y. „Hohenzollern“, Ostsee, den
13. August 1897. (T2 S) Wilhelm.
Fürst zu Hohenlohe. von Miquel. Thielen. Freiherr von Hammerstein. Schönstedt. Freiherr von der Recke. von Goßler.
Graf von Posadowsky.
Hauptverwaltung der Staatsschulden.
BEekranunutmaG unga.
Bei der heute öffentlich in Gegenwart eines Notars bewirkten 5. Verloosung der Vorzugs-Anleihescheine zweiter Ausgabe der Westholsteinishen Eisenbahn über je 500 #4 sind die Nummern
227 und 288 gezogen worden.
Dieselben werden den Besißern mit der Aufforderung gekündigt, die verschriebenen Kapitalbeträge vom 1. April 1898 ab gegen Quittung und Rückgabe der Anleihescheine und der nah diesem Termin zahlbar werdenden Zinsscheine Reihe I Nr. 19 und 20 nebst Anweisungen für die nächste Reihe bei der Staatsschulden-Tilgungskasse in Berlin, Taubenstraße 29, zu erheben.
Der Betrag fehlender Zinsscheine wird vom Kapital zurück- behalten.
Mit dem 1. April 1898 hört die Verzinsung der verloosten Anleihescheine auf. Berlin, den 4. September 1897. Hauptverwaltung der Staatsschulden. Merleker.
BETaLULm Gun a
Gemäß 8 46 des Kommunalabgabengeseßes vom 14. Juli 1893 (Gesez-Samml. S. 152) - wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß der im laufenden Steuerjayr zu den Kommunalabgaben einshäßbare Reinertrag aus dem Betriebs- jahre 1896/97 bei der Krefelder Eisenbahn auf 72000 festgestellt worden ift.
Elberfeld, den 3. September 1897.
Der Königliche E NOnliar. ie d.
Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 39 der „Gesez- Sammlung “ enthält unter
Nr. 9941 das Gesetz über den Erlaß polizeiliher Straf- verfügungen wegen Uebertretung strom- und schiffahrts- polizeilicher Vorschriften auf der Elbe und auf dem Rheine, vom 26. Juli 1897 : unter
Nr. 9942 das dk betreffend die Zwangsvollstreckung aus Forderungen landschaftliher (rittershaftliher) Kredit- anstalten, vom 3. Augujt 1897 ; und unter … Nr. 9943 das Geseß, betreffend Abänderung des Geseßes über die Schonzeiten des Wildes vom 26. Februar 1870 (Gesez-Samml. S. 120), vom 13. August 1897.
Berlin W., den 6. September 1897.
Königliches Gesez-Sammlungs-Amt. Jn Vertretung: Bath.
Angekommen:
Seine Excellenz der Staatssekretär des Reichs-Justizamts Dr. Nieberding; _ Seine Excellenz der Staats- und Justiz - Minister Schönstedt und i A f der Ministerial-Direktor im Justiz-Ministerium, Wirkliche Geheime Ober-Justiz-Rath Viets\ch, aus der Rheinprovinz ; _ Seine Excellenz der Ober-Landforstmeister und Ministerial- Direktor im Ministerium für Landwirthschaft, Domänen und Forsten, Wirkliche Geheime Nath Donner, vom Urlaub;
der Präsident der Hauptverwaltung der Staatsschulden von Hoffmann, von Sicbiauk,
Nichtamfkliches.
Dentsches Reich.
Preußen. Berlin, 6. September.
Seine Majestät der Kaiser und König nahmen am Sonnabend Vormittag in Gegenwart Jhrer Majestäten des Königs und der Königin von Jtalien bei Ober- Eshbah die Parade über das XI. Armee-Korps ab. Am Abend fand bei Jhren Kaiserlihen Majestäten im Kurhause zu Homburg v. d. H. Paradetafel statt. Vorher hielt der Chef des Generalstabes der Armee, General der Kavallerie, Graf von Sclieffen Seiner Majestät dem Kaiser Vortrag.
Gestern Vormittag um 9 Uhr nahmen Seine Majestät den Vortrag des stellvertretenden Chefs des Marinekabinets, Korvetten-Kapitäns von der Groeben entgegen.
Dem „W. T. B.“ wird über die Festlichkeiten in Hom- burg v. d. H. von dort berichtet :
Die Parade bei Ober-Eschbah, am Sonnabend Vormittag, nahm bei anfangs trübem Wetter, das sich später aber aufhellte, einen glänzenden Verlauf. Pünktlih um 10 Uhr trafen die Allerhöhsten und Höchsten Herrschaften auf dem Parade- felde ein. Seine Majestät der Kaiser trug Generals- Uniform mit den Abzeihen Seines hessishen Jnfanterie- Negiments Nr. 116, Seine Majestät der König von Jtalien hatte die Uniform Seines Husaren-Regiments (1. Hessishen, Nr. 13) angelegt. Jhre Majestäten der König von Sachsen und der König von Württemberg, Jhre König- lihen Hoheiten der Großherzog von Hessen, der Prinz Albreht von Preußen und der Herzog von Cambridge sowie die anderen Fürstlichkeiten wohnten der Parade zu Pferde bei. Gleihfalls zu Pferde ershienen Jhre Majestät die Kaiserin, in der Uniform der Bayreuther Dragoner, sowie Jhre Königliche Hoheit die Großherzogin von Heffen, in der Uniform Jhres hessishen Regiments. Jhre Majestäten die Kaiserin Friedrich und die Königin von Jtalien wohnten der Parade in sechs\späanigem Wagen bei.
Auf dem Paradefelde stand das XI. Armee-Korps unter dem Oberbefehl des Generals der Jnfanterie von Wittich in zwei Treffen. Bei dem zweimaligen Vorbeimarsch defilierte die Jnfanterie zuerst in Kompagniefronten, fodann in Regimentskolonnen, die Kavallerie das erste Mal im Trab, das zweite Mal im Galopp, mit Ausnahme des 1. Hessishen Husaren-Regiments Nr. 13, welches zuerst im Schritt vorbeirückte. Jhre Majestäten der Kaiser Wilhelm und der König Humbert sowie Jhre Königlichen Hoheiten der Großherzog und die Großherzogin von Hessen führten beide Male Jhre betreffenden Regimenter vor. Jhre Majestäten der Kaiser und der König von Jtalien wurden von dem Publikum besonders lebhaft begrüßt.
Kurz nah 1 Uhr war die Parade beendigt, worauf Sich Jhre Majestäten die Kaiserin Friedrih und die Königin Maragherita sowie Jhre Majestät die Kaiserin Auguste Victoria und Jhre Königliche Hoheit die Großherzogin von Hessen zu Wagen nah der Stadt zurückbegaben, während Jhre Majestäten der Kaiser Wilhelm und derx König Humbert zu Pferde, an der Spiße der Fahnen - Kompagnie des 80. Füsilier - Regiments und der Standarten - Eskadron des S: Husaren-Regiments, diese bis vor das Schloß führten. Die Ankunft daselbst erfolgte gegen 3 Uhr. Auf dem ganzen Wege vom Paradefelde bis zur Stadt brachten die Spalier bildenden Kriegervereine und die zahlreich zusammengeströmte Volksmenge den Allerhöchsten und Höchsten Herrschaften be- geisterte Huldigungen dar.
_ Abends um 71/2 Uhr fand bei Jhren Kaiserlichen und Königlihen Majestäten im Kurhause Paradetafel statt, welche etwa 170 Gedee zählte. Jhre Majestät die Kaiserin saß in der Mitte der Tafel; zur Rechten Allerhöchstderselben folgten Jhre Majestät die Königin von Jtalien, Seine Majestät der Kaiser, Jhre Königliche Hoheit die Großherzogin von Dele, Seine Majestät der König von Württemberg, der Herzog von Cambridge, der Prinz Ludwig von Bayern, die Herzogin Massimo, der Prinz Ludwig Ferdinand von Bayern, die Gräfin Fürstenberg-Stammheim, der Landgraf Alexis von Hessen, die Gräfin Bassewiz, der Prinz Bernhard Heinrich von Sachsen-Weimar, der Prinz Albert zu Schleswig-Holstein und der Prinz Otto zu Schaumburg - Lippe. Zur Lien Jhrer Majenat der Katserin saßen Zhre Majestät die Kaiserin Friedrih, Seine Mazestät der König von Jtalien, Seine Majestät der König von Sachsen, Szine Königliche Hoheit der Großherzog von Hessen, der Prinz Albrecht von Preußen, die Gräfin von Brockdorff, der Herzog Karl Theodor in Bayern, die Marquise Trott, der E von Waldeck, die Gräfin Keller und der Prinz Bernhard von Sachsen-Weimar. Jhren Majestäten gegenüber saßen der General von Wittich, der Botschafter von Bülow, der Minister Visconti-Venosta und der Botschafter Graf Lanza.
Bei der Tafel brahte Seine Majestät der Kaiser folgenden Trinkspruch aus:
„Mein lieber Wittich! JIch freue Mich, daß Ih Ihnen vor den Königlichen und Durchlauchtigsten Gästen vollste Anerkennung zu dem heutigen Tage und damit Meine Anerkennung dem ganzen Korps aus- sprechen darf. Ich freue Mich, es sagen zu können, daß der heutige Tag in seinen Leistungen auch nicht im geringsten zurücksteht hinter dem Tage, an dem vor so viel Jahren das Korps vor Meinem seligen Großvater, Meinem theuren Vater und dem seligen Groß- herzog vorbeidefilierte. Jh danke Seiner Königlichen Hoheit dem Großherzog für die {chöne Division, die er vorgeführt hat, und Ich freue Mich, ihn an der Spiße der {önen Truppen zu sehen, die fo Großes unter seinem Vater geleistet haben. Eine bohe Ehre is dem Korps zu theil geworden dadur, daß, an der Spitze eines seiner Regimenter reitend, Seine Majestät der König Humbert von Italien dasselbe vorgeführt hat. Eure Majestät ! Mein Heer dankt Eurer Majestät von ganzem Herzen für die hohe Ehre, die ihm dadurch zu theil geworden. Aber nicht nur Mein Heer, sondern das gesammte deutsche Vaterland begrüßt in Eurer Majestät den hohen Fürsten, den innigen Freund Meines verstorbenen Vaters, den treuen Verbündeten, dessen Hierher- kunft von neuem Uns und der Welt zeigt, daß unershütterlih und fest das Band des Dreibundes besteht, der im Interesse des Friedens gegründet wurde und je mehr und je länger, desto fester und inniger in dem Bewußtsein der Völker Wurzeln shlagen und Früchte tragen wird. Ich heiße zugleich im Namen Meines Volkes in tieffter Dank- barkeit die hohe Königin willkommen, die es nicht verschmäht Hat, aus
ihrer Rube und ibrer der Kunst und Literatur gewidmeten Thätigkeik herzukommen, um hier inmitten des Feldlagers unseren Soldaten ihre holde Erscheinung zu zeigen. Eure Majestät sind uns Deutschen ganz besonders lieb und werth, weil Sie gleihsam das Ebenbild des boben Gestirnes find, auf das Ihr Volk und Vaterland vertrauend blickt, weil der Kürstler, der Weise, der Musiker, der Gelehrte stets freien Zutritt zu Eurer Majestät haben und weil unter dem Schatten Eurer Majestät \o0 mancher Deutshe seiner Wissenschaft leben und so mancher Kranke seiner Genesung im \chönen, sonnigen Süden entgegengehen kann. Von ganzem Herzen heiße Ih Sie beide willkommen und rufe mit Meinem X1. Korps aus: Ihre Majestäten der König und die Königin von Jtalien Hurrah! Hurrah! Hurrah!“
Seine Majestät der König von Jtalien erwiderte hierauf in franzö}isher Sprache:
„Ih danke Eurer Majestät von ganzem Herzen in Meinen Namen und im Namen der Königin für die liebenswürdigen Worte, welhe Eure Majestät soeben an Uns gerichtet, und für den so herz- lihen Empfang, welhen Eure Majestät Uns bereitet haben. Jh war glüdlih, die freundlihe Einladung Eurer Majestät annehmen zu können, um Eurer Majestät bier laut Meine Gefühle auszudrücken und von neuem Zeugniß abzulegen für die zwishen Unseren Regierungen und Unsern Staaten bestehenden Beziehungen herzliher Freundschaft und Allianz. Ich bin Eurer Majestät dankbar, Mir Gelegenheit geboten zu haben, Eurer Majestät tapfere Truppen zu bewundern und das \{chône Regiment zu begrüßen, zu dessen Chef Mich zu ernennen Eurer Majestät Erlauhter Großvater vor 25 Jahren Mir die Ehre erzeigt hat. Eure Majestät haben Sich eine edle Aufgabe gestellt- indem Sie Ihre beständigen Anstrengungen der Erhaltung des Friedens in Europa widmen. Die Erhaltung des Friedens durch die Einigkeit und den einmüthigen Willen der Regierungen ist — wie Eure Majestät wissen — au Mein heißester Wunsch. Ich werde immer glauben, der Mission Meines Landes treu zu bleiben, wenn Ih der Vollendung dieses größten und für das Glück der Völker und die Fortschritte der Zivilisation heilsamsten Werks Meine loyale Unterstüßung leihe. Mit diesen Empfindungen, mit festem Vertrauen in die Zukunft trinke Ich auf die Gesundheit Eurer Majestät, auf die Gesundheit Ihrer Majestät der Kaiserin und Königin und auf die Gesundheit der ganzen Erlauchten Familie Eurer Majestät.“
_Nach der Tafel fand in dem glänzend erleuchteten Kurpark großes Konzert und Feuerwerk statt. Die Stadt Homburg hatte prahtvoll illuminiert.
Seine Majestät der König von Württemberg reiste nah der Tafel nah Stuttgart ab.
Um 11 Uhr Abends traf der Reichskanzler Fürst zu Hohenlohe in Homburg ein und wurde am Bahnhofe von dem Botschafter von Bülow empfangen.
Am Sonntag Morgen begaben Sich Jhre Majestäten der König und die Königin von Jialien, Seine Majestät der König von Sachsen, die bayerischen Prinzen und der Reihs- kanzler Fürst zu Hohenlohe zum Gottesdienst in die katholische Kirche. Die hohen Herrschaften wurden am Portal von der Geistlichkeit empfangen und in die Kirche geleitet,
_ Um 11 Uhr fand in Anwesenheit der - Kaiserlichen und Königlichen Majestäten im Kurpark Feldgottesdienst statt. Nah Schluß der goltesdienstilihen Feier hielt Seine Majestät der Kaiser an das hessishe Jägerbataillon Nr. 11 eine Ansprahe, in welher Allerhöchstderselbe dié Leistungen des Bataillons belobte und demselben mit- theilte: dem Bataillon sei die große Ehre zu theil geworden, daß Jhre Majestät die Königin von Jtalien geruht habe, die Stelle als Ch:f des Bataillons anzunehmen. Seine Majestät der Kaiser schritt hierauf, Jhre Majestät die Königin Margherita am Arm führend, die Front des Bataillons ab. “_Jhre Mazestät die Königin richtete hierbei freundlihe Worte an das Bataillon. Die Musik spielte den italienishen Königsmarsch. Mit einem Parademarsch sämmtlicher Truppen {loß die Feter.
_Um 1 Uhr fuhren Jhre Majestäten der Kaiser und die Kaiserin, der König und die Königin von Jtalien, der Köni von Sachsen und die anderen Fürstlihkeiten zum Besu Jhrer Majestät der Kaiserin Friedrih nah Schloß Friedrichs- hof, wo hierauf cine Familien-Frühstückstafel von 22 Ge- deen slattsand Der Kong und die Königin von
talien pflanzten zur Erinnerung an Allerhöchstihren Besuch
im Schloßpark zwei Coniferen. Um 41/2 Uhr kehrten die Allerhöchsten und Höchsten Herrschaften nah Homburg zurü. Abends 8 Uhr fand bei Jhren Majestäten dem Kaiser und der Kaiserin im Königlihen Schlosse kleinere Tafel nebst musikalisher Abendunterhaltung statt.
Heute früh 5 Uhr 50 Minuten begaben Sich Jhre Majestäten der Kaiser und der König von Jtalien mittels Sonderzuges in das Manövergelände.
Der Regierungs-Rath Schwarzlose aus Königsberg, z. Zt. Hilfsarbeiter im Ministerium für Landwirthschaft 2c., ist vom 1. Oktober d. J. ab der Regierung zu Merjeburg zur weiteren dienstlihen Verwendung überwiesen worden. Der Negierungs-Assessor Müller zu Merseburg ist vom 1, Oktober d. J. ab der Domänen-Abtheilung des Königlichen Ministeriums für Landwirthschaft 2c. als Hilfsarbeiter zu- getheilt und der Regierungs-Assessor Graf Schack von ittenau, z. Zt. in Sprottau, dem Landrath des Land- kreises Kiel in Bordesholm zur Hilfeleistung in den landräth- lihen Geschäften überwiesen worden.
Laut telegraphischer Meldung an das Ober - Kommando der Marine ist S. M. S. „Nixe“, Kommandant Korvetten- Kapitän Goecke, am 3. September in Vigo angekommen und beabsichiigt, am 7. September nah Lissabon in See zu gehen.
_Koblénz/ 6. September, Seine Majejtät dex Kaiser und König hat an den Ober-Präsidenten der Rhein- provinz folgenden Erlaß gerichtet :
„Beim Scheiden aus Meiner getreuen Rheinprovinz, an welhe sich unvergeßliche Erinnerungen Meines Hauses knüpfen, spre{he Ich, zugleich im Namen der Kaiserin und Königin , Meiner Gemahlin, gern Meinen herzlihen Dank aus für den seitens der Provinz wie seitens der Residenzstadt Koblenz