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Feststellung der Todesursahe den Verkauf von Geflügel während des Transports zu unterlassen, auch dafür Sorge zu tragen, daß eine Berührung der verdächtigen Thiere mit anderem Geflügel wirksam verhindert wird.
D t. E
Wird bei solhen Transporten «die Geflügelcholera fest- gestelli, so hat die Ortspolizeibehörde des Bestimmungsortes den Weitertransport zu untersagen, die verdächtigen Thiere nah Analogie der Vorschriften in den S8 2, 3, 4 zu behan- deln, insbesondere auch dafür Sorge zu tragen, daß die mit dem Geflügel in Berührung gekommenen Theile des Fuhr- werks und der sonstigen Bebaltnisse mit heißer „SodGauge (3 kg fäuflihe Waschsoda und 100 1 Wasser) gründlih a gewaschen und darauf mit Kalkmilch bestrihen werden.
Der Weitertransport is ers dann zu gestatten, wenn eine Frist von 8 Tagen nach dem lehten Erkrankungsfalle ver- strichen ist.
S 8. : E
Die Ort8polizeibehörden haben den Händlern auf ihr Verlangen zur Verscharrung der Kadaver geeignete Plätze an- zuweisen.
-
9,
Die Ortspolizeibehörden, E Organe, sowie die beamteten Thierärzte haben die Befolgung der genannten Vorschriften zu überwachen, den betreffenden Beamten ist daher der Zutritt zu dem in Frage kommenden Geflügel bezw. zu den bezüglichen Räumlichkeiten jederzeit zu gestatten.
8 10. E
Zuwiderhandlungen gegen die vorstehenden Bestimmungen, unterliegen, insofern niht nah den bestehenden Geseßen, ins- besondere nah § 328 des Strafgesezbuchs eine höhere Strafe verwirkt ist, der Strafvorschrift des Z 66 Ziffer 4 des Reichs- Viehseuchengeseßes vom 23. o 1880/1. Mai 1894.
Die Anordnung tritt mit der Veröffentlihung im Amts- blatt in Kraft.
Osnabrück, den 13. September 1897.
Der Regierungs-Präsident. Fn Vertretung: HeErL.
Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 41 des „Reihs-Gesezblatts“ enthält unter Nr. 2418 die Bekanntmachung, betreffend die Anzeige- pflicht für die Geflügelholera, vom 18. September 1897. Berlin W., den 18. September 1897. Kaiserliches Post-Zeitungsamt. Weberstedt.
Königreich Preußen.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
dem Ober-Bibliothekar und Rath an der Königlichen Bibliothek zu Hannover Dr. Eduard Bodemann und dem ordentlihen Professor in der philosophishen Fakultät der Universität Göttingen Dr. Franz Kielhorn den Charakter als Geheimer Regierungs-Rath,
dem Ober-Bergrath Larenz zu Dortmund den Charakter als Geheimer Bergrath und
dem Bergwerks-Direktor Salomon zu Jbbenbüren, den Bergrevierbeamten, Bergmeistern Wilhelm Ziervogel zu Siegen, Poleúsfi zu Tarnowiß, Ludovici zu Aachen, Badewiß zu Magdcburg und Dr. Schulz zu Neuwied, sowie dem Berg-Assessor Liebrecht, Mitglied der Bergwerks- Dircktion zu Saarbrücken, den Charafter als Bergrath zu perleihen.
Seine Majestät der König haben Allergnädigft gerußt: aus Anlaß der am 29. September d. J. stattfindenden Feier des 600 jährigen Bestehens der Stadt Preußisch-Holland deren derzeitigem Bürgermeister Podzun die Befugniß zu perleihen, bei geeigneten Gelegenheiten die silberne Amtsfette zu tragen.
Auf den Bericht vom 30. August d. F. will Jh der Stadtgemeinde Spandau auf Grund des Geseßes vom 11. Juni 1874 (Gesez-Samml. S. 221) hiermit das Recht verleihen, das zu der geplanten Verbreiterung der dortigen Göôtelstraße noch erforderlide Grundeigenthum im Wege der Enteignung zu erwerben. Der eingereichte Plan folgt zurü.
Homburg v. d. H., den 6. September 1897.
WilhelmR. Für den Minister des Jnnern und den Minister der öffentlihen Arbeiten: Bosse. An die Minister der öffentlichen Arbeiten und des Jnnern.
Für die Ausführung des mit dem Kraft tretenden Gefeßes, reffend die Reisekosten der Sit
S. S. 193) wird F
Die Bestimmunge
inden entsprechende Anwendung auf die gemäß der
und 4 des Geseßes vom 24. Februar 1877 (G.-S.
i betreffend die Umzuaskosten der Staatsbeamten, bei Versezungen zu gewährenden Tagegelder und Reisekosten.
2) Für Dienft- und Verseßungsreisen, wel@e vor dem 21. Oktober d. J. begonnen und an diesem Tage oder später beendigt werden, sind die Tagegelder und Reisekosten nah den bisherigen Bestimmungen zu gewähren.
3) Jn den Liquidationen, mit deren Vollziehung die Liquidanten die Verantwortlichkeit für die Richtigkeit der that- sächlihen Angaben übernehmen, ist behufs Feststellung der Tagegelder der Beginn und die Beendigung der Dienst- oder Versezunasreise nah Tag und Stunde genau anzugeben.
4) Bei Reisen, welhe mit der Eisenbahn, der Post oder mit dem Dampfschiff} begonnen oder beendigt werden, ist vorbehaltlih der Bestimmung unter Ziffer 5, Absatz 2, für die Hin- und Rückreise die fahrplanmäßige Abgangs- und“ Ankunstäzeit an den Eisenbahn- und Poftstationen oder Anlege-
5) Bei Reisen, welche nit mit der Eisenbahn der Post oder dem Dampfschiff ausgeführt werden, gilt als Zeitpunkt für den Beginn oder die Beendigun die Stunde des Ver- lassens und des Wiederbetretens der ohnung.
Dasselbe gilt, wenn die Entfernung zwischen der Oris- grenze des Wohnorts und dem zugehörigen Bahnhof oder Anlegeplaz mehr als 2 km beträgt.
6) Bezüglich des Antritts der Reise, der Benugzung der vershiedenen Transportmittel, der Reiseunterbrehungen 2c. ist nah den Vorschriften des durch Zirkular-Verfügung vom 99. November 1895 (F. M. I. 19 265 2c.) mitgetheilten Staats- ministerialbeshlusses vom 30. Oktober 1895 zu verfahren. Dabei wird bemerkt, daß die nah Nr. 3 des Beschlusses den Beamten obliegende Verpflichtung zur Benußung von Schnell- und Durchgangs- (D-) Zügen nach Herabsezung der bis- herigen Kilometergelder sich auf diejemgen Beamten zu er- strecken hat, welhe für das Kilometer künftig 7 Pf. oder mehr zu beanspruchen haben. —
7) Darüber, unter welhen Umständen von den Beamten bei ihren Dienstreisen Kleinbahnen zu benußen und welche Reisefostenvergütungen in solhen Fällen zu gewähren find
(Artikel T § 4 Nr. Ill des Geseßzes), ergeht besondere Ver- fügung. E 8) Nach Artikel V des Geseßes ermäßigen sih die Tage- gelder- und Reisekostensäße, welhe in den vor Erlaß desselben für einzelne Dienstzweige oder Dienstgeschäfte ergangenen besonderen geseßlichen oder sonstigen Vorschriften über Dienst- reisen der Beamten festgeseßt sind, soweit sie die im Artikel T des Gesezes bestimmten Säße überschreiten, auf den Betrag dieser leßteren. Im übrigen bleiben die betreffenden bisher ergangenen Sonderbestimmungen in Kraft. Berlin, den 1. September 1897. Der Finanz Der Minister des Jnnern. Minister. In Vertretung : von Miquel. Braunbehrens.
An sämmtliche Herren Ober-Präsidenten, sämmtliche Königlichen Regierungen und die Königliche Ministerial-BVaukommission hier, sowie, unter Voll- ziehung des Herrn Finanz-Ministers und des Herrn Ministers für Landwirthschaft 2c., an sämmtliche Königlichen Direktionen der Rentenbanken.
Ministerium der geistlihen, Unterrihts- und Medizinal-Angelegenheiten. Bekanntmachung.
Für die im Jahre 1898 in Berlin abzuhaltende Turn-
erprüfung ist Termin auf Donnerstag, den 24. Februar
„ und die folgenden Tage anberaumt worden.
Meldungen der in einem Lehramte stehenden Bewerber
sind bei der vorgeseßten Dienstbehörde spätestens bis zum
1. Januar 1898, Meldungen anderer Bewerber bei derjenigen
Königlichen Regierung, in deren Bezirk der Betreffende wohnt,
ebenfalls bis zum 1. Januar k. J. anzubringen.
Nur die in Berlin wohnenden Bewerber, welche in keine Lehramt stehen, haben ihre Meldungen bei dem Königlichen Polizei-Präsidium hierselbst bis zum 1. Januar f. F. ein- zureichen. - —
Die Meldungen können nur dann Berücksichtigung finden, wenn ihnen die nah 8 4 der Prüfungsordnung vom 15. Mai 1894 vorgeschriebenen Schriftstückde ordnungsmäßig - bei- gefügt sind. :
Die über Gesundheit, Führung und Lehrthätigkeit beizu- bringenden Zeugnisse müssen in neuerer Zeit ausgestellt sein.
Die Anlagen jedes Gesuchs sind zu einem Heft vereinigt vorzulegen.
Berlin, den 11. September 1897.
Der Minister der geistlichen, Unterrihts- und Medizinal-Angelegenheiten. Jm Auftrage: Kügler.
[ehr 1898
Königliche Bibliothek.
Die nach § 1 der Benugzungsordnung zur Reinigung der Bibliothek bestimmte Schlußwohe im September wird in diesem Jahre mit Genehmigung des vorgeordneten Ministeriums auf die Woche vom 27. September bis 2. Oktober verlegt. ;
Berlin, den 13. September 1897.
Die General-Verwaltung der Königlichen Bibliothek.
Wilmanns.
Königliche Kunstschule,
Berlin C., Klosterstraße Nr. 75. Vorbereitungsanstalt für Kunstgewerbetreibende, Künstler und Künstlerinnen, Seminar für Zeichenlehrer und Zeichenlehrerinnen.
Das Schuljahr 1897/98
beginnt am 11. Oktober und schließt am 30. Juli.
Tagesschule (8 bis 4 Uhr) in zweijährigen Kursen: Ornamentzeihnen — Projektionslehre — Gipszeihnen — Architektonisches und kunstgewerbliches Zeichnen — Modellieren — Ornamentmalen — Malen nach der Natur — Kunst- geschichte — Methodik des Zeichenunterrichts.
Abendschule (51/5 bis 91/2 Uhr) in einjährigen Kursen: Ornamentzeihnen — Projektionslehre — Gipszeihnen — Modellieren — Anatomie — Methodik des Zeichenunterrichts.
Schüler-Anmeldungen vom 27. September ab (9 bis 2 Uhr). Das Schulgeld für die Vollshüler beträgt 80 M für das ganze Schuljahr.
Die Aufnahme-Prüfung findet vom 4. bis 7. Oktober statt. Wer daran theilnehmen will, hat sich bis spätestens Sonnabend, den 2. Oktober, Mittags, in der Kunsischule persönlich zu melden.
Berlin, den 15. September 1897.
Der kommißarische Direktor. Ernjt Ewald.
Unterrihts-Anstalt des Königlichen Kunstgewerbe-Museums, Berlin SW., Prinz Albrechtstraße 7. Das Schuljahr 1897/98 beginnt am 4. Oktober 1897 und schließt am 29. Juni 1898. Tagesunterriht (8§— Uhr) in dreijährigen Kursen -
Schmiedewerk u. f. w.) — Ornamentales und figürliches Modellieren — Ziselieren und Metalltreiben — Holzschnißerei — Dekorative Malerei — Schmelzmalerei gis urenzeichmen und Malen — Musterzeihnen — Kupferstich und Radierun — RKunsistickerei — Kunstgewerblihe Aufnahmen — Skizzier- übungen — Pflanzenzeichnen. : ÄbendunterriH! (51/;—9/2 Uhr) in einjährigen Kursen: Ornamentzeihnen — Schriftzeichnen — Projektions- lehre — Architektonishes Zeichnen — Gipszeichnen — Modellieren — Aktstudien — Anatomie — Stilgeschihte — Kunstgewerbliches Fachzeichnen. / Schüleraufnahme vom 23. bis 30. September cr (von 9—2 Uhr). L E : Das Schulgeld für die Vollshüler beträgt um erften Jahre 108 Á, im zweiten Jahre 60 F, im dritten Jahre 30 #4 Berlin, den 15. September 1897. Der Direktor. Ernst Ewald.
Ministerium des Jnnern.
Bei dem Ministerium des Jnnern is der Hilfsarbeiter in der Geheimen Registratur, Geheime Regisirator Ploegz zum etatsmäßigen Geheimen Registrator ernannt worden.
Angekommen :
Seine Excellenz der Unter-Staatssekretär im Finanz Ministerium, Wirkliche Geheime Rath Meinecke, vom Ürlaub,
Nichtamtliches. Deutsches Reich. Preußen. Berlin, 20. September. Seine Majesiät der Kaiser und König sind, wie „W. T. B.“ meldet, heute früh um 10 Uhr in Budapest ein- getroffen.
Die im Reichs-Eisenbahnamt aufgestellte Uebersicht da Betriebs-Ergebnisse deutscher Eijenbahnen im Mond August 1897 ergiebt für 64 Bahnen, die shon im August 1896 im Betriebe waren, Folgendes :
Gesammtlänge: 40 673,10 km.
im gegen au gegen Ganzen das Vorjahr} 1 km | das Vorjahr
A M M | M 9%
für alle Bahnen im August 1897 aus dem Per- fonenverkehre 45 950 183 +1 469 403 aus dem Güter- verkehre für di 1. April
Einnahme
1154+ 19+ 1,67
82 377 921 +2 574 656| 2 033+ 830/+ 1,50 Bahnen mit dem Rechnungsjahre
31. März in der Zeit vom 1. April bis Ende August 1897
c
aus dem Per- sonenverkehre 174258325 +7 864 910] 5 156+ 148+ 2,8 aus dem Güter-
verkehre . . . 340707188 +16971374| 9 896+ 316+ 3,30
für die Bahnen mit dem Ae 1. Januar—31. Dezember in der Zeit vom 1. Januar bis Ende August 1897 aus dem Per- sonenverkehre 44 916 723 +2 324 253| 7 593 + 341+ 4,70 aus dem Güter-
verkehre . . . 83 720 381 +3 566 557] 13 942 + 484 + 3,60
Eröffnet wurden: am 15, August Klein-Berkenthin— Zarrentin 30,52 km (Königliche Eisenbahn-Direktion in Altona); am 24. August Darmstadt Oftbahnhof — Groß - Zimmern 13,08 km (Königlih preußishe und Großherzoglich hessische Eisenbahn-Direktion in Mainz).
Der Königliche Gesandte in Dresden, Wirkliche Geheime Nath Graf von Dönhoff ist von dem ihm Allerhöchst be- willigten Urlaub auf seinen Posten zurückgekehrt und hat die Geschäfte der Gesandtschaft wieder übernommen.
Der KaiserliGhe Minister - Resident in Luxemburg, Legations-Rath Graf Henckel von Donnersmarck ist von dem ihm Allerhöchst bewilligten Urlaub auf seinen Posten zurücgekehrt und hat die Geschäfte der Minister-Residentur wieder übernommen.
Der Regierungs-Asscssor Dr. Domrich zu Tondern ift der Königlichen Regierung zu Gumbinnen, die Regierungs- Affsessoren Dr. Lange und von Salzwedel zu Koblenz find der Königlichen Regierung zu Marienwerder zur weiteren dienstlihen Verwendung überwiesen worden. .
Dem Regierungs - Assessor Lucke zu Posen is die fommisfarishe Verwaltung des LanbeatüSaniis des Kreijes Jnowrazlaw übertragen worden.
Der Regierungs-Assessor Geißler zu Siegburg is dem Landrath des Kreises Strasburg i. W.-Pr. zur Hilfeleistung in den landräthlihen Geschäften zugetheilt worden.
Laut telegraphisher Meldungen an das Ober - Kommando der Marine ijt S. M. S. „Hyäne“, Kommandant Kapila Lieutenant Beer, am 17. September in Lissabon angekon?- men und beabsichtigt, am 25. d. M. die Heimreise fortzu}eßen- S. M. S. „Nixe“, Kommandant Korvetten-Kapitän Goeckt- ist gestern in Tanger eingetroffen und beabsichtigt, am 21. d. M- nah Mogador in See zu gehen.
Elsaß-Lothringen, Das „Geseßblatt für Elsaß - Lothringen“ vom 18. d. M.
pläge maßgebend. Verspätungen kommen nur insoweit in Betracht, als fie besonders nachgewiesen werden.
Architektonishes Zeichnen und Entwerfen (Möbel, Geräth,
veröffentliht eine Verordnung, betreffend die Einberufu"g
der Bezirkstage und der Kreistage. Die _Bezirkstage werden am 15. ovember d. J. eröffnet und _spätcstens am 97. November d. J. geschlossen werden. Die erste Sißungsperiode der Kreistage beginnt am 11. Oktober, die zweite am 13. De- zember d. F. Die Dauer einer jeden dieser Sißzungsperioden ist auf höchstens fünf Tage festgeseßt.
Oesterreih-Ungarn.
Seine Majestät der Kaiser Franz Joseph und Jhre Kaiserlihe und Königliche _Hoheit die Erzherzogin Xsabella statteten, wie A. D. meldet, am Sonnabend Seiner Majestät dem Deutschen Kaiser auf dem Jagd- shlosse in Karapanchia einen Besuch ab und nahmen daselbst mit dem Kaiser Wilhelm gemeinschaftlih das Mittagsmahl ein. Nah dem Diner verabschiedeten Sich die beiden Monarchen von eirander. Gestern wohnte der Kaiser Wilhelm in dem Kircherzelt dem evangelischen Gottesdienst bei. Nach demselben begab Seine Majestät Sich mittels Dampfers nah Mohacs, um von dort die Reise nah Budapest anzutreten.
Anläßlich der Ankunft Seiner Majestät des Deutschen Kaisers in Budapest shreidt das ungarishe „Amtsblatt“:
„Seine Majestät Wilhelm I1., Deutscher Kaiser und König von Preußen, Seiner Kaiserlihen und apostolisch Königlichen Majef!ät gern gesehener Gast, Freund und Bunde®genoffe, fommt am 20. d» M., Vormittags 10 Ubr, mittels Hofsonderzuges in der Haupt- und Residenzstadt Ungarns an, welde im tiefen Verständniß und Gefübl jür die Bedeutung des Ereignisses in großer Pracht, freudigen Herzens und voll Begeisterung Ihn erwartet, Ibn begrüßen und den aufrichtigen und festen Gefühlen der ganzen ungarishen Nation warmen und wahrhaften Ausdruck geben wird."
Seine Majestät der Kaiser Franz Joseph is gestern in Budapest eingetroffen. Daselbst sind auch der mit der Wahr- nehmung der Geschäfte des Auswärtigen Amts beauftragte deutsche Botschafter in Rom von Bülow und der öster- reihish-ungarishe Minister des Aeußern Graf Goluchowski in Begleitung des Sektionsraths Merey von Kaposmére eingetroffen.
Die Wiener Blätter melden aus Tetschen: Die gestern an Stelle des verbotenen Volkstages abgehaltenen zwei Ver- sammlungen sind ohne Störung verlaufen. An denselben nahmen ungefähr 2000 Personen theil, unter ihnen 3900 Reichéedeutshe, welhe der Gegenstand herzlicher Ovationen waren. Es sprachen die Abgg. Funke, Richter uind Wolf. Die Versammlungen faßten eine Re- iolution, welhe den Abgeordneten für ihr Ver- kalten Dank und Anerkennung sowie die Erwartung aus-
richt, daß sie im Kampfe nicht erlahmen und vor den ¿ußersten Mitteln niht zurückshrecken würden. Nah Schluß der Versammlung wollten die Theilnehmer sich zu einem Fommers in die Bodenbacher Ausstellung begeben; Gendarmen forderten sie jedoch zum Auseinandergechen auf, was auch in Ruhe geschah. Fraukrei.
Der Minister des Auëwärtigen Hanotaux und der groß- britannishe Botschafter Monson haben, wie „W. T. B.“ be- rihtet, vorgestern im Ministerium des Auswärtigen ein Abkommen bezüglich Tunis unterzeihnet. Nach demselben verzichtet Großbritannien auf scinen Vertrag mit Tunis vom Jahre 1875. Als Ersaß dafür übernimmt Tunis die Verpflichtung, 15 Jahre hindur englishe Baumwollenstoffe niht mit einem höheren Zolle als 5 Proz. ihres Werthes zu belegen; bis jeßt betrug der Zoll 8 Proz.
Der Papst hat den Bishof von Arras ermächtigt, die Priester seiner Diözese mit dem Jnterdikt zu belegen, wenn sie sich weigern, die ihnen angebotenen Pfarrstellen zu Üüber- nehmen. L
Dem „Echo de Paris“ zufolge ist festgestellt worden, da} von den soeben in die Heimath entlassenen Jnfanteristen nur 45 Proz. drei Jahre gedient haben.
Nußland. Der Kaiser und die Kaiserin haben, wie „W. T. B.“
berichtet, mit den Großfürstinnen Olga und Tatjana Bielowicz am Sonnabend Abend verlassen und sind gestern in Spala eingetroffen, wohin sich auch die Großfürsten Wladimir Alexandrowitsch, Michacl Nikolajewitsch und Nikolai Nikolajewitsch begeben haben.
Der Großfürst Paul ist vorgestern nah dem Ausland abgereist.
Jtalien.
_ Der König hat, laut Meldung des „W. T. B.“, gestern
ein Dekret unterzeihnet, durch welhes der bisherige Unter-
rihts - Minister Gianturco zum Justiz-Minister und Graf
Codronchi zum Unterrichts-Minister ernannt worden ist. Spauien.
Der spanische Botschafter beim Päpstlihen Stuhle Merry del Val hatte, wie „W. T. B.“ meldet, gestern in San Sebastian eine Unterredung mit der Königin-Regentin wegen der von dem Bischof von Mallorca über den Finanz- Minister verhängten Exkommunikation und wird sich demnächst rp vis zurücbegeben, um dem Papste die Lage auseinander- zuseßen.
Der Bischof von Mallorca ist ein früherer Karlist, welcher wegen Vershwörung verbannt worden war. Der Erz- bishof von Valencia, Kardinal Sancha, hat den Bischof telegraphish ersuht, den Exkommunikationsbrief niht in den Kirchen verlesen zu lassen; doh is der Bischof diesem Ver- langen niht nachgekommen. Mehrere Prälaten billigen das Verhalten des Bischofs.
_ In ministeriellen Blättern heißt es, der Herzog von Letuan werde zum Botschafter in Paris ernannt werden.
Eine Kompagnie Jnfanterie ist von Castellon de la Plana nah Morella gesandt worden, wo karlistishe Unruhen befürchtet werden.
Belgien.
Der König der Belgier is, wie „W. T. B.“ meldet, am Sonnabend an Bord der Yacht „Clementine“ in Funchal (Madeira) eingetroffen.
Bei der gestern in Waremme vorgenommenen Stich- wahl zur Deputirtenkammer wurde der katholishe Kan- didat mit 11 536 Stimmen gewählt. Der sozialistishe Gegen- fandidat erhielt 10 803 Stimmen.
Türkei. Die Präliminarien des Friedens zwischen der
Türkei und Griechenland sind am Sonnabend in Kon- tantinopel unterzeichnet worden. Dieselben lauten, dem Wiener
„Telegraphen-Korresp.-Bureau“ zufolge, in stellenweise gekürzter Ueberseßzung folgendermaßen: Nawdem Griechenland den Mächten die Sorge für die Wahrung
seiner Interessen anvertraut und die Türkei die Mediation ange- }
nommen bat, werden zwishen den Delegirten der Mächte und dem Minister des Aeußern Tewfik Pascha folgende Bedingungen festgeseßt.
Artikel 1. Die Grenze wird nah der auf der beiliegenden Karte und dem begleitenden Text eingezeichneten Straße geändert. Leichtere Aenderungen nab militärishen Gesihtéepunkten zu Gunsten der türki- schen Regieruna find der gemeinsamen Entscheidung an Ort und Stelle vorbehalten. Eine gemishte Kommission, bestehend aus Bevollmäch- tigten beider Mächte und den militärishen Delegirten der Botschaften wird die Grenze absteckden. Diese Kommission konstituiert si 14 Tage nach Unterzeichnung des Vorliegenden und fällt ihre Entscheidungen mit Stimmenmehrbeit.
Artikel 2. Griechenland wird der Türkei eine Kriegéentshädigung von vier Millionen türkisher Pfund zablen. Die nöthigen Anord- nurgen zur Erleihteruna s{leuniger Zahlung dieser Entschädigung werden mit Zustimmung der Mächte in folher Weise getroffen, daß sie nicht die anerkannten Rechte der alten Gläubiger, der Obligaticnsinhaber der griehisden Staatsshuld, #chä- digen. Zu diesem Zweck wird in Athen ein internationaler Aus\{uß, zusammengeseßt aus Vertretern der vermittelnden Mächte, je einer für jede Macht, errihtet werden. Die griechische Regierung wird für die Annahme eines vorher von den Mächten ge- nehmigten Gesetes Sorge tragen, das den Gesäft8gang dieses Aus- {usses ordnet, und unter dem die Erhebung und Verwendung aus- reidender Einnahmen für den Dienst der Kriegsentshädigungs- Anleihe und der forstigen Staatëshulden der unbedingten Kentrole des ge- nannten Ausschusses unterstellt wird
Artikel 3. Die Privilegien und Immunitäten, welcke die grie- ischen Urtertkanen -in der Türkei vor dem Kriege genofsen, bleiben aufrecht erbalten. Zugleih werden zwischen der Pforte und Griechen- land Vereinbarungen getroffen, um die Handhabung der Juftiz zu wahren und die Interessen der ottomanischen und der fremden Unter- thanen fihern zu können:
Artikel 4. Vierzehn Tage nah der Ratifikation gegenwärtigen Aktes, oder noch früher, werden griehische Unterhändler, ausgerüstet mit den nöthigen Vollmachien, in Konstantinopel eintreffen, um mit den ottomanishen Bevollmächtigten die Bestimmungen des definitiven Friedens zu vereinbaren. Dieser Friede wird auf Basis des gegen- wärtigen Vertrags ges{lofsen werden und wird unter anderen Klauseln Bestimmungen über den Austaush der Gefangenen, eine allgemeine Amnestie, die freie Auswanderung der Bewohner der abgetretenen Gebiete, Maßregeln zur Unterdrüéunz des Räuberunwesens fowie bezügli der Erfaßleistungen für die durh die Kriegsereignisse ver- ursahten Schäden enthalten.
Artikel 5 Gleichzeitig werden Unterhandlungen eingeleitet, um binnen drei Monaten nachfolgerde Vereinbarungen zu treffen:
a. eine Konvention, welhe die Staatsbürgerschaftsfrage regelt auf Grund tes im Iahre 1876 zwischen der Türkei und Griehenland vereinbarten Entwurfs;
b. eine Konvention, welche die Beziehungen zwischen den grie- bis&en Konsulaten und den ottomanishen administrativen Gerihts- bebörden regelt unter den durch Art. 3 vorgesehenen Bedingungen ;
c. eine Konvention bezüglich der Vergehen gegen das gemeine Recht, begangen auf dem Gebiet des einen oder des anderen der beiden Staaten geaen Unterthanen, welhe sih auf das Gebiet des anderen Staates geflüchtet haben.
Artikel 6. Der Kriegszustand zwischen der Türkei und Griechen- land wird aufbören, sobald die Voeorfriedens-Urkunde unterzeichnet sein wird. Die Räumung Thessaliens wird in Monatéfrist nah dem Zeitpunkte eintreten, wo die Mähte die in den leßten zwei Absäten des Artikels 2 enthaltenen Bedingungen als erfüllt anerkannt haben und der Zeitraum für die Aus- gabe der griehisden Krieasentshädigungs - Anleihe vom inter- nationalen Auéts{use im Einklange mit den in besagtem Artike erwähnten Anordnungen bestimmt scin wird. Das Räumungsverfahren und die Wiedereinsetzung der griehishen Behörden in den geräumten Orten wird durch die Abgesandten der betheiligten Parteien unter Mitwirkung der Vertreter der Großmächte entschieden werden.
Artikel 7. Sobald dieser Akt signiert und ratifiziert ift, werden die gewöhnlichen Beziehungen zwischen der Türkei und Griechenland aufgenommen werden. Die Unterthanen beider Staaten werden si ganz frei so wie fcüher aufhalten und reisen können, und die Freiheit der Schiffahrt wird gegenseitig wiederhergestellt werden.
Artikel 8. Bis zur Aufnahme des regelmäßigen Konsulardienstes in beiden Ländern werden in den alten Konsularresidenzen provisorische Agenten bestellt werden, welhe ihre Funktionen unter dem Schuße und der Ueberwahung der Großmächte ausüben werden, die es auf sid genommen haben, die Interessen der griehishen Unterthanen während des Krieges zu {üßzen. In Erwartung des Abschlufses und der Inkraftsezung der nech Artikel 5 dur eine Spezialkom- mission auszuarbeitenden Konvention werden die gerichtlihen An- gelegenheiten zwischen den ottomanishen und griehishen Unterthanen, deren Ursprung auf ein älteres Datum als die Kriegserklärung zurück- greift, nah den geseßlihen Reglements, die vor dem Kriege în Kraft waren, behandelt werden, die späteren Affairen gemäß den Prinzipien des internationalen Rechts auf Basis der Konvention zwischen der Türkei und Serbien vom 26. Februar und 6. Mai 1896.
Artikel 9. Im Falle von Differenzen während des Verlaufes der Verhandlungen zwischen der Türkei und Griechenland follen fragliche Punkte zwischen der einen oder der anderen interessierten Partei einem Schiedsaeriht von Repräsentanten der Großmächte unterworfen werden; dessen Entscheidung wird bindend sein. Dieses Schiedsgericht wird folleftiv oder durch Spezialdelegirte der interessierten Staaten seine Funktion ausüben, und zwar direkt oder durch Vermittelung der Spezialdelegirten.
Artikel 10. Die Hobe Pforte behält sich vor, die Großmächte zu einer Proposition über die Regelung der Fermane einzuladen, aus- gebend von den Bestimmungen der Konvention vom 24. Mai 1881, welche solange in Kraft bleiben, als sie niht dur den gegenwärtigen Akt modifiziert erscheinen.
Artikel 11. Um die Aufrechthaltung der Beziehungen guter Nachbarschaft zwishen den beiden Staaten zu sichern, verpflichten si die Türkei und Griechenland, auf ihrem Gebiete keine Agitationen zu “arts welche die Sicherheit und Ordnung im Nachbarstaate stören öanten.
Der gegenwärtige Akt wird der Genehmigung Seiner Majestät unterbreitet werden. Diese Gutheißung wird innerhalb acht Lagen erfolgen; nah Ablauf dieses Termins werden die hier enthaltenen Bestimmungen von den Repräsentanten der Großmächte ihren Kabinetten und je nahdem zur Kenntniß gebracht und in Kraft treten.
Aus Athen meldet die „Agence Havas“: glaubwürdigen Informationen zufolge sei in die strategishe Abgrenzung das Dorf Kutsofliani, von wo die von der Ethnike Se aus- gerüsteten Jusurgenten ihren Einfall gemacht hätten, mit ein- begriffen , ferner alle Höhen um Zarkos, Gunißa, Kußocheron, Kritiri, Meluna, Godaman Ens alle Höhen bei Rapsani. — Die Klausel bezüglih der E roe werde in endgültiger Form erst später festgestellt werden. Die Räumung Thefsaliens bis zur Peneus-Linie werde unverzüglich beginnen, sobald die für den Dienst der Schuld bestimmten Einkünfte Fe der griemiten Kammer bezeichnet seien. Nach voll- tändiger Zahlung der Kriegsentshädigung werde die Räumung beendet werden.
Aus Kreta liegen folgende Meldungen der „Agence Havas“ vor: Die Aufständischen brannten die ODelbäume in der Umgegend von Kanea, Kandia und Marula sowie die Weinstole um Rethymon nieder. Es heiße, die- selben beabsichtigten, den Rest der Anpflanzungen um Kandia nah der Ernte zu zerstören. — * Während eines in
der Nacht zum Sonnabend verübten Angriffs auf Tsicalaria wurden drei Christen von Mohamedanern getödtet. — Jn Kandia sind ein Mohamedaner und ein griechischer Priester schuldig erkannt worden, am 31. August auf das italienische Kriegs\hifff „Sardegna“ geschossen zu haben, und zu sechs Monaten Gefängniß verurtheilt worden.
Schweden und Norwegen.
Die Feier des Regierungs-Jubiläums des Königs ist am Sonnabend im ganzen Lande in festliher Weise be- gangen worden. Jn Stockholm fand um 11 Uhr Vor- mittags in der Schloßkapelle in Anwesenheit einer glänzenden Ver- sammlung von Diplomaten und Würdenträgern ein Tedeum statt. An der Spitze des Königlichen Zuges schritten die Trabanten und Hofbeamten sowie das Hauptquartier des Königs, dann folgten der König und die Königin und hinter dem Königspaare die Prinzen und die übrigen in Stockholm anwesenden Fürstlihkeiten. Nah dem Chorgesang und der Liturgie hielt der Ober - Hofprediger, Bischof Billing die Festpredigt unter Zugrundelegung des vom König selbst gewählten Bibel- spruches „Gieb deinem Diener ein gehorsames Herz!“ Die Nede enthielt eine Schilderung des Lebens und Wirkens des Königs und {loß mit einem Gebet, welhes Gottes Segen für das Königs- haus, das Volk und das Land erflehte. Mit abermaligem Gesang shloß die firhlihe Feier. Sobald der Gottesdienst beendet war, gaben die Geschüße einen Salut von 42 Schüssen ab. Alsdann begann der Empfang der zahlreihen Deputationen aus dem ganzen Lande, von denen eine dem König die Summe von 2200 000 Kronen als Ergebniß einer im Volke zum Regierungsjubiläuum des Königs veranstalteten Sammlung überreihte. Der König bestimmte, daß diese Ehrengabe zur Bekämpfung der Tuberkulose zu verwenden sei. Abends wurde dem Königlichen Schlosse gegenüber ein Feuerwerk abgebrannt. Der König beobachtete das Schauspiel mit den Gästen vom Balkon des Schlosses aus; nah Schluß des Feuerwerks trat Allerhöchstderselbe vor und wurde, während die Strahlen der eleftrishen Scheinwerfer der Yacht „Drott“ den Balkon erhellten, von der hunderttausenöföpfigen Menge enthustiastish begrüßt. Gest-rn wurde auf Ladugaadsgaardet unter freiem Himmel ein Militär-Gottesdienst in Anwesenheit der fremden Fürstlichkeiten, des diplomatishen Korps und der höheren Würdenträger abgehalten. Der König und die Königin trafen in einem sechsspännigen Wagen mit Eskorte ein und wurden bei der Anfahrt sowohl wie bei der Abfahrt von der Volks- menge jubelnd begrüßt. Abends fand in Stockholm eine glänzende Jllumination statt.
Dänemark.
Der Prinz von Wales beabsichtigt, dem „W. T. B.“ zufolge, heute Kopenhagen zu verlassen und sh über Fridericia nah Homburg zu begeben, um der Kaijerin Friedri ch einen Besuch auf Schloß Friedrihshof abzustatten.
Amerika. Die „Agence Havas“ berihtet aus Havanna, daß die spanishen Gefangenen der Garnison von Victoria de las Tunas — 299 an der Zahl — in Freiheit geseßt worden seien. Die Freiwilligen seien erschossen worden.
Aus Montevideo meldet das „Reuter’she Bureau“, daß der Friedensvertrag zwischen der Regierung und den Auf- ständishen am Sonnabend unterzeihnet und von dem Kongresse ohne Widerspruch genehmigt worden sei.
Asien.
Aus Panjkora vom gestrigen Tage erfährt das „Reuter’\he Burau“, daß der General Jeffreys den Feind am Sonnabend von neuem angegriffen und denselben zurü- geworfen habe. Als jedoh die Truppen nach der Zerstörung der Befestigungswerke sich zurücgezogen hätten, habe der Feind sih wieder in bedeutender Stärke gezeigt. Die Verluste auf ads der Engländer hätten zwei Todte und sechs Verwundete
etragen.
Arbeiterbewegung.
Aus Dresden wird dem „Vorwärts" berichtet, daß der Aus- stand der Böttcher in der Brauerei Reisewiß (vergl. Nr. 218 d. Bl.) dur eine Verständigung der Direktion mit den Ausständigen beigelegt worden ift.
Hier in Berlin droht im Anschluß an den Ausstand der Former ein allgemeiner Ausstand der Metallarbeiter auszubrechen. Wie die Berliner „Volks-Ztg.“ mittheilt, haben die Fabrikanten den Beschluß gefaßt, Arbeitskräfte von außerhalb heranzuziehen, um den Betrieb aufrecht zu erhalten. Für den Fall, daß die Arbeitseinstellungen infolge des Formerausstandes größeren Umfang annehmen, ift die Schließung der Werkstätten auf Zeit als leßte Maßregel vorgesehen. Ein Theil der Former gehört dem Zentralverein dec Former und ein anderer dem Deutschen Metallarbeiter-Verbande an. Beide Vereinigungen haben Unterstüßung zugesichert. — Zum Ausstande der Former in der Maschinenbau - Anstalt und Eisengießerei A. Borsig (vergl. Nr 200 0 B Welt Die Mieaia Folgendes mit: Am 18. August weigerte sh eine Formerkolonne von fünf Mann, eine bestimmte Arbeit zu den früher bezahlten Accorden zu übernehmen, und verlangte eine wesentlihe Erhöhung derselben. Als dies verweigert wurde, bestanden sämmtlihe übrigen Former, also auch die, welche mit jener Arbeit nihts zu thun hatten, auf einer weiteren 2 prozentigen Erhöhung des Accords für diese Arbeit. Da die Firma diese nicht bewilligen konnte, Diffe- renzen aber zu vermeiden wünschte, so wurde den Formern mitgetheilt, daß sie die Arbeit auswärts anfertigen lasse und der Kolonne andere Arbeit geben würde. Dieses Entgegen- fommen beantworteten die Formes damit, daß sie den Ausstand an- fündigten, wenn die fraglihen Stücke nicht zu dem von ihnen gefor- derten Accorde in der Fabrik gegossen würden, und legten, da jelbst- verständlich diese Forderung nicht bewilligt werden konnte, die Arbeit nieder. Die in Frage kommenden Former hatten einen täglichen Durchschnittsverdienst von 7 4 bei zehnstündiger Arbeitszeit. Es handelt si in diesem Falle also niht um eine geringe Lohndifferenz sondern um eine grundsäßlihe Forderung, welche in thren Konsequenzen, einen Eingriff in das Verfügungsreht der Firma und eine schwere Schädigung des ganzen Betriebs in sih s{ließt.
Aus London meldet „W. T. B.* zum Ausftande der engli- \chen Maschinenbauer: Infolge des Streitfalls zwischen den Arbeitgebern und den Maschinen - Arbeitern i heute die Werft Sir William Gray's in Hartlepool geschlossen worden, wodurh 1200 Arbeiter beshäftigungslos wurden. Andere Werften werden am nächsten Dienstag geshlossen werden, fodaß alsdann die Zahl der feiernden Arbeiter 3 bis 4000 betragen wird. — Wie der „Köln. Ztg.“ telegraphtiert wird, hat das britische e M mit den Vertretern der Maschinenbau- Arbeitgeber wie der Arbeiter Unterhandlungen zur Beilegung des Streites angeknüpft.
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