1897 / 224 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 23 Sep 1897 18:00:01 GMT) scan diff

ie ü Ñ i t lässig, sondern Err des Zweckes in der Regel Von der selbständ Anf Ü ; : Die erfte Prüfung, 9) die über diese, sowie über die mit der Meldung eingereichten j zu \sig, sondern zur Erreihung des Zw egel au soweit on der selbständigen Anfertigung der zu den Arbeiten erforder Uebergang8bestimmungen. dierende General des VI. Armee-Korps, Seine Hoheit der

Been den S 3) Arbeiten und Seidhnungen abgegebenen erPrütuee, uns | Den Berg-Referendaren isi nah Befinden der einzelnen Dezernent E T vant, Erbprinz von Sacsen-Meini d die direkten Vorgeseßt Die erfte Prüfun nach Beendigung der akademischen Studien e haup en Gegenstände der mündlihen Prüfung, un en Berg-Referendaren thl nac) Deftnden zelnen Dezernenten L Die vorstehend ; ; Î zsen-Meiningen, und die diretten Borge}eßten vor einer “e „Püfun Aas i \ aeaE abzulegen, welche bei der 4) die Entscheidung der Kommission über den Ausfall der | oder nah Bestimmung des T anE insbesondere auch Ges u Reicht ein Berg-Referendar die schriftlichen Arbeiten niht recht- | lihung ab in Js die: E N. R. Doe. (PUEr BEEENERE des Regiments Benehinen, Um 4 Uhr 35 Minuten seßte Seine Berg-Akademie in Berlin und bei den Ober-Bergämtern zu Breslau, __ Prüfung legenheit zu häufigen mündlichen - orträgen und zur Ausarbeitung von zeitig ein, so wird angenommen, daß er von der Prüfung abstebe. Der Ausbildungsgang der Bergbaubeflifsenen und Berg-Referendare Majestät die Reise nah Rominten fort. Am Bahnhof Halle a. S., Klausthal am Siye dieser Behörden, sowie ge- anzuführen find. Referaten zu geben. Au können die Berg-Referendare zur Bearbeitun Bei erneuerter Meldung entsheidet der Minister für Handel und | welche bereits in der Ausbildung begriffen sind, ift von den Ober: | waren der Erbprinz von Sachsen - Meiningen, der Kom- meinschaftlih für die Bezirke der beiden Ober-Bergämter zu Bonn und E S 20. : : von Siedsgerihtsfachen in den Angelegenheiten der Arbeiterversiche- Gewerbe darüber, ob alle im § 33 bezeihneten Arbeiten oder nur die | Bergämtera soweit wie mögli na diesen Vorshriften zu regeln mandant von Breslau, General - Major von Alvensleben It de ps bestanden, fo wird dem Bergbaubeflissenen über | rung herangezogen werden. eine oder andere, beziehungsweise mehrere derselben wiederholt an- Berlin, den 18. September 1897. atc der Kommandeur des Leib-Kürassier-Regiments Großer Kurfürst

Dortmund in Bonn eingeseßt sind. : 4 fas x 4 L Die Mitglieder und der Daetgende dieser Prüfungskommissionen | das Ergebniß von dem Vorsigenden der Prüfungskommission ein jufertigen sind und zwar nah gutahtliher Anhörung der Prüfungs- Der Minister für Handel und Gewerbe. (Sthlesisches) Nr. 1 von Szymonski, der Polizei-Präfident Dr.

29. werden von dem Minister für Handel und Gewerbe theils aus Be- | Zeugniß ausgestellt, unter dessen Vorlegung er seine Ernennung zum Während der tehnishen Ausbildun zeit hat der Berg-Referendar kommission. c i amten der höheren ister ae Da aus akademischen Lehrern be- L E und seine Vereidigung bei demjenigen Ober-Bergamt | mindestens zwei \hriftlihe Arbeiten über wihtigere Gegenstände der Bei abermaliger Versäumung der zur Einreichung bestimmten Brefeld. Bienco und der Graf von Tschirschky-Renard anwesend. Jhre rufen. zu beantragen hat, in defsen Bezirk er seine weitere tehnishe und ge- Technik zu fertigen und dem Ober-Bergamt vorzulegen. Statt einer Frift erfolgt die Entlaffung des Berg-Referenda rs. Majestät die Kaiserin und Königin trat heute Nach- L 11 ; \häftlihe Ausbildung betreiben will. dieser Arbeiten können au technishe Aufzeihnungen, welhe der 8 36. mittag um 31/4 Uhr die Rüceise nah dem Neuen Palais an. Die Prüfung ist eine \chriftliche und mündliche. Sie findet Ist die Prüfung mit Auszeihnung bestanden, so kann der | Berg-Referendar auf Reisen gesammelt hat (Reiseberidte), eingereiht Die Probearbeiten werden den Mitgliedern der Prüfungskommission Bekanntmachun Am Bahnhof hatten fih zur Verabschiedung der Ober-Präsident halbjährlih im Frühjahre und Herbste statt. Bergdaubeflissene von der Prüfungskommission dem Minister [E werden, E ; zur schriftlichen Begutachtung vorgelegt, L A ; : g, Fürst von Haßfeldt, die Fürstin von Haßfeldt, der General- 12. Hamel und Gewerbe zur Verleihung einer Prämie zum Zwecke der Die Vorlage dieser Arbeiten hat spätestens bei der Meldung zur ob die Arbeit des Kandidaten probemäßig und im Bejahungs- etreffend die Immatrikulation für das Winter- ‘Major von Alvensleben nebst Gemahlin sowie der Polizei- In der Meldung zu dieser Prüfung, welhe für den Frühjahrs- usführung einer Studienreise empfohlen werden. Beschäftigung am Ober-Bergamt zu erfolgen. Gleichzeitig sind ein- falle, ob sie ausreihend, gut oder recht gut, oder ob sie nicht Semester 1897/98. ¿sid : ; Ö ä ü in bi eichen : 26; ps gut, le nt E : Präsident Dr. Bienco eingefunden. termin bis zum 15. März und für den Herbsttermin bis zum 15. August 8 21. zureichen : : s i E probemäßig ausgefallen sei. Diejenigen Herren Studierenden, welhe beabsihtigen, fh an zu erfolgen hat, is der Verlauf der praktischen Lehrzeit § 6 und der Hat der Bergbaubeflifsene die Prüfung nit bestanden, fo wird a. die Darstellung eines selbst guBgesfhrten Nivellements in Zeih- Das Gutachten muß \ich nicht nur über den Nahweis gründlicher biefiger Universität immatritulieren zu laffen, wollen fih in ber Zeit Bayern Gang der akademishen Studien darzuthun und anen ob, wäh- | er von der Prüfungskommission zur Wiederholung der Prüfung auf | nung und Berehnung oder eine selbstbearbeitete Uebersichtskarte von Kenntnisse, über die Tiefe der wissenschaftlichen Auffassung, Tüchtig- vom 15. Oktober bis 5. November cr. auf dem Uni- Seine Königliche Hoheit der Pri L ld ; rend welher Zeit und wo der Kandidat seiner Militärpfliht ge- | den nächsten halbjährlihen oder auf den zweitfolgenden Prüfungs- | Lagerstätten eines Bergreviers oder einer Gruppe von Gruben (Flöß- keit und Schärfe der Beurtheilung, sondern auch darüber auslaffen, versitäts - Sekretariat, Universitäts - Verwaltungs- | die Al t g det, bei - Nied aa. eopold hat, wie nügt hat. termin derselben Kommission verwiesen. karte, Gangkfarte oder dergl.); É E Us V l ob die Arbeit von der Fähigkeit des Verfassers zeugt, im schriftlichen gebäude Zimmer Nr. 7, während der Vormittagsftunden | x e „Alg. Ztg.“ meldet, bei Vttederlegung des Armee-Ober- Beizufügen sind: E Die Kommission hat hierbei zugleich je nach dem Ausfall der b. die Zulage eines Gru rRtages A es durs{lagsangabe Vortrage unbeschadet der erforderlihen Gründlichkeit die Gegenstände | von 9 bis 11 Uhr unter Abgabe ibrer Papiere (Reifezeugniß, Ab- ommandos für die großen Truppenübungen 1897 nachstehen- 1) die Bescheinigung des Ober-Bergamts über die Annahme als | nicht bestandenen Prüfung darüber zu bestimmen, ob nur die münd- nebft den zugehörigen Profilen und Observationen mit Beifügung eines furz, klar und bestimmt grammatish und logish richtig in fließendem, gangszeugnifse früher besuhter Universitäten und, falls seit dem den Tagesbefehl erlassen: Bergbaubeflissener 3) und über den Abschluß der praktischen Lehr: | lie Prüfung zu wiederholen if oder ob und wie weit au die Erläuterungsberihts; ; rk att gefälligem Stil darzustellen. bgange von der Schule oder von der leßten Universität Seine Majestät der Deutsbe Kaiser und König von zeit (§S 6 und 7), y j vorgeshriebenen sehriftlihen oder bildlihen Arbeiten nochmals zu C. etne EihiazionszeiVuung von einer Bergwerks-, Hütten- oder An Stelle jeder ungenügend befundenen Arbeit hat der Kandidat | mehr als ein Vierteljahr verflossen ift, polizeilihes Abtg-dd baben mittels Allerhöhsten Handschreibens d. d. Hom- 2) die Nadbweise über die gehörten akademischen Vorlesungen. liefern sind. - Salinenanlage nah eigener Aufnahme. S a der Regel nach, bevor er zur mündlichen Prüfung zugelaffen werden Führungs-Atteft) melden. Deutsche, welhe ein Maturitäts- | Urs v. d. H., 10. September - 1897, mich Allergnädigft zu be- Mit der Meldung sind einzureichen: Bergbaubeflissene, welhe auf ergangene Vorladung zu dem münd- Bezüglich der Versicherung der fe brin gen N igung diefer fann, eine andere Arbeit anzufertigen, und zwar über neue Auf- zeugniß nicht besißen, haben die für ihre Aufnahme erforderliche auftragen geruht, der Armee Allerhöhstdefsen besondere An- I. An Zeichnungen: lihen Prüfungstermin niht ersheinen oder fich vor Schluß der Arbeiten kommen die Vorschriften 2e S zur Anwendung. gaben, die ihm nah Maßgabe der §§ 30 flg. zu ertheilen sind. befondere Genehmigung bei der Immatrikulations-Kommission, und erkennung für deren musterhafte Haltung, g ezeigte Es fann hiervon abgesehen werden, wenn nur eine Probearbeit | ¿war ebenfalls unter Ueberrei{ung ihrer Papiere im Universitäts- Tüchtigkeit, Ausbildung und gute Führung während

i Zei über Bergwerksmaschinen oder sonstige berg- rüfung entfernen, gelten als von der Prüfung zurückgetreten und E , 49, Drei Zeichnungen über Bergwerksmaschin sonstig o- j P ê f g P Die Zeit, während welcher ein Berg-Referendar die Stelle eines für „nicht probemäßig“ erklärt worden ist. Sekretariat, nahzusuchen. Ausländern kaan das Vorlegen eines | Ler abgelaufenen großen Manöver zum Ausdruck zu bringen.

und büttenmännishe Gegenstände, welhe nur in Linien ausgeführt zu | find auf den nächsten Termin derselben Kommission zu verweisen. 21 en ] j 3 / sein braudhen, E die richtiges und vollständiges Bild des dar- Die Namen der Bergbaubeflissenen, welche die Prüfung nicht be- tehnishen Berg-, Hütten- oder Salinenbeamten versehen hat, ist ihm Sind mehrere Probearbeiten ungenügend befunden, fo kann der Reifezeugnisses erlaffen werden. Indem ich von dieser Allerböchsten Anerkennung mit Allerhöchster Ge-

gestellten Gegenstandes geben müssen. Zwei dieser Zeichnungen müfsen | standen haben oder von ihr zurü@getreten sind, find von der Be bis zu sechs Monaten auf die tehnishe Ausbildung anzurehnen; auf Berg-Referendar zuförderst behufs besserer Vorbereitung auf die Dauer Später eintreffende Studierende baben ihre Anmeldung zur nehmigung Seiner Königlichen Hoheit des Prinz-NRegenten der

Fri Fot j ie Prüf übri ü | die tehnishe Ausbildung auf Staatswerken jedo nur dann, wenn er drei bis j 5 ; mmatrifkulati ; ; Armee Kenntniß gebe, ift es mir ei E: nach eigener Aufnahme angefertigt sein. kommission, welche die Prüfung abgehalten hat, allen übrigen Prüfungs eine derartige Stelle auf Staatswerken versehen hat. e T neun Monaten an das Ober: Bergamt zurückgewiesen A “r g ion sofort nach ihrer Ankunft in Halle vor- M ne Us S E Tat A tun A A Í L E Se

erden. : : Pub i ; ; 9. Ueber die etwaige Anrehnung der zu einer Reise in ausländische A i ¿ z S S - Majestät den Deuts ir e Satmeite Berens ie rftli E E Wenn ein Bergbaubeflifsener cinh die wiederholte Prüfung nicht | Bergwerksbezirke verwendeten Zeit ist auf Grund des von dem Berg- auf lien "nue A Diirecbalena R Sie Be N Be ved Ditencn ‘Allerböchsten Grlaf Ecaer "aóniglichen Hoheit des Drin ay Abbandlu E E S t a M E ia besteht, so wird er von der weiteren Ausbildung für den höberen Referendar zu erstattenden Reiseberihts im einzelnen Falle besondere elaffen if, nur für die ungenügend befundenen Arbeiten andere | der Königlichen vereinigten Friedrihs-Universität Halle-Wittenberg Regenten zu beglückwünshen. In dem Augenbli, in dem ich schen Gegenftand, die auch in einem Reisebericht bestehen kan Staatédienst im Bergfah ausges{lossen und fein Name auf Mit- | Entscheidung zu treffen. i ufgaben zur schriftlichen Bearbeitung zu stellen. In Vertretung : “_ } dos Ober-Kommando über die Armee mederlege, [prece i die Dois- E egenstand, die aus in gi M IEES ] fl e m it ih tbeilung der Prüfungskommission von dem Ober-Bergamt, dessen Bis zur Dauer von sechs Monaten kann die tehnische Aus- Werden wiederum mehrere Probearbeiten ungenügend befunden Drovsen. nung aus, daß die Armee durch raftlose Arbeit im Frieden der von nter diesen Vorlagen hat der ere efli Ai j Tbfta dia Verwaltungsbezirk er angehört, in der Liste der Bergbaubeflissenen bildung mit besonderer Genehmigung des Ober-Bergamtes au an- so ist eine nochmalige Wiederbolung der \chriftlihen Prüfung nit unserm oberften Kriegsherrn ausgefprohenen Erwartung im Kriege io E n, E n "Titelblatt Le gelöst. j IERaR Be wo Ver, Ei L n e gestattet, und es erfolgt die Entlassung des Berg-Referendars. vollaut und ganz entspreen werde. cer Iu R i : ; o e der akademishen Studien betrieben werden. ; ly viilare s da Augarbeitung die bei threr As eina Bent 3) Weitere technishe und geschäftlihe Ausbildung. C 97. Ca A Geier - Oberst ber E und Inspekteur iterarishen Hilfsmittel, auf die auch im Text Dezug zu nehmen ift, 8 23. Berg-Referendare können, sofern sie nah dem Ermessen des Ober- E Z H : Nichtkämltliches. der Iv. Armee- Inspektion. anzuführen. s 13 ¿E eie Ati es „Berg-Referendare“ zerfällt in die Dergamies die ee Ausbildung clasat haben, mit r Fete R e A baue oll ut Alti A T der S Metcklenburg-Sehweri Z f A Lt 5 : technische und die ge\chäftliche. ändigen Ausführung einzelner Dienstgeschäfte oder zur ushilfe mi r bewegen, als vielmehr dahin gerichtet ein, eut es Rei. ecklenburg- werin,

_ Die Prüfung E, Meng f ehe Earicherdung iber die Hue Auf diese Ausbildung sind mindestens drei Jahre zu verwenden, | der Vertretung eines technishen Beamten beauftragt werden. zu erforschen, ob und inwieweit der Berg-Referendar fih die Fähigkeit s M G Die Mittheilung von dem Ableben Sciner Hoheit des [lassung oder Zurü Ens des eb nq e A l t ift oh von denen Die darauf verwendete Zeit ist ihnen auf die geshäftliche Aus- angeeignet hat, die Lehren der Wissenschaft in den Zweigen des Preußen. Berlin, 23. September. Herzogs Friedrih Wilhelm traf gest Abend 6 ë sißenden der Ri el 5 Fre L E A be e neun Monate der technischen und geschäftlichen Ausbildung auf | bildung auf Staatswerken oder bei dem Revierbeamten je nah Dienstes praktisch anzuwenden, ob er die amtlichen Verrihtungen nit Seiñe Matseläf bér Lai d Sou f n CAS G Ahre Königli gestern Abend 6 Uhr Die Prüfung ift ins efanvere arauf zu 00 lon i p en vor | Bergwerken, Hütten oder Salinen des Staates, Art des Auftrages anzurecnen. bloß der Form nach erlernt, sondern auch nach Sinn und Absicht der L 10 ajestät der Kaiser un _König sind heute G Schwerin I E önigliche Loheit die verwittwete peiten Seugn en Pan men St: di der af 2 Be tir Qn ne neun Monate der weiteren tehnishen Ausbildung durch Be- Die zweite Prüfung. esezlichen Bestimmungen richtig aufgefaßt, si den inneren Zusammen- früh um 101/24 Uhr über Trakehnen in Jagdhaus Rominten jroßherzogin Marie, die Mutter Seiner Hoheit, empfing E E riges akademishes: Studium gemäß der Besttmmung im fahrung und Besichtigung von Privatwerken und anderen Staats- 98. E e ae at S Diens L ta eingetroffen. n E auf A En NE Be j Se Lig e I . werken, 2 E4T; ; em und dadur eine gründlihe Einsicht in die i oftheater wurde sofort abgebrohen. Um

n Nach Beendigung der tehnishen und geshäftlihen Vorbereitung Zwecke des Staatsdienstes erworben hat. bag Txaueraciónt vou alen Ra hr begann

5 14. wei Monate der Beschäftigung bei einem konzessionierten j ü Dem zugelassenen Bergbaubeflifsenen ertheilt der Vorsipende der C: gung : hat der Berg-Referendar \sich alsbald zur zweiten Prüfung zu Nab di S E . Markscheider, melden. a E hat si die Prüfung auf folgende Das Staats-Ministerium trat heute Nachmittag

Prüfungskommission zwei Aufgaben, und zwar. echs Monate der Beschäftigung bei einem Revierbeamten und L ä ¿ti Í E ¿ Ler Pri le Pasfübrana ciner tnfadden quantttatiten Analuse nebst | ehn Monate der Bhästtpung det dem Vher-Bergami ge- | Zuose fergetee Vorbereitung auf e ret Plstns bis zur Dau F Se) [gemein Verwaltungs, Angelegen beiten eroarische | hes Vize-Prsidenten, Staats-Ministers Dr: von Miquel ju T cen! A t i E widmet werden müssen. s / z i inrihtungen der Behörden, Zuständigkeitsverbältnisse, Dienftkreife | ° H tdenten, Staats-Biinijters Vr. von Zetquet zu : G- E Ie uge E Ls ees E vage s Die D alia dec Ausbildung der Berg-Referendare liegt apa Mrlaubs find em Minifter für DaNl umb Gerette jx Ent: und Rechtsverhältnisse der Beamten, Disziplinar-Vorschriften; Staats- | einer Sigung zusammen. 2 e Oefterreich-Ungarn.

Tie Me ed Betsaiea, 6 I E ee M Hre aa O M eierrabar a0 lesfanvener Prang den | © MYRIRMUIE E E E elen Arch dad N A E E ai S

i o E , in d ezi , d ü e ißbräuchli D Y , ; gen, nungslegung, Abnahme und Revision estern ; in Wien ei Fr ob, in defsen Bezick der Berg-Referendar nach bestandener Prüfung den Mißbräuchlibe Verzögerung des Abschlusses des Vorbereitungs der Mebaungen. Entlastung der Staatsregierung und der Rethnungs- gester end von Budapest E in Wien eingetroffen. Frankrei.

Für die Ausführung der Analyse und die Bearbeitung der ge- | Nörbereituüngkdi j 4 Sgr E : : 1 ot :r x1f : tüngëédienst angetreten hat 20). dienstes f 84 des Disziplinargeseßzes vom 21. Juli 1852 L I ale stellten Aufgabe ift eine Frist von zwölf Wochen zu gewähren, welche Wenn es zum Zwecke seiner möglihs\t gründlichen und umfassenden diente E B A Dienste n ih geieges führer; Münzwesen, Maß- und Gewichisordnung, Banken, Geld- und Am 22. d. M. 9 Uhr 48 Minuten if beim Einlaufen in

T a aaen voi ry Me E ga Agobildang: eter aus: auberat dafür Predeaden CEEA S | Vie nwesté Prbsans f Aue sriftlihe und mündliche. s E e | bie Elbe unweit Feuershiff „Elbe 1 S. M. Torpedoboot | o Anl: Srsaiiai hey geste ann Les Daischasters Sis E Bei Stellung der Aufgaben ist zu berücksichtigen, daß die zu ihrer | p; | L E L ¿ Meldung zur zweiten Prüf ung. S Te0nishe Kenntnisse in Beiebung auf die- Arbeiten, | 2 W“ dur eine ahierliche See gekentert und nah einer | Mons on werden die französisch-englischen Verhandlungen über bildung leitenden Ober-Bergamt einem anderen Ober Bergamt zur Be g L 99 P g duen ies dad Versahttn: e an Bar s Hütten: N Stunde gesunken. Von der En sind ertrunken: die Abgrenzung des Gebiets am Niger am nähsten Sonn-

ershöpfenden Lösung erforderlihe Zeit der dafür befirmmten Frist ee: « E Ut 1 ; x ; \ i l schäftigung überwiesen werden. Hierbei sind die Gründe der Lee Die Meldung zur zweiten Prüfung erfolgt \{chriftlich bei dem Salinenbetriebe vorkommen und zum Zwecke der Nußbarmachung der Seine Hoheit der Herzog Friedri Wilhelm zu | abend wieder aufgenommen werden.

möglich genau entspricht. Z j O di - ¿efelb fat _ Die Da veung einer während des akademischen Studiums aus- M L Es Ie M Be n R Ls ann Ober-Bergamt unter ausführlicher Angabe des seit dem Eintritt (S 3) Bergwerksprodukte in der Industrie Anwendung finden, mit Berük- Mellenbura Nach einer Meldung des „Journal des Débats“ erlangte geführten quantitativen Analyse, wel&e von dem Vorsteher des hemi- chtigung ibrer wissenshaftliGen Grundlagen und ihrer volkswirth- Torpedo-Ober-Feuermeistersmaat Richard, der König von Siam von dem Minister Hanotaux die Zusage,

e e s Are E é | anzugeben und die Personalakten deéselben jedesmal mit zu übersenden. verfolgten Bildungsganges. Beizu ügen find: ihtigu 1 l L em Mi i l schen Laboraioriums einer Universität, technischen Hohschule oder Berg* | Hie Leitung der Ausbildung des Berg-Referendars geht alsdann für die 1) die Zeugnisse der Königlichen Behörden und Beamten oder sinftliien Bedeutung. Torpedo-Maschinistenmaat Hoffmann, daß die Bestimmung des französisch-siamesishen Vertrages, nach

Akademie als ausreichend erahtet ift, kann angerechnet werden. eit der Ueberweisung auf das Ober-Bergamt über, dem der Berg- Privatbeamten, in deren Geschäftskceisen der Berg-Referendar beschäftigt C. Betrieb und Verwaltung der Bergwerke, Hütten Torpedo-Oberheizer Sriepe welcher Siam bisher in den Provinzen Ba Siam- Geschieht dies, fo ifi für die Bearbeitung, der fach- E bilföwissen- B erei L s Y g ' g gewesen ift; : E . i i A und Salzwerke des Staates; a geee Verhä!tnisse in der T L e Mies se Ehmte Sexten ¡Hompes, Hasse, A 2) und B ies L ads dro E Sue [haven Aufgabe in der Regel nur eine Frist von ochen zu Die Genebmigung zu Reisen in ausländishe Bergwerksbezirke ail e Belegung er de gettvent Ableistung der Militär- Sang e aide ri diefer n E L HaUE Gerettet sind; é Mekong-Ufer keinerlei reguläre oder irreguläre Streitkräfte ewäßren. S L : i i 8 pflicht oder die Befreiung von derselben ; | i a rung, Verwerthung der Produkte; Kafsen- und Rehnungs- 0 A : it Für jede Arbeit ift die Versicherung der selbständigen Anferti- I E E, ba A O E "0 f diesen Theil e 3) ein Verzeichniß der im Verlaufe der Ausbildungszeit von dem hrung und Verwahrung der Bestände im Geld- und Natural-Haus- Zorpedoe er Maichui Worms, unerzanen rie, werde aufgehoben werden. gung abzugeben. 12 legter S) , ., | zu verwendenden Zeit vor allem tarauf ankommt, daß die Berg- Berg-Referendar gelieferten grggeren Arbeiten (Relationen, Berichte, alt auf den Werken, Führung der Kontrole durch die vorgesetzten orpedo-Bootsmannsmaat Jacobs, _ Wie der „Temps“ aus Sansibar erfährt, ist ein fran- Wird die Frist ohne genügende Entshuldigung versäumt, so ift | Referendare die Betriebsverhältnisse und Betriebseinrichtungen der in- Beschlüsse in Berechtsams-, Bergpolizei- oder Enteignungsfachen, Behörden; Vermögens-, Ertrags- und Selbstkosten-Berehnungen ; Torpedo-Bootsmannsmaat Hübner, zösishes Schiff von der britishen Behörde in Mombasa unter dem Bergbaubeflifienen auf seinen Antrag eine andere Aufgabe zu er- | 1¿ndishen Bergwerke, Hütten und Salinen fennen lernen. Reiseberichte u. dergl.); : i / ; wirthshaftlihe Ergebnifse der Betriebe. i : Torpedo-Ober-Matrose Bruder, der Anschuldigung des Sklavenhandels angehalten und der theilen. Bei wiederholter Fristversäumniß gilt die Prüfung als nicht 8 N 4) eine geognostishe Beschreibung einer Gegend oder eines Mineral- D. Rechts- und staatswissenschaftlihe Kenntnisse Torpedo-Matrose Donimin, Gamrodt, Witt, Kapitän sowie ein Theil der Mannschaft festgenommen worden. bestanden (S 18). S 1E Die Ausbildung beginnt mit der mindestens neunmonatlichen Be- vorkommens, deren selbständige Anfertigung gemäß der Vorschrift Staats- und Verwaltungsrecht, Bergreht mit besonderer Berücksichti- Torpedo-Maschinisten-Applikant Boldt, Rußland Sind die Probearbeiten rehtzeitig eingegangen, so werden sie von schäftigung auf Dengwerren Que oder Galinea tes Eivans, von in § 12 zu versichern ift. 8 30. E O eia ber Salbe, Gener ae, Torpedo-Heizer Lekebusch. Dia Groksäersiin Marie Ï orf ; Mitali ifunas f , | der se onate | ie Prüf H : i i if N E L E a Ln E e E ie E eter Wuirielea g daran drei Monate für die geshäftlihe Ausbildung zu verwenden find. | H pas die Peühirg Des Seluge een M I Ober: Ne aae ge evan R E 3 Akt bind ——— „W. T. B.“ berichtet, gestern mit ihren Kindern, dem Groß- S Moucmiksionouikäliedern zur Durchsicht vorgelegt. Sie hat sih in ibrem erften Theile auf alle rbeiten und Aus- n O T N o L Malen ny Meldung (8 29) dem welche bei Bera Néserendar brei Tage ‘vôr bem Dlisczaoteemia zuge- : fürsten Boris Wladimirowits{ und der Großfürstin Helena In gleicher Weise find die bei der Meldung eingereichten Zeich- führungen zu erstrecken, welche bei den Betrieben der Staatswerke vor- | Minister für Handel und Gewerbe gutachtlichen Bericht über die Zu- stellt werden. Seine Excellenz der kommandierende Admiral, Admiral E n T Petersburg in das Ausland abgereist. von Knorr, sowie der Chef des Stabes des Ober-Kommandos eontjew und Ato Jossip wurden gestern als außer-

» En N 4 x . Gleichzeitig i Bera-Re en Gelegenheit zu geben ; m nungen und Arbeiten bei den Mitgliedern der Prüfungskommission in kommen leichzeitig ist den Berg eferendar elei i - | laffung zur zweiten Prüfung. § 38. ihe G N Meneli Mini die den technischen Werksbeamten obliegenden schriftlichen Arbeiten an Dem Berichte find die Personalakten des Berg-Referendars, eine u einem Prüfungstermine sind der Regel nah nicht mehr als | der Marine, Kontre-Admiral Barandon sind heute von ordentliche Gesandte des Negus Menelik vom Minister des Auswärtigen Grafen Murawjew empfangen.

Umlauf zu seßen. N é: E 8 16. der Hand der dafür erlaffenen Dienftanweisungen ennen zu lernen, | 9 egutahtung der gemäß § 2% anzufertigenden marksheiderishen Ar- bier Berg-Referendare vorzuladen. i i i ; Zur mündlichen Prüfung können mehrere, jedo der Regel nah sowie in die Geschäfte der tehnishen Betriebsleitung näheren Einblick | beiten Es nen R ein T standinee Nach- ties i & 39. En Y eza CUgeLCN en. : S tali nit über vier Bewerber geladen werden. zu gewinnen. Auch haben die Berg-Referendare sih mit dem Lohnungs- weis der Beschäftigung während der praktischen Lehrzeit und des Vor- Die Frage, ob die Prüfung überhaupt bestanden und im Be- s Der am hiesigen Allerhöchsten Hofe beglaubigte Königlich Italien. 8 17. O den Arbeilerangelegen anen den Métliatadenraars S bereitungsdienstes, sowie ein Verzeichniß der während des akademischen jahungdsa e, ob sie „ausreichend“ „gut“ oder „vorzüglih“ be- niederländishe Gesandte Jonkheer van Tets van Gou- f , Der Admiral Canevaro, der, wie „W. T. B.“ be- Die mündlide Prüfung erstreckt ih auf folgende Gegenstände: e E im Zusammenhang stehenden Gegenständen genau verkrau Studiums gehörten Vorlesungen anzuschließen. l S sei, wird von der Prüfungskommission durch Stimmenmehr- driaan ift vom Urlaub nach Berlin zurückgekehrt und hat rihtet, gehen Unterredungen mit dem Minister-Präsidenten a Bien Ste Nea ntt "* VEdhird der weiteren nas mindeflens dert Monate auernden | zem Ber-Keetendar e (tlihen Bearbeitung zu erthelerden Us Nl, Und AwaS SUILIOR WejUIs Mergen nisse dae, IQuINE- bie MelGas der Gejanzishaft wieder Mernouunen. E E De Kle wir fg am rain und zwar: j eshäâftigung haben die Berg-Referendare 1ich dur [e tige Be- ° Der Regierungs-Rath Stiller zu Posen wird vom s f E 1) in der Mineralogie und der Geognosie, ein\@{ließlich der Petre- | tbeiligung an allen vorkommenden Arbeiten und dur eingehendes gaben 33) zu machen. & 31. Di üfungskommis f s die Prüf ; tokon | 1. November L E e e Königlichen Val zu Düssel- GPORDREUE SAPTOICT, ft DOID VEE jy EITIE Eer nach) Nees faktenkunde; s L N : Studium der bestehenden allgemeinen Vorschriften und Dienstanwe“- Der Minister für Handel ‘und Gewerbe entscheidet über die Zu- aufzuneh L ae bear Minister sie S L E A dorf und der Regierungs-Affssessor Dr. Momm in Ottweiler FMNTEn, 2) in der allgemeinen anorganischen Chemie und der Hemischen | sungen von den Bureaugeshäften der staatlihen Verwaltungen, sowie laffung zu der Prüfun bs B bt rag E. em nes 1 r por el und Gewerbe mittels ist der Königlichen N ie Trie ° it dienstli Belgien. Analyse; von der Buchführung, der Aufstellung, Prüfung und Feststellung der Ber Sten Meterenvar fann obne weiteres auf sech8s Monate zur E zu überreichen ist. In dem erichte find die Urtheile über öniglichen ie erung zu Trier zur weiteren ienstlichen Der König der Belgier, Allerhöhstwelcher si von 3) in der Physik ; Einnahme- und Ausgabebeläge, dem Geld-, Wechsel- und Abrehnungs- CAEE Fort, una der Vorbereitung zurü Tarolalea werben, einn er î E Pro earbeiten des Kandidaten und die Entscheidung der Kommission | Verwendung überwie}en. s ial nad. Las Pálinas ant der Insel G d l 4) in der Mathematik, nämli: Verkehr, den Revisionen, der Anfertigung der Kafsenabshlüsse und | nah der guta hfli +8 Recßerun i Dber-Bekgamts uo 6 nit als nid en Ausfall der Prüfung besonders anzugeben. Sofern Bedenken Der Regierungs - Assessor Dr. Graf von Mörner zu Y h A h M T Ba er i nsel Gran Canaria, a. in der reinen Mathematik bis zur höheren Analysis ein- Kafsenertrakte, der Nechuungsieauug und Etatéaufftellung bei der rbcekbeud voraebilet di “seben ist rüf vorliegen, wird Ee 0 Prelcrendas auf Grund der bestandenen | Domäne Niederhone, Kreis Eschwege, ist vom 1. Oktober 1897 a en hatte, ist, dem „W. T. B. zufo ge, in der Nacht vom {lieslid, mit Anwendung auf Kurvenlehre, Funktionen u. f. w.; Kafssen-, Deposital-, Produkten-, Materialien- und Inventarienver- g zu! Í s fessor von R nister für Handel und Gewerbe zum „Berg- | ab dem Landrath des Kreises Bunzlau, der Regierungs-Assessor . zum 22. d. M. von dort wieder in De egangen um b. in der angewandten Mathematik und zwar der Statik und waltung die für die Beaufsichtigung und Leitung des Kassen- und Pegfungepes örde. e eas Dr. von Strempel zu Domäne Rothshloß, Kreis Nimptsch, purtn Mogador und dann Tanger sowie Gibraltar zu be- Mechanik fester, flüssiger und gaëförmiger Körper. (Die Prüfung in Naturalhaushalts der Staatêwerke erforderlichen gründlihen Kennt- Di - al ; Ob üfungsf ission Wiederholung der zweiten Prüfung. dem Landrath des Kreises Löwenberg, Regierungsbezirk Liegniß, uen. i der Mathematik beschränkt sich niht auf die allgemeinen Lebrsäße, | nie zu erwerben. : - : E T ie Prüfung erfolgt vor der » S s d Vorsi fes 41. der Regierungs-Assessor Ostendorff zu Königsberg i. Ostpr Türkei. vielmehr werden auch die Fälle praktisher Anwendung zur Aufgabe Die Beschäftigung bei dem Revierbeamten if so einzurichten, daß | für das E in Berlin, deren be gte E b or}igend Den Berg-Referendaren, welche die Prüfung nicht bestanden haben, | dem Landrath des Kreises Lübbecke im Regierungsbezirk Minden Wie die „Agence Havas“ aus Kanea meldet, überfielen ellt wobei Fertigteit im Zahlen- und Buftabenrehnen, im Ge- | der Berg-Referendar alle vorkommenden Dienstgeshäfte des Revier- von dem Minister für Handel und Gewerbe ernannk werden. ifft eine einmalige Wiederholung derselben gestattet. Sie werden, d L i R, gSVez O Aufständish E A kai Kandia: M (h Pravdhe der Logarithmentafel, auch Bekanntschaft mit den Methoden | beamten nit nur theoretisch, sondern auch praktis kennen lernt. Da- A. Sthriftlihe Prüfung. wenn sie diese beabsichtigen, von dem Minister für Handel und Gewerbe und der Regierungs - Assessor von Roques zu Domäne d 1 e am Viensiag vet Kandia L U aner aus der beihreibenden Geometrie verlangt wird); neben hat der Berg-Referendar diese Zeit zur Erweiterung seiner tech- R : pr besseren Vorbereitung auf mindestens sechs Monate an ein Dber- Westerhof, Kreis Osterode, dem Landrath des Kreises Ottweiler em Hinterhalt, raubten über 200 Stück Vieh und tödteten 5) in der Encyclopädie des Rechtes, im Zivilrechte (in seiner nishen Kenntnisse zu E : ie \chriftliche Prüfung hai drei Arbeiten zum Gegenstande, ergamt zurückverwiesen. zur Hilfeleistung in den landräthlichen Geschäften zugetheilt | Zwei Hirten, welche sie verstümmelten. Der Brand der Ausgeftaltung durch das Bürgerliche Geseßbuch für das Deutsche Reich) Die besondere Beaufsichtigung und Leitung der Ausbildung der | nämlich: : è 42. worden. livenpflanzungen in der Umgebung von Rethymon und im Bergrechte; Berg-Referendare liegt denjenigen Behörden und Beamten ob, denen 1) eine Abhandlung über einen staatswifsenschaftlicher oder berg- Für den Fall der zu wiederholenden Prüfung bestimmt der Mis dauert fort. 6) in den Staai#wifsenschaften, namentlich im Staatsrechte, dem | sie von dem Ober-Bergamt der darüber zuglei zu ertheilenden | rechtliden Gegenstand; nister für Handel und Gewerbe je nah dem Ergebniß der erstmaligen Griechenland. Verwaltung2rehiz, in der Finanzwifsenschaft, der Volkswirtbschafts- | näheren Anweisung gemäß zur Beschäftigung überwiesen sind. Diese 2) eine Ausarbeitung über einen technischen Gegenstand der Prüfung, ob nur die mündlihe Prüfung zu wiederholen oder ob nur Laut telegraphisher Meldungen an das Ober - Kommando Der „Agence Havas“ wird aus Athen gemeldet, daß der lehre, der sozalpolitishen Geseggebung und der Handels- und Gewerbe- | Beamten und Behörden haben dem Dber-Bergamt nach Beendigung | Berg-, Hütten- oder Salinenkunde; die eine oder andere der drei \chriftlihen Probearbeiten 33) noch- | der Marine beabsichtigte S. M. S. „Stein“, Kommandant | russische Minister des Aeußern Graf Muxaw jew dem

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11. An s{hriftlichen Ausarbeitungen. kommissionen mitzutheilen.

B. Mae Prüfung.

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Paulowna i}st, wie

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statiftik. der dem ectheilt-n Auftrage gemöß erfolgten Beschäftigung des Berg- 3) eine aus Akten zu fertigende Relation über eine Verwaltungs mals anzufertigen und ob etwa bei der erneuerten Meldung von der e : l ; 4 B, Teénische Kenntnisse | Réfcrenvars soglei ein Zeugniß über dessen dienstliches und außer- | sahe (Berechtsams-, Enteignungs-, Bergpolizeifache und dergl.) e ae E R 0 A | UOOE Ie S E O eee, Kommandant Kapitän | Bereitne Komeri beirachie seine Mission als beerdigt... eds und zwar in der Bergabanfunte einslicßlid Aufbereitung, der Salinen- f dienstliches Verbaltcn, sowie über seine Leistungen und die darin Zwei dieser Gegenstände können in eine Aufgabe zusammen- Hat der Berg-Referendar eine zweite Relation zu liefern, fo kann See Be der. ift am 20 September in Kobe augéiniien aag, de G O gene en e A E Fes

; ; n „, die Griechenland treffe, werde es auf jeine eigene

or Hilitienfun md bierfuzfi, | is Tech- ervoraëtrei ä übermitteln. t werden. er sich di ; ie ä zur Iunde, de: Hlitienkunde und der Pro ver chemishen Teh- | hervoraetreienen Mängel zu übermittein gefaßt werden ¿ ch die Aufgabe dazu erbitten, sobald die Hälfte des verlängerten And beabsichtigt, am 2. September na d: Chefoo-im See zu | Kosten und. Gefahr treffen.

nologie, der Maschinenlehre ¿xs@iteßlih Eleftrotehnik und in der Die zehnmonatlihe Beschäftigung bei dem Ober-Bergamt hat ; 8 34. i Vorbereitungsdienstes verstrichen ift. Marke eurii ; den Schluß der Aubbilounggzeit zu bilden. Sie hat si auf alle ein- Die Aufgaben zu diesen drei Arbeiten werden von dem Minifter Im übrigen gelten auh für die Wiederholung der zweiten | gehen; S. M. S. L Kommandant Korvetten- Der General Smolenski hat den Befehl erhalten, sih ge

Lat & 18, zelnen Dezernate der Mitglieder dés Kollegiums zu erstrecken. Diese | für Handel und Gewerbe gestellt. Für die Anfertigung einer jeden Prüfung die Bestimmungen der §§ 34 bis 40. apitän Winkler, ern in Auckland eingetroffen. unverzüglih nah Volo zu begeben.

Die Frage, ob die Prüfung überhaupt und im Bejahungsfalle, sind verpflichtet, si der E e Berg-Referendare unmittelbar | derselben erbält der Berg-Referendar eine Frist von zwei Monaten ba Ein nohmaliger ungünstiger Ausfall der wiederholten Prüfung Schweden und Norw orwegen.

ob sie „ausreichend“, „gut“ oder „mit Auszeihnung“ beftanden | anzunehmen. Außerdem hat der g-Referendar sih in dieser Zeit | (= sechs Monaten für alle drei in der Regel gleichzeitig zu (r t den Ausschluß vom höheren Staatsdienste im Bergfah zur ift, wird von der BeNsapai tam Ds S Tacisiies my a E Sel altBgange a E un Lureaux SUPTtEs, araporat E Ex QON wird nur aus sehr erheblichen Folge. ves A Der H erzog Johann Albrecht zu Medcklendur % dem Gesammt-Ergebnisse der schriftlichen un anzlei, Kasse, Revifion, Markscheiderei) genau betannt zu machen. nden erlängert werden. Ï rüfungsge ren. / : 4 ai ) , ündlichen Prüfung entschieden. | Der Berghauptmann hat hiernach die Zeit für die Beschäftigung Die A bts der mit Inhaltsangabe und Seitenzahl zu ver 43. | G Rai Et Tr A) f big M det Hter d M DIUs R de Se O gla 00 e Bei Stimmengleichheit gilt die Prüfung als niht beftanden. in jedem Dezernate zu bestimmen. Hierbei ist besonders darauf - | sehenden Arbeiten erfolgt bei dem Minister. . bit- vit Die Kandidaten, welche sich zur ersten und zweiten Prüfung eier eareilian: nut. -B/ Uhr nas "t bes Aufern i: L ‘der ; Fri drich Milhel odes sein ruders, 7 1A n eiti: die Berg-Neséreudare in dem trternate n unt Unter jeder dieser Arbeiten hat der Verg-Referenbar ihre Bis fden, haben für jede dieser Prüfungen cine Gebühr von dreißig Leib V aürdi ces Meglimenis ‘Großer Kurfürst (Shlesisches) abgereiit, - Dre Prin S riebe pold v Sre I - 6 e

Di üfungskemmission hat über die Prüfung ein Protokoll | Bergamtsjustitiars stets ausreichend in möglichst vielseitiger und nuß- | ständige Anfertigung zu versihern und die dabei benußten Hilf ark zu entrichten. \ J ( its in welchem M G M bringender Weise beschäftigt werden. Die g M lic Beschäftigung | mittel, auf die au im Text Bezug zu nehmen ift, vollständig a nos Bei einer Wiederholung einer dieser Prüfungen if diese Gebühr Nr. 1 in Kleinburg und nahm dort bei dem Offizierkorps des | hat in der vergangenen Naht an Bord der Yacht „Hohen-

1) die Aufgaben für die Probearbeiten 14), eines Berg-Referendars in mehreren Dejzernaten ift daher nicht allein 1 zugeben, mals zu zahlen, Regiments das Frühstück ein, an welchem auch der komman- | zollern“ die Rüdckreise angetreten.