1897 / 239 p. 9 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 11 Oct 1897 18:00:01 GMT) scan diff

[42640]

Nachdem der Zeichner bez. Interimss{eininhaber urserer Aktien Nr. 158 bis 224 die Einzahlung des gee Restes voa 75 9/9 verzögert hat, wird er bierdur erneut zur Zablung bis zum 14. Januar 1898 aufgefordert unter Androhung seines Aus- \{lufses mit der geleisteten Baarzablung und mit seinen Rechten aus den Aktien.

Berlin, den 11. Oktober 1897.

Sportpark- Kurfürftendamm- Aktiengesellschaft. Nunkel.

Unionbrauerei Actiengesellschaft in Karlsruhe.

Wir beehren uns, biermit die Herren Aktionäre unserer Geselischaft zu der am Samstag, den 6. November 1897, Vormittags 10 Uhr, im Gesellshaftslokale in Karlsruhe ftaitfindenden en ordentlichen Generalversammlung einzu- aden. Tagesorduung: j

1) Bericht der Direktion und des AufsiŸtsratls über dos Geschäftéjahr 1896/1897.

2) Beshlußfassung über die Vertheilung des Reingewinns und Entlastung der Direktion und des Aufsichtsratbs.

Ifticnäre, welde an der Generalversammlung theil- nebmen wollen, baben ihre Aktien bis späteftens Mittwoch, den 3. November c., Abends 6 Uhr, bei der Gesellschastsfkafse in Karlsruhe oder bei den Bankkäusern:

Ed. Koelle

D. H. Ladenburg Söhne

S. Ladenburg

¿u binterlegen.

Karlsruhe, den 7. Oktober 1897.

Die Direktion. C. Engelhard. Ludwig Kleinert.

[42697]

Generalversammlung des Vechtaer Vorshufß: vereins am Montag, den 25. Oktober d. J-- Nachmittags 6 Uhr, im Melcher’]chen Hotel zu

Vechta. TageSorduung : Geschäftsberiht. Uebersicht der Einnahmen und Ausgaben vom 31. Dezember 1896 bis 30. September 1897. Vechta, 1897 Ottober 6.

Vechtacr Vorschußverein.

Voogdt. Nagel.

in Karlsruhe,

. Mannheim, Fraukfurt a. M.

[43641] Daimler-Motoren-Gesellschaft

in Cannstatt.

Die Herren Aktionäre unserer GesellsGaft werden hiermit zu der Freitag, den 29. Oktober K. €., Nachmittags 2 Uhr, im Situngéëésaâl der Württemb. Vercinsbauk in Stuttgal ftatt- findenden ordentlichen Genralversammlung höf- list eingeladen.

Tagesorduung :

Vorlage der Bilanz nebft Gewinn- und Nerluft-Rechnung des abgelaufenen Geschäfts- jahres, sowie der Bericht des Vorstandes und des Aufficisraths.

Bes&luß über Genehmigung der Bilanz. Ersagzwahl für die arsfheidenden Mitglieder des Aufsfihtsraths. Beschluß über die Wahl von zwei Rehnungs8- prüfern für das laufende Geschäftsjahr. Cannstatt, den 8. Oktober 1897. _Der Vorftand. G. Vischer. W. MaybasH.

7) Erwerbs- und Wirthschasts Genossenschaften.

Keine.

E S E E E O E E I R I E D E EE A L R S FEREZER

8) Niederlassung 2. von Rechtsanwälten.

[42614] Bekauntmachung.

In die Liste der bei dem hiesigen Königl. Amts- gerichte :ugelassenen Rechtsanwalte is der Rechts- anwalt Otto Hoffmann, wohnhaft hierselbst, ein- getragen worden.

Pröfkuls, dea 6. Oktober 1897.

Köntglies Amtsgericht.

[42615] Bekanntmachung.

In die Liste der bei dem unterzeichneten Amts- geriht zugelaffenen Rehtéanwalte ift der bisherige Gerichts. Assessor a. D. Kurzer hier heute einge“ tragen worden.

Striegau, den 7. Oktober 1897.

Königliches Amtsgericht.

[42613]

Der Rechtsarwalt Emil Louis Warueck in Frei- berg ist gestorben und dessen Eintragung in der Lifte der bei dem Königlichen Landgericht zugelassenen Rechtsanwalte daber gelöst worden.

Freiberg, den 7. Oktober 1897.

Könialih Sächsisches Landgericht. Dr. v. Schwarze.

T

9) Bank - Ausweise.

[42590]

Stand der Frankfurter Vank

am 7. Oftober 1897. Activa. Kafsa-Bestand: Metall . Netchs - Kafien- scheine. Noten anderer Banken

Guthaben bei der Reichsbank . - Wechsel-Bestand A Vorschüsse gegen Unterpfänder. . . e

#4 4 654 300.— z 41 900.-— 86 400.—

Cigene Effekten

Sonstige Aktiva

Darleben an den Statuts)

Staat (§8 43 des e LTHGDOO F assiVa.

Eingezakltes Attien-Kapital Reserve-Fonds . . . . - Bankscheine im Umlauf . . . « - Täglich fällige Verbindlichkeiten . . An eine KündigungEfrift gebundene Verbindlichkeiten L 12000 Senfstige Paffiva ä 8 320 129 4

Nob nicht zur Einlösung gelangte inländif@er FRetsel betragen M4 3 664 700.—.

ESuldennoten (Schuldscheine) . - - Die no© nicht fälligen, weiterbegebenen

Die Direktion der Frankfurter Vank. H. Andreae. Lauten) chläger.

. 6 18 000 COC e 4 80990

« 13 651 800 4 298 700

[42591] i _ 9. fz 1 o

Bauk für Süddeutschlaud.

Staud am 7. Oktober 14897. Activa. Kafe : i

1) Metallbestand

2) Reichskafienicheine .

3) Noten anderer Banken . Gefamter Kafsenbestand . Bestand an Wechseln Lombardforderungen .

Cigene Effekten Immobilien Sonstige Aktiva .

PassivaA.

Aftienkapitai Ï E a0 Fmmsobilien-Ämortisationsfonds Mark-Noten in Umlauf Nicht prâäsentierte Noten in alter

E as ‘¿glich fällige Guthaben Diverse Paffiva

90 947/16

4 546/50

745 623/01

32 559 978/26

Gzentuelle Verbindlichkeiten aus zum Ftofafio gegetenen, im Inland zahlbaren Wechsels: /

M 2 347 436.51.

42822 | Wochen-Ueberficht

der

Neichs8banfk

vom 7. Oktober 1897. ACtiva.

1) Metallbestand (der Bestand an E kursfähigem deutschen Gelde und an Gold in Barren odec au2- ländishen Münzen, das Pfund fein zu 1392 4 berechnet) . i:

) Bestand an Reilhskafsenscheinen .

N Noten anderer Banken p Wesel. e - L Lombardforderungen . L Gffelten ¿12 24 E sonstigen Aktive PasSsiva.

Das Grundkapital

Der Reservefonds . ¿

Der Betrag der umlaufenden

Mt e O

) Die fonstigen täglich fälligen Ver- R.

12) Die sonstigen Passiva .

Berlin, den 9. Oktoter 1897.

E Reicchsbauk-Direktorium. Koch. Frommer. von Glasenapp. von Klißing. Schmiedicke Korn. Gogmann.

55g . -

42589) Bragunschweigishe Bank. Stand vom 7. Oktober 1897, Activa.

Metallbestand . . . . «M 612 895. Reichskafienscheine E A 33 930. Noten anderer Banken . Z 208 4090. —. Wechsel-Bestand E 6 388193. ¿ 1 640 720,

748 188 906 19 537 600 9 945 000 829 563 000 128 781 000 8 330 000 96 365 000

120 000 000 30 000 090

385 580 090 23 020 009

Lombard-Forderungen A j Effekten-Bestand 403 911, t Sonstige Aktiva . 8782 314

«é 10 500 000.

i 347 903. L 399 440. e 2388200.

F SASYiVa. Sina ¿e Reservefonds A Svezial-Reservefcnts i: Umlaufende Noten . . . « Sonstige täglich fällige Ver- bindlichkeiten C A An eine Kündigungsfrist ges bundene Verbindlichkeiten . Sonstige Passiva. . . « «

3 228 047.

ä 954 750. ü 64 071.

&ventuelle Verbindlichkeiten aus mciter begebenen, im Inlande ¿ablbaren Wechseln E A 475 686. Braunschweig, den 7. Oîtober 1897. Die Dicektion. Bewia. Tebbenjobanns.

10) Verschiedene machungen.

[42597] Befanutmachung.

Die Kreis - Thierarztstelle ves Kreises Leobschüg, mit welder ein etatêmäßiges Gebal von jährli 900 Æ verbunden is, wird dur Ver- seßung des bisherigen Inhabers vakani und joll baldigst anderweit besegt werden.

Geeignete Bewerber wollen sih unter Einreichung ihrer Apytokation, ihres Besäbigungszeugnifses ibres

Leberélaufes und etwaiger sonstiger Perfonalpapiere

ctanut-

bis zum 20, Oktober d. Js. \{riftlich bei mir

melden. Oppeln, den 7. Oktober 1897.

Der Regieruugs-Präfident.

[42594] Bon Nationalbank für Deutschland

der Berliner Hanudcls-Gesellschaft, der

und der Firma

C. Schlesinger-Trier & Co. hier is der Antrag

gestellt worden,

nom 4 3750000 Aktien der Ober- \chlefischen Eisen-Judustrie Actien Gesell-

schaft für Bergbau und Gleiwig O.:-S. Nr. 17 251 3750 Stck. à A 1000

Hüttenbetrieb in

bis 210.0 gleich

zum Börsenhandel an der hiefigen Vörse zu-

zulafsen. Berlin, den 8. Oktober 1897.

Bulassungsfielle an der Börse zu Berlin.

Schwarß. [42644]

Bon der Preußischen Boden-Credit-Actien-

Bauk hier ift der Antrag gestellt

worden :

die ab 1. Januar 1898 auf 37% abgestempel- ten 5 °/cigeu Pfandbriefe Serie Lxx, V, VI

im Betrage von #4 3 505 200,

4259) Quartals-Uebersicht vom 30. September

I. Gesammtbetrag der am 30. September 1897 umlaufenden Pfandbriefe Der Umlauf seßt sich zusammen aus: 31 0/6igen Prämien-Pfandbriefen Abtheilung T M. IT Ÿ

r ; unkündbaren s -

"” o o -

4 9%/oigen # -

e

o 3+ °/otgen

Bis eins{lieilih 1896 ausgelooste, noh nicht zur Einlösung präsentiert

S +21 11. Gesfammtbesiß der Bank an Davon sind den Pfandbriefb Gotha, den 8. Oktober

die ab 1. Januar 1898 auf 3} °/o abgeft G ten 4 °/%igen Pfandbriefe Serie VIl gg vi tegen 1 April 1898 auf S4% abgeste

e ab 1. Apri % a lten 4°/cigeu Pfandbriefe Serie Fund im age von # 20143400 der Preußischen Boden- Credit-Actieu- Bauk zum Vörsenhaudel an der hiefigen Börse zuzulassen.

Berlin, den 8. Oktober 1897.

Bulassungsstelle au der Börse zu Berlin. Kaempf.

[42593]

Von der Firma Jacob Laudau und der Bres&- lauer Diêécouto-Banuk hier isstt der Antrag ge- stellt worden,

46 30000600 Aftien der Spinuerei- Actiengesellschaft vormals Joh. Friedr. Klauser in München-Gladbach 3000 Stück à #4 1000 Nr. 1 bis 3060 zum Börseuhaudel au der hiefigen Vörfe zuzulassen. Berlin, den 7. Oktober 1897.

Bulassungsftelle an der BSörse zu Berlin. Schwarß.

Hypothekenforderungen ißern gegenwärtig bef

1897.

1897.

M 113 967 700. —.

10 259 400. 22 190 700. 10 854 900.

8 086 100.

6 474 900. 10 101 700. 10 000 000. 16 000 000. 20 000 000.

#113 967 700.

TII und Ta. T b. IV 7 VIL [VII VIII

e Pfandbriefe

122 100. —. 121 413 445. 08. 113 976 488. 13.

onders verpfändet

Deutsche Grundcredit- Bauk.

Keßner.

Land\chüt.

4200) ette Publigue Ottomane Consolidée.

Revenus Concédés par Iradé Impérial du 8/20 Décembre 1881. X VIme Exercice Meis de Juin 1897.

Anciens revenus

Mois de Juin 1897 Livres Turques

Recettes nettes des Frais d’Administration Provinciale

Total au Total au 30Juin/12Juillet|30Juin /12Juillet 1897 1896 Livres Turques| Livres Turques

Total des mois précédents Livres Turques

1 t

Ae S e 23 f Spiritueux E 54 Pêécheries . O S - i A Tabacs (Mururïyé et beïyé) O Tabacs (Díme des) en remplacement provi- soire du Tribut de Boe e Tabacs (Monopole des).

onseil

au (

dont la gestic dirocte appartion

Revenus

,

ferm

Redevance de la Régie Co-Intéressée, part des profits, | remboursement d’avances, etc. . « Excédent Revenus de Chypre. remplacé par Ltq. 130000 sur solde Dîme des Tabacs ou traites sur la Douane . N Redevance de la Roumélie Orientale 1 Droits sur le Tumbéki en traites sur la Douane Parts contributives de la Serbie, du Monténégro, de la Bulgarie et de la Grèce Produits divers du Budget Mouvements et Opérations de Trésorerie (Actif)

©

Assignations Vixes

f j 104 508/33 423

85/47/81 2 929 82/07

| |

} | j | | l j

j

252 218/05 613] 356 726/39/044| 366 028/59|474 Y 4 | |

30 285/01!

| j ft] j idt |—| | |

206/7903 7 703/36/094

î

29226841] 10633/18164] 2849/02 944

| |

Total A ajouter: à fin du mois précédent à fin de l’exercice précédent

pan e, Q

Soldos

302 523 63/314 830 3421391444

479 128/20/73Y] 781 651/84/05 763 162/64 37

| |

1 113 889/36 28} 1113 889 36/284 1211 884 09'484

Total Général

1132 86602754

1 593 017 57/02] 1 895 541/2033 1975 046 73'854

A déduire: COHBSIE a irna eia tut ide la Direction Générale Z\ (Service Central) . . Mouvements et Opérations de Trésorerie (Passif) . Paiements provisoires compte E E E Paiements pour le service (Intérêts et Amortissement) des Obligations de Priorité . Paiements pour le service (Intérêts et Amortissement) de la Dette Consolidée

R sdu

hors

4 336/0460 16 328 87/62

3 38740 221 18 177|72|

128 666 78 89

52/16/17]

9 050/47/513 19 602/80 904 j 57 844/0287

15 286/70 634

13 386 52113 35 931/68 524 57 896/19 051 18 674/10 853

| j 17 464 74.824 39 Taae

| 18663162 ati «beate 185 811/12)

H 203 988/84| | 207 625/88] 88 88)

[J 695 169 79,71

| brcF 475 080/03 65 |__603 74682/54

Ensemble a déduire

Reste net

. |__170 948/99 50

961 917/03/243

762 675/17 584] 933 624117/09 | 961 913/86'784

830 342139447 1013 132/8707

Sommes versées précédemment ou dans le mois pour le service (Intérêts et Amortissement) des Obligations de Priorité . Sommes se trouvant ou remises en Europe pour le service

(Intérêts et Amortissement) de la Dette Consolidée. . .

1 la Banque Impériale Ottomane (Galata) en or efectif à la Banque Impériale Ottomane (Galata) en monnaies

à Cconvertir

caisse à l'Administration Centrale en or effectif : caisse à l’Administration Centrale en monnaies à convertir

Somme égale au reste net 15/27 Septembre 1897.

Constantinople, le

Le Prési

Commandant Léon Berger.

961 917/03|24Ù

132 —|

j | 618 67884/1514 377 813/50|

7 711/62/524 7 003/25| 1793/65 TOT3 132/87|

7 77799/0114

3 597/50) 625 46/131 L517 03271

39t 0

Pour le Conseil d’Administration: dent, Le Conseiller-Délégué, O0. Hamdy.

hat, oder, wenn dies der Fall, wo er cine solche besessen hat, und die Gründe flarzulegen, aus denen er sein Besitrecht an derselben aufgegeben hat, au den Kauf- und Verkaufspreis der aufgegebenen Apotheke genau zu nennen.

leichzeitig weise ih darauf hin, daß Gesuche von Bewerbern, welche erst nach dem Jahre 1884 approbiert sind, bei der großen Anzabl mehr be- rewtigter Bewerber zur Zeit keine Aussiht auf Erfolg haben. Bei Apothefkern, welde sich zeitweise vom Apotheker- fache abgewandt haben, muß das Approbationsalter selbstverständlich entsprehend gekürzt werden. Shließ- lih wird hervorgehoben, daß diz Konzession in Ge- mäßheit des Allerhöchsten Erlasses vom 30. Juni 1894 als eine unveräußerlidhe verliehen werden wird, der Inhaber somit zur Präsentation von Geshäfts- nachfolgern nicht befugt und der Wittwe, sowie den minderjährigen Kindern desselben nur freistehen wird, die Apotheke nah Maßgabe des § 4 der reoidierten Apothefkerordnung vom 11. Oktober 1801 dur einen geeigneten Provi'or verwalten zu laffen.

Oppeln, den 7. Oktober 1897. Der Regierungs-Präfident : von Bitter.

e Ober-Präsident der Provinz Schlesien hat durch Erlaß vom 1. d. Mis. die Errichtung ciner Apotheke in Zawodzie, Kreis Kattowiß, und zwar an der Einmündungsstelle der Straße nah Begutshüß (Kceuzungspunkt der Provinzial- und

meinde-Shaufsee) genebmigt.

Geeignete Bewerber werden zur Meldung bis

m A. Dezember d. Js. mit dem Bemerken fierdur aufgefordert, daß die an mi zu richteu-

den Bewerbungeu lediglih schriftlich zu erfolgen

hen. veer Meldung fiud bcizufügen :

1) Eine nah der Zeitfolge geordnete Uebersicht her die bisberige Thätigkeit seit ter Approbation, zus welcher bervoraeßt a. die Anfangs- und Endzeit nh Tageèdaten, b. der Ort und c. tie Art der Thâtigkeit. E ;

Die einzelnen Zeitangaben find fortlaufend zu numerieren. Die entsprehenden Nummein sind axf die zugehörigen Servierzeugrifse zu seten.

9) Die Approbation und die darauf folgenten Eervierzeugnisse, die vbysikatamtlih beglaubigt, éronolegisch geordnet und mit den entsprechenden Nummern ter Zusammenstellung versehen sein müssen.

3) Polizeiliche Führungszeugnisse über die Zeit von der Approbation bis jeßt in ununterbrohener Folge.

6%) Amtlich beglautigter Nachweis aus neuesier Zeit über die zur Einrichtung einer Apotheke er- rorderlihen Mittel.

5) Lebenslauf mit folgenden Angaben: Vor- und Zunamen, Geburtsort und Datum, Konfefsion, Staat8angebörigkeit, Familienstand, Zahl und Alter der Kinder, Militärverbältniß, besondere Beschäftigung der Ehcfrau, Stand und Wohnort der Eltern.

Der Bewerber hat außerdem pflihtgemäß zu ver- sihern, taß er eine Apotheke bisher nicht besesten

[42695] Bruckdorf-Nietlebener Bergbau-Verein.

Der zweite diesjährige erdeutliche Gewerkeu-

tag findet Mittwoch, den 27. Oktober d. J-- Mittags 12 Uhr,

im Grand-Hotel (Bode) hier Ptagdeburgerstraße Nr. 65 siatt.

Halle a. S, den 9. Oftober 1897.

Der Vorstaud.

C. Bartels. C. Wentzel. Dr. E. Herßberg.

[42582]

PROSPECT. Nom. Kronen §80 000 000 österr. Währ.

Serie III 4‘cige steuerfreie Pfandbriefe

er Pester Ungarischen Commercial-Bank.

Die auf Grund des Kgl. Patentes Nr. 13978/918 vom 14. Oktober 1841 mit dem Site in Budaycst gegründete Aftieagesellschaft „Pester Ungarische Commercial-Bank“ (Pesti magyar kereskedelmi bank, Banque Commerciale Hongroise de Pest), welde ibren Betrieb am 1. August 1842 begonnen bat und deren Dauer sih bis zum Fadre 2000 erftreckt, emittiert in Gemäßheit des Gesetz-Artikels XXXVI vom Iabre 1876 auf Grund erworbener und noch zu erwerbender Hypothekar-Forderungen und auf Grund ibrer Statuten, dur Kauf oder Verloosung binnen 50 Jahren rützahlbare Pfandbriefe in Abschnitt:n à 200, 1000, 2090 und 10 000 Kronen. Die Pester Ungarische Commercial-Bank wurde in den laut 8 180 des ungarishen Handels8gesees (G.-A. 1875 XXXFVT1) errichteten Register für Aktiengesellschaften Band I Folio 356, 30. Juni 1876 eingetragen.

Die Direktion der Pester Ungarischen Commercial-Bank hat in der Sitzung vom 11. Jani 1897 auf Gruud des § 16 Nr. 12 der Statuten die Ausgabe einer neuen Serie (IIT) 4°/%igen Pfandbriefe vou Nom. Kronen 30 000 000 auf Grund der von der Bank erworbenen und noh zu erwerbenden Hypotheken beschlossen. Die Pfandbriefe der Serie 111 sind spätestens innerhalb 59 Jahren, vom Tage

der Ausstellung ab, rückzahlbar, können aber vor dieser Zeit von seiten der Bank durch Kauf oder mittels Verloosung eingelöft werden. L : S | L

Die Pfandbriefe der Pester Ungarishen Commerccial-Bank sind in den amtlichen Kursblättsrn von Budapest, Berlin, Hamburg, Wien und Brüfsel notiert. - J

Die in ungarischer, deutsher und französisher Sprache ausgestellten Stücke lauten auf den Inhaber oder auf einen bestimmten Namen und find mit halbjährlich, am 1. Februar und 1. August fällig werdenden Kupons versehen. S E f

Die Verloosungen finden in Budapest halbjährlich im Beisein ein Kgl. Notars und des Aufsichts- rathes unter Beobachtung der im Gesetze biefür vorgeschriebenen Formalitäten \tatl. Die Pfandbriefe gelangen sechs Monate nach der Verloosung zur Einlösung. j

Die Tilguna der Pfandbriefe erfolat zum Nennwerth, spätestens innerhalb 50 Jahren vom Tage der Ausstellung ab. Die erste Ausloosung erfolgt im Januar 1898. Die Bank kann die Ausloosung beliebig verstärken oder die im Verkehr befindlihen Pfandbriefe mit sech8monatliher Frist zur Rückzahlung kündigen, doh muß die Verfallzeit der solcher Weise zur Einlösung gelangenden Pfandbriefe in minimo zwölf Monate, vom Tage der Ausstellung des Pfandbriefes an gerehnet, betragen. Die Pfandbriefe sind seitens des Inhabers unfündbar. In Verlust geratheae Pfandbriefe müssen ordnungsgemäß bei dem Budapester Handelsgericht amortisiert werden. Die Verlautbarungsfrist ist eine zwölfmonatliche, welWe bei den Pfandbriefen vom Tage der leßten Kuponsfälligkeit an gerechnet wird. /

Die Bank ist verpflichtet, ihre Pfandbriefe in dem Maße aus dem Verkebr zurückuziehen, als die Beträge der hypothekarisch sichergestellt-n Darlebensforderungen sh turch NRückzahlunz oder aus einem anderen Grunde vermindern. i i: A

Die Kupons der sech8 Monate nah erfolgter Ziehung fälligen Pfandbriefe werden zwar au iber diesen Termin binaus eingelöst, jedoch wird der Betrag derselben bei der Auszahlung des Kapitals von diesem abgezogen ; sech8 Monate nah der Fälligkeit beginnt die Verzinsung des rúckftändigen Kapitals zu dem für Chèque-Einlagen festgeseßten Zinssuße unter Ab,ug der geseßlichen Kapitalszinssteuer zu Gunsten des Pfandbrief-Eigenthümers. E Z j :

Zinsen und Kupons, die niht binnen fünf Jahren, und Pfandbriefe, wel(e nit binnen 32 Jahren Berfalizeit behoben werden, find v2rjährt und fallen der Bank zu. 7 Die Auszablung der fälligen Zinsen und die NRützatlung der verloosten Pfandbriefe erfolgt ohne jeden Steuer-, Gebühren- oder fonftigen Abzug:

in Budapest bei der Pester Ungarischeu Commercial-Bauk,

in Wien bei der Kais. Kön. privilegirten Oesterreichischen Länderbank,

in Berlin bei ter Nationalbank für Deutschlaud,

in Karlsruhe bei Herrn Veit L. Homburger.

Bei diesen Stellen erfolgt auch die Aushändigung neuer Zinskbogen kostenfrei. i E

Die Zins- und Kapitalzahlung geschieht in Beclin und Hamburg zu dem jeweilig notierten Kurse von kurz Wien.

y Die Pfandbriefe der Pester Ungarischen Commercial-Bauk genießen in Ungaru Steuerfreiheit iusolange, als der Sicherstellungsfonds mindefteus 1 500 000,— Gulden beträgt. Die Bank übernimmt aber die Verpflichtung, die Kupous und fälligen Obligationen frei von jeden gegenwärtigen uud zukünftigen Steuern und Gebühren einzulöseu; auch stellen die Pfandbriefe mündelsichere Werthpapiere dar und werden dieselben iu allen Zweigen der staatlichen und munizipalen Verwaltung als Kautionen, insbesondere als Wiilitär- Heiraths-Kautiouen augenommen. Diesen Pfandbriefen if laut Ges.-Urt. XXX 8 10 vom Jahre 1889 auch für die Zukunft die volle Steuerfreiheit zugesitert ; sie find ferner rad demelben Gesez- Artikel zur verzinslihen Anlage von Stiftungsgeldern geeignet. Sie werden bei sämmtlihen Haupt- und Zweig- anstalten der Oesterreichish-Uagarischen Bank im Darlehensgeschäfte als Unterlage angenommen.

Laut § 11 des Ges.-Art. XXX vom

Jahre 1889 siad die Pfandbriefe der Pester Ungarischen Commercial-Baak zur fruhtbringenden Kapitalsanlage bei unter öffentlicher oder behördlicher Aufsicht stehenden Instituten, kfirhlihen und weltlichen Fundationen, fowie von Fideikommiß- und Depositargeldern

geeignet. t di s Zur bcsonderen Sicherstelluug der durch die Gesellschaft emittierten Pfaudbriefe euen :

nah ihrer

1) Die statutenmäßig sichergestellten Forderungen, auf Grund welcher Pfandbriefe emittiert werden. VOieselben unterliegen der Exekation niht, und in Betreff derselben können’ die Fälle der Verwerthung infolge eines Konkurses auêgenommen durch dritte Personen überhaupt keine Rechte erworben werden. Auch im Falle cines Konkurses können dritte Personen ers nach Befriedigung sämmt- licher Pfandbrief- Inhaber Recte auf diese Forderungen erwerben. Jm Sinne des Ges.-Art. K XVEI vom Jahre 1876 ift die Priorität der Pfandbriefbesitzer auf diesc Hypotheken grundbücher- lih vorgemerkt. Die Rechte der Pfäntbriefgläubizer werden eintretenden Falles dur einen gerichtlich eingeseßten Kurator wahrgenommen. A A Hs -

Der Gesammtheit der Pfandbrief-Inhaber steht hiernaH cin Pfandrecht auf sämmtlide verpfändete Hpyotheken zu, auf deren Grundlage die Pfandbriefe emittiert wurden. Der oder die Inhaber eines Zebntels der im Verkehr befindlichen Pf mdbriefe des Institut2s, fönnen gegen Vorscbießung der Kosten und Deponierung der Pfandbriefe bei dem kompetenten Gerichtzhofe verlangen, daß die auf das Pfandbricf- Geschäft sh beziehende Gebahrung durch Sachverständige untersucht und das Resultat der Unterfuchung ihnen mitgetheilt werde. L E i i j

Die Hôbe eines Darlehens wird eins&ließlih jenes Betrages, womit das Gut oder dic Realität etwa schon belastet ist, in der Regel auf ein Drittel des dur die Bank erhobenen Shägungs- werthes der Hypothek bemessen, und fann bei besonders günstigen Lofal- und sonstigen Umständen auf die Hâlfte dieses Werthes gesteigert werden. Grundfäßlich beleiht die Geselishaft nur zur ersten Stelle; die na zugelassenen Immobilien dürfen daber mit feiner -porhergehenden dinglichen Schuld b2- astet sein.

z Wenn Forste oder Weingärten als Hypothek gegeben werden, so muß deren Espar mindeftens das Dreifache des Darlehensbetrages und der eventuell vorangehenden Saßposten bilden.

j 2) Der zur Sicherstellung der Pfandbriefgläubiger abgesondert verwaltete Spezial - Sicher- ftelungsfond, welcher laut Gef.-Art. XXXVI vom Jahre 1876 bezw. Ges.-Art. XXX vom Jahre 1889 mindestens 1 500 000,— fl. betragen muß, und dur Beschluß der Direktion vom 23. März v. I- auf fl. s. W. 3 000 000,— erhöht worden ist. Nach dem Ges.-Art. XXX vom Jahre 1889 hat die Gr- bôhung des Sicherstellungsfonds der Steigerung des Umlaufes an Pfandbriefen entsprehend zu erfolgen. Gegen diesen Fond kann fraft des bezeihneten Gefeßes feine geriwtlihe Exekution geführt werden.

Zur weiteren Sicherstellung dienen den Pfandbrief-Inhabern gleichbereWtigt mit den anderen Gläubigern das Aktienkapital und die Reservefonds. i

- Laut § 15 des Gef.-Art. XXXVT vom Fabre- 1876 darf die Summe der im Umlaufe befind- lihen Pfandbriefe das Zwanzigfache des Spezial-Sicherstellungsfonds niht übersteigen. Der Gesammt- betrag der ausgegebenen Pfandbriefe darf niemals die Gesammtsumme der ihnen zu Grunde liegenden Forderungen überschreiten. 4

Die Werthannahme der Hypotheken bestimmt die Direktion. Es dienen hierzu :

a. bei unbeweglichen Gütern:

1) der 80- bis 100-fahe Betrag der direkten Steuern ohne Zuschläge welcher Art immer ;

9) der 20- bis 25-fahe Betrag des im Katasterbogen ausgewiefenen Grtrages;

3) die dur die Organe der Bank nach festgeseßten Bestimmungen bewerkstelligte Schäßung ;

b. bei bauptfstädtishen Realitäten :

zweidrittel Theil des glaubwürdig ausgewiesenen Zinserträgnifses, welches nah Maßgabe der mehr oder minder günstigen Lage zu 99/9 bis 1009/9 zu fapitalisieren ift.

__ “Von der etage S ausgeshloffen find: Bergwerke, Fabriken, Mineralquellen, Steinbrüche, Schauspielhäuser, ebenso alle Realitäten, welWhe nah dem Geseße von der Exekution ausgenommen sind, wie Kirchen, Schulen, Friedhöfe.

Auf Grund dieser Geschäfte und bis zum Belaufe der Summen, welche die Darlehens- nehmer aus diesen Geshäften der Bank schulden, ist die Gesellschaft berehtigt, Pfandbriefe oder andere Schuldverschreibungen auszugeben, die entweder auf bestimmte Rüfzablungsfristen oder verloosbar aus- gestellt werden können. Gemäß den Vorschriften des Ges.-Art. XRXVI vom 19. Suni 1876 SS 12, 14 und folgende müssen die Pfandbriefe der Gesellshaft sämmtlich durch hypothekarish fichergeftellte For-

derungen gedeckt sein.

Der Aufsichtsrath hat darüber zu wachen, daß niht mehr Pfandbriefe ausgegeben werden, als durch statutenmäßige Hypotbeken thatsächlich sihergestellt sind. Der Aufsichtsrath hat demna bei jeder statifindenden Ausfertigung von Pfandbriefen nah gepflogener Erhebung und gewonnener Ueberzeugung die jedem Pfandbriefe beigefügte Bestätigung, „daß derselbe auf Grundlage einer ftatutenmäßig erworbenen upothek oder Darlehen ausgefertigt sei“, dur Unterschrift eines seiner Mitglieder zu beglaubigen, den Verloosungen beizuwohnen und das Unbrauhbarmaen der cingelöften Pfandbriefe zu überwachen.

Die „Pester Ungarishe Commercial -Bank® ift laut 8 16 ihrer Statuten zu folgenden Geschäften berechtigt:

1) Escomptierung von Wechseln, Anweisungen, Checkts, Gewährung vou Acceptationskrediten, geschäfteu, sowie von Vörsen-

deuselben.

2) Kauf, Verkauf und Belehnung von Werthpapieren, Devisen, Münzen, Immobilien, Aktiv-Forderungen und Belehuung von Waaren und Laudesprodukten, sowie Ausgabe von Warrants.

3) Uebernahme und Vesorgung von Anlehen für die Staatsverwaltung, Gemeinden, Korporationen, Gesellschaften und Private allein und in Verbindung mit Anderen.

4) Judustrielle, landwirthschaftliche, kommerzielle und Verkehrs-Unteruehmungen aller Art zu errichten oder fich an deren Errichtung zu betheiligen.

a Betrieb des Konto-Korreunt-Geschäftes.

6) Uebernahme von Gelderu gegen Kafsascheine auf Namen oder Ueberbringer, nicht unter 50 fl. und mit beftimmter Kündigungsfrist; dann Uebernahme von Geldeinlagen auf Sparbücher.

7) Uebernahme von Depositen gegen eine gewisse Gebühr oder gebührenfrei.

8) Hypothekar-Darlehen an Eigenthümer unbewegliher Güter mit Inbegriff von Häusern auf lanze oder furze Frist zu gewähren, deren Rückzahlung sowohl auf einmal, als in Raten oder Annuitäten bedungen werden fann. /

9) Bestehende bypotbekarishe Kapitalforderungen einzulösen.

10) Darlehen an Munzipien, Städte, Gemeinden und andere juristisGe Personen soweit die- selben zu deren Aufnahme durch das Geseß oder durch die gesezmäßig erwirkte Bewilligung berechtigt find nit nur gegen bypothekarishe Sicherstellung, sondern auch ohne Hypotheken gegen Zusicherung ihrer Verzinsung und Rückzahlung mittels Umlagen oder gegen andere Sicherstellungen zu gewähren.

11) Unternehmungen oder Gesellschaften, welche die Verbesserung von Grund und Boden, die Her- stellung, Erhaltung oder den Betrieb von Kommunikationsmitteln, welher Art immer zu Wasser oder zu Lande, oder deren Bauführungen zum Zwecke haben, zu unterstüßen, indem sie diesen Unternehmungen oder Gesellshaften Kredite oder Darlehen gegen Bedeckung durch Hypotheken, Faustpfärder oder andere Sicherstellung, insbesondere auch gegen Garantie, welhe von Landes-, Bezirks- und Ortsgemeinden, oder in sonst zulängliher Weise geleistet werden, gewährt.

12) Auf Grund der unter 8 11 erwähnten Geschäfte und bis zum Belaufe der Summen, welhe die Darlehens8nehmer aus diesen Geschäften der Bank schulden, Pfandbriefe odere andere Schuldverschreibungen auszugeben, die entweder auf bestimmte Rückzahlungsfristen oder verloosbar ausgestellt werden können.

13) Ihre eigenen Pfandbriefe und Kommunal-Obligationen zu dieselben zu erfolgen. | :

14) Hvpothezierte unbeweglihe Güter bis zur vollständigen Deckung der aushaftenden Darlehens- forderungen im Exekutionswege zu erwerben und dann wieder aus freier Hand oder im Wege öffentlicher Feilbietung zu veräußern.

Die Statuten der Vank haben im Laufe der Fabre vielfahe Aenderungen erfahren. Die sfämmtlihen Aenderungen sind vom Budapester Königlichen Handels- und Wechselgericht genehmigt und in das Firmenregifter eingetragen. Die Statuten vom Jahre 1896, welche die sämmtlihen im Laufe der Fahre erfolgten Abänderungen enthalten, wurden im Register Band 1. Folio 356 sub Post Nr. 305/37

eingetragen. E Der Siy der Gesellschaft ist in Budapest; ihre Wirksamkeit erstreckt sich auch auf die Länder der ung. Krone, wo sie nach Bedarf, über Beschluß der Direktion, Zweigniederlassungen errihien kann.

Die Gezeralversammlung besteht ans jenen Aktionären, welche in der freien Verwaltung ihres Vermögens geseplih nicht gehindert find.

Die Hinterlegung von einer bis 5 Aktien berechtigt zu einer Stimme, von 6 bis 10 Aktien zu zwei, von da an berechtigen je 9 Aktien zu einer Stimme mehr, sodaß 15 Aktien zu drei Stimmen, 90 zu vier u. f. w., endli 50 Aftien and darüber zu 10 Stimmen berechtigen.

Mehr als 10 Stimmen im eigenen Namen und 10 Stimmen in Vertretung Anderer (St. § 21), also zusammen 20 Stimmen, kann kein Aktionär in seiner Person vereinen.

1 Feder stimmberechtigte Aktionär kann si dur einen ebenfalls stimmberechtigten Aktionär ver- treten lassen.

Minderjährige können durch ihren Vormund, Frauen durch ihren Gatten, Gesellschaften, Körperschaften, Institute dur einen ibrer Firmaführer oder Vorstände vertreten werden. Die Vertreter haben ß als solhe durch Vollmacht oder dur einen Ernennungs-Akt auszuweisen.

bal Die ordentlie Generalversammlung wird jährli innerhalb der erften vier Monate in Budapest abgehalten. Í Die Einberufung der Generalversammlung ist in allen Fällen dreimal, und zwar zum erften Malk wenigstens 14 Tage vor dem Termine ihres Zusammentrittes, in der in den Statuten bezeihneten Weise zu veröffentlichen.

n, Renten, Policen, Warrauts, zur Ausführung von Bank- und Wechsler- und Finanzoperationeu jeder Art und Betheiligung an

mptieren und Vorschüsse auf

Die Einberufungs-Kundmachung hat zuglei den Ort und die Zeit der Vecsammlung, fowie die Gegenstände der Verbandlung zu enthalten. i: Gültige Beschlüsse können nur über die im Programm aagegebenen Gegenstände gefaßt werden. Das Geschäftéjahr der Anstalt beginnt am 1. Januar und- endigt mit dem 31. Dezember. Am Ende eines jeden Geschäftsjahres wird ein allgemeines Inventar der Aktiven und Passiven der Geellschaft aufgestellt und die Bilanz gezogen. e L / Der aus der Vergleichung des Aktiv- und Passivstandes sih ergebende Gewinn oder Verlust bildet das Geschäftsresultat. Von dem nah Abzug der ò °/o igen Zinsen des Aktienkapitals fi ergebenden Reingewinn werden: 59/9 zur Bildung des ordentlichen Reservefonds verwendet ; 60/9 erbalten die Mitglieder der Gesammt-Direktion; 19/9 die Mitglieder des Erxekutiv-Comitós und 5 0/6 die geschäftsführenden Direftoren als Tantième. Es steht der Generalversammlung frei, dem ordentlihen Reservefonds auch eine größere Quote des Reingewinns zuzuführen. l : i Die beslossene Dotation von 5 °/ ift dem Reservefonds infolange zuzushlagen, bis derselbe auf den Betrag von Fl. 4 090 000 steigt (welcher Betrag {on seit Jahren erreicht ift). Sollte der auf diese Hôöße gebrahte NReservefoads angegriffen werden, so _tnüfsen ihm die obigen 9 °/o des jährlihen Gewinnes insolange zugeführt werden, bis er wteder in seinec Totalität mit Fl. 4 000 000 vorhanden iît. Es werden ferner vom Bruttogewinne, d. i. ohne Rücksicht auf die 5 °/oige Verzinsung des Aktienkapitals :

1 °/6 dem Pensionsfonds der Beamten d:r Anstalt zugewendet und 2 9/6 zur Remuneration der Beamten verwendet. |

Der nach diesen Abzügen v2rbleibende Reingewinn wird nebst den 5 o/gigen Zinsen des Aktien- kapitals an die Aktionäre als Dividende gegen den am 1. Mai fälligen Kupon vertheilt, es sei denn, daß die Generalversammlung auf Vorschlag der Direktion davon einen Theil zur Errichtung, resp. Dotierung eines außerordentlichen Reservefonds zu verwenden beschließen follte.

Die Reservefonds sind Eigenthum der Gefellshaft und haben die Bestimmung, die aus den Geschäften der Bank entstehenden Verluste zu erseßea, zu welchem Zwecke vorerst der eventuell bestehende außerordentliche Reservefonds heranzuziehen ift.

Wenn ih aus dem Reingewinn eines Geschäftsjahres die 5 %/oigen Zinsen des Aktienkapitals niht eracben sollten, fo kann der hiezu fehlende Betrag den Reservefonds, in erster Linie dem außer- ordentlichen NRefserv:fonds entnommen werden. (Shluß auf der folgenden Seite.)