1897 / 241 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 13 Oct 1897 18:00:01 GMT) scan diff

Deutscher Reichs-Anzeiger öniglih Preußischer Staats-Anzeiger.

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Insertionspreis für den Raum einer Druckzeile 30 -. JFnserate nimmt an: die Königliche Expedition des Deutschen Reichs-Anzeigers und Königlich Preußischen Staats-Anzeigers Berlin 8W,, Wilhelmstraße Nr. 32.

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Der Bezugspreis beträgt vierteljuhrliÞh 4 # 50 Alle Post-Anstalten nehmen Bestellung an ; für Berlin außer den Post-Anstalten au die Expedition 8W., Wilhelmstraße Nr. 32. Einzeine Uummerun kosten 25

M 241. Berlin, Mittwoch, den 13. Oktober, Abends.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Kaiserlich und Königlich österreichisch - ungarischen Reichs-Kriegs-Minister, General der Kavallerie Edlen von Krieghammer und dem Kaiserlich und Königlich österreichish- ungarischen Feldzeugmeister Prinzen von Lobkowit, Kom- es des IV. Korps, den Schwarzen Adler-Orden zu verleihen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht :

dem Ober - Forstmeister Ditt mer zu Posen den Rothen Adler-Orden zweiter Klasse mit Eichenlaub,

dem Landrath a. D., Geheimen Regierungs - Rath Hammer zu Wiesbaden, bisher zu Meschede, dem Land- gerihts-Rath a. D. Streuber zu Köslin, dem Amtsgericht3- Rath a. D. Bopp zu Berlin, dem Forstmeister Cornelius u Bischhausen im Kreise Eschwege und dem Gymnasial-

irektor a. D. Dr. mus zu Halle a. S., bisher zu Merse-

burg, den Rothen Adler-Orden dritter Klasse mit der Schleife,

dem Ober - Bürgermeister Bödcher zu Halberstadt und dem Konsistorial-Rath a. D., Superintendenten und Pfarrer Gutschmidt zu Reideburg bei Halle a. S,, bisher zu Stettin, den Königlichen Kronen-Orden dritter Klasse,

dem Gerichtsdiener und Kastellan Christukat bei dem s in Danzig das Allgemeine Ehrenzeichen in Gold, owie

dem Kanzlei-Gehilfen Köther zu Cassel und den Förstern Krahmer zu Authausen im Kreise Torgau und Bauszus zu Bagdoynen im Kreise Pillkallen das Allgemeine Ehren- zeichen zu verleihen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht :

den nachbenannten Personen die Erlaubniß zur Anlegung

der ihnen verliehenen nichtpreußishen Jnsignien zu ertheilen, und zwar:

des Ritterkreuzes erster Klasse des Herzoglich sachsen -ernestinischen Haus-Ordens: dem Kammerjunker, Regierungs - Assessor von Uechtriß und Steinkirch;

des Ritterkreuzes zweiter Klasse des Großherzogli ch hessishen Verdienst-Ordens Philipp’s des Groß- müthigen: dem Regisseur am Königlichen Theater zu Wiesbaden Max Köchy;

des silbernen Verdienstkreuzes des Herzoglich sachsen- ernestinischen Haus-Ordens: dem Hauspolizei-Jnspektor bei demselben Theater Georg Rehnus;

der demselben Ordenaffiliierten Verdienst-Medaille in Silber: dem Logen-Portier des genannten Theaters Eduard Rehm;

ferner:

der von Jhrer Majestät der Königin von Groß- britannien und Jrland gestifteten Jubiläum s- Medaille von 1897 in Silber: der Ober - Hofmeisterin Jhrer Königlichen Hoheit der Prinzessin Heinrih von Preußen, Freifrau von Secen- dorff, geborenen Freiin von Liliencron, und : dem Kammerherrn vom Dienst Jhrer Königlichen Hoheit, Grafen von Hahn-Neuhaus;

derselben Medaille in Bronze und der Kaiserli ch russishen gr oßen silbernen Medaille am Bande des St. Stanislaus-Ordens: dem Lakaien Gimmsler vom ofstaat Jhrer Königlichen Hoheit der Prinzessin Heinrih von Preußen ; sowie

der silbernen Spange mit der Jahreszahl 1897 zu der von Jhrer Majestät der Königin von Gro ß- britannien und Irland gestifteten Jubiläums- Medaille von 1887: „dem Hof-Marschall Seiner Königlichen Hoheit des Prinzen Mas von Preußen, Kontre-Admiral à la suite der Marine reiherrn von Seckendorff.

Deutsches Reich.

Seine Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht:

dem, Admiralitäts-Rath und Hilfsrath im Reichs-Marine-

E a1 den Charafter als Wirkliher Admiralitäts-Rath,

dem Marine-Garnison-Baubeamten, Baurath Berlin und dem Marine-Garnison-Bauinspektor Wilhelmshaven den Charakter als

Baurath mit dem Range d

Seine Majestät der Kais Reichs den bisherigen Vize-Konsul bei

eidler zu üerst zu

Marine-Jntendantur- und er Räthe vierter Klasse zu verleihen.

er haben im Namen des dem General: Konsulat

in New-York Dr. Falcke zum Konsul in Havana zu ernennen

geruht.

Erzeugung, Verbrauch und Bestand inländischen Branntweins.

Nach den Angaben der Direktivbehörden.

Monat September 1897.

Verwaltungß8-

bezirke

Menge

des her- |

gestellten

Brannt- weins

des nah

| Entrichtung

der

! Verbrauhs-

abgabe

in den freien |

Verkehr geseßten

| Branntweir

| des zu

| gewerb- lichen

\. w.

| steuerfrei | abfolgten |

| | 18 | weins

des am Schluß des Rehnungs-

monats

u. \. w.“| in den Lagern | Zwecken [und Reinigungs-

Anstalten

ver- junter steuerlicher

Kontrole

Branut- | verbliebenen

Bestandes

Hektoliter reinen Alkohols

Preußen.

Ostpreußen . Westpreußen .

Brandenburg . .

ommern . Dosen Schlesien .

Sachsen . . .. Schleswig -Holft.

nnoVver

stfalen I

Hefjen-Nafsau

Rheinland .

Hohenzollern .

Sa. Preußen .

Bayern . . Sachsen .

Württemberg . .

Baden Hessen A tecklenburg .

Thüringen eins{[. Allstedt und Oft-

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Braunschweig

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Lübeck

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Deutsches Steuergebie

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6 673 7 439 1043 4 564

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37 613

3387 1328 1817 3 250

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( 698 400 459

1 470 649

t 51 863 |

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10 101 7 935 19 090 13 112 12 459 23 174 23 860 3619 7 432 8 908 1 781 8 064 1

139 536

4 077 12 231 840

2 299 1 090 2 893

1 324 823 936 218 434 785

4 085

2 433

173 564

1) Angabe steht noch aus.

Nach

Jnländif

Jn Trinkbra abrikaten, die un

haltigen mit dem

den halbmonatl Zollbehörden wurden auëge cher Spiritus, roh und raffiniert nntweinen und anderen alkohol- ter Steuerkonitrole nspruch auf Steuervergütung aus- geführt worden find, waren enthalten

Berlin, den 183. Oktober 1897. Kaiserliches Statistishes Amt.

von

Scheel

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ichen Verkehrs - Nahweisungen der führt im Monat September: 2 398 hl r. A.

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Jn der Ersten Beilage zur heutigen Nummer des „Reichs- Uebersicht der in den

und Staats - Anzeigers“

deutschen Münzstätten enommenen Ausprägungen v

FFentlicht.

wird eine

bis Ende September 1897 vors on Neihsmünzen ver-

Königreich Preußen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: auf Grund des § 28 des Landesverwaltungsgeseßes vom

30. Juli 1883 (Gesez-Samml. S. 195) den Regierun s-Rath Dr. jur. Kretschmann in Oppeln zum Mitgliede des Bezirks: aus\husses zu Marienwerder und zum Stellvertreter des Regiecungs-Präsidenten im Vorsitz dieser Behörde mit dem Titel „Verwaltungsgerihts-Direktor“ auf Lebenszeit zu ernennen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht : den Konsistorial - Rath Hempel in Koblenz bei seinem Ausscheiden aus dem Amt als Mitglied des Konsistoriums der Rheinprovinz zum Ehrenmitgliede dieser Behörde zu er- nennen und ihm zugleih den Charakter als Ober-Konfistorial- Nath zu verleihen.

Brit eat wegen Ausfertigung auf den Fnhaber lautender Ans leibescheine der Stadt Münster i. W. im Betrage von 5 000 000

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c.

Nachdem der Magistrat der Stadt Münster i. W. im Einver- \ständniß mit der Stadtverordneten-Versammlung beschlossen hat, die zur Abtragung älterer Schulden und zur Deckung der Baukosten eines Hafens am Dortmund-Ems-Kanal erforderlihen Mittel im Wege einer Anleihe zu beschaffen, wollen Wir auf den Antrag des Magistrats, i

„zu diesem Zwecke auf jeden Inhaber lautende, mit Zinsscheinen versehene, seitens der Gläubiger unkündbare Anleihescheine im Betrage von 5 000 000 ausstellen zu dürfen“, da si hiergegen weder im Interesse der Gläubiger, noch der Squldner etwas zu erinnern gen hat, gemäß § 2 des Gesetzes vom 17. Juni 1833 zur Ausstellung von Anleihescheinen zum Betrage von 5 000000 4, in Buchstaben: „Fünf Millionen Mark “, Unsere landesherrliche Genehmigung ertheilen. Die Anleihescheine sind in folgenden Abschnitten : 250 Stüdck zu 5000 M 1 250 000 M O L Io 2 500 000 ,„ 00 O0 750 000 , O 200.7 500 000 , zusammen 5 000 000 nach dem anliegenden Muster auszufertigen, mit drei und einem halben Prozent jährlich zu verzinsen und nach dem festgesetzten Til- gungsplane mittels Verloosung jährlih vom 1. Januar 189 ab mit wenigstens zwei und einem halben Prozent des Kapitals, unter Zu- wachs der Zinsen von den getilgten Anleibescheinen, zu tilgen.

Die Ertbeilung Unserer Genehmigung erfolgt mit der rechtlihen Wirkung, daß ein jeder Inhaber diejer Anleihescheine die daraus bervorgegangenen Rechte geltend zu machen befugt ist, ohne zu dem Nachweise der Uebertragung des Eigenthums verpflichtet zu sein.

Dur vorstehendes Privilegium, welches Wir vorbehaltlich der Rechte Dritter ertheilen, wird für die Befriedigung der Inhaber der Anleihescheine eine Gewährleistung seitens des Staats niht über- nommen.

Urkundlih unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen JInsiegel.

Gegeben Rominten, den 26. September 1897.

(2: S) Wilhelm R. Für den Minister des Innern: Boffe.

Regierungsbezirk Münster. (Stadt - Wappen.) Anleiheschein der Stadt Münster. ITI. Ausgabe, Buchstabe Nr über Mark Reichswährung. Ausgefertigt auf Grund des landesherrlichen Privilegiums vom 26. September 1897 (Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Münster vot... Mae ie G0 Nr Seite . . und Gesehe Sammlung für 1897 Seite )

von Miquel.

Provinz Westfalen.

S vei der von dem Bezirksaus\chusse zu Münster genehmigten Beschlüsse der städtisheu Körper chaften vom 5. Juni und 7. Jult 1897 wegen Aufnahme einer Schuld von 5 000 000 bekennt sh der Magistrat der Stadt Münster namens der Stadt durch diese für jeden Inhaber gültige, seitens des Gläubigers unkündbare Verschreibung zu einer Darlehns|{uld von Mark, welche an die Stadt baar gezahlt worden und mit drei und einem halbeu Prozent jährli zu verzinsen ift.

Die Rückzahlung der ganzen Schuld von 5 000 000 « erfolgt nah Maßgabe des genehmigten Tilgungs3planes mittels Verloosung der Anleibescheine in den Fahren 1899 bis spätestens 1924 etnschließe lih aus einem Tilgungsstocke, welcher mit wentgstens zwei und einem halben Prozent des Kapitals jährlih unter Zuwachs der Zinsen von den getilgten Anleihescheinen gebildet wird.

Außerdem wachsen dem Tilgungsstocke diejenigen Straßenanlieger- Beiträge zu, welche für Straßen erhoben werden, die aus den Mitteln der gegenwärtigen Anleihe hergestellt worden sind, und welche be- dai vg Cts zur außerplanmäßigen Abstoßung der Schuld zu vers wenden find.

Dem Tilgungsstoke werden ferner die etwaigen Uebershüsse aus der Verwaltung des Hafens und der Erlös aus dem Verkaufe des Ge- ländes der alten Gasanstalt überwiesen. i

Die Ausloosung geschieht in dem Monat Juni jeden Jahres. Der Stadt bleibt ied das Recht vorbehalten, den Tilgungsstock