1824 / 2 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung, Fri, 02 Jan 1824 18:00:01 GMT) scan diff

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Verzeichnisse der auszutauschenden Zins-Scheine und Zins-Coupons melden, auch diese Zins-Scheine und Coupons den gedachten Verzeichnissen beifügen.

D Ta 3; «Die Verzeichnisse mússen_ folgende Rubriken : a) Das Verzeichniß úber die Zins-Scheine.

4) eine für die ununterbrochen fortlaufende Ord- nungs-Zahl der Scheine. 2) eine für die Nummern der Zins - Scheine, nach der natärlichen, aufsteigenden Reihefolge, und 3) eine fúr den Zins - Betrag in Reichs - Thalern und Silbergroschen. þ) Das Verzeichnis über die Zins-Coupons: 1) eine für die in uatüäelicher aufsteizgendèr Relhe- folge fortlaufende Ordnungs-Zahl der Coupons, 2) eine für die Nummern der Obligationen, näch der natürlichen aufsteigenden Reihefolge, und 3)’ eine für* den Zins-Betrag nah Reichs - Thalern und Silbergroschen ,

und näcstdem die schriftlihe Erklärung des Ausstel-

lévs enthalten, ob derselbe die Staats-Schuld-Scheine hier in Berlin, oder in Königsberg in Pr. zu ‘er- halten wünscht.

4.

Die Staats-Schulden-Tilgungs-Kasse wird über den Empfang der ihr solchergeltalt eingehändigten Zins - Scheine. und Zins - Coupons , dem Ueberbringer derselben sofort einen au porteur lautenden Junte- rims-Schein ausstellen, und gegen Zurückggbe dessel- ben, ohne sih auf eine Prüfung über den Besiß ein- zulassen, an dessen Juhaber die Staats - Schuld- Scheine in Berlin bei ihr selbst im April 1824 aus- reihen, und in Königsberg durch die dortige Regie- rungs-Haupt-Kasse im Mai 1824 verabfolgen lassen.

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Wer sich zum Umtausche der Zins-Scheine und Coupons bis lebten März 1824 nicht bei der Staats- Schulden -Tilgungs - Kasse meldet, von dem wird an- genommen, daß er dieser Art seiner Befriedigung entsagt und dieselbe der früheren allgemeinen Be- stimmung gemäß, an der Börse suchen will. Es ver- steht sich aber von selbst, daß- dieser erst mit Ende des Jahres 1836 schließende Ankauf an der Börse, nur dann wieder beginnen fann, wenn die auf den Um- tausch der Zins - Scheine und Zins - Coupons gegen Staats-Schuld-Scheine verweudeten Summen, durch die S fällig werdenden Mittel gedécft seyn werden.

ndlich wird

' 6.

noch bemerft, daß sich weder die unterzeihnete Haupt- Verwaltung der Staats-Schulden, ede Gaue Schulden-Tilgungs-Kaässe auf Briefwechsel über diesen Gegenstand mit einzelnen Juteressentén, noch weni- ger aber auf Uebersendung der Staats-Schuld-Scheine

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an dieselbèn , * einlä}sen fann, alle dergleichen etwa éingehendên Gésuche“also unbeantwortet bleiben werden. Berlin, den 27, Dec. 1823. Haupt-Verwaltungzder. Staats-Schulden. Rother. von Schüß& “Beliß.? Dees. ¿ A4R. yo f Noch sw. # &

Durch ein Patent vom z5ten vor. i Kalfbrennerei-Besißer Krause dieselb, s en uñd für sämmtlihe Provinzen diesseits der Weser die ausschließliche Berechtigung verliehen, nach einer ihm eigenthümlichen Methode die von den Kalköfen entweichende Hiße zum Brennen des Gipses in drei verschiedenen, von ihm angegebenen neuen Arten von Gipsöfen nebst deren Zügen, mit direkter und indi-

|-refter Einwirkung des Feuers- zu benußen.

IL Zeitungs-Nachrichten.

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__ Paris, 25. Dec. Der heutige Moniteur enthält die wichtige Verordnung (vom 24sten d. M.), wodurch der König die Deputirten-Kammer auflôst, um eine durhaus neue zusammenzustellen. Die Wahl- Kolle- gien find für das ganze. Königreich zusammenberufen, und sollen sich iu den auf drei, der Verordnung an- gehängten Tableaus aufgeführten Orten vereinigen, und zwar die der Departements, welche nur ein Kollegium bilden, so wie die, der Arrondissements, am 25sten Februar, und die anderen Departements- Kollegien am 6, März. Die Sibungen der Kammer pro 1824 werden am 23sten März eröffnet, und die Wahllisten demnach am 16. Jan. publicirt und am 19. Februar geschlossen werden.

Durch eine zweite Verordnung von demselben Tage ernennt der König ‘die Präsidenten der ver- schiedenen Wahl - Kollegien.

Haag, 22. Dec. Jn der Sißung der zweiten Kammer wurden die Ausgaben für 1824, als- zweiter Theil des Budgets diskutirt. ;

Herr Stassart sagte unter andern: Das Wort Sparsamkeit, übt eine Art von Magie über die Re- präsentanten einer Nation aus, welche unter der Last von Abgaben erliegt; es gewährt Hoffnungen und stimmt zu Gunsten des Budgets. Aber nach reifer Untersuchung aller einzelnen Stufe, findet sich, das Gouvernement fordere in diesem Jahre ‘eine eben so starke Summe, wie im vergangenen. Zwar “sind darin große Summen für Katial- und "Straßenbau bestimmt, Gegenstände von-hoher Wichtigkeit, nur ist nicht erwiesen, daß sié unabwendlich dringènd sind.

Hr. von Hogendorp- machte mehrere Bemerkuti-

P T E Ad von

gen über Mängel der Finanz-Geseßgebung und sprach den Wunsch aus, daß eine gleichmäßigere Vertheilung der Grund-Steuer' so wie auch der Personen-Steuer eintrete, welche, nach“ seiner Meinung, zu drückend auf den mittleren Klassen laste. Hr. Vilein dagegen machte eine hôchst betrübte Schilderung der Lage des Ackerbaues, und drang auf die Herabseßung der Grundsteuer. N Nachdem noch mehrere Herren gegen die Finanz- Gesekgebung gesprochen,- vertheidigte der Finanz-Mi- nister zuleßt den Geses-Entwurf, widerlegte die vor- gebrachten Gründe gegen das Budget, und stÜßzte sich hauptsächlih auf den Umstand , daß dieses Budget nur für das Jahr 1824 gelte, daß dessen Annahme Fahr gewünscht werde und sür das

nur fúr dieses Far I : 12 Sthe 1825 olle Freiheit zu anderweitigen Einrichz

a C. Es e sodann abgestimmt, und für die An- nahme der Entwürfe fand sich eine Majorität von 80 Stimmen gegen 22. :

Frankfurt, 12. Dec. In der 2sten Si k- zung der Bundes-Versammlung am 11. Dec. gab zuvörderst der K. K. präsidirende Gesandte Herr Freiherr von Mänch - Bellinghausen nah Un- terzeichnung des Protofolls der 23sten Sißung folgende Aeußerung ab: ;

Die Schluß-Bemerkungen der in das eben abge- lesene Protokoll niedergelegten Kaiserl. Königl. dôster- reichschen Präsidial-Abstimmung werden Einer hohen Bundes-Versammlung von Neuem die Ueberzeugung bestätigt haben, daß Se. Maj. der Kaiser, durchdrun- gen von âcht föderativen Gesinnungen, das Gedeihen dieses großen und mächtigen Bundes nur dann zur vollesten Beruhigung gesichert finden könne, wenn bei den Verhandlungen dieser hohen Versammlung von solchen Grundsäßen ausgegangen wird, welche mit dem eigentlichen Bundes - Zwecke und mit dem zum allgemeinen Wohle so glückcklich bestehenden Er- haltungs-Systeme im Einklange stehen. i

Diese Grundsäße haben dem Kaiser und seinen erhabenen Bundes -Genossen bei allen Verhandlun- gen über die großen Fragen unserer Zeit zur unver- rückten Richtschnur gedient, und die Aufrechthaltung und Befolgung derselben ist von den aufgeklärten Regierungen der deutschen .Bundes-Staaten längst als das einzige Mittel anerkannt, dem gemeinschaft-

lichen Vaterlande die höchsten Zwecke und die wesent- |

lichsten Güter zu sichern.

Wir aber, denen die große und wichtige Aufgabe geworden- ist, diese Zwecke zu fördern und das, was die Bundes - und die Schluß-Afte als den gemein- {amen Willen aller Bundes - Regierungen ausgespro- chen hat, auf die M unsern Wirkungskreis betreffenden Fälle im Sinne dieser Afte anzuwenden, wir können und dürfen uns nicht verbergen, daß bei einem Vereine, so vielumfassend, so mannihfach be- rübrend , und so neu, wie der deutsche Bund, wir

unvermeidlih auf Schwierigkeiten, wohl auch auf Lücken in der Bundes-Geseßgebung geräthen müssen. Jene zu heben, und diese zu ergänzen, beides aber im Sinne des abgeschlossenen Vereines, is unläug- bar der \{werste Theil unserer Aufgabe. Es fonnte aber auch nicht fehlen, war bei dem, vorzugsweise den Deutschen eigenen, lobenswürdigen Streben nach grúndlicher Darstellung und wissenschaftlihen For- schen zu erwarten, und verdient wohl auch im All- gemeinen nur unsern Beifall, daß sih Schriftsteller und Gelehrte mit Stüdien des Bundes-Rechtes, wie solches aus der neuern Bundes - Geseßgebung hervor- geht, befaßt“ haben; es fann gleichfalls nicht befrem- den, daß nebst viel Gediegenem auch mancher Jrrthum und manche falsche Theorien zu Tage gefördert wurden.

Aber eben darum, und weil die Anwendung der bestehenden Geseßgebung und die fernere Ausbildung des deutschen Bundes nur allein durch uns und durch die Instruktionen unserer hohen Kommit- tenten bewirkt werden fann, wäre es bedenklih und verantwortlich, solchen Lehren in unserer Mitte ir- gend eine auf die Bundes-Beschlússe' einwirkende Au- torität zuzugestehen, und dadurch in den Augen des Publikums das System jener Lehrbücher zu \anktio- niren.

Diese Ansicht ist es, welche mehrere hohe Höfe

in der lekten Sißung zu allgemeinen Bemerkungen hierüber veranlaßt hat. Das Präsidium bezweifelt nicht, daß die Bundes - Versammlung hierdurch sich zu einer solchen Erklärung aufgefordert finden werde, welche jenen- Grundsäßen und diesen Ansichten ent- spricht. Die hoheBundes-Versammlung erflärte hierauf einstimmig: daß selbe in ‘den hier ent- wickelten Grundsäßen nur ‘ihre eigenen wieder ge- funden habe, und daß sie, mit diesen im vollesten Einklange, von der festen Ueberzeugung durhdrungen sey, daß nur auf diesem Wege die Anwendung der bestehenden Bundes-Gesekße gesichert, die fernere Aus- bildung der gemeinsamen Geseßgebung im reinsten Sinne des Föderativsystems bewirkt, und den hohen Zwecken des Bundes genügt werden könne.

Die Bundes - Versammlung wird daher in ihrer Mitte jenen neuen Bundeslehren und Theorien keine auf die Bundes - Beschlüsse einwirkende Autorität ge- tatten,. und feiner Berufung auf elbe bei ihren

erhandlungen Naum geben; übrigens aber glaubt dieselbe, der hohen Weisheic sämmtlicher Bundes- Regierungen init vollem Vertrauen die Fürsorge an- heimstellen zu können, daß nicht auf ihren Schulen und Universitäten jene Lehren Eingang finden, und dadurch von dem eigentlihen Verhältnisse des Buns- des falsche und unrichtige Ansicht aufgefaßt und ver-

breitet werde. cdotitds Folge.) ortsebung folgt.) e

“Venedig, 12. Dec. Man meldét aus Livorno:

Der Befehlshaber der Brittischen Seemacht im Mit-