1824 / 7 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung, Thu, 08 Jan 1824 18:00:01 GMT) scan diff

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Aroeng Solakfa angezeigt, und daß die Großen des Reiches, dessen Schwester, Aroeng Datoe, zur Nachfolge auf den Thron erwählt hatten; diese Wahl wünschten sie vom hohen Gouvernement bestätigt und zugleich das gute Einvekstähdniß erneuert zu schen, wélches so lange Jahre zwischen dem Königreiche und der ehemaligen Holländisch - Ostindischen Kompagnie bestanden habe.

Andere Nachrichten aus Macassar berichten die Nie- derlage, welche die Seeräuber von Tontoly erlitten; der Sultan von Tontoly und dessen Sohn, Radja Moeda und 30 andere ihrer Anfúhrer sind ums Leben gekommen.

Haag, 28. Dec. Se. Maj. der König erthèilte gestern dem großbritannischen Minister, Lord Clancarty, Abschieds-Audienz. Se. Herrlichkeit ward in einem mit 6 Pferden bespannten Hofwagén ‘zu dieser Audienz ab- geholt und nach seinem Hötel zurückgebracht.

“ua 20, C, e hielt die-erste-Kammer der Ge- neralstaaten ihre

Geseß-Entwürfe des Budgets für 1824 angenommen wurden. |

Bayreuth, 1. Jan. Unsere heutige Zeitung ent- hált folgendes Schreiben aus Regensburg, vom 23sten December: Schon im Jahre 1822 erzählten öffentliche Blätter, daß sih ein Studirender des hiesigen Gymna- siums entfernte, um, wie man sagte, ein Mitglied einer Räuberbande zu werden. Dieser Vorfall schien anfäng- lih mehr lächerlich als folgenreih zu seyn. Jebt möchte das Ganze eine andere Wendung nehmen. Am verflo)- senen Sonntag und gestern wurden vier Individuen verhaftet; unter ihnen sollen drei wirklihe und ein aus- getretener Student seyn. Sie wurden, nebst den bei ihnen vorgefundenen Schriften, an das hiesige K. Kri- Unter diefen Studenten befand sich eben jener, der im vorigen Jahre entwichen ist, und von dem die Rede ging, er wolle sich zu einer Räuberbande begeben. Die Nesultate der schon eingeleiteten Untersuchung werden sich bald ergeben, und dürften Aeltern, Vormündern und Lehrern zum warnen- den Beispiele dienen, junge Leute unter strenge Aufsicht zu seben, und sie zur Religion, welche dexr sicherste Schild gegen solche Verführukngen ist, kräftig und durch eigenes Beispiel anzuhalten.

Kassel, 2. Jan. Durch die hiesige Allgemeine Zei- tung ist eine Kurfürstl. Verordnung vom 29sten v. M. und F. nachstehenden Jnhalts publicirt worden. Wir Wilhelm der Zweite, Kursürst, thun hiemit fund: Ob- gleich gegen geheime, staatsgefährliche Verbindungen von Zeit zu Zeit geeignete Verfügungen ergangen sind, und dié jüngsten Erfahrungen warnende Beispiele aufstellen, daß es verbrecherischen Bestrebungen niemals gelingen kann, die geseßliche Ordnung zu untergraben und deren auf die Treue und den verständigen Sinn der Unter- thanen gegründete Stuben zu erschüttern; so haben Uns doch unzweideutige Thatsachen neuerdings zu der betrü- benden Ueberzeugung geführt, daß in Unseren Staaten die Théilnahme an dergleichen Verbindungen fort bestehe. Um nun ‘die Ruhe und Wohlfahrt Unserer geliebten Unterthanen, deren Erhaltung und Beförderung der vor- züglichste' Gegenstand Unserer landesväterlichen Sorgen ist, gegen“ die. unter .trügèrischen Vorspiegelungen sich

minal- Untersuchungs - Gericht abgegeben.

ersammlung, in welcher die beiden |

| einshleihenden Gefahren jener Verbindungen zu \{chüz-

zen, erscheint es dringend, Maßregeln zu ergreifen, welche die wirfsamere Vollziehung der deshalb bestehenden Ge- seße, versprechen. Aus diesen Rücksichten, zugleich aber um denjenigen; welche, irr geleitet durch Verführung und täuschende Eingebungen , staatsgefährlihen Grund- säßen ihr Ohr geliehen, und sich zu Werkzeugen - ver- breherisher Pläne haben mißbrauchen lassen, die Gele- genheit einer straflosen Rückkehr zu ihrer Pflicht nicht zu versagen, verordnen Wir: s. 1. Wer an einer ge- heimen, auf unerlaubte, politische Zwecke gerichteten Verbindung Theil genommen hat, gleichviel, ob dieselbe aus einem förmlichen Vertrage beruhet, oder nicht, und ob sie noch besteht, oder bereits aufgehört hat, soll voll: ständige Verzeihung erhalten, auch, auf Verlangen , der gänzlichen Verschweigung seines Namens versichert seyn, wenn er-1) nach-vorgängiger persönlicher Aufforderung sofort vor dem damit beauftragten Beamten, oder, aus eigenem Antriebe, längstens-innerhalb sechs Wochen vom Tage der* Verkündigung dieser Verordnung an gerech- net, bei der Polizei - Direftion oder dem Kreisamte seines Aufenthalts - Ortes über - seine * eigene Theil- nahme sowohl, als auch über alles dasjenige, was ihm von den Mitgliedern geheimer Verbindungen und den Theilnehmern an staatsgefährlihen Plänen, von dem Umfange, den Zwecken und Mitteln , der inneren Einrichtung 2c. solcher Verbindungen bekannt ist, ohne allen Rückhalt ein umfassendes und genaues Geständniß ablegt; 2) eidlih versichert, a) bei diesem Geständ- nisse nichts verschwiegen zu haben, auch eidlich angelobt, b) alles, was in der Folge über geheime politische Ver- bindungen und staatsgefährliche Bestrebungen zu seiner Wissenschaft gelangen sollte, der Obrigkeit ungesäumt anzuzeigen, c) der Theilnahme an jeder geheimen Ver- bindung politischer Natur, so wie überhaupt an jedem staatsgefährlichen Anschlage, auf immer zu entsagen, und d) alle Pflichten getreuer, ‘ihrem rechtmäßigen Landes- herrn ergebenen, Unterthanen von nun an unverbrüch- lich zu erfüllen; endlich 3) über die Leistung und Er- füllung dieses eidlichen Versprechens eine schriftliche Ver: sicherung ertheilt. §. 2. Ausgeschlossen von dieser Ver- zeihung sind diejenigen, welche entweder 1) die Bedin- gungen derselben gar nicht oder nicht vollständig erfüllen, oder 2) in der Folge eine der leßteren verleßben, oder 3) nach. dem Eintritt in eine politische Verbindung bereits eine äußere Handlung begangen haben, welche auf unmittelbare

Erreichung des Hauptzweckes der Verbindung gerichtet ist,

unbeschadet jedoch der Zusicherungen, welche hinsichtlich des' gegen Uns erlassenen Drohbriefes , durch die Be- fanntmachung Unseres Staats - Ministeriums, vom 27. Jul. d. J., und der zur Untersuchung wegen des erwähnten Drohbriefes verordneten Kommission, vom 5, Sept. d. Ie geichehen, sind. 6 3, BDie.im 9,1 de- zeichneten Personen, welche auf die von Uns allergnä- digst, bewilligte Verzeihung, nah den Bestimmungen des §. 2 feinen Anspruch machen können, jo wie alle diejenigen, welche in der Folge Theil an staatsgefährli- hen Verbindungen und Anschlägen nehmen, sollen ohne Verzug zur Untersuchung gezogen, „nach der Strenge der Geseße bestraft, und zugleich aller -[taats-

ganzen

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bürgerlichen Rechte verlustig erklärt werden. g. 4. Zur Untersuchung aller in den §.§. 1 und 2 der gegenwärti- hen Verordnung erwähnten Verbrechen, so wie zur Ent- scheidung über dieselben, soll in Unserer Residenzstadt èine eigene aus drei Mitgliedern und dem erforderlichen Untersuchungspersonal bestehende, Kommission niederge- ekt werden, welcher 1) wenn der Angeschuldigte eine oMilitairperson ist, nach Maßgabe des Ranges der Leß- teren und der deshalb bestehenden Vorschriften, zur Un- tersuchung ein Officier, zur Abgabe des Erkenntnisses dber zwei Officiere, hingegen 2)- wenn von der Ent- scheidung Über eine angeschuldigte Civilperson die Rede ist, zwei stirnnmführende Mitglieder eines Obergerichts, durch das General - Kriegsdepartement und beziehungs- weise das Justiz-Ministerium, als Richter, beigeordnet wer- den sollen. 6§. 5. Die im vorhergehenden g. erwähnte Kommission hat bei der Untersuchung und Entscheidung der ihrer Zuständigkeit unterworfenen Strafsachen die úr die ordentlihen Strafgerichts-Behörden bestehenden E cerHefften allenthalben zu befolgen. §. 6. Wenn sich gegen einen Angeschuldigten Verbrechen oder Vergehen érgeben, welche an sich nicht vor die Kommission gehd- ten; so soll derselben das Erkenntniß darüber nur in dem Falle zukommen, wo diesem Angeschuldigten zugleich eines der in den §.§. 1 und 2 angegebenen Verbrechen zur Last fällt. y mission finden, unter den in der Verordnung vom 12. Dec. 1821 §. 2 fg., enthaltenen Bestimmungen, die ge- wöhnlichen Rechtsmittel dergestalt statt, daß solche, der Angeschuldigte mag eine Militair - oder eine Civilper- son seyn, an den Kriminal-Senat des Öber-Appellations- Gerichtes' zu bringen sind. |

\ (gez.) Wilhelm, Kurfürst. 2. Wien, 31. Dec. In der Nacht vom 2ásten“ auf den 25stten d. M. wurde Gräß durch eine Feuersbrunst in Schrecfen geseßt, welche im ständischen Schauspiel- hause ausgebrochen war, und sich so shnell aller Theile dieses Gebäudes bemächtigte, daß es in wenigen Stunden sammt der Redoute, den Logen, Dekorationen, Garde- robe und Instrumenten in Asche lag. Das schnell überhand : nehmende Feuer vereitelte alle Anstalten zur Rettung des Gebäudes selbst, und man mußte darauf bedacht seyn, die anstoßenden Abtheilungen des Guber- nial-Gebäudes, der Artillerie-Magazine, die nahe Lyceal- Bibliothek u. \. w. vor. der drohenden Gefahr zu \chÜüz- zen. Der angestrengtesten Thätigkeit des K. K. Mili- tairs und der Baugewerbsleute und Rauchfangkehrer, unter der zwecmäßigen Oberleitung der Behörden, ver- dankt man es, daß der Verbreitung des anstoßenden Gebäude vorgebeugt, und noch entseßlicheres Unglück verhütet wurde.

Boston, 16. Nov. Folgendes ist ein Auszug der Bothschaft des Vice-Präsidenten San-Ander an den Kon- greß von Columbien! | ¡Die Regierung der Republik hat sich alle Múhe gegeben, den Zwistigkeiten mit Spanien auf eine ehren- volle und beiden Völkern vortheilhafte Art ein Endé zu machen. Nicht daß sie die Resultate des Krieges fürch- tete, aber sie wünschte der Menschheit unnöthige Opfer zu ersparen und endlich den Frieden zwischen den zwei

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g. 7. Gegen die Erkenntnisse der Kom-

Feuers auf die |

Nationen herzustellen. Sie hat die erste güñstige ‘Gé- légenheit benußt, Kommissäire nah Madrid zu schicken, um zu versuchen, dasjenige auf dem Wege der Vernunft zu erlangen, was wir entschlossen waren, durch die Ge- walt der Waffen zu erringen. Diese Abgeordneten sind indessen nicht nach Wunsch empfangen worden: man hat unter nichtigem Vorwartide verweigert, sie zuzulassen, und die spanische Regierung hat uns dadurch bewiesen, daß jede Versöhnung, auf den Grundsaß unserer Unabhän- gigkeit gestÜßt, nicht statt finden könne.//"

¡Dieses Benehmen des Kabinets von Madrid hat uns nicht in Verwunderung geseßt; aber indem wir Ab- geordnéte nah Spanien schickten, wollten wir der gan- zen- Welt zeigen, daß wir gegen ünser Mutterland nicht von dem Geiste des Hasses und der Rache beseelt seyen.“

¡¡Ueberzeugt, daß die spanische Regierung, weit ent- fernt, friedlichen Vorschlägen Gehör zu geben, den Krieg gegen Amerifa zu verlängern streben würde, knüpften wir zu gleicher Zeit, auf festen Grundlagen , enge Ver- bindungen mit den verschiedenen unabhängigen Staaten unserer Hemisphäre an.‘

„Die Régierung von Columbien | hat zuerst den Grund zu éiner amerifanishen Konföderation gelegt, welche alle wünschenswerthen Bürgschaften und Mittel darbietet, die Unternehmungen scheitern zu machen und abzutreiben, die der Feind gegen die verschiedenen Staa- ten machen könnte, die -sih -emancipirt haben. Die dies- falls abgeschlossenen Verträge werden dem Kongresse vor- gelegt werden.“ |

„Die Regierung. der vereinigten Staaten hat auf eine feierliche Weise die Unabhängigkeit und Souverai- nität der Staaten von Südamérika anerkannt, und das Volk, welches dieses. Land, die Wiege der Freiheit, be- wohnt, hat diesem Schritte seiner Regierung, den freu- digsten Beifall gezollt.‘/ |

„Bereits findet sich unter uns ein Minister diefer Nation, der uns die freundschaftliche Stimmung seiner Regierung und ihren Wunsch, politische und fommerzielle Verbindungen mit der Republik Columbien anzuknüpfen, zu erfennen gegeben hat. Von unserer Seite haben wir“ ihr die nämlichen Gesinnungen bezeugt, indem wir einen bevollmächtigten Minister nah Washington geschickt haben, der beauftragt ist, die Präliminarien der Unter- handlungen einzuleiten.‘ | E L

„„Drei neue Departements sind dem Gebiete dèr Republik hinzugefügt worden. Zwei - davon sind von den Spaniern durch die Tapferkeit der „. von dem Prä- sidenten-Befreier (liberator, Bolivar) angeführten Armee befreit worden, und die dritte hat sich durch eigene An- strengungen von Spanten losgemacht. Ueberall isi das, von dem konstituirenden Kongresse von Cucuta angenom- mene politische System zur allgemeinen Zufriedenheit in

Kraft ‘geselzt worden. ‘{-* | | | " Die innere Ordnung und Ruhe der Republik hat

weder durch die Unternehmungen des Feindes, noch durch treulose Einfluüsterungen, noch durch die augenblickliche Verlegenheit des öffentlichen Schaßes unterbrochen werx-

den fönnen.“/ | „Möchte ih doch die Zufriedenheit , die der Kon-

greß bei den eben mitgetheilten Details hat empflnden