1824 / 24 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung, Wed, 28 Jan 1824 18:00:01 GMT) scan diff

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in litteris laudes eximiasque in docendo virtutes ac me- Ta

Berlin, 26. Jan. Jn der am 15ten d. M. statt gehabten General-Versammlung der Aftionaire der Ber- liner Hagel-Assefuranz-Gesellschaft wurden folgende Re- sultate ihres Geschäftsbetriebes im vorigen Jahre vorge- legt.

Die Gesellschaft hat im Jahre 1823 für die Ver- sicherung von 9,363,400 Rthlr. an Prämien eingenom- E en o oie, 48010 Rthlr. - Gr. Hiervon geht ab: Provision an

die Agenten 2216 17

45793 Rthlr. 7 Gr.

Ganze Einnahme i Es sind dagegen von ihr 196 Schä- den vergütet mit 82027 Rthlr. 13 Gr. Für 8 noch nicht verfassungsmäßig regulirte beträgt die Forderung

6733

S E E T E T Ä TO: enan

88761 Hierauf hat ein verehtrttes Mitglied derGesellschaft we- gen Mehrbetrag der Lösung aus den beschädigten Feldfrüchten nach beendigter Aerndte freiwillig und un- aufgefordert zu- rückgezahlt

bleibt Schaden- Vergütung Taxations- und Revisions-Kosten , Antheil der Ge- sellschaft ist ge-

zahlt mit Ganze Ausgabe 90428

Es Übersteigt demnach die Ent- schädigungs-Summe die Prämien- S E dis 44634Rthlr. 22Gr. worunter die Verwaltungs-Kosten nicht mit begriffen sind.

Die Gesellschaft hat den Beschluß gefaßt, vom Aus- lande für d. J. 1824 Versicherungen anzunehmen aus dem Königreiche Sachsen und den sächsischen Herzogthü- mern, den anhaltschen Landen, aus Braunschweig, Han- nover, Mecklenburg, Kurhessen, dem Hamburger, Bre- mer und Lübecker Gebiet aus Oldenburg und dem Hol- steinschen. s

Die Prämie ist wegen der Entfernung und schwie- rigeren Leitung für das Ausland allgemein zu 2 pCe. von Getreide und 1 pCt. wis bisher, von den Handels- Gewächsen bestimmt worden. Für das Jnland bleibt es bei dem verfassungsmäßigen Saße von 2 pCt. für Getreide und 1 pCt. fúr Handelsgewächse.

Königsberg in Pr,, 3. Jan. Jn dem abgewiche-

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1801 17

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| tet, 1 übergefahren, 1 über

nen Kirchen-Jahre sind hier geboren: 1244 männli# und 1239 weiblichen Geschlehtes, überhaupt 2483; ( storben sind: 1016 männlihen und- 1090 weiblichen G |hlechtes, überhaupt 2106; also 377 mehr geboren, j gestorben. Unter den Gebornen sind 29 Paar Zwillinge, uneheliche und 102 todte Geburten. Dem Alter nach sind gestorben : 1033 vo 1 bis 10 Jahren. 49 T e 20 ¿

111 21 30

140 31 Á0

145 Á1 50

12 51 60

181 61 70

206 71 S0

78 S1 90

10 94 - T00

1 101 Jahren.

Summa 2106. Von den hierunter begriffenen 40 durch verschiedene Unglücksfälle ihr Leben verloren h ben, sind 20 ertrunken, 7 todt gefallen, 2 todt gefundal 1 von einem tollen Hunde gebissen, 1 mit Erde versch geritten, und 7 Selbstmörde Posen. Mit Organisation und Verbesserung d Schulen wird unausgeseßt fortgefahren. 4 Im Buker Kreise haben

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Personen, d

unter anderen die C

end S i Rote : ineinden Troszyn und Schwarzhauland auf ihre Kostt Und zinslose Scheine, welche aus der alten Landes-Schuld

jedoch gegen freies, vom Dominium angewiesenes, By Holz, neue Schulhäuser aufgebaut, und die Gemec(ak F Linispolofa das vorhandene Schulhaus in Stand 9:4 F seßt, so wie die Gemeinde Ciechogora das ihrige dur Anbau erweitert ; und zu Chomencice im- Posener Kre hat der Dompropst v. Wolicki, auf eigene Kosten, (i neues wohl eingerichtetes, mit allen Schulbedürfniss und Bequemlichkeiten fr Schulhaus, von einer sehr gefälligen äußeren Form, baut, und den Unterhalt des Lehrers auf 2 Jahre allein übernommen.

den Lehrer ausgestattet

Königliche Schauspiele. Dienstag, 27. Jan. Im Schauspielhause : Die Vet

sf vom Königl. Musik-Direktor Hrn. Schneider. Hier

auf: Die Eifersüchtiger auf dem Lande, e Nie angeseßt werden soll, dabei aber

Musik voni I;

Mchgegeben : daß bis zum Eintritte desselben, die bisher hau] Mt verificirten, noch nachträglich zur Verifikation und Lustspiel in 4 Abtheilungen} N In Gemäßheit dieser Verordnung wird daher das

let in 2 Abtheilungen, von J. L. Milon. Persuis. n

Mittwoch, 28. Jan. Jm Schauspielhause, zum et stenmale: Der Wollmarkt , von H. Clauren.

erat Be

Meteorologische Beobachtungenm

[Barometer[Therm.[Hygr. [Wind] Witterung. n. 14. 28° 3/ |+ | 917-18. n. |F. 28° 25+ 55°| 88° e

M.28° 3‘ |+ 72°] 79° (S.

f e trub.

Redakteur Fohn.

Gedruckt bei Hayn.

Fewesen. nets- Ordre vom 22. Junius 1815, so wie durch die Msâtere vom 17. Dec. 1821 is die Umschreibung dersel- n in Staats -Schuld- Scheine nachgelassen; durch die,

Allge

meine

[Preußische Staats - Zeitung.

Me 24.

Berlin, den Wen Januar 1824,

E: E LERS S

L Amtliche Nachrichten.

Kronik des Tages. Se. Königl. Hoheit der Herzog von Cumber-

Jand ist nach Neu-Streliß abgereis.

D eftanurwahung. In Folge einer früheren Allerhöchsten Bestimmung

find diejenigen Westphälischen Reichs-Obligationen, Bor-

ereaux, alte Landes - Obligationen, Kassen-Quittungen,

Pormals Prenßischer und nach Auflösung des Königrei-

es Westphalen mit der Monarchie wieder vereinter inder-Theile herrühren, einer Verifikation unterworfen Durch die deshalb ergangene Allerhöchste Ka-

m 14. April 1819 aber festgeseßt, daß die zur Verifi- tion nicht eingehenden präkludirt werden sollen.

Um diesen Titel der Staats-Schuld zum Abschlusse zu

Mingen , ist anderweit durch die Allerhöchste Kabinets- [Vrdre vom 12. Nov. 1923, Geseg-Samminng Nr. 832.

'sistimmet: daß zur Umschreibung der erwähnten, durch shwornen, Singspiel in 1 Aufzuge, von Castelli. M1

Verifikation dazu geeigneten Papiere dieser Art, in taats-Schuld-Scheine, ein dreimonatlicher Präklusiv-Ter-

mnächst zur Umschreibuug verstattet werden.

ublikum hiermit aufgefodert, alle noch gegenwärtig cir-

Ulirenden Westphälishe Reichhs-Obligationen, Vordereaux, Kassen-Quittungen und zinslose O welche aus der alten Landes-Schuld

, «be: Prmals trüb, be O | N [trü Ra Bgrelhes Westphalen, mit der Monarchie wie-

zt vereinter Ländertheile entstanden sind,

Preußischer, nach Auflôfung des Ks-

gleichviel; ob sie schon verificirt worden oder nicht, un- gesäumt und spätestens bis Ende Mai 1824, bei der Kontrolle der Staats - Papiere hieselbst, Taubenstraße Nr. 30 einzureichen.

__ Wer aus solchen Papieren einen Anspruch ableitet, die Dokumente jedoch nicht einreichen kann, weil sie in irgend einer Art abhänden gekommen, vernichtet, oder verlegt sind, muß denselben dennoch, unter Beifügung aller sonstigen daruber sprehenden Briefschaften, mit ge- nauer Bezeichnung des fehlenden Dokuments und be- stimmter Angabe seiner Forderung an Kapital und Zin- sen, innerhalb der oben erwähnten Frist, bei der unter- zeichneten Haupt-Verwaltung der Staats-Schulden schrift- lich anzeigen, wobei es nit darauf anfommt : ob der As schon früher irgendwo angemeldet wax oder nicht.

Mit dem 1. Jun. d. F. erlöschen alle Ansprüche aus den oben bezeichneten Papieren, melche bis dahin nicht eingereicht oder nicht angemeldet, so wie aus den Bescheinigungen, welche darüber oder über die frühere

Anmeldung ertheilt sind. | Zur Vermeidnng aller Mißverständnisse wird be- merkt daß die in der gegenwärtigen Bekanntmachung aufgerufenen Papiere E, Iu verwechseln sind:

mit denjenigen Magdeburgschen Landes-Obligationen und zinslosen Scheinen, welche verschiedenen Jnstituten und Einsassen der diesseits der Elbe belegenen Magdeburgschen Kreise sür Anleihen in baarem Gelde und Banco-Obli- gationen ertheilt sind; noch

mit den zur neuen Kriegsschuld der Altmark gehörigen Forderungen „, indem die Verhältnisse der ersteren durch die an den Staats-Minister und General - Lieutenant, Grafen von Lottum, unterm -7. Februar: 1823 ergangene Allerhöchste Kabinets-Ordre, Geses-Sammlung Nr. 778, die der leßteren aber, durch die Kabinets-Ordre regulirt ind, welche unterm 13. Jul. 1823, Geseb - Sammlung

r. 817, in Folge der vom 17. Februar 1823 an den Staats- und San R, v. Klewib erlassen ist. Endlich

| betrifft. die gegenwärtige Bekanntmachung auch nicht