1824 / 37 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung, Thu, 12 Feb 1824 18:00:01 GMT) scan diff

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lien denselben bedingt, ohne welches auch fein Staats- anlehen statt finden könnte, in den meisten Ländern eine unläugbar fortdauernde Thatsache ist. Dieser Trieb zur Sparsamkeit und zum Schäbßesammeln, der in unseren Tagen keinesweges abgenommen aber ein sicherer Bürge, daß die Zetten keinesweges jo verzweifelt find als uns Manche wollen glauben machen ; denn wäre dem so, so würde Jedermann nur darauf be- dacht seyn, die Gegenwart zu genießen, die Zukunst dem Zufalle Preis gebend. Die größte Unzuträglichkeit, womit demnach, wenn anders die aufgestellten Geftchts- punfte die richtigen sind, die Zeitgenossen zu tämpfen ha- ben, bestände in der nüblichen Vertheilung des öffentlichen Reichthums, indem gegenwärtig die Inhaber von Kapi- talien, fie mögen von solchen nun als Staats- oder ‘Pri- vat-Gläubiger ein Einkommen beziehen, offenbar in gro- ßem Vortheile zu den (im engereu Sinne sogenannten) produftiven Klassen der Gesellschaft , insbesondere dem Grundbesiker, stehen. Allein die Abhülfe dieses Uebels möchte ebenfalls von derselben Seite her, wo dessen Ue- bermaaß entstandên, zu erwarten seyn, da in der Staats- und Nationalwirthschaft sich Alles in Kreisen dreht, und Ursachen und Wirkungen in umgekehrten Verhältnissen wechseln. Es dürfte nämlich wohl nicht in Abrede zu stellen seyn, daß. der eigentliche Grund der Bedrängniß jener produftiven Klassen, welche allerdings eine unwi- derlegliche Thatsache ist, großentheils darin zu suchen, daß die Regierungen sich bis jebt genöthiget sahen, ihnen, zur Bestreitung der Staatsbedürsnisse und in Ermange- lung eines- noch zu erfindenden Abgabe-Systems, das ohne andere noch größere Jukonvenienzen alle Arten von Cin- fommen auf gleiche Weise träfe, einen größeren Theil ihres Einkommens abzufordern, als sie gegenwärtig, ohne empfindlich dadurch zu leiden, abzugeben im Stande sind. Zu diesen hohen Forderungen sind. aber die Regierungen gezwungen worden, weil sie sich, ohne offenbare Unge- rechtigkeit, der Verbindlichkeit gegen ihre Gläubiger nicht überheben fonnten, und sie diejer nur insoweit zu ge- núgen vermochten, als sie das Vermögen ihrer produtti- ven Unterthanen verhältnißmäßig in Anspruh nahmen. Nun aber is es augenscheinlich, daß bei fortdauerndem Steigen der Kourse der Staatsesfekten , die Konkurrenz der Kapitalisten, welche, nächst den politischen, die Haupt- Ursache diejer Erscheinung ist, die Regierungen in den Stand seßen wird, zu immer billigeren Bedingungen Kapitalien als Darlehne zu erhalten, wodur ihnen denn, da hiermit der jährli zu entrichtende Zinsenbetrag sih- vermindert, die Möglichkeit verliehen wird, die zu deren Bestreitung an ihre steuerpflichtigen Unterthanen zu machenden Forderungen zu die auf den produftiven Klassen bürdende Last zu erleich- tern. Diesen Gang der Staatswirthschaft haben wir in England gesehen, wo bekanntlich die jeßigen 3 pr0- zentigen Fonds unter Wilhelm 1ll. mit 8 pCt., verzinset wurden, die aber unter den nachfolgenden Regierungen so weit reduzirt werden konnten, weil die Konkurrenz der Kapitalisten nach und nach dergestalt zunahm, dap es der Regierung unschwer fiel, neue Darlehen zu billi- gen Bedingungen zu finden, womit sie ihre älteren Gläu- biger, Falls sih diese der Reduktion der Zinsen nicht

zu habén scheint, ist

vermindern, und somit

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unterziehen wollten, ohne Ungérechtigkeit oder gewai|

| | Auch in den ney| Zeiten hat in mehreren deutschen Staaten eins Schuld, ohne Willkühr von Seiten der Regierung d und ohne Beeinträchtigung der Staatsgläubiger, berei} statt finden können, und es ist wohl feinem Zweifel ul terworfen, daß bei zunehmendem Steigen der Fonds die

E Maßregel, befriedigen fonnte. ten ähnliche Verminderung .des Zinsfußes der ôffentlich,,

Maßregel auch von Seiten größerer Regierungen mj

Erfolg, und ohne Verleßung der von ihnen eingeganz} nen Verbindlichkeiten, zur Anwendung wird gebra | vom 12. Jul. einen

i Fortseßung der Verhandlungen de} Bundes-Versammlung in der 1sten diesjährigen Sibun|

werden fönnen. Franffurt.

vom 15ten Januar.

Der wichtigste Gegenstand, womit sich die Bunde ff Versammlung in dieser Sißung weiter beschäftigte, F die Errichtung einer definitiven Bundes-M\

tri fes

Die Aufstellung einer Bundes - Matrikel wel die verhältnißmäßige- Vertheilung der gemein samen Bundes-Lasten, in Beziehung auf Mani \chaftstellung und Geldleistungen, unter die ein zelnen Bundes-Staaten bestimmen joll wurde sau im J. 1817 von der Bundes - Versammlung in Bet thung genommen.

Davon auggehend, daß das Maß der Beitrag Pflicht eines jeden einzelnen Staates durch die Gesamt Kräfte desselben bestimmt werden músse, und daß si diese hauptsächlih aus den Verhältnissen des Flä chwu

raumes, der Bevölkerung und der Staatsein fünfte ergeben dúrften, ernannte die Bundes-Versamwff}

lung eine Kommission zur Begutachtung der Frage: Ob und in wie fern diese drei Gesichtspunkte einzel oder vereint den Maßstab zur Festseßung des zwesb chen Matrifkfular-Anschlages gewähren sollten? und zugleih zur Ausarbeitung eines Entwurfes der fürs tigen Matrikel. Die Kommission führte in dem hienäd von ihr erstatteten Gutachten aus, daß nur der D vôlkerungsstand einen passenden Maßstab zur ap proximativen Schäßung der Staatsfkräfte abgeben könne; und gründete hierauf allein den zu gleicher Zeit vorg legten Entwurf der Matrikel.

Ueber diesen Entwurf wurden die Erklärungen sämmt P licher Bundes-Regierungen eingeholt; und in Gemäßhe! ih die Bundes - Versammlung "F

derselben vereinigte sti der Sibkung vom 20. daß

alleiniger Ausnahme der al

als Geldleistungen, mit | Kanzlei - Kosten (welche dit

ders vertheilten Bundes -

17 Curien der engeren Versammlung gleichmäßig tr f

gen, weil sie von der Bündes - Kanzlei ungefähr glei chen Vortheil ziehen); und daß

2) eine dafür eigends zu wählende

Grundsäbe, wonach die definitive, nach 5 Jahren

L gersaßte Beschluß fiel dahin aus:

August 1818 zu dem B eschlu st| |

1) die von den Bundes-Gliedern angegebene Volk F Zahl ihrer Bundes - Staaten auf die nächsten F Fahre provisorish als Bundes-Matrikel av} genommen werde sowohl*für Mannschaftsstellunge!

Kommission dit}

L

ein zuführende Matrikel, bearbeitet werden solle, zu

begutachten habe.

In der Sißung vom 4. Februar 1819 fam noch der

änzende Beschluß hinzu:

gleich feine Verminderung der Bundes- Matrikel während der festgeseßten 5 Jahre statt ha- ben fónne, doch jede etwanige Vermehrung in die- selbe aufzunehmen sey. Erst in der Sißung vom 12. Jun. 1823 erfolgte die

Wahl der in den Beschluß vom 29, August 1518 bezeich-

neten- Kommission, und diese erstattete in der Sißung

Bericht, worin sie folgende Anträge

daß, wenn

zu begründen suchte: _ : | " 1. daß die provisorische Matrikel noch so lange gúl- tig bleibe, bis eine definitive Matrikel beschlossen wor- den ey;

a a auch die zusäßlihe Bestimmung vom 4. Febr. 1819. so lange in Krast bleibe ;

3. daß die Bundesregierungen ersucht werden, der Kommission ihre Ansichten zukommen zu lassen, sowohl iber die Grundlage einer definitiven Matrikel über- haupt, als besonders uber diejenige der Population, und in wiefern für leßtere eine, die jeit 5 Jahren ein- getretenen Veränderungen begreifende Nefktififkfation der bisherigen Angaben, jo wie eine größere Glei ch- fôrmigfeit derselben, vorzüglich in Hinsicht der Be- rechnung der Fremden, als erforderlich zu betrachten

ey? ; Der von der Versammlung in derselben Sibßung

„1. daß die gegenwärtig bestehende provisorische Matrikel nothwendig so lange fortwähren müsse, bis eine neue zu Stande gekommen. sey; daß 11

2, die Abstimmungen über die in dem Kommissions- Vortrage bezeichneten Punkte am 15. Fan. 1824 zu Protokoll zu geben seien ; übrigens aber :

3 die Bundesversammlung sich beeifern werde, die Arbeiten wegen einer definitiven Matrikel möglichst zu beschleunigen. ‘“ : A

Noch in der Berathung, welche diesem Beschluß

i voranging und auch “in der folgenden Sißung reflamirte } Oldenburg gegen eine unbe Ï der provisorischen Matrikel,

stimmte Verlängerung besonders wiefern dieselbe als Masstab fúr die zu úbernehmende Militairlast die- un solle was jedoch zu feiner Abänderung des Be- schlus}ses führte. | In Gemäßheit desselben haben nun die Bundes- Gesandten in der gegenwärtigen Sißung vom 15. Jan. mit alleiniger Ausnahme des noch nicht mit Jnstruk- tion versehenen Großherzoglich Badischen dle Er- flärungen ihrer Höfe und Regierungen úber die von der Kommission bezeichneten Punkte abgegeben. (Fortsebung folgt.) Modena, 24. Jan. Am 21. d. Abends fam die Königin Maria Theresia von Sardinien tit Jhren Prinzessinnen Töchtern, begleitet von unseren Souvera!? nen und dem Erzherzog Maximilian, in dieser Stadt an. St. Petersburg, 16. Jan. Se. Maj. der Kaî- ser haben zur Erleichterung der Landes - Schiffahrt, mit-

telst Ukases vom 18. Dec. v. J.- die dur den Utas

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vom 22. März 1818: festgeseßten "Abgaben -von Schiffen und Kähnen- auf den „Flüssen und Kanälen des Landes für das Jahr 1924 gänzlich abzuschassen geruhet.

Der Tuchfabrikant Kozewnifkow. aus Mosfau, wel- her das Glúck hatte, Sr. Maj. dem Kaiser ein Stúck des feinsten Tuches aus seinex Fabrik vorzulegen, ist mit einem Brillant- Ringe und einem Patente, welches ihn zum Manufaktur-Rath ernennt, beschenkt worden.

Warschau, 2. Febr. Se. Maj. der Kaiser hat bereits mittelst Dekretes vom 30....Dec. v. J- nähere Bestimmungen in Ansehung der Deputirten - Wahlen h Königreiche Polen für ‘den-nächsten . Reichstag er- assen. :

Der. General - Adjutant Sr. Majestät des Kaisers, Fürst Wolchonski, ist hier angekommen.

Von Seiten der hiesigen ‘General -Post- Direktion sind neuere Bestimmungen, in Ansehung der im König- reiche Polen mit'Extrapost reisenden Personen, ergan- gen. Darnach haben die früheren: üblichen Leistungen, an Wagengeld, Trinkgeld, Schmiergeld und dergleichen Modififationen érlitten, welche gegenwärtig das Reisen im Königreiche Polen angenehmer und weniger fostspie- lig als früher machen.

Madrid, 30. Jan. Das Gerücht hatte schon frü- her von einem großen Aufruhr gesprochen, der im Laufe des lebten Sommers auf den philippinischen Inseln statt gehabt. Jebt sind detaillirte Nachrichten eingegangen, nach welchen allerdings ‘ein gewisser Kapitain Novales, in Verbindung mit dem Lieutenant Ruiz, in Manilla eine Meuterei unter den dortigen Truppen erregt und mit 400 ‘Aufrúührern sich des Pallastes des eben abroe- senden Gouverneurs bemächtigt hat; die übrigen Trup- pen blieben jedoch ‘dem Könige treu, und umzingelten unter dem Befehle: des Generals den Pallast ; als man hienáchst- 24Pfünder gegen lekteren aufführte, verlor Navales ‘den Muth und wurde, so wie auch Ruiz, der vergeblich zu entfliehen versucht hatte, gefangen genom- men; die übrigen Aufrührer suchten sih, wo fle nur fonnten, zu verbergen. Der Gouverneur berief, gleich nach feiner Rückkehr in den Pallast, ein Kriegsgericht, welches die Todes-Strase gegen Novales aussprach, nach- dem dieser seine Schuld bekannt, die Mitschuldigen aber zu nennen verweigert hatte; er ward auf der Stelle er- \chossen. Dieselbe Strafe wurde auch am folgenden Tage an Ruiz und 14 Sergeanten vollzogen. Seit jener Zeit ist die Ruhe bei uns nicht gestôrt worden.

Pampeluna, 26. Jan. Wir genießen hier einer großen Ruhe, die eben so sehr in dem gänzlichen Ein- verständniß zwischen den Spaniern und Franzosen ge- grúundet, als der vortrefflichen Diséiplin der verbündeten

Truppen zu verdanken ist. ‘In 5 Werke begriffenen Reorganl-

In Folge der jeßt im fenen Reorgani sation der Armee ( Bataillons Königl. Freiwilli- worden. Der Vice-König

nd die gen von Navarra aufgelöst

Marti von la Zari erließ deshalb eine Proflamation an diese Truppen, in welcher er sie ermahnt, zu ihren fried- lichen Geschäften zurückzukehren, aber stets zur Ver- theidigung der Religion, des Königes und des Vater-

landes bereit zu seyn.