1824 / 38 p. 3 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung, Fri, 13 Feb 1824 18:00:01 GMT) scan diff

en Verschiedenheit seiner fommen fann und die gt, gar feinen taug- Wohlstand und die Auch hat man auf die- als auf die übri-

Bodéns allein, bei der groß Produftivität, worauf es allein an feiner sicheren Vergleichung unterlie lichen Máßstab , Mittel eines Volkes zu messen. ses Moment allezeit weniger Gewicht, gen gelegt. Die Ein hiernach seine Beit auf den ersten Anbl fommenden Leistungen theils mehr oder weniger darauf Aber béi der gegenwärtigen finanzie en, geben die Einkünfte nur das Maaß lches aus den Quellen des daher ein | nderer, {o deutet er sey, und man Zeiträge zu-

um darnach den

fúnfte eines Staates auszumitteln und rags-Fähigkeit zu bestimmen, scheint i viel angemessener, da die vor- theils selbst in Geld bestehen, znirücfkgeführt werden Edunen. llen Lage der meisten Staat des Bedürfnisses an, we Einfommens befriedigt werden soll.

Staat mehr Einkünfte hat als ein a dies nur an, daß sein Bedürfniß größ fann einem solchen S muthen , als einem Einkünfte hat, weil [ei eben daher auch die K Besteuerung die Haup mens in den meisten Staaten werden; woraus denn folgt, daß en Einkünften oft reichere die er durch hôhere Besteuerung als einem anderen, der nur men besißt, weil er b nen, so weit als es zu

Wenn

taate feine hôheren anderen, der nur deshalb weniger seine Ausgaben geringer ráfte seiner Untertha! tquelle des öffentlichen Einkom- weniger angestrengt einem Staate mit ge- Mittel zu Gebote |te- benußen könnte, eres Einfom-

sind, und ien durch |

ringer

darum ein hôh ‘eits die Kräste ]einer Untertha- lässig ist, in Anspruch genommen

Es fehlt also bei den Staats-Einfkünften, den Maßstab abzugeben, die erste der ¡dem sie nicht auf den Grad des Wohl- | Beitrags - Fähigkeit der Unterthanen zu endig zurückweisen, vielmehr Verhältniß an-

um einen | zureichen obigen Bedingungen , it standes oder der öffentlichen oft - eben deuten. Es trif}t möglichst leicht aller Bereitroi Staats-E doch fein genü Berechnung de tral-, Provinzial- u ben abweichende Verschiedenheit de sung und V Berechnung ihrer Finanz Leistungen ein genau übereinsti treten zu lassen, woraus allein zen könnten. Als’ dienlih zum Maß Bundeslasten bleibt hiernach Bevölkerung übrig. allgemein als ein fi gesehen, wo nicht ganz kleinen Distrikten eine seltene leistet also auf dieser Seite mehr als Staatseinfünfte, und ist auf der anderen,

Leistungen nothw so gut ein entgegengeseßtes hier aber auch die zweite Bedingung einer en und sicheren Ausmittlung nicht zu. Bei eiligten Regierungen, das dúrfte daraus hen, weil über die

lligfeit der beth Finfommen vollständig darzulegen, gendes Resulrat ents\te elben, über die Sonderung von Cen- nd Kommunal-Einnahmen und Ausga- Grundsäße befolgt werden, und die r einzelnen Bundesstaaten in Verfas- auben möchte, bei der en fúr den Zweck der Bundes- mmendes Verfahren ein- sichere Angaben hervor-

erwaltung nicht erl

stabe fúr die Vertheilung der nur das Verhältniß der starke Bevölkerung wird cheres Zeichen des Wohlstandes an- specielle Ursachen in einzelnen Ausnahme begründen ; es Flächenraum und wo nicht so |

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genau als der Flächenraum, doch viel sicherer als die k Staatseinfkünfte, nah seiner wahren Beschaffenheit zu}

Dieses Verhältniß ist deswegen auch bei dis s Zeit überall zun Grunde gelegt worden, indem man sich bald überzeugte } daß, da ein absolut vollflommener Maßstab zur Abschäy zung der Kräfte eines Landes nicht aufzufinden sey, det Maßstab der Bevölkerung allein dasjenige leiste, was

ermitteln. Territorial - Ausgleichungen der leßten

áberhaupt zu erreichen steht.

In den früheren Verhandlungen ist eine Kombi;

nation der Volkszahl mit dem Flächenraume, und der Staatseinfünften zur Sprache gebracht worden. Dai aber, was diese lezten Verhältnisse Unvollkommenes a sich tragen, durch ihre Kombination mit der Bevölk, rung ausgeglichen werde, möchte schwierig nachzuweisen seyn. So sehr namentli eine Verbindung der Volfs, zahl und der Einkünfte den Anschein höherer Billiz feit und Angemessenheit haben möchte; so verschwindt derselbe doch, wenn man erwägt, daß allen Bundes Staaten nach Art. 58. der Wiener Schlußafkcte die allgt meine Verbindlichkeit obliegt, die Lasten auf si p iehmen, welche das Bundes-Verhältniß mit si bringt; und daß es daher bei einer billigen Vertheilung der gt meinsamen Lasten nicht eigentlich darauf, wie das Va! hältniß der Einkünfte der verschiedenen Bundesstaat steht, sondern darauf anfommt, in welcher Art die Un terthanen in den verschiedenen Bundesstaaten mit A gaben belastet sind, und ob nicht in Fällen, wo biet ein bedeutender Unterschied satt findet, zur gleichmäßj gen Erfüllung jener Verbindlichkeit eine Gleichstellun, | in der Besteuerung eintreten könnte? :

Die vorstehend entwickelten Gründe scheinen der

| Königl. Preußischen Hofe überwiegend dafür zu sprechen daß das zur alleinigen Grundlage der beschlußmäßy noch bestehenden Matrikel gewählte Verhältniß e Population, als solche auch für eine definitiv Matrikel, wenn selbige beliebt werden sollte, beibi halten werde.

Unter den noch úbrigen Abstimmungen haben si

mit Oestreih und Preußen, für die aus#\chließlih

Berücksichtigung der Bevölketung als Basis der fün

sen, Dänemark, Meclenburg und die imme.

Auch Würtemberg und Luxemburg wollen fi} nen anderen Maßstab, als die Bevölkerung, als. Regi} anerkennen, aber zugleich denjenigen Bundes - Staat! F eine Milderung des hienach sich ergebenden Matrifu F lar-Anfsabes zugestehen, welche wegen besonderer Vet háltnisse billig darauf Anspruch machen fönnen, (F wie durch entgegengeseßte Verhältnisse, für andere Bu f

des-Staaten, eine Erhöhung des auf die Bevölkerun)

basirten Matrikular-Anschlages begründet werden fönntt }

(Fort}ebung

folgt.) Wien, 5.- Febr “Der

Dec: v. J. *).// folgenden Aufsaß. (Wir geben denselben,

wegen des durchgängigen Interesse unverfúrzt)}

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die in! der Schwoeiz gegen einige , nahme an annten ‘oder geflohenen

Mind - hefannten : fremden wird, auch feiner Widerlegung zur tung der Schweiz bedarf, doch den verdient, weil die (c n ¡rundlosesten Behauptungen als unbezweifelbare Wahr- heiten | / hwácheren Köpfen einem ohnehin weit verbreiteten Jrr- hume Nahrung geben könnte.

l hentheuerliche Sab in Gang gebracht worden , (tische Verbrechen, weil ste an sich verzeihlicher als bür- gerliche wären , auch E verden müßten. I Umsturze E oder vi l daß sie fúr ihre Anhänger und Freunde beruhigend jeyn | mußte, war zu erwarten; auffallend aber ist, sophistischen Argumente, ) elben bedienen, ihrer Seichtigkeit und Verkehrtheit un- Y geachtet y so } ; n V hrehen gleich weit entfernte / rechtliche und verständige | Menschen bestechen konnten.

Y daionen , die nicht immer mit dene! E ebung angenommen und sanftionirt hat,

E ünd andere } gehâssig und empôrend/ ( L i | Gesebe, welches die schwersten Strasen darúber verhängt, | vollfommen beistimmt. | | die das Gesel mit gleicher, oder doch mit großer Strenge | | behandelt, während sie in gutgearteten Gemüthern leicht } Mitleid, Zweifel an der Verhältnißmäßigkeit der Strafe,/ und Milderungs- | : at E Gründe erwecken. tigen Matrikel erklärt: Baiern, Königreich Sah 4.6 (E

ah t i Der ôsterreichische Beobachttt f enthält „über einen Artifel im Constitutionel vom 10.

») Dieser Aufsaß ist gleich nah Erscheinung des Arti- |

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Der“ Constitutionel- hat sih Über die Maßregeln, wegen thätiger Theil- Revolutionen aus benachbarten Ländern ver-

Individuen beschlossen wordén n einem eignen Artikel erklärt, der zwar bei den Grundfäßen dieses Journals keinen Leser be- Ehren-Ret- deshalb gerúgt zu wer- Zuversicht , mit welcher darin die

des Staats - Rechtes aufgestellt sind, leicht in

" Es is námlich in unseren Zeiten der seltsame und daß p0o-

leichter und s{chonender behandelt

Daß diese Lehre denen, die an dem bestehenden Ordnung gearbeitet haben, wúnschten, willkommen,

der noch daran zu arbeiten

daß die denen sih die Vertheidiger der-

viele von politischen und bürgerlichen Ver-

welchen bürgerliche Verbrechen liegen gewisse Gra- welche die Geseß- zusammen Mord, Giftmischerel, absichtliche Brandstiftung Unthaten dieser Art sind durch sich selbst jo daß das allgemeine Gefühl dem

4

In dem Eindrucke,, uf das menschliche Ge uhl machen, mit denen,

treffen.

Verbrechen,

Dagegen giebt es

Empfänglichkeit für Entschuldigungs - j In diese Klasse gehören unter an- deren viele der Verbrechen, die durch Verfälschung, heim- liche Veruntreuung, und- sonsk an dem öffentlichen oder Yrivat-Eigenthume begangen werden. Hier müssen Ver- nunft und Raisonnement dem Gefühle zu Hülfe kom- men, um die Ueberzeugung aufrecht zu erhalten, daß das Gesammtwohl der Gesellschaft, daß die Pflicht, den Staat und seine unbescholtenen Bürger vor den Fall- Stricken frecher oder listiger Betrüger zu schuüßen, dem Geseßgeber Rücksichten )

sche Zärtlichkeit verstummen muß. Aus welchem Standpunkte

[he Verbrechen - | Anstifrung gewaltsamer Revolutionen betrachten mag, immer läßt sich bei der Beurtheilung dieser Art von

els im Constitutione] geschrieben, und für den österrekchi-

dur zufällige Verspä-

hen Beobachter bestimmt worden / j ß (Note des

tung aber erst jeyt an dic Redaktion gelangt. dsterreichischen Beobachters.)

| lien, hôchstens auf einzelne Hemeinden beschränkt.

Geburt ihrer

und in so fern bei

vorschreibt, vor welchen jede fal- |

man aber auch politi- | und namentlich das der vorsäßlichen |

auf bürgerliche

Verbrechen kaum ein scheinbarer Grund zum Ziviespalt zwischen der Gerechtigkeit und der wohlverstandenen Menschlichkeit entdecen. Dié größten Uebel, die aus búrgerlihen Verbrechen entspringen fönnen, sind in ihren Wirkungen auf Individuen, auf einzelne Fami-

Der Urheber einer gewaltsamen Revolution hingegen, öffnet unter seinen Füßen einen Abgrund , dessen Umfang und Tiefe weder er, noch irgend einer seiner Mitschuldigen, noch die von ihm hingerissene Menge zu messen vermag. Der Umsturz der rechtmäßigen Autorität , in welcher Form er auch bégonnen und ausgeführt werden möge, fann, seiner Natur nach, nie ein vereinzéltes , nie ein vorübergehendes Attentat seyn; die Zerrüttung des ge- seßlichen Zustandes in allen séinen vielfältigen Verzwei- gungen ist die unausbleibliche Folge desselbèn; aus ihr gehen, wie die Frucht aus der Blüthe, Anarchie und usurpirte Gewalt hervor; und sobald diese den Sieg davon getragen haben, fann nur blinder Zufall, oder bewaffneter Widerstand von innen oder von außen, der gänzlichen Auflösung der Gesellschaft zuvorkommen. Während der nicht zu berechnenden Dauer des furchtba- ren ÎJhterregnums muß, nach den ewigen Gefeßen der moralischen Welt, neben“ den Katastrophèn, die den Staat zerreißen, auch eine Masse von Privat - Leiden und Privat-Verbrechèn, die oft mit dem gemeinschaftli- chen Elende wetteifert,, einheimisch werden ; und die Er- fahrung aller -Zeiten hat, wie die unsrige, gelehrt, wel- che unabsehbare Reihe vôn Gräueln und Frevelthaten, jeder gewaltsamen Revolution, wenn sie nicht \chnell ihr Ende findet, auf dem Fuße folgt. Mögen nun die Urheber des ersten Verbrechens diese grausamen Folgéèn

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| desselben in sträflichem Leichtsinne übeétsehen, oder als

nothwendige Bedingungen einer eingebildeten Wieder- ernsten Beherzigung nicht würdig geachtet haben, sie bleiben nichts desto weniger verantwort- lih dafür; fein Richter im Himmel -noch auf Erden fann sie von dieser shweren Verantwortung lossprechen ; dem Urtheile über strafwürdige Tha- ten das Gewicht der daraus hervorgehenden Uebel in Anschlag kömmt, kann sich für den vorsäßlichen Revo- lutions-Stifter wohl nicht leicht eine mildernde Stimme erheben.

Nicht weniger verkehrt ist die durch denselben Jrr- thum erzeugte Meinung, daß es billig, inenschlich und verdienstlich sei, politischen Verbrechern, wenn sie dén Schauplaß ihrer unseligen Thätigkeit zu verlassen ge- zwungen sind, eine sichere Freijstätte in fremden Ländern zu bereiten. „Der Unglückliche qagk der Constitu-— t¡onel der diese Freistätte sucht, wie strafbar er auch gegen das Land, welches er verlassen hät, seyn mochte, har- die Gesellschaft, zu welcher er seine Zufluht nimmt, auf keine Weise beleidigt, und fann daher mit Recht Schuß für seine Person, sein Eigenthum und seine Fndustrie. (!) von ihr begehren.“ Selbst in Bezug | Kapital - Verbrechen würde diese locére

wenn auch nie po- sitive Verträge geschlossen worden wáren, bei ‘denen eine ganz entgegen gejeßte zum Grunde lag. Mehr als ge- wöhnliche Verwegenheit aber if es, behaupten zu wol-

Jurisprudenz großen Anstand finden,