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Gegen 2 Uhr Nachmittags vernahm man einen gewal- tigen Knall, welchem, in einem Zwisthentaume voh etli- chen Minuten , drei andere folgten; sie gingen von der Ansel Sanley aus, wo die Pulver - Fabrif liegt, deren Müúhten-Gebäude in die Luft geflogeu waren. Die Er- \chútterung _war_so heftig - daß selbsk-in deu entlegenen Theilen der Insel alle Fenster-Scheiben zersprangen. — Die Etoile liegt in einem - sehr lebhaften Kampse mit dem Constitutionel, dem sie beweisen will, daß er von Anbeginn feindselig gegen die Regierung gewesen. Der Constitutionel — sagt jenes Blatt — war zuersk der erklärte Feind der Religion, dann, als unausbleibliche Folge , der Feind aller moralischen, socialen. und policti- schen Ordnung, genug, um Alles mit einem Worte zu sagen, er will fortwährend neue Umwälzungen.“ Die Beweis-Gründe fúr- diese schweren Beschuldigungen ent- halten jedoch, wie“ nicht in Abrede-zu- stellen ist, neben manchem Treffenden, manches sehr weit Hergeholte. So hatte z: B. der: Constitälionel im Blatte vom 27. Jun. 1819- gesagt: „Man rechne nicht auf die Subordination der Soöldáâten. von deo großen: Armee; sie müsse mit Un- willen unter Menschen dienen, die 20 Jahre lang: die Waffen gegen Frankreich getragen haben.‘ In Bezug auf diese Stelle: sagt die Utoile: „Funf Monate nach- her wurde der Herzog von: Berry, dessen Tod ganz Frankreich heute beweint, ermordet. Louvel erkläàrte im Verhör, daß erden: Herzog von Berry ermordet, weit er die Waffen gegen sein Vaterland getragen : Louvel las den Constitutionel? — ]
Seit, einiger Zeit theilt sich das literarische Publi- fum in zwei, einander scharf gegenüber stehende: Pars teien, in die sogenannten--Klafsiker. und die Romantiker ; die ersteren rollen durchaus nichts“ gelten: lassen was von den alten Autoritäten und Regeln abweicht, die: anderen aber, bei welchen der Einfluß der, seit Anfang diejes Fahrhunderts mehr und mehr in Franfreich befannt wer- denden fremden Literatur, namentlich der deutschen und englischen, unverkennbar ist, wollen: den alten Formen- Zwang abwerfen ‘und sich ungebunden im Reiche der Phantasie und Erkenntniß ergehen. Auch unfere- Jour- nale namentlich die Etoile- und die Orillame haben die- sen Streit lebhaft aufgenommen und. in einer Reihe von Aufsäben, zum Theil mit Heftigkeit geführt zum Theil Wibeleien gegey, einander- ausgestellt. Der Monileur tritt je6t, in ruhigem ernstem Tone vermittelnd-dazwi- schen. Seit langer Zeit — sagt er — beklagt man sich ber die Verschiedenheit der Meinungen unter den Men- s{en, über: die Veränderlichkeit des Geschmacks und. über jène- Unbestäûdigkeit der Vorstellungsweise , durch welche die Metischen so oft'in Widerspruch-mit. den großen Prin- zipien fommen, aus denen alle Wahrheiten entspringen.
Ast“ eine solche Meinung durchaus bösartig und muß man jenen Unabhängigkeits-Sitin, welcher oft das'Genuie begleitet und es unfähig/ macht, sich in das Joch der feststehenden Regeln zu. jchmiegen, ohne. ‘alle. Schonung verdammen? —- Wir möchten dies nicht behaupten : der mens{hliche Geist ist für ein-thätiges Umsichgreifen ge- macht; et strebt ‘unablässig, neue Schätze zu erwerben, neue Bezüge ‘aufzufassen, tiefer in die Geheimnisse der Natur: einzudringen. Wir wollen. uns- deshalb: nicht
mit zu größer ¡Strénge gegen Versuche waffnen, wel vielleicht manchmal “kühn ja vermessen zu nennen sind aber oft zu Entdeckungen führen, deren die ernsten shônen Wißsenschaften sich gern. rühmen möôgenz uy
darf, dies seben wir'als unerläßlich“ voräus ; ‘der Gej;sf in seinem Hochmuth nicht so weit. gehen , vervegenF f : AEREE E vorhanden sind, die sich wohl in Acht nehmen werden
Blicke auf das Heiligthum der Religion zu richten ; de
ren Geheimnisse außer seinem Bereich liegen; nur myPgegen i! durch sich dem
er sich gelehrig und unterwürfig gegen die ewigen Gz seße der Moral, der Pflicht und der Tugend erweisen — Nachrichten aus Madrid zufolge, welche der Courrie und *das Journal de Paris mittheilen, soll der König vor Spanien, auf einen Bericht des obersten Kriegsrathes in Betreff der Galeeren-Sklaven angeordnet haben ; du diejenigen derselben; welhe beim Austritt oder nach dy Entweichung aus dem Bagno sich unter die Fahnen dy royalistischen Truppen begeben, und zu treuer Dienß leistung, mit Bitte um Erlassung der Strafe für ihy früheren Verbrechen; sich érflären werden, falls sie nit aufrührerische Verbrechen begangen, den Dienst bis j Beendigung ihrer Strafzeit fortseßen dürfen. Die and ren aber- sollen. ins Bagno zurückgebracht werden, jedo eine Abkürzung ihrer Strafe nach Maßgabe ihrer Dienst und ihres Verbrechens, erhalten.
London, 10. Febr. Es ist ln diesen Tagen hic, gerade zur rechten Zeit, eine Schrift über das Sklavi Wesen in brittischcn Westind:ckn erschienen, deren Wr fasser , Mr. Stephen, aufs genaueste mit den westink schen Angelegenheiten bekannt ist und den Leser in Stän seßt, die Frage zwischen den Plantagen-Besikern und di Séflaven vollständig zu übersehen. Diese Frage läuft eigentlih darauf hinaus: ob die Sklaverei für immt fortdauern, oder irgend ein Zeitpunkt für deren gäty liches Aufhören festgesekt. werden foll? Ein Haupt grund den die Pflanzer für die von ihnen gewüns#/t unbestimmte Fortdauer der Sklaverei aufstellen, ist kt: daß die Sklaven besser daran seyen als unsere eigmn Bauern. — Das‘ mag in Hinsicht dex Nahrung der Fol seyn, wenigstens in Vergleich mir den irländischen Bauern, wenn auch vielleicht nicht mit den englischen; aber is denn die mehr oder minder gute Nahrung das Einzige oder auch nur das Hauptsächlichste was in Betracht gt zogen werden. muß, wo von“ Menschen die Rede ist und wúrde denn irgend einer' unserer Landleute der Freiheit verlustig gehen und sein Loos mit der Sklaverei vertau schen wollen, lediglih um besser essen zu können? — Jw deß fann allerdings niht davon die Rede seyn, und wird auch hier zu Lande von Niemand behauptét, da} die Sklaverei schon jebt und mit einem Male ganz ab geschaft werden solle, wohl aber daß diese Abschaffung
als Ziel ins Auge gefaßt und ‘allmählig herbeigefühtt F
werden músse, wie es “die: Natur der Verhältnisse el heischr. Einer der ‘ersten Schritte welcher in dieser Hin sicht unumgänglich etforderlich wird, ist, nah! der obgt dachten Schrift des? Hvn., Srtephens, eine geseßliche DE stimmung „wodurch den-Sklaven die réchtliche Fähigkeit beigelegt wird, vor Gericht Zeugniß ablegen: zu: können, damit nicht notorishe Verbrehen der Pflanzer ledigli aus dem Grunde unbeéstraft bleiben, weil esan den nd-
thigen Zeugen fehlt, welche unter den jeßigen Umständen
fast nie vorhanden sein fônnen, wenigstens dann in der
Negel nicht, wenn von einem außerhalb der Städte in
sind} Reg
unds A dort gewöhnli bei Hunderten von Sklaven in einer
den Plantagen begangenen Verbrechen die Rede ist, weil
\flanzung außer dem Eigenthümer, nur noch ein paar reie Leute, meist Mulatten oder Mestizen, als Aufseher gen ibren Brotherrn den Pflanzer, zu zeugen und da- Hasse aller úbrigen Plantagen - Besißer auszuseßen.
Eberbach (im Großherzogthum Baden), 9. Febr.
Das Geburtsfest unseres gnädigsten Großherzogs recht Iwúrdig zu | Arbeits - Anstalt für b eue, | lilledem aber arbeitsfähige Individuen auf Subscription gestiftet, um das zum fortschreitenden Laster verleitende [Yetteln in hiesigem gewerbsamen Städtchen definitiv l hzuschaffen, denn für die einheimischen wirklich hülfs- lhedúrftigen und grbeitsunfähigen Armen wird der neu Iegrundete Fond gleichfalls das unbedingt nothwendige [hgeben, und so die Iher so lästigen
feiern, wurde am heutigen Tage hier eine arbeitslose - oder arbeitsscheue, bei
Bewohner von Eberbach der bis- Bettlerschaar entheben. — Wir glauben jur diese neue Anstalt den väterlichen Absichten unseres erehrten Landesherrn nah unseren geringen Kräften
Intsprochen, und ihm so am deutlichsten bewiesen zu ha-
en, wie tief wir seine rastlosen Bemühungen für den fortschreitenden Wohlstand des Landes verehren ; | Frankfurt, 12. Febr. Am 29. Januar hielt die undes-Vetsammlung ihre dritte diesjährige Siz- lung, Darin gaben zuvörderst die Gesandten von Baiern 1d Kurhessen, in Betreff der Forderung der h/errheinishen Kreiskasse an die Fürstlich und Mheingräflih Salmischen Häuser, in Folge der in den [kten vorjährigen Sißungen von mehreren Seiten dar- her erfolgten Abstimmungen (St. Zeit. 1823 Nr. 95, 124 Nr. 3, 4 und 14), Erklärungen ab, worin sowohl de K, Baiersche als die: Kurhessische Regierung sich be- tit zeigten , die gerichtliche Beitreibung der fraglichen btderung zu úberneh Zen, sobald die Mehrheit der be- theiligten Bundes-Glieder damit einverstanden sey. Nach- hem sich noch der badische Gesandte denjenigen Stim- nen angeschlossen, welche schon früher in diesem Sinne hotirt hatten, wurde in Gemäßheit der nunmehr vorlie- hnden Erklärungen von der Versammlung beschlosjen: } „daß die Königl. Baiersche und Kurfürstl. Hessische | 6esandtschaft ersucht werden, bei Sr. Königl. Maj. | von Baiern und Sr. Königl, Hoheit dem Kurfürsten | von Hessen dahin anzutragen, daß Allerhöchstdieselben die zu ‘den Bundestags - Protokollen der 24sten und | Vsten Sißung des vorigen, dann der 3ten Sißung dieses Jahres abgegebenen Erklärungen der an den 0berrheinischen Kreis - Aftiv- und Passiv - Verhältnis- | sen betheiligten Bundes - Regierungen, als Ermächti- gung der wegen des kur: und. oberrheinischen Kreis- Schuldenwesens niedergeseßten Kommission zur Rechts- Verfolgung in dieser Sache vor dem kompetenten Köô- igl, Preußischen Ober - Landes - Gerichte ansehen und in dessen Gemäßheit dieselbe zu insiruiren geruhen wollen.‘
Hienäcbst wurden über mehrere Gesuche von Pri?
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vat-Personen, nah vorgängigem gutachtlichen Vortrage des ernannten Referenten, folgende Beschlüsse gefaßt :
1) Dem Abbé Jung, vormals Dompräbendar zu Straßburg, der um Verwendung bei der französischen Regierung zur Erlangung einer Pension, welche durch den Tod eines Straßburger Domgeistlichen erledigt ist, gebeten hatte, soll eröffnet werden, daß die Bundes- Versammlung, nach der in dem 15ten Artikel der Bun- des-Akte ihr angewiesenen Gränze, Anstand nehme, auf sein Gesuch einzugehen, und daß er sich mit selbigem unmittelbar an die Gnade der framzösischen Regierung zu wenden habe.
2) Der Abbé Gustenhofer, gleichfalls ehemaliger Straßburger Dompräbendar, hat schon früher dié Ver- wendung. der Bundes-Versammlung bei der französischen Regierung, wegen Bewilligung einer Pension, nachge- sucht, worauf ihm in der Sißung vom 3, Jul. v: J- eine abschlägige Entschließung ertheilt worden is. Das jeßt von ihm erneuerte Gesuch hat dieselbe Folge gehabt. Da er aber zugleih um eine Verwendung bei der b a- dischen Regierung wegen Pensions-Ertheilung gebeten hatte, so ging der Beschluß der Versammlung in lebte- rer Beziehung dahin, daß sein Gesuch lediglich: dem Er- messen “uid der Gnade der erwähnten Regierung: an- heim zu stellen sey.
3) Ín der Sißung vom 12. Jul. 1823 wurde der Wittwe des bei der Subdelegations - Kommission für das transrhenanische Sustentationswesen- angestellt ge- wesenen Registrators- Grünfieser in Regensburg eine Gratifikation von 300 -Fl. rhein. aus der Sustentations- Kasse bewilligt. Die Wittwe ist aber vor Empfang der- selben mit Tode abgegangén. Es wurde die ihr zuge- dacht gewesene Summe ihren in Däúrftigkeit lebénden Tan durch einhelligen Beschluß der Versammlung úüber- assen.
4) Dem ehemaligen Kamtnergerichts-Pedellen A ß- mann, dessen Pensions- Gesuch noch nicht definitiv er- ledigt werden kann, und der schon seit mehreren Jahren außerordentliche Bewilligungen erhielt, sind auch für die- ses laufende Jahr 150 Fl. rhein. aus der Kammerge- richts-Sustentations-Kasse angewiesen worden.
Hierauf hielt der präsidirende K: K. Gesandte einen Vortrag ‘in Betreff der von den Erben des Si- mon Moris Rúppel zu Frankfurt, wegen angeblich verweigerter Justiz des Königl. Preußischen Tribunals zu Düsseldorf, ‘seit längerer Zeit bei der Bundes -Ver- sammlung geführten Beschwerde.
Die Refklamations - Kommission habe nämlich dern Präsidium ‘angezeigt, daß sie den Vortrag über die neue- sten Eingaben der Reklamanten zu erstatten bereit sey, als gleichzeitig auch von deren Anwalt, Dr. Ehrtnann, die Anzeige eingegangen, die: Implorantén glaubten, dur die Allerhöchst angeordnete Kommission zufrieden gestellt zu werden, und ständen demnach von der ‘angebrachten Beschwerde ab.
Durch: diesé Erklärung scheine. die Erstattung ‘des Vottrages, in so weit “er die Erledigung des Gejuches der Reklamanten zum Zwecke habe, vor der Hand über- flüssig; nahdem aber die Beschwerden der Rüppelschen Erben schon längst beständen, in dieser Versammlung