1824 / 45 p. 4 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung, Sat, 21 Feb 1824 18:00:01 GMT) scan diff

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des Orts, wohin es gehört, einer für diesen Ort laufenden Nummer , und der Lastenzahl, welche es tragen fann, auswärts deutlich versehen seyn. 6) Die ordentlichen Schiffszúge auf der Weser sollen auch künftig aus nicht mehr als dréi Fahrzeugen bestehen und diese die bisher âblichen Ladungsfähigkeiten niht überschreiten. 7) (Han- delt vom Transport des Schießpulvers.) 8) Die Fracht- preise 1c. sind Sache der dabei interessirten Individuen und follen von Zeit zu Zeit durch den Druck bekannt gemacht werden 2c. 13) Alle durch gegenwärtige Afce verordneten Zahlungen sind in- Konventionsmünze nach dem Zwanzig-Guldenfuße zu berehnen. Der zweite Abschnitt handelt von den Abgaben und geht nach §. 14 _— 95. Es heißt unter anderen darin: 14) Sämmtliche bisher auf der Weser bestandenen Zoll - Abgaben hôren hiermit auf und werden in eine allgemeine Schissahrts- Abgabe unter dem Namen Weserzoll verwandelt und nah dem Bruttogewicht erhoben. 15) Für den Lauf der Weser, von ihrem Ursprunge bis Bremen einschließlich und umgekehrt, werden überhaupt nicht mehr als 315 Pfennige Kanventionsmünze von jedem Schisspsund zu 300 Pfund bremish an Weserzoll erhoben, und zwar von Preußen: 59 Pf., Hannover 126 Pf., Kurhessen 41 Pf, Braunschweig 16 Pf., Lippe 13 und Bremen 60, zu|sam- men also 315 Pf. Von Bremen bis in’s offene Meer und umgekehrt findet weder Zoll noch sonstige Abgaben- Erhebung statt. 16) Die Erhebung geschieht durch Bre- men, Dreye, Stolzenau, Minden, Erder, Rinteln, Ha- meln, Holzminden, Beverungen, Lauenförde und Gie- ßelwerder. 17) Um jedoch die innere Industrie und die Ausfuhr der Landes - Produkte zu besôrdern und zugleich den Verkehr der ersten Lebensbedürsnisse zu begünstigen und mehrere Gegenstände von großem Gewicht und ge- ringem Werthe zu erleichtern, joll rücksichtlich dieser eine verhältnißmäßige Herabseßung statt finden. 19) Leer pa)- sirende Schiffe, auch die neuen und zum Verkauf bestimm- ten, sind gänzlich frei. 22) Sonst werden keine Gefälle erhoben und. die festgeseßten Abgaben fünftig nur in ge- meinschaftliher Uebereinkunft erhöht 2c. Der dritte Ab- schnitt handelt vom §. 25 bis 41 von der Kontrolle der Zollbehörden und der richtigen Angabe der Ladungen, s. 28 dieses Abschnittes enthält Folgendes: Für jede, den Weser-Zoll nah vollem Normal-Saße entrichtende, von einem Orte zum anderen auf der Weser lediglich tansitirende Schiffsladung ist zur Abfertigung an jeder dazwischen liegenden Erhebungs -Stätte erforderlich: 1) Beibringung des Ladungs.- Manifestes von Seiten des Merve und Prúfung von Seiten der Behörde, ob jene Form überall beobachtet worden; 2) generell, d. h. ohne Deffnung und, so viel als möglich ohne Verrückung des Colli, vorzunehmende Revision der Ladung durch den Erheber ; 3) Zahlung des tarifmäßigen Weser-Zolles nah dem Normal -Sabe pr. Schisspfund des im Manifeste angegebenen uud als richtig anerkannten Ladungs - Ge- wihtes; 4) Bemerkung der anerkannten Richtigkeit. und geleisteten Zahlung, so wie des Tages und der Stunde der Ankunft und Abfertigung, auf dem Manifeste von Seiten der betreffenden Behörde; 5) Ausstellung einer besonderen, beständig in den Händen des Schissers blei- benden und zu seiner Legitimation dienenden Quittung.

s. 29. Die im vorstehenden §. beschriebenen Abf4| gungen soll jede Empfangs - Behörde so schnell als m lih, und spätestens binnen 3 Stunden für jeden Schi Zug , bei 5 Rthlr. Ordnungs- Strafe für jeden Konf ventions-Fall, zu bewirken verpflichtet seyn, jedoch ny zwischen- Sonnen - Auf - und Untergang. das Schiff rein transitirt, ohne Ab - und Zuladung, | soll. eine materielle Verififätion wegen der zum gerin ren Tarif-Sabß angemeldeten Waaren jedenfalls nur (i mal in jedem Territorium vorgenommen werden, 1 das auf dem Manifeste verzeichnete Resultat dersel), bei allen úÚbrigen Empfangs-Stätten desselben Gebiet fúr richtig gelten. Der vierte Abschnitt enthält j 68. 42 und 43 und besagt unter anderen Folgendes: Staaten, welche eine Hoheit über das Strombette Weser ausüben, verpflichten sich, jeder in den Grän, seines Gebietes, alle im Fahrwasser der Weser sich j denden Schiffahrts - Hindernisse ohne allen Verzug (F ihre Kosten wegräumen zu lassen und keine die Sih, heit der Schissahrt gefährdenden Strom - oder Uh Bauten zu gestatten. Sollte ein Strandrecht irgen, an der Weser ausgeúbt werden, so wird solches hieduF für immer aufgehoben. Der fünfte Abschnitt, us Leinpfade, umfaßt die §g. 44 bis 48, - wovon der (i bestimmt, daß sich alle Staaten, welche eine Hoheit ib das Strombette der Weser ausúben , anheischig mah auf ihren Gebieten den Leinpfad in guten Stand (M seßen, und darin erhalten zu lassen. Endlich hand dei siebente und leßte Abschnitt, welcher vom §. 50 bi reicht, von Ausführung der Weser-Schiffahrts-Afte 11 fúnftiger Revision der}elben. Der_54ste Paragraph! sagt schließlich Folgendes: Nachdem gegenwärtige §1 vention in Wirksamkeit getreten seyn wird, soll sich Zeit zu Zeit cine Revisions - Kommission in irgend en der an der Weser belegenen Städte vereinigen , zu ul cher von jedem der fontrahirenden Staaten ein Vel mächtigter delegirt und deren Vorsißb durch StinnunF Mehrheit bestimmt wird. Der Zweck und die Wirt feit dieser Revisions-Kommission sind, sich von der v ständigen. Beobachtung der gegenwäktigen Konvention (F überzeugen und einen bleibenden Vereinigungspuntt 1 schen den fontrahirenden Staaten zu bilden, um Abs lung von Beschwerden zu veranlassen, auch Veran tungen und Maßregeln, welche, nach neuerer Erfahrun Handel und Schiffahrt ferner erleichtern fönnen, zu b rathen. Die erste dieser Revisions - Kommissionen wv" unmittelbar nah Ablauf des ersten Jahres der Wi! samkeit dieser Afte zu Bremen sich versammeln; Zu und Ort aber der nächstfolgenden jedesmal durch l nächstvorhergehende bestimmt werden 2c.

Oppeln, 4. Febr. Auf die von mehreren Seit"

eingetroffene und durch ein so eben eingegangenes Schrt'

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“daß sie entweder Über die Haupt-Zoll-Aémnter Be- run-Zabtzeg und' Neustadt, “oder über das Neben- Zoll-Amt erster Klasse zu- Klingebeutel, welche Aem- ter in der Sache mit näherer Junstruktion versehen worden sind, eingehen, und

d. 33. Wes 1, daß bei -den: gedachten Aemtern durch Vorzeigung

der österreichischen Kontumaz - Atteste und Pässe der Beweis geführt wird, daß die den Einlaß nachsu- cheuden Personen und dié betrefffendéèn Waaren und Gegenstände aus der Türkei, Moldau oder Walla- chei Über ein K. K. Oeskerreichisches Kontumaz-Amt eingegangen, und bis zum Eintritt in die diesseitige Provinz in -den K. K. Oesterreichischen Staaten verblieben sind.

Potsdam. Bei Ablassung eines, in den Aeckern ehemaligen Amts-Vorwerkes zu Dabergoß, Ruppin-

schen Kreises, belegenen Pfuhls hat mán in einer Tiefe von 4 5 Fuß unter torfartigem Moor. und Mergel, auf ‘dem Sandgrunde einen eihenen Haken gefunden, womit in der älteren Zeit die Felder bestellt worden sind. Er bestehet aus einem Zacken, der aus einem stärkeren Stamm, gebogen hervorgewachsen, und man sieht, daß er häufig gebraucht worden ist. Nirgends findet sich das mindeste Kennzeichen, daß Eisen daran befestigt gewesen sey, jedoch sind zwei Löcher mit einém scharfen Jnstru- ment ziemlich gut durchgeschlagen, und eins ist durchge- bohrt. Jn der Nähe dieses Hafens hat man zugleich eine aus hartem Eichenholze geschnittene spibe Schaufel gefunden, welche“ statt des mangelnden Eisens benußt worden zu seyn scheint. y Jn dem nämlichen Pfuhl hatte man auch kurz vor-

her 3 Streitäxte von Stein gefunden.

General-U.e bo r..s, i-ch-t der Bevölkerung des Regierungs-Bezirks Arnsberg. pro 1822.

Zahl der Bewohner.

Kreise.

Mánktliche

Verhältniß der Konfessionen.

L S R AP. E S C ESE PREIUZ E M RIRE: L E E U B HEZT ¿U CORER S I R E P S A C H E

Ld

Katholische Evangelisch Menoniten Sektirer

Summa Juden

10. 11. 12;

13.

Arnsberg Brilon . Lippstadt. Soest. Hamm. Dortmund Bochum „, Hagen Fserlohn . Altena Olpe Siegen

17,661 16,411 15,932 15,255 23;¡493 13,376 13/861 12,004

17,201

8,919

10,369 15,194 13,077 17,219 16,582 16,610 14,946 22,089 13,169

3,889 12,113 17,665

8,777

20,694f

30,257 25,856 34,880 32,993 32,542 30,201

45,5821: 26,5451 27,750

24,117 34866

20,096 29,327 23,826 20,229 9;299 7,248 8,952 4,023 11,167 486 21,576 5,869 623

459 291 1,511 14,296 23,505 24,865 21,012 41,434 15,024 27,132 2,507 28,959 16,263

159 639 519 399 189 429 237 125 354 132

e. A S A! H w W H. W

4 14

34

A

«Wh

Ia

20,694 30,257 25,856 34,880 32,993 32,542 30,201 45,582 26,545 27,750 24,117 34,866 17,296

Wietganstein ,

14, Eslohe 11,358

11/590

17,296 22,948]

55! 302 7 208 s

22,600 140 22,948

R E G G-M S T Temme Summa- [203,470|203,057|406,/5271185,321|217,398]79|3676 |53] 406,527

‘Der Flächen -Jnhalt kann zu 1362 Quadratmeilen

nommen: werden. Darauf befand sich" zu Anfang Jahres 1823 eiñne-Volkszähl’ von 496,527 Setléti. Die Bevölkerung beträgt demnach im Durchschnitte

ben des K. K. Oesterreichischen Guberniüums zu Lembes}® Menschen'' auf dieck Quadrätimeile:

vom 17. v. M. völlig bestätigte Nachricht, daß in d Moldau Spuren der Pest wahrgenommen worden, h! die hiesige Regierung sich veranlaßt gefunden, zu verfügen: daß Perjonen, Waaren und Gedenstände ohne Aus nahme, welche aus der Moldau, der Wallachei und aus

der Türkei überhaupt kommen, in das hiesige Depath

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tement nur unter den Bedingungen eiugelassen werden}

Resultat “aus det Bevôlferung pro: 1822,

t Zahl det im Jähre 1822 Gebornten: beträgt: 157295:

- Gestorbenen - 9,841.

Es sind also- mehr geboten als gestorben 5,454. N den: einzelnen Kuffsen verhält sih die Zahl der ornen gegen die de Gestorbenen in folgenden Ab-

Ungen :

. Kreis Arnsberg wie 7 zu 4. æ# Brilon 10 E Lippstadt 8 Soest 43. S 11 ortmund 12 13

Hagen 10 Iserlohn 40 Altena 11 Olpe 8 Siegen 11

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