1824 / 69 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung, Sat, 20 Mar 1824 18:00:01 GMT) scan diff

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xer Regierung wird uns zum Siege führen und die Na- tion wird si auf seinen mächtigen Ruf freiwillig whe- ben, um auf dem Felde der Ehre neue Lorbeern einzu- ärndten// Hiernächst ist folgende Proklamation erlas- sen worden: Untér den obwaltenden Umständen. wird Nachstehendes angeordnet: ¿Alle National-Garden in. dèn Städten und auf dem Lande sollen ohne Verzug voll- srähdig organisirt werden. Sie sollen zu dem Ende von den Bezirks-Kommandanten sorgfältig gemustert werden ; in Ansehung der Bewaffnung werden diese sich nach den bereits erhaltenen Special - Befehlen richten. 2) Alle Linien - Regimenter sollen auf ganz vollständigem Fuß,

nach dem Reglement vom 18. Sept. 1820 gebracht wer-

den. 3) Alle Waffen, Munition und Kriègsgeräth in den Arfenälen, den Forts und anderen Niederlagen |ol- len speciell und oft inspicirt und in bester Ordnung er- halten werden. Die Bezirks-Kommandanten haben über die Resultate der ihnen obliegenden desfallsigen Opera- tionen genauen Rapport zu erstatten. 4) Die genannten Bezirks-Kommandanten bleiben der Nation und der Re- gierung verantwortlich, sowohl für die Ausführung der gegenwärtigen Bestimmungen als für dasjenige, was ih- nen bereits in Bezug auf die öffentliche Sicherheit an- befohlèn worden ist, Gegeben zu Port au Prince, den 6ten Januar 1824 im 21sten der Unabhängigkeit. P (‘gez.) Boyer.

" London, 9. März. Die am verwichenen Donner- stage im Unterhause statt gehabten Verhandlungen we- gen der, von dem Kanzler der Schaßkammer in Vorschlag gebrachten Aufhebung des Einfuhr-Verbots fremder Sei- den-Waaren, waren fo interessant als lebhaft. Hr. Baring erôffnete dieselben, indem er, bei Ueberreichung einer Bitt- schrift aller Seidenhändler von London, des Jnhalts : „Daß das Parlament in dem Vorhaben, das Einfuhr-Verbot fremder Seidenwaaren aufzuheben, nicht einwilligen möchte‘ dem Hause erklärte, er habe diesem Gegenstande die größte Aufmerksamkeit gewidmet und müsse gestehen, däß die Klagen der Bittsteller schon wegen der Ungleich- heit des Arbeitslohns in Frankreich und in England ge- gründet wären. So lange man in England, fuhrx er fort,.die Lebensmittel so hoch besteuert, ist die Gleichstellung des Handels gegen ‘den der fremden Manufakturen nicht auszuführen. Gegen die Einfuhr roher Seide haben die Bittsteller nichts einzuwenden; sie betrachten diese sogar als hôchst wohlthätig; aber sie würden gern darauf ver- zichten, weun diese Maßregel mit der Erlaubniß der Ein- fuhr verarbeiteter Seidenwaaren: verbunden jeyn sollte. 33 pCt. Einfuhrzoll sind nicht hinreichend, die Fabrifan- ten gegen die ausländische Judustrie zu schußen, wozu vatigitans 50 pCt. erfordert werden. Frankreich ist über- dem in der Färberei und Bearbeitung, England noch sehr voraus, so daß man mit der - französischen Arbeit noch nicht wetteifern fann. Auch fehlt alle Reciprocität von Sei- ten jenes Landes; weder Baumwollen noch Eisenwaaren dürfen daselbst eingeführt werden. Hr. Canning: Ich bin weit entfernt, mich der Bittschrift zu widerjeßen ; Niemand wünscht mehr als ih, daß man alle Handlun- gen der Regierung, sie mögen politischer oder fommer- zieller Natur seyn, genau beobachte und daß das Par- lament darauf aufmerksam gemacht werde. Wenn je-

doch die : Ansichten des geehrten Mitgliedes die Zu. f stimmung des Sue erhalten, so hat es mit den Versuche, freie Handels-Grundsäße ins Leben zu rufen, | ein Ende. Hr. Denmann. sprach demnächst die Meinung | aus „. daß es nicht so sehr auf die Frage anfomme: oh È Handels?Freiheit seyn folle oder nicht, sondern: was für F Abgabèn abgeschafft werden sollten. Hr. Husfinson äu: F ßerte, daß das geehrte Mitglied die L gan; F übersehe. Diese sey keine andere, als: ob das ‘Prohibitiv: f System abgeschafft werden solle. Wie oft klagte man, daß f

- die Zollbedienten eine Gewalt ausübten, die verfassungs; widrig wäre, und doch ist Alles dieses nur die Folge von

B Verboten. Jch beschwôöre das Haus, den Grundsaß der Handels - Freiheit nicht aufzugeben, wenn auch die Sei den - Fabrikanten anfangsleiden follten; denn wenn man den Unterschied des Arbeits-Lohnes allein berÜcksichtigen wollte, müßte man allen auswärtigen Handel verbieten, Es ist eine üungegründete Behauptung, daß die französi schen Arbeiten alle englishen Manufakturen zu Grunde richren würden; ich bexufe mich auf das Zeugniß eines berühmten französishen Schriftstellers, daß die jährliche Ausführ der englischen Seiden -Waaren bedeutender is, als dié von Frankreich, und wenn dieses auf den aus wärtigen Märkten schon jeßt der Fall ist, warum sollt} dann nicht der englishe Manufakturist mit einem Vor theile von 30 pCt. gegen den französischen Arbeiter we eifern fônnen? Die Regierung hat Alles auf das Gt naueste erwogen und gefunden, daß nur die Einführ Verbote die Aufnahme der englischen Manufakturen vet} hinderu. Hr. Ellice: So lange durch die Korn - Geseh der Preis des Brotes bei uns doppelt so theuer ist,

in Frankreich, fann der Arbeiter nicht mit dem Ausland wetteifern. Hr. Peel: Die Minister wollen einem un} vortheilhaften System ein Ende machen, kein neues bw ginnen. Hätte man früher bei der Seide dieselben Gru jáßbe, wie bei anderen Artifeln, angenommen , so würd auch dieser Jndustriezweig dieselben Fortschritte, wie uns sere Wollen -Manufafkturen, gemacht haben. Möge dai Haus sich nicht von Lokal-Jnteressen leiten lassen, so bal) es gilt, Grundsäße in’s Leben zu rufen, die zuleßt wohlthätig auf das ganze Land rirken müssen. Ht Philipps: Jede Aufhebung eines schlechten Systems || im Anfange ‘mit theilweisem Nachtheile verknüpft. Gs gen deu durch die Korn-Gesebe veranlaßten theuren At beits - Lohn, worüber sich die Fabrik - Herren beklaget, müssen sie die größere Ausdauer uud Anlage unserer A beiter in die Wag]chaale legen. Die Minister haben dieser Maßregel nicht Populaxität, sondern das wahr haste Înteresse des Landes im Augenmerk gehabt. Ht Baring erwähnte nochmals den Mangel an Reciprocitä von Seiten Frankreichs , -das- weder englische Baumw wollen-Arbeiten, noch dessen Eisen-Fabrifate 2c. einzufüß

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ren erlaubt. Die Petition wurde zum Druck bestimm. nen daher, wie folgt: 1) Die

Mit Vergnügen sehen wir, sagt eins unserer Blättet, f daß das irländische Gouvernement dex von Sir John New f port beabsichtigten Motion in Bezug auf das Beerdigung f recht der irländischen Katholifen zuvorgekommen ist, indeß Hr. Plunkett, der Geueral-Anwalt jenes Landes, am Dow} nerstage dem Unterhause angezeigt hat, daß er eine, den

Ansichten der Katholiken und ihrer Freunde entsprechen

Î nichts destfoweniger von ‘einem geseßgebenden Korps an-

M tholifen zu häufen ; nicht zufrieden, sie alles Eigenthums-

Geschäfte, so weit. es nothwendig seyn wird, einstweilen

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Hill einbringen werde. Er wird nämlich auf Rücknahme der im ‘neunten Regierungs - Jahre Wilhelm Ul. durch- - gegangenen Bill antragen, vermöge welcher den irländi- schen Katholiken verboten ist, auf protestantischen Kirch- hófen ihren. Leichen die leßte religieuse Pflicht zu erwei- sen, und nach welcher insonders die katholische Geistlich- felt keinen Trauerdienst auf solchen Kirchhöfen verrich- ten darf. Diese Angelegenheit hat seit einem Jahre in Jrland ein so großes Mißvergnúgen veranlaßt und die Gemüther dergestalt aufgeregt, daß man ernste Fol- gen besorgen muß. Das Beerdigungs - Recht wird îm allgemeinen bei allen Nätionen hochgehalten, besonders aber bei dem frommen Jrländer. Die Störungen, wel- hen neuerdings die dortige Geistlichkeit bei Ausübung ihres Dienstes ausgeseßt worden ist, die Unterbrechung ihrer Gebete für die Todten ist eben so sehr den Vor- hriften der Barmherzigkeit und Menschlichkeit Überhaupt als denen des Christenthums entgegen. „Die Bill Wil- helms 1L ist eines von jenen Proffriptions - Statuten, welche obwohl sie allen Rechtsprincipien überhaupt und den bestehenden Traktaten insbesondere zuwiderliefen,

genommen wurden , welches sich vorgenommen zu haben hien, alle mögliche Schmäch auf die irländischen- Ka-

Rechtes und des bürgerlichen Besibes zu berauben, wollte man sie auch von dem friedlichen Zufluchtsorte des Gra- bes ausschließen. Y Der Ober-Befehlshaber der brittischen Landmacht in Ostindien, Sir Edward Paget, wird wegen seines Gesundheits-Zustandes nah Europa zurückkehren. Î Die Stadt London gab den Ministern bei Gelegen- it der Grundlegung der neuen London-Brücke ein gro-

s Gastmahl. Diese Brücke soll in 6 Jahren fertig ‘yn, Der Bau ist von den Unternehmern Jollisf und Banfs für -426,000 Pfd. Sterl. übernommen worden.

Briefe aus Cadix. melden, daß der dasige Militair- Kommandant dem Hofe zu Madrid dringende Vorstel- lungen wegen der Bemühungen, der nah Gibraltar ge- flüchteten spanischen Konstitutionellen, eine Korrespondenz mit den Mißvergnügten am ersteren Orte anzuknüpfen, gemacht habe.

Karlsruhe, 13. März. Das Großherzogl. Staats- und Regierungs- Blatt vom 12. März enthält folgende chstlandesherrliche Verordnung:

¡Vir haben Uns durch die Veränderungen, welche eit der Bekanntmachung der von Uns wegen der Be- stellung einer Geseßgebungs-Kommission erlassenen Ver- rdnungen vom 6. und 14. Mai 1819 und 18. Nov. 1820 mit der Bestimmung mehrerer Kommissions - Glie-

eingetreten find, bewogen gefunden, zur Vollendung der dieser Kommission übertragenen Arbeiten eine neue Veseßgebungs - Kommission niederzusesen. Wir verord- ) | eitglieder der Geseßge- oungs-Kommission sind: der Geheime Hofrath Zachariä, E Ministerial-Rath Schachleiter, der Ministerial-Rath

olly. Die beiden leßteren sollen ihrer übrigen Amts-

nthoben werden. 2) Der Geheime Rath Nebenius

ten, welche in das Haätidels- und Wechselkecht und i den Staatshaushalt einschlagen, A 3) Der Präsident Unseres obersten Justij-Departements ist zu- gleich Präsident der Kommission: Direktor der Kom- mission ist der Geheime Hofrath Zachariä. 4) Die Kom- mission tritt in der Regel jährlich zweimal, das eine mal zu Ostern, das andere mal zu Michaelis, zusammen. 5) Die Kommission erstattet unmittelbar an Uns Vor- trag. Diese Vorträge werden Uns düurch den Präsiden- ten der Kommission vorgelegt. 6) Die Kommission ist berechtigt, in unmittelbare Kommunikation mit Unseren Ministerien und mit Unserem obersten Justiz-Departe- ment zu treten. Sie is ermächtigt, Gutachten und Er- läuterungen von den Behörden des Landes unmittelbar einzuholen, auch Bemerkungen über die von ihr bearbei- teten Aufgaben von Privat - Personen anzunehmen. 7) Die Kommission hat Uns alljährlich einen Hauptbericht über den Stand ihrer Arbeiten zu erstatten. 8) Der Präsident Unseres obersten Justiz-Departements is mit der Vollziehung der gegenwärtigen Verordnung beauf- tragt. Gegeben Karlsruhe, den 25. Febr. 1824.

Î Ludwig.‘

orcheim (Bez. Amts Kenzingen), 5. März.

Heute Morgen um 12- Uhr hatten wir bier ae ein Erdbeben. Es ist dies das neunte von jenem des 21. Nov. v. J. angerechnet.

München, 13. März. Der Professor Gruithuisen hieselbst, dessen selenognostische SecraEs aus iee astronomischem Jahrbuche, aus den Verhandlungen der Naturforscher zu Bonn, und anderen Schriften bekannt sind, hat in eben jenem Jahrbuche, und in einem seiner Werke, von der, durch sein äußerst scharfes Auge, mit- tels guter Fraunhoferscher Fernröhre gemachten Entdek- fung eines, fast am Aequator des Mondes liegenden, folossalen festungsähnlichen Baues, mit geraden Wällen, die wie die Rippen eines Erlen-Blattes angeordnet sind, gesprochen. Nun verlautet, daß er auch sehr viele, zweck- mäßig angelegte Straßen, offenbar fünstilihe Verände- rungen an natürlichen Ningwällen, die deutlichsten Zei- chen der schon von Schrôtér behaupteten monatlichen Kultur auf der Mondes-Oberfläche, und mehrere andere MEMAILIGEREIA Wesen auf diesem Weltkörper ent-

e abe.

Aus der Shweiß, 10. März. Durch Kreisschrei- ben vom 26. Febr. hat der geheime Rath des Vororts

Bern den Ständen das Tags zuvor dem regierenden

Standeshaupt überreichte, aus Madrid vom 27. Nov, 4823 unterzeihnete Beglaubigungsschreiben übermacht, wodur Se. Maj. der König Ferdinand. VIl, den Oberst im Königl. Kriegsheere und Garden-Offsizier , Don Lud- wig Ferdinand Mon del Hierro, zum Minister-Residen- ten bei der Eidgenossenschaft ernennt und sih freut, bei hergestellter -Machtvollkommenheit die früheren Freund- schafts-Verhältnisse mit der Schweiß wieder anzuknüpfen. Der Vorort hat das Beglaubigungsschreiben auf ange- messene Weise erwiedert. Der große Rath des Standes Bern hat in der Siz- zung vom 6. März, die bis vier Uhr Abends dauerte,

wird der Kommission insbesondere für diejenigen Arbei- |

mit bedeutender Stimmenmehrheit, die Theilnahme am