1824 / 103 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

462

Trauer die Zerstörung ihres einheimischen _ so bald Ce einem Kampf mit den englischen Kapitali-

n ausgeseßt werde. Und was war in der That die Folge? Der englische Kapitalist wurde der beste Kunde Für den irländischen Kaufmann und jeßt ist dieser eifrigst bemüht, die gänzliche Aufhobung jener Restriktionen zu erlatigen7 deken theilweise Entfernung exr ein Jahr zu- vor als sicheren Vorboten seines Ruins dargestellt hatte. So i} es in allen Dingen der Art. Die Landbesiber schreien gegen die Abschaffung der Auslage auf fremde Wolle ; der Wollarbeiter vermeint an den Bettelstab zu fommen, wenn man die Aussuhr der einheimischen Wolle

bt. A Dr Seiden-Manufakturist befürchter, daß eine jede Köchin mit einer Schürze von französischem Levantin vor dem Heerd stehen werde, und jeßt, wo ein Geseß in Berathung gekommen ist, wongch_.unjeren ¿Werktneistern die Auswanderung so wie die Exportation von Maschinen ‘verstattet werden soll, da werden úberall Flugschriften ausgestreut, um uns zu versichern daß unser ungeheucrer Baumwollenhandel-Gesahr “läuft, durch brittische Hände und Maschinen zu Grunde gerichtet zu werden. Aber ist Ls denn nicht etwas ganz monstroses, daß ‘einem Eng- A4 nicht gostattet seyn soll, seine Betriebsamkeit auf den einträglichsten Markt zu bringen, und von seinen, durch Mäßigkett und Liebe zur Unabhängigkeit, ausgebil deten Talenten den größtmöglichen Vortheil zu ziehen. Und unter-welchen Umständen würde überdem ein solcher Zwang sich am wirksamsten zeigen? Nicht wenn der ein-

mische Markt belebt ist, niht wenn es die Fülle zu a e hohes Lohn giebt ; denn dann wandelt nicht

‘ht jemand. die Lust an, das Land zu verlassen. Nein, Ne Lia es zu Hause keine Beschäftigung giebt, wenn die Arbeiter von -der Gnade ihrer Brotherren abhängen, oder, (was wo möglih noch schlimmer' ist) wenn lebtere feine Mittel besiben, sie zu ernähren, wenn ihre Erspar- nisse falls sie überhaupt etwas für die Zeit der-Prü- fung erspart“ haben aufgezehrt sind, und. nur die Aus- wanderung noch als Rettungsmittel von der Hungers- noth úbrig zu seyn scheint; dann , unter dem äußer- sten Drucke des Mangels und Elends, tritt der Fall ein, daß der eifersüchtige Brotherr und das harte Gesebß ein- schreiten um das arme Geschôpf seiner leßten Zuflucht zu berauben und ihm sagen: er müsse zum Wohl der brittishen Manufakturen geduldig sterben. Neben dem {weren Unrecht liegt aber auch noch eine grobe Absur- ditt in dém beregten ‘Géseß, es ist nämlich ganz unfä- hig, das Uebel, worüber man sich beklagt, zu verhüten ; es’ dient im Gegentheil zu dessen Vermehrung. Denn, -wasman auch immer für Mittel anwenden mag, |9 ist es nicht möglich, die Auswanderung zu verhindern, wohl aber wird ‘der äusgewanderte Fabrikarbeiter, der sich durch seinen Fleiß" im Auslande étwas erworben hat, Und der nun sehnsüchtig näch der He ZUrUc Qua, dul

urccht vor der geseßlichen Strafe die seiner bei der Rück- ange sf gezwungen für immer im Auslande zu blei- bén. Was unjere Maschinen anlangt, so weroen sié, troß allen Verboten, auf heimlichen Wegen, durch Trug,

Meineid und was es nur immer für unmoralische Mittel geben mag, doch ausgeführt. Da sie indeß hierdurch sehr

Handels, so- |

eimath zürüblickt, durch die

theuer zu stehen fommen, so bedient man sich ihrer im Auslande als- Modelle um andere danach zu verfertigen, und ‘so verlieren wir zugleih die Maschinen und den Vortheil den unsere Mechaniker hätten ziehen können,

wenn ihnen gestattet gewesen wäre, das Ausland-mit | Sonach entgeht uns, wegen-un: |

Maschinen zu versehen. S serer thôrigten Besorgniß in Ansehung unserer Baum-

wollen-Manufafturen, worin wir vermöge unseres großen | Kapitals und im Besiß des rohen Materials jederzeit | Superiorität behaupten werden, ein anderer Jn | dustriezweig in welchem es uns nicht so leiht mögli | seyn wird, gegen das Ausland und namentlich gegen | Franfxeich eine Superiorität geltend zu machen, und zu ff| diesen großen Nachtheilen fommt noch der höchst ver-F derbliche Einfluß, den jene Prohibitionen in Bezug auf}

die

die Moralität haben. Darmstadt.

Vollendung des Immobiliar - Katasters.

rung vor; es enthält 3) die erforderlichen Vorschriften úber die Vollendung des definitiven Katasters und schließt 4) mit Bestimmungen über das Verhältniß die

ses Gesebes zu der bisherigen Geseßgebung und úübauss

dessen Anwendung auf einige besondere Fälle 2c. Lissabon: folgendes Dekret:

„Don Johann von Gottes Gnaden 2c. Jn Erwä} gung dessen, wie wichtig für den Dienst Gottes, wie} für den Meinigen und für die allgemeine Wohlfahrt} dieses Königreiches es ist, alle die Hindernisse aus dem} Wege zu räumen, welche aus jenen legislätiven Neuc:| sich erheben, die in-einer-ünseligen -Zeit gemacht} worden sind; wo meine getreue Unterthanen aller Stände} durch eine, nur von einem zerstôrenden Geiste beseelteF

rungen

revolutionaire Faftion unterdrückt worden waren; i

Erwägung, wie nüßblich und nothwendig es“ isk, daß Jf gleichzeitig die Maßregeln ergreife, welche heilbringen|} und zum allgemeinen Besten abzielend sind; und inden Ich Mich in der Hinsicht demjenigen anschließe, wai Mir von der- durch das Dekret vom 19 Jul. zu ein! Revision aller der benannten Neuerungen eingeseßt Ministerial-Junta vorgetragen “worden ist: habe ih b}

{lossen , wie folgt:

1) Jch widerrufe das: Dekret der \. g. Kortes vot 22. März 1821, publicirt am 24sten desselben Monat von der sich. so nennenden Regentschaft, welches -Dekts mit der größten Unverschämtheit die revolutionaire Ereignisse an den ungläclichen Tagen vom 24. Augus

“und 15. September 1820 für geseßlich und nothwendi

und diejenigen, die bei denselben eine Rolle zu spielel die Frechheit hatten für solhe erflärt, die sich um ih! Vaterland woh

der Nationalehre und der Volkstreue das größte, {änd

lichste Und verabsheuungswürdigste aller Verbrechen M

‘Das am Wten d. M. ektschienene | Regierungs - Blatt Nr. 24. enthält das Geseß Über die Dieses Geseh | stellt 1) um die in den einzelnen Provinzen des Großher: | zogthumes stattfindenden Verschiedenheiten in den Grund- | säßen der direften Besteuerung zu eutfernen, allgemeine | Normen hierüber fest; es zeichnet 2) das Verfahren zur | einstweiligen summarischen Gleichstellung aller Gemar | fungen des Großherzogthumes in der direkten Besteuc: }

Die Gazetta vom 26. März enthäl|ff| | i | im 52sten Jahre seines Alters, Legations - Und vortragende Rath im Ministerium der--

[verdient gemacht hätten, und zur Schmal}

463

die Reihe der Tugenden see. Ich Habe daher beschlos-

sen zu befehlen, daß dieses Dekret und alle übrigen |

Dokumente, welche nur immer auf die abgeschaffte Kon- stitution und deren Grundlagen, oder auf die derselben eleisteten Eide, Bezug haben, vernichtet und in allen Büchern, in welche sie einregistrirt sind, herausgelassen oder so ausgestrihen werden sollen: daß sie nicht mehr gelesen werden fônnen, damit feine Erinnerung an je- nes unheilshwangere Ereigniß zurückbletbe.

2) Eben so widerrufe Jch das Deéfret der \. g. Kortes vom: 28. Jun. 1821, welches Jedermann erlaubt, ófentlih zu lehren und Elementarschulen zu errichten, was « nichts anders heißt, als der Immoralität Thor und Thüre öffnen und die ersten Kéime der Erziehung und des Jugendünterrihts Zerstôdren, während es doch die vornehmste Sorge aller civilisirten Regierungen ist, darüber zu wachen, daß nichts der Neligion, den guten Sitten und den Staatsgrundsäßben der genannten Re- gierungen Zuwiderlaufendes gelehrt rwoerde; zu welchem Ende es nôrhig i, daß Professoren, - bevor sie ihr Lehr- amt üben dürfen, vorerst nachweisen müssen, - daß sie die erforderlichen Fähigkeiten besisen , wie dies in frü- heren Geseßen, die Jch hiermit woieder zu beachten be- fehle, vorgeschrieben ist. Alle auf diese: Weise errichtete Schulen sollen ges{chlossen werden, wenn die Professoren uicht darthun, daß sie den geseßlichen Bestimmungen nachgefommen sind.‘/

n 4 05ck 1. Berlin. Am 2NUsten v. M. Meorgens 75. Uhr, starb hieselbst an einer fortschreitenden YVterven-Lähmung, der Wirkliche Geheime

ausvärtigen Angelegenheiten und irm MNeufchateller De- partement, Nitter des Rothen Adler - Ordens dritter Klasse ‘und des Eisernen Kreuzes am weißen- Bande, Paul Ludwig le Coq. Geboren hieselbst am 23. März 1773, wutde er von seinem würdigen Water, dem ver- storbenen Kaufmann Karl le Coq, frühzeitig . seinem Oheim, dem unvergeßlichen Geheimen und Ober - Konsi- slorial-Rathe Ermann, welcher damals dem hiesigen fran- zösischen Gymnasium vorstand, zur Erziehung und zum Unterrichte anvertraut. Nachdem unter dessen sorgfälci- ger Leitung der Verstorbene feine Schulbildung vollendet und, zuerst für das Predigt - Amt bestimmt, das sranzd- sische theologische Seminarium besucht hatte, war er, in der Absicht, sich dem diplomatischen Fache zu widmen, deinúht, durch mehrseitig foregeseßre literarische Beschäfz gungen und besonders durch - eifriges, feinen Neigungen und Anlagen besonders zusagendes Studium der neueren Sprachen, sich die nöthige Worbereitung zu der gewähl- fen Dienstlaufbahn zu verschaffen. Er betrat dieselbe als Geheimer Sekretair bei der damaligen Geheimen Staats-Kanzlei, ward 1793 zum Geheimen expedirenden

| Sekretair bei dem Geheimen Kabinets - Ministerium er-

nannt, im folgenden Jahre als Kriegsrath und im Jahre 1803 als Geheimer Kriegsrath. bestallt. Be- weise der Geschicklichkeit, des Amtseifers und der Dienst- Treue bewirften es, daß der Verstorbene im Jahre 1806 ¿um vortragenden Rathe bei dem Depattement der aus-

: Schwierigkeiten,

wärtigen Angelegenheiten befördert ward. n dieser Eigenschaft folgte er demselben. in dem verhängnißvollen Jahre 13806 ‘nah Preußen; dort ward er 1807 zum Wirklichen Geheimen Legatiöns-Rathe ernannt, und viel- fach zu wichtigen Stagats-Geschäften gebraucht. Bei der neuen Organisation des Kabiners-Ministeriums im Jahre 13099 erfolgte seine Ernennung zum Staatsrathe bei der damaligen ersten Sektion dieses. Ministeriums. Als im Jahre 1812 die politischen Konjunkturen die Anwesen- heit französischer Militair - und-Civil-Alitoritäten in der | Hauptstadt und marnnigfaltige Bemühungen der Polizei- Verwaltung mit denselben herbeiführten, ward der Ver- storbene zur Uebertghme der Stelle eines Polizei- Prä sidenten hieselbst Anspruch. genommen. Unter dén da- maligen Zeit-Umsftänden zwar eine Verdoppelung der | Anstrengungen uud mancherlei Mißdeu- tungen bei dem reinsten Willeu und den redlichsteüs mühungen in, einer solchen Dienststellung vorherseßtr folgte der Verstorbene doch, in der Höffnung, au i diesem Verhältnisse seinem Könige und dem Staate micht ohne Erfolg dienen zu können, bereitwillig demn ihn ergahgenen Rufe. Von dem regsteu Eifer beseelt und durch eine damals“ feste physische Konstitution unterstüßt, ward er bald allen seinen Untergebenen ein Vorbild -der Treuè, ausdauernder umsichticer Thätigkeit, Púnktclich- keit und Humanität in“ Erfüllung der Berufs - Pflichten. Des Königs Majestät geruheten, dem Verstorbenen Aller- höchst Dero besondere Zufriedenheit über seine in jener kritischen Periode“ der Hauptstadt. geleistetén Dienste zu erkennen zu geben, und démnächst im Jahre 1814 ihm das Eiserne Kreuz zweiter Klasse am weißen Bande zu verleihen. Die Stadtverordneten: Versammlung, zuvor hon Namens der Einwohner Berlins den Dank der- selben für die dem Wohle der - Residenz gewidmeten An- strengungen gegen .den Verstorbenen amtlich erklärend, gab ihm einen ‘sprechenden Bèweis des in der Kommune gefundenen Vertrauens durch- seine Miterwählung zur Wiederbesebung der Ober - Bürgermeistèrstelle. Als mit dem Anfange des Jahres 1816 die Errichtung eines Negierungs-Kollegiums zu Beklin erfolgte, trat der Ver-- storbene als Regierungs - Präsident und Direkter der êr- sten Abtheilung in das gedachte Kollegium ein. Im Jahre 1818 wurde er zum Chef-Präsidenten dér: Regie- rung ernannt, nachdem er im vorhergehenden“ Jahre mit dem Rothen ‘Adler - Orden -drittér Klasse begnadiget worden war. Bei dem im Jahre 1821 gefaßten Be- schlusse, die piesige Regierung aufzulösen , geruheten des - Königs Majestät dem Vekrstorbetien- dié Allerhöchste be- sondere Zufriedenheit über seine aguch in dem leßtgedach- ten Verhältnisse geleisteten Dienste -huldreich zu erkennen zu geben. Jm folgenden- Jahre ward dem Verstorbenen die Bearbeitung der Neufchateller Angelegenheiten un- ter Leitung des verewigten Staats - Kanzlers Übertra- gen und im Jahre 1823 ‘trat er, mit der Ernennunç zum Wirklichen Geheimen Legätions-Rathe, in das Mie nisterium der auswärtigen “Angelegenheiten zurück. Der dem Verstorbenen schon - früher fühlbar gewordene allmählige Verfall seiner Gesundheit, welchen ein Besuch der böhmischen Bäder und die forgfältigste ärztliche und

häusliche Pflege nicht aufzuhalten vermochten, verhinderte