1824 / 108 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung, Fri, 07 May 1824 18:00:01 GMT) scan diff

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verflossenen August 7 Menschen aus einem, dem Unter- gehen uahen Fahrzeuge retteten, belohnt“ hat. _“Aus“dem ? he ngau. Am 13. April Vormittags wurde iu einem Saale dèr ehemaligen Bernardiner-Ab- tei Erbach, eine Versteigerung vieler den Herzogi. Nas- sauischén Domainen gehörigen Weine, ‘von den Jahren 1822 und 1823, Steinberger, Marfkfbrunner und aus .an- deren berühmten Lagen der nahen Umgebung dieses Orts gehalten. Während das Stück 1823er Gewächs aus den- jélben Weinbergen, das Faß mit in Kauf, nicht úber 100 Gulden fam, hob sich der Steigpreis für einige Stücke 18NWer Wachsthums zu dem Preise von mehr als 3100 Guldén. : "Stuttgart, 29. April. Jn der Sibung der Kam- mer der Abgeordneten vom 23. April, wurde unter an- deren der Bericht des Ausschusses über die Geseß-Enct- _ würfe wegen des Pfand- und Hypotheken-Wesens vorge- tragen. Die Grundlage für das neue Pfandrechts - Sy- stem würde, nah dem hierüber im Wesentlichen einver- standenen Jnhalte des Entwurfs und des Berichts, in folgenden Säßen bestehen :

1) Ein Pfandrecht fann nur auf einzelne, bestimmte, veräusserkiche, im Eigenthum des Verpfänders befindliche Sachen bestellt werden. |

2) Unbewegliche Sachen und dingliche Rechte, an folche, fônnen nur mittelst Eintrag in ein öffentliches Buch (Unterpfandsbuch) verpfändet werden.

3) Nur diejenige unbewegliche Sache wird in Be- ¿iehung auf das Rècht der Verpfändung als im Eigen- thum des Verpfänders befindlih angesehen, welche in den offentlichen Büchern (Kontrakt - oder Kaufbuch) als sein Eigenthum eingetragen ist.

4) Derjenige, welcher ein dinglihes Recht (Eigen-

thums- oder Pfandrecht) auf eine unbewegliche Sache in Anspruch nimmt, kann eine Verwahrung desselben mit der Wirkung eines Rechtsvorbehalts in das Unterpfands- buch eintragen lassen.

5) Bewegliche Sachen und Rechte, die denselben gleih geachtet werden, fönnen nur mittelst Uebergabe an den Gläubiger öder einen Dritten verpfändet werden. (Faustpfänder.) /

- 6) Das Pfandrecht kann auch gegen den dritten Besißer der verpfändeten“ Sache verfolgt werden.

7) Alle andere ‘Arten von Pfandrechten hören fünf- |

tig auf.

In der 19ten Sißung, am 24. April, wurde der Vortrag des gutachtlichen Berichts des Ausschusses über die, das Pfand- und Prioritäts-Wesen betreffenden, Ge-

seßes-Entwürfe vollendet. Ein anderer, dem Ausschusse | der j

während der Vertagungs-Periode zur Vorbereitung Berathung gleichfalls mitgetheilter Geseßes-Entwurf, der jeßt der Kammer vorgelegt wurde, betkifft die Ernen-

nung und die Gehalte: der öffentlihen Aerzte, und be- |

stimmt, daß fünftig für jeden Oberamts : Bezirk ein Oberamtsarzt in der Eigenschaft als. Staatsdiener ange- stellt. seyn soll, welcher von dem Könige, nach eingehol- ten Kollegial-Vorschlägen, auf den: Antrag des Königli- chen Ministeriums. des Junern ernannt wird.

Gedruckt bei Hayn:

rere Mitglieder besonders in den Fällen, wo die Gegenstände der Ge- k Es F

“del, oder: Das

|

In der 20sten Sibung, Wahl ‘einer Kommission M die Kosten der“ Gefangenen: Transporte betreffenden, Ge- seßes-Entwurf an der Tagesordnung. Dabei fam die Frage zur Sprache, ob Geseßes-Entwürfe, die vom Aus- schusse berathen oder begutachtet sind, doch noch, ehe sie in der Kammer zur Berathung fommen, an eine Kom- mission ‘zur Berichterstattung zu verweisen seyen. Meh-

sprachen fúr die Bejahung der Frage,

seß - Entwürfe von befonderer Wichtigkeit seyn. wurde dann, jedoch, ohne die gesebliche Nothwendigkeit anzuerkennen, beschlossen, zu weiterer Begutachtung der vorliegenden Geseßes-Entwürfe Kommissionen zu wählen.

F n l 0-0 D. Koblenz, 29. April. Der sogenannte Philosoph

Pitschaft, welcher vor furzem auf höheren Befehl über wobei ihm das Wiederbetre- |

die Granze Ne wurde, ten des preußischen Gebietes amtlih untersagt worde

hat sich nochmal erdreistet, ; 4 s di genommenen Namen des Unaufhaltsamen auf einem Floße von Bingen hieher zu wie es heißt, oberhalb Koblenz mit seinen abgeschmacften Deklamato- rien einiges Almosen zu erwerben. die allzeit wáchsame hiesige Polizei-Behörde sogleich auf: gehalten, in dem Karmeliter-Gefängnisse einstweilen un- tergebracht, eine weniger angenehme Weise als früher, machen mús- sen. Er zeigt sich jest noch zerlumpter und unreinlicher, als bei feiner ersten Anwesenheit: Sein früheres, Fehr

tadelnswerthes Leben, welches inzwischen näher bekannt |

geworden ist, muß jedes Mitleid, jede Theilnahme, die man einst für ihn gehegt hat, verscheuchen. der That vielmehr Gauner, als Schwärtner.

Königliche Schauspiele.

Donnerstag, 6. Mai. Jm Schauspielhause: Das Käthchen von Heilbronn, großes Ritter - Schauspiel in

Das heimliche “Gericht. Freitag, 7. Mai.

nach dem Französischen, frei bearbeitet und in

theil., Musik vom Königl. Musik-Direfktor G. A. Schneider.

Meteorologische Beobachtungen, „\Barometer|Therm.'Hygr. |Wind} Witterung 4. Mai. A. 27°115‘|+ 85° 68° S. W. |[Mondschein, fühl. 5. Mai.\F. 28® +4 178° |S-W sheiter, fris. M.28® 12/4 124°] 53° |S.W. WIk. „etw, Reg.,Wd. Im vor. Stücke der St. Z. S. 479 Sp. 1. 3. 18 v u. müssen die Worte „von ihm hier“ wegfallen.

Redakteur Fohn.

am 26. April, war - die | Berichterstattung über den, |

Preußische Staats - Zeitung.

A T M4

Erin, Den

wahrscheinlich um den an- | zu bethätigen, F

schiffen, und, |

sogar’ in méhreren Ortschaften am Rheine |

Er ist ind iris | |

st indessen dur | den Justiz-Rath Mir i \ch, das Allgemeine Ehrenzeichen | erster Klasse zu verleihen geruhet. und wird den Rückweg wahrscheinlich auf F

Er ist in F ( | Geseß-Entwurf wegen der Reduktion des Zinsfußes der | Renten wurden vorgestern in der Deputirten - Kammer | fortgeseßt und beendiget.

| Géry führte zu Gunsten des Entwurfes alle diejenigen | ‘Beweisgründe an, die bereits vor ihm von den anderen

5 Abtheil., nebst einem Vorspiel in 1 Aufzuge, genannt: | für das Geseß eingeschriebenen Rednern.geltend gemacht

Im Schauspielhause : Zur guten | Stunde, oder: Die Edelknaben, Singsip. in 2 Abtheil, F tusif ge: F seßt vom Freiherrn v. Lichtenstein. Hierauf: Aschanbed, i

Zauberkäßchen, pantom. Ballet in 2 Ab- | der Fall.

durch eine Reihefolge arithmetisher Berechnungen an, | womit er zu beweisen sih bemühte, daß die Umschrei-

L. Amtliche Nachrichten. Kronik des Tages.

Seine Majestät der König haben dem in den Ru- hestand verseßten Post-Direftor Sch län cke zu Potsdam, den Rothen Adler-Orden dritter Klasse, und dem, beim Ober-Landes-Gerichte zu Breslau als Archivarius stehen-

Ra

IL Zeitungs-Nachrichten. A. u plan d. Paris, 30. April. Die Berathungen über den

Der Marquis v. Saint-

worden sind; er fand die Operation für alle Klassen der Gesellschaft, mit einziger Ausnahme der Renten - Jnha- ber selbst, vortheilhaft, hielt jedoch dafür, daß, wenn die Maßregel an sih ungereht wäre, sie, ungeachtet ihrer Nüßblichkeit und Geseblichfeit, gleichwohl nicht angenom- men werden dürfe; dies sey inzwischen durchaus nicht Herr Levesque griff den Geseß-Entwurf

bung der Zprocentigen Renten in 3procentige 75) den

| Banquiers allein, mit denen das Geschäft abgeschlossen

werde, Vortheil bringe; er {lug statt dessen vor, die

| dprocentigen Renten in 4zprocentige zu verwandeln, un- | ter der Bedingung, daß der Staat sich anheischig mache,

eine abermalige Reduktion des Zinsfußes nicht vor fünf Jah- ren eintreten zu lassen, und daß den Renten-Jnhabern die

| - Wahl zwischen der obigen Herabseßung eines- halben

Procents oder der Auszahlung des Kapitals gelassen werde. Herr v. Bouville schiéte der Vorlesung

: :

werde.

seiner Rede zu [Gunsten der vorgeschlagenen Maßregel verschiedene durchaus improvisirte Erklärungen voran. Nachdem er das Gesebliche dieser Maßregel außer allen Zweifel gestellt, suchte er auch noch dem Einwande zu begegnen, daß dieselbe ungerecht sey, und schlug \chließ- lich vor, dem Geseß-Entwurfe die Bestimmung hinzuzu- fügen, daß der Tilgungs-Fond vom-1. Jan. 1828 ab, auf seine ursprüngliche Ausstattung von-40 Mill. zurückgeführt Hr. Casimir Pérrier hielt eine lange Rede

gegen den Geseß-Entwurf, in welcher er sich jedoch wie

gewöhnlich von dem eigentlichen Gegenstande der Diskus-

sion häufig entfernte. „Eine Eigenthümlichkeit dieses Geseß-Entwurfes‘/ sagte er unter anderem, „ist, daß er einen gewissen Wettstreit zwischen den Provinzen und der Hauptstadt Frankreichs, zwischen dem Grund- und dem beweglihen Eigenthume, zu erregen fuht. Weit entfernt, eine solche Entzweiung zu fürchten, scheint man sich derselben vielmehr zur Unterstüßung der Diskussion bedienen zu wollen.‘ Zum Beweise führte hier der Redner die folgende, wie er unstreitig selbst fühlte, blos vergleichungsweise von dem Grafen ‘v. Villèle gemachte Aeußerung an: „Man sage uns, ob die Reduktion eines Fünstheils der Renten lästiger oder minder gerecht sey, als die Auflage eines Fünftheils auf den Ertrag des Grund - Eigenthums.‘/ „Man glaubt vielleicht“ fuhr Hr. C. Pérrier fort, „daß, wenn der Geseß - Entwutf verworfen wird, das Ministerium werde verändert wer- den müssen. Dieses Unglück ist indeß nicht zu befürch- ten; die Zeiten, wo die Minister einen solhen Sturz zu erwarten hatten, sind vorüber, und ihre politische Exi- stenz ist vollflommen gesichert, seitdem die Gesandtscha f- ten, die Pairs- und die Deputirten-Kammern aus lau- ter Freunden von ihnen bestehen ; sie mögen daher ihrer Entwurf zurückEnehmen und ihre Portefeuilles in Gottes Namen behalten, aber uns nicht zu Grunde richten.“ Nachdem der Redner noch darüber geeifert, daß man, statt bei dem gedachten Finanz-Geschäfte die Oeffentlich- keit und die Kotikurrenz eintreten zu lassen, sich mit fremden Banquiers eingelassen habe, die das Vermögen des Staates seit 10 Jahren zu ihrem alleinigen Vortheil benuß- ten, {loß er mit folgendem heftigen Ausfall auf die Mini- fter: „Jhr habt dem Lande alle die Garantieen entzogen, die