1824 / 132 p. 4 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung, Tue, 08 Jun 1824 18:00:01 GMT) scan diff

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Demnächst byfhafelgte sich die Versammlung mit der- Reklamation der Gräfin von Ottweiler, Wittwe des leßtverstorbenen Fürsten Ludwig von Nassau - Saar- brúcken, wegen Uebernahme einer Kapitalschuld von 30,900 Fl. und den damit in Verbindung stehenden For- derungen der saarbrücckishen Gläubiger, Staatsdiener und Pensionisten. (St. Zeit.

Br. 77.) i Die Reklamation der Gräfin von Ottweiler und

ein Theil der übrigen Forderungen die der sogenann- ten saarbrücfishen Landkassen - Gläubiger sind bereits einer aus der Mitte der Bundes - Versammlung zum Versuche zeitliher Ausgleichung ernannten Kommission überwiesen. Jn Ansehung aller übrigen hieher gehöri- gen Ansprüche mußte jeßkt noch ein Beschluß gefaßt wer- den, zu dessen Vorbereitung von dem Großherzoglich und Herzoglich Sächsischen Gesandten, als Referenten, in der heutigen Sißkung ein Vortrag gehalten, und hiernächst ein mit den Anträgen desselben übereinstim- mender Beschluß von Seiten der Versammlung dahin gefaßt wurde, daß Y 1) die Reklamation mehrerer vormals saarbrückischen Staatsdiener gegen die Herzoglich Nassauische Re- gierung durch die von dem Herzoglich Nassauischen Bundes - Gesandten abgegebenen Erklärung, „„denje- nigen, mit welchen in Ansehung ihrer Ansprüche eine gütlihe Uebereinkunft getroffen worden sey, dieselbe zu halten, und gegen die übrigen, die an jener feinen Antheil genommen hätten, vor den éompetenten Landesgerichten Recht nehmen zu wol- len,‘“ für jeßr als erledigt zu betrachten, auch 2) aus denselben Gründen die (besonders nachge- brachte) Beschwerde des ehemals Fürstlich Saar- brückishen Geheimen Raths Eichberg, als zur Zeir nicht an die hohe Bundes - Versammlung er- - wachsen anzusehen; wonächst 3) der Königl. Preußische Gesandte um die baldige Erklärung seines Hofes über sämmtliche gegen Nassau angebrachte Forderungen und die diesfälli- gen nassauischen Aeußerungen, soweit beides die Krone Preußen angeht, ersucht werde, damit die Bundes - Versammlung in den Stand fomme, eine weitere bundesgesehmäßige Entschließung zu fassen : zugleich sey den Reklamanten zu eröffnen, wie ih- nen unbenommen bleibe ihre Forderungen bei den Herzoglich Nassauischen Gerichten zu verfolgen, wo ihnen, nah der Erklärung des Herzoglichen Ge- sandten, die Justiz nicht werde verweigert werden, weshalb denn die Bundes-Versammlung auch nicht in dem Falle sey, in dieser Beziehung gegenwärtig einzuschreiten. | Stuttgart, 30. Mai. In ihrer vorgestrigen Sibßung hat die Deputirten-Kammer einstimmig beschlos- jen, die Zinsen von der Staatsschuld von 5 auf 42 pCt. herabzuseßen. Mit einer Majorität von 84 Stimmen gegen 5 ist hienächst der Beschluß gefaßt worden, daß, zur Ausführung dieser Reduction, die Straatsgläu- biger, mit Ausnahme derjenigen, in deren Hinsicht be- sondere Uebereinkünfte bestehen, im Allgemeinen aufge- fordert werden follen, sih darüber zu erflären, ob. sie in

die Reduction willigen oder ausbezahlt seyn wollen. Mit 61 Stimmen gegen 28 hat die Kammer den Vor, schlag verworfen, die Verwaltung zu ermächtigen, Obli, gationen, die auf den Jnhaber lauten-auszugeben, um sid die zur Ausbezahlung nöthigen Summen zu verschaffen, Triest, 22. Mai. Aus Smyrna ist in 16 Tagey ein Schiff hier eingelaufen, das die Flotte des Kapudaqy Pascha in den Gewässern von Mitylene gesehen hat Sie schien, nah dem Urtheile des Schiffskapitains, ihn Richtung gegen Süden zu nehmen. Durch ein vg wenigen Tagen aus Alexandria hier angekommenes Stif hat- man Privat - Briefe aus dieser Stadt bis zum 23 April, welche blos erzählen, daß die Expedition und Flotte des Vice-Königes längst bereit und segelfertig wären. Stocfholm, 25. Mai. Die Abreise des Kron prinzen von Christiania zum Lager in Schonen, is au den 28sten d. M. festgeseßt, wohin auch der noch jy Christiania anwesende gewesene Reichs - Statthalte, Graf v. Sandels, eingeladen ist, und der erste Staats Rath und Chef des Finanz-Departements , Hr. Collet, wird während der Abwesenheir Sr. K. Hoh., an dy Spiße der Regierungs - Geschäfte stehen. Lieutenant. Freiherr v. Björnstjerna auf einer Jnspes tions-Reise im Westen und Süden des Königreichs by grifsen ist, so wird einstweilen General - Major Gras Brahe, als General-Adjutant beim Heere fungiren. Freiherr v. Ehrenheim bemerkt in seiner, im Drut erschienenen, von ihm in der K. Akademie der Wissen

schaften bei Niederlegung des Präsidiums derselben «F

haltenen Rede : „über die Beweglichkeit der Klimate,“ bei Bemerkung der bisherigen Unmöglichkeit, richtig dit Wirkungen verschiedener physischen Einflüsse anzusdl gen, als z. B. die Erhöhung über dem Meere, der Nik von Höhen, Ebenen, Wäldern, Moosen, Wässern u. s, w., d. h. der ungleichen Art und Beschaffenheit der Erd Oberfläche selbst: Es wirke noch eine besondere Klass von Ursachen über die Oertlichkeit, die alle genannten Anomalien überwältige und bedecke und noch nicht habt erflärt werden können. Diese Ursachen theilen die nôrd liche Halbkugel in drei große flimatishe Unter - Ordnut gen ein, deren eine sich über ganz Nord - Asien von Wendekreis bis zum Eismeere, die andere über Afrif und ‘Europa bis zum Nord- Kap, die dritte über gat Nord-Amerika erstreckt ; alle unter einander ungleich, | daß Afrika und Europa die mildesten, Asien kältere, un! Amerika die kältesten Klimate in den nordlichen Breite! hat. Ju den europäischen, nämlih in Lappland, wik! regelmäßig Ackerbau bei Qwickjok unter 67 20/ B! mithin innerhalb des Polarfreises betrieben, Von 179

bis 1766 traten dort nur vier Mißwachs - Jahre ein, "F

allen übrigen ward einiges Korn geärndtet. “Jn Enow tefis unter 68? 30/ werden Gerste und Rüben gesäet; unter 30 Jahren, von 1779 bis 1810, waren neun gult Aerndten, also ungefähr jedes dritte Jahr. Auf Mälo unter 70°- 39‘ erzielt man in Gärten Kartoffeln, Braun fohl, Stachelbeeren. Jn Asien hingegen hört aller Acket bau ein wenig oberhalb Töbolsf unter 60° auf. In Obdorsfkf unter 66° wird die Gartenrübe nicht über vier

Loth schwer. Jn Kanada kann schon unter 51° um dat} i j Fort Nelson ‘her, nichts mehr gesäet werden. Man ha! wu Bodens oder des Kunstfleißes der von Sr. Groß-

Da General

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sagt , Sibiren und die Tatarei seyen falt, weil sie

oh gelegen und den Winden vom Eismeer ausgeseßt ind; Amerika ist aber noch fälter, auch wo es bei feiner ohen Lage feinem Eismeere im Norden ausgeseßt ist. Neu - Orleans z. B. in dem größten Thale der Erde, em Thale des Missisipi, ficht ab und an die Ufer des Atroms' mit Eis belegt (nah Ulloa) und liegt doch un- ir derselben Breite mit Kairo, wo man, so wie auf er ganzen afrifanishen Küste, kein Beispiel von Srost eiß. Peking, auf einer dúrren Sand-Ebene, nicht weit vom großen Ocean, liegt mit Neapel unter derselben reite, hat aber fältere Winter als Upsala (nah An- versson), und, was merkwürdig ist, in Kanton, unter (im Wendekteise selbs, war es am 22. December 1805 y falt, daß das Wasser fror, und man Eis auf den Straßen verfaufte (nah Krusenstern). Bei diesen fkal- in Wintern in Canton und Peking entspricht die Som- erhibe ganz den Breiten, und Amerika, das unter 9°Br. in den Wintern um kälter nah der Mittel- emperatur, als dieselbe Breite in Europa ist, soll un- x 48° in den Sommern (nach v. Humboldt) um irmer seyn. St. Petersburg, 22. Mai. Se. Maj. der Kal- ser werden, wie es jeßt heißt, Jhre Reise zur Inspek- jon der Oskprovinzen des Reiches und der in denselben Fintonnirenden Truppen-Korps erst im August antreten, ind vorher der Feier des hohen Namens - Festes Jhrer Durchlauchtigsten Mutter beiwohnen. | Nach wenigen heiteren und milden Frühlings-Tagen n April, herrscht hier jeßt fortdauernd eine kalte und \nfreundliche Witterung.

nw Fa n U Berlin. Der zwischen Sr. Majestät dem Könige nd Sr. Maj. dem Könige von Großbrittannien und land zu London am 2. April d. J. ge|chlossene und n 15tén desselben M. ratificirte Handelsvertrag ist ilgenden Jnhalts :

Art. 1. Von und nach dem ersten Mai d. J. sol- 4

n die in die Häfen des vereinigten Königreiches Groß- tittanien und Jrland ein- und aus denselben auslau- inden preußischen, ingleichen die in preußische Höfen in: oder aus diesen Häfen auslaufenden englischen Diffe, feinen anderen oder höheren Abgaben oder La- Men, welcher Art diese immer seyn mögen, unterworfen Wetden, als solchen, mit denen Nationalschisse bei ihrem Eingange in die beiderseitigen Häfen oder bei ihrem bgange aus denselben jeßt belegt sind, oder künftig be- gt werden möchten. | Art. ll. Ale Erzeugnisse des Bodens und des kunstfleißes sämmtlicher, unter der Botmäßigkeit der hohen ontrahirenden Mächte stehenden Länder, welche jeßt, der in Zukunft, auf inländischen Schiffen, in preußische 0 wie in großbrittannische Häfen ein- oder aus denen eider Staaten ausgeführt "werden dürfen, sollen auch uf ganz gleiche Weise in Schiffen des anderen Staa- ‘s, in jene Häfen ein- oder aus denselben ausgeführt verden fônnen. | Ar t. Ul. Alle Gegenstände, welche nicht Erzeugnisse

brittannishen Maj. beherrschten Länder sind, und dié geseblih von dem vereinigten Königreihe Großbrittan- nien und Jrland aus, auf englischen Schiffen, in preu- ßische Häfen eingeführt werden dürfen, sollen nur mit denjenigen Abgaben belegt werden, welche für diese Ge- genstände bei deren Einführung auf preußishen Schif- fen entrichtet werden. Auf ganz gleiche Weise sollen in den Häfen des vereinigten Königreichs alle Gegen- stände behandelt werden, welhe nicht Erzeugnisse des Bodens oder des Kunstfleißes der unter der Bortmäßig- feit Sr. Preuß. Maj. stehenden Länder sind, und wélche geseßlich auf preuß. Schiffen in die Häfen des vereinig- ten Königreiches eingeführt werden können.

Art. V. Alle Güter, Waaren und Gegenstände des Handels, deren Einbringung in die Häfen des einen oder des anderen Staaten erlaubt ist, sollen gleichen Abgaben unterworfen seyn, jene Güter, Waaren und Gegenstände des Handels mögen auf Schiffen des andes ren Staates oder auf inländischen eingeführt werden, - wie denn auch für alle, geseßlich aus den beiderseitigen Häfen auszuführende Güter, Waaren und Gegenstände des Handels, die nämlichen Prämien, Rúcfzôlle und Vortheile gewährt werden sollen, diese Ausführung geschehe a auf Schisfsen des anderen Staates oder auf inlän- ischen. __ Art. V. Bei dem Einkaufe der in den einen Staat eingeführten Erzeugtisse des Bodens oder Kunstfleißes des anderen, soll auf die Nationalität des Schiffes, durch welches diese Gegenstände eingeführt worden sind, keine Rücksicht genommen und aus solchem Grunde weder un- mittelbar noch mittelbar, weder durch die Regierung des einen oder des anderen Staates, noch durch, in. de- ren Auftrag oder unter deren Zustimmung „handelnde, Gesellschaften, Korporationen oder Agenten, irgend ein Vorzug gewährt werden, indem es die wahre und be- stimmte Absicht der hohen fontrahirenden Mächte ist,

| daß g dieser Hinsicht durchaus fein Unterschied gemacht | werde. :

Ar t. V1. Gegenwärtiger Vertrag soll, vom Tage des Abschlusses ab, zehn Jahre und über diesen Zeitpunkt hinaus noch bis zu Ablauf eines Zeitraumes von zwölf Monaten bestehen, nachdem die eine oder die andere der kontrahirenden Mächte der anderen ihre Absicht, denselben aufzuheben wird zu erkennen gegeben haben; indem elne jede der hohen fontrahirenden Mächte sich das Recht vorbehält, der anderen eine solche Erklärung, am Ende des gedachten Zeitraums von zehn Jahren zu- - gehen zu lasen; wie denn auch hiemit zwischen Jhnen sestge]eßt wird, "daß gegenwärtiger Vertrag mir allen darin enthaltenen Bestimmungen, nach dem Ablaufe von zwölf Monaten, von dem Zeitpunkte an gerechnet, wo die eine der hohen fontrahirenden Mächte, jene Er- flärung von Seiten der anderen Macht wird erhalten haben, für beide Mächte nicht mehr verbindlich sein soll.

Aachen. Jn den Tuchfabriken zu Eupen erhält sich nicht nur die Thätigkeit in der Fabrikation der leich- ten Tücher, sondern es wird hier sogar jene der schwe- ren etwas lebhafter betrieben. : i

Die Lederfabrikanten des Kreises Malmedy flagen zwar über die Franffurter Messe, es scheint indeß, daß