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eriglischen Béesibungen aúf ‘dêr Jnsél Sumatra werden hiermit án Se. Niederl. ‘Máj. abgetréten, und Se. Britt. Maj: verpfliéhten “sih ferier, daß keine brittische Niévedhussurin' auf jenet Fhnjel errichtet, noch Trafktatén utter brictischer Ermächtigung mit éingebornen Fürsten,
f derselbén abgeschlossen
Oberhäuptern odér Staäten aus werden sollen. M
(0. Die Stadt und das Fort Malakfa nebst. den Zäbéhörungen werden hiemit an Sé. Britt. Maj. abge- tr:ten, und Se. Niederl. Maj. verpflichten sich, für sich und Jhre Unterthanen, niemals eine Niederlássung auf irgend eiñem Theil der Halbinsel Malakka zu ‘errichten, oder Traftaten mit eingebornen Fürstèn , Oberhäuptern oder Staaten daselbst abzuschließen.
“11._Se. Britt. Maj. entsagen allen Einwendungen, die widèr dié Beseßung der Insel Billiton und ihrer Zubehdrungen dutch die Agenten der niederl. Regierung, gemacht worden sind. | 19. Se. Niederl. ‘Maj. entsagen allen Einwendun- gen, die wider die Beseßung der Insel Sincapore-durc die Unterthanen Sr: Britt. Maj. gemacht worden sind. Se. Britt. Maj. verpflichten sich dagegen , daß feine b:itt Niederlassung auf den Carimons- ÎJnjeln oder auf den Inseln Battain, Bintang, Lingin oder guf anderen Jufeln südlich von der Straße Sincapore errichtét, noch Traktaten unter britt. Ermächtigung mit den Oberhäup- tern diéser Jiseln ‘abgeschlossen werden sollen.
12. Alle Kolonien, Besißurigen und Niéederlas}sun- en, die durch die vorstéheuden Arrikfel abgetreten wor- den, sollen den Beámten der gégenseitigen Souveraine ámn 1. März 1825 überliefert werden. Die Festungs- werfe! sollen in dem Zustande bleiben, worin sie sich zur Zeit der Ahzeigung diejes Traktats in Jndien befinden ; es solle aber feine Ansprüche gegenseitig wegen Geschüß odeë Vorräthe irgend einer Art, die von der abtretendén Macht zurückgelassen oder mitgenommen worden, oder Rúckstände vom Einkommen oder irgend einiger Verwal- rungs-Kosten statt finden.
14. Alle Einwöhner der hierdurch abgetretenen Ge?- biete sollen für éinen Zeitraum von sechs Jahren vom Datum der Ratifikation gegenwäktigen Traktats ‘an, der Freiheit genießen, nach ihrem Gutdünken über ihr Ei- genthum zu verfügen und sich ohne Hinderug ohne Ver- dôt nach irgend einem Lande, wohin sie abzuziehen wÜu- schen, zu begeben.
15, Die hohen kontrahirenden Theile kommen dahin iberein, daß feine der, in den Ait 8, 9,10, 11 uñd 12 erwählitén "Gebieté und“ Niederlassungen zu irgend einer Zeir “an irgend eine andece Macht übertragen werden jollen. Im Fall irgend einé dieser Besibungen von ei- nem der gegenwärtige kontrahirenden Theile aufgegeben wird, soll’ vas Recht der Besiknayine derselbén }ogléich an deir aûderei übergehen. -
16, Es ist vereinbart, daß all? Rechnungen und Fot- derungen, die von der Zürückgabe Java's ünd anderer _Bésibüngen än die Beamten Sr. Niederl. Máj. in Ost-
indien herrühren,
2 Abtheil., frei
sowöhl äls jené, die der Gegeujiand
V.
missarien beider Nationen gewésén, und alle anderen, Zahlung der Summe von
Jahres 1825 abgethan seyn und werden sollen. Ut:
lih früher
_cihèr, áüf Jává ani 24. Jun. 1517 zwischen den Kom? abgeschlossénen Uebereinkunft definitiv und vollständig durch | 100,000 Pfd. Sterl. baar ‘in London von Seiten der Niederlande vor Ablauf des
L Gegenwärtiger Traktat soll ratificirt und die Ratifikationen sollen ausgewechselt werden in London, F innerhalb 3 Monaté vom Datum’ desselben oder wo mög}
Zu Urkund wessen die gegenseitigen Bevollmächtig- |
bésiegélt haben. März im Jahre N Fagel.
unseres Herrn 1824. George Canning.
und die Königin sind heute von Tegernjee in Nyw: phenburg angekommen.
stern von Tegernsee hierher und wohnten Abends da Vorstellung 1m K. Hoftheater att der Residenz bei. Du Publikum bewillfommte den geliebten Thronerben mi den Ausdrücken der lebhaftesten Freude, als Höchstdw selbe in seiner Loge sih zeigte. — Jhre Königl. Hohl die Frau Kronprinzessin i von Tegernsee abgereiset. um geben.
Königlihe Schauspiele.
Freitag, 11. Jun. Im Schauspielhause: Die Fu ben, Lustsp. in 1 Aufz., von “C. von Holtei. Hier zum erstenmale: Riquet der Haarbüschel, Feen-ODper |! nach Braziers Riquet a la LLonpe I dem bekannten seßt von Karl Blum.
Sonnabend, 12. Jun. Im Schauspielhause: Di Käthchen von Heilbronn, Ritter-Schaguspiel in 5 Abthei, von H. von Kleist. :
In Potsdam: Donna Diana, Lustsp. in 3 Abth lungen mit Tanz, nach dem Spanischen des Moreto i West. (Mad. Neumann Diana.)
Im 2en Aft: Fandango, von Herrn Hoguet, al
geführt von den Damen Desargus - Lemiere, Ho
Vescris, Rouisch, Gaßpékini; und den Herren Hog! F Nr. 30, zahlt diese
Tres táglih mit Ausnahme der
Tell, Seuger und Hagemeister.
einem iet
Meteorologische Beobachtungen Baroinetex|Therm. |Hygr. Wind | Witterung 9. Jun. U: 20° 15“ P 155° 43 (S: 2W. Hell, Tau. 10. Jun. S- 28° 214.97 f S4 |S:W. |dünnéè Woikensitt M.28° 2/4 49° } 39° |S.W. [dünne Woltenstti
- Gedruct bei-Hayii. s
Redakteur Fohn. :
Charlés Watkin Williams Wynn, : München, 3. Jun. Jhre Majestäten der Könj F :
L [1 Amtliche Nachrichten. Se. Königl. Hoheit der Kronprinz, in erwünshu F ; sten Wohlseyn aus Jtalien zurückgekehrt, reiseten vor
war bereits vorigen Sonnt sich nach Würzburg zu (i
Mährchen bearbeieet, und in Musik y
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| Kassen-Revision und deren Vo
| ten Tage im | | | Von Staats -Schuld-Scheinen können sie in eben
ten denselben unterzeichnet und ihn mit ihren Wappen F So geschehen in London, den 17tu}
eas
Das
„F
“Allgemeine
Preußische Staats - Zeitung.
Ne 136.
Befkfanntmachunsg. Publikum wird bei der jekt wieder heranna-
in Ane orte abermals auf die Bestimmung der
llerhôchsten Verordnung
Sammlung Nr. 577, welcher : | Zinsen von
F 2A
und dem gleichviel, ob darüber snd oder nicht und ohne tung von Staats-Schulden das
In Gemäßheit dieser
vom 17. | 6. XVIL aufmerfsam gemacht, nach
Staats - Schuld - : DA lang unabgehoben blieben, i rist nicht weiter ausgezahlet , sondern Tilgungs-Fond überwiesen werden follen, Zins-Bescheinigungen ausgefertiget Unterschied zu welcher Gat: Kapital ‘gehört. - F Verordnung stehen :
Fanuar 1820, Geseß-
Dokumenten, welche 4
mit Ablauf dieser præcludirt
den 1sten Julius dieses Jahres,
viederum zur Præclusion die Zeit vom 1sten Januar bis
von L ; Il. Kurmärfkschen-,
Kassen-Obligationen, und
die halbjährigen Zinsen, lekten Junius 1820, Staats-Schuld-Scheinen ;
alten Landschafts-
für
und Städte-
IIT. Neumáärkischen Jnterims-Scheinen ;
welhalb Diejenigen,
welche sie noch
uoch nicht erhoben
ben, hiermit aufgefordert werden : es ungesäumt und
af jeden Fall noch. vor Eintritt
zu thun.
Die Staats:-Schulden-Tilgungs-Kasse, Zinsen bis Ende Junius Sonntage, so wie der zur rbereitung bestimmten leß-
Monate.
des Præclusiv- Termins
Tauben-Straße dieses Jah-
) dieser Zeit auch bei jeder Königlichen Regierungs-Haupt-
; Kasse
in Empfang genommen
Wer die bei dieser Zins-5 1) Zins-Koupons von 2) oder Zins - Scheinen von
Scheinen noch nicht abgeholt h
bei der Kontrolle der Staats -
Staats-Schuld-Sch Neumärkschen - Jnterims-
werden. ' Zahlung zurückzugebenden
einen
at, meldet sich deshalb Papiere ebenfalls Tau-
die zur Præclusion stehenden Zinsen pro
Berlin, den 12ten Funius 1824.
B Rana
ben-Straße Nr. 30 unter Vorlegung der eben erwähn- ten Papiere, auf welchen die zu extradirenden Zins-Be- scheinigungen abgestempelt werden üsse. 17% A8 Sollte jemand auf irgend eine Art Gesinbawt MOON 1. Jan. bis 1. ul. 1820, noch vor dem 1. Jul. ‘dieses Ja! es zu er- m so muß der únterzeichneten D l Rernaing der Staats-Schulden davon unter genauer Bezeichnung des betreffenden Papiers zeitig vor Eintritt dieses Præ— clasiv-Termins Anzeige geleistet werden, indem nur da- dur allein der Anspruch auf jene Zinsen gegen die Præ- clusion geschüßt werden fann. 44 Bereits præcludirt und werthlos sind, von: A, „„Staats-Schuld-Scheinen“/ H E die Zins - Koupons Series Ll. Nr. 1 bis 8. } | Series 1. Nr. 1 bis 8. Series L Nr. 1 und 2. mit dem 1. Jul. dieses: Jahres tritt ihnen hinzu der G Zins-Koupons Series 11. Nr. 3. on j B. „alten Landschafts- und Städte -Kassen- Obligationen‘ a: tet sind bereits præcluadirt alle Zins: Reste ‘aus der Zeit vor dem 1. Jan. 1820: Am 1. Jul. d. J: verfal- a die Zinsen vom 1. Jan: bis leßten Jun. 1820. on | C. „„Neumärkschen Interims-Scheinen““ ind bereits verfallen die Zinsen vom 1. Jul. 1818 is leßten Dec. 1819; am 1. Jul. d. J. verfallen die für die Zeit vom 1. Jan. bis leßten Jun. 1820. Berlin, den 14, Mai 1824." A Haug Bs der Staats-Schulden. Rother. v. Schüße. Beeliß. Deekb. v. No chow.
anntmachung Zinsen von Staats-Schuld-Scheinen betreffend. E
Bek die Auszahlung der
von Staats - Schuld - Scheinen werden gegen des darúber ausgefertigten Zins - Koupons Nr. 3, in folgender Art berichtiget,
Die halbjährigen; am 1. Zul. d. J. fälligen Zinsen gur ckgab
eries 1V.