1885 / 53 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 03 Mar 1885 18:00:01 GMT) scan diff

Nichtamtliches. Deutsches Reid.

Preußen. Berlin, 3, März, Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz nahm gestern Vormittag 10 Uhr den Vortrag des Staatssekretärs von Möller entgegen, empfing um 121/ Bee den Legations-Rath von Bernhardi und um 12 Uhr militä \che Meldungen.

Abends 71/2 Uhr begaben Sih Jhre Kaiserlichen und Königlichen Hoheiten der Kronprinz und die Kronprinzessin zu dem Wohlthätigkeits-Concert für die Opfer der Erdbeben in Spanien nah der Philharmonie.

Das 10. Protokoll der Afrikanishen Kon- ferenz befindet fih in der Ersten, der Schlußbericht über die estrige Sißung des Hauses der Abgeordneten in der weiten Beilage.

Jn der heutigen (57.)Sißung des Reichstages, welher der Staats-Minister von Boettiher sowie mehrere andere Bevollmächtigte zum Bundeéërath und Kommissarien desselben beiwohnten, wurde zunächst der Entwurf eines- Ge- setzes, betreffend den BUtras des Reichs zu den Kosten des Anschlusses der freien Hansestadt Bremen al[n das deutsche Zollgebiet, auf Grund der .-in zweiter Be- rathung unverändert angenommenen Vorlage aug in dritter Lesung definitiv genehmigt.

A dritten Berathung des Entwurfs eines Gesetzes, be- treffend einen Zusag zum §.12 des Gesetzes wegen Erhebung der Tabadcksteuer vom 16. ein Antrag des Abg. Müller (Marienwerder) vor. Der An- trag lautet:

Der Reichstag wolle beschließen :

a, Die Ueberschrift zu dem vorgelegten Gesezentwurfe wie folgt anzunehmen :

Gesetz, betreffend Abänderung der 88. 12 16 und 19 des Gesetzes, betreffend die Erhebung der Tabackfteuer (Reichs - Gesetzblatt Seite 245). b. dem Saße: „Dem §. 12 des Gesetzes u. . w.* bis „ge- \{eben* vorzusezen:

Di Lu c, folgenden Paragraphen P lent

In dem §. 16 desselben Geseßes werden der erfte Say des zweiten Alinea und der zweite Saß des dritten Alinea, ferner in dem §. 19 desselben Geseßes der vorleßte Saß dahin abgeändert, daß überall an Stelle der Worte:

+15. Juli des auf die Ernte folgenden Jahres* gesezt wird:

A) i des zweiten auf die Ernte folgenden Jahres“. eventuell:

d im Falle der Ablehnung des Antrags ad c folgende zwei Paragraphen hinzuzufügen :

8. 2,

Hinter Absatz 2 des §. 16 desselben Geseßes is nachstehender Zusaß einzuschalten :

„den obersten Landes-Finanzbebörden wird die Befugniß er- theilt, im Falle des Bedürfnisses die Frift zur Zahlung der Steuer über den 15. Juli des erften auf das Erntejahr folgendèn Jahres hinaus bis zur erftmaligen Veräußerung des Tabacks, längstens jedo bis zum 30. Juni des zweiten auf das Erntejahr folgenden Jahres zu verlängern.“

S: 2,

Der leßte Satz des §. 16 ibid. und der vorletzte Saß des 8. E nee werden dahin abgeändert, daß an beiden Stellen statt der Worte :

ebis zum 15. Juli des auf die Ernte folgenden Jahres“ geseßt wird:

„bis zum Ablauf der für die Entrichtung der Steuer fest-

geen Frift*.

Der Abg. Frhr. Göler von Ravensburg bedauerte, daß die Regierung nicht eine weiter gehende Vorlage gemacht habe ; er werde für den Antrag des Abg. Müller stimmen, wolle aber konstatiren, daß auch dieser noch niht allen Wünschen der süddeutshen Tabackbauer entsprehe. \

Der Kommissar des Bundesraths, Geheime Ober-Finanz- Rath von Pochhammer erklärte, daß die ierung dem Prinzipalantrage nicht zustimmen könne, allenfalls sei zu erwarten, daß fie dem eventuellen Me beitreten werde.

Nachdem noch der Abg. Müller (Marienwerder) seinen Antrag vertheidigt hatte, {loß die Diskussion.

Der Eventual-Antrag wurde mit großer Mehrheit an- genommen.

Bei S@hluß des Blattes begann die Berathung von Wahlprüfungen.

Jn der heutigen (32.) Sißung des Hauses der Abgeordneten, welcher der Minister für Landwirthschaft, Domänen und Ann, Dr, Lucius, der Justiz-Minister Dr. Friedberg, der nister der geifstlihen 2c. Angelegenheiten, Dr. von Goßler und der Kriegs'- Minister Bronsart von Schellendor} neb|t Regierungskommissarien bei- wohnten, stand auf der Tagesordnung die Fortseßung der zweiten Berathung des Entwurfs des Staats- haushalts-Etats sür 1885/86, und zwar für das Mini- sterium der geistlihen, Unterrihts- und Medizinal- Angelegenheiten, einmalige und außerordentliche Ar E Kap. 13. Í ie Tit. 43 bis 45 wurden ohne Debatte [egenen Tit. 46 enthält eine Forderung zur Beschaffung von Lehrmitteln, Utensilien, Subsellien für das in Prüm zu er- rihtende katholishe Schullehrerseminar. Der Abg. Berger erklärte, es sei besser, wenn ein Neubau für das Lehrerseminar AnTgE ges würde. Der Regierungskommissar, Geheime e Fn erwiderte, daß wegen des im Regierungsbezir achen jeßt {on vorhandenen s die Fertig- stellung eines Neubaues niht abgewartet werden könne. Auch von der Regierung werde übrigens die Unterbringung des Stre im alten Zeughause zu Prüm als ein Provisorium angesehen. / Bei Tit. 47 (zur Anwendung und Ausbildung des pho- togrammetrishen Aufnahmeverfahrens) wünschte der Abg. Dr. eihensperger (Cöln), daß neben dem bautehnishen Hülss- grbeiter für diese Zweckde auch ein Geometer angestellt werde. Uh [8 es erforderli, daß die Verwaltung niht nur Mo- U n von hoher Bedeutung sondern au solhen zweiten nd dritten N ¿ g , die alten Tygn8es ihre Fürsorge zuwende. Namentlich sollten ee aus Vefestigungsmauern der Städte - Dr. Goldst, werden, rammetri midt warnte davor, an die photo- f se Aufnahme zu große Erwartungen zu knüpfen,

Juli 1879, lag.

kommission

und bat den Minisier Dr. von Goßler, den Generalstab um Auskunft über die gen zu ersuchen, die von ihm mit dem Aufnahmeverfahren gemaht worden seien. Das Resultat

dieser Jnformation könne alsdann in Form einer Denkschrift dem Hause vorgelegt werden. L

r Staats-Minister Dr. von Goßler erwiderte, daß in dem Stadium, in dem sih diese Erfindung befinde, auf die staatliche Beihülfe noch nit ichtet werden könne. Er habe das Verfahren auf seine Exaktheit prüfen lassen und gefunden, daß sich dasselbe im Großen und Ganzen bewährt habe. Namentlih habe sich dasselbe als vortrefflich zur Aufnahme größerer Baudenkmäler erwiesen. i;

Der Abg. Frhr. Dr, von eman wünschte, daß ein allgemeines Gesez über die Erhaltung der D möglichst bald vorgelegt werden möge.

Na einer kurzen Bemerkung Seitens des Abg. Meßner wurde der Titel bewilligt, ebenso die Tit. 48 und 49.

Bei den Tit. 50 und 51 (Königliche Bibliothek) spra der Abg. Dr. Kropatscheck die Ansicht aus, daß bei der Ver- mehrung der Bibliothek weniger auf den Erwerb alter Hand- schriften, als auf die Kompletirung der vorhandenen Werke Gewicht gelegt werde.

Der Titel wurde hierauf bewilligt.

Bei Tit. 52 (zu baulichen Veränderungen an der Hoch- \{ule für Musik) erklärte der Referent der Budgetkommission, daß hier eine verfassungswidrige Etatéübershreitung vorliege, deren nachträgliche Genehmigung zu versagen sei. h

Der O P Roemmijjar, Ministerial-Direktor Dr. Greiff trat dieser tung entgegen. Es habe ursprünglih ein Fachwerkbau herge! ellt werden sollen, indessen sei zu demselben die polizeiliche Genehmigung nit erfolgt. Jn Folge dessen seien für das bewilligte Geld die Façaden in Stand geseßt worden. Eine Etatsüberschreitung liege also nit vor.

Der Abg. Mooren klagte wieder über die Bevorzugung Verlins vor den Provinzen.

Der Abg. Büchtemann bestritt diese Bevorzugung. Man peroefe au, was Berlin an Staatssteuern aufzubringen

Der Titel wurde hierauf bewilligt, ebenso Tit. 53, sowie der Rest des Kapitels.

_ Es solgte die Berathung des Etats des Kriegs-:Mi- nisteriums, und zwar einmalige und außerordentliche Aus- gaben Kap. 14. Namens der Budgetkommission beantragte der Abg. Frhr. von Huene:

Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen : Kap. 14 Tit. 1 und 2 der cinmaligen und außerordentlichen

Ausgaben unverändert zu bewilligen.

Das Haus nahm diesen Beshluß ohne Debatte an.

Es folgte der mündlihe Bericht der Budgetkommission über die allgemeinen Bemerkungen zu den einmaligen und außerordentlihen Ausgaben des Staatshaushalts-Etats für das Jahr vom 1. April 1885/86.

Berichterstatter Abg. von Benda beantragte Namens der Budgetkommission :

Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen :

Die Bemerkungen unverändert zu genehmigen.

Es wurde hierauf in der Berathung zurückgegriffen auf den wegen Abwesenheit des Referenten vorläufig von der F agegorvat abgesezten mündlihen Bericht der Budget-

r den Antrag des Abg. Dr. Bierling zu Tit. 3 Kap. 119 der dauernden Ausgaben des Etats des Ministeriums der geistlihen, Unterrichts- und Medizinalangelegenheiten für das Jahr vom 1. April 1885/86. r Berichterstatter Abg. Dr. Enneccerus beantragte Namens der Budgetkommission:

Das Haus der Abgeordneten wolle bes(ließe:

Den Antrag des Abg. Dr. Bierling abzulehnen.

Der Abg. Dr. Bierling zog hierauf den von ihm ge- stellten Antrag zurück. ;

Das Haus begann nunmehr die Berathung des Geseh- entwurfs über die Abstellung von BereWtigungen zum Hauen Ba Stehen von Plaggen, Haide u. \. w., für die Provinz

nnover.

Bei Schluß des Blattes spra der Abg. Bödiker.

Nat einer Bestimmung des Finanz-Ministers ist Holz, welches das Aussehen des gewöhnlichen Brennholzes besißt, nah Nr. 13a des Tarifs zollfrei einzulassen, auch wenn es demnächst zu einem gewerblihen ZwedLe, z. B. zur Cellulosefabrikation verwendet werden mag.

Nach einem Spezialerlaß des Ministers des Jnnern vom 16. Januar d. J. ist das Aufsuchen von Be- stellungen auf Staats- und fonstige Werth- papiere, Lotterieloose, Bezugs- und Antheilscheine auf Werthpapiere und Lotterieloose, in Gemäßheit Fer ; 44 und a s E Me Fra ung ür geseßlich unzulässig nicht anzusehen. us m Cirkularerlaß des Ministers des Jnnern vom 27. No- vember v. J. könne die entgegenstehende Auffassung nicht hergeleitet "werden. «Der Hinweis am dieses Erlasses, daß der Handel mit genannten Papieren nicht im Umbherziehen oder im Wege der Per etrieben werden dürfe, erhalte seine Erläuterung dur die Bezugnahme auf die Vorschristen der §8. 42a, 56 und 563 der Reihs-Gewerbe- ordnung. Jm Umbherziehen dürfen die genannten Pa- piere weder feilgeboten , noch Bestellungen darauf gesucht werden (8. 56 Nr. 5, §. 56 a Nr. 2). Das Feilbieten der- selben sei nah §. 42a auch im stehenden Gewerbebetriebe un- zulässig, wenn es innerhalb des Gemeindebezirkes des Wohn- ortes oder der gewerblihen Niederlassung von Haus zu Haus oder auf öffentlihen Wegen, Straßen, Pläßen oder an ande- ren öffentlichen Orten geschehe, und es erhelle klar, daß die leßtere Art des Gewerbebetriebes in dem Erlasse vom 27, November v. F. der Kürze wegen mit dem Aus- druckde „Kolportage“ bezeichnet sei. Jm Gegensaße zu den S8. 42a, 56 und 56a, welche von den darin erwähnten Formen des Gewerbebetriebes gewisse Gegenstände ausschließen, ent- hielten die §8. 44, 44a eine solche ausshließende Vorschrift überhaupt nicht, Namentlich seien auch die vom Gewerbe- betriebe im Umherziehen ausgeshlossenen Gegenstände von dem Aufsuhen von Wagarenbeftellungen in Gemäßheit der 88. 44, 44a nit ausgeschlossen. Wenngleih nämlich die in den 88, 44, 44a bezeihnete Art des Gewerbebetriebes that- sählih „im Umherziehen“ stattfinde, so werde sie doch wie aus der Stellung des §. 44 in Tit, ll des Gesehes sih ergebe als ein Ausfluß des „stehenden Gewerbebetriebes“ an- gesehen, so lange sie nz in den vorgeschriebenen Schranken halte, und die für den Gewerbebetrieb im Umherziehen gege- benen Vorschriften sänden M N Anwendung. Das

Aufsuchen von Bestellungen auf Waaren auf Grund einer Legitimationskarte nah Maßgabe der §8. 44, 44a sei übrigens

enkmäler

allein durch das Erforderniß einer lien Nieder- lassung des Gewerbetreibenden an irgend einem Orte einer ränkt, sondern außerdem dur das Verbot, die Waaren auf welche Bestellungen gesuht werden (abgesehen von Proben und Mustern undvon gewissen von der Zulassung des Bundes abhängigen Ausnahmen) mitzuführen. Jnsofern bestehe noch ein zweiter Untershied des Aufsuhens von Waaren- bestelungen gemäß §8. 44 von dem in 8. 56a Nr. 9 vorgesehenen Gewerbebetriebe, Allerdings sei es nit unbedenklich, wenn die Eingangs e ten Papiere auf dem nah 8. 44, 44a vorgesehenen véttrid würden, und dasselbe gelte von dem nah §. 42a nit ver: botenen Kolportagegeshäft am Orte der Nie ung, wenn ez sih niht auf das Feilbieten erstrecke, sondern E das Auf- suchen von Bestellungen a aal Es fehle aber an einer geseßlihen Handhabe, diese des Gewerbebetriebes mit den erwähnten Papieren zu verhindern, Die Polizeibehörden würden daher in diesen Beziehungen ihre Einwirkung darauf zu beshränken haben, mit Nachdruck zu verhindern, daß be dem nah §. 44 zulässigen Gewerbebetriebe (von Ort

die Papiere, auf welche Bestellungen gesuht werden, nit e geboten, noch mitgeführt werden, und daß dieselben von Haus zu Haus (§8. 42a) nit feilgeboten werden.

Der Chef der Admiralität, General: Caprivi, ist aus Wilhelmshaven hierher zurlidgekehrt. Der General-Lieutenant Graf von Kanig, à 1a suite

der Armee, ist zu cinem längeren Aufenthalte aus Smuggero

in Pommern hier eingetroffen. ; F Der Königlih württembergische GéntalLieutenan

von Brandenstein, Commandeur der 9, ‘Division, E

von

Berlin nach Abstattung persönliher Meldungta wieder verlassen. Meckleuburg-Schwerin. S{werin, 2, März. Ay

Cannes wird den „Meckl. Anz.“ unter dem 25. ge:

schrieben, daß das Befinden der GroßherzogliGen Herr-

schaften und der prinzlihen Kinder dauernd sehr gut is.

Die Großherzoglichen Herrschaften sahen mehrfach Gäste an

ihrer Tafel und begaben Sih am 24, für einige Stunden

nah Nizza zum Besuch der E Lr E DETNTIIIEN Ma- jestäten. Etwa am 7. März beabsichtigen der Großherzog und die Großherzogin, Sih nah Palermo zu begeben und dort einen drei- bis vierwöcentlihen Aufenthalt in der Villa Belmonte zu nehmen, welche au in diesem Jahre wieder der Principe Pandolfina bereitwilligst zur Disposition gestellt hat. Gegen den 8. April gedenken die Herrschaften alsdann nohmals für einige Wochen nach Cannes zurückzukehren und auf diese Weise den Aequinoctialstürmen aus dem Wege zu gehen, welhe gerade im Monat März das Klima von Cannes häufig rauh und unfreundlich machen. Während der Abwesenheit der Großherzoglihen Eltern werden die Kinder in der Villa Zsola Bella verbleiben.

Anhalt. Dessau, 1. März. (St.-A.) Am 27. Fe- bruar hatte der österreihishe Gesandte in Dresden, Freiherr von Herbert, die Egre, von Sr. Hoheit dem Herzoge in

ordentlicher Gejandte am Herzoglichen Hofe zu überreichen. Derselbe wurde zur Tafel gezogen und hat unsere Residenz inzwischen wieder verlassen.

Oesterreih:Ungaru. Wien, 2. März. (W. T. B.) Jn der heutigen Sißung des Abgeordnetenyauses wider- legte bei fortgesezter Debatte über das Budget der Finanz- Minister Dunajewski in eingehender Weise die gegen das Budget Seitens der oppositionellen Redner vorgebrachten Einwendungen in finanzieller und politischer Hinsiht. Der Minister wies an der Hand der bereits genehmigten Rehnungs- abs{lüsse des obersten Rehnungshofès nah, daß im Jahre 1882 nit nur kein Gebahrungsdefizit vorhanden gewesen war, fondern daß sih vielmehr ein Uebershuß von 5 150 000 Fl. und im Jahre 1883 ein Gebahrungs:Uebershuß von 2148000 F[. ergiebt, einem gleichen Ergebniss sehe er pro 1884 entgegen. Dies beweise die stufenweise u der Finanzlage des Reiches. „Wir haben“, erklärt der Minister weiter, „na sehsjähriger Wirksamkeit bewiesen, daß in Oesterrei die Herrschast keiner Partei und keinem Volksstamme aus\{ließ- li gebührt und daß wir kein Monopol der Herrschaft dulden. Die Regierung sucht keine Mittelpartei, denn sie ist keine parlamentarishe Regierung im eigentlichen Sinne des Wortes, sie ist eine Regierung, die allen Parteien in Bezug auf deren berehtigte Wünsche mit gleihem Wohlwollen en kommt, aber weitgehenden Bestrebungen mit gleicher igung „ent- gegentritt. Die Regierung will nicht gegen die Opposition regieren, wohl ihr aber zeigen, daß man aug ohne sie re- gieren und die Bedürfnisse des Staates befriedigen kann. Zm Besiße des Vertrauens des Kaisers und mit Unterstüßung der Majorität, kann die Regierung getrost den Neuwahlen entgegensehen in der Hoffnung, daß die jeßi ritát ver- stärkt zurückfommen und die Regierung unterstüßenwird, sowie bisher die Jnteressen des Staates ohne Rücksicht auf die Na- tionalität und die politischen Parteien zu fördern“. Ra dem Minister sprahen noch Czerkawski und Eduard Suth, worauf die Debatte auf morgen vertagt wurde. M

Aus Beyrut wird unter dem 3. März tg: Der Kronprinz und die Kronprinzessin von Vesitt: reih-Ungarn sind hier eingetroffen und gedenken mög nach Damaskus weiterzureisen.

Pell, %, Mia D T, B.) Der Minister-Präsiduk Tis3za empfing anläßlih seines 10jährigen AutGules ein in sehr warmen Worten abgefaßtes Glückwuns@h? telegramm, in welhem der Kaiser den Minister seines unwandelbaren Vertrauens versichert und die Hoffnung aus: spricht, daß derselbe ndch lange für Thron und Vaterland eisprießlih wirken werde. Heute Mittag empfing der Minister die Beamten des Ministeriums des Jnnern unter Führung des Staatssekretärs, sowie die Mea der verschiedenen Behörden. Zu Ehren des Minister-Präsidenten fand ein Galadiner statt, dem sämmtliche Minister, Staats- sekretäre und zahlreihe Abgeordnete beiwohnten.

__ Pest, 3. März. (W. T. B.) Das Unterhaus hat die Vorlage, betreffend die Reform des Oberhauses, in der Spezialdebalte angenommen.

Schweiz. Bern, 2, März. (W. T. B.) Hier find noch weitere W Anarchisten verhaf tet worden, darunter 7 Schweizer. Die übrigen Verhafteten sind meist Deutsche.

Audienz empfangen zu werden und seine Kreditive als außer- -

et (t 18 (S M H. B R R s

"E Ms r E o O O E E e

S e

= T

_

r