1885 / 68 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 20 Mar 1885 18:00:01 GMT) scan diff

e a

127 S I

Deutscher Reichs-Anzeiger

und

Das Abonnement beträgt 4 # 50 S

P | für das Bierteljahr.

| „Insertionspreis für den Raum einer Druckzeile 80 9. |

W G8,

Deutsches Reich,

Se. Majestät der Kaiser haben im Namen des Reichs Allergnädigst geruht, den Königlih preußishen Land- N Beer zu Liegniß und den Großherzoglich adishen Ober: Landesgerihts-Raty Nokk zu Karlsruhe zu Reichsgerichts-Räthen zu ernennen,

Der Geheime Registratur-Assistent F. W. A. Müller in Berlin is zum Geheimen Registrator im Reichs-Postamt ernannt worden,

Geseßs,

betreffend die Feststellung des Reihshaushalts-

Etats für das Etatsjahr 1885/86. Vom 16. März 1885.7?

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen 2c. verordnen im Namen des Reichs, nah erfolgter Zustimmung des Bundesraths und des ad was folgt :

Der diesem Gesetze als Anlage beigefügte Reichshaushalts- Etat für das: Etatsjahr 1885/86 wird, wie folgt, festgestellt : in Ausgabe auf 611 930 672 M, nämlich ; auf 554 195 673 M an fortdauernden, und auf L 734 999 M an einmaligen Ausgaben, un in Einnahme auf 611 930 672 M

A Dex diesem Gesetze als weitere Anlage beigefügte Be- soldungs:-Etat Füx das Reichzbank. Direktorium Für die Zeit vom 1. April 1886 bis 31, März 1886 wird auf 132 000

festgestellt. M)

8.3.

Der Reichskanzler wird ermächtigt, zur vorübergehenden E des ordentlihen Betriebsfonds der U A kasse nah Bedarf, jedoch nicht über den Betrag von siebzig Millionen Mark hinaus, Sa auszugeben.

Die Bestimmung des Zinssaßzes dieser Schaßanweisungen, deren Ausfertigung der preußi]chen Hauptverwaltung der Staatsschulden übertragen wird, und der Dauer. der Unlaufs- zeit, welhe den 30. September 1886 nicht überschreiten darf, wird dem Reichskanzler überlassen. Jnnerhalb -dieses Zeit- taumes kann, nah Anordnung des Reichskanzlers, der Betrag der Schaßanweisungen wiederholt, jedoch nur zur Deckung der 1 Verkehr geseßten Sen ausgegeben werden.

Die zur Verzinsung uno Einlösung der Schaßanweisun- gen erforderlichen Beträge müssen der Reihs-Schuldenverwal- tung aus den bereitesten Einkünften des Reichs zur Verfallzeit zur Verfügung gestellt werden.

07 Die Ausgabe der Schaßanweisungen is durh die Reichs-

fasse zu bewirken. j p

Die Zinsen der Schaßanweisungen, sofern leßtere ver- zinslih ausgefertigt sind, verjähren binnen vier Jahren, die vershriebenen Kapitalbeträge binnen dreißig Jahren nah Eintritt des in jeder Schaßanweisung auszudrückenden Fällig- leitstermins. j J \

Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Kaiserlihen Fnsiegel.

Gegeben Berlin, den 16. März 1885.

(8) Wilhelm, von Bismarck.

(Folgt der Reichshaushalts-Etat für das Etatsjahr 1885/86.)

Geses, betreffend die Aufnahme einer Anleihe für Zwede der Verwaltungen des Reichsheeres, der Marine und der Reichs-Eisenbahnen.

Vom 16. März 1885.

Vir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser,

König von Preußen 2c. verordnen im Namen des Reichs, nah erfolgter des Buñdesraths und des Reichtaged, was folgt:

Die Aufwendung eines Betrages bis zur Höhe von 10055 134 ( für die in der Anlage aufgeführten Zwedcke wird genehmigt.

Zustimmung

21 Insoweit Beträge von der im §. 1 angegebenen Summe u den daselbft bezetnelon Zwecken im Etatsjahre 1884/85 eits verausgabt find, wird für diese Verwendungen hiermit Memnität ertheilt.

Berlin, Freitag,

den 20. Mürz,

S. 8. Der Reichskanzler wird ermächtigt, Ñ die nah 8. 1 exforderlihen Geldmittel, 2) die außerordentlichen Geldmittel, welhe in dem Reichs- haushalts:Etat für das Etatsjahr 1885/86 zur Be- ftreitung einmaliger Ausgaben : a, der Verwaltung des Reichsheeres

U Baue On L s e 19 026 113 M b, der Marineverwaltung im Be-

ITGGC O E A e ale e! 70689400, c. der Eisenbahnverwaltung im Be-

tra oa. . 3800000

im Ganzen bis zur Höhe von 28465 513 M vorgesehen sind, im Wege des Kredits flüssig zu mahen und zu diesem Zweck in dem Nominalbetrage, wie er zur Beschaffung vgl Be- träge von insgesammt 38 520 647 4 erforderlich jein wird, eine verzinslihe, nah den Bestimmungen des Geseßes vom 19. Juni 1868 (Bundes-Geseßbl. S. 339) zu verwaltende Anleihe aufzunehmen und ed O auszugeben. Die Bestimmungen in den F 2 bis 5 des Geseßes vom I Pee 1875, betreffend die Aufnahme einer Anleihe für wede der Marine- und Telegraphenverwaltung (Neichs- eseßbl. S. 18), finden auch auf die nach dem gegenwärtigen Geseße aufzunehmende Anleihe und auszugebenden Schaß- onweisungen Anwendung. / Urkundlich unter Unserer öhsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Kaiserlichen Fnsiegel. Gegeben Berlin, den 16. März 1885. (L. 8) Wilhelm. ‘von Bismar.

(Folgt der Ueberschlag“ der einmaligen Ausgaben: aus Anlaß von ‘Truppenverslärkungen und Dislokationen.)

Die Nummer 10 des Reichs-Geseßblattes, welze von heute ab zur Ausgabe gelangt, enthält unter

Nr. 1591 das Geseß, betreffend die Feststellung des Neichs- haushalts:-Etals für das Etatsjahr 1885/86, Vom 16. März 1885; unter

Nr. 1592 das Gesetz, betreffend die Aufnahme einer An- [eihe für Zwecke der Verwaltungen des Reichheeres, der Marine und der Reichs: Eisenbahnen. Vom 16. März 18865 ; und unter

Nr. 1593 die Bekanntmachung, betreffend das Geseh gegen den verbrecherishen und gemeingesährlihen Gebrauch von Sprengstoffen. Vom 13. März 1885.

Berlin, den 20. März 1885.

Kaiserliches Post-Zeitungsamt. Didden.

Königreich Preufszen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigft geruht :

die Gerihts-Assessoren Wuthenow und Cornelius zu Staatsanwälten, sowie

die Gerichts: Assessoren Niemeyer,Essing, Koschorrek, Becker, Schaab, Kreußgwald, Kewenig und Dr. jur. van Beek zu Amtsrichtern zu ernennen; und

dem Rechtsanwalt und Notar, Justiz-Rath Schneider in Brieg den Charakter als Geheimer Justiz-Rath zu verleihen

Justiz-Ministerium.

Der Rechtsanwalt Neßlinger in Wehlau ist zum Notar im Bezirk des Ober-Landesgerichts zu Königsberg, mit An- weisung seines Wohnsißes in Wehlau,

der Rechtsanwalt, Justiz-Rath Kayser zu Bocholt, zum Notar im Bezirk des Ober-Landesgerichts zu Hamm, mit An- weisung seines Wohnsißes in Bocholt und

der Rechtsanwalt Henze zu Lüdinghausen zum Notar im Bezirk des Ober-Landesgerichts zu Hamm, mit Anweisung seines Wohnsißes in Lüdinghausen, ernannt worden.

Ministerium für Landwirthschaft, Domänen und Forfstén.

Der bisherige Geheime Kanzlei-Jnspektor Krüger ift um E kemen Registralor beim Deiderium für Landwirth- saft, Domänen und Forsten ernannt worden.

Bekanntmachungen. Das bevorstehende Studien-Semester unserer Universität nimmt

N 16. April c.

p ; seinen Ea Anfang. Indem wir dies hierdurch zur allgemeinen

Kenntn

ß bringen, machen wir Diejenigen, welche die Absicht E

die hiesige Universität zu besuchen, darauf aufmerksam, daß sie si

für

h Königlich Preußischer Staats-Anzeiger.

E E Li M T SM M E M S E M E Z-T D Alle Post-Anstalten nehmen Bestellung an; Berlin außer den Post - Anstalten anch die Expe- | dition: 8W. Wilhelmstraße Nr. 32.

Abends. 1885.

pünktlich mit dem Beginne des Semesters hier einzufinden haben, um sich dadurch vor den Nachtheilen zu bewahren, welche ihnen durch das Versäumen des Anfangs der Vorlesungen unausbleiblich er- wachsen müssen. Zugleich ersuhèn wir hiermit die Eltern und Vor- münder der Studirenden, auch ihrerseits zur Beobachtung dieses wih- tigen Punktes der akademischen Disziplin möglichst mitzuwirken, Jn An- sehung derjenigen Studirenden, welhe auf Grund E Dürftigkeitsatteste die Wohlthat der Stundung des Honorars sür die Vorlesungen in Anspruch zu nehmen beabsichtigen oder um ein akademishes Stipendium sich bewerben wollen, bemerken wir, daß nach hen elde Vorschriften derartige Gesuche bei Vermel« dung der Nichtberücksichtigung, und zwar die S Ste inner- halb der ersten Woche und die Gesuhe um Verleihung eines Stipendiums innerhalb der ersten vierzehn Tage nah dem ge- seßlihen Anfange des Semesters von den Petenten in Person eîn- gereiht werden müssen, und daß von denjenigen Studirenden, wel- chen die Wohlthat der Stundung bereits zuerkannt worden ist, unter dem Präjudiz des Verlustes ihrer Berebtigung von dem erhaltenen Stundungsscheine innerhalb der ersten Woche nah dem geseßlichen gende des Semesters bei der Quästur Gebrauch gemacht wer- en muß. Bonn, den 17, März 1885, Rektor und Senat ij der Rheinischen Friedrih-Wilhelms-Universität.

Die Immatrikulationfür das bevorstehende Studien-Semester findet vom 16. April an bis zum 7. Mai c. inkl, statt. Später können na den bestehenden Vorschriften nur diejenigen Studirenden noch immatrikulirt werden, welhe die Verzögerung ihrer Anmeldung durch ANEENe gültiger Verhinderungsgründe zu entschuldigen ver- mögen. Behufs der Immatrikulation haben 1) diejenigen Studiren- den, welcbe die Universitätsstudien beginnen, insofern fie Inländer finde ein vorschriftsmäßiges Schulzeugniß und, E sie Ausländer sind, einen Paß oder sonstige ausreichende Legitimationspapiere, 2) die- jenigen, welche von anderen Uri{versitäten kommen, außer den vor- Sehen bezeihneten Papieren noch ein vollständiges Bano zeu0niß von jeder \rüher besuchten S, vorzulegen. e-

ch

jen gen Inländer, welhe keine Maturit E bestanden, eim Besuhe ver Universität auch nur die Absicht haben, sch eine allgemeine Bildung für die höheren Lebenskreife oder eine besondere Bildung für ein gewisses Berufsfach zu geben, ohne daß sie si für den eigentlichen gelehrten Staats- oder Kirchen- dienft bestimmen, können auf Grund des Ÿ: 3 der Vorschriften vom 1. Oktober 1879 nur nach vorgängiger, thnen hierzu Seitens des Königlichen Universitäts-Kuratoriums ertheilter Erlaubniß immatri- kulirt werden. Bonn, den 17, März 1885. Die Immatrikulations-Kommission.

Bekanntmachungen auf Grund des Reichsgeseßes vom 21. Oktober 1878.

Auf Grund des 8. 6 des Reichsgeseßes gegen die gemein- gefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21, Ol- tober 1878 ift heute dur die unterzeichnete Landes: Polizeiz behörde der „Fachverein vereinigter Berufszweige“ zu Limmer verboten.

Hânnover, den 16, März 1885,

Königliche Landdrostei. von Jacobi.

n der heutigen Handelsregister-Beilage wird Nr. 12 der Zeichen register: Bekanntmachungen veröffentlicht.

Nichtamtliches. Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 20, März. Se. Majestät der Kaiser und König nahmen gestern Nachmittag 31/4 Uhr den Vortrag des Staatssekretärs, Staats-Ministers Grafen von Haßfeldt entgegen.

m Laufe des heutigen Vormittags hörten Se. Majestät die Vorträge des Polizei-Präsidenten von Madai fowie des Hofmarshals Grafen Perponher und nahmen sodann militärishe Meldungen entgegen.

Beide Kaiserliche ajestäten empfingen gestern den Besuch Jhrer E Hoheiten des Kronprinzen und der Kronprinzessin von Schweden, nah Deren Ankunft, in Königlichen Palais. :

Heute empfingen Jhre Majestäten den Besuch Jhrer- Königlihen Hoheiten des Prinzen von Wales . sowie des Sa Albert Victor, des Herzogs von Edinburg und des

roßherzogs von Oldenburg.

Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz empfing gestern Vormittag 11/2 Ühr den Obersten von Kropff, Commandeur des 3. Garde-Regiments z. F.

Um 41/2 Uhr erschien Höchstderselbe auf dem Lehrter Bahnhof zum Empfange Zhrer Königlichen Hoheiten des Kronprinzen und der Kronprinzessin von Schweden.

1