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Deutscher Reichs-Anzeiger
Königlich Preußischer Staats-Anzeiger.
Das Abonnement beträgt 4 A 50 4 für das Vierteljahr.
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Die Feier Meines Geburtstages am 22, März hat Mich wieder recht lebhaft empfinden lassen, wie unershütterlih treu
die Lebe ist, welche Mir vom deutschen Volke entgegen ge-
tragen wird. Aus allen Theilen des Reiches sind Mir von Gemeinden und Korporationen, von Vereinen und Anstalten, von Festoersammlungen und einzelnen Personen ohne Unter- schied von Rang und Stand, ohne Rücksicht auf religiöses Wekenntniß und politishe Meinung, selbst vom Auslande her freudige Glückwünsche dargebraht worden. Jhre Zahl ist eine so beträhtlihe, ihre Form eine so mannigfaltige, ihr Aus- drud ein so herzgewinnender, daß Jh von all diesen Be- weisen warmer und inniger Theilnahme tief gerührt bin, Eine solche einmüthige, erhebende Kundgebung an Meinem Geburtsfeste, an welWem Jh auf 88 Jahre eines wechsel- vollen, von Gott reih gesegneten Lebens zurücblicke, hat Mir hie Freude verdoppelt, und hoch beglückt fühle Jh Mich in dem Gedanken, daß das ganze deutsche Volk sich mit Mir und Meinem hause zu einer gemeinschaftlichen Feier des Tages vereinigt hat. Es ist Mix daher ein wahres Herzensbedürfniß, Allen, welche Vir bei diesem Anlaß durch Adressen und Telegramme, dur poetishe Ansprachen und musikalishe Kompositionen, dur Ylumenspenden und fonstige Zuwendungen sinniger Art so liebevolle Aufmerksamkeiten erwiesen, Allen, welhe Meiner in Port und Schrift gedacht haben, Meinen aufrihtigen Dank hisir auszusprechen. Jn der allgemeinen, durch das ganze Lid gehenden Bewegung giebt sich das wohlthuende Vertrauen kund, mit dem die Nation Meine ernsten Bestrebungen um des Volkes Wohl - begleitet. Géstüßt auf diese ermuthigende Ersayrung werde J nicht müde werden, bis Gott Meinem Wollen ünd Können ein Hiel seßt, der Fürsorge für Mein geliebtes Vaterland Meine ganze Kraft zu weihen. Dazu gebe Gott seinen Segen! Möge unter seinem Schuß und Beistand Deutschland zu allen Zeiten in friedliher Entwickelung blühen und gedeihen ! Zch beauftrage Sie, diesen Erlaß zur öffentlihen Kennt- niß zu bringen. Berlin, den 24. März 1885. Wilhelm. An den Reichskanzler.
"Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht : dem General-Kriegszahlmeister und Rendanten der General-
Rilitärka}se, Geheimen Rechnungs - Rath Woywod, den
Königlihen Kronen-Orden zweiter Klasse zu verleihen.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
dem Obersten Freiherrn von Rotsmann, persönlichen Adjutanten Sr. Großherzoglichen Hoheit des Prinzen Alexan- der von Hessen und bei Rhein, die Erlaubniß zur Anlegung des von des Königs von Serbien Majestät ihm verliehenen Großoffizierkreuzes des Takowo-: Ordens zu ertheilen.
Deutsches Reich.
n der in Nr. 46 des „Reichs-Anzeigers und Königlich Preußischen Staats-Anzeigers“ vom 283. v. M. enthaltenen Veröffentlihung is unter den Gegenständen, welche von Frankreih während der Feindseligkeiten mit China als Kriegscontrebande behandelt werden, - Blei nicht be- sonders aufgeführt. Die Regierung der französischen Nepublik hat, wie hiermit zur Kenntniß der betheiligten Kreise gebracht wird, neuerdings mitgetheilt, daß sie Blei als Kriegscontre- bande behandelt.
Bekanntmachung.
Seepostverbindung mit Norwegen. / Die zur Vermittelung des Seepostverkehrs dienenden unmittel- baren Dampfsch iffverbindungen mit norwegischen Häfen Ea während der diesjährigen Schiffahrtszeit bis auf Weiteres e Tolgi: A. In der Richtung nach Norwegen vom 26. März ab: : s 1) Auf der Linie Frederikshavn— Chri ianssand. Aus Frederikshavn Serie “ Donnerstag und Sonnabend Nach- fan 0 Ankunft dér am E Ne ee n urg abgegangenen Post, welche in Fredertl8habn P f Uhr 30 Min. Grim, Berit, in Christianssand Mittwoch, Frei- 19 und Sonntag früh.
Insertionspreis für den Raum einer Druckzeile 30 4, | M
Berlin, Dienstag,
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P A e Ie A m. us Hambur reitag 12 Uhr Abends, in Christianssand Sonntag N aA F San am übernächsten Bier 9 3) Auf der Linie Hamburg—Christiania.
Aus Hamburg Sonntag früh, in Christiania Dienstag Vor-
mittags. B. In der Richtung von Norwegen vom 25. März ab:
1) Auf der Linie Christianssand—Frederikshavn. Aus Christians\sand Sonntag, Mittwoch und Freitag Abends, in Frederikshavn Montag, Donnerstag und Sonnabend gegen Mittag, zum Anschluß an den in Hamburg am folgenden Tage um 10 Ube 45 Minuten Vormittags eintreffenden Zug.
2) Auf derLinieDrontheim—Christianssand—HambUrg.
Aus Drontheim Sonnabend früh, aus SLL anal Donnerstag 12 Uhr Abends, in Hamburg am nächsten Sonnabend.
3) Auf der Linie Christiania —Hamburg.
Aus Christiania Sonnabend 3 Uhr Nachmittags, in Hamburg Montag Nachmittags.
Berlin W., den 21. März 1885,
Der Staatssekretär des Reichs-Postamts. von Stephan.
Königreich Preußen.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht : den Regierungs- Assessor Dr. Elberhhagen in Königs- berg zum ersten stellvertretenden Mitgliede des Bezirks- ausschusses zu Königsberg auf die Dauer seines Hauptamtes am Siß des leßteren zu ernennen ; sowié in Folge der von der Stadtveökdüetenversammlung zu Viersen getroffenen Wahl den ienen Bürgermeister der Stadt Hennef, Peter Stern, als Bürgermeister der Stadt BNA für die geselihe Amtsdauer. von zwölf Jahren zu estätigen.
Ministerium der geistlihen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten.
Der Gymnasial- Oberlehrer am hiesigen Luisen-Gymna- sium, Professor Lic. Deuts\ch, ist zum außerordentlihen Pro- fessor in der theologischen Fakultät der Universität Berlin ernannt worden.
Kriegs-Ministerium.
Bekanntmachung.
Der öffentliche Besuh des Zeughauses ist vom 1. April d. J, ab, wie folgt, gestattet : an Wochentagen von 10—3 Uhr und
Sonntags „ 12—3 Uhr. i
An den Festtagen bleibt das Zeughaus geschlossen. Berlin, den 23. März 18856, Königliche Zeughaus-Verwaltung. Jsing. H. Weiß.
Ministerium für Landwirthschaft, Domänen und Forsten. Der bisherige Geheime Kanzlei-Assistent Gehrke ist zum Geheimen Kanzlei-Sekretär ernannt worden.
Evangelischer Ober-Kirchenrath.
Der zum Pfarrer an der Sk. Bartholomäus-Kirche hier- selbst berufene Superintendent Lic. theol, Kreibig, seither in Arnswalde, ist zum Superintendenten der Diözese Berlin 1
bestellt worden.
Bekanntmachungen, Verbote und Beshränkungen der Ein- fuhr über die Reichsgrenze.
Bekanntmachung, A betreffend das Verbot der Ein- und Durchfuhr Von S Paten, frishem Fleisch und Schweinen aus dem Großherzogthum E A Nachdem auf Grund eines Bundesrathsbe]chtu es vom 29. Sar d. J. zur Verhütung der Einschleppung von Viehseuchen die Ein- und Dur@fuhr von Schafen und frishem Fleishe aus Oesterreih-Ungarn, Rußland und deren Hinterländern über die öósterreichish:ungarische, bezw. russish-preußishe Grenze verboten ist, da ferner mit Rücksicht au die dort in großer Ausdehnung herrschende Maul- und Klauenseuhe auch die Ein- und Dur(hfuhr der aus jenen Ländern stammenden Schweine
betreffend
zu untersagen ist, hat der Herr Minister der Landwirthschaft
| Alle Post-Anstalten nehmen Bestellung an; | für Berlin außer den Post - Anstalten an die Expe- |
den 24. März, Abends.
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dition: 8W. Wilhelmstraße Nr. 32. |
1885S.
es als nothwendig erachtet, dieses Verbot auc für die an das Königreich der Niederlande, das Königreih Belgien und das Großherzogthum Luxemburg grenzenden Landestheile zu ers lassen, damit eine Einfuhr der aus Oesterreih-Ungarn, Ruß- land oder deren Hinterländern stammenden Schafe 2c. 2c. auf Umwegen verhindert wird.
Demgemäß wird hiermit auf Grund des §. 7 des Reichs- geseßes vom 23. Juni 1880 und des §. 3 des Landesgeseßes Le 12, März 1881 folgendes Ein- und Durchfuhrvérbot er- assen: 1) Ueber die gesammte Grenzstrede gegen das Groß- E thum Luxemburg is die Ein- und Durchfuhr von
afen und des srishen Fleishes von Schafen, sowie von Schweinen bis auf Weiteres verboten.
2) Den Bewohnern der diesseitigen Grenzgemeinden is es unter den von der Orts-Polizeibehörde zu treffenden Kontrol- maßregeln gestattet, ihre Schate auf die von ihnen eigen- thümlih besessenen oder angepachteten Grundstücke jenseits der Landesgrenze aufzutreiben und von dort wieder in das Fnland einzubringen. Jn gleiher Weise ist es den Großherzoglih luxemburgishen Landwirthen, welche diesseits und jenseits der Grenze Grundstüce besißen oder E haben, 1 lange gestattet, ihre Schase auf die ersteren auszutreiben, als sie die von der Orts-Polizeibehörde dieserhalb vorgeschriebenen Kontrol- maßregeln befolgen.
3) Bei ¿ uwiderhandlungen gegen das Verbot treten die Strafen des §8. 66 zu 1 des Reichsgeseßzes vom 23, Juni 1880 Geldstrafe bis zu 150 4 oder Hast) bezw. des 5. 328 des
trafgeseßbbuchs (Gefängnißstrafe bis zu 2 Jahren) ein. Außerdem wird auf die Einziehung der verbotswidrig einge- führten Thiere 2c. erkannt.
S Dieses Einfuhr- und Ausfuhrverbot tritt mit dem Tage dex Verkündigung in Krast. Vom gleichen Zeitpunkte tritt das Si adrvarve vom 14, März und 30. Oktober 1883 (Amtsblatt Seite 68 und 301) außer Geltung.
Trier, den 20, März 1885,
Der Regierungs-Präsident. Nasse.
Nichfamlliches. Deutsches Reich.
Preußen. Berlin, 24, März, Se, Majestät der Kaiser und König nahmen heute die Vorträge des Chefs der Admiralität, General-Lieutenants von Caprivi, und des Chefs des Militärkabinets, General Lieutenants von Albedyll entgegen.
— Jhre Majestät die Kaiserin und Königin war gestern bei dem Familiendiner im Königlihen Schlosse
anwesend. Kaiserliche M ZLLN empfingen die
Beide R der inzwischen abgereisten Hohen Fürstlichen e.
— Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz erschien gestern Vormittag um 10 lhr bei Sr. Majestät dem Kaiser und König.
Um 11 Uhr stattete Se. Aaoide oheit der Groß- zes e Oldenburg den Kronprinzlihen Herrschaften einen esu ab.
Um 118/, Uhr geleitete Se. Kaiserliche Hoheit der Kron- prinz Se. Majestät den König von Sachsen bei Allerhöchst- dessen Abreise nah dem Bahnhofe.
Nachmittags 5 Uhr erschienen At Kaiserlichen und Königlichen Hoheiten der L und die Kronprinzessin zum Familiendiner im König ihen Schlosse und begleiteten dann, mit Jhren Königlichen Hoheiten dem Prinzen und der Prinzessin Christian zu Schleswi ¿Holstein sowie der Prinzessin Victoria, Jhre Königlichen Hoheiten den Prinzen von Wales und den Prinzen Albert Victor Abends 7 Uhr 20 Minuten und Se. Königliche Hoheit den Herzog von Edinburg um 8 Uhr bei Höchstderen Abreise nah dem Bahnhofe.
— Se. Majestät der König haben durch den Minister der öffentlihen Arbeiten allen beim Rettungswerk in der Grube „Camphausen“ bei Saarbrücken Betheiligten für ihre Hingebung und musterhafte Haltung die Allerhöchste An- erkennung auszusprehen und gleichzeitig zur ct tr Linderung von Noth eine Beihülfe von Dreitausend Mark für die Hinterbliebenen der Verunglückten aus Allerhöchstihrer Schatulle. zu bewilligen geruht.
— Die vereinigten Ausschüsse des Bundesraths für Handel und Verkehr und für ustizwesen sowie der Aus- uß desselben für Handel und Verkehr hielten heute Sißungen.
— Der Bericht über die gestrige Sißung des Reichstages befindet sich in der Ersten Beilage.