1885 / 77 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 31 Mar 1885 18:00:01 GMT) scan diff

Die dritté internationale Vereinskonferenz des Rothen Kreuzes zu Genf

vom 1. bis 6. September 1884.

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Vortrag,

auf Allerhöchsten Befehl Ihrer Majestät der Kaiseri igi gehalten in der 19. Generalversammlung des Batetiinditt, Dig vereins vom Geheimen Legations-Rath Dr. Hepke.

Am 1. September 1884 irxat in Genf die dritte intern Vereinskonferenz des Rothen Kreuzes Giandieni an der Stätte, s welcher der Gedanke desselben seinen Ausgang genommen und wo er durch die Uebereinkunft vom 20. August 1864, die völkerrechtliche Sanktion erhalten. *) Es waren 15 Jahre vergangen, seitdem die E Mer Vereinskonferenz im April 1869 zu Berlin ge-

In diesem Zeitraum hatten zwei gewaltige europäische ü zahlreiche Kriege in anderen Welttheilen us tiefgreifende Veit Umwälzungen die Welt bewegt. Die in Berlin bes{lossene zw- jährige Wiederkehr der Konferenzen, um die Solidarität des Rothen Kreuzes unter den vers{iedenen Nationen lebendig zu erhalten und in allem Nothwendigen Uebereinstimmung zu erzielen, hatte nicht ver- wirkliht werden können. V

Nach einer so langen Unterbrehung war es natürli, daß in der neuen hochansehnlihen Versammlung der Kreis der Veteranen des Rothen Kreuzes, welche an den früheren Konferenzen betheiligt gewesen, nit allzu zahlreich war und daß im Laufe der Ver- E sih bisweilen der Mangel an Tradition etwäs bemerkbar

Cs

Der französishe Regierungsbevollmäctigte, Graf Sérurier, ehrte ‘das Gedächtniß der hocverdienten Ses eiidenene und der Éitie den er nannte, war der frühere Präsident des preußischen und deutshen Central-Comités Herr von Sydow. Wir wollen ihm den Generalarzt Dr, Löffler, den Grafen zu Stollberg, den Geheimen Ne-

ierungs8-Rath Esse, den Pfarrer Dr. Hahn und den Wirklichen Geheimen ber-Regterungs-Rath Dr. Housselle anschli en, Männer, welthe unserer erhabenen Protektorin {on bei ihrem Wirken für die Gründung des e Kreuzes und der Genfer Konvention treu zur Seite gestanden aben.

Die Konferenz zählte 86 Delegirte, darunter 25 Negierungs- bevollmächtigte. Von allen Nationen war Deutschland am zahlreihsten vertreten; es zählte ‘20 Mitglieder. Nächst ihm Frankrei mit 17 Mitgliedern; darunter 3 Damen aus den Centralcomités der franzöfischen C eas Sodann die Schweiz und Italien, Jn gleihem Verhältniß waren die Deutschen auch unter den Veteranen vertreten, von welhen nur 17 anwesend waren; Appia, Baroffio, v. Cazenove, Furley, Gurlt, Haß, Hey”e, v, Holleben, v. Krieaern, v. Langenkeck, Longmore, Metel, Moynier, v. Mundy, Niese, Sérurier und Staf. QDarunter die bedeutendsten fachmännischen ‘Notabilitäten. Eêmarch aus Kiel und de Landa aus Pampelona, B am C verhindert worden, hatten doch die übernommenen

rbeiten eingesandt.

Auch die jüngere Generation halte zahlreibe Kapazitäten auf- zuweisen, insbesondere unter den Regierungsbevollmächtigten. Aus ‘Deutschland waren als solche Delegirte der Kriegsminister von Preußen und Sachsen erschienen, die Generalärzte v. Coler und Roth, und zwar der Erstere zuglei als Bevollmächtigter der Kaiserl, Deutschen Regierung. Wogegen Bayern, Wücttemberg, Baden,

essen ' uny Mecklenburg keine Regierungsvertreter gesandt hatten.

en genannten beiden Generalärzten war übrigens nach ihrer Jn- frufktion die Theilnahme an den Diskussionen versagt. Aus Frank- reich waren drei Regierungsdelegirte anwesend, darunter je ciner aus dem Kriegs- und Marine-Ministerium. Die Frage über die Neu- tralität der Hospitalschiffe und der Betheiligung des Rothen Kreuzes am Marine-Sanitätswesen kam aber nicht zur Erörterung in der Konferenz. Von den 33 Staaten, welche (die römische Kurie mit ein- geschlossen) gegenwärtig der Genfer Konvention angehören, waren nur die Türkei, Montenegro, Rumänien, Persien, Bolivien, Chile und S. Salvador gar nit in der Konferenz vertreten,

Von Japan, das der Konvention noch nicht beigetreten ist, nahm ein hoher Medizinalbeamter an der Konferenz theil, und die Gesell- \chaft Batu-abTbg: die auf den Grundlagen des Rothen Kreuzes be- ruht O N U ver Genfer Konvention entspricht, hatte cines threr Mitglieder entsandt.

s Das wWiGHNe Ereigniß für die Konferenz war das Erscheinen der Delegirten der Vereinigten Staaten von Nordamerika. Sie Yamen im Auftrage der Unionsregierung, um diese selbst und das neuerstandene amerikanische Rothe Kreuz zu vertreten. Achtzehn Jahre lang hatte ih die große Republik, welche an der Berathung und Beschlußnahme der Genfer Uebereinkunft betheiligt ewvesen, von der- Felben zurückgehalten, ie os Le fat 1882 mit der Konvention

ugleich die Additionalartikel dazu ratifizirke, Mh Der Delegirte des ‘amerikanischen Centralcomités Mr. Sheldon deutete in seiner Rede darauf bin, daß t Zurückhaltung nicht blos auf Gründe der hohen Politik zurückzuführen sei. Die eventuellen Kriegsleistungen, welche das Rothe Kreuz vorwiegend ins Auge fasse, wären dem amerikanischen Volke nit sympathisch Seen, Erft seit- dem die Friedensthätigkeit des Rothen Kreuzes mit in den VBorder- grund getreten, beginne dasselbe in Amerika populär zu werden. Daß aber Unionsdelegirte zur dritten internationalen Konferenz nah Europa gekommen, sei der Berliner Resolution vom April 1869 zuzuschreiben, welche in so sympathisher Weise den Wunsch nach der Theilnahme des amerikanisœen Volkes am Rothen Kreuz ausgesprochen habe. Sene Resolution war von einem in Genf anwesenden Mitglied des Pagen Centralcomités beantragt worden, dem Sheldon besonderen

aussprach.

ta A Shive der Unionédelegirten sand Miß Clara Barton, die Präsidentin des amerikaniscen Rothen Kreuzes, mit dessen Or- ganisation sie von der Regierung betraut ist, Bis zum Ausbruch des Sezessionskrieges hatte sie - ein Unionsamt in Wa hington bekleidet, dann aber in hervorragender Weise sich der freiwilligen Krankenpflege gewidmet. Im Ls an die Regierungsorgane leitete sie dieselbe auf zahlreihen Schlacbtfeldern, zur Rettung von Freund und Feind, ganz nah den Grundsäßen der Genfer Konvention, zu deren Annahme dur die Union sie später erfolgreih mitwirkte. Die Genfer Kon- ferenz hat Miß Bartons außerordentliche Verdienste durh ciñe be- ondere Resolution anerkannt. e Eröfent wurden die Vereinskonferenzen durch Präsident Moynier, welcher seit Gründung des Rothen Kreuzes an der Spiße des Genfer Comités steht, mit einem Rückblick auf dessen Thätigkeit seit 1869.

Das Genfer Comité war in der Berliner Vereinskonferenz vom April 1869 als gemeinsames internationales Organ des Rollen Kreuzes anerkannt und in seinen bisherigen Funktionen bestätig worden. Diese bestanden: in der Anregung der Vereinsbildung ; n hee Aufnahme der Landesvereine aus den Staaten der Genfer M R in die große Gemeinschaft des Rothen Kreuzes, sofern ihre Statuten

E Erinnerung hieran soll, nach dem Beschlusse der Konferenz vom S tats 1884, von den Landes8vereinen aller E welde dem Rothen Kreuz angehören, ein Denkmal in Genf errichte werden.

zum Deutschen Reichs-Anz

N Cd

Erste Beilage

den Grundsäßen der Konvention entsprachen: in der Vermi des Wecselverkehrs der Centralcomités de VeLsblebeRca Meta und in der Befürwortung der Interessen des großen Werkes bei den C t s war nicht in Frage gekommen - nationalen Genfer Sine fav seine Raa e D iti Statut zu regeln. Doch ermächtigte die Berliner Konferenz dasselbe für Kriegsfälle zur Einseßung von Agenturen in der Nähe der Kriegs- \haupläge, um die internationalen Hilfsleistungen zu übermitteln; so wie zur Herausgabe eines „Bulletin international“, weldes bas Gefammtinteresse des Rothen Kreuzes vertceten und dur die Mit- arbeit der Landesvereine das gemeinsame Band lebendig erhalten solite, Beide Cinrichtungen \ind ins Leben getreten und haben in den verflossenen 15 Jahren mit Erfolg gewirkt, obwohl die Theil- U g Eine an dem Bulletin den gehegten Erwartungen __ Das Genfer Comité hat \ich sowohl in diesen Aufgaben als au bei dec Verbreitung des Vereinswesens, der Förderung der inter- nationalen Unterstüßungen, der Vertretung der völkerrechtliden Grund- säße der Konvention vom 22. August 1864, für deren Verbesserung es wiederholt in die Schranken trat, in bewundernswerther Weise als internationales Vereinsorgan bewährt. Zumal wenn man erwögt, A e ge moralishe Grundlage war, welche seinem Wirken raft verlieh.

In dem Recbenschaftsberiht, der den Delegirten gedruckt vor-

lag, waren die Arbeiten des Comités und ihre Ergebnisse in sehr bescheidener Weise dargelegt. Es erschien durcaus gerech!fertigt, daß der erste Akt der dritten internationalen Ser an leren cine Resolution war, welche dem Genfer Comité die vollste Anerkennung aus\prach und ihm für seine künftige Thätigkeit bereitwillige Untecstüpung zusicherte. Die Resolution forderte in leßter Beziehung zugleich das Comits auf, seine Wünsche bder Konferenz mitzutheilen. Sie ging von deutscher Seite aus und wurde einstimmig votirt. Unverkennbar lag ihr die Absicht zu Grunde, die Stellung des internationalen Organs zu befestigen und die Hebel seiner Wirksamkeit zu stärken, Zu dem Ende sollten sid im Laufe der Verhandlungen weitere Anträge an die Resolution anschließen.

Diese Absibt wurde durch einen Vorscblag vereitelt, welchen das russische Centralcomité, nahdem er auf der Berliner intec- nationalen Konferenz vertagt worden, in das Programm der Genfer Konferenz wieder hatte aufnehmen lassen und der in seiner neuen Sei B bund des Genfer Comités ta seiner Grundlage zu ershüttern drohte.

Das Konferenz - Programm enthielt überhaupt fast aus\{ließlich Aufgaben, deren Lösung in früheren Verhandlungen bereits angeregt oder in Angriff genommen worden war, Einige derselben hatten allerdings durch die Entwickelung des Rothen Kreuzes erhöhte Be- deutung erlangt und wurden in eingehenderer Weise bebánbelt, Das Ergebniß führte meist nur zur Wiederholung oder weiteren Aus- führung der Berliner Beschlüsse.

Die Frage der Nevision der Genfer Convention, mit der \ich die erste internationale Vereins-Konferenz in Paris 1867 ganz vorwiegend beschäftigte, von der sih aber die Berliner Konferenz von 1869 ab- gewandt hatte, war von dem Programm der Genfer Konferenz von 1884 ausdrücklich ausgeschlossen, Es zeigte s jedoch sogleich bei dem russischen Antrage und in den späteren Tue wiederholt nur zu deutlich, daß ein Fortschritt in manchen der wichtigsten Aufgaben des Rothen Kreuzes, ohne eine Revision der Genfer Uebereinkunft vom 20, August 1864 nicht möglich sein werde.

Por Allem beschäftigten die Genfer Konferenz, wie die Berliner, Oraanisationsfragen. Zu einer der tiefgreifendsten gestaltete sich der russi\che Antrag, welcher, im Falle der Unzulänglichkeit des Militär- Sanitätswesens, die Burlorge für Verwundete und Kranke von den Me en den internationalen Comité und seinen Agenten über- ragen wissen wollte.

Professor v. Martens, Mitglied des Ministeriums des Aus- wärtigen in St, Peteröburg und Staatsrath von Oom, Kabinets- sekcet r der Kaiserin von Nußland, befürworteten die völkerrechtliche Anerkennung des internationalen Comités, also die Gründung cines neuen internationalen Instituts, für welwes die Genfer Konvention keinen Boden hat. Denn diese anerkennt und {ütt die freiwillige Krankenpflege des Rothen Kreuzes und ihre Organe nur, wenn sie dem Mil Elen der Kriegführenden angescblossen ist.

Das internationale Comitó selbst hatte, im Gegensay zu dem russischen Antrage, der Konferenz Vorschläge zur Genehmigung vor- gelegt, welche ledigli diejenige Stellung betrafen, zu der das Comits6 dur seine eigene Entwicckelung und durch die ibm von den früheren Konferenzen ertheilten Autorisationen gelangt ist, Die Grundlage dieser Stellung ist nur eine moralische, keine völkerrechtlihe,. Und gerade diese moralishe Grundlage hat das internationale Comit6, wie das Rothe Kreuz überhaupt, zu einer Macht heranwachsen lassen, deren Wirkungskreis sich der allgemeinsten Anerkennung erfreut.

6 Bei einer Alterirung solher Verhältnisse ist die größte Vorsicht

eboten. x Ob die Erhebung des internationalen Comit63 zu einem vôlker- rehtlihen Institut möglih? Ob sie für das Gedeihen des großen Werkes des Rothen Kreuzes erforderlih sei? Diese Fragen sind \{wer zu beantworten, Die Erweiterung der völkerrechtlichen Grund- lage der Genfer Konvention muß jedenfalls den Entschlüssen der Ne- gierungen vorbehalten bleiben.

Diese Gesicdtspunkte wurden insbesondere von deutscher Seite, wo man der Auffassung und den Wünschen des internationalen Comités gern. entgegenkam, entschieden zur Geltung gebracht. Auch von französischer Seite geshah das Gleiche. Indessen fand doch die geistvolle Art, in welcher die russischen Delegirten für eine Erweite- rung des Völkerrechts eintraten, sympathischen Anklang in der Vers- ammlung. Hatte do Rußland sich in den leßten Jahrzehnten dur Vie Bemühungen auf diesem Gebiet besonders ausgezeichnet und nam- hafte Erfolge errungen. Wir erinnern an die von sämmtlichen Groß- mäwten - anerkannte St. Petersburger Deklaration vom 16. No- vember 1868, welche als einziges geseßlibes Ziel im Kriege die Schwäcbung der militärishen Kräfte des Feindes bezeichnet und die Anwendung gewisser Sprenggeschosse untersagt. Ferner an den Fominishen Entwurf zu einer Revision des Kriegsvölkerrechts, dber welchen im Juli und August 1874 der ‘diplomatische Kongreß zu Brüssel berieth; so wie an das daraus hervorgegangene und von Rußland im Feldzug von 1877/78 zur Anwendung gebrachte Reglement für die Behandlung der Kriegsgefangenen, Die rusfischen Delegirten waren bei ihren Ausführungen au von der Erinnerung an die selbständige Stellung getragen, welche das russische Rothe Kreuz im leßten Orientkriege bei seinec großartigen Wirkjamkeit ein- genommen. Kaiser Alexander 11. hatte diefelbe durch Gewährun einer monatlihen Unterstüßung von fast einer Million Rubel felb anerkannt. ; ;

den amerikanischen Delegirten zeigte si eine entschiedene Borlizke für neue völkerrechtlide Institutionen; das internationale Schiedsgericht in der Alabama-Frage war ihr Ideal. Die Konferenz beschloß, den russischen Antrag, in Verbindung mit den Vorschlägen des internationalen Comitss, zunäcst zuc Vorberathung an die Landes- vereine zu verweisen. Ueber das Ergebniß derselben wird sodann f näbften internationalen Vereinskonferenz, voelhe für „das Zahr 188 oder 1887 (zu Karlsruhe) in Aussicht genommen ist, eine Vorlage ge“

macht werden.

- eine Frau steht, und die auf der breitesten

eiger und Königlih Preußischen Staats-Anzeiger.

Berlin, Dienstag, den 31. März ——————————————————————————————————

1885.

Mit diesem Beschluffe wurden leider Muglei die praktishen Wünsche des Genfer Comités, deren Berlicksichtigung die erste Resolution der Konferenz zugesagt hatte, ebenfalls vertagt.

Dieselben betrafen die Hebung des „Bulletin international“ dur regelmäßige Theilnahme der Gesammtheit der Landesvercine an der Redaktion; die Einführung periodiscber Konferenzen der Central- Comités ber verschiedenen Nationen zur Erörterung allgemeiner Fragen und Herstellung der solidarifchen Hülfs1eiflung îim Krieae; die Er- haltung der gegenwärtigen Kompetenz des. internationälen Comités in Betreff der Aufnahme neuer Landesvereine und der Einrichtung von Agenturen im Kriegsfalle,

In dem Konferenzbes{lusse is diese Kompetenz und die bisherige. S des internationalen Comités ausdrüdcklih aufs Neue bestätigt

orden,

Unter den organisatorishen Fragen des Konferenzprogramms

war die zweitwichtigste diejenige, auf deren noch ausstehende Lösung in Deutschland das Allerhöbste Handschreiben Zhrer Majestät der Kaiserin und Königin an das Central é des deutschen Rothen Kreutes vom 6, Januar 1895 hindeutet die Frage über die Stellung der Landesvereine zu den Regierungsorganen, __ Nachdem in dem Allerhöbsten Schreiben die Bedeutung der jüngsten Genfer Konferenzbeschlüsse für die weitere Gestaltung der Wirksamk.it des deutschen Centralcomités hervorgehoben worden,- wird darin die Schwierigkeit der Aufgabe anerkannt, cin frel- williges Hülfévereinswesen in den feststehendem Organismus des Staates, insbesondere der Armee, so einzufüzen, daß die Grenzen sich bestimmen, innerhalb deren fih dasselbe lebenöfähig bewegen kann,

An der Ueberwindung dieser Schwierigkeit hat Ihre Majestät die Kaiseria und Königin zu wiederholten Malen bet der Einführung und bei der Revision der Kriegs-Sanitätsordnung in angelegentlicher Weise theilgenommen, Wir dlirfen hoffen, daß au in dim gegen- wärtigen Zeitpunkt, wo, dank der wohlwollenden Jnitiative der kom- petenten Staatsbehörde, die Frage einer günstigen Entwicklung ent- f eigent Der Beistand unserer Allerhöchsten Protektorin uns nicht hlen wird.

Die Verhandlungen der Genfer Konferenz über die „Militari- sation“ des Rothen Kreuzes, wie der französische MRegierungs- bevollmächtigte Graf Séruriec die Anschlußsrage bezeichnete, gehörten zu der am lebha|testen geführten, Die Delegirten des italienischen Centralcomités, welche den Bericht darüber erftattet hatten, betonten den Anschluß auf das entschiedenste, Jhre Resolution lautete:

unbedingte Untecordaung des Rothen Kreuzes unter die Militär- behörde im Kriege, und \ympathisches, den Forderungen derselben nachkommendes Verhalten im Frieden, egen der Staat den Rothen Kreuz, als einer Staatseinrichtung, ge)eulichen Schuh zusicbert“.

In der That i} in Jtalien durch Gesey von 1882 da& Rothe Kreuz als eine gemeiunüßzige Gesellschaft anerkannt und unter die unmittelbare Leitung des Kriegs-Ministers gestellt, Im Krie hat ed, wie die Organe der Militärverwaltung, d16 Recht, Post, Telegraphie und Eisenbahnen N eigen,

Auch în Frankreich erhielt das Nothe Kreuz durch das Dekret vom 2, März 1878 einen offiziellen Charakter, Das Dekret vom 3, Juli 1884 brate seine Organisation in noch meren Anschluß an die Militärverwaltung und stellte die Art seiner Dienstleistungen fest, Es ist danach die freiwillige Krankenpflege A Hj eln Annex der Armee; s{hon im Frieden nah den Militär-Arcrondifsement® gegliedert, im Kriege in erster Linie zur Verwendung in der Reserve bestimmt, Die Delegirten des Rothen Kreuzes sind den Truppen- Commandeuren zugeordnet,

Das Sanitätspersonal und Material wird nach dem militärischen Bedlirfuiß vorbereitet und über dessen Thätigkeit und Leistung6- fähbiglelt von dem Centralcomit6 alljährlih dem Kriegs-Minifter un- mittelbar Bericht erstattet, Eine Zwischeninstanz i nicht vor- handen, auch werden nur Vereine, die sich dem Rothen Kreuz an- ges{lossen haben, zu freiwilligen Leistungen im Sanitätödienft zu-

gelassen,

Eine ähnliche Organisation besteht in Oesterreich, wo zugleich die Rilterorden, gemein [Lans mit dem Rothen Kreuz, ihre vom Kriegs- Ministerium überwachken Sanitätsleistunger \chon im Frieden den Militär-Einrichtungen ‘anpassen, Von deutscher Seite wurde in den Se VerhandlungeWBtevorgehöben, daß das Verhältniß des deutschen Nothen Kreuzes zur Militär- Autorität dur die Krieas-Sanitätsordnung vom 10, Januar 1878 geseßlich geregelt sci, Gine Einordn ung in die Militär-Organisation \chon im Frieden hat bishe? nit ftatt- gefunden. Das Nothe Kreuz ist außerdem kein vom Staate ausschließlich» anerkannter Hülföveretn für die Militär-Sanitätr pflege, Der Kaiseiliche Militär-Jnspecteur der freiwilligen Krankenpflege is vielmehr er- mächtigt, für dieselbe, welhe er beim Kriegs-Minister nertritt,. auch dba anderen Vereine neben den Nitterorden beliebig in Anspruch zu nehmen.

Das englische, wie das russishe Rothe Krenz, haden eine felbst+ ständige, von den Staatsocganen fast unabhängige Stellung. Jun vollen Gegensay dazu geht das amazifkanische Rothe Kreuz ganz ine Staa!sorganismus auf.

In den Konferenzverhandlungen kam überhaupt die größte Mannigfaltigkeit in diesen Verhältnissen bet den verschiedenen Nationen zum Vorschein. Auch fand die „Militarisation“ der fret« willigen Krankenpflege mance entschiedene Gegner.

Die Konferenz erklärte dieselbe \{lichlih als cine offene Frage und sprach si überhaupt in Betreff der Organifation der Landesvereinc in einer besonderen Refolution dahin aus, daß für dieselbe die Aufstellung einer internationalen Norm unmöglich sei. In der Refolution bezeichnete sie zugleich? (

die Erwerhung des Korporatiousrechts Seitens der Landesvereine für wili{Gwettb: uad

die Theilnahme der Frauen am Werke des Rothen Kreuzes für uncatbehr lich.

Diese Theilnahme bat in Deutschland, ihre großartigste Ver- wirklicung gefunden. Fa der Organisatiom der Frauenvereine aber tcitt die Eigenthümlichkeid der vewschiedenen Nationalitäten ganz be- jonders hervor. Während über N deutsche Frauenvercine in selbständiger Wirksamkeit für sud. dastehen, kennt das amerikanische Rothe Kreuz kleine getrennten Frauen+ und Männervereine. Jn

rankrei wiederum, wo in den geistlicen Orden die Frauenwelt in B U vond Opfenututh mit allen Nationen woetteifert, bietet die Gründung von Fraueuvereinen des Rothen Kreuzes oder von weltlicen Verbindungen, die auf den gleichen Bestrebungen beruben, ganz be«. sondere Schwierigkeiten. Es ift eine außerordentliche Umsicht bei den Anforderungen zu entwickeln, welde man an die Leistungen der französischen Frauen stellt. Und noch den höchst interessanten Dars« legungen des Pariser A Peofessor Dr. Duchaussoy hängt er- Fe brügodinätig der Erfolg bei Gründung und Erhaltung der französisben Fra tenvereine wesentlid von der. ‘aesickten Wahl und Leitung einer dera National-Charakter entsprechenden Vereinsthätigkeit ab. Dia Keankenpflege im Frieden gehöet in der Regel nicht dazu.

Von allen Organisatioaen des Rotken Kreuzes verdient dîe amerikanische, an derca Spiße im Exccutivcomits gegenwärtig hierin alle anderen Vereins wesen überbietenden Grandlage einer eigenthümlichen Entwickelung entgegengeht, diz auf merksamste Beahtung, Mr. Sheldon , vom amerikanischen Centralcomité, bat im Namen der Präfidentin Miß Clara Barton der Konferenz diese Organisation in großen Zügen