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gestern ein Diner statt, bei: welchem. der deutsche Bot Graf Bernstorff nebst Familie, Earl Sraroie, Ennl Star! hope, Earl von Cork, Viscount Sydney, der’ Handels-Minister Chichester ForteLcue, der Marine-Minister Goeschen und viele andere Personen, die Gäste des Grafen Beust waren. __— 29. April. Granville: und Gladstone machten beute beiden Häusern des Parlamentes die Mittheilung, daß Gene- ral Schenck- auf eine Anfrage’ Grauville’s-geantwortet habe, wie

er noh. am beutigen Abende die Antwort des Staatssekretärs

Fish in der Alabamafrage erwarte.

Frankreich. aris, 29. April. (W. T. B.) deutsche Botschafter, Graf Arnim, i [bend-9 V Es 2 f im, ist heute Abend: 9 Uhr ersailles, 29. April. Die Kommission - rathung des deutsch-franzöfischen Postvertrages it D i Na zusammentreten, um den Schlußbericht entgegen-

Spanien. Madrid, 29. April. (W. T. B.) Di ° terbrochene Eisenbahnverbindung mit Madrid ift tet e \tellt. Jn * getro haben die Republikaner von den Be. hörden Waffen verlangt, um sich den progrefsistischen National- garden anzuschließen und gegen die Karlisten ins Feld zu gichen. Die in der Armee herrschende Stimmung ist eine vor- zügliche und es ist keine Desertion vorgekommen. Die Ernen- nung des radikalen Generals Lagunero, eines entschiedenen Parteigenossen Zorilla’s, zum Anführer einer der in- Navarra E S iti A E E Zeichen betrachtet, daß die

epublikaner fi er karlisti avschliefen werden. ch rlistishen Bewegung nicht _— Neue offizielle Nachrichten melden die vollständi S E Poota Ane von den Karlisten de ___— Marschall Serrano beginni heute scine l in der Provinz Navarra von Tafalla Zug i P Ie

Schweden und Norwegen. Stocholm, 22. April Das Befinden des Königs ist nach dem »Morgenbladet« b Teine8wegs günstig und die Hoffnung, welche man vor einem Monate hegte , daß- die Genesung bald vollendet sein werde, sei wieder geschwunden. Die Unterleibskrankheit lasse den Pa- tienten nicht zu Kräften kommen , es werde sonach noch eine längere Zeit bis zur Wiederherstellung des Kranken vergehen.

Amerika. Californien. Die Räubereien und Mord- anfälle der Apachen von Arizona haben in dem Geseh. gebenden Körper eine Reihe von Beschlüssen hervorgerufen. In der That find californische Bürger erst vor Kurzem wiederum diesen mörderischen Horden zum Opfer gefallen und man nimmt an, daß diese Beschlüsse eine Folge davon sind. Man hat Maßregeln zur völligen Unterwerfung der U (cs troffen und die ganze Angelegenheit in die Hände des Generals Crook gelegt, welcher hinreichend mit Truppen versehen, ohne Ee E TerbeURTA L E E leiht eine {nelle

ung berbeiführen u en: geängstigten Arizona Ruhe verschaffen dürfte. R Le _ Canada. Aus Ottawa vom 26. d. meldet das atlan- tishe Kabel: »Die Regierung hat im Parlament einen Geseßentwurf eingebracht, welcher zum Bau der Pacific-Eisen- bahn ermächtigt. Dieselbe beantragt die Ermächtigung zur Bewilligung von 50 Millionen Morgen Landes“ und einer 30 Millionen Dollars nicht Gheriiri arben Subsidie.«

Der bier

Reichstags- Nngelegenbciten.

Berlin, 30. April. Jn der gestrigen Sißung des Reichs- tags nahm in der Diskuffion über den 6 aua t betreffend Miner Deil a E des Mang das der Staats-

r Delbrück zu Ÿ. 2: na em Abg. Ri :

stadt) das Wort: pi artigen cine Herren! Jch erlaube mir zunächst an die leßte hs

rung des Herrn Vorredners anzuknüpfen. Er hat acl O Uebelstände aus der Verbindung des Präsidenten des Rechnungsbofes und der Ober Rechnungsfammer hervorgingen , weil dieser: Präsident in despotisher Weise die Gehälter vertheilt; so daß die Mitglieder- des Rechnungshofcs zu kurz kommen und die alten Mitglieder der preußi- sen Ober - Rechnungsfammer höhere Besoldungen beziehen. Gegen esen Vorwurf muß ich den gemeinschaftlichen Präfidenten der beiden Behörden entichieden in. Schuß nehmen. Wenn. ein Vorwurf Überhaupt in dicscr Bezichung zu erheben ist, so trifft er in erstér Linie das Gescß- vom Jabre 1868 und in zwcitér Linie nicht den räfidenten des Rechnungshofes, sondern den Reichskanzler und den öniglich preußischen Finanz-Minifter. Das- Geseh vom Jahre 1868

‘Die Kontrolle: des- gcsammten Bundeshaushaltesu. #. w: wird von der preußischen S Mein fatinger Nee der E »ckRechnungshof des NorddeutswWen Bundese geführt; Dié: Ober- Rechnungsfammer wird zu diescm Zwecke dur cine auf Grund

ihrer Mitglieder nah: Bedürfniß: verstärkt u; #. w mitglieder e die Bestimmungen über die Anstellung der er also gesagt, die preußische, Ober « Rehnu hat das Geschäft Bas fie führt, in soweit sie Dics ‘Gui vornimmt/ eine besondere Firma, und um- das Geschäft be« wältigen zu können, treten ihr neue Mitglieder hinzu: g es folgt aus dieser Bestimmung des Geseßes von- selds der Etat so cingerichtet worden is, wie er eingerichtet i ; s so, daß eben eine Anzabl neuer Räthe der preußischen Ober- L echnungskammer hinzutraten; und, wie das nun einmal in den Etats Furchgengis der Fall is als neu hinzutretende jüngere Räthe mit pes Ee Ege niedrigeren Gehalte in ihre Stellen raten. g hat allerdings nit diese Spezi Rate Jn / gr l für m Stellen Durchscnitögehalte ber v ; enüber der eben von mir Bestimmung des: Geseßes nur das ausgesprochen y Va E eine gewisse Anzahl von Stellen das Reich das Durch- [eta ehalt zu zahlen hat, gleichviel ob die: einzelnen Personen I bei dem Rechnungs8hofe besonders fungiren, einen niedrigeren oder i nen höheren Gehalt beziehen. Die finanzielle Ausgleichun zwischen er preußischen Staatskasse und der Reichskasse erfolgt der Natur der Dinge nah von selbst in dem Maße, als die Mitglieder des- Rech- nunas ofes: vermöge ihrer Anciennität in die höheren Gehaltsstufen. vorrücken. Jn diesem Falle würde, während jeßt thatsächlich das Reich: etwas mehr bezahlt als in seinem Interesse : gabt wird, der umgekehrte Fall eintreten; daß dann bische. Staatskasse mehr bezahlt, als in ihrem Interesse ver- ausgabt wird, so daß das Reih das Surplús seinerseits gewinnt. Aus diesen Rückfichten ist der Etat für die preußische Ober- Rechnungskammer und den Rechnungshof so aufgestellt; wie er jeßt besteht, nah meiner Ueberzeugung rihtig. Wäre das aber nit der Falh wäre er nicht: rihtig, was ih bestreite, fo trifft die Schuld davon fteineswegs den Präsidenten der Ober-Rechnungskammer odcr des: Rechnungshofes, sondern die Schuld. davon würde treffen und die C O C IOUEE zu tragen sein einerscits von dem Neichs- nas i ie C von dem Königlich preußischen Herrn Finanz- / jabe diese Auseinanderscßung voraus8geschickt - weisen, daß jedenfalls der Nachweis, welchen der trans eie: G dem Gebahren des. gemeinschaftlichen Präsidenten gegen die Institu- tion eines gemeinschaftlichen Präsidenten hergeleitet hat, unbegründet ist Er hat nun aber ferner allgemein den Gesichtspunkt vertreten, daß es eine Gefährdung des follegialischen Charakters der beiden Behörden involvire, wenn p cinen gemeinschaftlihen Präsidenten hätten, weil dann der gemeinschaftliche Präsident die Majorität des einen Kolle« giums gegen die Majorität des andern ins Feld führen fönnte. Jch glaube, meine Herren, daß diese Auffassung nicht begründet ist. Die verbündeten Regierungen sind, als sie JThnen den Vorschlag matten, an der bestehenden Verbindung fest- zuhalten, davon ausgegangen, daß es im Interesse des Reichs und im Juteresse Preußens liege, ein in scinen Hauptpudkten übereinstimmend gedachtes Geseß übereinstimmend durchgeführt zu sehen, und daß zu diesem Zweck, völlig unbeschadet der auc von. den verbündeten Regierungen twoerth gehaltenen Kollegialität der beiden Behörden, Nichts geeigneter sein würde, als die Verbindung des Prä- sidiums in einer Person, nicht dazu, daß das Präsidium bald hier, bald dort:einen Druck ausüben solle, sondern zu dem Zwe; daß, wenn in der einen Behörde cine Bestimmung des Geseßes oder der Instruktion in einem bestimmten Sinne ausgelegt ist und die andere Behörde gencigt ist, cine andere Auslegung anzunehmen, daß alsdann die Möglichkeit gegeben ist und sich von selbst ergiebt, au: in dem andern Kollegium die Gründe vollständig zur Erwägung zu bringen, die in dem ersten cine bestimmte Auslegung veraniaßt haben. Es fann ja scin;- daß die Berathungen des zweiten Kollegiums alsdann: zu dem- Ergebniß führen, auch: in dem ersten die Sache ciner neuen Erwägung zu unterwerfen. Der Kollegialität geschieht damit unzweifelhaft kein Eintrag; denn jedes der beiden Kollegien is befu t, selbsländig zul be- finden, und auch in Nichtübercinstimmung, im Widerspruch mit dcm andern. Wünschenswerth is ein solcher Zustand entschieden nicht. Daß er; ih will nicht sagen; absolut vermieden; aber wenigstens auf wenigere ¿Fälle zurücgeführt werden kann dur einen gemeinscchaft- en Dra emiene e Meg graue i, auf der Hand, und ich fann 1 Nu nnahme des Entwurfs der verbü i auch in dieser Beziehung empfchlen. l PAndAN Dn GA

Nachdem hierauf die Abgg. Graf Luxburg und L i | Abgg. D asfker die Amendements gePxoen hatten, erklärte der Bundes. Kom nas De Ober. ge N Dr. Michaelis: e Herren: Der lebte und der vorleßte Herr Red versucht, das Hauptgewicht darauf zu legen, M Per Prasident der durch ein Uebergewicht erlange, daß er zu leih Präsident der anderen parallelcn Behörde sei. Jh glaube in eh kaum, daß. sie es Thnen überzeugend nachgewiesen haben. Die Bedeutung. des. gemeinsamcn räsidiums ist doch in erster Linie und vorzugsweise die, daß die eiden nebenrinanderstchenden Behörden, welche auf Grund zweier Geseßc wirksam find, die in: ihren Grundlinien und Hauptprinzipien miteinander übereinstimmen, welche Verwaltungen fontrolliren, dîe im Wesentlichen na gleichen Grundsäßen geführt werden, daß diese beiden Behörden in permanentem Konnex und gegense-itiger Kenniniß von- der Art und Weise gehalten werden; wie i das Gese, auf Grund dessen se ihre Wirksamkeit üben, aus- legen, und. wie fie die- Verwaltungen. kontrolliren; welche

die preu-

nach gleichen Grundsäßen geführt werden. Jch glaub ein Unbefangener oie fih sagen: wenn a oltialiRe A c.

näherer Bestimmung des Bundesrathes- eintretende Vermehrung

verausÏss *

örden mit so. umfassenden; wirksamen und cinflußreichen Befugnissen neben einander bestehen sollen; welche eine in ihren Grundlinien über- einstimmende Thätigkeit zu üben und in der Haupt

en auszulegen haben, so nit zu verzeihende Unterlassung sein, wenn man bei Errichiung dieser beiden Behörden nicht dafür sorgen wollte, daß sie in einem permanen- bleiben, und die eine von der anderen wisse, wie sie die Kontrolle handhabe und die Geseße auslege. Jede der beiden Behörden gewinnt durch diesen Konnex das Material von Kenntnissen und Erfah- rungen, welches die andere in der Handhabung rer F ore

I und dadur daß der gemeinsame Präsident Aen der gegenseitigen Erfahrungen herbei-

ent die Möglichkeit hat, dem u geben, wie urch), meine

mende Geseßesbestimmun

ten Konne

urch welches das Hinüberflie

ge wird, dadurch, daß der Präsi ( Referenten über cine bestimmte Frage Kenntniß davon

in der anderen Behörde diese Frage behandelt wird; da Mieth gewinnt er niht an Ueber

issen in- die Behörde digem Ueberblick über alle mende Frage zu entscheiden. Interesse aller

also der

Faktoren andererseits, ändig haben ;

Abänderungsvorschla9;

von zwei Seiten vorgebracht wurde, die Ausführung nicht unwesentlih erschweren würde. Nehmen Sie das Ge / es is so ist es möglid daß beide Behörden wie bisher, die verstärfte Oberrechnungskammer, in demselben ( lichen Bedürsnisse in gleicher Weise wie bi ihr Kassenwesen in gleicher Weise wie bis 1 Sobald Sie aber den gemeinsamen Präsitenten nehmen, is dieses Alles nicht mehr möglich. Es wird d nicht mehr geführt werden können,

ein besonderes Lokal erworben wird, ) Sie werden das Beamtenpersonal verstärken un 1 Behörde Mgen

Tch glau

‘Miethe.

den einen wesentlich anderen Etat für diese

müssen, als den, der Jhnen gegenwärtig Capt» l wenn fie gleich nicht einen entscheidenden Gesichts-

unft abgeben, dennoch bei der ganzen Ordnung dieser Angelegenheit

diese Mehrkosten,

nicht überschen werden dürfen. Ueber die zu der Staats-Minister

Meine Herren! Jh glaube vorausf\ dements, welche unter 1 b. und c. und Anträge enthalten und soeben von

worden {ind}; finden werden.

Was das Amendement unter 1

Folgendes zu bemerken.

preußischen Landtages sind oder d betreffen

Lapydtags über das Gese, be! folgt find; wird erinnerlich sein,

der im Jahre 1871 auf den bedeuten

R E D G T ATIA T E A E I

Es- wurden verkauft

hinein, we

Ich

erjenigen Faktoren

ann cine geor

e

die i Geseß an, wie

sache Übereinstim- so würde es eine

as Mittel bildet;

ewicht, sondern er leitet nur das l hes nöthig is um mit vollstän- alle cinshlagenden Verhältnisse die vorkom- es liegt gerade im ) r welche die Kontrolle so- wohl in Pru wie im Reiche gchandhabt wird, im Interesse

erwaltung einerseits und im Juteresse der legislativen daß diese beiden Behörden jenen Konney

ps 17 der nußbar macht für beide, was in jeder esondert an Erfahrung gesammelt und an Untersuchungen angestellt

f Schließlich will ich noch darauf aufmerksam machen, daß der der in wesentlich Derr e mtenver Crd es Geseße

|

ebäude arbeiten und ihre sah- bisher gemeinsam befriedigen her gemeinsam handhaben.

dnete Verwaltung dort wenn nicht für die Reichsbehörde sei es durch Kauf;

. 10 vorliegenden Amendements bemerkte elbrück nah dem Abg. Websky: eßen zu dürfen; daß die Amen- unter 2 der Jhnen vorliegenden dem Herrn Vorredner begründet bei den verbündeten Regierungen cin Bedenken nicht

a. betrifft, so erlaube ich mir, Denjenigen Herren; welche Mitglieder des en Verhandlungen des preußischen d die Ober-Rechnungskammer, ge- daß im preußischen Landtage ein sehr

2541

esammelt

ei es dur Sie wwer-

e, daß

große8; ich glaube, fingerdickes Ve vorgelegt ist, welche regelmäßig kammer nicht unterliegen sollen. Die verbündeten Regierungen ha

in dem vorliegenden Verzeichniß der; von der Revifion des Mahnung Moses ausgenomme- n

nen Rechnungen is h wurfs die ausgenommenen Rechnungen unter allgemeine A ENE gebracht worden. richtig verstanden habe, so will er seinerse acceptiren, er will aber die Frage, ob einzelne von diesen oder ob alle fünftig von vornherein der Revision des Rechnungshofes unterworfen werden sollen, zum Gegenstand der jährlichen Berathung bei der Feststellung des Etats machen. verstanden habe so möchte ih darauf aufmerksam machen, daß eine [On E Lte wiederkehrende Feststellung der Frage, ob c träge der Nevifion des Rechnungshofes von vornherein unterliegen sollen; \sich deshalb nicht empfiehlt, weil mit der Unterwerfung dieser En unter die Revision des Nes zu leich

vollstän Alinea des Paragroyen bezeichneten Fonds verbunden sein würde.

ichniß der Rechnungen seiner Zeit er Revision der Ober-Recnuñgs- en

ntwurf einen andern Weg eingeshlagen. Das

sehr flein und dafür sind im §. 10 des Ent-

Wenn ich die E, es Err L Beiei zwar dieses Prin hmaitigene

Wenn ich ihn hierin richtig gewisse

ngen über die hier näher bezeichneten Fonds und Be-

cine

tung- der im ersten

ge Aenderung wenigstens der Verwa

Diese Selbstbewirthschaftung, wie sie von dem t Vorredner lobend erwähnt ish ist unter den allgemeinen Formen, wie sie e die Rechnungslegung für den Rechnungshof vorgeschrieben find, nicht ju führen; das würde in der That darauf hinauslaufen, daß man ci der jährlihen Budgetberathung jedesmal die gesammte Organi- sationsfrage wieder zur Diskussion zu zichen haben würde. Jch glaube nit; daß das im Interesse der Sache liegt; ih möchte deshalb em- pfehlen, den Grundsaß, wie er hier sicht, anzunehmen, der ja, wie esagt} eben nur deshalb hier so aufgenommen ist, um in Üübersicht- icher Weise etwas darzustellen, was sh sehr wohl, wie das bei dem preußischen Landtage geschehen ist, durch eine sehr starke Nachweisung aller einzelnen Rechnungen hätte darstellen lassen.

Das Reichs-Oberhandelsgeriht hat folgende Entschei- dungen getroffen: Die Hypothekenversicherung ist ein wirklicher Versiche=- rungsvertrag. Jhre juristische Erscheinung als Ee ihrem Affsekuranzcharafkter keinen Eintrag, da jede entgeltliche Verbürgung eigentlich als Kreditassekuranz aufzufassen ist.-— A. Die nach den Wanzen der Berliner Börse bestehende Verbindlichkeit, Ansprüche aus Zeitgeschäften binnen 6 Wochen vom leßten Erfüllungstage bei Ver- meidung thres Erlöschens gerichtlich a zu machen, gilt auch für Eid tv eshâfte. B. Eine solche (usanzmäßige) Uebereinkunft über die Versäumung der Klagerhebung gilt als Stipulirung des Rüktritts vom Vertrage oder eines O Verzichts auf Erfüllungs- und Entschädigungsansprüche hat aber auf die Ver- jährung keinen Bezug. Aus dem Wesen des Versicherung8vertrages folgt nicht, daß jede objektive Erhöhung oder Aenderung der Gefahr den Vertragsgegenstand ändert und die Versicherung aufhebt viel- mehr liegt schon darin eine positive Benachtheiligung des Versicherten, daß er durch Gescß oder Vertrag au nur zur nzeige der ohne sein Quthun eingetretenen Veränderungen und zur Einholung der Gench- migung verpflichtet ist prinzipiell geht die ohne Zuthun des Ver-

sicherten eintretende Gefahrserhöhung auf Rechnung des Versicherers.

Statistishe Nachrichten.

Uebe

richt

deren Märkten verkauften Wolle und dafür gezahlten Preise. (Nach amtlicker Mittheilung.) ; |

| Gezahlt wurden für den Zoll-Centner

cxtrafeine

fcine Wolle Ctr.

Wolle Ctr.

Mittel- Wolle

Ctr.

ordinäre Wolle

Thlr.

Mittel- Wolle

Thlr.

feine Wolle

Thlr.

extrafeine “olle

Thlr.

ordinäre Wolle

Ctr.

Summa Ctr.

Caffel

Coblenz o. - é ia anae ebirie eno Düsseldorf

annover e... f ilde8heim

Sianvéra W

nigsberg i. Pr Landsberg a. W Mühlhaujen NYaderborn

ofen

L aare d q Ke D

Stralsund ...-..-------+-+----- | Summa s

Jm. Jahre 1870... |

Wollmarkt

mithin 1871 ;

1,878 4/000

24/394 14/000

845 45

493 780 200 1,800 200 135 8,719

ist ausgefallen. A

61438 R e ; 5/700 | ;

s "BSOIO | 7,208 | 82/815 | | 619. | 24/766

96/143 19,000 793 654

65

50

260 530 1,200 130 23,000 4/500 200 2/796 11,768 11,523

138,312 | 136,663 1,649

46—52 67—76 D9—60

56—62 93—98

65—72 10,000 47,000 98—115 | 85—95 882 21/920 60—64 54—57 47—50

T 706 f 9 935 485 39 65 . s . 48 ,

90 f Ï , 48—52 Ï R

909 59— S5 50—70 38—48 2,890 70—75 E

60—75 47—695 60—65 595— 99 53—56 48—52 57 —61 44—49 T2— 84 60—70 56—62 92—58

56—59 53—5D

13,503 95,918

300 1,500 158 290 1,236 172

31,547 46/152

14,305