1872 / 102 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 01 May 1872 18:00:01 GMT) scan diff

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Ueberschuß 3,580,300 Thlr. (605,750 Thlr. 6) Verschiedene Einnahmen 910,650 Thlr. (+ 66,547 Thlr.) 7) Aus der Reich8Lanleihe (Qui dus zum Marine-Etat) 2,016,000 Thlr. (+2,016,(00Thlr.). 8) Aus der französischen Kriegsentschädigung 12,233,981 Thlr. (—2,428,019 Thlr.). 9) Ueberschuß aus dém Haushalt des Jahres 1871 5,187,339 Thlr. (-+ 5,187,339 Thaler). 10) Für die St. Gotthardbahn 273,096 Thlr. (+ 273,096 Thaler). 11) Gewinn aus der Ausprägung von Reich8goldmünzen 500,000 Thlr. (+ 500,900 Thlr.) 12) Matrikularbeiträge (deren Repar- tition noch vorbehalten ist) 24,855,475 Thlr. E Thlr.). Ge- sammteinnahme 118,834,377 Thaler (-+ 2,850,068 Ul),

L

Landtags - Angelegenheiten.

Berlin. Dem Hause der Abgeordneten ist folgender Rechen- \chaftsbericht über die Verwendung des zur Gewäh- rung von Beihülfen an Angehörige der Reserve und Landwehr durch das Reichs8gesey vom 22. Juni 1871 (Reichsgeseßblatt Seite 271) bereitgestellten Fonds

vorgelegt worden :

Von der durch das Reichsgeseß vom 22. Juni 1871 zum Zwecke der Gewährung von Beihülfen an Angehörige der Reserve und Land- wehr zur Verfügung gestellten Summe von 4 Millionen Thalern, welche der Bundesrath nach Verhältniß der Bevölkerung auf die ein- zelnen - Bundesstaaten repartirt hat, ist auf Preußen ein Antheil von 2,494,492 Thalern gefallen. S i:

Die Staatsregierung hatte fich darüber {lüssig zu machen; nah welchen Grundsäßen die Veihülfen zu gewähren und welche Organe mit der Vertheilung derselben zu betrauen sein würden.

Was die erste Frage anlangt, so handelt es sich zunächst um die esistellung cincs Maßstabes für die Repartition auf die cinzelnen tandestheile der Monarchie. Daß das in denselben unter den An- gehörigen der Reserve und Landwehr hervortretende Bedürsniß der angemessenste Vertheilung8s-Maßstab sein würde, kannte nicht verkannt werden, cs fehlte indessen für die Bestimmung des Umfanges desselben an einem zutreffenden Anhalte, und es häite, um einen solchen zu gewinnen, eingehender Ermittelungen bedurft; welche ohne Zeitverlust nicht zu beschaffen gewesen wären. L

Die Staatsregierung beschloß deshalb, vorab drei Viertheile des Unterstüßungsfonds nah dem Verhältnisse zu vertheilen, in welchem in den cinzelnen Provinzen Mannschaften, Aerzte und Offiziere des Beurlaubtenstandes aus Anlaß des lebten Krieges zu den Fahnen einberufen waren, den Rest aber zurückzubehallen, um später eine Aus- gleichung nah Maßgabe des inzwischen festzustellenden Bedürfnisses vornehmen und denjenigen Landestheilen einen Zuschuß gewähren zu können, für welche sich ein solcher als nothwendig erweisen werde.

Die Vertheilung erfolgte auf die Provinzialverbände, die beiden Kommunalverbände der Regierungsbezirke Cassel und Wiesbaden, den Stadtkreis Frankfurt a. M. und die Hohenzollernschen Lande. Dieser Maßregel [ag die-Erwägung zu Grunde, daß die Provinzial - und Kommunal-Landtage, welche zur Zeit der Vertheilung r versan- melt waren, vorzugsweise befähigt sein würden, entweder selbst oder durch gewählte Kommissionen eine sahgemäße Repartition auf die engeren Verbände (Kreise, Amtsbezirke, Städte) vorzunehmen , und zugleich zweckentsprechende Normen für die Gewährung der Beihülfen nach Maßgabe der wirthschaftlichen Verhältnisse der einzelnen Landes- theile festzustellen. Es wurde dabei weiter erwogen, daß die nach Vor- chrift des Geseßes vom 27. Februar 1850 (Geseßz-Sammlung Seite 70) gebildeten Unterstüßungs8kommissionen vermöge ihrer während der Dauer des Krieges erlangten Kenntniß von den persönlichen und Ver- mögensverhältnissen der Landwehr - und Reservistenfamilien die geeignetsten Organe für die Prüfung der an den Beihülfefond zu erhebenden Ansprüche, sowie für die Beurtheilung des innerhalb ihrer Bezirke vorhandenen Unterstüßungsbedürsnisses sein . würden.

Demgemäß wurde mit Allerhöchster Genehmigung an die Pro- vinzial-Landtage und an die Kommunal-Landtage der Regierungs- bezirke Cassel und Wiesbaden, sowie an den Kreistag des cinem weis- teren Kommunal-Verbande nicht angehörigen Kreises Frankfurt a. M. die Aufforderung gerichtet, je eine Kommission zu wählen, welche den Maßstab für die Untervertbeilung mit Nücksiht auf die in den ver- schiedenen Theilen der Provinzen vorwaltenden verschiedenartigen Ver- hältnisse feststellen, die Untervertheilung selbst bewirken, und die von ihr zu bezeichnenden Organe mit den nöthigen Direltiven für ‘die Bewoilligung der Beihülfen verschen sollte.

Dieser Aufforderung haben sämmtliche Landtage entsprochen, der Provinzial-Landtag von Schlesien jedoch mit der von der Staats- Regierung gebilligten Modifikation, daß die soeben gedachten Funktio- nen der Landes-Deputation übertragen worden sind. :

Den Vorsiß in den provinzial- beziehungsweise fommunalständi- Rap O oen führen die Ober - Präsidenten resp. deren Stell- vertreter.

In den Hohenzollernschen Landen wurde durch die Ortsvorsteher (Beer Stadtschultheiß, Vogt) eine Kommission für die Er- edigung jener Geschäfte gewählt, welche aus je einem Mitgliede für jeden Oberamtsbezurk besteht und unter dem Vorsiße des Präsidenten

er Regierung zu Sigmaringen zusammengetreten ist.

Indem den auf diese Weise geschaffenen Provinzial-Organen der Kreis ihrer Thätigkeit bezeichnet und zugleih empfohlen wurde, die oben erwähnten Kommissionen für dié Unferstüßung der Familien der zum Dienste einberufenen Reserve- und Landwehrmannschaften mit der Untervertheilung der VBeihülfen zu betraucn, sind denselben Drs Grundsäße, nah welchen der Absicht des Gesebes entsprechend

iese Vertheiiung zu bewirken sein werde, mitgetheilt, Es is ins- besondere arauf hingewiesen worden, daß nur da von einer Unter- stüßung, sei es 1n der Form cines Darlchns, oder in der eines Ge- \chenkes die Nede sein dürfe, wo es sich um einen durch die längere

Abwesenheit im Heeresdienste herbeigeführten Verlust handele, “der die Wiederaufnahme des bürgerlichen Berufes ohne den Hinzutritt ciner Subvention unmöglih mache oder doch in hohem Gradé erschwere. Dabei wurde empfohlen, die Beihülfen in der Regel in der Form von Darlehnen, in der Form von Geschenken aber nur in dringenden Fällen und nicht über den Beirag von 50 Thlr. hinaus zu bewilligen und für die Darlehne eine mäßige Verzinsung und eine dem Zwecke d Tagung entsprechende, angemessene Rückzahlungsfrisi vor- zuschreiben. O : i R

In Uebereinstimmung mit v Grundsäßen yaben die ständi- {en Kommissionen den mit der Prüfung der Unter üßungsgesuche befaßten Organen nähere Vorschriften Über die Behandlung und Er- ledigung der Anträge ertheilt , und denselben zugleich die Feststellung des Umfanges des nach der e Vertheilung noch unbefriedigten Unterstüßungs - Bedürfnisses aufgegeben. Einem jeden Kreise und Amtsbezirke wurde ebenso wie einer jeden kreiseximirten Stadt ein bestimmter Antheil an den Unterstüßungsfonds überwiesen , aus welchen die beantragten Beihülfen nah Maßgabe der Dringlichkeit der Verhältnisse der Bittsteller zu gewähren waren. Jn einzelnen Provinzen hatten die provinzialständischen Kommissionen den Organen der Kreise, Amtsbezirke und Städte für die selbständige Bewilligung eine Grenze gezogen j - dergestalt, daß Beihülfen , welche über Le Grenze hinaus in Antrag gebracht waren, nur durch die Provinzial- Kommission selbst bewilligt werden durften.

Um eine möglichst schleunige Erfüllung der Absicht des A vom 22. Juni 1871 zu erreichen, hatte die Staatsregierung den großen Städten Über 50,000 Einwohner, welche vorzuzswrocise als die Heerde des Unterstükungsbedürsnisses angesehen werden durften, vorab einen Antheil direkt überwiesen, und diesen nach dem Antheile der betreffen- den Provinz ü?erhaupt und nach dem Verhältnisse der Bevölkerung jener Städte abgemessen. Die Verroaltung und Verwendung desselben sollte jedoch à conto der Provinzialfonds erfolgen, so daß die zur Deckung des Bedürfnisses der großen Städte erforderlichen Zuschüsse aus diesen Fonds zu leisten waren. Es empfingen nach dem so eben bezeichneten Maßstabe: Berlin 65,600 Thlr. Breslau 13,700 Thlr., Côln 11/200 Thlr., Königsberg i. Pr. 8300 Thlr. , Magdeburg mit Sudenburg 7409 Thlr. Danzig 6900 Thir., Aachen 6100 Thlr. Stettin 6000 Thlr., Elberfeld uud Barmen je 5800 Thlr. Düsseldorf 5700 Thlr. Posen und Crefeld je 4800 Thlr. Altona 3900 Thlr. und Hannover 2200 Thlr. . E

Welche Summen bei der ersten Vertheilung von etwa drei Vier- theilen des auf Preußen entfallenen Unterstüßungsfonds den einzelnen oben bezeichneten Verbänden Überwiesen sind, ergiebt sich aus Kolonne 2 der nachfolgenden Nachweisung. Dänach sind zunächst 1,870,300 Thlr. ropartirt warden. Für die Vertheilung des Restes waren wie Koe lonne 3 ersehen läßt, zusammen 707/510 Thlr. liquidirt, ein Betrag der aus dem zurückbehaltenen Besiande nicht mehr gedeckt werden fonnte. Eine verhältnißmäßige Reduktion war deshalb geboten und es find den Verbänden bei der zweiten Vertheilung diejenigen Sum- men überwoiesen, welche Kolonne 4 nachweist.

Die danach nicht zur Hebung gelangten Beträge ergeben sih aus Kolonne 5. Zu der Nachweisung ist erläuternd zu bemerken; daß die Provinz Pommern anfänglich einen Nachshuß von 10,055 Thlr. für genügend erflärt hatte, daß sie jedoch, nachdem derselbe gezahlt war, neue und, wie die Prüfung ergab, gerechtfertigte Ansprüche er- hob, so daß es unabweishar erschien, der Povinz noch eine weitere Summe von 2000 Thlrn. zu überweisen. Die verhältnißmäßig sehr hohe Summe, mit welcher die Rheinprovinz nicht zur Hebung gean ist, erklärt sich daraus, daß, nachdem die zweite Vertheilung

ereits entworfen war, die Nachliquidation der Provinz berichtigt und noch ein Mehrbedarf von 26,615 Thlr. angemeldet wurde, auf N D dieser Vertheilung keine Nücksicht mehr genommen werden onnte,

Es liegt in der Absicht der Staatsregierung , auch die hiernach nicht zur Hebung gelangten Beträge noch zahlen zu lassen. Dieselben können zum Gesammtbetrage von 83/318 Thlr. aus dem Haupt- Extraordinarium der General-Staatskasse entnommen werden.

Nachweisung über die Vertheilung des Fonds zur Gewährung von Beihülfen an Angchörige der Reserve und Landivchr.

1, fe 3. 4. 5,

Nach- Nicht liqui- zur dirte Hebung Beträge. gelangt.

Thlr. Thlr.

207,420 17,720

92,300 7/900 986,20 | 111,584 9,584 137,800] 46,000 3,900 176,700 30,00uU 2/600 1,600

57,200] 19,100 57,200 19 100 1,610 150,600] 50,200 4/289 309,300] 107,821 33,621 33/9001 6,000 500 20,900] 5,3001 450 3,700] 630

Erste Verthei- lung.

Thlr.

240,100 276/900

weite Verthei- lung.

Thir.

189,700 84,400 12,055

102,000 42,100 27,400

17,500 17,500 45/915 74,200 D900 4/850

Bezeichnung der Verbände.

Provinzialverband Preußen » Brandenburg ommern chlesien Posen Sachsen - Schleswig- Holstein - Hannover .. » Westfalen „. » Rheinprovinz Kommunalständ. Verband Cassel E » Wiesbaden Stadtkreis Franksurt a. M... Hohenzollernsche Lande

| 6/500 580 50 Summa [1570/3001 707/510] 623,700] 83,810

2971 -

Der auf Preußen entfallende Anfkhei M. t D En f e heil beträgt 2,494,492 Thlr. 1,870,300 Thlr.

1. Vertheilung 623,700 » __2,494,000 »

2, Vertheilung

S D R oan etn ase A S ; E

Die Nachliquidationen sind nicht befriedigt auf E E Höhe von 83,810 »

Es sind mithin zu dieser forderlich 83/318 Thlr.

Gerner liegt folgender Entwurf cines Gesetzes, be- treffend die den Angehörigen der Reserve und Land- Wer Meike len. Beibhulfen, vor: E E 8 oe, Maven König von Preußen 2c.

/ ustimmung beider Häufe s Landtages d

Bode, was lat: g Hauser des Landtages der i F. 1, Die Forderungsrechte, welche der Staat in Ausführung des Reich8geseßes vom 22. Juni 1871 (Reichsgeseßblatt Seite 271) Angehörigen der Reserve und Landwehr gegenüber durch die Ge- währung von Beihülfen in Form von ÖDarlehnen erworben hat, gehen Kraft dieses Gesetes auf die Provinzialverbände der Monarchie beziehungêweise die Kommunalverbände der Regierungsbezirke Cassel und Wiesbaden, den Stadtkreis Frankfurt a. M. und die Hohen- zollernsche Lande in dem Umfange über, in welchem die Darlehne durch die Organe dieser Verbände bewilligt worden sind. |

Dasselbe gilt hinsichtlich der Forderungsrechte , welche der Staat dadurch erwirbt, daß weitere Darlehne an Angehörige der Reserve und Landwehr aus dem durch Zuschüsse aus der Staatskasse bis auf den Gesammtbetrag von 2,577,810 Thlr. zu ergänzenden Beihülfefonds gewährt werden.

_§. 2. Die Fonds, welche durch die Rückzahlung dex im §. 1 be- zeichneten Darlehne gebildet werden , sind zur Verwendung für ge- meinnüßige Zwece im Jnteresse der betreffenden Landestheile bestimmt.

__§. 83. Die Verwaltung des für die hohenzollernschen Lande zu bildenden Fonds wird bis zur Einführung ciner kommunalen Vertre- tung in denselben durch Königliche Verordnung geregelt,

Urkundlich 2c.

2 Statistische Nachrichten.

Ueber dié Produktion derx. Bexrgwerle, Hütten und Salin en des Zollvereins geben wir nah der kürzlich für das Jahr 1870 aufgestellten amtlichen Tabelle die nachfolgenden Haupt- ziffern im Vergleich mit dem Vorjahre:

__1) Grubenbetrieb. Gesammtwerth der Produktion aller Bergwerke im Zollverein 81/7146!5 Thlr. (gegen 1669 mehr 2/489/469 Thlr. oder 31, pCt.) Es sind namentli gefördert worden : Steinkohlen 527/9959390 Ctr. im Werthe von 54/512,360 Thlr. (gegen 1869 weniger 7,531,975 Ctr. oder 1,4 pCt. und mehr 21203/9597 Thlr. oder 4,9 pCt.); Braunkohlen 152,104//84 Ctr. im Werthe von 7,391,039 Thlr. (mehr 713,787 Ctr. oder 0,5 pCt und 333/012 Thlr. oder 418 pCt.); Eisenerze 76,784,449 Cir. im Werthe von 8/037,799 Thlr. (weniger 4,891,687 Eltr. oder 6,0 pCt. und mehr 281,308 Thlr. oder 5,6 pCt.); Gold- und Silbererze 912/108 Centner im Werthe von 1,323,278 Thalern (weniger 24/920 Centner oder 4/6 pCt. und 5097 Thaler oder (4 pCL); Bleterze 2,111,810 -Cir{* im Werthe“ von 2011,235 Thalern, (mehr 109,2 )0 Ctr. oder 5/4 pCt. und 598 Thaler); Kupfererze 4,147,627 Ctr. im Werthe von 1,619,938 Thlr. (wentger 200,690 Ctr. oder 4,6 pCt. und 88/804 Thlr. oder 5,2 pCt.); Zinkerze 7,335,603 Ctr. im Werthe von 2,315,423 Thlr. (weniger 764,895 Ckr. oder 97,4 pCt. und 544/466’ Thlr. oder 19,0 pCt.) Außerdem wurden von G Erzen gewonnen: Quesilbererze für 380 Thlr. (1869: 300 haler) Zinnerze für 104/697 Thlr. (1869: 87/352 Thlr. ), Kobalterze ür 80,372 Thlr. (1869: 74,200 Thlr.) Arsenikerze für 20,666 Thlr. 1869: 16,202 Thlr.) Antimonerze für 258 Thlr. (1569: 777 Thlr.),

tanganerze für 188,259 Thlr. (1869: 327,672 Thlr.), Alaunerze für 12/424 Thlr. (1869: 12/4599 Thlr.) Vitriolerze für 406,089 Thlr. (1869: 358/638 Thlr.) Graphit für 10,587 Thlr. (1869: 22,720 Thlr.) Phosphorit für 207,688 Thlr. (1869: 204,847 Thlr.), Flußspath für 11,917 Thlr. (1869: 14/210 Thlr.) Die Zahl der auf säâmniilichen Gruben im Jahre 1870 beschäftigten Arbeiter betrug 220,321, gegen das Vorjahr weniger 9864 oder 4,2 pCt.

2) Huitenbetrieb. ¡Ver Gefamniiniet der Produktion im Jahre 1870 belief sich auf 163,730,427 Thlr, (gegen 1869 weniger 4/440/573 Thlr. oder - 2,6 pCt.). Von den wichtigeren Hüttenerzeug- nissen sind hervorzuheben: Roheisen einschl. RohstaHhleisen 26,910,397 Ctr, Werth 32,639,935 Thlr. (gegen 1869 weniger 228/899 Ctr. oder 0,8 pCt. und mehr 1,192,438 Thlr. oder 3,8 pCt.); Gußwaaren aus Erzen und Loe 5,620,681 Ctr, Werth 19,011,323 Thlr. (weniger 298,606 Ctr. oder 5,0 pCt. und 829,000 Thlr. oder 4,2 pCt.); Stab- und gewalztes Eisen 14,816,612 Ctr, Werth 46,636,275 Thlr. (weniger 23,960 Ctr. oder 0,1 pCt, und 1,339,589 Thlr. oder 2/8 pCt.)¿ Eisenbleckch 1,735,337 Etr., Werth 7,219,353 Thlr. ventar 238/374 Ctr. oder 12,1 pCt. und 798,683 Thlr. oder 9,9 pCt.); Eisen-

draht 885/817 Ctr, Werth 3,634,656 Thlr. (weniger 21,383 Ctr. oder 4 2/3 pCt. und mehr 123,337 Thlr. oder 3,5 pCt.); Stahl Err Ctr.

Werth 22,747,626 Thlr. (mehr 172,640 Ctr. -oder 5,3 pCt. und 90,823

/ Thlr. oder 0,4 pCt.); Silber 185/847 Jollpfd., Werth 5,549,943 Thlr. I (mehr 1311 Pfd. d ent Gr oe 12 E / Kaufblei 1/092/,545 Ctr., Werth 6,341,222 Thlr. (mehr 30,706 Ctr. 4 oder 2/9 pCt. und weniger 87,032 Thlr. oder 1,3 pCt.); Garkupfer a as Ctr, Werth 2,332,927 Thlr. (mehr 4889 Ctr. oder 5,4 pCt. Y 78,749 Ctr, Werth 2,334,608

oder 0,7 pCt. und 67/517 Thlr. (oder 1,2 pCt.);

12,536 oder 0,5 pCL)?

Thlr.

Thlr. verarbeitetes Kupfer

(weniger 6645 Ctr. oder

77 _pCt. und 324/603 Thlr. oder Js

88/230 Ctr.7 Werth 2,487,998 Thlr. (weniger ¿bg6 Ctr. oder 617 pCt. und 255/602 Thlr. oder 9,3 pCt.); Platten- oder Barren- zink 1/,279/598 Ctr. Werih 7,139,942 Thlr. (weniger 117/415 Ctr. oder 8/4 pCt. und 1/234/,025 Thlr. oder 15,9 pCt); ZJinkblech 405,304 Cir., Werth 2,740,383 Thlr. (weniger 77,036 Ctr. oder 15,9 pCt. und 1/015/865 Thlr. oder 27,0 pCt.). Von sonstigen Produkten liefer- ten die Hütten noch: Gold für 182,660 Thlr. (1869: 72,815 Thlr.)y Glätte für 499/663 Thlr. (1869: 618/106 Thlr.), gewalzte Bleiplatten für 107/29 Thlr. (1569: 129/518 Thlr.) Zinfiveiß für 331,934 Thlr. E 331/991 Thlr.) Zinn für 112/778 Thlr. (1869: 94,099 Thlr.) ; Slaufarbenwerks-? rodufte für 308,409 Thlr. (169: 300,807 Thlr.) Nickel für (72/242 Thlr. (1869: 535/238 Thlr.) Arsenik für 60,414 Thlr. (1869: 63/878 Thlr.), Alaun für 143,052 Thlr. (1869: 168,988 Thlr.) Kupfervitriol für 366/910 Thlr. (1869: 347/639 Thlr), Eisen- vitriol für 84/124 Thlr. (1869: 94/166 Thlr.), gemischter Vitriol für 361/234 Thlr, (1869: 29/350 Thlr.) Schiwefel für 35,214 Thlr. (1869: 12/924 Thlr.) Die Zahl der auf sämmtlichen Hüttenwerken beschäf- tigten Arbciter war 111,556 gegen 117,881 im Vorjahre.

3) Salinenbetrieb. Der Gescmmtwerth der Produkte aller Salzweike iun Zollverein betrug 3,926,650 Thlr; gegen 1869 mehr 186/388- Thlr. oder 9510 Ct. Jm Einzelnen sind gewonnen: Stein- salz 8/441/970 Ctr. un Werthe von 1,184,992 Thlr. (mehr 1,334,140 Ctr. oder 18/8 pCt. und 119,490 Thlr, oder 11/2 pCt.); weißes Kochsalz 917451115 Ctr. im Werthe von 2/542,127 Thlr. (mehr 132,630 Ctr. oder 2/4 pCt. und 71,245 Thlr. oder 2,9 pCt.), schwarzes und gelbes Salz 3811827 Ctr. Werth“ 187,179 Thlr. (1869: 392/424 Ctr. und 1-6,817 Thlr.); Düngegyps 90,078 Ctr, Werth 11,352 Thlr. (1869: 140,4 :4 Ctr. und 16,061 Thlr.) Auf sämmtlichen Salzwerken sind 4610 Urbeitcr, 185 mehr ais im Jahre 1869, beschäftigt gäwvesen.

L Gera; 26. April. Jun der neuesten Nummer des »Amts- und Berordnungsblattes« ist das Ergebniß der leßten Volkszählung im Färstenthume nunmehr auch offiziell bekannt gemacht. Demnach hatte Reuß j. L. am 1. Dezeinber 1871 89,032 Einwohner gegen "7/974 im Jahre 1837. Bemerkenswerth ist, daß die Eimvohnerzahl des Landestheils Gera (40,721) seit der Volkszählung von 1867 um 546 u U U a die des E n Schleiz um nd ebenso des Landestheils Lobenstein-Ebersdorff um 565 Se T stein-Ebersdorff um 905 Seelen

Kunst und Wissenschaft.

Herr de la Rive in Genf, einer der bedeutendsten Kenner d Âs nomens der Nordlichte, ist, wie “er der Bariser Vitaberie bes Wissenschaften mittheilt, im Begriffe, cine zahlreichen Arbeiten Über diesen Gegensiand zusammenzustellen; er giebt vorläufig ein Resumé Der gegenwärtig möglichen allgemeineren Schlüsse über die Nordlichter, dem die »K. Zt.« folgende Hauptpunkte entnimmt: Das Nordlicht ist eine terresirische Erscheinung; die zahlreidhen Gründe hicfür , die aus irüheren Beobachtungen hergeleitet - werden ; sind neuerdings durch Fälle verstärkt worden, in denen die Beobachter sich mitten unter den Strahlen desselben befunden haben, wie 4 Mo, DEe Pariser Ueronaut Rollier welcher îm Dezember 1870 mit cinem BVallon auf cinem 1300 Meter hohen Berge in Norwegen mitten in einem Nordlichte niederging. Das Auftreten knisternder Scrâusche und eines Ozongeruches 7 beides Begleiter elektrischer Entladungen hält de la Rive für bewiesen. Der scincm Wesen nah ucch unbe- tannte Zusammenhang zwischen den Sonnenflecken und dem Nord- lichte wird von de la Rive näher präzisirt. Die Perioden der häufig- sten Sonnenslecken fallen mit denen der in unseren Breiten sichtbaren Nordlichter zusammcn während dagegen die Zahl der nur in nörd- lichen Negionen sichtbaren Nordlichter, so viel bekannt, keinen regelmäßigen Schwankungen unterliegt; es ist also die Tntensität dieser Phänomene welche variirt; denn nur die intensivsten sind in unseren Breiten sichtbar. Zur Zeit des Nordlichtes vom 4, Februar d. J. wurde durch Tacchini das Vorhandensein ciner großen Zahl von Protuberanzen und Sonnensflecken, die sogar ihr Maximum beim Auftreten dicses Nord- lichtes erreicht haben sollen \ignalisirt. Die spektroskopische Unter- suchung der Nordlichter hat die Ansicht bestätigt, daß dieselben unserer Atmosphäre angehören. Von Sauerstoff und Stistoff, den Gasen, die Unsere Atmosphäre zusammenseßen, hat man unter bestimmten Men s nie E S erhalten.

; ondon, 25. April. in Krystallpalast in d

ist augenblicklih eine Ausstellung von Viaddégetn und Si I erste dieser Art, eröffnet. Der Katalog umfaßt 143 Nuinmern, darunter 13 verschiedene Klassen Bantams. Ein Paar weiße ja- panische Bantams, Eigenthum der Lady Legg, fesseln besonders die ee an R Ï

Am 29. Februar starb der spanische Dichter und Schriftitelle Don Eugenio de Ochoa, der neben seinen eigenen S uhuevan sich durch eine Reihe von Ueberseßungen aus dem Französi\chen Ukd La- teinischen einen_literarishen Ruf erworben hatte, und dessen Haus seit lange ein Sammelplaß hervorragender Männer war. 1815 zu Lezo in Guipuzcoa geboren, war er schon mit 29 Jahren Mitglied der spanischen Akademie geworden, und hatte auch nüt Auszeichnung mehrere höhere Staatsämter bekleidet; sowie verschiedene Male cinen Siß in Air aa Aus Tiflis wird berichtet, daß 20 Werste von dort Wle Kur, bei dem Orte Mzchct, ein großes Todtenfeld it

teinfastengräbern unter der Leitung des Naturforschers Baiern ausgegraben wurde. Fast jedes Grab enthielt 4 Leichen von Er- wachsenen und 2—4 Kindern. Als Beigabe der Leichen find Thränen- fläschchen aus Glas und Thon zu erwähnen; goldene Ringe mit Rubinen und Perien; goldene Knöpfe und Nadeln, Schmuckgegen- stände aus Bronze, Werkzeuge aus Stahl und Eisen. Die i der Schädel sowohl, als die Kunstgegenstände weisen auf cinen semi-

12/2 ÞpCt Messing

tischen Stamm, welcher zwischen Assyrern und Egyptern zu stellen