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Die Saison des Königl. Preuß. Bades
Oeynhausen (Nehme) in Westfalen _ (kfohlensaure Sooltherme-/, Sool-Dunst-Gas-Bäder gegen Lähmungen, Ee) F Steg B Hie eiden 2c. währt vom 15. Mai bis 25, September. : Auskunft über Wohnungen und sonstige Angelegenheiten ertheilt die Königliche Bade-Verwaltung.
Extra - Vergnügungs8züge nach Berlin.
Freitag vor Pfingsten , - den 17. Mai d. J-.,
Ana, Werden drei Extrazüge, und zwar von Bromberg, R Danzig und Königsberg nach Berlin mit Personen- s S beförderung in 1, 1. und Ul Wagenklasse abgelassen
Erster Zug. . von Bromberg 1 Uhr 36 Min. Vorm. » Schneidemühl 1s » L» ‘Mach. . in Kreuz S M S » . von Landsberg Bl» » Ank. in Berlin 8» — » Abends. Zweiter Zug+ i AbFf. von Danzig (l. Thor) 6 Uhr 38 Min. Morg. » » Dirschau G 2 19-9 » » » Czerwinsk » » » » » Warlubien..#.-..-+»#- i » » » Ank. in Kreuz » » Nadm. » Abends.
» Berlin j » » Dritter Zug-+ : Abf. von Königsberg . 5 Ubr 32 Min. Nachm. » » Braunsberg.....--.- e T7109 I ds » » Elbing ä E S » Ank. in Berlin den 18. Mai » 2» PDoru, Der erste Zug nimmt die Passagiere auf sämmtlichen Stationen; auf
sämmtlichen Staiionen von Danzig bis einschließlich Kotomierz, der ritte Zug desgleichen auf sämmtülichen Stationen von Königsberg bis cins{ließlich Simonsdorf mit Aus\{chluß der Haltestellen. Außer- u men e og und dritte Zug — soweit Plaß vorhanden ist — noch auf a Sämmtliche Züge befördern nur Passagiere nah Berlin. Die Billets sind zuglei für die Rücktour gültig, und ist der Preis derselben um die Hälfte ermäßigt, indem nur der Saß der einfachen Tour nach Berlin zur A fommt. Die Rückkehr von Berlin kann vom 18. Mai d. J. ab bis einschließlich den 2. Juni d. J. — mit Ausnahme der Courierzüge — mit jedem fahrplanmäßigen Zuge, welcher Personen der betreffenden Wagenklasse befördert, geschehen.
Die Billets müssen zur Rückfahrt der Billetexpedition
in Berlin zur Abstempelung vorgelegt werden und sind nur für den durch diese Abstempelung bezeihneten Zug gültig. Freigewicht für Gepäck wird nicht gewährt. Auch i} eine
4 Unterbrehung der Fahrt auf den Zwischenstationen bchufs
Fortseßung derselben auf Grund des Extrazugbillets mit cinem anderen Zuge, weder auf der Hin- noch auf der Rü cktour gestattet. Die Reisenden des ersten und zweiten Extrazuges können Bestellungen auf Couverts zur table d’hôte auf Bahnhof Kreuz zum Preise von 125 Sgr. den dienstthuenden Schaffnern auf den Skationen Brom- berg und Schneidemühl zur unentgeltlichen Beförderung durch den Telegraphen aufgeben. Bromberg, den 25. April 1872. : Königliche Direktion der Ostbahn.
[M. 541] Essigfabrikation.
Der Unterzeichnete giebt technische und praktische Anleitun jur Essigsprit-Fabrikation. Neuestes Verfahren. Höchstes Resultat. Uebernimmt neue Einrichtungen, Verbesserungen 2c. unter Garäntie für 90 Proz. j [2930] Beste Zeugnisse stehen zu Diensten. C. BurkHiardt, Essigfabrikfant (a 29/5) in Böblingen, Württemberg.
welchen die - Eilzüge halten, auf, der zweite Zug desgleichen auf
Bekanntmachun g. Königliche DOftba hn. Sommer-Fahrplan | für die Strede Danzig-Neufahrwasser vom 19. Mai 1872 bis auf Weiteres.
Danzig-Neufahrwasser. |
Züge
en Stationen, auf denen fie halten, Vassagiere auf. -
XANI.
I. (
C l C
Mit Personenbeförderung in allen 4 Wagenklassen.
U. 14.20 4 U,
Aa
Abfahrt Danzig, lege Thor 45 ” hohe Thor
6 E Neufahrwasser „...---....---- .. Ankunft 6 12
9
Morgens Morgens | Nachmittags 5 45 9 1 9
47 2 4 38 8 24
Nachmittags | Abends S 59 2 | 12 4 20
32 46 4 | 21 7 | 46 10
8| 12 36
Neufahrwasser-Danzig.
üge
E J
VI. j Mit Persfonenbeförderung in allen 4 Wagenklassen.
A. | Il. | XXXVT. [ XXXVUL
T,
|_ M. a E U. 4 M. 4 U, 4M.
Neufahrwasser Danzig, hohe Thor » lege Thor
Bromberg, den 16. April 1872.
Abfahrt | A
NBormittags 20 11 T 34 Ii K 46 11
Nachmittags Abends Abends Abends 23 3 30 6 15 9 —— 10 1. 50 | 40 H 44 6 30 9 14 11 4 52 3 56 6 42 9 26 HFl436
Königliche Direktion der Ostbahn.
[1303]
L Keig
Magdeburg - Salberstáädter
Berlin- Saunoversche Bahnen.
A
Mit dem 4. Mai d. J- treten in dem Fahrplane unserer Bahnstrecke Berlin-Lehrte dadurch Aenderungen ein, daß von diesem Tage
ab Aa Tour terzige eingelegt werden, welche ohne Wagenwechsel nach resp. von Eöln durchgehen.
Der Dan 2 ) Ao Berlin-Cöln:
Berlin, Abfahrt 9 15 Abends, Spandau » 932 » Rathenow 10 28 » Stendal 11 11 » Gardelegen 11 43 » Lehrte 139 Nachts,
annover » 26 »
öln, Ankunft S 20 Morgens.
Der um 354 Morgens von Stendal abgehende und in Berlin 6 50 Morgens eintre
er Courierzüge von diesem Tage ab is folgender:
„Nichtung Cöln - Berlin:
Cöln, Abfahrt 7 45 Abends,
Hannover » 146 Nachts,
Lehrte TAR »
Gardelegen 44 Morgens.
Stendal 4 45 »
Nathenow 5/27 »
Spandau 1 6 26 »
Berlin Ankunft G 50 »
fende Personenzug fällt aus und wird der jeßt
um 640 Morgens aus Stendal abgehende und um 9 45 in Berlin ankommende Personenzug, um A7 Stunde früher befördert.
Der Gáng der übrigen Züge bleibt unverändert und ergeben das Nähere die auf den
Magdeburg, den 22. April 1872.
tationen aushängenden Fahrpläne.
0
Direktorium.
Das Abonnement beträgt K Thlr. #7 Sgr. G Pfg. für das Vierteljahr. Insertionspr2is für den Üaum ciner Druzeile § Sgr. ——E E ——
Deutscher Reichs-Anzeiger
Königlich Preußischer Staats-Anzeiger.
Alte Post-Anstalten des In- und Auslandes nehmen Sete!lung an, für Bertin die Expedition : Zietenplasz Nr. 2.
——
M2 104.
Berlin, Freitag den 3. Mai, Abends.
1872.
Se, Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
Dem Recht8anwalt und Notar, Justiz-Rath Nolte zu Lissa den Rothen Adler-Orden dritter Klasse mit der Schleife ; dem Pfarrer Soldan zu Münchhausen, Kreis Marburg, dem Kreis8gerichts-Sekretär und Kanzlei-Direktor, Kanzlei-Rath Gebhard zu Sorau, und dem Steuer - Empfänger Althoff zu Rüthen , Kreis Lippstadt, den Rothen Adler-Orden vierter Klasse; dem Geheimen Sanitäts-Rath und Direktox der Provinzial - Jrren - Heilanstalt in Leubus, Dr. Martini, den Königlichen - Kronen - Orden zweiter Klasse; dem städtischen Oberförster Köhler zu Hannover den König- lihen Kronen - Orden dritter Klasse; dem Ober - Predi- ger Schneller zu Guben und dem Pastor Balzer zu Gusow, Kreis Lebus, das Kreuz der Rittex des Königlichen Hausordens von Hohenzollern; dem Schullehrer Böhrx zu
Bunzlau den Adler der vierten Klasse desselben Ordens; sowie
dem Schleusenmeister Bellwinkel an der Schleuse zu Werne, Kreis Lüdinghausen , dem Veteran Franz Joseph Schmiß zu Düsseldorf und dem Diener Johann Comanns zu Haus Bodelschwingh, Kreis Dortmund, das Allgemeine Ehren- zeichen zu verleihen.
Deutsczes Neich.
Se. Majestät der Kalser_ Un Kobni@ baben folgende vom Direktorium der Kirche Augsburger Konfession zu Straßburg vorgenommene Ernennungen von Pfarrern zu bestätigen geruht :
1) des Pfarrers Eugen Albert Engelmann zu Schön- burg zum Pfarrer an der Kirche Sankt Wilhelm zu Straß- burg, h des Pfarrvikars Johann Friedrich Heydt zu Kauffenheim zum Pfarrer in Zittersheim, 3) des Pfarrers Ludwig Philipp Will in Aßweiler zum zweiten Pfarrer in Bischweiler, 4) des Pfarrers Philipp Welßy zu Winßen- heim zum Pfarrer in Baldenheim, 5) des Pfarrers Adolf Gi Siegfried zu Wickersheim zum Pfarrer in Herbiß- eim.
Die Reichs-Telegraphenfstation zu Bad Elster wird am 10. Mai c mit vollem Tagesdienst wieder eröffnet werden. Dresden, den 30. April 1872. E Kaiserliche Telegraphen-Direktion.
In Sierc, Kreis Diedenhofen, wird am 16. Mai e. cine Tele-
grapdenstation mit beschränktem Tagesdienst eröffnet.
Straßburg, den 30. April 1872. - Kaiserliche Telegraphen-Direktion.
Königreich Preußen.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Den Regierungs - Rath Rötger hierselbst zum Geheimen Finanz-Rath und Mitgliede der Hauptverwaltung der Sktaats- schulden zu ernennen ; : & Dem praktischen Arzt Dr. de Camp zu Lauenburg i./Pom. ; un Dem Badearzt in Franzensbad Dr. Straschnow zu Eger in Böhmen den Charakter als Sauitäts-Rath zu verleihen.
Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.
Dem Fabrikanten Wilhelm Rahm zu Stettin ift unter dem 30. April 1872 ein Patent
auf eine Kartoffelgrabemaschine in der durch Modell und Beschreibung nachgewiesenen Zusammenseßung, ohne Jeman- den in der Anwendung bekannter Theile zu beschränken,
auf drei Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für den Umfang des preußischen Staats ertheilt worden. i
Dem Jngenieur Felix Tonnar zu Dülken ist unter dem 2. Mai 1872 ein Patent auf eine durch Zeichnung und Beschreibung gene selbstthätige Vorrichtung an Bandwebestühlen zum Ausrücken der Maschine mittelst der Treibstange der Schiffen, ohne Fe in der Anwendung bekannter Theile zu beschränken, auf drei Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für den Umfang des preußischen Staats ertheili worden.
Justiz-Ministerium. :
Die Verseßung des Rechts-Anwalts und Notars R zu Lüdenscheid an das Kreisgericht in Steinfurt is auf den Antrag desselben zurückgenommen, und dagegen der Rechts- Anwalt und Notar Meyer in Tecklenburg in gleicher Eigen- schaft an das Kreisgericht in Steinfurt, mit Anweisung seines Wohnsißes daselbst, verseßt worden.
Der Referendarius Landwehr in Cöln- ist auf Grund der bestandenen @roßen Sktaatsprüfung zum Advokaten im Bezirk des Königlichen Appellation8gericht8hofes in Esöln er- nannt worden. |
Der Referendarius Custodis in Cöln ist auf Grund der bestandenen großen -Staatsprüfung zum Advokaten im Bezirk des hier as Appellation®sgerichtshofes zu Cöln ernannt worden. ;
Ministerium des Jnnern.
Erlaß vom 18. April 1872 — betreffend die Befugniß der länd- lichen Gemeindebehörden zur Vornahme von Haussuchungen.
Nach einer Mittheilung des Herr2 Finanz - Ministers hat der Rittergutsbesißer N. als Ortspolizeibehörde von N.,, dem dortigen Schulzen die Vornahme von Haussuchungen auf Antrag der König- lichen Forstbeamten- ohne seine spezielle Genehmigung untersagt und ist diescs Verbot auf die von dem Oberförster N. zu N. und von der Königlichen Regierung: zu N, dagegen erhobenen Vorstellungen von dem Landrathe des Kreises N. und von der 2c. gebilligt worden. Ih vermag meinerseits die von der Ortspolizeibehörde von N. ge- troffene Anordnung nicht für gerechtfertigt zu erachten.
Nach §. 11 des Geseßes zum Schuße der persönlichen Freiheit, vom 12. Februar 1850, dürfen Haussuchungen sowohl von der Orts- polizeibehörde als von der Kommunalbehörde abgehalten werden. Demgemäß steht unzweifelhaft auch dem Schulzen einer Dorfgemeinde als Kommunalbehörde die Befugniß zur Vornahme von Haus- suhungen zu und erscheint cine Beschränkung dieser Befugniß, welche die Ausübung derselben von der vorher für jeden einzelnen Fall zu ertheilenden Genehmigung der dem Schulzen vorgeseßten Polizei- Obrigkeit abhängig macht, nicht zulässig.
Auch findet eine solche Anordnung durch den von dem Landrathe in Bezug genommenen §. 4 der Verordnung vom 3. Januar 1849 feine Rechtfertigung. .Es wird dort bezüglih der den Polizeibehörden obliegenden N! Verbrechen nachzu- forschen und alle keinen Aufschub gestattenden, vorbereitenden An- ordnungen zur Aufklärung der Sache und vorläufigen Hasft- nahme des Thâäters zu treffen, ausdrücilich auf die Vorschriften des demnächst dur das Geseß vom 12. Februar 1850 wieder aufgehobe- nen Geseßes vom 24. September 1848 hingewiesen. Der §. 6 des lebteren gewährte aber den Kommunalbehörden das Recht zur Vor- nahme von Haussuchungen in noch bestimmterer Weise, als8- der §. 11 des Geseßes vom 12. Februar 1859, indem er vorshrieb, daß Haus- suchungen von der Kommunalbehörde, wo eine solche aber nicht be- steht, von der Polizeibehörde des Orts vorzunehmen find.