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des unterzeichneten Kommandos, Neue Friedrih-Straße Nr. 87, par-
terre links, abzugeben, wojelbs| auch die Bedingungen und der Kosten-
anes täglih von 9 bis 12 Uhr Vormittags eingeschen werden nnen.
Berlin, den 2. Mai 1872. Das Kommando des Kadettenhauses.
[1474] Submission.
Die Lieferung der nachbenannten Krankentragen, franco hier, ist an den Mindestfordernden zu überlassen, und sind Offerten bis zum 1. d. Mts., Morgens" 9 Uhr, einzureichen.
Die Lieferungszeit ist innerhalb 6 Wochen. ie Proben liegen im diesseitigen Depot zur Ansicht bereit. Es sind zu beschaffen :
156 Krankentragen, 2 Räderbahren. Alt-Damm, den 6. Mai 1872. Die Materialien-Verwaltungskommission des Pommerschen Train-Bataillons Nr. 2.
[1444] Bekanntmachung.
Die Lieferung des Bedarfs an Druckformularen für die Postanstalten in den Bezirken der Kaiserlichen Ober - Postdirektionen u Breslau, Liegniß und Oppeln, sowie für die Kaiterlichen Ober-
ostkassen in den genannten Orten, soll vom 4. Dezember 1872 ab im Wege der Submission vergeben werden. Zu diesem Zwecke is ein Termin auf den 31. Mai c, Mittags 12 Uhr, anberaumt worden, bis wohin Offerten versiegelt und mit der Aufschrift
»Submission auf Lieferung von Postdrucksachen« in der Kanzlei der Kaiserlichen Ober - Postdirektion zu Breslau ab- zugeben oder an dieselbe mit der Post frankirt einzusenden sind.
Der Submittent muß in seiner Offerte unter Beifügung von wh Pn Probebogen der vorgeschriebenen Papiersorten die Preise für ie leßteren g von dem Preise für Saß, Druck und sonstige Nebenausgaben pro Rieß angeben, ohne Unterschied der Art des Sazes, sowie ohne Rücksicht darauf, ob der Dru schwarz oder farbig und ob er ein’eitig oder zweiseitig erfolgt; bei Postanweisungen, Post- mandaten; Postvorschuß-Anweisungen und Korrespondenzkarten ist der Preis auf je 100 Stü einschließlich des Beschneidens und des For- mirens der einzelnen Päcchen zu bemessen. Für Korrespondenzkarten mit bezahlter Rückantwort, je 50 in einem Pächen, wird grund- säßlich derselbe Preis gewährt, wie für die doppelte Zahl einfacher Korrespondenzkarten zu je 100 in einem Päckchen.
Die Eingabe muß zugleiw die Erklärung des Bewerbers ent- E daß er sich sämmilihen Submissions-Bedingungen, welche bei jeder der drei Ober-Postdirektionen in Breslau, Liegniß und Oppeln eingesehen werden können, unterwerfen wolle. __ Nur solche Submittenten können Berücksichtigung finden, welche in der Provinz Schlesien ihre Offizin haben. i
Breslau, den 2. Mai 1872.
Der Kaiserliche Ober - Postdirektor. Schröder.
[1473]
Submission auf eihne Bohlen und Bretter.
Die Lieferung von circa 100 Kubikmeter eihne Bohlen und Bretter für den Strafanstaltsbau bei Rendsburg soll im Wege öffent- licher Submission verdungen werden.
Die Submissionsbedingungen liegen in unserem Bauburenu von Morgens 9 bis Nachmittags 3 Uhr zur Einsicht aus und werden auf Verlangen abschriftlich mitgetheilt.
Offerten mit der Aufschrift:
»Submission auf eichne Bretter und Bohlen zum Strafanstaltsbau« sind bis zum 20. Mai e., Mittags 12 Uhr, an die unter-
eichnete Baukommission einzusenden, zu welcher Zeit die Ers derselben O Später eingehende Dce erbe niens T gt.
Rendsburg / den 2. Mai 1872. Königliche Strafanfstalts-Baukommission.
[1439]
Wochentagen Vormittags im vorbezeichneten Lokale zur Einsicht aus und können daselbs auch Abschriften der Bedingungen, sowie Kopien der Fung gegen Erstattung der Kosten in Empfang genommen werden.
Berlin, den 1. Mai 1872.
Königliche Direktion der Niederschlefisch-Märkischen Eisenbahn.
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Verloosung, Amortisation, Mus u. \. tv. von öffentlichen Papieren. [1472] Bekanntmachung.
Von den auf Grund des Allerhöchsten Privilegiums vom 10. Ofk- tober 1853 zur Errichtung der hiefigen Gasanstalt kreirten B Posener Stadtobligationen sind heute folgende Nummern gezogen worden :
itr. B. 147. 211. 248 à 100 Thlr.
» C. 32. 61. 66. 71. 89, 264. 334. 386. 476.
494. 506. 541. 553. 686 50 Thlr.
» D. 11. 374. 386. 422. 598. 686. 742. 769. 782.
891. 914, 1034. 1060. 1066. 1140. 1233 à 25 Thlr.
Der Nennwerth dieser Nummern kann nach dem 1. Juli eur. bei unserer Kämmereikasse erhoben werden.
Von den früher geloosten Obligationen werden folgende Num- mern und zwar:
Litr. A. Nr 35 über 500 Thlr.
» B...» 14.45.64 75,149 y à 100 Thlr.
» -:C..» 22. 29, 30. 82. 90, 140 256. 287.3422 à ‘50 Thlr.
» D. » 549. 621. 629. 653. 683 725. 823. 852.
958. 960. 966. 971. 1044. 1128. 1133.
j 1145. 1157. 1229. 1263. 1280. 12988 à 2 Thlr. wiederholt aufgerufen, mit dem Bemerken, daß die Valuta für diese Obligationen seit deren Amortisation auf Ge- fahr des Empfan gs8berecht igten und unverzinset im De- positum liegt.
Posen, den 6. Mai 1872.
Der Magistrat. [1480] Bekanntmachung. -
Wir bringen zur öffentlichen Kenntniß, daß die durch Beschluß unserer Generalversammlung vom 4. d. Mis. auf 9 Prozent; d. i. Thlr. 9 pro Aktie festgestelte Dividende pro 1871 bereits vom 15, Mai a. cer. ab gegen Einlieferung des Dividendenscheines Nr. 3 an den nachstehend genannten Zahlstellen unserer Bank:
in Berlin bei der Berliner Handelsgesellschaft,
» » » Herrn Jos. Jaques,
Breslau » dem Schlesischen Bankverein,
» » den Herren Nuffer & Co., » Herrn M. Schlesinger, Nr. 42. Tauenzienplat,
Bonn R Jonas r
Coburg erren Schraidt & Hoffmann,
Dessau Bun I. He Cohn, /
Dresden erren George Meusel & Co.,
Erfurt Herrn Adolph Stürcke,
Frankfurt a. M. der Deutschen Vereinsbank,
amburg der Norddeutschen Bank, annover
on der Provinzial-Wechslerbank, önigsberg i. Pr. Len J+ Simon Wwe. & Söhne, Leipzig erren Yammer & Schmidt, De A Herren Dingel & Co.,
Gotha unserer Hauptkasse
zur Auszahlung gelangt.
Gotha, 6. Mai 1872. Deutsche Grundkredit-Bank.
von Holtendorff. Landsky. R. Friboes.
LP'PPBPSB-W U BWGWY
[1461 y Vei der in Gemäßheit des Geseßes vom 5. November 1853 Nr. 451
der Geseßsammlung am 24. v. Mts. stattgehabten
P IERY 2; Be Ie R N R I ame T I E T IIE D T E S “T MO O I E E e I T SMO E M A T e T
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des Erlasses der Een Bekanntmachung an gerechnet, bei der | Ferner wird darauf aufmerksam gemacht , daß folgende , bereits Herzoglichen Oblösungsfassc-Verwaltun N einzureichen und da- | früher ausgelooste Schuldbriefe der Ablösungskasse, nämlich: egen den Nennwerth dieser Schuldbriefe in baarem Gelde, sowie-auch 1, Schuldbriefe zur Ablösung von Grundlasten. die laufenden Zinsen bis zum Tage der Kapitalzahlung , sofern diese Serie B. Nr. 376. 394. 549. 639. und 2075. innerhalb des bezeichneten halbjährigen Zeitraums erfolgt; in Empfang Serie C. Nr. 326. 347. und 410. u nehmen. Mit dem Ablauf des sechsten Monats vom Tage des Serie D. Nr. 73. Erlasses dieser Bekanntmachung an hört die Verzinsung der sämmt- Serie E. Nr. 154. 174. 253. 368. 403. 413. und 510. lichen ausgeloosten, oben bezeichneten Schuldbriefe auf. Serie F. Nr. 124. und 149. Hiernächst wird zur öffentlichen Kenntniß Pa daß an dem | 11. Schuldbriefe zur Ablösung von Brauberechtigungen. obigen Ausloosungstage von den am 13. und 15. Mai 1868 aus- Serie C. Nr. 030. 031. 042. 052. 0162. und 0165.
loostcn Schuldbriefen der Ablösungskasse, folgende , inzwischen zur Serie D. Nr. 0221. 0224. 0236. und 0237. N R e Driaene, T lid, E A L Es Serie E. Nr. 0271. 0289. 0343. 0366. 0368. 0369. 0404. und 0409.
Serie F. Nr. 092. 0120. und 0135. Pen das Ge zur Ablösung vo F Grundlasten. bis jeßt zur Einlösung bei der Ablösungskasse-Verwaltung noch nicht
: 4 5 präsentirt worden find, und es werden daher die Jnhaber- derselben Se tiq: He: 20s L O Es 1527. 1534, “1599, 1652. u deren Einlösung mit dem Bemerken aufgefordert, daß die Verzin- Serie C. Nr. 14. 86. 194. 219. 220 930 353. 365; as dieser Schuldbriefe bereits aufgehört hat. f S a D. Nr D s i )t le 4A \ Endlich wird hiermit bekannt gemacht, daß die am 1. Mai 1868 Serie E. Nr 84. 985 381. 400 ; fällig gewordenen Zinsabschnitte (Nr. 8) zu den Rentenbriefen Serie C. Serie F. Nr 91. 195, ; : A und Nr. 0159 und Due n ov une E L üe
| L E Le , i i äsenti weshalb diese B. Schuldbriefe zur Ablösung von Brauberechtigungen. Einlösung nicht präsentirt worden sind, wesh S
: ] in Folge des Ablaufs der vicrjährigen Frist nunmehr ihre Gültigkeit Serie C. Nr. 053. 060. 073. 074. 080.| 0100. 0107. 0117. 0120. | verloren heben, Lub daß die Verzinsung sämmtlicher, zur Entsc{ädi- 0129. 0139. 0145. 0153, 0157. 0158. 0159. 0163, gung für aufgehobene Braubere Lgungey ausgegebencr Schuldbriefe
0169. 0173. 01787 r Ablösungskasse; welche noch n ur Einlösung präsentirt worden Serie D. Nr. 0230. 0231. 0238. 0243. 0245. 0256; R B Serie E. Nr. 0261. 0291. 0292. 0301. 0303. 0304. 0308. 0330. 0341. Got 1. Mai 1872 '® 0351. 0356. 0358. 0361. 0390. 0397. 0401, 0403; D ha, am 1. Mai 18/2. Serie F. Nr. 063. 064. 066. 068. 074. 077. 093. 0106. 0109. 0122 Herzoglich Sächs. Staatsministerium. nebst den dazu gehörigen Zinsleisten und Zinsabschnitten , der geseß- Im Austrag: lichen Bestimmung gemä, verbrannt worden sind. L. Braun.
[M. 563] Emissions-Beschiuss, betreffend die Ausgabe der dritten Serie Seitens der Jnhaber unkündbarer Schuldverschreibungen der Landeskreditkasse zu Cassel.
Auf Grund der §§. 9 und 11 des Geseßes vom 25. Dezember 1869, die Landeskreditkasse in Cassel betreffend, soll zufolge Beschlusses des kommunalständischen Ausschusses des Regierungsbezirks Cassel vom 25. April d. J. unter folgenden von dem Herrn Ober-Präsidenten am 29. desselben Monats genchmigten Bedingungen die dritte Seric Seitens der Inhabex unkündbarer Schuldverschreibungen der Landeskreditkasse im A von einer Million Thaler ausgegeben werden :
i uldverschreibungen werden ausgegeben in Stüen : S 9 G gi von 1000 Thalern Lit. A, » 500 » » Bj » 200 » » C » O » » 4 v» P» P? . , Dieselben lauten auf den Inhaber, können aber auf Verlangen auf den Namen gestellt werden (vergl. F. 22 des Gesehes vom
j 1832 die Errichtung einer Landeskreditkasse betr.) i | , / a Juni Die S fulbberscbreibungen werden zu vier Prozent jährlich in halbjährlichen, je am 1. März und 1. September fälligen
Raten verzinst. S ] A Dieselben können Seitens der JTnhaber überhaupt nicht, Seitens der Landeskreditkasse aber nur in dem Falle der zu bewirkenden H oder soweit gehen aus dem Verkehr zurüctgezogen werden sollen (\. unten Vier 4 folg.) gekündigt werden. i (a g 3) Die Schuldverschreibungen werden allmählich je nach dem für die Ausleihung eintretenden Vedarf ausgegeben. Die Das ns derselben oder, im Falle deren dur die Landeskreditkasse im Voraus Ste Verkaufs, des Erlöses derselben darf, U es A vorübergehender Belegung us nige T d: L San N nacli 18697 nur zum Erwerb hypothekarischer Forderungen in ( betrages der dazu verwendeten Schuldverschreibungen nden, : Ï L des Alljährlich kommt mindestens derjenige Betrag der ausgegebenen Schuldverschreibungen zur baaren Einlösung, welcher in dem vorausgegangenen Kalenderjahr auf die mittelst derselben gewährten Darlchen durch ordentlichen oder außerordentlichen Kapitalabtrag baar eingegangen ist. i / italabtrag der gedachten Darlehen ist mindestens auf ein Prozent zu bestimmen. j : Dex ordentliche KapltaloBttag n er ch auf Grund vorhergehender Ausloolüng mittelst Kündigung nach Ablauf einer
D S s i rist (vergl. §§. 16 und 18 D Geseßes vom 25. Dezember 1869). : i j sehömonalligjen Kündigungsfrist ( i did einzulösende Summe vow der Direktion in thunlichst gleichem Verhältnisse auf die verschiedenen
Literas der auLgegebenen Schuldverschreibungen einzutheilen, und die Stückzahl zu bestimmen, welche von jeder Litera auszuloosen und zu kündigen ift. l : ; ; i der zu kündigenden Nummern der verschiedenen Literas is ein notarielles Protokoll aufzunehmen. S erfolgenbe Kündigun ls ist Gie nur Ba an Ae dee EULGeN Regierung zu Cassel; sondern i ichs-Anzeiger und Köni reußischen Staats-Anzeiger zu be é e D S eo aelburgen Verden nah Ablauf der Kündigungsfrist zum vollen Nennwerth ausgezahlt (vergl. §. 18 des
1869). G ; ; ; es Die Secloomns as, sobald in dem norauegetenei Kalenderjahr die Ausgabe der diese dritte Serie von einer Million Thaler
bildenden Schuldverschreibungen vollendet is; bis dahin erfolgt die jährliche Einziehung der nah vorstehenden Bestimmungen (Ziffer 4) ein-
ittel kaufs aus freier Hand. L i i A Die Spulbverschreibungen eiten be R E er Direditkasse bei allen Rückzahlungen auf die mittelst der ersteren ge ren
Darlehen — und zwar sowohl bei deren gänzlicher Abtragung, als auch bei abshläglihen Zahlungen, einschließlich der tilgungsplanmäßigen
kao, i the in Zahlung angenommen. ; M Pop Qu is es gesiatieh dea fibadn V inita Weine halbjährlichen Kapitalabtrag und eine außerordentliche Sans in einer Summe
mittelst dieser Schuldverschreibungen zum Nennwerthe zu zahlen; dagegen ist selbstverständlich die Herauszahlung eines Ueberschusses auf lePlere u nicht zulässig. «d mda 8D
fünf und Caffel, am 3. Mai 1872. l 8 E e n Die Direktion der Landeskreditka}}e. 1 nis N eia E ¿d Min 10 (I á nun: N Sid (2 M Sarcis IdnL id L
Berlin-Anhaltishe Eisenbahn. @5 n: A Die Ausgabe unserer neuen Stammaktien erfolgt gegen Rúckgahs Wf DAARRS, i a unserer Hauptkasse, Askanischer Plaß Nr. 6, in den Geschäftsstunden-Wochontiags (Piwi®D bis 12 Uhr Vormittags.
Berlin, den 30. April 1872.
dreißigsten Ausloosung von Schuldbriefen der
hiesigen Ablósungskasse, welche zur Ablösung von Grund-
lasten ausgegeben worden sind, sind die nachverzeichneten Schuldbri betroffen und zur Abzahlung bestimmt wor e y s E
Serie A. Nr. 109.
Serie B. Nr. 345. 521, 719. 826. 903. 1109. 1229, 1954, 2091
und 2105;
So S Sr E 108 und 469; ¿ j erie D. Nr. ¡ »Submission auf Lieferung von Telegraphen- | Serie E: Nr. 312. 364. 401. 415 und 442;
| Masten« Die Indäbee dieies Séuldbbriest- werdeh Uerd
f e Jnhaber dieser Schuldbriefe werden hierdurch aufgefordert;
eingereiht sein müssen. dieselben nebst den dazu gehörigen, noch nicht fälli i i Die Submissionsbedingungen und Zeichnungen liegen in den u den Bindleigen D ichal nos nigt fälligen Sinzabscnitten
Die Melaus 2A : S ü U etsernen Telegraphen-Masten soll im Wege der Submission vergeben werden. ; Termin hierzu if auf: j Sonnabend, den 48. Mai d. J., Vormittags 41: Uhr, in unserem Geschäftslokale, Koppenstraße Nr. 88/89 hierselbst, anbe- u if zu roelchem die Offerten frankirt und versiegelt mit der u :
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T0 Die Direktion. U