1872 / 109 p. 7 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 10 May 1872 18:00:01 GMT) scan diff

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Ich habe außerdem, da der Herr Vorredner eben die Worte , die von mir im Kommissionsbericht niedergelegt sind, angeführt hat, nur kurz u wiederholen, was ich dort gesagt habe und habe nihts davon zurüctzunehmen. Daß in demjenigen , was ih Ee habe, nit ein Hohn hat liegen sollen; glaube ih, brauche ih nicht zu Ptnern. Ich glaube, die ganze Weise der Auffassung ; die ih sowohl me len- burger Fragen im Allgemeinen als dieser Frage speziell gegenüber mich zu zeigen- bemüht habe, {üßt mich vor solchem Vorwurf. Die Sache is ganz cinfach die, daß wir eben, seitdem die Verordnung ins Leben gerufen ist, fie niht als blutrothe Reaktion angewendet haben, sondern einfach so wie es die Regierung nah bestem Wissen und Gewissen für ihre verantwortliche Pflicht gehalten hat. Gegen die Anwendung in den leßten Jahren is auch, wie hier im Kommissions- bericht gleichfalls bemerft worden ist; eine Klage kaum erhoben worden. Es ist von dem Herrn Referenten selbst gesagt worden, daß die Ausfüh- rungsverordnung jeßt innerhalb der höchsten Lande8behörden {werlich mehr maßgebend (i dürfte; und ih glaube, die Erfahrung der lebten Jahre hat das vollauf bestätigt. / j:

Wenn der Herr Vorredner sich darüber beschwerte, daß Reichstags- Mitglieder verhindert gewesen seien, ihren Wählern Mittheilungen, Rechenschastsberichte U. #. w. zu machen, so erlaube ih. mir daran zu erinnern, daß son, ehe und bevor das Geseß für die Wahlen zum Reichstage cine solche Zuläßlichkeit eingerichtet hat, gerade von den Herren , die aus Mellenburg gewählt waren und zur Opposition gehörten, die Erlaubniß nachgesucht ist, solche Reden an ihre Wähler u halten, und diese Erlaubniß ist bereitwillig ertheilt. Es sind außer-

eim in dem leßten Jahre in mehreren Fällen ih kann 3 oder 4 wenigstens anführen solhe Ver- günstigungen ertheilt] nun ja, ist die Berechtigung gegeben worden. Dabei habe ih noch zu bemerken: ich habe ausdrücklich erklärt und wiederhole es nody die politischen Verhältnisse haben \ich selbstverständlich seitdem verändert, seit 4 oder 5 Jahren steht die S ache ganz anders als früher, das Recht war früher ein anderes als jeßt, und wenn das Neich in diesem Augenblick eine neue Geseßgebung für eine so schwierige und überaus weitgreifende Materie ausführen will, o wird man in Mecklenburg nichts dagegen haben können und nichts

agegen haben wollen. Die Frage areift aber viel tiefer, als daß wir sie allein ordnen können und ordnen wollen; in den einzelnen Háâllen ist dasjenige gethan; was man für Recht gehalten hat, wir haben das Recht für uns gchabt. Jch kann den Ausdru der mir vorhin zufällig ents{hlüpft i| hier zurücknehmen; es war nicht der zur Sache passende Ausdruck. Jch glaube aber, ganz in der Weise, - wie- die Sache aufgefaßt worden ist, auch noch das Wort wiederholen u. müssen Und kann es nicht zurücknehmen, daß ein wirkliches Be-

ürfniß in Mecklenburg für biete Art der politischen Betheiligung viel weniger vorhanden ist, als vielleicht in andern Ländern, über die ich nit urtheilen kann. Wenn wirklich das Bedürfniß ein solches, e(n so tiefgehendes, ein so entschiedenes, ein den Gesinnungen und dem Bewußtscin dcs Volkes in Mecklenburg so nahe liegendes wäre, so würde ih wenigstens nicht verstehen, weshalb nicht von mehreren Seiten der Wunsch ausgesprochen is, solche Versamm- lungen abzuhalten, worin ein politisches Versammlungsrecht des Lan- des vertreten wäre. Es scheint mir, daß gerade die Herren, welche solche Versammlungen als nothwendig, als zum öffentlichen Leben gehörig betrachten, sehr wohl wissen Und mir darin Recht geben müssen, daß, wenn der Wunsch, das Bedürfniß, das Gefühl, die Empfindung im Volke danach wirklich ein so großes, lebendiges), durchgreifendes wäre, man in Mecklenburg wohl auch Mittel finden würde, um diesem Bedürfniß Ausdruck zu geben ciner Regierung gegenüber, die nichts weiter wünscht, als mit dem Lande in Frieden zu leben, Ob diejenigen Worte, denen der Herr Abgeordnete iber die Gesinnung derjenigen Männer, denen der Landesherr die Regierung in Mecklenburg anvertraut hat, und Über die Zustände in Mecklenburg Ausdruck gegeben hat, ob diese Worte zu dem Frieden im Lande beitragen werden, ob es nicht besser gewesen wäre, sih cinfach an dasjenige zu halten, was die Kommission in dieser Rücksicht bemerkt hat, darauf will ih nicht eingehen, ih will aber so viel bemerken, daß ich gegen die Verweisung dieser Petition an den Bundesrath zur Berücksichtigung bei der Be- rathung eines Geseßes über das Vereins- und Versammlungsrecht durchaus nichts zu erinnern habe, daß ich im Gegentheil wünsche, daß diese Verfügung, gegen die ja eine eigentliche Beschwerde nicht vorliegt, sowie Alles, was mit dem mecklcnburgischen Vereinsrecht zusammenhängt, und diejenigen Klagen, die der Herr Vorredner aus- zusprechen Gelegenheit gehabt hat, sämmtilih dann erwogen werden mögen, wenn die kompetente Reichs8gewalt die Sache ordnen und feststellen will, die, wie gesagt, den einzelnen Regierungen zu ordnen und festzustellen nicht möglich ist.

Dem Reichstag ist folgender Entwurf cines Gesehes, betreffend die Regelung des Reichs8haushalts vom Jahre 1871, vorgelegt worden:

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser; König von Preußen 2c. verordnen im Namen des Deutschen Reichs, nh eieigier Zustimmung des Bundesrathes und des Reichstages, was folgt: e

§. 1. Die dur das Gescß vom 31. Mai 1871 (Reichs-Ges.-Bl. von 1871 S. 114) festgestellten Matrikularbeiträge für das Jahr 1871 werden hierdurch anderweit dahin festgestellt, daß den Matrikularbei- trägen derjenigen Staaten und Gebiete, welche sür das Jahr 1872 an der Gemeinschaftlichkeit der Einnahme aus Zöllen, gemeinsamen Ver- brauchssteuern und Aversen niht Theil nehmen, 16,842 Thkr. hinzu- treten; welche sich vertheilen wie folgt: Lo Bayern 3563 - Thlr.,

G Württemberg 3363 Thlr., 3) Baden 7141 Thlr, 4) Hessen (für das ebiet südlih vom Main) 2775 Thlr,; zusammen 16,842 Thlr.

§. 2. Die von der Marineverwaltung in den Jahren 1867, 1868 und 1869 Über den Etat hinaus gttten und vorschußweise be- strittenen Ausgaben für Jndienststellungen von Fahrzeugen im Be- trage von 371,503 Thlrn. 24 Sgr. sind aus den, bei den Titeln 9 und 10 der fortdauernden Ausgaben des Marine-Etats für das Jahr 1871 vorhandenen I ENEes Beständen zu decken und auf Grund dieses Gesebes definitiv in Ausgabe zu stellen.

. 3, “Die von der Telegraphenverwaltung des Norddeutschen Bundes im Jahre 1=71 vorschußweise bestrittenen einmaligen und außerordentlichen Ausgaben im Bctrage von 43,616 Thlr. 25 Sgr. 2 Pf. sind aus dem Ueberschusse des Reichs8haushalts- vom Jahre 1871 zu decken und auf Grund dieses Geseßes definitiv in Ausgabe zu stellen.

Urkundlich 2c. Gegeben 2c.

Der Reich8haushalt für 1871 hat nach den Motiven, soweit die süddeutschen Staaten daran betheilizt sind, 792,055 Thlr. Mehr- ausgabe und 623/865 Thlr. Mehreinnahme ergeben, wovon 16,842 Thlr. von denselben dur Matrikularbeiträge aufzubringen sind. Für den vormaligen Norddeutschen Bund haben \ich dagegen 5,230,956 Ueberschüsse ergeben. Diese gewähren die Mittel, die von der Tele- graphenverwalkung im Jahre 1871 vorshußweife bestrittenen ein- máligen und außerordentlichen Ausgaben im Betrage von 43,616 Thlr. ohne besondere Leistungen der betheiligten Staaten zu deken. Die in dem Uebers{huß enthaltenen 1,185,637 Thlr. Mehrerträge der Emen sollen auf die Matrikularbeiträge der betheiligten

taaten für 1873 angerechnet werden.

Was den §. 2 des Entwurfs betrifft; so wird darüber Folgendes bemerkt. Die Anforderungen, welche an die Marine zu politischen und handelspolitischen_ Zwecken gestellt werden, lassen sih bei Auf- stellung des Etats häufig nicht übersehen. Hierdurch is eine genaue Innehaltung der Etatssäße sehr ershwert. Dazu fommt, daß na- mentlich in den Jahren 1867 bis 1869 die Kosten für Schiffsver- flegungy Feuerung und Beleuchtung, für Materialien und Jnven- arien; Ausrüstung und Unterhaltung im Etat nah zu niedrigen S IClIpen veranschlagt waren, so daß die vorgeschcnen Fonds nicht einmal zu den planmäßigen Jndienststellungen ausreichten.

Außerhalb des Planes wurden in den Jahren 1867 1869 13 Schiffe in Dienst gestellt.

Pietaus find in den Jahren 1867, 1868 und 1869 bci den Titeln 9 und 10 und theilweise auch beim Titel 18 erhebliche Etatsüber- schreitungen hervorgegangen.

In der Erwartung, die Ueberschreitungen durch Minderausgaben der folgenden Jahre decken zu können, hat die Marineverwaltung diese Ueberschreitungen von einem Jahre in das andere übertragen, anstatt eine außerordentliche Tatoung Derselben nachzusuchen. Da die Voraus- seßung zu machender Ersparnisse nicht zutraf , so waren die Etats- UÜberschreitungen bei den Titeln 9 und 10, welche am Ende des Jahres 1867 38/059 Thlr. 26 Sgr 6 Pf. betrugen , Ende 1868 auf 222,987 Thaler 26 Sgr. 3 Pf ; Ende 1869 auf 371,503 Thlr. 24 Sgr. angewachsen. Ea 8 Die Unregelmäßigkeit des beobachteten Verfahrens is , sobald“ der Rechnungshof darauf hinwics, sofort anerkannt worden. Um indessen die Marineverwaltung von diesem Vorschusse zu entlasten, und da bei Titel 9 und 10 des Hauptetats der Verwaltung der Marine für 1871 cin Bestand von 504,638 Thlrn. 3 Sgr. 9 Pf. ver- blieben ‘ist, so empfiehlt es sich, der fraglichen Etatsüberschreitun durch die im §. 2 des Geseßentwurfs ausgesprochene Anrechnung au diesen Bestand die erforderliche geseßliche Unterlage zu geben.

___ Die aus gleicher Veranlassung beim Titel 18 hervorgetretene, jedesmal auf das folgende Jahr übertragene Etatsüberschreitung, welche sich Ende 1867 auf 145,288 Thlr. 16 Sgr. 8 Pf. belaufen hatte, wurde 1868 aus den Mitteln des laufenden Etats bis auf einen

Rest von 19,479 Thlrn. 3 Sgr. 10 Pf. abgebürdet, erhöhte sich jedoh

beim Schluß des Jahres 1869 wieder auf 100,820 Thlr. 19 Sgr. 2 Pf. Im Jahre 1870 is dieser Vorschuß aus den Etatsmitteln des Titels 18 gedeckt worden, so daß er, als erledigt, nicht weiter in Be- tracht kommt.

Auf die in Folge des Kriegs entstandenen und aus besonderen außeretatsmäßigen Mitteln zu deckenden Ausgaben i} in Vorstehen- dem nicht Nüctsicht genommen worden. Ueber diese Ausgaben, bezie- hungs8weise Über die zu ihrer Deckung dienenden Einnahmen , wird in einer besonderen, die Ausführung der Kriegsanleihe-Geseße betreffen- den Vorlage Rechenschaft gegeben werden. Die in der Rechnung des Jahres 1871 zur definitiven Verausgabung gelangten Ausgaben aus Anlaß des Krieges haben sih auf insgesammt 318,799,855 Thlr. belau- fen und zerfallen in folgende Abtheilungen: i f

I. Ausgaben in Folge des Krieges. a) Vei der Landarmee 195,124,199 Thlr. j Þ) Bei der Marine 3,737,746 Thlr, c) Bei der Postverw. 1,273,558 O! d) Bei der Telegr. Verwalt. 887,995 Thlr. e) Vérgütungen für Kriegsleistungen 895,224 Thlr., f) Verzinsung der Kriegs{uld des Norddeutschen Bundes 9,889,874 Thlr., g) Sonstige Ausgaben: 1) Für Rechnung des Norddeutschen Bundes 379151 Thlr., zusammen 212,187,747 Thlr. 2) Für Rechnung des N Reichs 177,531 Thlr. h) Zur Entschädigung der deutschen Rhederei (Gescß vom 14. Juni 1871) 2,642,584 Thlr. i) Zum Ersaß von Kriegs- {äden und Kriegsleistungen (Heseß vom 14. Juni 1871) 12,083,472 Thaler. k) Aben auf Grund des Geseßes vom 22. Juni 1871 (Dotationen) 4,000,000 Thlr. Summe 1. Ausgaben in Folge des

rieges gegen Frankreich 231,091,334 Thlr. 11. Ausgaben auf Grund esekes vom 22. November 1871, betreffend den außerordentlichen Geldbedarf für die Reichseisenbahnen in Elsaß-Lothringen 1,041,854 Thaler. 11, Für Erwerbung -der Französischen Ostbahn 86,666,667 Thaler, zusammen, wie oben 318,799,855 Thlr.

An Deekungsmitteln für diese Ausgaben werden nachgewiesen : a) Aus den in Folge des Krieges für Rechnung des Norddeutschen Bundes aufgenommenen Anleihen und sonstige außerordentliche

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Einnahmen des Norddeutschen Bundes 212,187,747 Thaler. þ. Aus der Kriegsführung: 1) Kriegskontribution dex Stadt Paris. Einnahme 53/509/865 Thlr. Davon ab durch Vertheilung an den Norddeutschen Bund, Bayern, Württemberg, Baden und Südhessen 531905869 Thlr. 2) Sonstige Kontributionen und verschiedene aus der E atm O erwachsenen Einnahmen 16,554,628 Thlr. Davon ab: a) der an die Regierungen der Bundesstaaten vertheilte Betrag der für die ausgewiesenen Deutschen erhobenen Kontributionen mit 1,866,667 Thlr. þ) die in Rechnung für 1872 übertragenen und durch diese nachzuweisenden 14,687,961 Thlr. zusammen 16,554,628 Thlr. 3) Ver- trag8mäßige Entschädigung. Einnahme 400,003,521 Thlr. Davon ad: a) eihülfen an Eegegrine der Reserve und Landwehr 4,000,000 Thlr. b) Beihülfen für die au8gewiesenen Deutschen 2/000/,000 Thlr, c) der an den Norddeutschen Bund, Bayern, Württemberg, Baden und Südhessen vertheilte Betrag mit 105,391,710 Thaler, d) die in die Rechnung -für 1872 übertragenen und dur diese nachzuroeisenden 181,999,703 Thlr. = 293,391,413 Thaler , bleiben 106,612,108 Thaler, zusammen 318,799,855 Thaler.

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Der Haupt-Etat der Verwaltung des Reichsheers ür das Jahr 1873 hat außer 74/735 Thlr. (gegen 1872 + 9735 haler) eigenen Einnahmen, welche in die Reichskasse fließen, 90,565,494 Thlr. (+ 185,303 Thlr.) Einnahmen in Ansaß gebracht. Nach dem Gesey vom- 9. Dezember 1871 is nämlich die Friedens- präsenzstärke des Deutschen Heeres für die Jahre 1872/1874 auf 401,659 Mann und der erforderliche Geldbetrag 225 Thlr. pro Mann). auf 90,373,275 Thlr. festgestellt. Davon gehen ab die an Bayern für 48,244 Mann zu überweisenden 10,854,900 Thlr. und die Nachlässe einzelner Bundesstaaten mit 191,579 Thlr. (— 185,303 Thaler), so daß für 353,415 Mann exkl. Bayern 79,326,796 Thlr. + 185,303 Thlr.) zur Verfügung stehen. Hierzu treten aus Reichs- onds zu Gehaltsverbesserung der Beamten 337,699 Thlr. , wodurch ih die Einnahmen cxfl. Bayern auf 79,664,495 Thlr. (+ 185,303 haler), inkl. Bayern (10,854,900 Thlr. und 46,099 Thlr. zu Gehalts- verbesserungen auf 90,565,494 Thlr. (+ 185,303 Thlr.) stellkl. Die fortlaufenden A u 8 gaben betragen 78,644,495 Thlr (+ 665,303. Thaler) und zwar für Preußen 68,477,934 Thlr, Sachsen 5,099,285 Thaler, Württemberg 3,734,551 Thlr, Melenburg 1,332,725 Thlr. Die einmaligen Ausgaben belaufen sich auf 1,020,000 Thlr. (— 480,000 Thaler), davon für Preußen 900,000 Thlr, Sachsen 50,000 Thlr., Württemberg 50,000 Thlr. Mecklenburg 20,000 Thlr. die Gesammt- ausgaben mithin auf 79,664,495 Thlr. (+ 185,303 Thlr.) exkl. Bayern und 90,565,494 Thlr. (+ 185,303 Thlr.) inkl. Bayern.

In der Petitions-Kommission stellte rücksichtlich der die Gesellschaft Jesu betreffenden Petitionen am 8. d. M. der Abg. von Mal- linckrodt folgenden eventuellen Le Im Falle der Ablehnung des An- trages des Korreferenten Grimm sämmtliche Petitionen dem Reichs- kanzler zu überreichen mit dem Anheimgeben 1) über die Haltung und Wirksamkeit der Jesuiten während ihres mehr als O (EBOaeN Aufentbalts derselben in den verschiedenen Gegenden des Reichs ein- gehende Erhebungen zu veranlassen, auf daß Ie e Kung wegen

eseßwidrigen oder staatsfcindlichen oder den Frieden der Konfessionen Löeenden oder die Sittlichkeit gefährdenden Verhaltens auf m etwai- en thatsächlichen Unterlagen gestellt und über die behaupteten That- sachen Beweis wie Gegenbeweis erhoben werde. 2) Je nach dem rgebnisse der Ermittelungen die Bestrafung der Schuldigen herbeizuführen oder die zur Sicherung der Reichsinteressen etwa weiter erforderlichen gescßlihen Maßnahmen vorzu» bereiten oder aber zur Genugthuung für \{chuldlos Angeklagte den Ungrund der Besch ldigungen zu konstatiren. Nach eschlossener Oiskussion wurde der s des Korreferenten Pr. Grimm mit allen gegen 7 Stimmen , der Antrag Mallinckrodt mit allen gegen 6, der Antrag Helldorf mit derselben Majorität abgelehnt; der Absaß I. und Antrag 1. des Antrags Gneist mit 24 gegen 4, der Antrag 11. mit 16 gegen 12 Stimmen angenommen und Abg. Dr. Gneist mit der schriftlichen Berichterstattung beauftragt. - Die Koms- mission erachtete mit diesem Beschlusse alle auf die Jesuiten detige lichen Petitionen für erledigt. Dem Berichte sollen statistische An- gaben über die eingegangenen oder noch eingehenden Petitionen bei- efügt werden. 6 i e Der demnach angenommene Antrag lautet: »die sämmtlichen Petitionen dem Herrn Reichskanzler mit dem Ersuchen zu überweisen, aus dem Jnhalt derselben es- zur Kenntniß der verbündeten Regie- rungen zu bringen, in wie weitem Maße der Orden Jesu und die von ihm geleiteten Einrichtungen und Vereine auf dem Boden des freien Vereinsrechts ihre Thätigkeit innerhalb des Deutschen Reiches entwickelt haben, sowie mit der Aufforderung: 1) die verbündeten Re-

ändigen in Betreff der Zulassung religiöser Orden, in Betreff der Talk des A der Glaubensbefenntnisse unter sich und gegen die Verkümmerung staatsbürgerliher Rechte durch die geistliche Ge- walt, insbesondere auch 2) womöglich noch in dieser Session dem Reichstag einen Geseßentwurf vorzulegen, durch welchen die Nieder- lassung Ves Mitglieder der Gesellschaft e und der ihr verwandten Kongregationen ohne ausdrückliche Zulassung der betreffenden Landes-

regierung unter Strafe gestellt wird. «

fändigen zu veranlassen, sih über gemeinsame Grundsäße zu ver-

Landtags - Augelegenheiten.

_ Berlin. Durch den Tod des Herrn v. Reinersdorff-Paczensky-Ten- czin auf Ober-Stradam hat das Herrenhaus ein Mitglied verloren ; der Verstorbene war auf Grund der Präsentation des alten und befestig- ten Grundbesißes des Fürstenthums Oels in das Herrenhaus berufen. Durch den Tod des Grafen Schwerin-Pußar und die Beförderung

des Regierungs-Raths Scholz zum Geheimen Finanz-Rath sind die Mandate der Wahlbezirke Demmin-Anklam, Usedom-Wollin-Ueker- münde und Striegau-Schweidniß für das Abgeordnetenhaus er- ledigt worden.

Die Nr. 19 des »Preußishen Handel8-Archivs« hat fol- genden Inhalt: Geseßgebun g: Jtalien und Guatemala: Handels- und Schiffahrtsvertrag zwischen dem Königreich Jtalien und der NRe- publik Guatemala. Frankreich: Geseß, betr. die Abgaben von Liqueuren; Früchten in Branntwein und Branntwein in Flaschen. Aufhebung des Dekrets vom 4. September 1870 über den Handel mit Waffen. Wiederherstellung der Abgabe von über dic Land- grenze zwischen Nantua und Dünkirchen eingeführter Rohbaumwolle, Zariftrung von Papiermasse. Tarifirung eiserner Ketten kleinen Maßstabes, Tarifirung cinfach bearbeiteter Pflugschaaren und Streichbretter. Argentinische Republik: Neues Tarifgeseß vom 7. Oftober 1871. Statistik: Deutsches Reich: Bremen: Handel und Schiffahrt im Jahre 1871. Großbritannien“ S E lot des Konsulats zu Leith für das Jahr 1871. Mexiko: Jahresbericht des Konsulats zu Mexiko für 1871. Schweiz: Ucbersicht der Ein- Aus- und Durchfuhr im Jahre 1871, mit Angabe der Richtung die- ses Verfehrs mit den Nachbarstaaten: Frankreich, deutscher Zollverein, Oesterreich und. Jtalien, im Vergleich zum Vorjahre (Schluß). Vereinigte Staaten von Nordamerika : Kalifornien im Jahre 1871. Mittheilungen aus: Beclin, Posen; Emden, Christiansstad.

Statistische Nachrichten.

Die »Ausiria« veröffentlicht die Haupterg-ebnisse der Posft- statistik Oesterreichs (der im Reichsrath vertretenen Länder, 5452/6 geogr. Qu.-Ml.,, 20,394,980 Einw. im J. 1869) verglichen mit der- jenigen Norddeutschlands (inkl. ganz Hessen 7618 geogr. Qu -Ml., 30,490,248 Einw. im J. 1567) und Großbritanniens und Jr- lands (5697 geogr. Qu.-Ml. , 30,830,000 Einw.). Hiernach fiel im J. 1870 cine Postanstalt in Oesterreih aut je 6140 Einwohner und 1,60 Qu.-Ml., in Norddeutschland auf je 6590 Einw. und 1,60 Qu.-M., in Großbritannien auf je 2752 Einwohner und # Quadratmeile. Die Posten durchliefen im Jahre 1870 auf Landstraßen in Oesterreich 3,111,145 Meilen, in Norddeutschland 7,:96,888 Meilen; auf Eisenbahnen 1,683,833 respekt. 5,635,094 Meilen; zur See 1,034,023 resp. 79,606 Ml. Das Personal bestand in Oesterreich aus 14,201, in Norddeutschland aus 34/968, in Großbritannien aus 2381429 er Auf den Kopf der Bevölkerung fielen im J. 1870 îín

esterreih 6,70, in Norddeutschland 13, in England 31; in Schott- land. 254 in Jrland 12 Briefe; im Geld- und Werthverkehr in Oester- reich 0,85 Sendungen und 131 Fl, im Ganzen 15,155,377 Sendun- gen mit 2/,324/248,780 Fl. im internen Verkehr ; 296,311,288 Sendungen mit 296,311,288 Fl. im internationalen Verkehr. In Norddeutshland umfaßte der interne Fahr - Postverkehr allein 37346544 Sendungen und 2,424,951,107 Fl. Zeitungen wurden in Oesterreich 45,396,244 Stück, in Norddeutschland 191,628,832, in Großbritannien 130,169,000 Stück befördert. Die Gesammtein- nahmen beliefen sich im Á. 1869 in Oesterreich auf 10,028,760 Fl. 1870: 10,658,470 Fl.) in Norddeutschland auf 34,822,980 Fl., in

roßbritannien 1870 auf 49,494,941 ¿Fl.; die Ausgaben auf 8,116,760 Fl. (8,925,000 Fl.) resp. 31,585,091 Fl. und 34/496,084 Fl.; der Ueber- \chuß auf 1,912,000 L (1/733/470 Fl.) resp. 3/237447 Fl. und 14,998,856 Fl. Die Auslagen für Besörderungskosten auf den Land- straßen beirugen im Jahre 1870 auf den Poststraßen in Oesterreich 3,431,780 Fl. in Norddeutschland 8,561,417 Fl., in Großbritannien 1,393,180 Fl. 7 auf den Eisenbahnen in Oesterreich 173,680 Fl, in Großbritannien 5,896,451 Fl. S N

Na der »Gazzetta ufficiale del Regno d'Jtalia« beträgt die Gesammtlänge der auf der Erde mit Ende 1871 im Be- triebe stehenden Eisenbahnen ungefähr 197,000 Kilometer. Jhre Baukosten belaufen- fich auf etwa 56,3 Milliarden Francs, so daß auf 1 Kilometer Bahnlänge im Mittel 286,000 Frcs. Baukosten entfallen.

i ifern vertheilen sich: T B nd Baukosten

Auf pr. Kilom. res. 422,000 148,000 289,000 294,000

203,000 286,000.

Kilo- meter

Baukosten Urcs,

41,261/950,000

12,163,945,000

2,073/915,(00

fr 274,000,000 Australien und die Jn-

seln im stillen Ocean 1,974 501,005,000

| Qusammen 19. ¡083 56,274,815, 00

Kunft und Wissenschaft.

»Die Wacht am Rhein « is} der Titel eines neuen zum Besten des Nationaldenfmals auf dem Niederwald, wöchentlih einmal in Frankfurt a. M. erscheinenden Unterhaltungsblatts, redigirt von Hans Wachenhusen. Die uns vorliegende 1. Nummer enthält: einen Roman von H. Wachenhusen, Vou von Emanuel Geibel zwei Distichen, Schilderungen- aus Berlin,-Paris, vom Rhein, ein reiches Feuilleton und das erste Verzeichniß der für das Denkmal ein- gelaufenen Summen, über welche das Komite wöchentlich in der »Wacht am Rhein« Rechnung legen wird. Nach dem Programm haben namhafte Schriftsteller und Dichter; wie Geibel, Gußkow, Heyse, Braun: F v. Sybel u. A, ihre Mitwirkung zugesagt.

Das Märzheft des »Centralblattes für die ge- ammte Unterrichtsverwaltung in Preußen « hat folgenden E Geseß, betreffend die Beaufsichtigung des Unterrichts - und