1872 / 112 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 14 May 1872 18:00:01 GMT) scan diff

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rung abgegeben, die Regierun vom Unterhause im vorigen Jahre betre afrikanischen L S gemachten Vorschläge an Deut land, Frankreich, Nordamerika und T gewandt : amerika und Frankreich hätten den gemach

zugestimmt, ( einer Kooperation mit Großbritannien bereit, die Portugals stehe noch aus, werde aber in der Kürze erwartet.

Frankreich. Paris, 12. Mai. veröffentlicht ein Präsidialdekret, nach Notablen im E Rath für Handel, Industrie von 10 auf 15 erhöht wird; f welches bei dem Ministerium eine Theaterkommission eingeseßt wird,

Nord

welchem die

vatorium betreffenden Angelegenheiten Rath ertheilen soll. j In der vorgestrigen Sihung

mit der Prüfung der Geseßentwürfe Betreffs des Gesetzes über die Krieg®gerichte Präsident derselben ein Schreiben des Kriegs - Ministers mit, worin derselbe Bericht über die Arbeiten des Kriegs8rathes er- stattete. Derselbe hat die Prüfung aller Kapitulationen , mit Ausnahme derer von Rocroy, Longwy und Peronne, beendet. Ueber die Kapitulationen von Paris , Belfort und Bitsch hat derselbe kein Gutachten abgegeben, weil sie in Folge von Befehlen der Regierung unterzeichnet wurden. Was dieFestungs-Kommandan- ten anbelangt, so werden diejenigen, welche getadelt worden sind, entweder vor cin Kriegsgericht «gestellt , abgeseßt oder zur Ver- fügung gestellt werden. Diejenigen, welche belobt wurden, iverden einen höheren Grad erhalten. Abgeseßt wurden die Kommandanten von Soissons und Thionville, der von Mé- zières wurde zur Verfügun gestellt. Der Kommandant von Pfalzburg wurde nicht allein zum Commandeur der Ehren- legion ernannt, sondern auch zum Oberstlieutenant befördert.

Die Kommission erhielt gestern die Dokumente über Sedan. Der Vortrag derselben dauerte 1/, Stunden.

Die neue Redaktion des Eingangs zum Geseße über die Krie Sgerichte, welche von Pascal Duprat Verritbet, ist noch keine definitive. Es scheint , daß cin Theil der Mitglieder sich damit begnügen will, den Kriegs-Minister im Kommissions- bericht zu tadeln. Dagegen hat die Kommission beschlossen, dem Kriegs-Minister die Ernennung der Mitglieder des A gerichts nicht zu überlassen, sondern bestimmt, daß die Richte nah dem Dienstalter ernannt werden. Wenn diese Bestim- mung gutgeheißen wird, so würden die drei ersten der Generale der Herzog von Aumale, Lorencez, der in Mexiko befehligte, und Trochu sein. Der Bericht, welchen Herr Cordier im Namen der Kom- mission, die mit der Prüfung der neuen ollsäße betraut ift, angefertigt hat, trägt auf die Verwerfung des betreffenden Ge- seßentwurfes der Regierung an. Versailles, 124. Mai. In der Nationalversammlung wurden gestern die Berichte über die Nau tonralle niedergelegt, welche seit dem 4. September, also nah dem Sturz des Kaiser- reichs, abgeschlossen wurden. Der Herzog Audiffret - Pasquier, Präsident der betreffenden Kommission, bemerkte, daß diese drei Berichte auf einzelne Kontrakte Dezug haben, welche die Re- ierung der Nationalvertheidigung a geschlossen hat. Da die ommission ihre Arbeiten noch nicht beendet habe, welchen sie sich mit der größten Gewissenhaftigkeit hingebe, so bat der Herzog, die Diskussion zu vertagen, bis das Ganze der Kam- mer vorliegt. Gambetta unterstüßte den Prag des Herzogs und seßte hinzu, daß er wolle, daß volles Licht auf die Kontrakte falle, welche die Neun der nationalen Vertheidigung ab- eschlossen habe, un diese werde bei dem Stelldichein nicht eblen, welches man lhr auf diesem Boden gebe, yWenn tadeln8werthe Handlungen vorgefallen sind, so kann man sicher sein, daß die Männer, welche die Regierung der nationalen Vertheidigung bildeten, die Strafe denen nicht targ Ellen werde, die, wie hoch sie au gestellt sein mögen, S sind«. Die Kammer schritt dann wieder zur Diskusfion Über die Re- organisation des Richterstandes. / r 49: tak. Die Nationalversammlung be- rieth heute den deutsch - französischen Postvertrag. Nach- dem Choiseul und Guiraud gegen, Fourtou und Rampont für die Vorlage das Wort ergriffen hatten, wurde die Dis- fussion geschlossen und die Abstimmung auf morgen vertagt.

Spanien. Madrid, 13. Mai. Die Regierung wird

heute einen Ges ehentwurf einbringen, wodurch 40,000 Mann zu den Fahnen einberufen werden.

Italien. Rom, 13. Mai. Der frühere französishe Ge-

habe sich zur Durchführung der 8 Unterdrückung, des

{- | seines

bien Vorschlägen pure Deutschland sei unter gewissen Bedingungen zu

ntwort

Das »Journal officiel« „die Zahl der Landwirthschaft und erner ein Dekret, durch für den öffentlichen Unterricht 2c.

) welche dem Minister in allen legislatorishen und administrativen und das Konser:

der Kommission, welche

der Veröffent- lichung der Gutachten des Kriegsrathes und der Modifikation

beauftragt ist , ‘theilte der

Bourgoing, wir eglaubigungsscreibens empfangen werden.

Túrkei. Konstantinopel, 9. Mai. Der Vizeköni von Aegypten wird nächstens bier erwartet. Derselbe wir die Bäder in Brussa gebrauchen.

Nußland und Polen.

e

Caspischen und Schwarzen Meere antreten. Abwesenheit wird General Lessowsky das Innern verwalten.

Nmerika.

Washington, 13. Mai. (W..;Kc:B.) Die Annahme,

daß

miß zu

verlautet, an Wahrscheinlichkeit. Und zwar soll dieser Kom- S durch einen zwischen den beiden Staaten abzuschließen- en Ergänzungsvertrag zum Washingtoner Vertrage herbei- geführt werden, wodurch die Verbindlichkeit einer jeden Nation zur indirekten Entschädigung ausgeschlossen wird.

Neichstags - Angelegenheiten.

_ Berlin, 14. Mai. In der gestrigen Sizung des Reichs- tags erklärte der Bundeskommissar, Geh. Ober - Finanz - Rath HlUhlgrath, in der Diskussion über das Brausteuergeseß zu . 1 desselben nach dem Abg. Dernburg :

Meine Herren! Der Herr Vorredner hat. gegen die Regierungs- vorlage gerügt, daß in derselben die Surrogatbesteuerung beschränkt sei auf bestimmte Stoffe, die allcin genannt werden, jo daß die Besteuerung etwaiger anderer Surrogatstoffe ausgeschlossen bleibe. Wenn das gee shahy- so lag der Grund einfach lediglich darin, daf, als man die Vorlage vorbereitete, man fest der Ue erzeugulia war , daß man für lebt nach den Erfahrungen alle Surrogate in §. 1 ershöpfte. Meine Herren, ih muß leider bekennen, daß diese Ho nung Net jeßt, nach- dem die Vorlage bekannt gemacht worden ist, niht mehr zutrifft. Ih kann mich eshalb Namens der Regierungen nur dem Amende- ment einer der beiden Herren Dernburg oder Krieger in dieser Be- ziehung anschließen. Es ist nämlich; meine Herren, sobald im Reichs- Anzeiger die Vorlage veröffentlicht war, von Seiten einzelner Brau- materialien-Fabrifanten will ih sie nennen ich meine damit nur diejenigen Leute, die andere Stoffe a s das ursprünglih zur Bier- bercitung dienende Malz bereiten und den Brauern anpreisen ofort die Ge nen durch die Vorlage

i Abwehr gesonnen. So tegierung in Franffurt vor 14 Tagen uns ein Cirkular zugekommcn von einem hiesigen solchen &Fabrifanten, der nun einen neuen Stoff, »Sacharin« nennt er ihn, ankündigt; das klingt nun schr nach Zuer; er sagt aber in scinem Cirkular, dieser Stoff sei nicht vegetabilischer Zucker. Meine Herren, wir haben geglaubt, daß es einen thierischen, verjabrungsfähigen Zucker, der damit nur gemeint sein könnte, überhaupt nicht gäbe, Und ich habe die Ver- muthung; daß dahinter weiter nichts stecke, als Stärkezucker in Ver- bindung mit irgend einem thicrishen Stoffe, viellcicht mit Glycerin, welches bekanntlih ein thierisches Produkt ist. Die Hauptsache y welche mi inttressirt hat, war aber dic, da er in seinem Cirkular sagte, dieser nicht vegetabilische toff auf den die Besebßesvorlage nicht zutrifft, babe die doppelte Malz- kraft, es erseye also ein Centner davon zwei Centner Malz. JTch habe versucht, mir eine Probe zu verschaffen , sie ist mir abcr noch nicht zu Gesicht gckomnien. Wenn die Probe cingcht, und wir finden wie zu vermuthen, daß ein solcher Stoff, der offenbar verwendet werden wird, sobald er nur ersi mit Glück erfunden ish nit unker das vorliegende Geschß fállty so würden wir von vorn- herein , noch ehe das Gescß zur Publikation fommt, schon wieder cine Lücke haben. Deshalb kann ich mich Namens der Regierungen nur einem der Amendements anschließen, sei es nun zus nächst dem Amendement Dernburg oder, wenn Sie das nicht belieben sollten; dem Amendement Krieger. Es wird mit beiden Amiende- ments, besonders, nachdem das Amendement Dernburg heute noch E N M E En ert verden. f

erner hat der Herr Abg. Dernburg noch gegen die Streichun des leßten Alinea des §. 1 der Regierungs-Vorla redner Ta diesem Punkte fann ih mich, wenn man auch gegen die übrigen Aenderungen, wie sie von Seite Jhrer Kommission beschlossen orden sind, von vorne berein nichts erinnern Mae Namens der Regierungen mit+ dem Kommissionsbeschluß gleichfalls nicht einver- standen erklären. Was ist die Folge, meine Herren, wenn dieser Saß wegfällt ? Nehmen sle z. B. an, daß Jemand. Quer in trockcnem Zustand oder Stärke mit Malzschrot vorher vermischt und so zur Ver- wiegung stellt. Die Folge hiervon würde sein, daß die erwaltung ch nach Maßgabe des Geseßes für berchtigt halten müßte, zu sagen, ein solches Gemisch fann ich zur Beirwiegung nicht annehmen, der Brauer ist verpflichtet, die Stoffe so zur Waage zu stellen, daß man die Steuer von beiden Stoffen für si) feststellen kann. Damit also würden Sie gerade zu cinem Verbot einer solchen Vermischung Jnteresie Ich will zugeben, es hat für die Brauer kein wWesentliches

nteresse, eine solche ermishung {hon vor der Besteuerung herzu-

sandte beim päpstlichen Stuhle, Graf d’Harcourt, hat heute

ellen, denn der Brauer fann nach dem Berwiegen vermischen, aber es könnte doch dieser oder jener Brauer eine ® cquemlichkeit darin

sein Abberufungsschreiben überreicht. Sein Nachfolger , Graf morgen vom Papste behufs Ueberreichung

en. St. Petersburg, 12. Mai. Der General Krabbe wird eine Jnspektionsreise nach dem Während seiner Ministerium des

An „zwischen England und Amerika. bezüglich der indirekten Ansprüche in der Alabamafrage ein Kompro- Stande kommen wird, gewinnt, wie aus guter Quelle

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n eine solhe Mischung vorzunehmen. Wenn Sie sen a Mage Der B zwingen Sie ihn geradezu; das nicht u thun; es liegt also eine Beschränkung des Gewerbes darin. "i E Zu §. 3 (Versteuerung nach dem Nettogeroicht) bemerkte

deskommissar nach dem Abg. Krieger (Lauenburg): V e B A der bisherigen Geseßgebung 51A das Malzschroot Brutto versteuert. Man hat vorgeschlagen, statt essen zur Nettoversteuerung überzugehen. Meine Herren! Es O O weifelhaft, daß durch die Nettoversteuerung gegenüber der bisher ues ruttoversteuerung wenn man sie annimmt, ein nicht gan E trächilicher Ausfall an der bisherigen Malzsteuer enes ichts- destoweniger bin ih nicht in der Lage, deshalb der Nektobesteuerung Namens der Regierung widersprechen zu wollen, wenn Sie nA u Prinzip die a Ene für vorzüglicher tus J e hon in der Kommission die Ehre gehabt, wiederholt zu be e T die Regierungen nicht im entferntesten die Absicht haben E e vorliegenden Geseßentwurf nennenswerthe Mehreinnahmen L / Va verschaffen. Jhr Grundsaß ist die gestörte Gerechtigkeit, durch n h stellung der verschiedenen Braumaterialien in der Besteuerung, a L leiches Licht und gleiche Sonne für Alle zu erzielen. Es hat O in der Absicht Me die R Lea E L A Tie T N i ie Absicht gewesen, dem Rückg / : Kerhäliniss Ae Roman durch die Nichtbe rod der Surr ogatstoffe bereits erlitten hat, auf geeignete Weise für die Zukunst En Meine Herren! Es is nichtsdestoweniger wiederholt, auch D a ause sowohl bei der ersten Lesung als auch heute, und zwar G e ale, seitens des Herrn Abg Richter, darauf hingewiesen wor en) daß Sie den Regierungen mit die'em Gesehe eine Mehreinnahme von 500,000 Thalern in die Hand geben. Jh weiß nicht, S diese Berechnung beruht. Jch habe mir eine andere Berechnung aufgestellt auf Grund des §. 1, sowie er so eben nah den Kommissionsanträgen beschlossen ist. Unter r O0 G00 Tei S bea Es in R ähr wenig über | Thaler he } Motiven gin M: Vorlage nach dem Gewichte die Summe der E ate angegeben worden 7 die wir nah den Berichten der Provinzial- chôörden als bisher steuerfrei verwendet haben annehmen fönnen., Aber, meine Herren, die Berechnung, die auf dieser preis vai pf A Motiven hinzugefügt ist, beruht auf den gleichzeitigen Angaben K Provinzialbchörden , daß Stärkezucker den dreifachen Brauwer des Malzes hat. Nehmen Sie dagegen die heute angenommenen Sätze an ¡ so ergiebt das nach einer genauen Berechnung der in den Motiven angegebenen Verbrauchsmenge pr. pr. 102,600 E Nun, meine Herren, hatten wir in den Motiven twoeiter gcsagi daß vielleicht das Doppelte wirklich verbraucht werde, n unsere Recherchen nur ungenau sein konnten; das giebt also v L leicht ca. 205,000 Thlr. Nehmen wir nun für das E Nord- Deutschland denn diese E O ar Bis 6s R ein inzu, so fommen 240; 10 fte 250 0600 A oa A meine Herren, wenn Sie andererseits die 'Nettofteuer; ftatt die E C ae r Ae die ich mir über diesen Au i ver ca. Ser bis 40 000 Tylr. Meran O tate L dir Kir haben, weiter] daß in Bezug auf die Au n E “, S A nothgedrungen vielfach in Frage egn po i Ce aA werden für die Mitkontrole der S L i Fra füv Marne Malzkontrole ausgereicht haben a a 5 eili Ea Orte wird verneint werden müssen 1 M DEO E D O fa Mehrertrag von circa 2 E aa e olt Mag tair mfr Muthmafßung wirklich richtig ist, daß ay E D Aa ermittelt ist, was an Surrogaten zur Zei L E ird ; ist also noch nicht die Hälfte der Summe, O e Did, Ribtee U als fünftige L R GUAA PaRe | j ies nur an; 1 / / a L ns creinnahme ankommen kann, in- den Regierungen nicht auf cine Me-,reinnah h ierau rf i u die Hand zu bieten bereit sind, D Ralebestarernia a der bisherigen Bruttosteuer anzunehmen E ie wei äge JThrer Kommission, hin- die weiteren Vorschläge Jhrer onj dts der Laraermittelung e E 1 GU S Die! beirefendo Abit tarifs hinzuweisen, so kann meines Erc T L Deren e Saa in dieser Weise nicht wohl \o g die 4 n E : ), hat Jhnen dies bere N l derarti E rbe d ch achmalige Darlegung der Beden- auseinandergeseßt und ich würde durchn Abe Linn bis Beilittlerens A8 ken das Gesagte nur wiederholen; ich kann daher N in dieser i ähnt hat, Es würde somit da l de aut ut Gori Ub. Koteger jedenfalls den Kommissionsvorschlägen Porn sein, falls Sie nicht die Regierungsvorlage anzunehmen geneigt ick sichtlich des §. 12 erklärte der Bundeskommissar: Meine Herren! Ich glaube, der Einwand, der so eben gegen den 12 gemacht ist, beruht _einfach auf einem Mißverständniß ; der Dn Fagraph if fo gefaf Baß ieder Brauer, ker regelmähig weniger als i naischen ‘pflegt, auch n Mtaischposten cnliprewénden Gewichte und Waagen zu L N d daß erst dexr Brauer, welcher regelmäßig mehr maischt, min bd ‘Gewichte von zusammen fünf Centnern und eine Waage von ent-

sprechender Tragkraft halten muß.

Der dem Reichstag Lr ges Entwurf einer See -

ilaut:

mannsordnung hat folgenden ortl E itt, (Einleitende Bestimmungen.) §. -1,

Vorschriften dieses Gesebes finden auf alle Kauffahrteischiffe (Geseß

, 2. Schiffer im Sinne dieses Gesepes ist der Führer des Schiffes Sa iFBtacitä, in Ermangelung oder Verhinderung desselben vertreter. j festen! e »Schiffsmannschaft« (»Mannschaft«) werden auch e Schisfoffizere mit Ausschluß des Schiffers gerechnet; desgleichen s unter »Schiffsmann« auch jeder Schiffs8offizier mit Ausnahme de i en. : E A ohne zur Schiffsmannschaft zu gehören, auf einem Schiffe als Maschinisten; Aufwärter oder in anderer Eigenschaft angestellt sind, haben, sofern nicht in Ansehung der Bestimmungen des 111, Abschnitts durch Vertrag cin Anderes bestimmt ist, dieselben Rechte und Pflichten, welche in diesem Geseße in Ansehung vas Schiff8mannschaft festgeseßt sind. Es macht hierbei keinen Unter- schied, ob sie von dem Schiffer oder von dem Rheder angenommen worden sind. ; / e . 4. Seemannsämter sind innerhalb des Bundesgebiets di G E der A Bundesstaaten und im Auslande late des Deutschen Reichs. M R O es E N eboitl innerhalb des e gebiets steht den Landesregierungen zu und crfolgt nah den Landes- gescßen. / : s Zweiter Abschnitt. (Seefahrtsbücher und Musterung.) §. 5. aZEn darf R als Schiffsmann in Dienst ga bevor er sich über Namen, Heimath und Alter vor einem Seemann i amte ausgewiesen und von demselben cin Seefazrtsbuch ausgefertig erhalten hat. i Ls / der Schiffsmann cin Deutscher, so hat er sih auch über seine MiliA rve rbalti sowie, wenn er noh der väterlihen Gewalt un- terworfen, oder minderjährig ist Über die Genehmigung des Vaters oder Vormundes zur Uebernahme von L auszuweisen. § 6. Die väterliche oder vormundschaftliche enehmigung (Y. 5) gilt sofern ihr eine Einschränkung nicht beigefügt ist, als ein- für allemal ertheilt. Kraft derselben wird, wer das vierzehnte La aOe vollendet hat; einem selbständigen Großjährigen gleihgeachtet, Me es sich um den Abschluß von Heuerverträgen und die aus denselben hervorgehenden Rechte und Pflichten handelt. Die geseßlichen Bestim- mungen über die Fähigkeit, vor Gericht aufzutreten; werden hierdurch niht berüßrt. s : e dh . 7. Wer bereits cin Seefahrtsbuch ausgefertigt erhalten hat, muß bebuts Erlangung cines neuen Seefahrtsbuches das ältere Or legen oder den Verlust dejselben glaubhaft machen. Daß dies genen wird von dem Seemann®Lamt in dem neuen Seefahrtsbuch vermerkt, Wird ein unverschuldeter Verlust glaubhaft gemacht, so ist diesem Vermerke zugleich eine Bescheinigung des Seemannsamtes über die früheren Rang- und Dienstverhältnisse, sowie über die Dauer der Dienstzeit, insoweit der Schiffsmann sich hierüber genügend ausweist, beizufügen. : j P nt ift „Wer nach Jnhalt seines Seefahrtsbuhs angemustert ist, d t V e angemustert werden, bevor er sich Über die Beendigung des früheren Dienstverhältnisses durch den n das Lee fahrtsbuch einzutragenden Vermerk (FF. 21, 23) ausgewi.sen L Kann nach dem Ermessen des Seemannsamts ein solcher Perier nicht beigebracht werden, so dient statt desselben ; sobald die Beendi- gung des Dienstverhältnisses auf andere Art glaubhaft Varna ist ein vom Seemannsamt hierüber einzutragender Vermerk..im Sec- E E i ch Sbuches bestimmt der 9, Einrichtung und Preis des Seefahrtsbuche i Bundesratb. Die Ausfertigung selbst erfolgt kosten - und Aa elrel. Das Seefahrtsbuch muß Über die Militärverhältnisse des Jnha- : : t geben. s 0. Der Sibi er hat die Musterung (Anmusterung, 28 musterung; Abmusterung) der Schiffsmannschaft nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen (§F§. 11 bis 23) zu veranlassen: N éin, Der Schiffsmann a h / M E unabwwendbare i - Musteru i: : e C gegt an besteht in der Verlautbarung des mit der Schiffsmannschaft geschlossenen Heuervertrages vor einem gee mannsamt. Sie muß für die innerhalb des Bundesgebiets liegen oh Schiffe unter Vorlegung der Seefahrts8bücher vor Antritt oder For s sebung der Reise vor demjenigen Seemannsamt, in dessen Bereiche das Schiff liegt, für Ne Schiffe, sobald ein Seemanns8amt ange- rfolgen. - e 2 De Auf facbactkia wird vom Seemannsamt als Musterrolle ausgefertigt, Dieselbe muß enthalten: Namen und Nationalität des Schiffs, Namcn E N ENELS I Wohnort und dienstliche Stellung jede 2E bs U Ruhe immungen des Heuervertrages, eins) ießli M it Ft B adétbun en. Insbesondere muß aus der Mu er A A iffsmann für den Tag an Speise und Trank gebührt. O die Einrichtung der Musterrolle vom Bundesrath ea Der Hafen, in welchem die Musterrolle ausgefertigt ist gilt als Musterungshafen im Sinne dieses Gesehes. t F. 14. Wird ein Schiffsmann erst nach Ausfertigung der Muster rolle angemustert so hat das CIINNTAE eine solche Nachmuste- i M vermerken. j : d 15 E Dei jeder ‘inderbalb des Bundesgebiets erfolgenden An- musterung oder Nachmusterung wird vom Scemanns®samt Eer und Über die Zeit des ans R NE pr Gua A buch jedes Schiffsmannes eingetragen, eis erfol Kern ole S ient. Außerhalb des Bundesgebiets erfolg ¡eil e Gi Gabe wenn Lee Seefabrtsbuch zu diesem Zwecke vorge 0 B Seefahrtsbuch is hiernächst vom Schiffer für die Daucr

G \ I dung, 5 1867, §. 17 Bundesgeseßblatt S. 35) Anwen aria B20 Mett, die Reichsflagge zu führen, ousüben dürfen.

i 8 in Verwahrung zu nehmen. des D Mens an angemusterter Schiffsmann durch ein unab-